Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Waffenrechtsneuregelung: aktueller Stand
Den Innenausschuß hat der Entwurf des Waffenrechts nun ja verlassen und der Bundestag liegt auch schon hinter ihm. Jetzt nach Erfurt soll das Waffenrecht über den Weg des Vermittelungsauschusses weiter verschärft werden.
Gefragt sind also momentan in erster Linie der Vermittlungsausschuß und der Bundesrat.
Also ran an den Vermittlungsausschuß und an Euere Innenministerien.
Link zum Vermittlungsausschuß, dessen Mitglieder und deren Adressen (http://www.bundestag.de/gremien/verma/verma_mgl.html)
Wenn die alle bedacht sind können wir uns weiter über eine Interessenvertretung unterhalten.
Link zum Bundesrat, dessen Mitglieder und deren Adressen (http://www.bundesrat.de/PDundF/index.html)
cearbhallain
07.05.02, 23:46
Danke für die Links - die Herren und Damen werden Post erhalten.
Leonardo75
08.05.02, 00:03
Hallo HankEr!
Kannst Du noch kurz einen Link reinsetzen, falls Du was zu den aktuellen Gesetzentwürfen, die diskutiert werden sollen, weisst. Es wäre mir peinlich gegen etwas zu protestieren, was überhaupt nicht zur Debatte steht. Vielleicht steht es dann nachher doch noch zur Debatte und es wird zuviel verboten!
Oder würdest Du diesmal einfach einen allgemeinen Brief schreiben, dass man rechtschaffende Bürger nicht zu kriminellen abstempeln sollte. Ich wollte eher auf die eventuell verbotenen Waffengattungen eingehen, das erscheint mir sinnvoller, da es vielleicht mehr Erfolg verspricht.
Es grüßt Dich der Leo.
Naja, im Messerbereich steht nichts neues zur Debatte, aber wenn sowieso das Zugangsalter für den Waffenbesitz erhöht werden soll, dann kann man ja darauf drängen, daß die bald verbotenen Messer wieder aus der Verbotsliste gestrichen werden und einfach als Waffen eingestuft werden. Wenn diese dann erst ab 21 erworben und besessen werden dürfe fällt ja das Argument für den Verbot (Probleme mit gefährlichen Messern in den Schulen und bei Jugendlichen Straftätern) vom Tisch. Die Messer in den Händen von "volljährigen" Sammlern blieben unberührt und der Gesetzgeber braucht sich nicht auf Klagen wg. Enteignung einstellen.
Außerdem sollte man wohl ganz allgemein einmal darauf hinweisen, daß wilder Aktionismus ein schlechter Ratgeber für Gesetzesverschärfungen ist, und daß das Beispiel England zeigt, daß restriktive Waffengesetze in keinster Weise zur Sicherheit beitragen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. :rolleyes: Deshalb dieser Beitrag nochmal nach oben.
Leonardo75
13.05.02, 13:56
Hallo HankEr!
Habe nun mal wieder einen Brief an den Herrn von Essen geschrieben. Vielleicht kann der als FDP-Mitglied ein wenig liberale Gedanken in die Diskussion einwerfen.
Gruß Leo.
Du als erstklassig Informierter in puncto Waffenrechtsneuregelung hälst uns sicherlich auf dem Laufenden, falls irgendwelche messerrelevanten Dinge im neuen Entwurf stehen sollten, oder?
Natürlich informiere ich weiter sobald ich etwas erfahre. Das beseutet aber nicht, daß man nicht trotzdem gelegentlich bei seinen Politikern auch mal nachfragen sollte :hehe: (momentan eben Bundesrat + Vermittlungsausschuß, langfristig aber eigentlich bei allen insbesondere bei den Wahlkreisabgeordneten in Bund und Land)
Hallo Freunde,
gerade kommt eine aktuelle Meldung von einem befreundeten Anwalt herein.
Anscheinend haben wir übersehen, daß in § 35 Abs. 3 Nr.2 des Entwurfs das Verbot des handels von Hieb- und Stoßwaffen auf Messen, Ausstellungen und Märkten (nach Titel IV der Gewerbeordnung).
Das könnte das Aus für Schwerter und Dolche etc. auf Börsen bedeuten.
Bitte schreibt alle an den Bundesrat und den Vermittlungsausschuß! (Links siehe oben)
Grüße,
Thomas
P.S.:
Der Termin der Debatte im Bundesrat ist der 30.05.
Das ist meiner Ansicht nach keine Neuerung, sondern schon immer Gesetz.
WaffG § 38 Handelsverbote
(1) Der Vertrieb und das Überlassen von Schußwaffen oder Munition sowie von Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten
1. im Reisegewerbe, soweit eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder die Voraussetzungen des § 55a Abs. 1 Nr. 1 oder 3 der Gewerbeordnung vorliegen,
2. im Marktverkehr mit Ausnahme der Mustermessen,
3. auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, jedoch mit Ausnahme des Überlassens der benötigten Munition in einer Schießstätte (§44).
(2) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 für ihren Bezirk zulassen,
wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. § 37 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
... und so steht es im Entwurf:
(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:
1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeord-nung,
2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentli-chen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Naja öffentliche Sammlertreffen und Messen waren vorher nicht mit explizit erwähnt. Kann jetzt aber nicht sagen ob das praktisch einer Änderung/Verschärfung gleichkommt oder nicht :confused:
cearbhallain
16.05.02, 12:01
äh - ich denke schon. Messen und Ausstellungen werden doch so praktisch unattraktiv für die Aussteller gemacht. Was sagen diejenigen dazu, die auf Messen und Ausstellungen ausstellen und verkaufen?
... ich weiß halt nicht ob das vorherige "Marktverkehr" nicht Messen mit impliziert :confused:
cearbhallain
16.05.02, 12:10
Im Zweifelsfalle dürfte es auf die Auslegung eines dann zuständigen Richters ankommen?
Nochmal zu den Faustmessern. So wird es vermutlich im neuen Gesetz stehen (die Verbote im Anhang sind unverändert!):
Jäger und Angehörige pelz- und lederverarbeitender Berufe dürfen für ihre Tätigkeit erforderliche Faustmesser erwerben und besitzen, die ansonsten verboten sind - § 40 Abs. 3.
Damit dürfte wohl auch klar sein, daß Messermacher einigermaßen einfach an eine Ausnahmegenehmigung für dererlei Messer kommen können.
Vielleicht können ein paar davon ja schon mal anfangen bei Ordnungsamt, BKA den Innenministerien und der Politik nachzufragen wie man dann an eine solche kommt. Welche Formalitäten vorgesehen sind, ob man ein Waffenhandelsbuch führen muß, ob Seriennummern vorhanden sein müssen, wie es mit ausländischen Staatsgästen und dem Export aussieht, welche Nachweise Pelz- und Lederverarbeiter vorzeigen müssen, ... :hehe:
Achso und die Messermacher die solche Messer herstellen und die Angehörigen der Lederindustrie dürfen sich schon einmal nach Waffenschränken nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 umsehen. Da sollten die Messermacher doch gleich einmal mit nachfragen ab welchem Fertigungszustand ein Faustmesser ein Faustmesser ist und unter die Aufbewahrungsvorschrift für "verbotene Waffen" fällt" :hehe:
Und gleich auch beim Gewerbeamt oder IHK/HWK nachfragen.
Von wegen Gewerbeschein und Meisterbrief, wenn es dick kommt, werden solche Anfragen gleich negativ beantwortet, wenn die handwerkliche "Qualifikation" nicht durch Meisterbrief o.ä. amtliche Gnaden nachgewiesen werden kann.
Ist nur Spekulation, aber ich habe kürzlich sowas in der Richtung gehört, bei einem Behördenbesuch... (ganz unverbindlich natürlich)
Gruß Andreas/L
In der 98. Sizung des Innenausschuß des Bundestages findet sich heute als letzter Tagesordnungspunkt das Thema "Bericht der Bundesregierung über die interfraktionellen Gespräche zum Waffenrecht".
Tagesordnung Innenausschuß (http://www.bundestag.de/gremien/a4/a4_to/to_inn.html)
Waffenrecht im Vermittlungsverfahren auf gutem Weg (http://www.bmi.bund.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_83358.htm) Pressemitteilung des BMI
Die Altersanhebung (18->21 für Schützen, 16->18 für Jäger) wird sich wohl nur auf bestimmte --- nämlich nicht-olympische --- Waffen beziehen und ich gehe davon aus, daß sich im Bereich der Blankwaffen damit nichts generelles ändert; mit Ausnahme des Verbotes bestimmter Messertypen, natürlich.
Ansonsten mal der Rest als Zusammenfassung: MPU beim Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen für unter 25 Jährige (Jäger sind mal wieder besonders vertrauenswürdig :steirer: und deshalb ebenso davon ausgenommen wie der Erwerb olympischer Waffen) auch muß bei Auffälligkeiten eine MPU angeordnet werden. Schießdisziplinen müssen nun abgesegnet werden, auf kampfmäßige Elemente soll schärfer geachtet werden, PumpGuns (aber nur solche mit Pistolengriff) werden verboten und das Erziehungsregister wird mit eingesehen.
Zentrale Munitionsaufbewahrung scheint vom Tisch, ebenso Einschränkungen für Gebrauchswaffen bei Sportschützen,
Auf die Idee, das man mit ner Säge jeden normalen Schaft einer PG innerhalb von 3 Minuten in nen Pistolengriff verwandeln kann ist unser ach so geistreicher Gesetzgeber nicht gekommen:fack: :fack: :fack:
Hergott lass Gras wachsen, die Zahl der Rindviecher nimmt ständig zu.....
Auf die Idee, das man mit ner Säge jeden normalen Schaft einer PG innerhalb von 3 Minuten in nen Pistolengriff verwandeln kann ist unser ach so geistreicher Gesetzgeber nicht gekommen
...womit man dann aber eine nicht legale Tat beginge. Und ich denke, die Idee ist nunmal, Leute vor die Wahl zu stellen, sich selbst zu kriminalisieren oder es zu lassen.
Wobei ich die Benutzung einer Pumpgun mit Pistolenschaft (z.B. bei der Nachsuche, falls man mal ein Stück Wild angeschossen hat) auch nicht wirklich nachvollziehen kann.
Ergo halte ich es für einen Schlag gegen genau die Leute, die unbedingt auf diese "coole" Optik bestehen, nicht gegen die Benutzer.
Ist wie mit Molotow-Cocktails, bei denen die Zutaten auch legal sind, oder wie mit dem möglichen Konvertieren eines Küchenmessers in einen Dolch.
*schulterzuck*
MfG, Tierlieb
ModifiedTanto
06.06.02, 21:51
haaalt, haaalt, stop: pistolengriff (solo) an pumpe ist jetzt schon verboten!!! die dürfen zwar frei verkauft, aber nicht angebaut werden.
die einzige, mir bekannte, pumpe mit pistolengriff am schaft ist eine ausführung der benelli super 90 für das praktische flintenschiessen. und da bekommt man in einigen bundesländern bereits jetzt probleme mit dem voreintrag...
oder meinen die vielleicht pistolengriffe für den vorderschaft, oder wissen die vielleicht gar nicht was los ist, oder wollen die sachen verbieten, die bereits verboten sind, oder wie, oder was???:confused: :confused: :confused:
Also für Bayern weiß ich nichts von so einem Verbot. Wenn man die Flinte als Langwaffen gekauft hat muß sie natürlich auch nur mit Pistolengriff immer noch länger als 60cm sein, aber sonst...
Kann aber schon sein, daß andere Bundesländer diesbezüglich etwas komisch sind :fack:
Das stimmt schon mit dem Pistolengriff. Da geht es darum, daß eine Schußwaffe ihrer äußeren Form nach nicht den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorruft. In der Verwaltungsvorschrift zum § 37 WaffG (Verbotene Gegenstände) sind da einige Merkmale genannt, die diesen Anschein hervorrufen. Das sind z.B. Kühlrippen, herausstehendes langes Magazin, Feuerdämpfer und auch der Pistolengriff. Diese Merkmale werden wohl aber unterschiedlich ausgelegt, bzw. hat sich wohl der ein oder andere Sachbearbeiter Gedanken gemacht und sich vieleicht gedacht: "Wie soll den jemand eine Schrotflinte mit Pistolengriff für eine vollautomatische Kriegswaffe halten?".
O.K., vielleicht ist es aber auch nur Zufall:irre: :irre: .
ModifiedTanto
07.06.02, 00:18
nein, das hat nichts mit dem anscheinsparagraphen zu tun! der anbau von pistolengriffen an repetierflinten ist definitiv verboten, in allen bundesländern! (zumindest zum zeitpunkt meiner sachkundeprüfung, vor 11 jahren.)
abgesehen davon wird dadurch, wo ihr das thema schon mal ansprecht, durch meine SDASS Short auch gleich mal eine kurzwaffe!!!:steirer: :steirer: :steirer:
Ich sehe das auch so, daß der Anbau von diesen Pistolengriffen in allen Bundesländern verboten ist. Ich kann mir halt gedacht, daß durch die Erwähnung in der Verwaltungsvorschrift "Für die Beurteilung ist das äußere Erscheinungsbild insgesamt maßgebend." eventuell unterschiedliche Bewertungen bei den verschiedenen Behörden vorgenommen werden.
So könnte ich mir dann auch erklären, daß in Bayern die Sache nicht so eng gesehen wird.
Naja, wäre nicht das erste Mal, daß sich in diesem Bereich "Verwaltungsmeinungsänderungen" über die Jahre hinweg ergeben haben, bzw. Sachkundelehrer und -prüfer nicht immer ganz richtig informiert sind. Ist aber ja auch egal, in wenigen Monaten ist sowieso Sense damit bzw. auch jetzt wenn das Teill dann unter 60cm fällt ist die Lage klar.
Wer die kurze Zeit noch nutzen will: Mossberg ATP8 mit Pachmayr Pistolengriff bei shooting-center.de (http://www.shooting-center.de/schnappchen.htm)
Was aus dem Vermittlungsausschuß herauskam (http://www.bundesrat.de/pr/pr141_02.html)
wonach Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, für die erstmalige Erteilung einer Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen haben. Die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen soll von 18 auf 21 Jahre erhöht werden.
Wie ist das eigendlich bei der Bundeswehr?
Als Berliner kenn ich mich da nicht so aus,aber da man unter 25 Jahren nicht sicher geistig Geeignet ist müsste bei der Musterung ja ein fachpsychologischer Test durchgeführt werden.
Machen die das?
Eisensack,
bei der BW sollste ja für unsere Politiker killen. Das ist schon ok. :boes:
Sinnvoller fände ich ja einen Idiotentest für jeden, der in eine politische Partei eintritt. :D
Damit auch sichergestellt ist, daß er/sie einen höheren IQ als gebrauchtes Lokuspapier hat und vor allem, daß er/sie das nicht aus Machtgeilheit tut.
Rolf Roessing
13.06.02, 20:10
Hmmm, danke Hander für den Link auf das "Ergebnis" !
Das liest sich irgendwie sehr mehrwürdig - amtsmässig.
Schon toll, wieviele Wörter von Einzahl in die Mehrzahl konvertiert und welche Punkte zu Kommata degradiert wurden ...
Was ist jetzt Konkret anders?
Das Alter?
Was zum Geier ist eigentlich "Kampmässiges Schiessen"?
Meinen die IPSC und Co?
Richtige "Mannscheiben" hat das ja nicht und Regel gibt dort auch.
Ganz schön viele sogar.
Welche Disziplin gibt es dagegen für einschüssige Flinten???
Ich kenne keine. Wohl aber einige, für die die böse böse Pumpgun recht geeignet ist.
Mir ist auch seit Jahre ein Wunder, was denn die lieben Jäger an Repetierflinten so verachtenswert finden. Zu billig?
Bei einem Teil der Super-Jäger-Sonderschützen währe die Möglichkeit
noch einen Schuss mehr abzugeben sicher ganz angebracht. Einmal daneben, einmal angeschossen und dann?
Für mein Befinden haben diese Buchstabenornanierer ganz fein einen an der Waffel.
Welche Disziplin gibt es dagegen für einschüssige Flinten???
Skeet und Trap (also olympische (=für die Ehre des Vaterlandes) Diszipinen)
Einschüssig bedeutet im Waffengesetz ja "ein Schuß pro Lauf in der Waffe" schließt also Doppelflinten mit ein. Zudem gibt es ja noch das Westernschießen :)
Mir ist auch seit Jahre ein Wunder, was denn die lieben Jäger an Repetierflinten so verachtenswert finden. Zu billig? Ist doch bei jüngeren Jägern gar nicht mehr so. OK, OK, mit meiner im Camo-Design bin ich in Jägerkreisen nicht unbedingt der Star :irre: Wirf mal einen Blick auf die Stellungnahme dazu von Brenneke (http://www.brenneke.de/web/text/6_9_text.html).
Bei einem Teil der Super-Jäger-Sonderschützen währe die Möglichkeit noch einen Schuss mehr abzugeben sicher ganz angebracht. Einmal daneben, einmal angeschossen und dann? Na, na, na nur keine Vorurteile. Es gibt genügend Jäger die Treffen können und genügend Schützen die nicht nur zum trinken zum Verein fahren. (OK, Du hast je geschrieben "einem Teil", aber trotzdem :p)
Die nochmalige Verschärfung nach Erfurt ist jetzt auch durch den Bundestag durch. Fehlt nur noch der Bundesrat, der ist nächste Woche dran.
Meldung bei yahoo.de dazu (http://de.news.yahoo.com/020614/71/2t3br.html)
SPD, Union, PDS und Grüne stimmten am Freitag in Berlin einem Kompromiss zu, auf den sich der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat am Mittwoch verständigt hatte. Die FDP enthielt sich der Stimme.
Angeblich tritt das neue Gesetz nicht wie geplant 6 Monate nach der Verabschiedung, sondern bereits 3 Monate danach in Kraft, also bereits im September. Dann dürfte für die verbotenen und nicht gemeldeten erlaubnispflichtigen Waffen die 4 Monatige Amnestie loslaufen, d.h. Ende Januar sind diese entweder vernichtet, ins Ausland transferiert, genehmigt oder illegal.
Jetzt kann ich nichts mehr über "Pistolengriff" finden,
sollen doch alle verboten werden?
Pistolengriff an sich nicht, nur fehlender Schaft bei Vorderschaftrepetierflinten. Flinten inkl. Schulterschaft und Pistolengriff tangiert das nicht.
Ich geb meine Remington 870 nicht her, nur über meinen Rechtsanwalt und meine Rechtschutzversicherung beim Forum Waffenrecht.:fack: :fack:
Und wenn ihr sie trotzdem wollt, wie hat schon Charlton Heston gesagt::glgl:
Heute beschäftigt sich also der Bundesrat mit dem neuen Waffenrecht. Wie es sieht wird er alles ablehnen (es stehen ja schließlich bald Bundestagswahlen an), nur dem neuen Waffenrecht wird er wohl zustimmen. :mad:
angenickt. s.a. Bundesrat stimmt verschärftem Waffenrecht zu (http://de.news.yahoo.com/020621/286/2thyd.html)
Konsequenzen? Siehe oben + Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=5978)
So und jetzt singen wir gemeinsam:
Unser Land wird sicherer,
oh das freut mich ja so sehr.
Messerstecher gibt´s nicht mehr,
oh das freut mich ja so sehr.
Ohne Furcht auf die Straße gehen,
der Angst nie mehr ins Auge sehen.
Jupidieh, Jupideih, Hollerädihü
:steirer:
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Cem Özdemir):
Ein guter Tag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger [...]
Trotz aller notwendigen Verschärfungen ist dieses Gesetz keine Diskriminierung von Waffenbesitzern. Die Neuregelungen sollen vielmehr einen vernünftigen Interessenausgleich schaffen und den berechtigten Ansprüchen der Gesellschaft nach mehr Sicherheit Rechnung tragen.
Da ist sie wieder die Lüge von der Inneren Sicherheit. Mit sind genau 0 (in Worten Null) wissenschaftliche Untersuchungen bekannt die eine Verbesserung der Sicherheit als Ergebnis eines Verbotes besonders gefährlicher Messer sehen. :hmpf:
Es tut mir leid, so sehr ich auch die Verdienste der Grünen in ihrer Regierungszeit zu schätzen weiß, wie Atomausstieg, schüchterne Anfänge einer Ökosteuer, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Zuwanderungsgesetz, klitzekleine Neuorientierung in Richtung ökologischen Landbau, ... noch mehr hat mich die nähere Betrachtung des Entstehungsweges dieses neuen Gesetzes und hiebei insbesondere das Auftreten des Herrn MdB Özdemir angekotzt. Im Herbst müssen sie auf meine Stimme verzichten :angry: (nicht daß ander Parteien besser wären)
Dieses Gesetz basiert auf uralten Konzepten, ist in den meisten Teilen ohne jeglichen Sachverstand verfaßt und wird dem Anspruch ein klareres und in der Durchführung einfacheres Gesetz zu schaffen in keinster Weise gerecht. Es sind durchaus ein paar gute Ansätze auch mit darin, in seiner Gesamtheit ist dieses Gesetz allerdings SCHROTT. Begründet in Phobien und geleitet duch schlechte Filme.
Wenn man sich den Geburtsweg dieses Machwerkes so anschaut, dann wir einem ganz Angst und Bang, denn bei anderen Gesetzen dürfte das nicht recht anders laufen.
Original geschrieben von HankEr
Wenn man sich den Geburtsweg dieses Machwerkes so anschaut, dann wir einem ganz Angst und Bang, denn bei anderen Gesetzen dürfte das nicht recht anders laufen.
Das ist der entscheidende Punkt. Nicht dass ich das natuerlich schon immer gewusst hab ;), aber hier habs ichs mal bewusst live miterlebt. Dass viele Politiker schlicht so dumm sind, keinerlei sachlichen Abstand nehmen können und als (groesstenteils) Akademiker offensichtlich dämlichen Klisches glauben, ist mehr als peinlich.
Und was Herr Özdemir dazu meint - ish sehs so. In der freien Wirtschaft fliegt der, wenn er kein fundiertes, zielorientiertes und praktikables Konzept vorweisen kann. In der Politik kann er sich mit Nullaussagen halten. A bisserl den Vorurteilen recht geben, damit der Wähler sagen kann, genau, ich habs scho immer gewusst. Hektische "Ich tu was" Stimmung verbreiten, nedd das einer sacht, die Politiker tun nix. Und bloss nicht zugeben, dass man innere Sicerheit nicht garantieren kann, bzw. auf keinen Fall den Preis dafuer zugeben.
Ich weiss auch nicht, was man da tun soll. Ich lang mir ja schon immer an den Kopf, was fuer irrwitzige Vorbehalte in meiner Bekanntschaft gegenüber Messern herrschen - uebrigens auch meistens Akademiker. Und bei denen hab ichs ja schriftlich, dass sie differenziert und wissenschaftlich denken gelernt haben müssen ;) Mit Bloedheit kann sich da keiner rausreden.
Gruesse
Pitter
@HankEr, Pitter: da kann ich euch nur zustimmen. Etwas anders fallen u.U. meine Konsequenzen aus:
Original geschrieben von HankEr
Im Herbst müssen sie auf meine Stimme verzichten :angry: (nicht daß ander Parteien besser wären)
Ich erwäge mehr denn je, sie eben für die penetrante Lüge von der "inneren Sicherheit" mit meinem Parteieintritt zu bestrafen :D
Muß allerdings erst noch in mich reinhorchen, ob ich auch "Marsch-durch-die-Institutionen"-fest bin :angst: :fack:
Original geschrieben von TacHead
Ich erwäge mehr denn je, sie eben für die penetrante Lüge von der "inneren Sicherheit" mit meinem Parteieintritt zu bestrafen :D
Das Problem ist, dass leute die Weitblick haben und/oder die Tatsachen klar auf den Tisch legen, so ihre Probleme haben. Schau Lafontaine und seine Meinung zu den kosten der Einheit an. Oder Geissler wenn der mal zu einem Thema gefragt wird.
Mir gehts gar nicht um die beiden Personen - ich hab mit beiden so meien Probleme - aber es ist auffällig was passiert. Von der eigenen PArtei wird die Mehrheitsmeinung druebergebuegelt - ok, das verstehe ich noch. Aber selbst die Angesprochenen, nämlich die Bürger, wollens gar nicht glauben.
Da wird ueber innere Sicherheit gequatscht, obwohl der Begriff ja gar nicht einmal klar definiert ist. Jeder denkt sofort an irgendwas mit Waffen und Straftätern ala Bankräuber und an irgendwelche Durchgeknallten. So ein diffuser Begriff eben. Derweil - ich hab da jetzt keine Statistik auf dem Tisch, aber man darf mich gerne widerlegen - gehen nicht wenige Körperverletzungs-, Totschlag- und Vergewaltigungsdelikte innerhalb der Familie ab. Ich halte jede Wette, dass das mehr sind, als durch alle durchgedrehten Messer und Pistolenschwinger passiert. Was tut man da?
Wir erziehen durch das reine Prinzip der Wissensvermittlung in unserem Schulsystem Idioten mit Abitur, die sich weder mit dem Freiheits- oder Demokratiebegriff, der Geschichte oder Literatur auseinandergesetzt haben. Dafuer koennen sie Integralrechnung im Schlaf. Softskills - Null.
Und einen Führerschein zum Kinderkriegen gibts auch nedd, nene, Kind Familie und Berufsleben muss jeder selbst irgendwie schaffen. Letztes ist weniger als eine Frage staatlicher Hilfen sondern eine Frage, inwieweit die Gesellschaft Verantwortung fuer den Nachwuchs uebernimmt. Da seh ich auch nix passieren, nach wie vor wird mehr doer weniger erwartet, dass einer 80 Studnen arbeitet, der andere die Kindererziehung uebernimmt. Meistens natuerlich die Frau. Flexibilitaet - das ist eine Folge wahrgenommener gesellschaftlicher Verantwortung -im Personalwesen erlebe ich selten. So wachsen also Kinder Stress und gewaltfrei heran.
Da kann ich Romane schreiben, leider wqerd ich nicht dafuer bezahlt. Irgendwie weiss das auch jeder. Aber trotzdem glaubt jeder, machen wir halt mal am Waffengesetz rum, dann richtet sich das. Ich korrigiere, eigentlich glaubt das auch keiner, dass das was hilft. Weder Politiker und wenn man nachfragt, auch sonst kaum einer. Aber man betet sichs selber vor. Weils einfach ist. Irgendwas als Ursache definiert, geregelt und abgehakt. Bloss keine Fragen offenlassen, es muss ja alles immer ganz einfach sein, damit auch der letzte Dummbeutel begreift, wie simpel das Leben ist.
Gruesse
Pitter
Jo mei, Populismus in der Politik ist halt was schönes ;) Man braucht sich keine großen Gedanken machen, keine Argumente abwägen, man hört sich halt an den Stammtischen bei den Bierdimpfeln um, liest fleißig die Bildzeitung und das war`s dann. Und der brave (blöde) Bürger honoriert das Ganze dann noch mit seiner Stimme.
Und muß heut noch ziemlich viel essen, damit ich auch genug ko..en kann :teuflisch
@ Tachead : JO mach sie nieder :haemisch:
Ein kleines Zitat aus einem Standardschreiben der Grünen zum Waffenrecht:
"Erleichtert sind wir darüber, dass [...] die tückischen Spring- und Fallmessr ebenso verboten sind wie die Wurfsterne"
Was haben diese Leute nur für ein Martyrium mit diesen Gegenständen durchmachen müssen. Jahrelang kaum auf die Straße und wenn dann nur mit stichsicherer Weste, getrieben von der Angst vor "tückischen Messern" :hmpf:
MrPersonality
05.07.02, 09:27
Moin,
kennt jemand eine Internet-Adresso,wo man sich das neue Waffengesetz nebst Gesetzesbegründung aus dem Internet herunterladen kann?
Gruß
MP
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Ich werde sicherlich wählen gehen, aber keinen von diesen Show-Politikern die nicht wissen was sie tun, es aber als ganz toll verkaufen wollen.
Der aktuelle Stand, also der inkl. aller Änderungen des Vermittlungsausschusses, ist meines Wissens noch nirgends zu finden. Spätestens mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger/Bundesgesetzblatt wird er wohl zur Verfügung stehen.
Es ist immer wieder ärgerlich, daß Drucksachen nur sehr zäh an die Öffentlichkeit geraten und man sich als Bürger sehr oft gar kein Bild von der Lage machen kann, da die zur Abstimmung stehenden Vorlagen erst abrufbar sind wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Was ich für eine Schande in unserer sog. Informationsgesellschaft halte. Da wird von gläserner Verwaltung und sonstwas gefaselt, aber am elementarsten scheidert es schon. Weder Herr Thierse noch seine Vizes konnte ich aber bis jetzt zu einer Stellungnahme bewegen.
Ohne Kontakte zu wohlgesonnenen Bundestagsabgeordneten ist man als Bürger der sich über einen Gesetzgebungsstand informieren will der letzte Depp.
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