Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit dem K-Bar im Sauerland
JohnDoe2000
15.12.08, 22:34
Hallo zusammen,
ich werde demnächst im Sauerland Urlaub machen und mein K-bar wohl mitnehmen. Ich weiß, dass das K-Bar nach Definition ein Kampfmesser und somit eine Waffe ist und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden darf.
Gilt dies auch für das allgemeine Mitführen des Messers? Ich wollte mir das Messer eigentlich (sichtbar!) an dem Gürtel befestigen. Ist das eine Straftat, Vergehen,... Wir werden wohl im Wald spazieren gehen und vielleicht auch mal entlang der Landstraße...
Danke für Eure Beiträge.
Alles was du wissen willst, steht hier (http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php).
Steffen
JohnDoe2000
15.12.08, 23:31
Unglaublich. Ich darf ja noch nicht mal mein Einhandmesser mit in den Wald nehmen.
Sorry für die aus Eurer Sicht blöde Frage.
...trotzdem noch mal danke für die Seite. Die ist echt gut.
Unglaublich. Ich darf ja noch nicht mal mein Einhandmesser mit in den Wald nehmen.
Ähem, da solltest du nochmal genauer lesen ...
Das Führen von Einhandmessern ist eingeschränkt, nicht verboten.
Steffen
Ich weiß, dass das K-Bar nach Definition ein Kampfmesser und somit eine Waffe ist und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden darf.Nach welcher Definition ist das Kabar (ich nehme mal das Kabar USMC an) ein Kampfmesser?
anson argyris
16.12.08, 07:39
ich nehme mal das Kabar USMC an
Für manche Leute reicht schon das 'USMC' (= United States Marine Corps), um das Ka-Bar als Kampfmesser einzustufen.
Mephistopheles
16.12.08, 07:43
Nach welcher Definition ist das Kabar (ich nehme mal das Kabar USMC an) ein Kampfmesser?
Es heißt einfach schon so. Ka-Bar USMC Fighting Knife. Unabhängig von der Klingenform und Länge benennt es der Hersteller als Kampfmesser und machts damit zur Waffe nach Wesenseigenschaft. Naja zumindest kann ich diese lesart verstehen...
Dass es im tatsächlichen Gebrauch viel eher ein Feldmesser/Camp Knife als ein Kampfmesser ist, würde in einem Rechtsstreit sicher genug Diskussionsstoff bieten.
Imho kann der Hersteller das Ding nennen wie er will, deswegen wird noch lange keine Waffe draus...
Imho kann der Hersteller das Ding nennen wie er will, deswegen wird noch lange keine Waffe draus...
Nein, aber man wird es sicherlich in die Bewertung mit reinnehmen, da kannst du dir sicher sein.
Gleiches Spiel gilt übrigens auch bei den hübschen Kugelschreibern von Benchmade, Swissbianco, usw usf.
Die Dinger werden so offensiv als Waffe beworben, da kann man nur hoffen, dass die $"§$()" in Berlin da nicht drüber stolpern.
Ansonsten wär's halt ein netter Kugelschreiber, aber da komm' ich halt in die Bredoiulle [sollte das Ding mal, aus welchen Gründen auch immer, Aufsehen erregen], wenn der Hersteller das als "Made to pierce a human skull - under water!" bewirbt.
So sieht's halt auch beim KABAR aus.
Keno
Messerjocke2000
16.12.08, 09:41
Ich hol schon mal Popcorn, will noch jemand was?:D
Die Disskussion wird ein Brotmesser zur Waffe, wenn der Harsteller/Verkäufer/Besitzer "Deanimator 2000" draufschreibt und die Klinge schwarz anmalthatten wir schon öfters.
Wirklich beantwortet ist die Frage aber nicht, im Gesetz steht halt "dem Wesen nach bestimmt um Blablabla". Wer das Wesen wie bestimmt, weiss man aber halt nicht so genau.
Kilian
JohnDoe2000
16.12.08, 16:21
Erst einmal Danke für die zahlreichen antworten. Ist echt super von Euch.
Ähem, da solltest du nochmal genauer lesen ...
Das Führen von Einhandmessern ist eingeschränkt, nicht verboten.
Steffen
Verstehe ich da was falsch? Ich habe ein Einhandmesser von s&w und will mir demnächst das Masters of Defense Mark2 oder Mark1 (jeweils Automatik) holen. Wenn ich mit diesem Messer am Gürtel durch die Weltgeschichte spaziere, ist das verboten, oder?
Wenn ich dieses Messer jetzt in meinem Rucksack aufbeware, "führe" ich das Messer nicht und es ist somit erlaubt, oder? Wer soll denn da noch durchblicken??!
Was das K-Bar nageht: Ich würde es natürlich gern am Mann haben, gerade weil es aus meiner sicht eher ein Survival Messer als eine Waffe ist. Aber ich glaube, wenn ich auf Nummer sicher gehen will, muss ich es wohl in der Hütte lasse ...am Besten auch noch in einem Safe ;-)
Alles was du wissen willst, steht hier (http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php).
Das Führen von Einhandmessern ist eingeschränkt, nicht verboten.
Die Disskussion hatten wir schon öfters.
Aus oben genannten Gründen wird hier dann jetzt geschlossen.
Gruß
chamenos
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