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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alternativvorschlag zum Waffenrecht


sgian
19.05.02, 17:17
Nachdem im Zuge der Änderung des Waffengesetzes weitere Messertypen verboten werden sollen, ist wohl klar, daß es damit im Gegensatz zur Auffassung des MesserMagazins 01/2002 kein Bewenden haben wird. Der Trend wird sich über verschiedene Wahlperioden hinweg fortsetzen, bis wir so ein Knebelrecht wie in der Schweizer Waffenverordnung erhalten. Und dann kann so mancher Messersammler seine teuren Lieblinge wegwerfen oder in die Illegalität abtauchen.

Wie könnten nun alternative Vorschläge für die Änderung des Waffenrechts aussehen ?

Eines sollte von vorneherein klar sein : "Freie Kanonen, Stoßdolche und Kampfhunde für alle !" kommt als Gesetzesvorlage nicht so gut beim Wähler und bei den politischen Stellen an. Der Hinweis, daß an der durchaus beachtlichen Messerkriminalität, die niemand abstreiten kann, bestimmte gesellschaftliche Verhältnisse schuld sind, hilft auch nicht weiter. Denn diese wird man gar nicht oder nur sehr langfristig ändern können. Wähler, Ministerialbeamte und Politiker wollen aber Lösungen, die hier und jetzt ohne große Kosten umsetzbar sind. Dazu gehören auch Änderungen des Waffenrechts, die ja wohl sehr beliebt zu sein scheinen.

Da das Wissen über Messer und Messerkriminalität bei offiziellen Stellen im allgemeinen eher bescheiden ist, scheint sich ein guter Teil des diesbezüglichen Fachwissens in diesem Forum hier zu konzentrieren.


Was wären eure Vorschläge für ein alternatives Waffenrecht im Bereich der Messer, das die Interessen der Messersammler berücksichtigt und gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der
Messerstraftaten leistet ?

Nidan
19.05.02, 17:32
Sorry, aber ich muß schon wieder den Spielverderber spielen ;)

Folgende Fragen von meiner Seite :

1) Welche weiteren Messertypen sollen denn noch verboten werden, bitte nenne auch deine Quellen damit man sie verifizieren kann.

2) Ich bitte im eine Statistik über die mit Messern ausgeübten Straftaten, möglichst eine in der auch die sogenannten Beziehungstaten als solche kenntlich sind. Gegen die kann nämlich der Gesetzgeber durch Waffenverbote gar nichts machen. Schön wär auch eine Aufschlüsselung nach eingestzten Messertypen.

3)Bloß weil unsre Volksvertreter keine Ahnung von Messern u.ä. haben, heißt das noch lange nicht, daß wir hier automatisch Kompetenz und Sachwissen haben. Das kann zwar durchaus sein, ist aber ein logisch nicht korrekter Umkehrschluß, gell ;)

sgian
19.05.02, 17:47
Nidan :
In der Schweiz sind alle Springer verboten und alle zweischneidigen Messer. Einhandmesser gelten als Waffe. Was glaubst du wohl, wohin unsere Ministerialbeamten schielen, wenn sie schärfere Vorschriften für Messer entwerfen sollen ?

In Hamburg höre ich zumindest jede Woche eine Meldung über eine Straftat mit Messer. Eine spezielle, kriminalwissenschaftliche Studie zu Waffendelikten haben wir ja in Deutschland bisher nicht. An einer Reihe von Hamburger Schulen sind bis zu 30 Prozent der Schüler bewaffnet, und vorzugsweise mit Springer oder Balisong. Das Hamburger Beispiel gilt für weite Bereiche der Republik. Deswegen soll das Balisong ja auch verboten und das Springmesser vom Waffengesetz erfasst werden. Die seitlich öffnenden Springer werden nur nicht verboten, weil Boeker & Co. das als Lobby verhindert haben. Sie haben davon ja selbst genügend im Programm. Ob der Einfluß der Messerindustrie immer reichen wird, wage ich zu bezweifeln. Also sollte man sich wohl besser qualifizierte Alternativvorschläge ausdenken, bevor man uns den Messerladen mit gewohnter deutscher "Hau ruck !"-Mentalität ganz dicht macht !

Tja, mein Alter, da wirst du deinen Charakterkopf ganz schön anstrengen oder deinen Hund befragen müssen !;)

HankEr
19.05.02, 17:47
Unter Deinen Vorraussetzungen gibt es keine Lösung. Man kann an Messern oder an Orten an denen man sie dabeihaben darf verbieten oder an der Überwachung verschärfen was man will, es wird an der Gewaltkriminalität nichts ändern. Ganz im Gegenteil, sinnlose Restriktionen führen zu Frust der auch höchstens negative Folgen nach sich zieht.

Warum bist Du denn der Ansicht, daß es etwas (zum besseren) verändern könnte? Wie sieht denn so ein Messerzwischenfall typischer weise aus und was würde sich ändern wenn dann keine Messer am Mann wären?

sgian
19.05.02, 17:57
HankER :
Wo du etwas zum "Messerzwischenfall" nachlesen kannst, weisst du ja selbst, aber das sollte hier kein Thema sein. Die Politiker wollen offensichtlich etwas machen und haben es ja auch getan, was du ja selbst dankenswerterweise verfolgt und hier beschrieben hast. Du wirst die Änderung im Waffenrecht also bekommen, ob du willst oder nicht !

Im Moment möchte ich gerne wissen, was sich andere als ich als alternative Vorschläge vorstellen können. Und diese Vorschläge können nur die Änderung des Waffengesetzes betreffen, denn das ist das Damoklesschwert über unserem Hobby ! Deswegen kann ich dir auch keine bessere Diskussionsgrundlage anbieten, leider !:(

HankEr
19.05.02, 18:20
Auf die Diskussion lasse ich mich nicht ein. Nur weil irgendjemand (zahlreiche Politiker) der Ansicht sind im Waffenrecht liegt der Heilige Kral der Verbrechensprävention verborgen muß ich noch lange nicht dieser Ansicht sein und nach anderen Möglichkeiten im WaffG suchen.

Die Ursachen von Kriminalität liegen wo anders verborgen und da sollte man nach Lösungen suchen und das muß man den Entscheidungsträgern verklickern. Dqas mag nicht populär sein, das mag mit größeren Umstellungen als nur dem Waffenrecht einhergehen, ist aber der einzige gangbare Weg.

Schaffe ein flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen und Du hast weit mehr für die "Innere Sicherheit" getan als es ein absolutes Waffenverbot tun könnte.

Sorge Dich um die Integration von Spätaussiedlern und Du hast ...

Schaffe Möglichkeiten zur Bildung von Eltern und Du hast ...

...

Nidan
19.05.02, 18:34
Tssss sgian, wir wollten doch sachlich bleiben, gell ;)

Also ich fasse zusammen :

zu 1) was genaueres weiß man net, aber es könnte sein daß etwas verboten werden könnte ? Ok es kann ja nix schaden wenn man mal im Vorfeld versucht Alternativen aufzuzeigen, auch wenn nic konkretes ansteht.

zu 2) NIX, keine Statistik nur ein ziemlich subjektives Gefühl ? Nicht gerade viel um sachlich zu argumentieren.

zu 3) OK, Schwamm drüber ;)

Gut nun zu den Lösungsansätzen :

a) es muß erstmal eine Statistik her, die v.a. aufzeigen müßte wo Messer zu Strataten eingesetzt werden. Meines Wissens (hab`s aber auch nur mal in einer TV-Doku gesehen) passieren die meisten Straftaten mit Messern im Affekt und im häuslichen Bereich. Da ist es dann natürlich wie schon gesagt unmöglich etwas dagegen zu machen. Aber man hätte den Politiker gegenüber eine saubre Diskussionsgrundlage wenn es ium Verbote geht

b) Jugendlichen die Balis und Springer wegzunehmen bringt gar nichts, dann kaufen die sich 20 Mark Folder und das Problem ist das gleiche.
Man muß versuchen gerade an den Schulen ein Klima zu schaffen das das Mitführen von Waffen subjektiv unnötig macht. In diesem speziellen Fall wär es IMHO auch durchaus sinvoll Kontrollen einzuführen. Wenn die dann aber aus den Schulen wieder draussen sind...

c) Gewalt ist ein Problem dem mit Verboten nie beizukommen sein wird. Ich hab kürzlich einen interssanten Artikel in einem US-Magazin (Tactical Knives oder Knives Illustrated)in dem über die "Messermacherszene" ;) in US-Gefängnissen berichtet wurde. Nicht einmal in so einer extremen Umgebung ist es auf Dauer möglich ein Messerverbot durchzusetzen.
Genrelle wirksame Strategien zur Gewaltvermeidung hat niemand, sonst gäb`s ja schon lange keine mehr. HankErs Vorschläge gehen aber IMHO in die richtige Richtung.

Du kannst nur versuchen die Ursachen (Frust, sozialer Neid,Angst...) von Gewalt abzuschaffen und sie so überflüssig zu machen. Leider wird das aber 1) kaum möglich sein und 2) wird es auch dann noch Agression geben weil die nun einmal im Menschen angelegt ist (zum Glück).
Was man aber sofort machen könnte, das wäre die Gewaltstraftaten stärker zu bestrafen und den Opferschutz sowie das Recht auf Notwehr zu verbessern.

Rolf Roessing
19.05.02, 19:00
Keine Messer mehr unter 400EUR :steirer: , damit fallen dann verschiedene Gruppen direkt raus, weil die sich keines leisten können oder wollen.
Ne, im Ernst, ich glaube nicht, dass es bestimmte Messertypen sind, die Gefahr bergen, sondern eher bestimmte Nutzer.
Daher bringt es auch wenig, z.B. Butterflies zu verbieten, da diese dann durch anderes ersetzt werden. Vielleicht noch schlimmer, denn illegale Schusswaffen zu besorgen ist ja auch wahrlich kein Kunststück.
Muss man sich nur mit genug Kohle vor ner Schule oder am Bahnhof rumdrücken.

Wie kann man aber diese "Nutzergruppen" beschränken ?
Eine verstärkte Altersgrenze könnte ein Weg sein - aber ein schlechter, da wir ja hier durchaus vernünftige Waffen / Messerbesitzer unter 18 / 21 haben. Andererseits kenne ich verdammt wenige 30 Jährige, die mit nem Messer öffentlich in der Ubahn rumfuchteln oder ähnlichen Schmarrn machen.
Die "typischen Verdächtigen" fallen sicher auch sonst durch verstärkt aggressives Verhalten auf. ´
Habe keine Ahnung, was die Psychologen so drauf haben ( bin zwar mit 2en befreundet, aber die müssen mich ja nicht testen :) )
Vielleicht währe eine Art "Kleiner Waffenschein" nach psychologischem Gutachten gangbar.
Natürlich kann auch ein "gut" beruteilter irgendwann einmal am Rad drehen, aber es geht eher um die grosse Masse und da sind es wohl doch die typischen "ey, guck mich nicht an, ey, ich tritt dich weg " Typen, die zu latenter Gewalt neigen.

Die Kampfhunderegelung ist mir analog auch nicht sonderlich recht, aber besser eine Beurteilung eines einzelnen Tieres, als die Ausrottung kompletter Rassen.

Eine Frage ist natürlich, was ein Waffenrecht überhaupt bewirken kann.
Es gibt ja nahezu nichts, dass man genug bösen Willen vorausgesetzt nicht als Waffe benutzen kann. So sind Schraubenzieher durchaus als Werkzeug anerkannt, jedoch zum Abstechen viel praktischer als die meisten Messer.
Es macht sicher Sinn, Waffen, bei denen eine geringe Hemmschwelle existiert ( es ist einfacher, an einem Abzug zu ziehen, als jemand mit nem Messer zu zerlegen ) oder die einen ensprechenden Charakter zur Massenvernichtung haben ( Sturmgewehr ist gefährlicher als ein alter Vorderlader ), stärker einzuschrenken und den Zugang möglichst zu erschweren. Also nicht "freie G11 für alle" ...
Ein Messer erfüllt imho dieses Kriterium nicht.
Die meisten Messer der "typischen Verdächtigen" sind ja noch nicht einmal scharf. Schneiden kann man damit nur mit Mühe. Die bergen also das gleiche Potential wie ein Blechlineal :-)

Allerdings förden Messer ein gewissens Machogehabe oder sind traditionelle mit diesem verbunden.
Messer sind auch leicht zu bekommen. Z.B. in jedem Haushaltsgeschäft ...

Wenn man also etwas verbieten will, dann kann das normal nur das "Führen" eines feststehenden oder feststellbaren Messers sein.
Respektive "Führen" dieser nur mit "Kleinem Waffenschein" nach Psychotest und eventuell ( wenn mans ganz scharf machen will ) Bedarf.
Letzteres würde ich allerdings wieder als sehr starken Eingriff in meine persönliche Freiheit empfinden, da es schwer ist, nachzuweisen, dass man ein solches Messer ständig braucht. Zum Fischen, Camping, Jagd sollte einleuchten, aber wie die Umfrage in einem anderen Thread doch deutlich zeigt, sind wir Messerfreaks eigentlich nie ohne. Darauf möchte ich persönlich auch nicht verzichten!!!
Der angesprochene psychologische Test ist natürlich ein Problem.
Falls man den ähnlich genial aufzieht wie früher die Wehrdienstverweigerungsverhöre ( " Sie, ihre Freundin und ein Wahnsinniger mit einem Flammenwerfer sind in einem Raum eingesperrt. Sie hätten die Möglichkeit ihre Freundin vor dem Verbrennen zu retten, wenn sie den Wahnsinnigen angreifen / töten ..." ) macht das freilich keinen Sinn. "Würden Sie Ihr Messer benutzen um sich oder andere vor dem Tod zu retten und zu verteidigen?" Natürlich !
Alles was zur Verfügung steht! Und wenns ein Mixer währe ...
Aber es gibt ja durchaus andere, etwas ausgefeiltere Methoden, jemanden auf übertriebenes Gewaltpotential zu prüfen.
Problem ist, das kostet natürlich. Das würde ich mir als einmaliges Event aber lieber gönnen, als den Verzicht auf alle meine Messer ( oder alle, mit denen man wirklich etwas anfangen kann )


Wieso soll der Besitz strafbar sein ???
Wen stört ein Messer in meiner Wohnung ??
Hier hätte ich im Zweifelsfall auch noch Küchenmesser, die man mir kaum verbieten kann. Mit nem Küchenmesser in der Stadt rumlaufen sieht schon etwas anders aus ...
"Führen" ist das Problem!

Im übrigen kann ich keinen praktischen Unterschied zwischen einem Springmesser mit 8,5 oder 8,6 cm langer Klinge feststellen.
Ein fixed ist mindestens genauso gefährlich und lässt sich auch durchaus verdeckt führen.
Die Herren Gesetzgeber fanden vermutlich das martialische "Klack!" beim öffnen derart erschreckend, dass sie meinten, so etwas verbieten zu müssen :angry:

Zu WBK Bewilligungen habe ich auch schon interessantes erlebt:
In meinem alten Verein hat einer mal abgedreht und nachts mit nem Casull auf der Strasse rumgeknallt. Da kam freilich bald ein SEK eingeflogen, mit dem er sich dann auch noch rumgeschossen hat, bis man ihn schlisslich getötet hat.
Das gab natürlich ein Nachspiel.
U.a. wurde dem Vorsitzenden vorgeworfen, diesen Typen bewilligt zu haben. Nu, der war aber sonst ganz normal, hat regelmässig am Training teilgenommen usw. , also keinerlei Grund geliefert, die Bewilligung ( die übrigens nach nachgewiesenem Training usw. einklagbar ist, falls kein triftiger Grund dagegen vorliegt ) zu verweigern.
Was er nicht wissen konnte ( Datenschutz ! ) , die Polizei aber hätte in Verbindung mit dem Führungszeugnis (es geht das Gerücht, es existiere noch eine interne Varianten, auf der etwas mehr steht als auf der ausgehändigten ) prüfen können : Der Typ war vorher schon mehrfach in der Klappsmühle !!

Also, erwiesene Chaoten, Verrückte, stadtbekannte Schläger usw. sollten vielleicht besser keine Genehmigung für Waffen aller Art bekommen, oder ?
Sollten auch besser keine Hunde haben !


Ach, noch was:
Waffen die den Anschein eines Gegenstandes des täglichen Gebauchs machen oder mit einem solchen verkleidet sind, sind verboten.
So ähnlich lautet doch der Text , nicht wahr ?
Damit sind CreditCard Knives in der Börse wohl kaum legal , oder ?
Swisscard ?
Stockdegen und Co eh nicht.
Messer in der Hosentasche ? :hehe:

Was ist eigentlich eine "Veranstaltung" ? Dachte immer, Messer in Kneipe, Disco usw. währen damit out.
Wenn ich da Einträge in einem anderen Thread ansehe, scheint das nicht so selbstverständlich zu sein.
Dort haben sie aber wenig zu suchen und dort gibt es wohl den häufigsten Streit und damit Möglichkeit für Idioten, ein Messer als Waffe einzusetzen.

Alles mal garnich so einfach!

Übringens ist "Waffe" eh uncool.
Ich finde, ein Gegenstand wird nur durch die Art seiner Nutzung zu einer Waffe. Eine Pistole kann durchaus so lange Sportgerät sein, bis man damit auf Lebewesen schiesst. Messer, Schraubenschlüssel, und was auch immer sonst sind normal Werkzeug, solange ich sie nicht gegen Leben einsetze. Gut, es gibt Gegenstände, die mit dem Vorsatz des Tötens oder Verletzens (Panzer, Dolche, Schwerter, Bomben?) erfunden wurden, aber selbst diese lassen sich zum Teil anders einsetzen, genau so wie sich ( geschichtlich zu Hauf bewiesen ) Dinge des täglichen Gebrauchs wundervoll als Mordgeräte verwenden lassen.
Im Bezug auf Messer verschwimmen die Grenzen ja auch immer mehr.
Schaut man in den militärischen Bereich, gibt es dort nunmehr multifunktionalerer Messer als z.B. früher einen SykesFairbairn Dolch.
Die ganzen "Tacticals" sind doch durchaus zu anderem Nutze, als zum Töten. Viele sind sogar dazu eher schlecht geeignet. Würde man also Militär- oder Tactische Messer verbieten, da man meint,diese seien damit gleich Waffen, währe das auch ein Fehlgriff.
Ein Messer mit schwarzer Klinge / Griff ist noch nicht gleich ein Mordinstrument.

Bedarf ist auch eine ganz schwierige philosophische Frage.
Wieso muss ein Sportschütze überhaupt als Sport schiessen ?
Hat das irgend einen Vorteil für die Restbevölkerung ?
Wieso braucht ein Jäger so viele Waffen ?
Wieso brauchen wir so viele Jäger ?
Wozu braucht man überhaupt ein Messer in der Zivilisation ?
Butterbrote kann man auch schon vorher schmieren...
Pakete kriegt man auch anders auf...
Welchen Vorteil hat die Allgemeinheit davon, dass ich ein Messer bei mir habe ?

Kann man alles nicht wirklich befriedigend und stichhaltig beantworten!
Muss man aber deshalb nicht sofort verbieten.
Mit diesem Ansatz lassen sich auch Autos, freis Reden, Joggen und fast alles verbieten.

Autos sind zum Beispiel wesentlich gefährlicher als Messer!
Es muss ja nicht jeder ein Auto haben. Und warum so ein grosses ?
Autos ab 30PS verbieten ? Oder ab 35PS?
Prüft der Führerschein auf aggressives Verhalten im Verkehr und damit gesteigerter Gerfährdung der Allgemeinheit ?
Verbot des Individual-Autos !
Verbot des Internets ( da gibt es auch soo viel, was die Politics nicht begreifen ... ).
Verbot des Fernsehens - dass nachweislich schlechte Auswirkungen auf Jugend und Moral hat.
Verbot der politischen Heucheltiraden !

Ich bin nicht so ganz überzeugt, dass Verbote der Weisheit letzter Schluss sind. Sie helfen nicht gegen die Grundübel. Nahezu jedes Verbot lässt sich Argumentieren und begründen - der Beschluss bleibt meist eine Frage der Lobby!!

Das kotzt mich ziemlich an. Ist aber besser, als unter irgendwelchen Tschautscheskos oder sonstigen Oberarschlöchern leben zu müssen.
Insofern ist Deutschland garnich so schlecht ...

Cato
19.05.02, 19:14
Ganz kurz nur: Wieso soll man sich im vorauseilenden Gehorsam üben?
In einem liberalen Rechtsstaat hat der Staat sämtliche Eingriffe in die Rechte der Bürger zu rechtfertigen - und nicht umgekehrt, das gilt es zu vermitteln. Wir sprechen hier über Nachweise, nicht nebulose Behauptungen oder Hoffnungen. Der Nachweis, daß Gewalt über einen Entzug potentieller Tatmittel (ob Hunde, Messer, Schußwaffen) zu reduzieren sei, wurde bisher nicht erbracht, im Gegenteil etliche Indizien (GB, Australien) deuten auf das Gegenteil. Ergo müssen Einschränkungen unterbleiben.

Ich finde unsere Gesellschaft ja wirklich interessant. Da mißhandelt ein 18(!!) mal Vorbestrafter seinen Hund solange, bis dieser schließlich ein Kind tötet. Und alles was unserer Gesellschaft einfällt, ist nach einem Hundeverbot zu schreien.
Warum stellt eigentlich niemand die Frage welchen Nutzen unsere Gesellschaft davon hat x-mal Vorbestrafte immer wieder auf freien Fuß zu setzen?
Wenn man sich einmal damit abgefunden hat, daß Amoktaten ebenso unverhinderbar sind wie Terrorismus, gibt es tatsächlich nur ein echtes Problem- den kleinen Kreis habitueller Gewalttäter. Solange die auf freien Fuß sind, wird es immer Opfer geben, ungeachtet diverser Hunde-, Messer- oder Waffenverbote.



MfG

Cato

Rolf Roessing
19.05.02, 19:20
@Cato
Hört sich gut an, scheint mir aber in der Realität leider ganz anders zu sein.
Die beschliessen, wir können uns bloss ärgern.
Klar kann man protestieren oder sonst was tun, aber hindern wir sie am Entschluss ?
Ne!

Cato
19.05.02, 19:27
Ich glaube es geht darum mit Interessensgruppen, Parteien, Teilen der Zivilgesellschaft, etc. in einen Dialog zu treten, der sich gegen Anlaßgesetzgebung, Medienhype und für Grundrechte richtet. Also raus aus der Defensive und rein in die Grundsatzdiskussion welche Art von Zusammenleben wir eigentlich in Zukunft haben wollen.

Mir ist zB. der Kreis der "Waffen-im-weitesten-Sinn" Besitzer zu eng- Hundefans haben oft nichts am Hut mit Waffen, ebenso Kampfsportler (ob das jetzt Sinn macht oder nicht, spielt dabei keine Rolle). Worum es viel eher geht, ist klarzumachen, daß Demokratie nicht Terror der Mehrheit heißt- und wenn Medien & Volksvertreter dafür flächenmäßig mit Klagen und einstweiligen Verfügungen eingedeckt werden müssen (ein anderer Grund warum ich das US System bewundere- dort trifft der Oberste Gerichtshof sehr oft politisch unangenehme Urteile im Sinne der Freiheitsrechte).
Wenn "wozu braucht der das- ich brauch das nicht" zum Maßstab der
Gesetzgebung wird, wären wohl nur mehr Fußball im TV, Bier und Blödzeitung erlaubt, wären Rechtsstaat und Grundrechte ad absurdum geführt. Auch SO kann der Rechtsstaat enden, dazu braucht es kein NS Regime. Die Parallelen der Hundeverordnungs- zur Waffendebatte sind klar erkennbar- undurchführbare, wirkungslose Anlaßgesetzgebung, die garantiert die falschen erwischt, wird aufgrund von bad-news geilen Medienberichten durchgedrückt.
Ach ja, ein paar Neurotiker, die sich vor allem und jedem fürchten, werden sicher ruhiger schlafen. Das Problem ist nur, daß deren Kreuzzug weitergeht bis alles verboten ist, was auch nur irgendwie potentiell schaden könnte...
Jetzt fällt es den Waffenbesitzern auf den Kopf, daß viele vor einiger Zeit meinten "sind ja nur Kampfhunde", denn das System ist dasselbe. DAGEGEN, gegen diesen ideologischen Überbau, diesen Übergang zur "Kontrollgesellschaft" Deleuzes, der Grundrechte und Lebensqualität zerstört, die Menschen gegeneinander aufbringt und lediglich einer Meute geifernder Bluthunde, sprich den Medien, nützt, gilt es auf rechtlicher und politischer Ebene mobil zu machen. Wenn die diversen unliebsamen Minderheiten nicht bald "the bigger picture" erkennen, und sich solidarisieren, ist es zu spät.


MfG

Cato

sgian
19.05.02, 19:32
Rolf :
Eben nicht, und deshalb sollten wir uns selbst passende Vorschriften ausdenken, bevor wieder diese sogenannten "Fachleute" den üblichen Unfug verzapfen und uns das Wasser abdrehen .

Cato:
Ich schätze deine allgemeine Fachkompetenz sehr und traue dir auch zu mit Kampfhunden umzugehen, aber deine Grundsatzposition ist in der Bundesrepublik Deutschland offiziell höchst unerwünscht. Man wird in Berlin und Bonn auch etwas gegen Messerstraftaten in das Waffengesetz neu hineinschreiben, und da wird nichts Gutes für uns und erst recht nichts Wirksames gegen Messerstraftaten enthalten sein.

Haudegen
19.05.02, 20:05
wie früher die wehrdienstverweigerungsverhöre ( " Sie, ihre Freundin und ein Wahnsinniger mit
einem Flammenwerfer sind in einem Raum eingesperrt. Sie hätten die Möglichkeit ihre Freundin vor dem Verbrennen zu retten,
wenn sie den Wahnsinnigen angreifen / töten ..." ) macht das freilich keinen Sinn. "Würden Sie Ihr Messer benutzen um sich oder
andere vor dem Tod zu retten und zu verteidigen?" Natürlich !

das vergess mal ganz schnell. den schwachsinn hab ich einmal mitgemacht. ein zweitesmal sicher nicht.

hanker u. nidan haben mir aus der seele gesprochen. seh ich 100%. aber weiter?

nachdem "unsere" politiker genauso 100% der bild"zeitung" nach dem maul reden, isses doch eh a schuss aus der hüfte, ohne ernsthaften lösungsansatz.

Deswegen kann ich dir auch keine bessere Diskussionsgrundlage anbieten, leider !

eben, wenn man "sachen" für verbrechen bestraft, zeugt das für mangelndes interesse an der sache.
ist ja nicht nur beim thema "messer" so.

auf populismus kann ich getrost verzichten.
spielt alleine, penner.
meine stimme bekommt ihr nicht.

gut das das mal raus ist,
messer verbieten löst keine probleme.

selbst knackis beschaffen sich waffen,..............

Guenter
19.05.02, 20:28
Natürlich könnten wir uns hier passende Vorschriften ausdenken, es würden vielleicht sogar hervorragende Lösungen dabei sein. Und dann?
Auch vor dem Beschluß zum neuen Waffengesetz wurden den Politikern gangbare Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die allesamt nicht beachtet wurden. Glaubst Du wirklich, daß es diesmal anders gehen würde?

Und wenn nun noch mehr Messer verboten werden, weil es ja immer noch Straftatan mit Messern gibt, was ist die logische Folge?
Die potentiellen Straftäter werden sich sagen: was, wenn ich ein Messer mit mir rumtrage, verstoße ich gegen das Gesetz? Dann nehme ich doch gleich eine Knarre, ist ja das gleiche.
Mich würde auch mal interessieren, wieviele von denen, die in der Öffentlichkeit mit dem Messer eine Straftat begangen haben, sowieso eine Schußwaffe mit sich führten.

bigbore
19.05.02, 21:00
Der einzige Kompromiss den ich freiwillig akzeptieren würde:
Völliges absolutes sofortiges ersatzloses Verbot von
Messern deren Klinge mindestens 9,87 X länger ist als das Quadrat des Griffes (Länge X Breite) und wenn die Klinge auf der Rückseite mindestens zu 45% scharf und zusätzlich zu 56% mit Sägezahnung versehen oder zum verschiessen von brennbaren Flüssigkeiten geeignet und/oder die Länge der Klinge mehr als 50x des Durchmessers derselben ausmacht.

Als Gegenleistung für diesen Kompromiss wäre selbstverständlich der Waffenschein (Schusswaffe) für alle unbescholtenen Bürger angebracht!

Wenn das kein Erfolg für die innere Sicherheit wäre!

sgian
19.05.02, 21:13
Günter :
Die mir persönlich vorschwebenden Verbots- und Kontrollvorschriften würden alle illegalen Waffen und damit auch die Schusswaffen erfassen.
Es wird nur eben nicht mehr nach Art der Waffe unterschieden, und die Einhaltung der Verbote wird endlich auch einmal kontrolliert. Bevor ich das jetzt hier zur Diskussion stelle, möchte ich das "brainstorming" allerdings gerne noch fortsetzen. Schaun' wir mal, was den anderen Forumsmitgliedern dazu einfällt !:)

bigbore:
Ich teile deinen Ärger, aber mit Ironie alleine hälst du in Berlin und Bonn niemanden auf. Die machen dort eben das, was sie für richtig halten. Wissen ist Macht, und nix wissen macht nix in der Politik !:mad:

TimM.
19.05.02, 21:36
Wie soll das weitergehen?

Bewahren die Firmen Altersnachweise auf und melden nach einem Verbot die Besitzer der plötzlich verboten gewordenen Messer, damit diese das Haus des - evtl. sogar völlig unwissenden - Sammlers durchsucht, ihm ´ne Anzeige aufbrummt und seine Sammlung komplett - natürlich ohne Entschädigung einkassiert?

Nidan
19.05.02, 22:03
Uih ja bigbore, das klingt ja wirklich schröcklich :super:

Ich find aber langsam auch, alle guten Argumente wurden schon von Rolf,HankEr und Cato usw gebracht.

Was ich aber ganz schlimm fände, wär wenn wir hier schon mal mit "Schere im Kopf" beschließen würden welche Messer wir den Bonner Hohlköpfen in den Rachen werfen könnten um den Rest zu retten !

Und bitte nur zum Verständnis, mein Hundi hab ich schon gefragt, aber das Biest ist wieder verstockt und gibt keine Antwort ;)

Was soll denn das konkret heißen ??
Die mir persönlich vorschwebenden Verbots- und Kontrollvorschriften würden alle illegalen Waffen und damit auch die Schusswaffen erfassen.

Was für nen Sinn macht es denn etwas was eh schon per definitionem verboten ist (illegal) zu verbieten ? Und willst du etwa alle Schußwaffen generell verbieten, oder wie ??

Und noch mal ganz konkret: Welche Messer würdest du denn gerne verboten sehen, oder versteh ich da was falsch ??

sgian
19.05.02, 22:38
Sorry, Nidan, du weißt, wo du das nachlesen kannst, also streichel' deinen Hund in meinem Namen und warte noch ein bisschen ab ! Der freie Gedankenfluß der anderen ist für mich hier sehr wichtig. Wenn ich meine eigenen Gedanken hier offiziell vorstelle, kannst du mich ja in der Luft zerreisen ! Nur jetzt bitte noch nicht ! ;)

Nidan
19.05.02, 22:47
Wenn ich meine eigenen Gedanken hier offiziell vorstelle, kannst du mich ja in der Luft zerreisen !

Da sag ich doch ausnahmsweise :"Dein Wunsch ist mir Befehl" :hehe:

HankEr
20.05.02, 12:28
wären wohl nur mehr Fußball im TV, Bier und Blödzeitung erlaubt

Naja Volksmusik sicher auch noch :ack:

Artikel 1: Jeder männliche Deutsche muß ab seinem 6. Lebensjahr einem Fußballverein angehören, Frauen einem Verein der im Bund der "Hausfrau und fröhlichen Steuerzahler" organisiert ist und seine Freizeit um diesen herum organisieren.
Artikel 2: Zur politischen Bildung ist jeder Deutsche verpflichtet werktäglich die Titelseite der Bild zu lesen. An Sonntagen können Kirchengänger auf die BamS verzichten.
Artikel 3: Die Zeit die ein Deutscher nicht im Umfeld seines Pflichtverreines verbringt muß mit Essen, Fußball oder "Hitparade der Volksmusik"-schauen, Stricken oder Biertrinken verbracht werden. An Feiertagen ist auch ein Besuch fremder Lokale (<> Vereinsgaststätte) gestattet, dies aber hächstens 14-tägig und maximal 18x pro Jahr.
Artikel 4: Jeder Deutsche hat das Recht jährlich für 10 Tage entweder nach Österreich, Rimini oder Mallorca zu reisen. Akademiker dürfen darüber hinaus auch die Toskana wählen. Bürger die jährlich mindestens 100000 Euro in die Steuerkasse zahlen dürfen alle 3 Jahre einmal nach Südfrankreich reisen. Bundestags- und Bundesratsabgeordnete unterliegen der Reisefreiheit.

...

sgian
20.05.02, 13:01
HankER:
Für die Regierung würde durch deinen Vorschlag natürlich alles viel einfacher, aber das gehört nicht in das nächste Änderungsgesetz zum Waffengesetz. Und nach dessen Inkrafttreten ist das legale Balisong-Flippen vorbei, leider !:(

Cato
20.05.02, 14:43
Original geschrieben von HankEr
Artikel 1...

:waaah: :waaah: So etwas zu posten ist unverantwortlich- der Gesetzgeber könnte auf Ideen kommen... :glgl:

MfG

Cato

TacHead
20.05.02, 17:30
Ich denke auch, die wesentlichen Argumente liegen auf dem Tisch: Gewalttaten werden durch soziale Veränderungen, nicht durch Verbote verhindert, absolute Sicherheit kann es nicht geben. An die umfangreiche Kriminalität mit Messern glaube ich nicht so recht, wenn man die Affekttaten rausrechnet - da will ich Zahlen sehen. Statt Verbote zu erlassen, wäre es imho sinnvoller, Gegenstände die (auch) Waffen sind, tatsächlich unter dem Waffenrecht zu fassen und einen "kleinen Waffenschein" z.B. für große Springer (die Grenze 8.5 cm und keine OTFs ist sachlich Quatsch), alle zweischneidigen Messer, Stoßdolche etc. einzuführen. Registrierung, Altersrestriktionen: warum nicht? Wird bei anderen gefährlichen Dingen (Autos :p ) auch so gemacht. Auch das Führen dieser Gegenstände sollte erlaubt sein, bei Verlust der Zuverlässigkeit entfällt dieses Recht. Entsprechende weitere Sanktionen wären ein weiters Thema, ebenso Datenschutzsapekte (vgl. TimMs Beitrag). Man müßte auch aufpassen, daß es nicht zu viele Hintertürchen für Willkür übereifriger Gesetzeshüter gibt. Aber die Überlegung "Definition als Waffe mit entsprechender Regulierung statt Verbot" weist, bei allen Feinheiten, die man noch ausklamüsern müßte, in die richtige Richtung.

sgian
21.05.02, 18:59
So, hier nun mein Vorschlag für die Änderung des Waffenrechts und ggf. weiterer Gesetze :

Um die Zahl der Messerstraftaten deutlich zu senken, muss das Mitfuehren saemtlicher Messertypen und gefaehrlicher Gegenstaende in Schulen, bei allen Veranstaltungen und in bestimmten Lokalitaeten verboten werden. Auf einem Jahrmarkt oder in einer Diskothek benoetigt man als Gast kein eigenes Messer und kann dieses entweder zu Hause lassen oder an der Garderobe gegen Garderobenmarke abgeben. Dasselbe gilt fuer Nervenstoecke, Waffen im Sinne des Waffengesetzes
aller Art, Schraubendreher, Eispickel, Kapselheber, Stromkabel etc.
Für Veranstaltungen und Lokalitaeten, bei denen erfahrungsgemaess kein nennenswertes Risiko in bezug auf Gewaltstraftaten besteht, muessen Ausnahmegenehmigungen moeglich sein. Es geht schliesslich nicht darum, das Leben der Menschen in unserem Land unnoetig zu reglementieren und kontrollieren. Wenn in einer sueddeutschen Stadt ein Umzug mit Armbruesten und Jagdnickern zur Pflege des heimischen
Brauchtums stattfindet, ist das kein Fall für eine Sicherheitskontrolle oder ein Messerverbot.

Anders verhaelt es sich bei Zeitgenossen, die mit einem Dolch im Schulterhalfter eine Diskothek besuchen. Hier hat der Schutz der Allgemeinheit vor Messerstechern Vorrang vor der individuellen
Freiheit des einzelnen.

Da ein blosses Verbot ohne entsprechende Kontrolle wirkungslos ist, muessen die Betreiber in geeigneten Faellen verpflichtet werden, eine lueckenlose Eingangskontrolle ihrer Gaeste mit Metalldetektor und ggf. Leibesvisitation durchzufuehren. Die Personal- und Materialkosten sollten sich Staat und Betreiber jeweils zur Haelfte teilen, wobei erhoehte steuerliche Abschreibungsmoeglichkeiten
eingesetzt werden koennen. Auf Jahrmaerkten und Veranstaltungen muessen Ordnungsaemter und Polizeibehoerden das Recht erhalten, Besucher einer Leibesvisitation mit Metalldetektor u.ä. zu
unterziehen. Die Wirksamkeit der Eingangskontrolle bei Konzerten und Diskotheken etc. muss regelmaessig von den Behoerden kontrolliert werden, und das nicht nur auf dem Papier oder einmal in sechs Monaten ! Mit wenig Personalaufwand auf staatlicher Seite waere es so moeglich, die Bestimmungen des Waffenrechts wesentlich wirksamer durchzusetzen.

In den Schulen muessen junge Polizeibeamtinnen und -beamte als Ansprechpartner eingesetzt werden, die die Jugendlichen bei Straftaten wie Raub ("Abziehen") und Schutzgelderpressung durch
Jugendbanden unterstuetzen koennen. Damit entfiele fuer bedrohte Jugendliche die Notwendigkeit, sich zum eigenen Schutz mit einem Messer oder sonstwie zu bewaffnen. Wenn an einigen Schulen
tatsaechlich bis zu dreissig Prozent der Schueler bewaffnet sein sollten, dann handelt es sich hierbei bestimmt nicht ueberwiegend um Kriminelle.
Aufgrund ihres speziellen Droheffekts koennen Spring- und Schmetterlingsmesser auch zum Abschrecken von Jugendbanden bei Uebergriffen verwendet werden. Denn waffenlos haben die Opfer regelmaessig keine Chance gegen Raub, Schutzgelderpressung
und Koerperverletzung. Und damit uebernehmen diese verfemten Messer letztlich die Schutzaufgabe, fuer die eigentlich die Strafverfolgungsbehoerden zustaendig waeren !

Gleichzeitig sollte fuer Messersammler die Moeglichkeit geschaffen werden, verbotene Gegenstaende wie zum Beispiel Knoechelmesser oder bestimmte Springmesser auf Waffenbesitzkarte fuer ihre Sammlung erwerben zu koennen. Selbstverstaendlich bei striktem Umgangsverbot ! Innerhalb der Mitgliedstaaten der Europaeischen Union besteht ohnehin die Moeglichkeit Messertypen zu erwerben, die in der Bundesrepublik illegal sind. Mit der Osterweiterung der Union werden diese illegalen
und nicht kontrollierbaren Beschaffungsmoeglichkeiten weiter zunehmen.

Hayate
21.05.02, 19:20
@sgian
Wenn man deinen Vorschlag verwirklicht, dann werden Leibesvisitationen, Kontrollen und Überwachung Einzug ins alltägliche Leben halten. Die dadurch begünstigte beklemmende Grundstimmung der ständigen Ängstlichkeit und des Verfolgungswahns wird sich wohl kaum in sinkender Gewaltbereitschaft niederschlagen. Auch spornt dein Vorschlag eher weniger zu Zivilcourage an.
Im übrigen wird dem Verbrecher an vielen nicht durch staatliche Vollzugsorgane ständig geschützten Orten gewährleistet, daß dort niemand über Abwehrmittel verfügt. Der Anteil der Personen , die ihren Mitbürgern im Falle eines Angriffes beistehen, ist leider jetzt schon nicht sonderlich hoch; der Anteil an Personen, die sich völlig unbewaffnet eines kriminellen Angriffs mit einiger Wahrscheinlichkeit erwehren können, ist sogar noch geringer. Insgesamt würde ich von der Verwirklichung deines Gesetzesentwurfes eine deutliche Verschlechterung der Generalprävention erwarten.

Nun zum konstruktiven Teil:
Verbote bestimmter Messertypen sind nutzlos, weil alle Messer gesundheitsschädigende Wirkung entfalten können. Einem geschärften Stück Stahl z.B. besondere Heimtücke zuschreiben zu wollen ist schlicht Folge groben Unverstandes. Wohl aber ist die Zweckbestimmung eines Messers durchaus aus seiner Form und Genese erkennbar. Insoweit ist die Einteilung der Messer in Waffen und Werkzeuge sinnvoll; allein gebricht es dem Waffenrecht an klaren Kriterien, um diese Unterscheidung zu treffen. Die geltenden Gesetze bezüglich des Führens von Waffen halte ich für angemessen. Sinnvoll ist IMO eine verschärfte Regelung bezüglich des Qualifizierungstatbestandes der Bewaffnung im Strafrecht. Im Bereich der nicht schießenden Waffen ist es meiner Meinung nach sinnvoller, die rechtswidrige Benutzung von Waffen unter Strafe zu stellen, statt ihre bloße Mitführung im Zuge eines per se rechtschaffenen Lebenswandels zu kriminalisieren.

P.S.:Rein kampftechnisch wäre die totale Volksentwaffnung für mich übrigens das Beste; die Zahl der Menschen, die für mich gefährlich sind, sänke dann dramatisch ab. Ich gehöre durchaus nicht zu den Leuten, die eine Waffe oder sonsteinen Gegenstand benötigen, um sich sicher zu fühlen, aber den Überwachungsstaat lehne ich ab, selbst wenn er mir tatsächlich garantieren könnte, daß niemand bewaffnet sein kann. (Nur mal so marginal angemerkt.)

Nidan
21.05.02, 20:06
@ Hayate : Also in einem Punkt kann ich dir nicht zustimmen, und zwar daß gewisse Messer nicht mehr getragen werden dürfen solle. Ich bin der Meinung ich kann, wenn ich es drauf anleg, mit (fast) jedem Messer einen Menschen schwer verletzen, deshalb kann ichdie Unterscheidung zwischen Waffen und Werkzeugen nicht nachvollziehen.

Beispiel : Das Tanto ist sicher das reinrassigste Kampfmesser das es gibt, aber trotzdem ist es meiner Erfahrung nach auch ein prima Werkzeug !! Wo also soll man da die Grenze ziehen ? Das einzige Messer das mir da einfällt ist das klassische Bügelkampfmesser (das Teil mit dem Schlagring als Griffbügel) aber das ist ja eh verboten.

Ansonsten stimme ich dir zu : Totale Kontrolle scheint zwar eine einfache Lösung zu sein, ist aber sicher im Sinne der Demokratie nicht erstrebenswert.

Ein guter kurzfristig machbarer Ansatz wäre meiner Meinung nach das Strafrecht so zu verändern, daß endlich Gewaltdelikte stärker bestraft werden.

sgian
21.05.02, 20:40
Folgendes Szenario:
In der kommenden Legislaturperiode werden Balisongs und was auch immer sonst noch verboten. Die Kriminellen steigen um auf zweischneidige Dolche (Modell "Samstagnacht") und Wurfmesser in der Ärmelscheide. Also kommen die auch weg. Dann sind die Springer dann, und wir sind im ersten Teil des geltenden Schweizer Waffenrechts.

Übrig bleiben Messer mit feststehender Klinge und gewöhnliche Taschenmesser mit und ohne Einhandöffnungsmechanismus. Da man diese nicht auch noch verbieten kann, kommt das von mir vorgeschlagene Verbot des Führens von Messern an bestimmten Orten noch hinzu. Denn das Verbot bestimmter Messertypen erhöht die Sicherheit aufgrund des Ausweichens auf andere Messertypen garantiert nicht ! Damit ist die geltende Schweizer Waffenverordnung auch in Deutschland komplett.

Und unsere teuren Sammlerstücke sind illegal bzw. nicht mehr zu veräußern oder zu erwerben !

Viele Diskotheken haben heute schon Eingangskontrollen mit Metalldetektoren etc. In einer Hamburger Nobeldiskothek wurde eine Handgranate gezündet. Vor einiger Zeit stach dort ein junger Türke zwei oder drei Mitschüler bei der Abiturfeier mit einem Dolch ab. Eine funktionierende "Security" mit Metalldetektor hätte beide Anschläge verhindern können. In den meisten Fußballstadien ist diese Kontrolle inzwischen allgemeine Routine. Gespielt und zugeschaut wird trotzdem noch !
Kontrollen auf Veranstaltungen durch Polizeistreifen würden sich schon aufgrund der Personalkosten auf Schwerpunkte und spezielle Personen im Bereich der Gewaltkriminalität beschränken.
Und wenn die Schulkriminalität durch Spezialeinheiten weitgehend ausgeschaltet wird, braucht dort auch kein Schüler unbedingt ein Messer während des Schulbesuchs.
Wenn das Trageverbot an bestimmten Orten und bei bestimmten Anlässen zuerst verwirklicht wird, sind die Verbote von Messertypen hinfällig.

Hayate
21.05.02, 21:31
@Nidan
Kleines Mißverständnis. Zur Klarstellung: Ich habe nicht geschrieben, daß man das Tragen bestimmter Messer verbieten soll, sondern daß man Kriterien schaffen soll, nach denen bestimmt werden kann , welche Messer Waffen im waffenrechtlichen Sinne sind. Nur auf diese Messer soll dann das Waffenrecht in seiner jetzigen Form angewandt werden; d.h. Verbot des Umgangs für Minderjährige, Verbot des Führens auf Volksfesten , Jahrmärkten, öffentlichen Veranstaltungen.

Besitz und Führen von Blankwaffen in der Öffentlichkeit sollen meiner Meinung nach erlaubt bleiben.

Vollständiges Verbot irgendwelcher Messertypen halte ich für sinnlos, und allgemeines Trageverbot auch. Sogar die Polizeigewerkschaft hat erkannt, daß es unsinnig ist, das Messertragen in der Öffentlichkeit allgemein zu verbieten.

Daß es keine harmlosen Messer gibt, ist klar. Es gibt aber auch lebensgefährliche Sensen, Beile und dergleichen. Die Eigenschaft eines Gegenstands, Waffe zu sein, ergibt sich eben auch aus seiner historischen Genese bzw. der Tradition. Eine Waffendefinition, die allein auf Schädigungspotential beruht, führt zu absurden Schlüssen. Beispielsweise ist ein Skalpell in der Hand einer geübten Person dann eher eine Waffe als das Schwert in der Hand eines Trottels.

@sgian
Das Messer aus den Schulen zu verbannen, ist spätestens ab der 5.Klasse keine kluge Idee mehr. Es handelt sich nun einmal um einen Gegenstand des alltäglichen Lebens und nicht zuletzt um ein elementares Werkzeug, wie es z.B. eine Schere auch ist(mit der man auch ganz passabel töten kann). Der pädagogische Sinn der Werkzeugbenutzung ist unzweifelhaft. Es wäre fatal, Kindern von klein auf das Bewußtsein zu vermitteln, daß ein Messer primär Waffe und daher verpönt bzw. verboten ist.
Ich jedenfalls habe 3Schuljahre lang ein Liner-Lock Messer, ein SAK und ein Swisstool getragen, das war an der Schule auch ganz offiziell (wenn auch nicht explizit) gestattet und niemand hat dabei an was Böses gedacht.

HankEr
21.05.02, 21:59
Früher hatte Überwachungsstaat noch einen negativen Beiklang, heute scheint er Salonfähig zu werden :argw: Früher war es das was in der DDR Gang und Gäbe war, aber doch nicht in unserer BRD, wir waren schließlich die Guten.

Und zum Thema Messer in Schulen zitiere ich einfach mal aus Ed Fowler's Knife Talk (http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/0873415841/blindschleichede).

What kind of society ist this? Carry a tool too school and you can be expelled. It doesn't matter what you are doing with the pocketknife, just that you have it is wrong. [...] Blame the pocketknife, not the kid they insist. [...]
What ist this kind of reasoning costing us? By being subjected to such faulty philosophy, our children are learning some off-base reasoning that can only perpetuate itself later. When I was a kid we all had pocketknives [...] We learned trust and responsibility, that we earned respect when we respected others.
Now the lesson is that the child isn't responsible. By taking the knife away, we take away one opportunity to earn trust, we take away one opportunity to be responsible. [...] Can't we spare a little out of the school day to teach about tools and knives, and responsibilty and respect? [...]
I do know that anyone who figures pocketknives are waepons rather than tools can't be smart enough to prepare our children for the life outside the public school system.

Ein guter Ansatz im vermutlich neuen Waffengesetz ist der §41.

§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,
1. soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangsmit diesen Gegenständen geboten ist oder
2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönlicheEignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder
Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist der Betroffene darauf hinzuweisen, dass er die Annahme mangelnder persönlicher Eignung im Wege der Beibringung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung ausräumen kann; § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(2) [...]
(3) Die zuständige Behörde unterrichtet die örtliche Polizeidienststelle über den Erlass eines Waffenbesitzverbotes.


... auch wenn ich mit den Details nicht einverstanden bin, da er zu blanko-mäßig gehalten ist und ich hier gerne "richterliche Anordnung" lesen würde statt "die Behörde". Von mir aus kann man dann auch gefährliche Gegenstände noch dazu schreiben und die Möglichkeit vorehen das Verbot auf einzelne Anlässe und/oder Orte zu beschränken.

HankEr
21.05.02, 22:11
... und nochwas. Mich persönlich interessiert es überhaupt nicht was man an Messern in der Vitrine stehen haben darf. Für mich sind Messer Werkzeuge und wenn ich sie nicht benutzen darf sind sie für mich völlig wertlos. Ein Verbot bestimmte Messer zu führen kommt für mich einer vollständigen Enteignung gleich.

luftauge
21.05.02, 22:25
Wie wäre es denn, erstmal zu versuchen, die Definitionen der Zeit anzupassen ?

Klingt vielleicht wieder mal hohl oder unerwünscht, aber solang die Definition von Waffe und Nichtwaffe unverändert bleibt, kann man sich drehen und wenden ohne Ende, obwohl die Gegenstände, um die es sich dreht, längst ein viel grösseres Spektrum darstellen, als früher.

Also müssten auch die Begriffsbestimmungen entsprechend modernisiert/modifiziert werden.

Gruß Andreas/L

eisensack
21.05.02, 22:44
Irgenwie erinnert mich das ganze an Dornröschen.Der Kön.. Äaah ich meine die Regierung,verbietet alle spitzen Gegenstände,und am ende wird Dornröschen von einer mit Spindel bewaffneten Jungenbande erstochen.

sgian
22.05.02, 05:50
Das Problem ist nur, daß wir Messersammler/-interessierten das Dornröschen sind. Deshalb darf ich noch einmal auf mein Szenario mit der Schweizer Waffenverordnung verweisen. Und deren Messertypenverbot stinkt mir gewaltig !:mad:

pitter
22.05.02, 08:22
Original geschrieben von luftauge
Klingt vielleicht wieder mal hohl oder unerwünscht, aber solang die Definition von Waffe und Nichtwaffe unverändert bleibt, kann man sich drehen und wenden ohne Ende, obwohl die Gegenstände, um die es sich dreht, längst ein viel grösseres Spektrum darstellen, als früher.


Das geht halt einfach nedd ;) Du kannst Faustfeuerwaffen ind er Gesamtheit als Waffen definieren, das ist ja kaum strittig. Aber bei Messern gibts die Definition nicht. Meinetwegen noch bei Extremteilen wie dem Ryan Dingens, aber schon da wirds schwer, das begrifflich festzumachen. Und die überwiegende Anzahl an Messern, die man als Werkzeug gebraucht ist halt genauso als Waffe geeignet - letztlich ists fuer ne Waffe doch wurscht ob Dolchklinge, zweiseitig geschärft. Automatik oder nicht. Welches Messer lässt sich denn nicht als Waffe verwenden?.

Das Definitionspiel verlierts Du. Wer von den boesen Jungs unbedingt nicht negativ auffallen will, holt sich ein irgendwie geartetes Ding das eben aus der Definition rausfällt. Oder pfeifft ganz drauf.

Gruesse
Pitter

HankEr
22.05.02, 09:28
Welches Messer lässt sich denn nicht als Waffe verwenden?
Da kann man durchaus auch "Messer" streichen und "Werkzeug" setzen. Hammer, Axt, Kettensäge, Stift, Schnur, Schraubenzieher, ...

Das ist doch alle Humbug. Soll es soweit kommen, daß man als Elektriker bei einer Sportveranstaltung erst eine Ausnahmegenehmigung einholen muß um einen Phasenprüfer mitnehmen zu dürfen? Oder soll es wie in anderen Staaten laufen, daß man der Willkür der Gesetzeshüter ausgeliefert ist?

TacHead
22.05.02, 10:06
@Hayate: Du sprichst mir aus der Seele :super:
Es müssen nun mal die Hirne der Tätergruppen das Ziel sein. Deren "Entwaffnung" (nach dem Motto "Waffen nur für anständige Bürger") ist eine gefährliche Illusion und hat schon in den real existierenden totalitären Überwachungsstaaten niemals funktioniert. Wer in verbrecherischer Absicht eine Waffe sucht wird eine finden und überall hin bringen wo er will. Punkt.

luftauge
22.05.02, 10:41
Definitionsspiel.
Genau das ist es was die Herren nicht wollen, weil sie dann zugeben müssen, das es Unterschiede zwischen Feuerwaffen und Messern gibt, bzw. das eine Schusswaffe nicht vergleichbar mit einem Messer ist (ich beziehe mich nur auf den Gegenstand, die Benutzung/Anwendung ist ja im StGb bereits enthalten).

Darum heisst es auch Schusswaffe oder Feuerwaffe,
bzw. Messer und nicht Schneidwaffe,
Hieb- und Stichwaffe ist ein alter Begriff, und die Schneidgeräte, die nicht Hieb- oder Stichwaffe sind (von der Konstruktion oder Bauweise) werden einfach ohne Erläuterung vereinnahmt.

@ HankEr :
War das mit dem Humbug auf die Neu-Definition bezogen, oder auf etwas vorher gesagtes ?

Es sind Spezial-Gesetze erlassen worden, d.h., sie sind aus allgemeineren Gesetzen herausgelöst worden, da man erkannte, dass sie nicht mehr zeitgemäss und ausreichend waren, darum hat man auch wegen des techn. Fortschritts bestimmte Bestandteile herausgelöst.

Das soll auf keinen Fall bedeuten, es müsse ein Messergesetz her (nur damit wir nicht aneinander vorbeireden), aber unsere Begriffsbestimmungen sind einfach zu schwammig, da hilft auch nicht, dass man lesen kann, der Grundsatz "im Zweifel für..." wird mit diesen Definitionen bestimmt nie anwendbar.

Warum soll es unmöglich sein, die Definitionen übersichtlicher und vor Allem klarer zu machen.
Für uns alle hier ist es selbstverständlich, dass Messer nicht gleich Waffe ist, weil Messer für uns keine geheimnisvollen Fremdkörper sind, dass müsste auch allgemein möglich sein.

Gruß Andreas/L

HankEr
22.05.02, 10:56
@ HankEr :
War das mit dem Humbug auf die Neu-Definition bezogen, oder auf etwas vorher gesagtes ?
Auf die "Definierbarkeit" an sich, ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Wie sollte denn die Klassifikation aussehen und was wäre damit gewonnen?

aber unsere Begriffsbestimmungen sind einfach zu schwammig, da hilft auch nicht, dass man lesen kann, der Grundsatz "im Zweifel für..." wird mit diesen Definitionen bestimmt nie anwendbar.
Da gebe ich Dir natürlich schon recht bestimmt ist zur .. war früher sicher noch recht eindeutig, aber heute? Ein Emerson CQ-irgendwas ist sicher als Waffe bestimmt, aber wer will das festlegen und woher will das der unbedarfte Käufer wissen, der sich denkt "ach ein schönes Messer".

Nur was bringt es überhaupt solche Unterscheidungen zu treffen? Wir sind uns doch einig das ein großes Opinel oder ein Brotmesser eine gefährlichere Waffe ist (wenn ich es denn als solche einsetzen möchte) als meinetwegen ein ein doppelschneidiges Applegate/Fairbairn-Klappmesser. Also müsste man dann doch tatsächlich sagen an diesem oder jenen Ort keine gefährlichen Gegenstände, um das durchzusetzen bleibt dann doch wieder nur ein Überwachungssystem, daß meiner Ansicht nach nur negative Auswirkungen hat.

Was könntest Du Dir denn für eine Unterscheidung vorstellen, die zum einen eindeutig ist, zum anderen normale Taschenmesser in Kneipen ermöglicht und zum anderen der Sicherheit guttut?

luftauge
22.05.02, 13:20
Original geschrieben von HankEr

Auf die "Definierbarkeit" an sich, ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Wie sollte denn die Klassifikation aussehen und was wäre damit gewonnen?

Was könntest Du Dir denn für eine Unterscheidung vorstellen, die zum einen eindeutig ist, zum anderen normale Taschenmesser in Kneipen ermöglicht und zum anderen der Sicherheit guttut?

Zum einen müssen Hieb- und Stichwaffen von den technischen Waffen (Schuss- /Feuerwaffen) getrennt werden.
Sie werden z.Zt. IMO völlig zu Unrecht subsummiert.
Das andere ist die Tatsache des § 223a StGb, in dem Messer als qual. TBM aufgeführt werden, und zwar ganz allgemein.

Haust Du jemandem das Nasenbein entzwei ist es 223a, stichst Du jemanden ein Messer den Hintern ist es auch 223a.
Hast Du nur ein bestimmtes Messer ist es was aus dem WaffG.
Straftäter ohne sachbezogene Tatbegehung, ohne etwas zu tun, was irgendwem schadet.

Bist Du in Hamburg als Zweitwohnsitznutzer und hast Messer in München im Erstwohnsitz liegen, wirst Du nach dem WaffG bestraft, trotz absoluter Passivität wegen Abwesenheit, also trotzdem Straftäter ohne etwas aktiv zu tun.

Mir geht es zuerst darum, dass die Nutzung/Anwendung ins Rampenlicht gestellt wird, und nicht der Besitz - der eine Passivität ist.
Und da sollten Unterscheidungen verfeinert und nicht noch schädlicher verallgemeinert werden.

Ich kann hier nicht einen kompletten Vorschlag zur Neu-Definition aus dem Ärmel zaubern, es soll eine weitere Alternative sein.

Zum Phasenprüfer :
Mechanischer, altmodischer Autoschlüssel !!!

Ausserdem bauen Urteilsbegründungen auf Begriffsbestimmungen auf, die ständig dem Wandel der Zeiten unterworfen sind, für "alltägliche" Dinge, wie Nachbarschaftsangelegenheiten oder Strassenverkehr wird sowas unbemerkt eingeführt, schlägt sich aber in den Urteilen nieder, warum soll man nicht auch beim WaffG die Begriffe und Begründungen updaten, z.B. anhand der Datengrundlagen, mit der die GdP die Novelle als unnütz begründet hat

Gruß Andreas/L

HankEr
22.05.02, 13:27
Mir geht es zuerst darum, dass die Nutzung/Anwendung ins Rampenlicht gestellt wird, und nicht der Besitz - der eine Passivität ist.
Und da sollten Unterscheidungen verfeinert und nicht noch schädlicher verallgemeinert werden.

Ah, jetzt, ja :ahaa: da gehen wir natürlich absolut konform.

bigbore
22.05.02, 13:45
Irgendwie ist es mir hier etwas zu sehr theoretisch geworden,
also eine Frage nach der Praxis:

Wenn auf einer Dult oder Rummel Schraubendreher verboten sind,
wer repariert dann womit die Buden?

Darf in einer Disco der Besitzer selbst, ein Angestellter
oder nur ein Beamter der GSG9 den Sicherungskasten aufschrauben?

Womit wird künftig in Schulen und Kindergärten gegessen?
(Na gut, - eh meist mit den Fingern)
aber was ist im Werkunterricht erlaubt?


Wie machen die das eigentlich in USA??





:confused: :confused: :confused:

sgian
22.05.02, 19:09
Ein Messertrageverbot an bestimmten Orten würde natürlich nur für die Veranstaltungsgäste gelten. Wenn das Personal ein bestimmtes Werkzeug für seine friedliche Arbeit benötigt, unterläge das nur der bisher geltenden Beschränkung (Hieb- und Stichwaffen = zweischneidige Messer etc.)

TacHead
23.05.02, 09:41
Bei einigen Diskos hätte ich mehr Vertrauen in die Gäste als in die Security - aber da gehe ich natürlich nicht hin :p

Mal im Ernst, ist dafür eine Gesetzesänderung nötig? Bei einigen Veranstaltungen/Versammlungen besteht das Verbot doch eh schon, und bei privaten/kommerziellen Veranstaltungen kann doch der Veranstalter/Pächter unter Hausrecht ein entsprechendes Verbot erlassen und durchsetzen. Allerdings gilt auch hier: wer wirklich will, kriegt auch was durch, Kontrolle hin oder her. Wo diese Art von Kontrolle nötig ist und es regelmäßig Ärger gibt, würde ich tatsächlich nicht hingehen. In 14 Jahren Diskobesuch habe ich drei Schlägereien (eine relativ harmlos) und 3-4 Rempeleien/kritische Situationen gesehen - das ist nicht gerade viel. Ein Messer, abgebrochene Flaschen etc. noch nie. Lag sicher an der Auswahl der Läden - München scheint aber auch insgesamt friedlicher und entspannter zu sein als andere Großstädte, namentlich Schill-City. Die üblichen "Risikogruppen" gibt es hier natürlich auch, und bei denen müßte man ansetzen - nicht bei Verboten und Kontrollen (imho).

Hayate
23.05.02, 16:33
Original geschrieben von bigbore



Wie machen die das eigentlich in USA??



1. Welt in Gut und Böse teilen
2. Notverordnung erlassen
3. Für jeden der 50 Staaten ein anderes Waffengesetz beschließen
4. Metalldetektoren aufstellen
5. Auf Gott vertrauen und immer wissen , daß man alles besser macht als die restliche Welt



@luftauge

Ich denke auch, daß für bewaffnete Verbrecher die Strafen verschärft werden sollen, die passive Tat des bloßen Waffenbesitzes an sich ist aber nichts Verwerfliches. Natürlich soll niemand Kreigswaffen usw. besitzen, aber haushaltsübliche Waffen, allermindestens aber Blankwaffen aller Art soll jeder unbescholtene Bürger haben dürfen.