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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschied verbotene Messer vs. legale Messer?


gast
13.05.09, 06:58
Bitte nicht schlagen, wenn darüber bereits irgendwo diskutiert wurde. Habe die SuFu benutzt, aber nur eine Fehlermeldung bekommen.

Mich würde interessieren warum manche Messer in DE verboten sind und andere nicht. Leider bin ich noch zu jung bzw. interessiere mich noch nicht so lange für Messer als das ich das damals live mitbekommen habe.

Ich kann da irgendwie nicht so das sinnvolle Kriterium erkennen, das verbotene und legale Messer trennt. Zuerst hatte ich gedacht, es ist die Geschwindigkeit mit der ein Messer geöffnet werden kann (Springmesser, Fallmesser). Aber moderne, federgestützte Folder öffnen doch genauso schnell bzw. sogar schneller als z.B. Butterflymesser.

Dann habe ich mir überlegt ob es wohl daran liegen könnte, daß verbotene Messer nicht direkt als Waffe zu erkennen sind. Aber irgendwie macht auch das für mich keinen Sinn. Folder unterscheiden sich doch im geschlossenen Zustand auch nicht groß von Spring- oder Fallmessern. Und ein Butterflymesser ist so charakteristisch in seiner Form, daß man es doch direkt als solches erkennt.

Noch weniger nachvollziehbar wird es für mich bei Faustmessern. Wenn ich es richtig verstanden habe sind dies doch nur feststehende Messer mit quer anstatt längs verlaufendem Griff.

Kann mir bitte einer erklären wo da der entscheidende Unterschied ist bzw. warum gerade diese Messer verboten sind und jene nicht?

bigbore
13.05.09, 07:32
Weil unsere Regierung das so ins Gesetz geschrieben hat.

bitzone
13.05.09, 07:53
Kann mir bitte einer erklären wo da der entscheidende Unterschied ist bzw. warum gerade diese Messer verboten sind und jene nicht?
Nein, das kann niemand.
Abgesehen von bigbores Feststellung existiert kein sachgerechtes Kriterium.

Im Wesentlichen liegt das daran, dass Messer immer mal wieder als Vehikel für Politiker hergenommen werden, Aktivität zu demonstrieren.

Sehr lehrreich ist hier der Ablauf der letzten Verschärfung - ein sogenannter Expertenausschuss wurde aus niederen Motiven von einem lügnerischen Beamten mit schauspielerischer Leistung und einem mutwillig verkürzten Video gefoppt.
Das Video der Sitzung existiert im Netz (http://www.visier.de/1542a.html).

Steffen

Messerjocke2000
13.05.09, 08:18
Weil unsere Regierung das so ins Gesetz geschrieben hat.

Das ist die kurze Variante. Die etwas längere:

Weil die verbotenen Messer ein schlechtes Image haben. Deshalb stehen sie im Gesetz als verboten.

Ursprünglich waren es mal die besonders "heimtückischen" Waffen, wie z.B. Stockdegen.

Nach und nach kamen immer mehr Gegenstände dazu, weil sie eben als "heimtückisch", "bei Jugendgangs beliebt", "nur zum Verletzen geeignet" usw. usf. gelten. Bei den Politikern.

Logik sucht man im deutschen Waffengesetz leider vergebens.

Kilian

hdo
13.05.09, 08:59
Hallo,

illegale Messer sind nach neuerer Lesart jene Messer, mit denen Jugendliche gerne angeben u. herumspielen.

Wenn die Jugendlichen morgen mit "schweizer Offiziersmessern" rumfuchteln und ein paar von denen damit in der Schule erwischt werden, dann wird auch das schweizer Offiziersmeser ein verbotenenes Messer.

Gruß,
Dirk

gast
13.05.09, 09:44
Ich hatte sowas schon vermutet. Die ganzen verbotenen Messer, zumindest die Spring-, Fall- und Butterflymesser, haben ja alle in gewissen Kreisen den Ruf besonders "cool" zu sein. Ich war mir nur unsicher, ob dieser Ruf schon vor oder erst nach dem Verbot entstanden ist.

Auf jeden Fall ist das irgendwie bar jeder Vernunft. Ein Springmesser mit 5cm langer Klinge ist verboten, aber ein Messer wie das von Pitter gestern vorgestellte Pohl Force H3 Alpha One Tactical fällt nicht einmal unter das Führverbot.

Wollen wir hoffen, daß in gewissen Kreisen nicht noch weitere Messer cool werden... :argw:

Armin II
13.05.09, 10:43
Wollen wir hoffen, daß in gewissen Kreisen nicht noch weitere Messer cool werden...

Ich denke mal nicht dass das über kurz oder lang einen Unterschied machen wird. Nachdem die letzte Verschärfung des Waffenrechts gerade mal ein Jahr her ist haben unsere gewählten Diktatoren bereits die nächste Runde eingeläutet. Diesmal gilt die Treibjagd allerdings den Paintball- und Gotcha Spielern. Wenn diese Entwicklung allerdings so weitergeht können wir davon ausgehen dass wir uns bis in 10 Jahren die Butter mit dem Löffel aufs Brot streichen müssen.

Kleiner Tiger
13.05.09, 11:21
...Die ganzen verbotenen Messer, zumindest die Spring-, Fall- und Butterflymesser, haben ja alle in gewissen Kreisen den Ruf besonders "cool" zu sein. Ich war mir nur unsicher, ob dieser Ruf schon vor oder erst nach dem Verbot entstanden ist...

In einem Bericht über Jugendgangs (genaue Quelle ist mir leider entfallen, war aber kein Sensationsjournalismus, sondern eher sozialkritisch) wurde gezeigt, dass gerade nach dem Verbot von Butterflymessern deren Beliebtheit bei den betreffenden Jugendlichen stark zugenommen hat und diese Messer besonders gerne getragen werden. Über irgendwelche dubiosen Quellen, bzw. Beschaffung im Ausland, ist es für die Jungs scheinbar auch kein Problem, diese verbotenen Gegenstände zu bekommen. So viel zum Thema Verbote... Davon betroffen sind nur die, die sich sowieso schon an bestehende Gesetze halten. :hmpf:

chamenos
13.05.09, 11:32
Über irgendwelche dubiosen Quellen, bzw. Beschaffung im Ausland, ist es für die Jungs scheinbar auch kein Problem, diese verbotenen Gegenstände zu bekommen.

moin.

Ich würde den Glauben an die Jugend verlieren, wenn sie nicht in der Lage wären, sich die Messer zu besorgen, mit denen sie angeben wollen.

Und je mehr verboten wird, umso leichter ist es, mit etwas Verbotenem zu "prahlen".

Also wird man die Strafe hochschrauben.

Und wenn dann der Besitz von einem Opinel die selben Konsequenzen wie der Besitz einer abgesägten Schrotflinte hat (siehe England), - dann nimmt man doch bitte zum nächsten Mal "Handy-und-Markenschuhe-Abzocken" gleich das überzeugendere Argument mit.

Spätestens dann ist die Polizei aber derart beschäftigt, dass sie gar keine Zeit mehr hat, sich um uns Einhandmesserträger zu kümmern.

Man muss in allem auch immer das Gute sehen können:irre:

Gruß
chamenos

anson argyris
13.05.09, 11:53
Ein Springmesser mit 5cm langer Klinge ist verboten,

Der Besitz ist nicht verboten, vorausgesetzt es springt seitlich heraus - dann darf's sogar 85 mm Klingenlänge haben.
Ob es unter der Führungsverbot für Einhandmesser fällt, ist umstritten.
siehe hier: http://www.messerforum.net/showthread.php?goto=newpost&t=68032

Nestor
13.05.09, 15:27
Hi,

der Unterschied zwischen verbotenen/nichtverbotenen Messern
ist lediglich eine Definition von politischen Entscheidern, die
damit von ihrer Unfähigkeit bzgl. der Bekämpfung der Ursachen
von Kriminalität ablenken.

Die eigentliche Absicht ist die Profilierung der entsprechenden
Personen/Parteien durch nicht immer sofort durchschaubaren
Aktionismus "Schaut her, wir tun was"...:argw:

Dieses Vorgehen kann nicht zielführend sein, denn, wenn jemand
Gewalt anwenden will, kann fast jeder Gegenstand zur Waffe
werden.


Nestor

iffbad
15.05.09, 18:40
Ich weiß gar nicht wo euer Problem liegt.
Seit dem 1.4 letzten Jahres lasse ich mein Böker Subcom Folder zu Hause, und habe das C.R.K.T N.E.C.K dabei ( irgendwomit muss der Flusen am T-Shirt abgemacht werden ).

Sollte ich keine Lust auf dieses Messer haben, nehm ich eben das Böker Rampage.
Oder das Böker RBB Fixed Tanto.

Ist sowieso viel Sozialverträglicher als mein Subcom Folder.


Und Leute - die ich ja möglicherweise mit einem Messer angreifen könnte ( vorsicht : starke Ironie ) - sind mir auch dankbar das ich nun das Böker Rampage, und nicht das Subcom ziehe.


Das oben alles Sarkastisch-Ironisch geschrieben ist, haben hoffentlich alle verstanden ; ).