Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werden jetzt alle Klappmesser über 8,5cm Klingenlänge verboten?
Aus gegebenem Anlaß!
Heute bekam ich eine beunruhigende Meldung über den Zoll, bzw. eine Landesbehörde:
Beim Import mehrer Messer wurden folgende Messer nach der Beschau durch den Zoll beschlagnahmt und an die zuständigen Landesbehörde zur Prüfung weitergegeben:
Gerber Covert Applegate/Fairbairn, 2-Edge (PartNr. 5785)
http://www.wolfster.de/shop/Images/5785.jpg
Smith&Wesson Frame Lock (PartNr. SW3500S)
http://www.wolfster.de/shop/Images/SW3500S.jpg
Laut Gutachten der Landesbehörde handelt es sich bei den genannten Messer um Fallmesser mit einer Klingenlänge über 8,5cm. Die Folge: Beschlagnahmung :mad:
Es stimmt zwar, das die Klingenlänge mehr wie 8,5cm beträgt. Jedoch handelt es sich bei beiden Messern um normale, manuelle Klappmesser.
Was das für die Zukunft bedeuten würde, wenn die Entscheidung der Behörde so Bestand behält, kann sich glaube ich jeder selber ausrechnen, oder? :confused:
[ 22-02-2001: Beitrag editiert von: Andreas ]
Wundert sich irgend jemand?
Nach dem was der US-Custom mit CRKT versucht hat, war es doch zu erwarten, ich bin gespannt wie es vor Gericht ausgeht.
:mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
Der Amtsschimmel wiehert !
Man kann nur hoffen, daß die Herren vom Zoll einfach über die Stränge geschlagen sind und nicht, wie ja teilweise aus Kanada berichtet wird, bald jedes Klappmesser, das durch Schwung aus dem Handgelenk zu öffnen ist, als Fallmesser aufgefasst wird. Daß würde wirklich nahezu alle Klappmesser mit hinreichend schwerer Klinge und weichem Schloßgang betreffen.
Ich drücke jedenfalls beide Daumen, daß sich die Sache als Irrtum herausstellt.
Munter bleiben,
Tobse !
Das war wohl absehbar, daß ein paar Bürokraten antreten werden um --- bezahlt mit unseren Steuergeldern --- die Grenzen auszuloten. Im Sinne des Waffengesetzes (§37) können solche Messer ja wohl nicht gemeint sein, da dort immer von Fallmessern gesprochen wird und auch die Beschreibung mehr auf Messer paßt, deren Klinge vorne aus dem Griff kommt.
Ansonsten kann man gleich alle feststellbaren Messer verbieten, da sich mittels entsprechendem Impuls alle Klappmesser via Schleuderbewegung öffnen lassen.
Wie ist eigentlich der Satz
... deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen ...
zu verstehen? Bezieht sich, bei dieser Punktuation, das Lösen einer Sperrvorrichtung auch auf das Öffnen per Schleuderbewegung? Eine Sperrvorichtung muß man bei den angesprochenen Messer ja nicht lösen um sie zu öffnen.
-- tschuldigung, HankEr, hatte deinen post übersehen, der das Problem ja schon angesprochen hatte --
Zu erst dachte ich, was’n Blödsinn, da war wohl jemand beim Zoll etwas übereifrig... hab’ mir dann noch mal den Gesetzestext gesucht und bin jetzt etwas nachdenklicher.
Verbotene Gegenstände im Sinne von § 37 Satz 1 Nummer 5 Waffengesetz:
„Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser)“. Das jetzt mal unabhängig von der Definition, daß alles mit einer Klingenlänge unter 8,5 cm ein Gebrauchsgegenstand ist, und somit nicht in die Rubrik der „Hieb- und Stosswaffen“ fällt und deshalb auch nicht vom Waffengesetz abgedeckt wird.
Nun bin ich leider kein Jurist, und mit Textaufgaben in der Schule hatte ich manchmal auch Probleme. Trotzdem denke ich, daß das „Lösen einer Sperrvorrichtung“ eine Bedingung in der Definition eines Fallmessers ist. Ich hatte „Fallmesser“ bislang immer mit „OTF“ übersetzt, aber leider ist der Gesetzestext hier nicht so richtig eindeutig. Hoffen wir mal das Beste. Was wird denn sonst aus Sammlern/Benutzern und mit vielen Händlern in Deutschland, welche die ganze Zeit über „illegale“ Gegenstände verkauft haben?
P.S: Soll man jetzt das Gesetz eigentlich wirklich wörtlich nehmen? "...beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft ..." so gesehen, gibt es überhaupt keine illegalen Fallmesser, da das "hervorschnellen" der Klinge doch eher durch die Schwerkraft der Erde und nicht durch die des Messers bewerkstelligt wird. Ja, ich weiss, ich hab' das "...oder durch eine Schleuderbewegung..." übersehen, aber trotzdem... ;)
[ 19-02-2001: Beitrag editiert von: anton ]
Raimund, die Fallmesser die du meinst (mit dem klobigen Plastikgriff) sind soweit ich weiß aus , naja, geschichtspolitischen Gründen verboten, weil sie u.A. im 2. WK als Ausrüstung für deutsche Fallschirmspringereinheiten im Dienst waren. Kann sein daß das Design auch explizit für diese Aufgabe entwickelt wurde, das weiß ich nicht genau. Irgendein Blankwaffenhistoriker anwesend, der sich damit auskennt?
[ 20-02-2001: Beitrag editiert von: judge ]
Kleiner Exkurs zum Fallmesser: Wie Judge erwähnt hat, wurden die Fallmesser im 'dritten Reich' als Kappmesser für die
Fallschirmjägertruppe angeschafft (1937). Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik wurde (1963) ein nahezu identisches Modell, allerdings mit olivgrünen Kunststoffgriffschalen für die Truppe besorgt, das bis Heute geführt wird. Persönliche Erfahrungen mit dem Teil:
Der Mechanismus ist cool, aber militärtypisch mit großem Spiel gefertigt, die Klinge wackelt also wie ein Lämmerschwanz. Der Verriegelungshebel ist so groß, daß man es auch mit dicken Handschuhen bedienen kann. Insgesamt ist das Messer viel zu schwer und stumpf, um nützlich zu sein. Ich mußte nur einmal einem Fallschirm damit zu Leibe rücken (Baumlandung), und die Klinge erwies sich als
vollkommen überfordert. So wurde der Klappspaten ausgepackt und der Baum zerlegt, um den Schirm zu bergen :D
Fazit: Fast jedes Einhandmesser wäre besser geeignet, und im Umgang mit Seilen und Gurten wäre ein Wellenschliff sinnvoll.
Übrigens, das Modell, das von der Bundeswehr geführt wird, ist durch die Klingenlänge (~10cm) eigentlich ein 'verbotener Gegenstand'.
Munter bleiben,
Tobse !
Thomas Spohr
20.02.01, 13:26
Erstaunlich, daß die Behörden erst jetzt handeln, weil der Gesetzestext ist eindeutig. Messer deren Klingen durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden sind verbotene Gegenstände, unabhängig ob sie eine Sperrvorrichtung haben oder nicht! (Ergibt sich leider unzweifelhaft aus der Zeichensetzung.)
Lediglich über die Defintion von “Schleuderbewegung” kann man diskutieren.
Thomas
Wolfgang Dell
20.02.01, 14:02
Hi Thomas, du liegs völlig richtig. Als ich letzte woche beim zollmeine messer für >Lugano zur beschau vorlegte zeigte es sich, daß es aufmerksame junge beamte gibt. Ich kenne die alle gut, haben immer einen riesen spaß wenn ich ne waffe einführe oder meine messer für die schweizer messen vorlege, noch nie probleme. Nun, diesmal war ein junger beamter der sachbearbeiter für die INF3. So nebenbei zeigte ich ihm mein linerlock das mir Bernhard Zwicker gebaut hat, mein eigenes das ich immer am Gürtel trage wohlgemerkt. Ich habe ihm den mechanismus gezeigt, auch das inzwischen perfekt gelernte öffnene mittels "SCHLEUDERBEWEGUNG". Nu, da kam der kommentar, das ist ja ein verbotener gegenstand!!! Na wer mich so ein wenig kennt; ich schlagfertig, absoluter Quatsch und falsch, die klinge ist nur 7cm lang (ich hatte sie nie vorher gemessen, ehrlich). Er sofort zum meßschieber gegriffen und siehe da, klinge 72mm lang. Er, ja dann ist ja alles OK. Und jetzt?? Nur noch klappmesser mit klingen von 79mm! Oder doch ans briefmarkensammeln denken?
Wolfgang
Bananen-Republik Deutschland.....
ist das einzige was mir hierzu einfällt.
crashlander
20.02.01, 15:53
Hallo Leute,
was man in der ganzen Diskussion nicht vergessen darf ist die Ausnahmegenemigung, durch die manche Messer überhaupt erst erlaubt werden:
§37 Absatz 1 Satz 2 WaffG: "Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für Springmesser und Fallmesser, die nach Größe sowie Länge und Schärfe der Spitze als Taschenmesser anzusehen sind."
Tja, soviel ich weiß, wird das dann irgendwo noch genauer spezifiziert, aber grundsätzlich ist durch das Gesetz hier eine große Auslegungsfreiheit gegeben. Ansonsten wären ja auch ganz normale kleine Springerle verboten.
Daß ein Liner Lock jetzt grundsätzlich als Fallmesser anzusehen ist glaube ich nicht, dazu werden die heutzutage zu oft in Katalogen oder Geschäften ausgestellt und verkauft. Ich bin auch der Meinung, daß ein Messer nur als Fallmesser anzusehen ist, wenn die Klinge vorne aus dem Griff fällt und nicht seitlich ausgeklappt wird.
Und ansonsten sollten wir uns vielleicht die neuen Kollektionen von Victorinox und Wenger anschauen-vielleicht müssen wir ja umsteigen... :eek:
Grüße, Crashlander
ich glaub das sind die ersten anzeichen von kreuzfeld jakob!! :mad:
Original erstellt von Raimund Lhotak:
mal ehrlich, alles was irgendwie bewegbar ist läßt sich mittels "impuls" öffnen, sogar lockback's ala spyderco. jeder linerlock, jedes slip joint... ist nur ne frage der technik und der kraft, und die ist nicht meßbar noch per gesetz regelbar... versteh da einer die beamten...
Wieso eigentlich "sogar spyderco"? Mein Spyderco Police krieg ich in 1-2 sec gezogen und geöffnet, auf drei verschiedene Arten. Am besten klappt "am Loch aus der Hose ziehen und Griffstück nach hinten schwingen". Mit nem Delica funktioniert das ähnlich. Das ganze ist mindestens so schnell wie ein Spring- oder Fallmesser.
Aber ich verstehe die ganze Aufregung und die Gesetze nicht. Was spielt das denn für ne Rolle, wie schnell ich mein Messer aufkriege? Ich meine, klar, wenn ich mich damit verteidigen will, versuche ich, es möglichst schnell draussen zu haben, aber feststehende Messer habe ich ebensoschnell gezogen. Ich sehe absolut nicht ein, warum diese Dinger irgendwie gefährlicher als andere Messer sein sollen. OK, man kann sie gut verdeckt führen, aber macht sie das so "böse", dass sie verboten sein sollen? Ich denke, das ist alles ein Imageproblem - Stiletto-Springer ("switchblade", Marlon Brando lässt grüssen), demnächst Wurfsterne (klar, hier herrscht dringender Handlungsbedarf, Deutschland wird zunehmend von Ninja-Gangs heimgesucht, hier geht es um die innere Sicherheit ;)), das ist alles Paranoia, da kann man den Verantwortlichen Gesetzgebern nicht mit rationeller Argumentation kommen.
Mir ist es ehrlich gesagt ziemlich egal, was in irgendwelchen Verbotsgesetzen steht, solange sie nicht angewendet werden, was ja bis jetzt offensichtlich nicht der Fall war - wie sonst hätte Spyderco tausende Messer verkaufen können, ohne dass sich irgend eine Behörde beschwehrt hat (Zollbeamter öffnet Spyderco-Container: "AAAAAAAAARGH, 10.000 verbotene Gegenstände, hilfe, hilfe, holt das SEK!!!" :D).
Sollte sich die Auslegungspraxis jetzt ändern, würde mich das nicht überraschen, bei der anstehenden Waffengesetznovelle und dem allgemeinen Verschärfungs- Verbots- und Panikmachetrend (Kampfhunde, kleiner Waffenschein, etc.) - ich werde mein Police trotzdem tragen, zumindest bis mich der erste Polizist eines "besseren" belehrt.
mactheknife
20.02.01, 20:59
uff, bandschleifer wieder weggepackt, metallstaub aufgesaugt.
habe jetzt auch keinen angstschweiß mehr auf der stirn, hände zittern nicht mehr und ich bin wieder ein ordentlicher legaler bürger unseres landes.
mein apogee, der lcc und der airframe und mein tighe und mein socom und mein zwicker und... sehen zwar jetzt mit der gekappten speyblade nicht mehr so sexy aus, aber ich fühle mich doch viel sicherer. :mad: :D
gast141009
20.02.01, 21:24
Tja...unser Staat nimmt seine Verpflichtung ernst, seine Bürger zu beschützen --- vor allen Dingen dann, wenn es darum geht, die Bürger vor sich selbst zu schützen!!!
Helmut Warmann
20.02.01, 22:56
Fall- und Springmesser sind verbotene Gegenstände, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Die Klinge
ragt mehr als 8,5 cm aus dem Griff,
ist in der Mitte schmaler als 14% ihrer Länge,
ist zweiseitg geschliffen,
hat keinen durchgehenden, zur Schneide hin verjüngenden Rücken.
(nach Messer Magazin 4 / 99/00)
Unsere Exekutive hat bisher auf die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen offensichtlich wenig geachtet. Wir hatten keine Problem Messer, die eine oder mehrere der oben aufgeführten Bedingungen erfüllten, einzuführen oder bei einem örtlichen Händler zu kaufen. Wir hatten uns schon so sehr an diesen Zustand gewöhnt, daß es anscheinend unbegreiflich ist,daß er zuende gehen soll.
Vater Staat hat Fall- und Springmesser, die keine der genannten Bedingungen erfüllen, wohl erlaubt, damit Berufsgruppen und Schwerbehinderte, die Messer mit Einhandbedienung brauchen, diese legal benutzen und besitzen dürfen. Es ist sicher sinvoller die Ausnahmegenehmigungen generell, als zig Ausnahmegenehmigungen je nach Behinderung oder Beruf zu erlassen.
Jetzt drängt Vater Staat auf die Einhaltung seiner Gesetze; und damit können einige Messer nicht mehr gekauft werden und man darf sie nicht besitzen. Na und? Die Waffengesetze und -verordnungen wurden nicht geschaffen, damit Messersammler das Sammelparadies auf Erden haben sondern um die sinnvolle Nutzung des Messers zu ermöglichen und seinen Gebrauch als Waffe zumindest nicht zu fördern. Mag sein, daß das vorhandene Gesetzeswerk diesen Zweck nur unzureichend erfüllt. Es ändert aber nichts daran, daß es das (in Deutschland) gültige ist.
Sollte es Gründe geben, die für eine Änderung des Gesetzes sprechen, dann wird es Zeit, daß wir konkret sagen, was und wie wir es geändert haben möchten.
Und dann kommt der lange Weg durch die Instanzen :(.
Gruß Helmut
gast141009
20.02.01, 23:25
Original erstellt von Helmut Warmann:
Unsere Exekutive hat bisher auf die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen offensichtlich wenig geachtet. Wir hatten keine Problem Messer, die eine oder mehrere der oben aufgeführten Bedingungen erfüllten, einzuführen oder bei einem örtlichen Händler zu kaufen. Wir hatten uns schon so sehr an diesen Zustand gewöhnt, daß es anscheinend unbegreiflich ist,daß er zuende gehen soll.
Vater Staat hat Fall- und Springmesser, die keine der genannten Bedingungen erfüllen, wohl erlaubt, damit Berufsgruppen und Schwerbehinderte, die Messer mit Einhandbedienung brauchen, diese legal benutzen und besitzen dürfen. Es ist sicher sinvoller die Ausnahmegenehmigungen generell, als zig Ausnahmegenehmigungen je nach Behinderung oder Beruf zu erlassen.
Jetzt drängt Vater Staat auf die Einhaltung seiner Gesetze; und damit können einige Messer nicht mehr gekauft werden und man darf sie nicht besitzen. Na und? Die Waffengesetze und -verordnungen wurden nicht geschaffen, damit Messersammler das Sammelparadies auf Erden haben sondern um die sinnvolle Nutzung des Messers zu ermöglichen und seinen Gebrauch als Waffe zumindest nicht zu fördern. Mag sein, daß das vorhandene Gesetzeswerk diesen Zweck nur unzureichend erfüllt. Es ändert aber nichts daran, daß es das (in Deutschland) gültige ist.
Sollte es Gründe geben, die für eine Änderung des Gesetzes sprechen, dann wird es Zeit, daß wir konkret sagen, was und wie wir es geändert haben möchten.
Und dann kommt der lange Weg durch die Instanzen.
Ich sag´ nur eines dazu: Wilhelm Tell hätte in Deutschland brav den Hut auf der Stange gegrüßt...!
Auch ich besitze dieses gezeigte Applegate-Messer, 2-Edge; übrigens bei Wolf... gekauft (ich will im Falle des Falles den Händler nicht preisgeben [kleiner Joke]).
Meines Erachtens ist der bestimmende Punkt, der das Messer nicht zum verbotenen Gegenstand macht der Folgende: "...nach dem Lösen einer Sperrvorrichtung..." denn es gibt im geschlossenen Zustand keine Sperrvorrichtung. Meine Meinung hierzu: Lieber solche "gefährlich aussehenden" Teile beim Händler kaufen; bei der privaten Einfuhr aus dem Ausland können übereifrige Staatsdiener immer Scherereien machen, die Zeit, Nerven und Geld kosten.
Original erstellt von redfox:
Meine Meinung hierzu: Lieber solche "gefährlich aussehenden" Teile beim Händler kaufen; bei der privaten Einfuhr aus dem Ausland können übereifrige Staatsdiener immer Scherereien machen, die Zeit, Nerven und Geld kosten.
Wenn es nur das wäre. Die Konsequenzen gehen ja viel weiter ... Du darfst diese Messer dann ja nicht mal mehr besitzen, denn sie sind ein verbotener Gegenstand. D.h. Du kannst einen grossen Teil Deiner Sammlung verschrotten, oder billig nach Österreich verkaufen ...
Helmut Warmann
21.02.01, 00:57
Ich bezweifele, daß die Schweizer ihren Kampf um Freiheit und einen eigenständigen Staat auf das Problem der teilweisen Einschränkung des Messerkaufs und -besitzes reduziert sehen möchten.
Gruß Helmut
Zu Coolcats Beitrag: Ich muß als "normaler" Kunde darauf vertrauen können, daß ich, wenn ich Messer etc. bei einem heimischen Händler kaufe, diese auch den Bestimmungen des z.B. Waffges. entsprechen.
Denn: Als der Händler erstmalig für diesesn Messertyp seine Einfuhrgenehmigung beantragt und erhalten hat, ist dieses Messer geprüft worden, ob es den Bestimmungen des Waffges. z.B. in Hinblick auf verbotene Gegenstände entspricht (oder nicht).
Kaufe ich selber im Ausland (z.B. per Mailorder) bin ich (als Kunde) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Letztendlich, so glaube ich, wird sich auch dieser Fall zum Positiven (für unseren Messerfreund) wenden. Ich denke, ein Händler hätte keine Probleme gehabt, denn für diesen ist der Messertyp schon mal freigegeben worden.
Aber: Vielleicht sagt die Fa. Wolfster als Forumsponsor und u.a. Vertreiber dieses Messers mal was dazu bzw. gab es speziell bei diesem Teil schon mal Vorbehalte seitens der Behörde?
Bin auf Antwort gespannt.
gast141009
21.02.01, 02:56
Original erstellt von Helmut Warmann:
Ich bezweifele, daß die Schweizer ihren Kampf um Freiheit und einen eigenständigen Staat auf das Problem der teilweisen Einschränkung des Messerkaufs und -besitzes reduziert sehen möchten.
Gruß Helmut
Lieber Helmut:
Nichts für ungut - und die Schweizer werden schon wissen, wie´s gemeint ist...!
Aber - ich habe TÄGLICH mit deutschen Staatsbediensteten zu tun und kann es bald nicht mehr hören, dass sich ständig auf irgendwelche (angeblich genau in diesem Fall geltende) Gesetze zurückgezogen wird! Mit anderen Worten: ABLEHNEN kann bei deutschen Behörden JEDER, bei´m Pförtner angefangen ;) ! Und die deutschen Gerichte sind wegen Kleinigkeiten überlastet.
Aber, wie gesagt, laß´ uns jetzt nicht auch noch mit diesen Kleinlichkeitskrämereien anfangen!
[ 20-02-2001: Beitrag editiert von: Osterguentermann ]
Hätte da eine Idee, wie man diesen sehr klugen Köpfen beim Zollamt, die IMMER ALLES richtig machen, weiterhelfen könnte: Einfach die Schraube an der Klingenachse fester zudrehen, und schon ist die Aktion mit der Schleuderbewegung Essig! Angesichts dieser nicht mehr schleuderbaren WAFFE :D könnte ich endlich wieder besser schlafen und mit mir viele Zöllner!
Ja, ich meine dies hier alles ERNST!!! Denn wenn Sie Spaß haben wollen, dann gehen Sie doch zu McDonalds ;)
Sascha
Tja Leute
da muß ich mal wieder den Kopf schütteln,
Ihr macht immer denselben Fehler und versucht im Umgang mit Behörden irgendwas mit Argumenten zu klären!
Hey Jungs,
hier geht es um ein GESETZ!
Hat doch mit Vernunft nix zu tun!
Buchstaben, §´en, das zählt!
Und nach den §`en schaut`s schlecht aus.
Sorry, aber so isses.
Das hirnrissigste daran finde ich, dass feststehende Messer, egal welcher Grösse, legal sind. Ich darf also demnächst mit 'nem 30 cm Bowie durch die Stadt laufen, aber nicht mehr mit 'nem LCC ???!!!
Mal eine Frage:
Ich habe noch mein altes Kabelmesser. Das hat ein Klingenlänge von 8,7 cm. Die Rückenfeder ist so ausgenudelt, dass man das Messer "aufschleudern" kann. Wenn ich das richtig sehe, ist es damit kein Werkzeug mehr, sondern illegal !!?? ... oder was ... :mad:
Thomas Spohr
21.02.01, 14:28
Kann mir jemand den Sinn dieser 8,5 cm-Grenze erklären?
Willkürlich oder gibt es einen nachvollziehbaren Grund?
Thomas
Alles was länger ist hält der Gesetzgeber wohl für zu gefährlich für Privatleute... :confused:
Und wie man darauf kommt, dass die Klingenbreite mindestens 14% der Klingenlänge betragen muss ist genauso rätselhaft, ist ein Messer mit einer 14% breiten KLinge weniger gefährlich als eins mit einer 13% breiten, aber irgendwelche Grenzwerte muss man ja festlegen...
crashlander
21.02.01, 16:32
Hallo Zusammen,
naja, diese Richtlinien sind so eine Sache. Grundsätzlich muß man - einen Bedarf für Richtlinien vorausgesetzt - natürlich irgendwo eine Grenze ziehen, die 8,5 cm bzw. 14% sind wahrscheinlich vom zum Zeitpunkt der Gesetzgebung üblichen Messermarkt betrachtet worden (ich weiß auch nicht mehr wie der Satz angefangen hat :D ).
Im Prinzip halte ich persönlich es schon für sinnvoll, die Leute nicht mit 15 cm langen Springmessern mit Dolchklinge herumlaufen zu lassen, der Punkt des Verbots ist schließlich, daß ein Spring- oder Fallmesser viel weniger Platz wegnimmt und verborgen getragen werden kann, ganz im Gegensatz zu feststehenden Dolchen (über spezielle Kydexscheiden als Schulterholster o.Ä. will ich jetzt nicht reden).
Und wir müssen uns auch immer vor Augen halten, daß ein Gebot in gewissen Grenzen - die im vorliegenden Fall natürlich Schwachsinn sind - sinnvoll ist. Ein Beispiel ist, wenn auch etwas an den Haaren herbeigezogen, der freie Verkauf von Schusswaffen in good old USA, wo ja nun wirklich nicht gegeben ist, daß nur verantwortungsvolle Leute eine Knarre besitzen dürfen. Ich bin ehrlich gesagt ganz froh, daß Waffenbesitz in D so streng reglementiert ist.
Mit der Hoffnung, niemandem auf den Schlips getreten zu sein :)
@ crashlander:
Mein Schlips fühlt sich ganz schön betreten, zum Glück hängt er im Schrank, was Deine Meinung zum Schuß-Waffengesetz betrifft:
Da bin ich mal ganz tolerant! H-hmmm.
@ delfacos:
aber bitte nicht bestellen, lässt sich später zurückverfolgen.
@ ALLE:
Problem gelöst!
Ab SOFORT kein Kummer mehr, keine Angst vor dem Gesetz!
ICH hab die ultimative Lösung:
Das absolut gesetzeskonforme universelle:
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(Paßt für alle Messer mit verschraubter Klingenachse)
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((Pssss: nur für Lizenznehmer: Teflonscheiben an der Klingenachse durch Schleifpapier Körnung 400 ersetzen oder nachrüsten. Nicht weitersagen!))
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Humor ist - wenn man trotzdem lacht.
Wo hier alle nach dem Sinn solcher Gesetze fragen und sie damit begründen, dass gefährliche Kriminelle Springmesser etc. ja schliesslich leichter verdeckt führen können: Ist euch eigentlich schon mal der Gedanke gekommen, dass sich Kriminelle nicht an Gesetze halten? Oder glaubt ihr, den netten Junkie um die Ecke interessiert es, ob das Messer, mit dem er seiner Forderung nach Omas Handtasche etwas Nachdruck verleihen will, legal ist? Sicher nicht, genauso wenig, wie es den Typen, der sein Geld mit Tankstellenüberfällen verdient, interessiert, dass er seine Makarov nicht ohne Waffenschein führen darf. Der einzige, der sich an solche Verbote hält, ist der gesetzestreue Bürger, der seine Messer (Schusswaffen, was auch immer) als Hobby sammelt oder sich und andere damit schützen will. Und kommt mir nicht mit Sachen wie "wenn solche bösen Sachen verboten sind, kann man sie aber nicht mehr so einfach im Laden kaufen" - dann frage ich mich, warum die Polizeigewerkschaft von 20 Millionen illegal im Umlauf befindlichen Schusswaffen spricht. Tja, wo die wohl alle herkommen, wo man sie doch nicht mehr so einfach im Laden kaufen kann...
Ich vermische hier Messer und Schusswaffen etwas, da es bei beiden im Prinzip das selbe Problem ist. Die Verbote und Einschränkungen resultieren nicht aus Fakten, Statistiken, Vergleichen mit anderen Ländern, vernünftigen Überlegungen etc., sondern nur aus einer diffusen Angst und Unkenntnis der Gesetzgebenden. Ich weiss, dass durch das Verbot von Wurfsternen nicht ein einziges Verbrechen verhindert werden wird. Trotzdem wird das den gesetzgeber nicht vom Verbot abhalten, selbst wenn er dies wüsste. Genauso verhält es sich mit all den anderen verbotenen und beschränkten Dingen - ein allgemeines Unbehagen bei den Verantwortlichen, eine Abneigung dagegen in den Medien und der öffentlichen Meinung, das Verbot trifft eh nur eine kleine Randgruppe - he, wen kümmert es da, dass ein Verbot nix bringt, schliesslich tun wir Politiker was gegen Gewalt?
Mit all den Waffen, seien es Messer oder Schusswaffen, die in westlichen Ländern legal geführt werden, werden wesentlich (und ich meine wirklich wesentlich!) mehr Straftaten verhindert, als damit begangen werden!
Wer gerne ein bisschen selber über Sinn und Unsinn von Verboten nachforschen möchten und sich ein paar Zahlen angucken will, dem seien Seiten wie diese ans Herz gelegt:
http://www.justfacts.com/gun_control.htm http://pulpless.com/gunclock/ http://www.cphv.com/
[ 21-02-2001: Beitrag editiert von: Harley ]
[ 21-02-2001: Beitrag editiert von: Harley ]
Stinkmarder
21.02.01, 19:08
Also ich komme gerade vom ZOLL und hatte mit MT LCC :eek: und SOCOM CAMO's keine Probleme. Der Zollmensch sagte nur ich soll das schnell wieder wegpacken bevor sich noch jemand schneidet :D
crashlander
21.02.01, 19:13
Hallo nochmal,
mir ist da auch eine gute Idee zwecks der "Entschärfung" von Klappmessern gekommen:
statt einer einfachen Klingenachse wird ein Untersetzungsgetriebe 1:10 eingebaut und eine Handkurbel zum Öffnen angebracht. Dann kann man das Messer auch super als Spreizer einsetzten und man kriegts auch bei 10g noch aufgeklappt :D
Noch ein absurdes Beispiel zur Sinnigkeit von Verboten: Auch wenn jeder, der den sachgemäßen Umgang damit nachweisen kann, daheim scharfe Handgranaten lagern darf, passiert sicher weniger, so wie es jetzt geregelt ist...
Wobei ich denke, daß Messer und Schußwaffen doch zwei Paar Stiefel sind.
Locker bleiben und
Stinkmarder
21.02.01, 21:04
---und das denke ich mir:
http://www.grabatee.com/elian.jpg
Pablo Escobar
21.02.01, 22:07
Ist vielleicht etwas Off-Topic aber was passiert wenn man in der BRD ein MT CTII besitzt und dies aus einem beliebigen Grund X (für Insider:könnte der Lüttecken-Grund sein...) publik wird? Klinge ist ja nunmal >8.5cm. Irgendwer 'ne Ahnung welche juristischen Konsequenzen das nach sich ziehen könnte? Alles rein hypothetisch natürlich. ;)
Möchte hier noch was anderes hinzufügen: Im Herbst letzten Jahres haben hier in Ulm zwei "erfahrene" Polizeibeamte einen geistig Behinderten, der im Wald mit einer Plastik-Nachbildung einer Kalashnikov spielte, erschossen.
Mit 22 Schuss!, auf eine Entfernung von ca. 5-6 m, wobei von den 22 Schuss nur 6 oder so traffen (mein Feldwebel hätte mir in den Arsch getretten). Anhand der Schusskanäle wurde nachgewiesen, dass noch geschossen wurde als das Opfer schon am Boden lag, bzw. am Fallen war. Es wurde auch nachgewiesen, das einzelne Schüsse das Opfer von hinten traffen. Nachdem nun nicht nachweisbar ist welcher der beiden Polizeibeamten den tödlichen Schuss abgab wird das Verfahren laut Aussage der Ulmer Staatsanwalt wohl eingestellt werden.
Jeder andere (Nicht-Beamte) wäre wohl wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt worden, aber.....
Wie sicher kann man sich in Deutschland eigentlich fühlen, wenn derartige Beamte als "erfahren" bezeichnet werden, und bewaffnet auf die Menschheit losgelassen werden?
Im Gegenzug fordert unser Gesetzgeber immer neue Verschärfungen des Waffenrechtes. Wie wäre es, wenn das Waffenrecht dahingehend verändert wird, dass gewöhnliche Streifenpolizeibeamte nur noch den Holzknüppel als Waffe führen dürfen, wie dies bei den Briten seit eh und jeh der Fall ist? Denn entweder erschiessen unsere Polizisten Unbeteiligte, oder sich aus Versehen selbst, oder aber sie lassen sich die Waffe bei Verkehrskontrollen entreissen und sich selbst damit erschiessen. Alles in allem zeigen sie jedoch immer wieder, dass sie nicht fähig sind mit einer Waffe umzugehen.
Ich denke, dass bis dato allgemein eine noch sehr inhomogene Interpretation des
Begriffes Fallmesser besteht.
Das zeigt auch diese kontroverse Diskussion hier im Forum.
Weiterhin denke und meine ich, dass niemand der definitiv wuesste, dass ein
folder mit ueber
8,5 cm Klingenlänge ein verbotener Gegenstand ist ( bzw. sein soll) freiwillig
das Wagnis eingehen wuerde,
sich hier mit den Behörden anzulegen ( Sei es durch Besitz, Handel, Import usw.)
Offenbar gibt es seitens des Gesetzgebers (noch) keine übergreifende,
allgemeingültige Aussage zu diesem Thema, womit die Behoerden-Organe "an der
Front" immer wieder in die Situation der Einzelfallbeurteilung kommen. Und
diese Einzelfallbeurteilung kann schon mal dazu fuehren, dass ein folder der 2
Wochen
vorher absolut unproblematisch war, plötzlich als Fallmesser eingestuft wird .
Wer sich z.B. mit der Thematik der Importe näher befasst, weiß das und weiß
auch, dass es bisweilen im
Rahmen von Beschau-Massnahmen der Behoerden zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen Behoerde und
Einfuehrer kommt.
Hierbei ist es m.E. unerheblich, ob der Importeur eine "Privatnase", oder ein
Haendler ist, denn
bei dieser Fragestellung muss Gleichheit und Gleichbehandlung herrschen.
Ich bin der Meinung, dass folder mit ueber 8,5, cm Klingenlänge keine verbotenen
Gegenstaende sind,
sonst wuerde man sie nicht in jedem gut sortierten Schneidwaren-Laden, oder
online shop kaufen koennen.
Die meisten dieser Messer werden ja nicht hier in Deutschland hergestellt, sie
muessen also eingefuehrt werden
und somit durch die Prozedur der Beurteillung und Einstufung ( =
Einzelfallbeurteilung) gehen.
Ich wuerde mich freuen, wenn es schnellstens zu einer klaren Aussage kommt,
befuerchte jedoch, dass
es zumindest mittelfristig interpretierbar und auslegbar bleiben wird, was
wiederum Raum fuer Verunsicherung bietet.
Original erstellt von crashlander:
Hallo nochmal,
mir ist da auch eine gute Idee zwecks der "Entschärfung" von Klappmessern gekommen:
statt einer einfachen Klingenachse wird ein Untersetzungsgetriebe 1:10 eingebaut und eine Handkurbel zum Öffnen angebracht.
Leider ist die Idee nicht originär von Dir:
Wolf Borger hat so ein Ding schon mal gebaut! :D
Gruß
Guenter
Frage an Wolfster/Wolfgang : Gab es denn in der Vergangenheit schon andere Fälle, in denen Klappmesser über 8.5cm konkret als verbotene Gegenstände bezeichnet und eingezogen wurden ?
Ich hoffe wirklich, daß demnächst in die eine oder andere Richtung Klarheit geschaffen wird. Für den Privatmann, der ein Klappmesser in Übersee bestellt, geht es immerhin um einige Hunderter, für den Importeur/Onlineversand geht es schlimmstenfalls sogar um die berufliche Existenz.
Ich drücke jedenfalls beide Daumen, daß die Sache zügig und im Sinne aller Messerliebhaber geklärt wird.
Munter bleiben,
Tobse !
Hi.
Soweit ich weiss, gelten seit den Fallschirmjägermessern des Kriegs folgende Messer als Fallmesser:
du löst eine Sperre/Sicherung und die Klinge gleitet durch ihr Eigengewicht aus dem Griff. Die Fa. Eickhorn übersetzt Fallmesser dementsprechend auch als "gravity knife".
Die Fallschirmjägermesser wurden übrigens in den 60ern wieder beim Bund eingeführt und hatten eine ca. 10 cm lange Klinge. Nach der Waffengesetz-Novellierung wurden sie verboten, bzw. auf 8,5 cm gekürzt. Heute werden sie in diversen Varianten von Eickhorn in Solingen produziert.
Nun gut zurück zum Thema:
wenn man nicht gerade die Achsenschraube extrem lockert, kann keine Klappmesser-Klinge durch ihr eigenes Gewicht aus dem Griff gleiten. Dazu ist entweder Schwung durch den Arm oder der Daumen nötig.
Somit ist ein Einhandmesser per definition kein Fallmesser.
Fazit: die Sammler und Händler sollten den ignoranten Behörden Feuer unterm Ar*** machen.
Thomas
Oje, habs kaum geschcrieben und muss mich schon korrigieren:
die Sache mit dem schwung ist ja doch im Gesetz vorgesehen und dementsprechend interpretationsfähig. Insofern bleibt für engstirnige Bürokraten nur Vogels Lösung:
Achsenschraube so fest anziehen, dass man die Klinge nur noch mit dem Daumen aufbekommt.
TL:
Der Versuch, einem Beamten "Feuer unter dem Hintern zu machen" ist wahrscheinlich so aussichtslos, wie einem "Pflasterstein das Laufen beizubringen" :D
Tobse: Nein das war bisher meines Wissens so in der Form noch nicht der Fall.
Selbst wenn Klarheit herrschen würde, bringt es viele hier nicht weiter, oder würdest Du Deine Sammlung bei einer "für uns schlechten, aber klaren" Entscheidung auf 8,5 cm kürzen wollen, oder nur noch "Schweitzer Taschenmesser" sammeln wollen?
Mich würde mal interressieren, wie es den "anderen" Importeuren bei dem Gedanken geht, so ohne "anständigen" Folder im Programm.
Das Problem "Einhandmesser=Fallmesser" hatte ich auch schon mal,aber zum glück mit einer befreundeten Polizeibeamtin.Nachdem sie sich selbst schlau gemacht hat,konnten wir das auch ganz einfach lösen.Es spielt keine rolle ob man ein Einhandmesser WIE ein Fallmesser benutzen kann ,weil es nicht als solches hergestellt wurde.Wenn der Hersteller es als Fallmesser bezeichnen würde und z.b. den Daumenstift wegläßt ist es auch ein Fallmesser.Ein anderes Beispiel:ein Hammer ist keine Waffe auch wenn man ihn als solche benuzt.
Hallo Leute,
heißt das, das ich mich jetzt beeilen muß, z.B. ein BM 710 zu besorgen? Ich mein wenn ich eins haben will, ist es mir egal, ob ich es besitzen darf! Ich glaube, ich werde mir jetzt noch das Benchmade bestellen.
Gruß
delfacos
Wir in der Schweiz haben ja erst vor einem Jahr so eine Beschränkung erhalten. Bei uns ist die Grenze 9 cm Klingenlänge für Klappmesser. Dolche mit symetrisch geschliffene Klinge sind bis 30 cm Länge auch verboten (darüber gelten die bereits als Schwerter).
Sogar der Erwerb oder Verkauf unter Privaten ist verboten.
Viele schöne Messer bleiben uns so leider vorenthalten. Nur machen können wir nix. Und Waffenschmuggeln ist eigentlich auch nicht mein Hobby.
Einzig der Postversand aus dem Ausland unter Privaten wird meistens nicht kontrolliert. So kommen wir doch noch an verbotene Ware...
Original erstellt von eisensack:
Es spielt keine rolle ob man ein Einhandmesser WIE ein Fallmesser benutzen kann ,weil es nicht als solches hergestellt wurde.Wenn der Hersteller es als Fallmesser bezeichnen würde und z.b. den Daumenstift wegläßt ist es auch ein Fallmesser.Ein anderes Beispiel:ein Hammer ist keine Waffe auch wenn man ihn als solche benuzt.
Na dann ist ja alles ok. Ich konnte das sowieso nicht recht glauben, dass z.B. mein Spyderco Police ein "Fallmesser" oder sonstwas Verbotenes sein soll. Dann waren die beschriebenen Vorfälle wohl nur Ausrutscher von unwissenden Beamten :).
Thomas Spohr
22.02.01, 08:14
Ich befürchte Ihr macht Euch falsche Hoffnungen, der entscheidene Passus besagt:
Verbotene Gegenstände sind Messer, die in der wie hier beschriebenen Art u. Weise funktionieren, z. B.: Fallmesser.
und nicht:
Verbotene Gegenstände sind explizit Fallmesser, die wie folgt beschrieben funktionieren.
Ich denke die momentane Konfusion beruht auf dem Umstand, dass bei Bekanntmachung des WaffG im Jahr 1976 es entweder noch keine Einhandmesser gab oder sie nicht den heutigen Verbreitungsgrad hatten. Desweiteren, dass in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift nur von Spring- und Fallmessern die Rede ist.
Thomas
Ich befürchte Ihr macht Euch falsche Hoffnungen
Erläutere doch einmal mehr wie Du das meinst. Warum fällt ein Messer mit Einhandöffnungshilfe eher in die Kategorie Fallmesser, als z.B. ein Buck 110 oder ein Opinel? Weil ein Linerlock i.d.R. weniger Widerstand beim öffnen bietet als ein Lockback? Was soll denn das für ein Gesetz sein? Wenn man hier Unterschiede machen wollte, dann hätte man auch hierfür Grenzwerte definieren müssen wie man es bei den anderen Sachen ja auch gemacht hat (8,5cm, 14%, ...).
Thomas Spohr
22.02.01, 14:03
Ich drücke mich wohl unverständlich aus, worauf ich hinweisen möchte ist, dass es laut folgendem Gesetzestext keine Kategorie “Fallmesser” gibt, sondern Fallmesser ein Beispiel für die verbotene Funktion ist.
WaffG § 37
Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),
Thomas
D.h. doch, daß darunter die meisten feststellbaren Taschenmesser fallen würden (welche es auch zum Zeitpunkt dieser Definition schon gab). Wenn ich mit endlicher Kraft ein Messer mit zwei Händen öffnen kann, dann kann ich es auch mittels endlichem Impuls öffnen. Selbsttätig feststellen tut sich ein klassisches Lockback doch auch (OK mit dem selbsttätig feststellen fällt zumindest schon einmal das Opinel aus der Definition heraus).
Bist Du auch der Ansicht, daß ein Buck 110 Taschenmesser unter diese Definition fällt?
Thomas Spohr
22.02.01, 15:39
Hallo HankEr,
wohlgemerkt, ich bin kein Jurist, ich beziehe mich nur auf Wortlaut u. Punktuation des entsprechenden Gesetzestextes. Sollte ich im Laufe des Tages dazu kommen, werde ich versuchen klärende Antworten über ein Rechtsforum zu bekommen.
Meine persönliche Meinung ist, daß der Gesetzestext nur im Hinblick auf die Definition von “Schleuderbewegung” Spielraum hat, da man theoretisch wahrscheinlich jedes Klappmesser durch eine Schleuderbewegung öffnen kann.
Thomas
Mich läßt der Begriff "Sperrvorrichtung" etwas aufatmen, denn bei einem Linerlock-Messer gibt es keine Spervorrichtung, die man zum Öffnen lösen muß (OK, nach diesem Satz wird wahrscheinlich jegliches Messer in der BRD verboten, sind alle zu gefährlich). Auf jeden Fall steht für mich persönlich fest: Wenn ich jemanden nicht mehr mag, dann bestell´ ich mir in den USA ein 500 Mark teures Linerlock-Messer mit Titangriff und geh auf den Trottel los! Sind wir doch mal ehrlich: So würd´s hier jeder machen, manche würden sich vielleicht noch ein teureres Messer bestellen, eventuell auch mal mit 1-2 Jahren Lieferzeit: Man hat ja schließlich Stil!
Ich mag unsere Gesetze und unsere Politiker, deshalb geh´ ich auf jeden Fall zur Landtagswahl in Baden-Württemberg am 25.03.2001 und ich rate jedem aus diesem Bundesland, auch hinzugehen, bevor er sich vielleicht über irgendwelche Zollprobleme aufregen will! Ihr habt es selber in der Hand, euer Linerlock, noch ...
wie lange ...???
Sascha
Küchenmesser bekommt man auch nur noch, wenn man entweder gelernter Koch oder staatlich anerkannter Hersteller/Händler ist und eine jährlich zu erneuernde Unbedeklichkeitsbescheinigung vorweisen kann. Alle anderen sollen entweder Fertignahrung zu sich nehmen (die muß selbstverständlich im mitgelieferten Wegwerfleichtmetallbehälter erwärmt werden, da Töpfe und Pfannen ja bekanntlich gefährliche Schlagwaffen sind, die man einem einfachen Steuerzahler und Wähler ja nicht zugestehen kann), oder man muß Essen gehen und die Nahrung mit stumpfen Plastikmessern zu sich nehmen. Darüber hinaus sind natürlich monatliche Razzien bei allen Bürgern vorzunemen, um sicher zu gehen, daß niemand einen gefährliche Waffe wie z.B. einen angespitzten Stock, ein Holzscheit oder einen Maßkrug illegalerweise bei sich zu Hause aufbewahrt. Autos, Bodybuilding und alle Kampfsportarten müssen natürlich auch verboten werden. Nur so kann Sicherheit garantiert werden. Denn es ist ja seit langem erwiesen, daß nicht Menschen, sondern Waffen töten. Man kennt das ja, man läuft ganz friedlich in der Gegend herum, plötzlich sieht man ein Einhandmesser und verspürt sofort den inneren Drang jemanden abzustechen.
Zum Thema Wahl, wie sollte man denn Deiner Ansicht nach wählen, wenn man ein Waffenrecht single-issue Wähler ist? Ich kann da zwischen den Parteien keine Unterschiede erkennen.
[ 24-02-2001: Beitrag editiert von: HankEr ]
Original erstellt von HankEr:
Darüber hinaus sind natürlich monatliche Razzien bei allen Bürgern vorzunemen, um sicher zu gehen, daß niemand einen gefährliche Waffe wie z.B. einen angespitzten Stock, ein Holzscheit oder einen Maßkrug illegalerweise bei sich zu Hause aufbewahrt.
Die Razzien werden natürlich von Polizisten durchgeführt (von wem auch sonst). Diese Polizisten sind bekanntlich Übermenschen ohne jeglichen Fehl und Tadel, die bei der Einstellung einen Gen-Test absolvieren, der jeglichen Hang zu Unvorsichtigkeit, Gewalttätigkeit, Egoismus, ja eigentlich allen negativen Charaktereigenschaften sofort erkennt, woraufhin die betreffenden selbstverständlich ausgemustert werden. Also, diese Superbullen müssen natürlich bei ihren Razzien schwerst bewaffnet werden, um sich gegen den gemeinen Bürger zu schützen und ihn beim Besitz von Küchenmessern, Zahnstochern oder sonstigen gefährlichen Dingen möglichst effektiv bekämpfen zu können. Deshalb gehören in Zukunft leichtes MG und Mehrfachgranatwerfer zur Grundausstattung eines Streifenpolizisten, bei Krisensituationen (Kampfhund ohne Maulkorb o.ä.) können selbstverständlich auch die tragbare Vulcan oder leichte Feldgeschütze zum Einsatzkommen, oder es wird gleich Luftunterstützung angefordert.
Unseren Überpolizisten, die mit der gemeinen Bevölkerung eigentlich nichts mehr gemein haben die und moralisch und intellektuell meilenweit über ihr stehen, kann der Umgang mit diesen Waffen natürlich ohne Bedenken zugemutet werden, auf dass unsere Gesellschaft noch sicherer werde :( :mad:
OK, bißchen viel Sarkasmus heute im Netz, deshalb Spaß beiseite: HankEr, geh doch einfach zu Deinen zuständigen Abgeordneten und frag ihn, wie er im Hinblick auf das Waffengesetz bei einer Abstimmung sich entscheiden würde. ´s wird ja wohl noch Politiker geben, die sich mit diesem Thema vernünftig auseinandersetzen können und wollen. und dann noch auf jeden Fall ins www.fwr.de (http://www.fwr.de) - siehe auch unten
Gruß Sascha
HankEr, geh doch einfach zu Deinen zuständigen Abgeordneten und frag ihn, ...
Bei uns (Bayern) sind ja momentan keine Wahlen, ich meine schon Baden-Württemberg, welche Partei (von mir aus auch welchen Kandidaten) könnte man denn da wählen in Bezug auf Waffenrecht?
...und dann noch auf jeden Fall ins www.fwr.de (http://www.fwr.de)
Solange wie Du bin ich da noch nicht dabei, aber doch schon ein Stück (Mitglieds-Nr. im 13000er Bereich).
Ob Einhandmesser verboten werden oder nicht hängt eigenlich nur von den Medien ab.Mit ein wenig Pech sind die Einhandmesser die Sommerlochkampfhunde 2001.Man sollte auch nicht versuchen einen logischen Grund in der Verordnung über Spring-und Fallmesser zu suchen.Messer sind für die meisten nur ein Symbol,daß sie mit bestimmten Gruppen gleichsetzen.ähnlich wie bei den Kampfhunden.Hier in Berlin (Kreuzberg)habe ich es letztes Jahr selbst erlebt.Wenn man mit den befürworter des K.hundverbots geredte hat ,hat man schnell erkannt,daß sie in den Hunden nur ein Symbol für die Halter sahen,aber dank PC darf man sich über Türkischen Jugenbanden oder Drogendealer nicht aufregen.Symbole haben keine Lobby.
mactheknife
25.02.01, 21:47
was in einer eh schon leicht angespannten situation natürlich auch nicht gerade hilft, ist so eine "ausgezeichnete" spyderco reklame für ihr einhand mit loch und serrierter klinge harpy: welch nette sachen man damit machen kann, sieht man detailliert im neuen Hanibal Lector movie. das ist so richtig wasser auf die falsche mühle und tut uns messersammlern gar nicht gut.
Ich habe gerade ein "Knives illustrated"vor mir und lese einen bericht über den vorfall von CRKT im letzten Jahr.CRKT gibt auch eine Erklärung ab warum ein Einhandmesser kein Spring-od.Fallmesser ist.Daß ganze hört sich ein wenig verkramft an,aber folgt der logik der gesetze.Neben den punkten die schon besprochen wurden(Feder,Verriegelung u.s.w.),ist ein argument von CRKT das man die Messer zwar per schwung Öffen kann,aber nicht mit einen schwung.Da CRKT recht bekommen hat,sieht man daß man nicht nicht gerade mit logik weiter kommt.
Original erstellt von eisensack:
aber dank PC darf man sich über Türkischen Jugenbanden oder Drogendealer nicht aufregen.Symbole haben keine Lobby.
Sorry Eisensack,
bis dahin hab' ich Dich glaub' ich verstanden.Aber den zitierten Teil müßtest Du mir vielleicht nochmal erklären...
Gruß Hocker
:confused:
Was hast du nicht verstanden?PC?
Im Prinzip hab' ich nicht verstanden warum man sich "dank des PC" nicht mehr über (türkische Jugendbanden) aufregen darf.
Ich weiß natürlich nicht ob Du PC in einem anderen Sinn als dem üblichen benutzt.
Hocker
What Is Political Correctness?
Political Correctness (PC) is the communal tyranny that erupted in the 1980s. It was a spontaneous declaration that particular ideas, expressions and behaviour, which were then legal, should be forbidden by law, and people who transgressed should be punished. It started with a few voices but grew in popularity until it became unwritten and written law within the community. With those who were publicly declared as being not politically correct becoming the target of persecution by the mob, if not prosecution by the state.
Quelle: Political Correctness; A Theory Of Civilisation by Philip Atkinson ( July, 2000) (http://www.users.bigpond.com/smartboard/pc.htm)
Trotzdem finde ich "türkische Jugendbanden" einen ziemlich sinnlose Bezeichnung. Wenn man sich über eine Bande aufregen will oder muß, dann tut es doch nichts zur Sache ob deren Mitglieder turkmenischer, armenischer oder deutscher Abstammung sind, ob sie jung oder alt sind. Entscheident ist doch was sie machen über das man sich aufregt, und nicht die völkische Zugehörigkeit oder das Alter.
[ 07-03-2001: Nachricht editiert von: HankEr ]
gast141009
08.03.01, 18:40
Original erstellt von HankEr:
Trotzdem finde ich "türkische Jugendbanden" einen ziemlich sinnlose Bezeichnung. Wenn man sich über eine Bande aufregen will oder muß, dann tut es doch nichts zur Sache ob deren Mitglieder turkmenischer, armenischer oder deutscher Abstammung sind, ob sie jung oder alt sind. Entscheident ist doch was sie machen über das man sich aufregt, und nicht die völkische Zugehörigkeit oder das Alter.
Siehst Du - auch DU bist das Opfer der Political Correctness - nicht einmal mehr benennen darf man die Täter...!
Stinkmarder
08.03.01, 19:51
toll!!!
aber Andreas was machen jetzt die Messer??? :cool:
Ah ja, political correctness, sorry bin grade mal von der Leitung gegangen auf der ich stand......., danke HankR
;)
War da wieder unser Rechtsaussen "von Deutschland" ?
gast141009
08.03.01, 23:02
Na klar - schon stehe ich wieder in meiner "rechten" Ecke...
Die Medien haben Euch schon schön beigebogen, was man sagen darf, und was nicht...
Da ich ein Trotzköpfchen bin, schmolle ich jetzt in meiner "rechten" Ecke - so!
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Nachtrag: mein Lieblingsfilm ist
"DER GROSSE DIKTATOR"
mit Charles Chaplin in der Hauptrolle.
Und seine Rede vor dem tomanischen Volk hat mir SEHR gefallen.
(Immer noch "rechte" Ecke?)
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Aber auch mich würde interessieren, wie´s mit den MESSERN weitergegangen ist!!!
[ 08-03-2001: Nachricht editiert von: Osterguentermann ]
Kein Grund zum schmollen, denk ich... ;)
Hocker
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