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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dammhirsch Abwurfstangen [darf man Funde behalten?]


Mind-Phoug
21.04.09, 11:28
Hi liebes Forum =)


Als Naturfreund,Messersammler und Hobbymessermacher gehe ich immer mit offnen Augen durch die umliegenden Wälder.
Natürlich finden sich da auch immer wieder intressante Hölzer bzw das eine oder andere Rehkrickerl [Hörner]die man ja mal für einen Messergriff verwenden könnte.
Nur was ich letzten Sonntag gefunden hab,hat mich selbst überrascht.

Es handelt sich hierbei um die Abwurfstangen eines Dammhirsches.
Die Länge beträgt bei den beiden 65 cm und 67 cm.

Ich hoffe mal,der Besitz von Abwurfstangen die gefunden wurden,ist legal!

Aber irgendwie finde ich sie zu schade um sie zu zerstückeln und daraus Messergriffe zu machen!!

Anbei noch der Link zu einem Bild.
Sorry das ichs bei MySpace hochgeladen hab,aber hier hab ich die Funktion nicht gefunden wo man Bilder hochladen kann.
Es liegt auch ein Rehkrickerl dabei als ungefährer Größenvergleich.


MfG, Mind-Phoug



http://viewmorepics.myspace.com/index.cfm?fuseaction=viewImage&friendID=318717188&albumID=632510&imageID=13289245


p.s.:Bevor Fragen aufkommen..ich möchte sie weder weitergeben noch verkaufen!

Jeo
21.04.09, 12:07
Soweit ich weiß, dürfen Abwurfstangen nur vom Jagdberechtigten mitgenommen werden, kann aber auch veraltet sein.

Gruß,

Joe

edit: seh gerade, dass du aus Österreich kommst, da kann das natürlich ganz anders sein.

tooluser
21.04.09, 12:09
Das Jagdrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich weiß von einigen Bundesländern in Deutschland, dass es so ist, wie Jeo schrieb.

Keine Ahnung, wie das in Österreich aussieht.

Maik Schnitzer
21.04.09, 12:51
Hast du nun eine Frage da zu,oder wolltest du uns nur an deinem Fund teil haben lassen,weil ungewöhnlich ist das ja nicht,besser wehre Rotwild,aber ungewöhnlich wehre z.B. Elch gewesen.

Gruß Maik

gast31082009
21.04.09, 13:06
Moin

Das geschriebene gilt soweit. In D ist es nur dem Jagdberechtigten erlaubt Abwurfstangen aufzuklauben. So weit ich weiß ist das in jedem Bundesland so.

§1 BJagdG, Absatz 5

In Österreich ist die Jagdberechtigung mit dem Besitz an Revierfläche verbunden. D.h. eine andere, engere Eigentumsordnung als in D besteht.

Das Jagdgesetz setzt dort das "Stangelsuchen" mit Wilddiebstahl gleich.
(Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland.......lt deren Landesjagdordnung)

stefan

enrico
21.04.09, 13:22
§ 137 StGB

Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht

... oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet

Hier noch der Link zum NÖ Landesjagdverband/Jagdrecht:

http://www.noe.gv.at/land-forstwirtschaft/jagd-fischerei/jagd/jagd_und_jagdrecht.wai.html

Hmm... vielleicht doch mal besser Tätige Reue anwenden ...!

Und bevor die Waidmänner aufspringen, "Rehkrickerl" sind keine Hörner ...:steirer:

C.

Haudegen
21.04.09, 13:58
.....besser wehre Rotwild,...

Warum "wäre" Rotwild besser?
Versteh ich grad überhaupt nicht.

@ Mind-Phoug : Glückwunsch, hätt ich auch mitgenommen, logisch.
Sehen besser aus als meine.
Und bevor sie die Wildschweine "zammnagen", ....... :rolleyes:

Grüsse ,....

Mind-Phoug
21.04.09, 16:48
Hi nochmal =)

Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten!


@ Maik Schnitzer : In erster Linie wollt ichs nur herzeigen,denn da ichs nicht übers Herz bringen würd sie zu zerschneiden,fällt das mit Griffmaterial draus machen ja weg.
Und bei uns is das schon ne Seltenheit muss ich sagen,man findet kaum solche Stücke weil hier zu intensiv bejagd wurde in den letzten Jahrzehnten.Grad Hirsch,Dammwild und Wildschweine sind bei uns kaum noch vertreten in der Region =(
Und dann noch 2 Stück davon..für mich n einmaliges Erlebnis denk ich.

Ich bin ausserdem deiner Meinung..das Geweih fällt ja dem Dammhirsch sowieso vom Kopf jedes Jahr..hab das arme Tier ja nicht kaltblütig niedergemetzelt dafür ,sondern lediglich Glück gehabt


@ enrico : da du mir ja sogar die Gesetzeslage vom entsprechenden Bundesland rausgesucht hast,herzlichen Dank!! =)
bei uns nennt mans einfach Krickerl..und da ich kein Jäger bin,hoff ich das mir die Waidmänner hier im Forum meine Unwissenheit verzeihen können.


@ Haudegen : logisch nehm ich die mit..so ne Gelegenheit bietet sich vl nie wieder..kann ich ausserdem mal meinen Kindern zeigen damits sowas auch mal aus der Nähe gesehn haben..wer weiß wie lang dazu noch ne Chance besteht.



ich möcht mich auch bei allen andren nochmal bedanken das sie geantwortet haben!


MfG , Mind-Phoug

chamenos
21.04.09, 17:04
Ich bin ausserdem deiner Meinung..das Geweih fällt ja dem Dammhirsch sowieso vom Kopf jedes Jahr..hab das arme Tier ja nicht kaltblütig niedergemetzelt dafür ,sondern lediglich Glück gehabt


Moin.

seltsame Argumentation.:teuflisch

Wenn Du also irgendwo mal ein nicht angeschlossenens Fahrrad stehen siehst, dann fällt das auch unter Glück gehabt?

Der Hirsch gehört jemandem. Also gehören auch die Abwurfstangen jemandem. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

chamenos

Maik Schnitzer
21.04.09, 17:41
Ich bin der Meinung und mit dieser nicht allein,es ist Freiwild und kein Zuchttier und warum soll es dem gehören dem das Tier zufällig durch's Revier streift.
Mind-Phoug,Wenn du auf so ein Zeug stehst,ich habe Zwei Orte weiter einen Jäger der hat einen Dammwild Zuchthirsch,der ist schon so groß,das Geweih ist für Griffe nicht mehr geeignet und er hängt es nicht als Trophäe auf was andere ihm geraten haben,weil es kein Jagtabschuß wehre.

Gruß Maik

kb2436
21.04.09, 17:46
Wild ist herrenlos es gehört erst jemandem wenn es erlegt ist.Da die Abwurfstangen in einem Revier liegen gehören sie dem Revierinhaber(Pächter).

chamenos
21.04.09, 19:04
Ich hoffe mal,der Besitz von Abwurfstangen die gefunden wurden,ist legal!


Moin.

Da das die einzige Frage ist, die ich im Eröffnungspost erkennen kann, habe ich es jetzt mal zum Recht verschoben und den Titel ergänzt.

Die bisherigen Meinungen/Äußerungen gehen wohl in die Richtung, dass das Mitnehmen von gefundenen Abwurfstangen nicht legal ist.

Ab jetzt wird OT (Pilze, warum Rothirsch besser wäre usw.) gelöscht und verwarnt.

Da das Thema für Messerbauer nicht uninteressant ist, lasse ich hier noch offen.

Gruß
chamenos

Frank
21.04.09, 19:41
Liebe Forumiten,
Ihr habt die Frage nicht richtig gelesen.

Stangen vom Dammwild darf Mind-Phoug mitnehmen, falls er wirklich welche finden sollte.

Wenn diese oberhalb des Brägens von Damwild gewachsen sein sollten, heißt es: Flossen wech! ;)

Bis denne!
Frank

Armin II
21.04.09, 20:49
Ich bin der Meinung und mit dieser nicht allein,es ist Freiwild und kein Zuchttier und warum soll es dem gehören dem das Tier zufällig durch's Revier streift.

Zum Glück ist das nur deine Meinung. Wenn auf meiner Apfelwiese gerade ein Apfel vom Baum fällt, warum gehört er dann mir?? Vor du hier deine falsche Meinung verbreitest solltest du dich mal informieren. Die Abwurfstangen gehören dem Jagdpächter des Reviers in dem der Hirsch sie verliert. Und die Pacht eines Jagdreviers bringt nicht nur das Recht mit sich, dort zu jagen oder Abwurfstangen einsammeln zu dürfen, sondern auch Verpflichtungen, wie z.B. Schadensersatz für Wildschäden wenn mal wieder eine Wildsaurotte ein Maisfeld umpflügt (das sich zufällig gerade in dem Jagdrevier befindet)

feuervogel69
22.04.09, 08:38
mal andersrum: wie sind denn hierzulande (also in deutschland) die jäger/revierpächter drauf, wenn man das eigentumsrecht an solchen funden erwerben möchte?

(also wie teuer ist sowas und aber für mich eigentlich fast interessanter- wie jäger darauf reagieren, wenn man da anruft und fragt wie das jetzt ist)
lg

Geonohl
22.04.09, 09:12
Die Stangen werden auch für Statistiken, der Population, verwendet und haben somit auch Wissenschaftlichen Wert, solange der Fundort klar ist.

Wie so, sollen große Geweihe nicht für Griffe Taugen?

Das Abwurfstangen spröder sind als solche von erlegten Tieren, ist mit bekannt, aber sonst??

gast31082009
22.04.09, 09:14
mal andersrum: wie sind denn hierzulande (also in deutschland) die jäger/revierpächter drauf, ...........

(....................aber für mich eigentlich fast interessanter- wie jäger darauf reagieren, wenn man da anruft und fragt wie das jetzt ist)
lg

Moin

Kurz und knapp (da ich die Frage so allgemein nicht verstehe), jeder ist da ein bischen anders drauf.:ahaa:

stefan

Bertel
22.04.09, 13:48
Also ich habe zu der Frage: "Abwurfstangen mitnehmen oder nicht",
mit einem bekannten Jäger gesprochen.
Hier in D gehören solche Abwurfstangen dem Jagdausübungsberechtigen.
Also gilt das Aneignen dieser Fundsache als Diebstahl.
Man sollte beim zuständigen Jäger nachfragen, ( Name erfährt man vom Forstamt des Bezirks )
meist haben die Jäger nämlich kein Interesse an diesen Geweihteilen.
Damit ist der Finder auf der sicheren Seite und kann die Dinger ganz legal behalten.
Möchte der zuständige Jäger die Stangen allerdings haben, hat man Pech gehabt.

mfg
Bertel

gast31082009
22.04.09, 14:02
........... dem Jagdausübungsberechtigen.
Also gilt das Aneignen dieser Fundsache als Diebstahl.
Man sollte beim zuständigen Jäger nachfragen, ( Name erfährt man vom Forstamt des Bezirks )
meist haben die Jäger nämlich kein Interesse an diesen Geweihteilen.
Damit ist der Finder auf der sicheren Seite und kann die Dinger ganz legal behalten.
Möchte der zuständige Jäger die Stangen allerdings haben, hat man Pech gehabt.

mfg
Bertel

Gefettetes von mir.

Moin

Nur um etwas klarzustellen, ganz so einfach ist das nicht.
Reviere haben entweder Pächter inne, oder es handelt sich um sog. Eigenpachten. Jäger, Jagdberechtigte, Jagdscheininhaber...oder wer auch immer können von einem Pächter eine Begehberechtigung, eine Pirschbeteiligung (es gibt unterschiedliche Ausdrücke dafür), oder was auch immer haben. Zu sagen haben sie in einem Revier nix. das hat nur der Pächter oder die Pächtergemeinschaft.

Jäger sind platt ausgedrückt die, die den Finger krumm machen, ein bischen aufbrechen (oder auch nicht)für das Stück bezahlen, und gut ist.
Hier, wie in vielen Fällen bestätigen natürlich Ausnahmen die Regel.
Es gibt weitaus engagiertere Jäger, die aber keineswegs zwingend mehr zu melden haben.

Zudem können die Forstämter übrigens auch Inhaber (Staatsforste) sein, und Berechtigungen vergeben, dann müßte man beim für den Forstamtsbezirk zuständigen nachfragen.

Wie es bei genossenschaftlich bejagten Revieren (in Hessen meist Feldreviere) verhält weiß ich nicht genau, ich würde mich aber wenn schon an den Ob-Mann der Genossenschaft wenden.

Ob die nun Bock haben über den Pillepalle zu diskutieren, und das Risiko eingehen öfters von der Arbeit abgehalten zu werden, liegt in deren Ermessen.

stefan

cut
22.04.09, 14:31
Ein Blick in das in Deutschland geltende Bundesjagdgesetz erweitert auch Nichtjägern sicherlich den Horizont:

§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist …
17. Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zu sammeln;


cut

siggii42
22.04.09, 14:54
Es wird sich aber in diesem Fall wohl eher um eine Fundunterschlagung
(§ 246 StGB) handeln, als einen Diebstahl (§ 242 StGB); nach
deutschem Recht gesehen.

Ein Diebstahl liegt nur dann vor, wenn die Sache dem Eigentümer weg-
genommen wird, also ein Gewahrsamsbruch stattfindet. Was hier nicht
der Fall ist, wenn ich die Abwurfstangen finde und nicht entwende.
Trotzdem könnte natürlich demzufolge der Straftatbestand der
Fundunterschlagung vorliegen...

gast31082009
22.04.09, 15:31
Moin

@cut:
Auszug aus einem Gerichtsurteil, das ich auf meiner Festplatte beherberge.

So befand das Oberverwaltungsgericht Brandenburg im Urteil vom 19.02.2003-2 D 11/02.NE- :

............Die in § 3 Abs. 1 S. 2 Kommunalabgabengesetz Brandenburg enthaltene gesetzliche Ermächtigung zur Erhebung einer Jagdsteuer erfasse nur die traditionelle Jagdsteuer, mit der allein die Inhaber des Jagdausübungsrechts belastet würden. Die Besteuerung entgeltlicher Jagderlaubnisse stelle aber eine andere, selbstständige Steuer dar, für deren Erhebung es keine Rechtsgrundlage gebe. Auch das Bundesverfassungsgericht habe die Jagdsteuer als eine traditionelle Steuer bezeichnet, mit der die Ausübung des Jagdrechts, also das Jagdausübungsrecht, besteuert werde. Der besondere Aufwand, der die Erhebung dieser Steuer rechtfertige, bestehe darin, dass ein Jagdausübungsberechtigter entweder eine Jagd gepachtet oder einen Eigenjagdbezirk erworben haben müsse.
Ganz anders liege es beim Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis. Er erlange weder das Jagdausübungsrecht, noch sei sein Aufwand mit dem eines Jagdausübungsberechtigten vergleichbar. Eine Jagderlaubnis berechtige nämlich nur zur Ausübung des fremden Jagdausübungsrechts, sie könne örtlich (auf bestimmte Revierteile), zeitlich (auf eine bestimmte Dauer) und sachlich (auf bestimmte Wildarten) beschränkt werden. Der Erlaubnisinhaber werde nicht Jagdausübungsberechtigter, seine Aufwendungen seien erheblich geringer als die des Jagdausübungsberechtigten.

Auszug Ende.


Der obige Auszug erklärt, wer Jagdausübungsberechtigter ist, und wer nicht.
Da es sich um ein Gerichtsurteil handelt, bei dem entschieden wurde, wer warum Steuern zu zahlen hat, nehme ich an, daß es stimmt.:D

Den Rest hat cut schon bemüht.

Und Tatsache ist nun, daß man es unterlassen sollte. Wer es wissen will, soll ausprobieren, nach welchem § er verurteilt wird.

stefan

luftauge
22.04.09, 17:01
Das Fundstück wurde in Österreich gefunden, seltsam, dass kein sachkundiger Österreicher zur praktischen Handhabung dieser Rechtsgrundlage aus Österreich sich zu Wort gemeldet hat.
Daher nehme ich an, dass man sowas in Österreich nicht so heiß isst, wie man es hier kocht...

Da die Sachlage zu abgeworfenen Geweihstücken, Geweihen und Abwurftstangen in Deutschland nun ausführlich mit einem Urteilstext erläutert wurde, und weit vorn schon eine Rechtsgrundlage zum österreichischen Jagd-/Waldrecht verlinkt wurde, schließe ich hier.