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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : lawblog.de: Soldaten: Risiko Taschenmesser


bennym
25.06.09, 16:06
An alle Bundeswehrler:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/25/soldaten-risiko-taschenmesser/

irgendwie lächerlich...

mfg benny

tooluser
25.06.09, 16:35
Darauf habe ich ehrlich gesagt schon gewartet.

Aber ich glaube nicht, dass unsere Politiker dadurch bemerken, was für ein Blödsinn dieses Gesetz eigentlich ist.

smeagolvomloh
25.06.09, 17:19
Mehr als meine Signatur fällt mir dazu nicht ein!:irre:

Hombre
25.06.09, 17:41
Ich hab's gelesen.
Und ich bin sprachlos... :(
Den Kommentaren auf dieser Seite dort kann man ja nichts mehr hinzufügen.
Jetzt drehen die Technokraten im Bundesinnenministerium ja völlig hohl am Rad...
Fassungslos, Hombre

cheez
25.06.09, 17:48
[...] Jetzt drehen die Technokraten im Bundesinnenministerium ja völlig hohl am Rad [...]

Wieso "jetzt"? Warum sollten für Soldaten [die nicht im Dienst sind] diesbezüglich andere Gesetze gelten als für uns Zivilisten? Sehe ich überhaupt nicht ein. Wenn die mit einem Einhandklappkampfmesser schwerbewaffnet in der Gegend herumlaufen, sollen sie dafür genauso was auf den Deckel bekommen wie ich als Zivilist auch.

Gruss, Keno

Woz
25.06.09, 17:55
Seh ich auch so. Das Verbot an sich ist blöd, aber wenn schon, dann für Alle.

Haudegen
25.06.09, 18:02
Sehe ich überhaupt nicht ein.

Wenn Du tot aus dem Ausland kommst, bekommste eine Deutschlandfahne auf den Sarg.
Wenn Du lebst, wirst du abgefischt.

Btw. gibt ja öffter mal Diskusionen Bundeswehreinsätze im Inneren, z.B. Katastropheneinsätze. ( Helmut Schmitt : Gesetze waren mir egal. :super:)

Das blockiert sich doch, da schreien die Leute, dort werden die Soldaten von der Polizei durchsucht.

Es ist eine fremde u. seltsame Welt. *
* - "Der Plan"

Grüsse, ...

Hombre
25.06.09, 18:08
Hallo Keno, hallo Woz,
ihr habt ja recht.
Mir ist hier die Widersprüchlichkeit dieses Ukas nur besonders ins Gesicht gesprungen... :mad:
Einer der Kommentatoren hat sinngemäß gefragt, ob denn der Weg vom und zum Dienst nicht schon dem "erlaubten Zweck zum führen" genügen würde.
Das ist doch irgendwie auch pervers, oder nicht?
In diesem Schreiben wird ausdrücklich von einem "Kampf- oder Einhandmesser" gesprochen. Ist denn "der Soldat" (denn es so ja auch gar nicht gibt) auf dem Weg zum Dienst, um mit diesem Messer(-chen) Menschen zu töten? Wird einem Soldaten abgesprochen, ein stinknormales Messer als WERKZEUG im Dienst zu tragen?
Wes Geistes Kind sind denn die Ministerialen dort? :(
Gruß, Hombre

Split
25.06.09, 19:00
Der Staat macht sich einfach lächerlich mit solchen Aktionen.
Als wenn man nichts besseres zu tun hat als Soldaten auf dem Nachhauseweg oder Hinweg zu kontrolieren.

Und das die Gesetzte für alle gleich sein sollen ist ein Witz.
Ich hab schon in anderen Foren gelesen das Polizisten auf dem Weg zum Dienst auch ihre Tonfas und Einhandmesser bei sich führen.
Und zwar in keinem verschlossen Behältnis.

Die Aussage von einem Herren war dann nach dem Motto "sollte ich kontrolliert werden zeige ich meinen Dienstausweiß, man pinkelt sich ja untereinander nicht ans Bein"

Peter1960
25.06.09, 19:12
Ich denke der Kern der Sache ist jener, dass es sich um einen dienstlichen Ausrüstungsgegenstand handelt, der in der Freizeit außerhalb des Dienstortes (in diesem Fall wohl Kaserne/Übungsgebiet/Einsatzraum) nicht getragen werden darf.

Meine eigene Dienstzeit liegt zwar schon dreißig Jahre zurück und war in Österreich, aber so anders werden die Vorschriften auch nicht sein. Ich durfte auch nicht z.B. den Spaten, das Feldmesser, das MG 42, die Glock etc. nach außen tragen, obwohl ich als EF-ler (= einjährig Freiwilliger für die Offizierslaufbahn) charakterlich bestimmt gefestigt war, da ich weder beanstandet noch rausgeflogen bin.

Aufgrund dessen kann ich beim besten Willen keine "harte Linie" wie im angegebenen Link zitiert erkennen.

Natürlich ist momentane dt. Gesetzeslage ein heißes Thema und ich verstehe voll die Emotionen.

Offen ist für mich in diesem Fall die Frage, warum in Schleswig-Holstein Soldaten in der Freizeit von der Polizei kontrolliert werden, bzw. was der Anlassgrund dafür ist. Ist mir in meiner Dienstzeit nie passiert, dass ich von der Polizei kontrolliert wurde; ich war wohl unauffällig ;)

tooluser
25.06.09, 20:01
Peter, die Gegenstände, die du nennst, sind aber alles keine Taschenmesser. Wohlgemerkt, die rede ist nicht vom Kampfmesser, sondern vom Taschenmesser, das Du in Österreich problemlos führen darfst - aber in D nicht ...

Arcticfox
25.06.09, 20:38
Ich denke der Kern der Sache ist jener, dass es sich um einen dienstlichen Ausrüstungsgegenstand handelt, der in der Freizeit außerhalb des Dienstortes (in diesem Fall wohl Kaserne/Übungsgebiet/Einsatzraum) nicht getragen werden darf.
Die Uniform ist vermutlich auch so ein dienstlicher Ausrüstungsgegenstand, der durchaus außerhalb des Dienstortes getragen werden darf. ;) Zu Beginn meiner Wehrdienszeit (1990) wurden wir sogar ausdrücklich ermutigt, die Uniform auf dem Heimweg zu tragen.

An der Stelle liegt aber auch der Knackpunkt: Das Taschenmesser wird bei der BW eben nicht so wie ein MG oder ein Sturmgewehr behandelt, das nur bei dienstlichen Erfordernissen ausgegeben wird und bei Dienstende auch wieder in der Waffenkammer abzugeben ist.

Das Tragen des Messers (in meinem Fall das Kappmesser - also ein Fallmesser) war zu meiner Zeit durch die Bekleidungsordnung(!) geregelt, und ständig am Mann zu führen (ähnlich wie Verbandpäckchen, Dreieckstuch, usw.) Wenn das Messer heutzutage immer noch durch dienstliche Anweisung Bestandteil der Uniform ist, dann wird das ganze doppelt widersinnig.

cugar
25.06.09, 21:07
Offen ist für mich in diesem Fall die Frage, warum in Schleswig-Holstein Soldaten in der Freizeit von der Polizei kontrolliert werden, bzw. was der Anlassgrund dafür ist.

Man bräuchte genauere Infos wann, und wo kontrolliert wurde.

Ab und an soll es vorkommen das ausnahmsweise mal ein oder zwei Bier getrunken werden. :rolleyes:
Ich erinnere mich da dunkel an meine Dienstzeit.
Manche übertreiben es halt, und werden auffällig.

Das man bei Kontrollen von Soldaten ehr auf Einhandmesser stossen könnte als bei Zivilisten, macht es einfacher "Ergebnisse" abzuliefern.

Das Geraffel von Verbandpäckchen übers Taschenmesser bis hin zum Maßband hat mal halt dabei, weil es dazu gehört. Ist das kein Sozialadequater Grund?


Alex

knifemaniac
25.06.09, 21:25
Letztendlich ist ein Soldat auf der Heimreise nichts anderes als ein Zivilist in Uniform und daher gilt er auch als solcher vor dem Gesetz, also: Führen von Einhandmessern nicht erlaubt.
ist jetzt aber nicht so neu. Gilt seit dem besagten 1.4 .

Gruß

gfk25
25.06.09, 22:24
komisch nur wie schnell sich hier leute vom saulus zum paulus wandeln. :hehe:
gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?

knifemaniac
25.06.09, 22:52
gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?

Nein. Gibt es nicht.

kleinermann
26.06.09, 00:10
Nein. Gibt es nicht.

Ach so;)
Hast Du etwa die Entscheidungsgewalt dafür?

Klar ist das unsinnig, aber immerhin gilt es wenigstens für alle.
Eins find ich aber komisch.... : Der Staat zwingt seine männlichen Bürger dazu, 9 Monate Dienst (der wie auch immer geartet iat...) abzuleisten, aber er behält sich auch das Recht vor, die Männer die eigentlich dem Land dienen sollen jederzeit nach Dienst nach Messern zu durchsuchen und im Falle des Führens eines EInhänders, bezahlen zu lassen.
Klasse:super:

siggii42
26.06.09, 07:17
Ach so;)
Hast Du etwa die Entscheidungsgewalt dafür?

Klar ist das unsinnig, aber immerhin gilt es wenigstens für alle.
Eins find ich aber komisch.... : Der Staat zwingt seine männlichen Bürger dazu, 9 Monate Dienst (der wie auch immer geartet iat...) abzuleisten, aber er behält sich auch das Recht vor, die Männer die eigentlich dem Land dienen sollen jederzeit nach Dienst nach Messern zu durchsuchen und im Falle des Führens eines EInhänders, bezahlen zu lassen.
Klasse:super:

Was sollen denn die moralischen Bedenken?Verstehe ich nicht...

Knifemaniac hat völlig recht. Es gibt erstmal keinen Grund warum ich
als Soldat, wenn ich die Heimreise antrete, ein Einhandmesser mit mir
führen soll / darf. Warum auch? Der Dienst ist in dem Moment beendet, der Soldat
befindet sich bis auf weiteres nicht in der Eigenschaft als Soldat. Das
dienstlich gelieferte Messer ist somit nicht mehr zu führen. Ganz einfach!

Und was hat das damit zu tun, dass sie dem Land dienen? Willst du jetzt
bei jedem Fall der noch so unterschiedlich gelagert ist auf die Tränendrüse
drücken? Gleiches Recht für alle, das kennst du ja. Und da macht ein
Soldat der nicht im Dienst ist keine Ausnahme. Warum auch? Nix besonderes... :)

BTW, verwende bitte nicht den Begriff "durchsuchen" in diesem Zusammenhang.
Dieser ist strafrechtlich verankert und hat eine ganz andere Qualität.
Eine normale Kontrolle hat damit nix zu tun...

propaghandi
26.06.09, 07:55
Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

:argw: Soso, in der Bundeswehr gibt es also "junge und charakterlich noch nicht gefestigte" Personen, die an Kriegswaffen ausgebildet werden. Aber für ein Taschenmesser (http://www.schweizer-messer.eu/Victorinox_Soldatenmesser/Victorinox_Soldatenmesser/08461mwch.html) reicht dann die charakterliche Entwicklung nicht? :confused:
Wie lächerlich ist das denn?

siggii42
26.06.09, 08:17
Die Begründung des BMI's finde ich mehr als unglücklich. Hier geht die
Diskussion auf eine ganz andere Ebene, als nötig. :mad:

Vor dem Gesetz sind dochh alle gleich. Es bedarf keiner besonderen
Begründung warum ein Soldat, das dienstlich gelieferte Einhandmesser
nicht ohne weiteres im zivilen Bereich führen darf. Das jedoch anscheinend
gezielt durch die Polizei danach geschaut wird, finde ich eine Sauerei...

rufuss
26.06.09, 08:31
Jetzt mal ganz ehrlich, einen "Jungle Devil" würde ich NCHT mitnehmen.:irre:

Armes Deutschland, passt aber zur Novellierung des Waffengesetzes......

smallmagnum
26.06.09, 08:53
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass mit der Novellierung des Waffengesetzes ab 01.04.2008 für uns Messerliebhaber der GAU passiert ist. Die belibtesten und praktischsten Messer, die Einhandmesser, dürfen nicht mehr uneingeschränkt geführt werden. Das ist Fakt. Punkt. Und das gilt halt auch für Soldaten, die nicht im Dienst sind.

Dass die Tatsache, dass das Gesetz schwammig aufgeweicht ist, uns nicht zum Vorteil gereicht, war mir von Anfang an klar. Jetzt zeigen sich halt die Auswirkungen in der Realität. Denn gerade durch diese Aufweichung, die in meinen Augen nichts anderes als Rechtsunsicherheit darstellt, ist den Kontrollorganen ein Ermessensspielraum eingeräumt worden. Dass dieser nicht zu unseren Gunsten ausgelegt wird, habe ich, der ich als alter Pessimist verschrien bin, vorausgeahnt.
Das was wir jetzt an konkreten Fällen oder Einzelfällen diskutieren, zeigt, dass der Ermessensspielraum eben zu unseren maximalen Ungunsten ausgereizt wird.

Sleipnir
26.06.09, 08:57
Mir spricht dieser Eintrag aus dem Herzen:
"...Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn der Staat jetzt sogar
denjenigen ans Bein pinkelt, die noch so naiv sind, sich durch ihren Dienst
für diesen traurigen Kadaver einer ehemals freien Gesellschaft einsetzen
zu wollen…"

Mir graust vor der Zukunft dieses Landes. Ganz ehrlich.

onox
26.06.09, 09:00
Und da schrieb doch dereinst Wolfgang Schäuble, der oberste Boss des BMI:

[...]Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen. [...]

Wie gut, dass die Herren in Grün so pflichtbewusst sind, die anderen Herren in Grün davor zu bewahren, mit ihren gefährlichen Messern Straftaten zu begehen. Denn das sind ja ganz offensichtlich gewaltbereite Jugendliche :irre:

Manowar
26.06.09, 09:14
Ich bin Soldat und wir wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir das BW-Taschenmesser (neu, Einhandversion) nicht außerhalb des Dienstes tragen dürfen. Das verstehe ich aber eher als "Absicherung" der Bundeswehr, da es ja durchaus Tätigkeiten gibt, bei denen das Führen eines Einhandmessers gem. WaffG erlaubt ist...

Wenn die in dem Bericht angeführten Kontrollen bei Soldaten auf dem Weg von oder zur Kaserne erfolgt sind, kann ich keinen Verstoß gegen das WaffG erkennen!

Wie diverse Abgeordnete (z. B. Dr. Hans-Peter Uhl) auf abgeordnetenwatch erläutert haben, zählt der Weg zu einem "berechtigten Interesse" auch zu den Ausnahmetatbeständen und der Transport in einem verschossenen Behältnis ist nicht erforderlich!

Zitat Herr Uhl: "Wenn ein berechtigter Zweck gegeben ist, wird die Nutzung nicht beschränkt - auch nicht das Führen auf dem Hin- und Rückweg. Der Transport in einem verschlossenen Behältnis nach § 42, Abs.2 Nr.2 WaffG ist nur erforderlich, wenn das berechtigte Interesse nach Abs.2 Nr.3 nicht besteht."

Da der Soldat im Dienst ein berechtigtes Interesse am Führen des BW-Taschenmesser hat (es wird ihm durch die Anzugsordnung sogar befohlen) zählt doch der Weg zum Dienst auch zu den Ausnahmebeständen oder verstehe ich das WaffG völlig falsch?

Deshalb hätten die Soldaten für das Führen des Einhandmessers außerhalb der Kaserne lediglich einen Verweis ihres Vorgesetzten für die Missachtung eines Befehls erhalten dürfen aber kein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen das WaffG!

Gruß

Michael

siggii42
26.06.09, 09:29
Du magst mit deinen Ausführungen Recht haben, IMO allerdings nur
wenn du den Gegenstand auch zuhause aufbewahrst, bzw. aufbewahren
musst. Was hier nicht der Fall ist. Warum muss denn das Messer mit
nach Hause genommen werden? Deine Dienstwaffe lässt du doch auch
in der Kaserne...

EDIT: Ein berechtigtes Interesse ist hier eh nicht nötig, da dienstlich
geliefert (gem. § 55 I WaffG bist du aussen vor, aber nur im DIENST)!

luftauge
26.06.09, 10:07
gibt es denn für die soldaten auf der heimreise nicht ein legal reason beim mitnehmen des einhandmessers ?
Gibt es auch für Handwerker nicht, die ihre Messer bei der Arbeit benötigen, und sie im Privat- oder Firmenwagen auf dem Weg vom/zum Arbeitsort mit sich führen - ist erst einige Wochen her, als das hier Thema war...

Besorgniserregend ist an diesen Beispielen, dass man bei messertragenden Bürgern konsequent "durchgreift" die ihre Messer dienstlich oder beruflich tragen müssen, bzw. ohne ihre Messer nicht arbeiten können. Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...

Gruß Andreas

gfk25
26.06.09, 10:12
Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...

Gruß Andreas

du sprichst mir aus der seele. :super:
das gesockse, das man eigentlich "entwaffnen" wollte taucht nie in den schlagzeilen auf.
dafür stehen dann rechtschaffene bürger als täter im rampenlicht.

wo ist der kotz-smilie ?

smeagolvomloh
26.06.09, 10:36
Besorgniserregend ist an diesen Beispielen, dass man bei messertragenden Bürgern konsequent "durchgreift" die ihre Messer dienstlich oder beruflich tragen müssen, bzw. ohne ihre Messer nicht arbeiten können. Die, deren Messer erwartungsgemäß eigentlich einkassiert werden sollten, tauchen bisher in keinem Bericht auf...
Gruß Andreas

Dafür möchte ich einen möglichen Erklärungsansatz bieten:

Aus meinem dienstlichen Umfeld (Polizei in einer Großstadt in NRW) weiß ich, dass seit der letzten Änderung des Waffengesetzes zahlreiche Messer, die den Regelungen des § 42a WaffG unterliegen, beschlagnahmt wurden.

Die Betroffenen dieser Maßnahmen sind aber nun mal in erster Linie solche Personen, die im Gesetzgebungsverfahren als Adressaten vorgesehen waren (kurz gesagt: Jugendgruppen mit aggressivem Auftreten, betrunkene Randalierer, Straftäter auf frischer Tat betroffen - das ist natürlich verallgemeinert, soll die Sache aber auf den Punkt bringen).

Diese Personen haben weder eine große Lobby, noch nehmen sie aktiv an Fachforen teil. Insofern "hören" wir hier nichts von solchen Sachverhalten.

Leider muss ich aber erschrocken zur Kenntnis nehmen (zumindest aus den Beiträgen im hiesigen Forum), dass immer mehr rechtschaffende Bürger im Alltag ins Visier der Behörden kommen.

Solange der §42a WaffG nicht eindeutiger formuliert wird und die Rechtsprechung noch keine Klarheit geschaffen hat, werden wir mit diesem Problem wohl weiter leben müssen.

kleinermann
26.06.09, 10:37
Gelöscht;
Siggii42 hat völlig Recht.
Wenn das messer dienstlich geliefert ist, gibt es keinen grund es mit nach Hause nehmen zu müssen.
Sorry

smallmagnum
26.06.09, 10:43
...Mir graust vor der Zukunft dieses Landes. Ganz ehrlich.
Und mir vor der Gegenwart!

onox
26.06.09, 11:08
du sprichst mir aus der seele. :super:
das gesockse, das man eigentlich "entwaffnen" wollte taucht nie in den schlagzeilen auf.
dafür stehen dann rechtschaffene bürger als täter im rampenlicht.

wo ist der kotz-smilie ?

Das seh ich aber genau umgekehrt.
Du kannst dir sehr sicher sein, in den entsprechenden Stadtvierteln werden Messer am laufenden Band einkassiert. Das passiert dutzende male pro Tag in jeder größeren Stadt, warum soll das jedesmal eine separate Zeitungsmeldung erhalten?

Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet. So schlecht die Presse hierzulande auch sein mag, zumindest erkennen einige Journalisten die Widersinnigkeit einer überspitzen Gesetzesauslegung und weisen in ihren Berichten darauf hin. Da sollte man als Messerfreund nicht das Kotz-smilie suchen, sondern sich freuen.

Meine Meinung :)

tooluser
26.06.09, 11:29
Du kannst dir sehr sicher sein, in den entsprechenden Stadtvierteln werden Messer am laufenden Band einkassiert.


Ja, ganz toll, ich bin ja sowas von begeistert!
a) am laufenden Band ist etwas übertrieben
b) Was ist bei der Klientel heute eigentlich anders, als vor 2 Jahren?

Ich weiß, dass auch vor über 2 Jahren Einhandmesser (keine Butterfly oder sonstige damals schon verbotene Messer) von Jugendlichen einkassiert wurden.

smallmagnum
26.06.09, 11:29
...Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet. So schlecht die Presse hierzulande auch sein mag, zumindest erkennen einige Journalisten die Widersinnigkeit einer überspitzen Gesetzesauslegung und weisen in ihren Berichten darauf hin.
Das wäre allerdings sehr löblich. Nur vermarkten leider sehr viele Artikel das in der anderen Richtung. Soll heissen, der Messerträger wird als Krimineller abgestempelt, der ein gefährliches Messer, das dem WaffG nach verboten ist, bei sich trägt.
Das geht so weit, dass manchmal sogar behauptet wird, dass die vorgefundenen Messer verbotene Gegenstände seien.
Auf solche Artikel kann ich getrost verzichten.

edit
Hier, ich hab ein Beispiel rausgesucht:
klick (http://www.untermain.de/nachrichtensicht.asp?nachricht=17945&ausgabe=)
Wurde in diesem Thread diskutiert:
klick (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=58705)

Manowar
26.06.09, 12:34
Gelöscht;
Siggii42 hat völlig Recht.
Wenn das messer dienstlich geliefert ist, gibt es keinen grund es mit nach Hause nehmen zu müssen.
Sorry

Die Frage, ob es einen Grund gibt und ob es verboten ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe!

Nach deiner Logik müsste man den Soldaten auch verbieten, in Uniform nach Hause zu fahren. Denn dann gibt es ja auch keinen Grund, die dienstlich gelieferte Bekleidung (außer evtl. zur Reinigung) mit nach Hause zu nehmen...

Nur zur Erinnerung: Es geht hier um ein Taschenmesser, nicht um eine Waffe! Deshalb halte ich Vergleiche mit den Regelungen bei der Dienstwaffe (wird nach Dienst in der Waffenkammer eingelagert) für unangebracht.

Mal abgesehen vom während des Dienstes greifenden § 55 I WaffG hat der Soldat doch eindeutig ein berechtigtes Interesse, das BW-Taschenmesser im Dienst zu führen, oder sieht das irgendjemand anders?

Wenn wir uns darüber einig sind, gilt es zu klären, ob die Ausnahmetatbestände des §42a Abs. 2 WaffG auch für den Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Interesse" gelten, wie es einige Abgeordnete erläutert haben.

Wenn das der Fall ist, spricht gem. WaffG doch nichts gegen das Führen dieses Einhandmessers auf dem (direkten) Weg Wohnung-Kaserne! (Das die Bundeswehr die außerdienstliche Nutzung zusätzlich verboten hat, ist ein völlig anderes Thema).

Gruß

Michael

smallmagnum
26.06.09, 12:47
...Mal abgesehen vom während des Dienstes greifenden § 55 I WaffG hat der Soldat doch eindeutig ein berechtigtes Interesse, das BW-Taschenmesser im Dienst zu führen, oder sieht das irgendjemand anders?
Es ist vollkommen egal, wie wir Messerliebhaber das sehen.
Ausschlaggebend ist, wie die Behörden, und konkret der kontrollierende Beamte das sieht.

...Wenn wir uns darüber einig sind, gilt es zu klären, ob die Ausnahmetatbestände des §42a Abs. 2 WaffG auch für den Hin- und Rückweg zu einem "berechtigten Interesse" gelten, wie es einige Abgeordnete erläutert haben.
Ebenso tut es nichts zur Sache, ob wir uns einig sind. Ausschlaggebend ist, wie das die Gerichte sehen. Und solange keiner von uns klagt, werden wir es nicht erfahren.

luftauge
26.06.09, 13:21
Das passiert dutzende male pro Tag in jeder größeren Stadt, warum soll das jedesmal eine separate Zeitungsmeldung erhalten?
tägliche Lückenfüller verlangt niemand, einen monatlichen oder halbjährlichen "Rechenschaftsbericht" - und sei es nur je Bundesland - darf man aber schon erwarten, es wird immerhin regelmäßig offiziell verkündet, dass das geänderte Gesetz greift, nur wo, wie, wann und aus welchem Anlass erfährt man nicht.
Verarschung und Verdummung pur, weil man sich die besten Rosinen rauspickt, um die Restriktion *noch* besser verkaufen zu können, weil man einen luschig obskuren Tätigkeitsnachweis mit lächerlichen, weil nichtssagenden Resultaten vorlegen kann.

Das kreide ich nicht der Polizei an, sondern dem Gesetzgeber, der Justiz und den Medien an, weil auch die es nicht zustande bringen (wollen), diese Missstände zu hinterfragen. Das wird erst dann passieren, wenn Medienvertreter selbst betroffen sind, aber in den Medien wird noch nichtmal die korrekte Bezeichnung benutzt, es heist meist nur "verbotene Messer" oder Waffen, damit fängt es schon an...

Wenn dagegen mal wieder rechtschaffender Bürger von einem hyperkorrekten Polizeibürokraten "entwaffnet" wird, dann ist es doch nur positiv anzurechnen, dass die Presse dies ankreidet.
Haben Presse/Medien das schon mal angekreidet ?
Wenn ja, dann wäre das im Forum bestimmt als Thema erstellt worden...
Gelesen habe ich bisher nur von eingezogenen Einhandmessern in Einzelfällen oder anlässlich von Großkontrollen wie vor Wochen auf der A1 bei Ahlhorn/Wildeshausen, aber noch nie, dass es in den Medien als überzogen bewertet oder angekreidet wird...

Gruß Andreas

exilant
26.06.09, 14:17
Hier muss zwischen Verstoß gegen die Dienstvorschrift und Ausnahmetatbestände des §42a unterschieden werden.

Was hier ausgesagt wird, ist: Das ein Führen des Messers nicht sozial adäquat sein kann, wenn das Führen an sich ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift ist. Wenn das Messer außerhalb des Dienstes nach Dienstvorschrift nicht getragen werden darf, dann kann das allgemein nicht anerkannt werden.

Das ist soweit theoretisch nachvollziehbar. Das man sich praktisch überhaupt darum bemüht, also Soldaten kontrolliert, finde ich unfassbar.

sharknose
26.06.09, 14:33
Was passiert denn jetzt mit den beschlagnahmten Messern? Die betroffenen Wehrpflichtigen waren ja nur die Besitzer der Messer, Eigentümer ist doch die Bundeswehr.

Kriegt die Bundeswehr die Messer zurück, werden die Dinger vernichtet oder verteilen die Polizeibeamten die Messer unter sich? :steirer:

Wahrscheinlich werden noch Formulare entworfen zur "Herausgabe von Bundeseigentum aus polizeilichem Gewahrsam" oder so ähnlich. :irre:

Klingt jedenfalls nach einer Menge sinnloser Bürokratie. Mit Sicherheit schreiben die betroffenen Soldaten schon fleißig an ihren "Verlustmeldungen".


Soweit ich mich erinnere, hatte ich auch nach Dienstschluss (wenn ich in Uniform auf den Heimweg war) grundsätzlich jeden zu grüßen, der einen höheren Dienstgrad hatte. Und selbstverständlich hatte ich meinen Truppenausweis bei mir zu führen, um mich als Soldat ausweisen zu können. Ich war keineswegs Zivilist, sobald ich die Kaserne verlassen hatte. Der direkte Weg zur Kaserne und der direkte Weg nach Hause waren Dienstweg, ich war Soldat und durfte Uniform tragen.

MfG, sharknose

braces
26.06.09, 14:36
Wird das Messer beim Bund im normalen Alltag getragen? Oder nur im Feld, beim Camping für "große Jungs"?
Wenn es als sinnvoll erachtet wird, dass es auch in der Kaserne getragen wird, dann ist es doch auch sinnvoll, es im privaten Umfeld zu tragen. Da gibt es nicht mehr und nicht weniger Gründe dafür.
Blöd nur, dass es verboten ist.

Dass diese "sozial anerkannten Gründe" noch keiner durchgeklagt hat ist halt ärgerlich.

stay rude
braces, wehrdienstuntauglich

Assassin
26.06.09, 14:41
Dass diese "sozial anerkannten Gründe" noch keiner durchgeklagt hat ist halt ärgerlich.

Weil der Normalbürger keine Rechtsschutzversicherung hat, schlichtweg den genauen Gesetzeslaut nicht kennt und aus Angst vor weiteren Konsequenzen (Gerichtskosten etc) eine Klage bzw einen Einspruch scheut.
Oder weil der Gegenstand in einer Situation aufgefunden wurde, der einen Einspruch wenig erfolgsversprechend macht.

Nicht jeder ist so versiert und "verrückt" (positiv) wie wir.
Der Normalbürger kennt nur die Darstellungen der Medien, und da ist immer alles böse.

Was ich mich aber frage...mit welcher Begründung wurde der Soldat "ausgeschüttelt", bzw was hatten die Beamten in seinen Hosentaschen zu suchen? Wo wurde er kontrolliert?
Wir hatten beim SÄMFT eine Diskussion darüber, was ein Beamter darf, und ein anwesender Polizist (Bill, wo bist du?) erklärte, solange die Person sich ausweist und nüchtern ist hat die Polizei in seinen Hosentaschen (zb um nach Ausweisen zu suchen) nix verloren.
Gegendarstellung?

Grüße
Micha

Xizor
26.06.09, 14:42
Wird das Messer beim Bund im normalen Alltag getragen? Oder nur im Feld, beim Camping für "große Jungs"?


Immer am Mann, mit einem Stück Pi-Schnur gegen Verlust gesichert.

Investigator
26.06.09, 15:10
Jupp- war immer am Mann. Obwohl Brückenpionier aber ohne Schnur...

Taschensuchungen gibts imho eigentlich nur bei entsprechendem Verdacht ( oder am Eingang der Reperbahn *rofl*)


PS:

Hier

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=55616&page=2

gab es offenbar schon ein ganz ähnliches Thema. Wege von und zur Arbeitsstätte werden eben offenbar von den Behörden nicht als "Ausübung des Berufes" betrachtet...

Manowar
26.06.09, 15:35
Soweit ich mich erinnere, hatte ich auch nach Dienstschluss (wenn ich in Uniform auf den Heimweg war) grundsätzlich jeden zu grüßen, der einen höheren Dienstgrad hatte. Und selbstverständlich hatte ich meinen Truppenausweis bei mir zu führen, um mich als Soldat ausweisen zu können. Ich war keineswegs Zivilist, sobald ich die Kaserne verlassen hatte. Der direkte Weg zur Kaserne und der direkte Weg nach Hause waren Dienstweg, ich war Soldat und durfte Uniform tragen.

MfG, sharknose

Interessanter Punkt!

Wenn man als Soldat in Uniform (auch auf dem "Nach-Hause-Weg") an einem Unfall vorbeikommt, hat man die Pflicht (noch mehr als der zivile Autofahrer, da man als Soldat auch diverse Sanitäts-Lehrgänge besucht und diese jährlich auffrischen muss) zu helfen! Außerdem ist man auf der Fahrt zum und vom Dienst über die Bundeswehr versichert (weiß ich aus eigener Erfahrung, da ich mal einen Wildunfall hatte), weil die Fahrt erforderlich ist, um seinen Dienst auszuüben.

Wenn also die Fahrt von der Wohung zur Kaserne und umgekehrt offensichtlich nicht als "Freizeit" angesehen wird, sondern im weitesten Sinne zum Dienst gehört, warum haben die kontrollierten Soldaten dann gegen §42a WaffG verstoßen, wenn sie genau auf diesem Weg ihr Einhandmesser in der Hosentasche geführt haben???

Abgesehen von der juristischen Auslegung des "berechtigten Interesses" bzw. der Frage, ob der Hin- und Rückweg auch dazu zählt, finde ich die Kontrolle von Soldaten mit anschließender Verhängung eines Bußgeldes für sehr fragwürdig, wenn man sich mal in Erinnerung ruft, zu welchem Zweck unser geliebter Gesetzgeber das Führungsverbot erlassen hat bzw. das als "Zielgruppe" der Gesetzesverschärfung immer die "gewaltbereiten Jugendlichen" genannt wurden! Hierzu zitiere ich mal wieder die vermutlich allseits bekannte Aussage unseres Bundesinnenministers von abgeordnetenwatch:

"Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des "allgemein anerkannten Zwecks" schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten "Unzulässiger Lärm" und "Belästigung der Allgemeinheit" (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.

Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird."

Wieso halten Polizisten es vor diesem Hintergrund für notwendig, Soldaten auf dem Heimweg zu kontrollieren, solange diese nicht "grundlos mit dem Messer hantieren"???

cheez
26.06.09, 15:46
Na klar gehören Soldaten [besonders die jungen Wehrpflichtigen] zur Zielgruppe :steirer: -

"gewaltbereite Jugendliche"

SCNR ;)

(Abgesehen davon sollte natürlich dasselbe gelten wie für einen Zivilisten - wenn's einen guten Grund zum Führen haben, sollte es kein Problem darstellen. Wie und warum überhaupt gefilzt wurde, wundert mich auch, aber man kann da ewig spekulieren und wird kein Stück schlauer...)

Keno

luftauge
26.06.09, 16:01
...
Was ich mich aber frage...mit welcher Begründung wurde der Soldat "ausgeschüttelt", bzw was hatten die Beamten in seinen Hosentaschen zu suchen? Wo wurde er kontrolliert?

Das habe ich auch schon bemängelt

...
dass das geänderte Gesetz greift, nur wo, wie, wann und aus welchem Anlass erfährt man nicht.

Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, die man sich zurechtspinnen *könnte*...
Aber das ist das Problem, man erfährt den Hintergrund nicht aus der Presse, das wird nur intern über Akte oder per Mundpropaganda überliefert.

So bleibt es wilde Spekulation, nur eins ist sicher, und das schon länger:
Selbst vor den eigenen Staatsbediensteten macht man nicht mehr Halt, auch sie gehören schon zum suspekten Personenkreis.
Was dienstlich gewollt ist und bezahlt wird, ist im Privat-/Hobbybereich unter Generalverdacht - nicht nur am Beispiel dieser Soldatenmesser. Gibt noch lächerlichere Fälle... :hmpf:

Gruß Andreas

dcjs
26.06.09, 16:55
In gewisser Hinsicht finde ich solche Vorfälle klasse. Mögen die Maßnahmen noch irrwitziger werden und noch mehr Leute davon betroffen! Keiner soll mehr denken können, es beträfe nur die anderen, und wenn man nichts böses im Schilde führe, habe man nichts zu befürchten.

Kochen will die Politik den Frosch offensichtlich sowieso, da ist es besser, wenn sie die Temperatur versehentlich etwas zu schnell hochdreht, vielleicht springt er dann ja doch noch aus dem Topf. :haemisch:

Kleiner Tiger
26.06.09, 17:22
...Was ich mich aber frage...mit welcher Begründung wurde der Soldat "ausgeschüttelt", bzw was hatten die Beamten in seinen Hosentaschen zu suchen?...

Eventuell ist es ja sogar Polizisten bekannt, dass BW-Angehörigen neuerdings Taschenmesser mit Einhandbedienung gestellt werden und diese höchstwahrscheinlich auch beim Verlassen der Kaserne in Grünzeug mitgeführt werden? War ja beim alten BW-Stumpf auch nicht anders, ich habe es damals jedenfalls nicht zum Wochenende im Spind gelassen, wenn´s aus Zeitmangel mal nicht in Zivil nach Hause ging.

Also könnte man auch vermuten, dass aufgrund dieser Erkenntnis direkt nach Einhandmessern gesucht wurde.
(Ironiemodus an): Ein Freitagnachmittag in der Nähe einer größeren Kaserne könnte eine schöne Abwechslung zur Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitskontrollen sein. Und bei möglichen Bußgeldern bis zu 10.000 Euro auch viel lukrativer! ;) (Ironiemodus aus)

Sleipnir
26.06.09, 17:36
In gewisser Hinsicht finde ich solche Vorfälle klasse. Mögen die Maßnahmen noch irrwitziger werden und noch mehr Leute davon betroffen! Keiner soll mehr denken können, es beträfe nur die anderen, und wenn man nichts böses im Schilde führe, habe man nichts zu befürchten.


Das habe ich mir auch schon ein paarmal gedacht.
Der deutsche Michel ist träge und läßt viel mit sich machen.
Aber irgendwann kommt der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen
bringt, das hat die Geschichte schon oft gelehrt.
Wenn ich mich in meinem Bekanntenkreis (und ich meine jetzt
ausdrücklich nicht nur die aus der Schützen-und Messersammlerecke)
so umhöre, dann tröpfelt es nicht mehr, da fließt es schon - um es mal
metaphorisch auszudrücken.
Und je mehr "ganz normale" Bürger von solchen permanenten Gängeleien betroffen
sind (dazu zähle ich auch permanente Steuererhöhungen, Internet-Zensur,
ständige Verschlechterung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für Gewerbe durch immer neue unnötige und teure
Vorschriften und vieles mehr), desto schneller geht es.
Bestes Beispiel: Durch die Einführung der Internetzensur haben die
Verursacher sehr viel Staub aufgewirbelt. Da hat die Masse
erst einmal gemerkt, woher der Wind weht, und wurde vor allem
auch entsprechend sensibilisiert.
Mal schauen, wie das so weitergeht.

tooluser
26.06.09, 17:54
zum Thema Medien:
habe neulich einen Bericht über eine Verkehrskontrolle gesehen (kompletter Verkehr über eine Raststätte geleitet), da war die Rede von 3 Drogenfunden und 5 Waffenfunden.
Gezeigte Drogenfunde in der Sendung: 3
gezeigte Waffen in der Sendung: 1 (Schlagring)

Ich bin drüber gestolpert, dass Sie die Kleinstmenge Gras gezeigt haben, und auch die große Menge Gras (15 kilo oder mehr), aber von den Waffen nur eine ...

siggii42
26.06.09, 18:48
Also vielleicht klappt es ja irgendwie den Sachverhalt mal bessser
ergründen zu können. Wie bereits erwähnt, wäre es interessant zu wissen,
wie die Beamten an das Messer gekommen sind!

Aber eins steht fest. Solange der Soldat im Dienst ist, zählt § 55 I WaffG.
Wenn es nicht mehr im Dienst ist, ist er ein ganz normaler Zivilist und
ist als solcher zu behandeln. Das Tragen des Einhandmessers untliegt
also auch dem § 42a WaffG. Es ist also völlig normal, wenn ein Soldat
kontrolliert wird. Fragt sich nur, wie das ganze genau abgelaufen ist...

Manowar
26.06.09, 19:13
Aber eins steht fest. Solange der Soldat im Dienst ist, zählt § 55 I WaffG.
Wenn es nicht mehr im Dienst ist, ist er ein ganz normaler Zivilist und
ist als solcher zu behandeln. Das Tragen des Einhandmessers untliegt
also auch dem § 42a WaffG. Es ist also völlig normal, wenn ein Soldat
kontrolliert wird. Fragt sich nur, wie das ganze genau abgelaufen ist...

Und ab wann ist er nicht mehr im Dienst? Wenn das auf dem Dienstplan angegebne Dienstzeitende (z. B. 17:00 Uhr) erreicht ist? Wenn er die Kaserne verlässt? Wenn er zu Hause aus dem Auto steigt? Oder wenn er die Uniform auszieht?

Dürfen Polizisten nicht auch ihre Schusswaffe mit nach Hause nehmen und dort einschließen? Sind Polizisten auf dem Nach-Hause-Weg im Dienst und Soldaten nicht?

Muss der Handwerker sein Teppichmesser / Leatherman mit Einhandklinge auf dem Weg von der Wohnung zur Baustelle auch in einem verschlossenen Behältnis transportieren und darf es erst am Arbeitsplatz in seine Gürteltasche stecken? Oder zählt hier der Weg zum "berechtigten Interesse"? Muss die Familie, die mit dem Picknick-Korb auf dem Weg zum See ist, das Küchenmesser mit 20cm-Klinge auch in einem verschlossenen Behältnis transportieren?

Mir ist immernoch nicht klar, warum in den Augen der Polizei und einiger Forumsmitglieder der Weg von der Wohnung zur Kaserne nicht zu durch die Ausnahmetatbestände abgedeckt ist, wenn der Soldat im Dienst ein "berechtigtes Interesse" am Führen des BW-Einhandmessers hat!

siggii42
26.06.09, 20:34
Soviele Fragen, die ich gar nicht alle beantworten kann. :D

Also bei den Polizisten ist das unterschiedlich, von Land zu Land! Ich
als Bundesbeamter darf dies zum Beispiel nicht. Wann genau dein Dienst
beendet ist, kann ich dir nicht sagen. Ich nehme an, spätestens wenn
du die Kaserne verlässt. Ein berechtigtes Interesse???? Wofür?

Das Messer kann auch ind er Kaserne bleiben. Es sei denn dass du einen
anderen Zweck damit erfüllen kannst. Grundsätzlich kann ich das verstehen, was du meinst. Ich erachte es ja auch für sinnvoll, dass der Weg zum
berechtigten Interesse / Berufsausübung auch dazu zählt. Ich denke,
dass der einzige Unterschied der ist, das es sich nicht um dein
Eigentum handelt und es dienstlich beschafft wurde. Wenn es dir dein
Dienstherr erlaubt, sehe ich da auch kein Problem. Aber das weiß
ich eben nicht.

luftauge
26.06.09, 20:42
Und ab wann ist er nicht mehr im Dienst?
Frag das deinen Dienstvorgesetzten, und teile es hier mit - offenbar herrscht darüber behördlicherseits Unklarheit, genau wie beim Handwerker. Wäre eigentlich die Aufgabe des Bundeswehrverbands in dieser Sache mal auf den Tisch zu hauen, oder als betroffener Soldat den Wehrbeauftragten zu kontaktieren.

Und nicht Forums-Spekulationen über die Gründe zur Vorgehensweise der Polizei mit stumpfsinniger Zustimmung verwechseln !
Hier wird nur anhand der Vorgehensweise und der bekanntgewordenen Fakten in ähnlich gelagerten Fällen versucht, die Gründe nachzuvollziehen.

Gruß Andreas

Investigator
26.06.09, 22:42
Hi,

all das Gebrabbel der Politiker welche Intention mit den schwammigen Formulierungen können wir in der Pfeife rauchen. Die Realität ist eine andere. Nun holen die Jungs die Knute aus dem Sack und sagen "was geht mich das (beschwichtigende) Geschwätz von gestern an?!"

Die haben ihre Bürger schlicht verarscht und frech ins Gesicht gelogen- wie so oft... :(

Investigator

bigbore
26.06.09, 23:03
Ich sehe hier öfters einen Beamten der BPol, der mit eingekliptem Einhandmesser zum Dienst fährt.
Darf der das ?

Hab ich das geschrieben? Wo leben wir?
Bei mir herrscht Endzeitstimmung, es kann nur schlimmer werden.

Michael 60
26.06.09, 23:31
Mich würde der genaue Sachverhalt dieser Aktion in S-H mal interessieren.
Dann kann die Diskussion weitergehen.

@ Bigbore, Du kannst den BP-Beamten ja mal anzeigen, vielleicht bei seiner Dienststelle! Wo ist der Große Spaß-Smilie?:hmpf:

Erebos
27.06.09, 01:02
Ich verstehe die neuerliche Diskussion hier nicht ganz. Ich dachte man hat sich nach etlichen Themen und Beiträgen hier im Forum zur Erkenntnis durchgerungen, dass man eigentlich nix weiß, bzw. Wissen kann.
Welche Zwecke sind "allgemein anerkannte Zwecke", zählt der Weg zu einer Ausübung einer anerkannten Tätigkeit zu der Tätigkeit oder nicht, kann man ein Einhand Messer durch Pin entfernen zu einem Zweihänder umbauen oder nicht usw.
Bei allen Diskussionen endet man irgendwann damit, dass (meistens von Pitter) festgestellt wird, dass man sich rechtlich auf rein gar nichts verlassen kann, weil außer den explizit erwähnten Ausnahmen nichts rechtsverbindlich geregelt ist. Bis das mal der Fall ist macht der entsprechende Beamte was er oder seine Dienststelle für richtig hält.

Das einzig Neue in diesem Fall ist die Frage, ob ein Soldat auf dem nach Hause Weg im Dienst ist (oder eher ob der nach Hause Weg im Zusammenhang mit dem Dienst steht). Das ist aber wieder eine ähnliche Frage, wie die, ob der Weg zu Jagd oder dem Fischteich im Zusammenhang mit der Tätigkeit Jagen oder Angeln steht. Auch die kann hier keiner rechtssicher beantworten.

Da der Jäger aber sein Messer schlecht im Wald liegen lassen kann, der Soldat das Messer aber sehr wohl in der Kaserne denke ich, die Argumentation ist eher noch schwieriger, als beim Jäger oder Angler.

Auf jeden Fall muss ein Soldat außerhalb der Dienstzeit genauso behandelt werden, wie ein Zivilist und kann deshalb genauso oft und unter denselben Umständen kontrolliert werden wie ein solcher und unterliegt denselben Gesetzen.

…und damit ich meine subjektive Meinung auch noch zum Ausdruck bringe:
So wie ich die derzeitige Lage beurteile, wird vonseiten der Polizei das Gesetz sehr eng ausgelegt, was mir auch ein befreundeter Polizist bestätigt hat. Es werden nur die Ausnahmen vom Führungsverbot akzeptiert, die explizit im Gesetz erwähnt werden. Anerkannter Zwecke ist allenfalls noch der Transport von Küchenmessern zu einem Messerschleifer.
Folge: Jedes unter welchen Umständen auch immer Gefundene und unter das Führungsverbot fallende Messer wird einkassiert (wie auch immer der richtige Begriff dafür lautet) und es wird ein Ordnungsgeld verhängt. Ein gewisser Fahndungserfolg muss ja schließlich auch vorgezeigt werden, schließlich sollen sich die Bürger ja sicher fühlen.
Wer mit diesen Folgen nicht leben kann, muss sich halt dementsprechend ausrüsten. Die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch halte ich für äußerst gering.

siggii42
27.06.09, 10:10
Hat denn jemand einen Link oder eine Quelle, aus der hervorgeht,
das der Weg zum "berechtigten Interesse" diesen auch beinhaltet?

Daas würde ja schonmal einiges klären!

Grundsätzlich kann man den Beamten oder Soldaten, so glaube ich,
nicht mit anderen vergleichen. Wenn ein Gegenstand dienstlich geliefert
wurde, zählt M.E. der § 42a nicht (gem. § 55 I WaffG). Was hier zu
klären wäre, wäre ob der Dienstherr vorschreibt, die Gegenstände in der
Behörde / Kaserne zu lassen oder nicht. Denn wenn er es erlaubt
zum Beispiel die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen zu können, darf
diese dem Polizisten dann nicht abgenommen werden.

Ich würde auch mal drum bitte, eine Klärung beim Bundeswehrbeauftragten zu bemühen...

Manowar
27.06.09, 10:37
Hat denn jemand einen Link oder eine Quelle, aus der hervorgeht,
das der Weg zum "berechtigten Interesse" diesen auch beinhaltet?

Daas würde ja schonmal einiges klären!

Wie bereits erwähnt, haben diverse Politiker auf abgeordnetenwatch.de erklärt, dass der "Hin- und Rückweg" zu einem "berechtigten Interesse" ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&q=%22hin-+und+r%C3%BCckweg%22

Leider ist das für den kontrollierenden Polizisten vermutlich nicht verbindlich...

Grundsätzlich kann man den Beamten oder Soldaten, so glaube ich, nicht mit anderen vergleichen. Wenn ein Gegenstand dienstlich geliefert
wurde, zählt M.E. der § 42a nicht (gem. § 55 I WaffG).

Was hat denn die Frage, ob das Einhandmesser dienstlich geliefert oder privat beschafft wurde damit zu tun, wie es gem. WaffG einzustufen ist? Mein erstes BW-Messer war z. B. so verhunzt, dass ich mir in einem Army-Shop ein neues für 5 DM gekauft habe, welches ich fortan (dienstlich und privat) genutzt habe. Ist dieses Messer dann bei einer Polizeikontrolle anders zu bewerten als ein dienstlich geliefertes???

Was hier zu klären wäre, wäre ob der Dienstherr vorschreibt, die Gegenstände in der Behörde / Kaserne zu lassen oder nicht. Denn wenn er es erlaubt zum Beispiel die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen zu können, darf diese dem Polizisten dann nicht abgenommen werden.

Ich würde auch mal drum bitte, eine Klärung beim Bundeswehrbeauftragten zu bemühen...

Auch dazu habe ich bereits ausgeführt, dass die Bundeswehr die Soldaten ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass die neuen Einhandmesser nicht privat genutzt werden dürfen, weil man damit gegen das WaffG verstößt. Diese Frage hat aber auch nichts damit zu tun, ob - gem. WaffG - der Weg zur Kaserne durch die Ausnahmetatbestände des §42a WaffG abgedeckt ist!

Im §42a WaffG steht doch folgendes:
"(2) Absatz 1 gilt nicht
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Wenn die Fahrt eines Soldaten in Uniform von der Wohnung zur Kaserne nicht "im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt" dann weiß ich nicht, warum tausende junge Männer freiwillig um 5 Uhr morgens "verkleidet" in ihr Auto steigen...

Es geht doch nicht um die Frage, ob sie ein "berechtigtes Interesse" für die Mitnahme des Messers nach Hause haben, sondern um die Frage, ob der Weg zur "Berufsausübung" (bei dem sie zweifellos ein "berechtigtes Interesse" am Führen des dienstlich gelieferten Messers haben) ebenfalls zu den Ausnahmetatbeständen zählt!

exilant
27.06.09, 12:13
Sehe ich überhaupt nicht so. Der 42a bezweckt gerade nicht die Differenzierung von Merkmalen und Situationen. Es ist von vorne herein klar, dass die fraglichen Gegenstände an sich keine Gefahr darstellen.

Ich will überhaupt nicht, dass es gestattet ist, das Messer zur Arbeit zu tragen, aber nicht, es zum Kiosk zu nehmen. Es ist nämlich totalegal, auf welchem Weg ich es dabei habe. Es wird zu allgemein anerkannten Zwecken geführt, Schneiden, das reicht. Wer was anderes behauptet: Beweisen oder lügen. Ich beweise nicht, dass ich nicht vor hatte Oma Käthe abzustechen.

Der Passus "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" erleichtert die Zuordnung zum allgemein anerkannten Bereich, es ist demnach einfacher zu erkennen.

Wenn der Prolo damit aber Mist baut, also blöd rumfuchtelt, ist es genauso weg.

Damit könnte ich sogar leben, wenn die Polizei, oder ein recht bemerkenswerter Anteil deer das so handhaben würde.

Aber scheints, gehen die vor, wie weiland der SAS: "Wen wir erschießen, war ein IRA - Terrorist."

Die häufig gehörte Auslegung lautet: "Messer ist scheiße, es sei denn, es ist ok." Das versehen nur Sozialarbeiter.

M. E. ist es ganz einfach: "Messer ist scheiße, es sei denn, ich ok."

OK!:D


(Man gestatte mir die Ausdrucksform)

luftauge
27.06.09, 13:34
auf abgeordnetenwatch.de erklärt,
...
Leider ist das für den kontrollierenden Polizisten vermutlich nicht verbindlich...
Nichts, aber auch absolut gar nichts, was dort mitgeteilt wird, ist in irgendeiner Weise verbindlich, für nichts und niemanden, es wird dort entweder nur die Meinung des Schreibers zur gestellten Frage, oder die Meinung seiner/ihrer Partei mitgeteilt - ist das immer noch nicht angekommen ?

Nochmal für Dich:
WIR können die Frage(n) hier im Forum nicht beantworten, und ob der Betroffene Soldat oder Handwerker ist, macht keinen Unterschied in der Sache, es ist völlig egal.
Ist so schon schlimm genug, dass man sich jetzt schon für Arbeitsmittel und Werkzeug rechtfertigen muss.

Aber wie WIR hier etwas sehen, interessiert ausserhalb des Forums leider niemanden.
Bevor wir uns hier weiter im Kreis drehen:
Frag den Vertrauensmann beim BWV, sprech deine Kameraden an, oder macht es gemeinsam im Zug- oder Kompanierahmen.

Wir sind hier genauso so schlau wie Du, nur dass Du (wie auch alle anderen aktiven Soldaten) die Möglichkeit hast, eine offizielle Antwort aus deiner Einheit oder vom BWV zu bekommen, dabei können wir Dir aber nicht helfen, dass musst Du schon selbst erledigen.

Split
27.06.09, 13:41
Ich hab gerade mit einem Kumpel über das Thema geredet. Er sagt in Augusdorf hätte man nicht die große Probleme, weil viele noch die alten BW-Taschenmesser haben. Aber schwasinnig findet er es auch, denn er will auch lieber das neue von Vic. haben, denn er meint das alte sei mist.

Manowar
27.06.09, 14:58
Nichts, aber auch absolut gar nichts, was dort mitgeteilt wird, ist in irgendeiner Weise verbindlich, für nichts und niemanden, es wird dort entweder nur die Meinung des Schreibers zur gestellten Frage, oder die Meinung seiner/ihrer Partei mitgeteilt - ist das immer noch nicht angekommen ?

Selbstverständlich ist das angekommen, hab ich doch selbst auch geschrieben!


Bevor wir uns hier weiter im Kreis drehen:
Frag den Vertrauensmann beim BWV, sprech deine Kameraden an, oder macht es gemeinsam im Zug- oder Kompanierahmen.

Wir sind hier genauso so schlau wie Du, nur dass Du (wie auch alle anderen aktiven Soldaten) die Möglichkeit hast, eine offizielle Antwort aus deiner Einheit oder vom BWV zu bekommen, dabei können wir Dir aber nicht helfen, dass musst Du schon selbst erledigen.

Und was soll mir das bringen? Wenn der Bundeswehr-Verband oder mein Bataillons-Kommandeur mir sagen, dass der Weg zur Kaserne "im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht" (was in meinen Augen völlig offensichtlich ist und keine Stellungnahme eines Vorgesetzen / des Bundeswehr-Verbandes erforderlich macht), dann interessiert das den kontrollierenden Polizisten doch genauso wenig, wie die Aussagen der Abgeordneten...

Ich werde meine BW-Taschenmesser garantiert weiterhin tragen, wenn ich in Uniform zur Kaserne fahre und mich gegen eventuelle Beschlagnahmungen rechtlich zur Wehr setzen. Aber meine Tage als Soldat sind ohnehin gezählt.

luftauge
27.06.09, 16:48
Und was soll mir das bringen?
...
Ich werde meine BW-Taschenmesser garantiert weiterhin tragen, wenn ich in Uniform zur Kaserne fahre und mich gegen eventuelle Beschlagnahmungen rechtlich zur Wehr setzen.
Dann ist ja alles geklärt, und hier muss der Gesetzestext nicht weiter zitiert, seziert, interpretiert und darüber spekuliert werden.
Rückendeckung oder irgendwelche "moralische" Unterstützung muss dann allerdings auch nicht mehr erfragt werden - es könnte dabei evtl. herauskommen, dass mal von anderer Seite ein Schritt in Richtung Rechtssicherheit getan wird, aber wenn man es gar nicht erst versucht - sogar ohne eigene Kosten !, wird man es auch nicht erfahren.

So ein Rückzieher ist eine elegante Art, sich schnellstmöglich aus der Diskussion zu verabschieden, wenns eng werden könnte.

Und das wars dann mit diesem thread - wir nehmen es zur Kenntnis und warten weiter ab...

Gruß Andreas

HankEr
28.06.09, 15:30
Als Nachtrag noch zum Vergleich Polizei und Bundeswehr, der mehrfach kam:

in § 55 (1) steht:
Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf [...] Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

Für diesen Fall stellt sich die Frage nach dem Dienstschluss (bei Zoll und Polizei) dann weniger.

pitter
30.06.09, 11:06
Solange der §42a WaffG nicht eindeutiger formuliert wird und die Rechtsprechung noch keine Klarheit geschaffen hat, werden wir mit diesem Problem wohl weiter leben müssen.

Auch wenn ich Dir recht gebe, was die schlechte Formulierung im WaffG angeht - es ist ein bequemer Weg, die Verantwortung auf die Formulierung eines Gesetzes abzuschieben. Denn erst einmal ist jeder für das verantwortlich, was er selbst entscheidet. Und nicht ein Abgeordneter, ein unsauber formulierter Text oder sonstwer oder sonst etwas. Das gilt fürs Leben, aber natürlich auch für Polizisten im Dienst.

Und da man nicht alle möglichen Tatbestände des tägliches Lebens in eine klare, gesetzliche Formulierung bringen kann (und auch nicht will, zum Glück) hat der Gesetzgeber nunmal das Opportunitätsprinzip erfunden.

Und ohne dass Polizisten ohne zwingenden Grund Messer einziehen, gäbs das von Dir angesprochene Problem eben gar nicht. Zumindest nicht in dieser Form.

Denn noch gehts hier um eine eventuelle OWI, keinen Straftatbestand. Tausende gefährdende und behindernde Falschparker am Tag geniessen eine recht weitgehende Opportunität ;) Selbst wenn ich in der zuständigen Dienststelle anrufe, und darum bitte, sie mögen doch mal bei den 50 Mamataxis vorbeifahren, die jeden Mittag vor der Schule Gehweg, Hochbordradweg und Fahrbahn durch Parken blockieren, damit Söhnchen den Hintern nicht über die Straße zum Großparkplatz bewegen muss, passiert Null. Offenbar gibts wichtigeres. Nur dass da tatsächlich mindestens eine Behinderung, wenn nicht eine Gefährdung vorliegt.

Und wo liegt die vor, wenn ein Soldat sein Taschenmesser mit nach Hause nimmt?

Da läuft was im Kopf schief - nicht nur bei der Polizei. Die ja auch nur ein Spiegel der Gesellschaft sind, wenn auch mit mehr Kompetenz, in Grundrechte einzugreifen. Gehts um Messer, bekommen alle die Krise. Andere OWI Tatbestände sind dagegen gesellschaftlich toleriert.

Pitter