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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : OT: Tragen von "Uniformen"



sbulazel
20.08.08, 09:54
Hallo,
wenn dieses Thema nicht hier hineinpassen sollte, bitte verschieben (Gadgets & Gear?).

Ich bin gerade über den § 132a StGB gestolpert, Uniformen betreffend. Frei zitiert: "Wer unbefugt... inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Einige (wenn nicht gar viele :-) werden sicherlich ab und an eine Feldjacke / -bluse, "Tarnhose" etc. tragen (z.B. "auf Arbeit" oder just for fun), ist ja auch gerade sehr "trendy".

Inwiefern ist jemandem bekannt, daß dies in der BRD tatsächlich verfolgt wird?

Grüße,
Sascha

exilant
20.08.08, 10:09
Feldjacken oder eine Hose sind einzelne Bestandteile aber keine Uniformen. In der Regel fehlen die Erkennungszeichen. Irgendwelche Amiflaggen u. dergl. m. sind aber nicht "uniform" sindern "Schnickschnack".

Hier, wie auch andernorts gilt, dass nicht vom bloßen Gegenstand nach Schema F, sondern in dder Gesamtschau beurteilt werden muss.


http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform

sbulazel
20.08.08, 10:16
Hi,
aber genau in dem von Dir angegebenen Artikel steht: "...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten. In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).

Unter dem sogenannten Räuberzivil oder univil wird das Tragen von Teilen der Uniform mit der bürgerlichen Kleidung verstanden. Dies ist meist nicht zulässig, wird aber von Söldnern, Milizen und auch regulären Truppen mancher Länder in Kriegs- und Krisengebieten häufig so gehandhabt."

Es scheint also nicht "nur" nach irgendwelche Flaggen / Abzeichen oder der "Gesamtschau" zu gehen...

Beste Grüße,
Sascha

Mephistopheles
20.08.08, 11:15
Da wird schon mit Augenmaß geurteilt. Im Wesentlichen geht es darum, einen Fall wie den "Hauptmann von Köpenick" zu vermeiden, also zu verhindern, dass jemand den Eindruck erwecken will, mit dem Tragen einer offiziellen Uniform bestimmte Befugnisse zu haben.
-> z.B. Amtsanmaßung

Oder aber, dass mit dem Tragen eine politische Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird.

Wenn aber jemand zum Holz machen im Wald eine Flecktarnhose trägt, weil sie bequem ist und ruhig mal dreckig werden kann, oder zum Hiphopper-Pulli eine BDU in Desert Camo gilt das wohl als harmlos.

Das von dir noch erwähnte "univil" gilt andersherum: Als Angehöriger der Streitkräfte muss ich im Dienst immer korrekte Uniform entsprechend der Anzugordnung tragen, damit ich auch als solcher wahrgenommen und erkannt werde. Wenn ich allerdings am Wochenende eine Ami-Uniform mit Dienstgrad und allem drum und dran anziehe, und damit vor derem Kaserne paradiere, hab ich ein Problemchen. ;)

Eine ähnliche Diskussion hatten wir doch kürzlich mit dem Verwenden der Farben Schwarz-Rot-Gold oder der (nicht offiziell anerkannten) "Bundesflagge mit Bundeswappen" (nicht Dienstflagge) beim Sportjubel.

Fazit: Haste nix böses damit vor, wirds geduldet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnung en_und_Abzeichen

Michelzx
20.08.08, 11:29
Kommt wohl auch auf die Uniform an die man trägt ich habe früher beim Angeln immer Bundeswehrklamotten getragen weil die fürs Angeln gut geeignet sind ,solange man da keine Rangabzeichen drauf hat wird kaum einer was sagen ,anders sieht das schon mit einer Polizeiuniform aus ,da könnte ich mir schon vorstellen das das weniger erlaubt ist auch ohne Abzeichen ,obwohl die neuen Uniformen eigentlich nach nichts aussehen ,trägt doch jeder Grufti sowas :D , heute trage ich beim Angeln lieber Realtree , wir Angler haben jetzt unsere eigene Tarnung :steirer:

zizibee
20.08.08, 11:34
Dann muss ich das nächste mal wenn ich in DE auf einer Con bin ja aufpassen :steirer: Bei der vorletzten FedCon war ich u.a. mit kompletter Air Force Montur samt Abzeichen und Orden unterwegs.

Wie es hier in Össiland ist weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber ich trage im Winter immer einen dicken Captain-Jack-RAF-Mantel, bisher hat noch keiner was dagegen gehabt... Ich such immer noch die passende Mütze...

sharknose
20.08.08, 11:45
ZITAT von sbulazel:


"...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten...


Uppps, na sowas. :confused:

Davon wußte ich nix, ehrlich! Und auch die Bediensteten der Behörde, die mir meinen Personalausweis ausgestellt haben, hatten scheinbar keine Ahnung, dass sowas verboten ist! :steirer:


Gruß,

sharknose

sbulazel
20.08.08, 12:10
@Michelzx: "wir Angler haben jetzt unsere eigene Tarnung" - wäre da was mit Schuppen und so nicht angebracht? :)

@sharknose: Zitat Wikipedia, ob das so stimmt...?

@alle anderen: danke für die Infos, ich hatte schon Angst, daß ich zukünftig nicht mehr in Volltarnung auf die Strasse kann :irre:

Nee, im Ernst: ich kenne dies aus anderen Ländern - dort ist es teilweise (wirklich) streng verboten, auch nur halbwegs die "Landestarnfarbe" zu tragen - gesetzt den Fall, man kommt überhaupt an die Klamotten dran. Ich hoffe, ich habe jetzt keine schlafenden Hunde geweckt :glgl:

Ich glaube gelesen zu haben daß es z.B. in der Schweiz auch recht streng damit gehandhabt wird... (kann mich nat. täuschen).

Beste Grüße,
Sascha

luftauge
20.08.08, 12:14
...
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).
...

Ich verstehe das Problem an der Sache ehrlichgesagt nicht :confused:

Die bundeseigene Verwertungsgesellschaft VEBEG (u.A.) verkauft solche Sachen legal an Zwischenhändler, die es dann legal an Endverbraucher weiterverkaufen, die es dann legal tragen (dürfen).
Das Geld vom Erstverkauf geht in die öffentliche Hand zurück, genau wie die Steuern, die der Käufer zuletzt draufzahlt - wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?

Irgendwie macht man sich hier wieder völlig sinnfreie Gedanken, oder hat die Ausgangsfrage einen speziellen Hintergrund ausser dem genannten § ??

:argw::confused:

sbulazel
20.08.08, 12:29
@luftauge: "Ich verstehe das Problem an der Sache ehrlichgesagt nicht" => ich bin über den Paragraphen "gestolpert" und war etwas verwundert...

"wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?"

Ähm, ebenfalls strafbar? Oder eingeschränkt erlaubt? Oder was-weiß-denn-ich?

"Irgendwie macht man sich hier wieder völlig sinnfreie Gedanken, oder hat die Ausgangsfrage einen speziellen Hintergrund ausser dem genannten § ??"

Hm, mit den "sinnfreien Gedanken" ist es halt so eine Sache. Im Gesetz steht Paragraph "xy", ich als Einwohner dieses Staates lese diesen (ich bin kein Rechtsgelehrter) und mache mir so meine Gedanken (so in der Art "was für eine Sch... ist denen denn jetzt schon wieder eingefallen") - ähnliche Diskussionen (mit anderem Inhalt) gab es doch in letzter Zeit bereits, wenn ich mich nicht täusche... Also warum nicht fragen?

Und NEIN, es gibt keinen speziellen "Hintergrund"! Die Polizeiuniform bleibt im Schrank, die Kanone in der Hose und die Handschellen in der Nachttischschublade :)

Grüße,
Sascha

jafi
20.08.08, 12:44
Ich habe mal erlebt, wie ein Polizist einen Jugendlichen, der ein T-shirt mit der Aufschrift "Polizei" trug dazu gezwungen hat, dieses auszuziehen. Und zwar unter Androhung einer Strafanzeige. Dabei handelt es sich eindeutig nicht um eine Uniform und nichteinmal um den Teil einer solchen.

Ich dachte, das sei nur ein Auswuchs von Machtgeilheit und Geltungsbedürfniss seitens des Polizisten...Gerade habe dich durch kurzes googlen einen Fall gefunden (http://www.gdp-bonn.de/tips.htm) (etwas runterscrollen), wo jemand für das tragen eines solchen T-shirts zu 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
Das ist lächerlich.

In der Urteilbegründung steht übrigens:

Allein, dass das vom Angeklagten getragene T-Shirt freiverkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ein solches T-Shirt auch in der Öffenlichkeit getragen werden darf.


Gruss, Jan.

exilant
20.08.08, 13:20
Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d. h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabzeichen und ggfs. Orden.

In Dänemark darf man angeblich keine Flagge über oder ohne die dänische hissen. Andere Länder, andere Sitten.

In manchen Amiforen liest man von Übergriffen auf Söldner oder Zivilisten, die BDUs tragen.

Wie so oft, verfolgt das Gesetz einen Zweck: Uniformierte politische Demonstrationen als Ausdruck einer Macht in Konkurenz zum Staat zu verhindern.

Das wird durch das Tragen einzelner Teile aus einer Uniform in der Regel nicht berührt.

luftauge
20.08.08, 13:57
...
Ich dachte, das sei nur ein Auswuchs von Machtgeilheit und Geltungsbedürfniss seitens des Polizisten...Gerade habe dich durch kurzes googlen einen Fall gefunden (http://www.gdp-bonn.de/tips.htm) (etwas runterscrollen),
Das ist lächerlich.
...Urteilsbegründung...

Lächerlich Ja, einerseits schon, weil eigentlich nichts passiert ist.
Lächerlich Nein, nicht im Zusammenhang mit dem beschriebenen "Vorfall".

Auch wenn das wieder als Klugschiß gelesen oder so verstanden werden *will*... - wenn man die Urteilsbegründung mit dem Vorfall/ursächlichen Grund der Anzeige betrachtet...
Wäre der Schriftzug nicht reflektierend gewesen, wie bei Sondereinsatzkleidung/Warnwesten oder SEK/MEK, wäre es niemandem aufgefallen... - kann jeder selbst weiter spinnen...

Gruß Andreas

chamenos
20.08.08, 14:19
... wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?


Moin.

Der Verkauf wäre und ist legal.
Das eine hat halt mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Da für den Erwerb von derartigen Kleidungsstücken kein spezieller Nachweis erforderlich ist, kann wer will das Zeug verscherbeln.
Ob es dann tatsächlich getragen werden darf (siehe Beispiel Polizei-T-Shirt) steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du bekommst auch bei jedem Elekronikmarkt ein Blaulicht mit Magnetfuß.
Und eine Skimaske gibt es beim Kauf eines Motorradhelms dazugeschenkt.
Mit dem Teil auf dem Kopf in einer Bank am Schalter anstehen gehört zu den "nicht-so-guten-Ideen".


Das Gesetz ist da (wie andere auch) nicht eindeutig und es hängt halt viel vom bearbeitenden Beamten ab.

Hier mal die Kurzfassung von einem Fall, wo es dann doch noch gut ausging:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16318_54

Interessant ist auch der Ansatz hier im letzten Beitrag:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=887866&sid=6d7040eb4a83900ae1cd210510b1585f


Gruß
chamenos

luftauge
20.08.08, 16:12
...
Der Verkauf wäre und ist legal.
Das eine hat halt mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Ob es dann tatsächlich getragen werden darf (siehe Beispiel Polizei-T-Shirt) steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du bekommst auch bei jedem Elekronikmarkt ein Blaulicht mit Magnetfuß.
Skimaske...
Mit dem Teil auf dem Kopf in einer Bank am Schalter anstehen gehört zu den "nicht-so-guten-Ideen".
...

Eben.
Und darum ist auch der Zusammenhang zwischen Erwerb, tatsächlicher Verwendung und einem (möglichen oder tatsächlich existierendem) Verbot, bzw. Tatbestand nach irgendeinem Gesetz im Auge zu behalten.

Darauf wollte ich nämlich mit meiner Nachfrage zur möglicherweise vorhandenen Sinnfreiheit der Frage nach Uniformtrageverbot hinaus... :cool:

Gruß Andreas

polaris1977
20.08.08, 16:34
Auf die Rechtsfälle mit den "POLIZEI"- T-Shirts haben die einschlägigen Hersteller seit einiger Zeit auch mit dem Produkt "POZILEI"-T-Shirt reagiert.

Tricki1996
20.08.08, 17:20
jaffi, was genau findest Du denn lächerlich? Das Urteil, oder das das Tragen eines Polizei-T-Shirt in der Öffentlichkeit verboten ist?

Es scheint Dir nicht in den Sinn gekommen zu sein, das Erkennbarkeit so ziemlich das Wichtigste ist, wenn Polizeibeamte Maßnahmen gegen Bürger treffen. Das reicht vom einfachen Anhalten bis zu Zwangsmaßnahmen. Und jeder Bürger hat das Recht sicher zu sein, dass derjenige der eine Maßnahme gegen ihn trifft auch tatsächlich ein Polizeibeamter ist und nicht nur irgendein Affe, der sich wichtig machen oder nur einen Jux erlauben will.

Für Touristen aus dem Ausland oder gerade ältere Menschen impliziert da schon das Tragen eines solchen T-Shirts, dass es sich um einen "Polizisten" handelt.

Allerdings finde ich die Höhe der Geldstrafe schon ziemlich hoch, gerade im Vergleich zu anderen Delikten.

chamenos
20.08.08, 17:47
Für Touristen aus dem Ausland oder gerade ältere Menschen impliziert da schon das Tragen eines solchen T-Shirts, dass es sich um einen "Polizisten" handelt.


Ganau.

Und wer nen weißen Kittel trägt ist ein Arzt, die schwarze Lederjacke macht den Biker, der kurze Rock mit hohen Stiefeln die Prostituierte und das Einhandmesser den Messerstecher aus:irre:

Mit Urteilen wie bei dieser T-Shirt-Geschichte macht sich ein Rechtsstaat lächerlich. Auf dieser Urteilsbegründung ließe sich auch die Kombination: braune Lederjacke, Jeans, Dreitagebart und schwarze Lederschnürstiefel verbieten. Man könnte ja von Polizisten für einen Zivilermittler gehalten werden.

Aber das Thema haben wir seit Anfang April ja nun häufiger.

Gruß
chamenos

jafi
20.08.08, 18:32
jaffi, was genau findest Du denn lächerlich? Das Urteil, oder das das Tragen eines Polizei-T-Shirt in der Öffentlichkeit verboten ist?


Das Urteil in jedem Fall. Was das T-shirt anbelangt: es ist kein "Polizei-T-Shirt", sondern ein grünes Shirt, auf dem "Polizei" steht. Recht offensichtlich keine Uniform, sondern eher ein modischer Scherzartikel.

Da es für Polizeibeamte in Deutschland keine Ausweispflicht gegenüber dem Bürger gibt (!!!) und die Uniform als einziges Erkennungszeichen ausreichen muß, ist es natürlich völlig einichtig, dass es anderen Leuten verboten sein sollte eine solche zu tragen. Nur, wie chamenos schon geschrieben hat, die Grenzziehung ist in diesem Falle lächerlich.

Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.

Tricki1996
20.08.08, 18:41
Chamenos, das war zwar so nicht gemeint, aber wenn Du es so auffasst, bitteschön...

Jaffi, da irrst Du gewaltig. Polizeibeamte haben in der ganzen BRD die absolute Pflicht sich mit ihrem Dienstausweis auf Verlangen auszuweisen. Dabei ist es unerheblich ob sie in Zivil oder in Uniform sind.
Auch die Dienstwaffe darf nur i. V. mit dem Dienstausweis getragen werden.

Gruß Thomas

Michelzx
20.08.08, 18:59
[/QUOTE]
Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.[/QUOTE]



Zudem sind die Uniformen noch nicht mal Landesweit gleich , ich hab da auch immer meine schwirigkeiten Wachdienste und Polizei auseinander zu halten ,hier haben die Polizisten nur einen kleinen Aufnäher auf dem Ärmel wo Polizei drauf steht , ich meine ein Polizist sollte auch klar als solcher zu erkennen sein

luftauge
20.08.08, 19:46
Das Urteil in jedem Fall. Was das T-shirt anbelangt: es ist kein "Polizei-T-Shirt", sondern ein grünes Shirt, auf dem "Polizei" steht. Recht offensichtlich keine Uniform, sondern eher ein modischer Scherzartikel.

Dann lies die Schilderung des Vorfalls, die zur Anklage geführt noch mal nach:
Da steht, dass der T-Shirt Träger bei Dunkelheit angehalten, bzw. angesprochen wurde - und zwar deshalb, weil der Schriftzug "POLIZEI" reflektierend war, genau wie bei Schutz- oder Warnwesten der Polizei.
Und erschwerend kommt beim Urteil wohl dazu, dass eben dieser T-Shirt Träger nicht nur "polizeibekannt", sondern schon mehrfach vorbestraft war - was vorher niemand ahnen kann.

Jetzt die Quizfrage:
Wo ist für einen Normalbürger die klare Erkennbarkeit gegeben, wenn er solche Sachen bestenfalls aus Krimis oder Nachrichten kennt ?
Wenn es sich tatsächlich um einen kurzfristigen Einsatz von Spezialkräften gehandelt hätte, wäre das u.U. an Streifenbamte nicht unbedingt sofort mitgeteilt worden.
Nochmal:
Man sollte den Zusammenhang nicht aus den Augen verlieren - wenn da jemand im Dunkeln hinter einen Fahrzeug hervortritt, und ein Autofahrer plötzlich "POLIZEI" im Dunkeln liest, was meinst Du, was passieren wird ?



...
Zudem sind die Uniformen noch nicht mal Landesweit gleich,
...
ich meine ein Polizist sollte auch klar als solcher zu erkennen sein
Landespolizei hat das Landeswappen am Ärmel, Bundespolizei den Bundesadler, der Zoll ebenfalls, allerdings etwas modifiziert.
btw:
Polizei, Bundespolizei und Zoll fahren im Nordwesten seit einigen Jahren fast ausnahmslos mit dem Schriftzug "Polizei" auf den Dienstwagen herum - da muss man auch erst genauer hinsehen, welche Polizei es nun ist... - nichtmal mehr die farbliche Unterscheidung blau/grün immer einwandfrei möglich...

Gruß Andreas

polaris1977
20.08.08, 19:53
Und wer nen weißen Kittel trägt ist ein Arzt, die schwarze Lederjacke macht den Biker, der kurze Rock mit hohen Stiefeln die Prostituierte und das Einhandmesser den Messerstecher aus:irre:

Im Urteil ging es im wesentlichen um die Tatsache, daß der reflektierende(!) Schriftzug im Dunklen auf der Straße aufleuchtenderweise mit dem auf Dienstuniformen (insb. den schwarzen Lederjacken) scheinbar identisch ist. Bei den T-Shirts, die ich kenne, ist das durch den Schriftyp auch so beabsichtigt. Wenn der Typ das T-Shirt auf der Straße nicht im dunklen offen getragen hätte, hätte das vermutlich auch keine Sau beachtet.

luftauge
20.08.08, 20:01
Im Urteil ging es im wesentlichen um die Tatsache, daß der reflektierende(!) Schriftzug im Dunklen
...
Wenn der Typ das T-Shirt auf der Straße nicht im dunklen offen getragen hätte, hätte das vermutlich auch keine Sau beachtet.
Eben - aber das will hier niemand hören, ich habs nun auch schon zweimal versucht...

:rolleyes:

jafi
20.08.08, 22:41
Jaffi, da irrst Du gewaltig. Polizeibeamte haben in der ganzen BRD die absolute Pflicht sich mit ihrem Dienstausweis auf Verlangen auszuweisen.

Oh nein, ich denke du irrst dich. Geregelt ist das natürlich in den Landesgesetzen und ich bin kein Jurist. Aber ich hatte schon mit mehreren "Freunden und Helfern" in verschiedenen Bundesländern diesen Disput. Einer war der Meinung, die Nennung seines Namens und der Dieststelle müsse genug sein (war glaube ich in NRW). Ein anderer verwies darauf, dass nur von einer Maßnahme betroffene den Ausweis verlangen könnten. Ich war jedoch Zuschauer (der eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwog...)
Auch erlebt habe ich die Angabe, dass ein Polizist sich nur ausweisen muß, wenn der Zweck der Maßnahme nicht gefärdet ist. Und das könne er selbst entscheiden.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass sich Beamte in Uniform überhaupt nicht ausweisen müssen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Ich frage inzwischen immer nach dem Ausweis, wenn ich mit einem der Damen und Herren zu tun habe. Ist interessant...

Zum T-shirt: beim verlinkten Urteil mag es die Eigenschaft des Reflektierens gewesen sein, die den Ausschlag gab. Aber beim von mir erlebten Fall handelte es sich um einen etwa 16 jährigen Jugendlichen bei Tage in der Fußgängerzone mit einem billig bedruckten Shirt.

Übrigens erinnere ich mich gerade an einen alten Citroen 2CV, der früher in meiner Heimatstadt herumfuhr. Der war grün-weiss lackiert und trug die Aufschrift "Polente". Aber nicht lange, dann hat der Rechtsstaat für Ordnung gesorgt.
Gruß, Jan.

Tricki1996
20.08.08, 23:29
wow, gut recherchiert:super:
1. stimmt, wird von jedem Bundesland selbst geregelt.
2. Ausweispflicht auf Verlangen nur gegenüber demjenigen, gegen den sich die Maßnahme richtet. Als Zuschauer/Unbeteiligter hast Du nicht mal das Recht auf die Namensangabe oder Dienststelle. Macht aber auch Sinn.
3. Um eine Maßnahme nicht zu gefährden; seeehr Einzelfallabhängig, zB. für SEK/MEK verdeckte Einsätze, gilt aber nicht für den täglichen Umgang mit dem Bürger.
4. Zu dem OLG Urteil kann ich nichts sagen, da könnte ich mir höchstens einen geschlossenen Einsatz vorstellen, ist aber Einzelfallabhängig....werd mich mal schlau machen, was in diesem Fall vorausgegangen ist.

In Hessen besteht, soweit dem Beamten zumutbar (lassen wir die extremen Ausnahmen mal außen vor) sehr wohl die Verpflichtung den Dienstausweis mitzuführen und sich auf Verlangen auszuweisen...
Ich denke da hat auch kein PB im Normalfall (zB Kontrolle) ein Problem mit. (Wenn er nicht sowieso sein Namensschild trägt)

braces
21.08.08, 00:46
In Hessen besteht, soweit dem Beamten zumutbar (lassen wir die extremen Ausnahmen mal außen vor) sehr wohl die Verpflichtung den Dienstausweis mitzuführen und sich auf Verlangen auszuweisen...
Ich denke da hat auch kein PB im Normalfall (zB Kontrolle) ein Problem mit. (Wenn er nicht sowieso sein Namensschild trägt)

Der Normalfall ist ja auch kaum das Problem. Probleme gibt es immer, wenn Polizisten in größeren Verbänden Gewalt ausüben. Und da ist eine Ausweispflicht ein Witz. Schon mal auf einer Demo, beim Fussball, auf größeren subkulturellen Veranstalltungen o.ä. einem Cop mit Gladiatorenähnlicher Ausrüstung nach seinen Daten gefragt? :irre:
In den Prozessen zum Jeton-Überfall wurde sogar die Unrechtmäßigkeit der Gewaltanwendung festgestellt (was mehr war, als allgemein erwartet wurde). Allerdings wurde auch festgestellt, dass keine Tat einem Beamten zugeordnet werden konnte. Die Beamten der (komplett auswärtigen) SEKs waren nämlich maskiert :ahaa:
Auch nicht maskierte Bereitschaftspolizisten sind kaum zu identifizieren, mit Helm und Einsatzuniform sehen die alle gleich aus.

Glaubwürdig von ihren kriminellen Kollegen distanzieren können sich die Beamten mMn. nur, wenn sie sich aktiv für eine gut sichtbare, eindeutige Kennzeichnung von Polizisten einsetzen. Aber eher wundern sich die Beamten über ihren schlechten Ruf...

Ich halte es einfach für dumm, mit besagtem Polizei-T-Shirt herumzulaufen. Zumal in Berlin die Beamten afair solche T-Shirts auch im Dienst tragen.
Aber einzelne Armee-Uniformteile interessieren hier niemanden.
Und zum Schwul/Lesbischen Strassenfest kann man abends vollständige Uniformen aus aller Herren Länder an strammen Jungs bewundern. Da stört sich auch keiner dran :steirer:

In Kasernennähe in Ländlichen Gebieten soll es öfter mal zu Kontrollen durch Feldjäger kommen. Die interessieren sich aber nur für einen, bis sie sicher sind, dass man kein Soldat mit schlampiger Uniform ist. Insofern ist das nur etwas lästig für Ottonormal-Uniformteilträger.

stay rude
braces

Arco
19.09.08, 10:03
"Wer unbefugt... inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

"...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten. In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB)."


Gibt es dabei Ausnahmen? In Bayern tauchte nun ein Wahlplakat der CSU auf, das Günter Beckstein mit zwei Personen in Polizeiuniformen zeigt. Diese sollen nach einer Auskunft eines Sprechers des Innenministeriums (!), nicht etwa eines Sprechers der CSU, keine Polizisten sondern Schauspieler sein:

"...Oliver Platzer, Sprecher des Innenministeriums, räumt den Fehler ein, meint aber: 'Ich glaube nicht, dass das kriegsentscheidend ist ...' Im Übrigen sei das Plakat rechtlich nicht zu beanstanden, das sei im Vorfeld abgeklopft worden. Bei den Polizisten handle es sich um keine echten Beamten, sondern um Schauspieler..."
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1536467-100-polizisten_mit_falschen_muetzen,1,0.html #top

"Kriegsentscheidend", was soll das wohl bedeuten? Wer hat da was "rechtlich abgeklopft"? Die CSU oder das Innenministerium? Das Letztere ist Dienstherr der Polizei, die CSU ist eine Partei, die sich neben anderen zur Wahl stellt. Und die Verwendung von Polizeiuniformen auf Wahlplakaten, also öffentlich, aber außerhalb des Aufgabenbereiches der Polizei, und das durch Schauspieler, also zum Uniformtragen in der Öffentlichkeit unberechtigte Personen, kann doch nicht rechtlich zulässig sein. Wenn dann noch der ehemalige Innenminister und derzeitige Ministerpräsident auf dem Bild danebensteht, könnten die Leute auch die Polizisten für "echt" halten. Die etwas seltsame Erklärung dazu gab es erst auf Nachfragen hin, wobei es schon auffallen ist, daß das Innenministerium für eine Partei antwortet, die eigentlich ihr Plakat selbst erklären und verantworten müßte.

anson argyris
19.09.08, 11:31
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar.

Zumindest für Schauspieler müsste es ja eine Ausnahme geben, denn sonst würde sich jeder Schauspieler strafbar machen, der z.B. einen Polizisten in einem Film darstellt.
Ich glaube daher auch nicht, dass das Wahlplakat der CSU gegen geltendes Recht verstößt - gut finde ich es dennoch nicht.

luftauge
19.09.08, 12:28
...
Und die Verwendung von Polizeiuniformen auf Wahlplakaten, also öffentlich, aber außerhalb des Aufgabenbereiches der Polizei, und das durch Schauspieler, also zum Uniformtragen in der Öffentlichkeit unberechtigte Personen, kann doch nicht rechtlich zulässig sein. Wenn dann noch der ehemalige Innenminister und derzeitige Ministerpräsident auf dem Bild danebensteht, könnten die Leute auch die Polizisten für "echt" halten.
Mich hat noch nie ein Plakat angesprochen und gefragt, "Was haben sie in ihrer Tasche ?"
Mit wem soll denn die darstellende Person auf dem Plakat verwechselt werden ? Es sind keine Personen, die diese Uniformen aktiv und lebendig durch die FuZo tragen, sondern nur Bilder...
Dürfen Schauspieler für Fernsehkrimis dann auch keine Uniformen für ihre Rollen tragen ?

Beckstein ist auch derjenige, der vor einigen Tagen gesagt hat "mit zwei Maß Bier Autofahren ist kein Problem" - obwohl er vorher als Innenminister Schirmherr der Präventionsmaßnahmen gegen Alk am Steuer war...

Ob die Plakataktion selbst rechtlich einwandfrei korrekt ist, ist eine ganz andere Frage, hat aber nichts mit der hier gestellten Frage nach dem (aktiven) Tragen von Uniformen durch Privatpersonen in der Öffentlichkeit zu tun.

polaris1977
19.09.08, 12:55
Vorab: Es gab früher ein gentlemen agreement zwischen Parteien, daß bestimmte "schützenswerte" Personen wie Kinder, Polizisten, Soldaten, Unfallopfer u.ä. nicht oder zumindest sehr zurückhaltend in Werbemitteln wie Plakaten eingesetzt wurden, inbesondere nicht in direkter Verbindung mit Suggestivbotschaften. Dieses ist in der "Berliner Republik" aber schleichend erodiert (der Korrektheit halber sei angemerkt, daß meine blau-gelbe Partei auch nicht völlig unschuldig ist) . Dieses Plakt ist ein Novum, selbst Ronald Schill hat es hier in HH bewußt vermeiden, sich in solcher Form mit "Polizisten" zu inszenieren. Ob das "gut" ist können ja die betroffenen Wähler in Bayern in Kürze entscheiden.

Das "Uniformrageverbot" ist gemäß der Definition des BGH für das geschützte Rechtsgut kontextabhängig, wie unten bereits erörtert. Die hier abgelichteten Schauspieler haben im Moment des Tragens vermutlich keine Handlungen vorgenommen oder sich ein einem Umfeld bewegt, in denen sie das Rechtsgut des Vertrauens der Allgemeimheit in die Amtsautorität gefährdet haben. Anders als z.B. im unten stehenden Fall mit dem reflektierenden Schriftzug im öffentlichen Verkehr.
Die Äußerungen des Innenministeriums scheinen mir rechtlich ziemlich wirr (und politisch ziemlich dämlich, wenn mir das erlaubt ist). Allerdings stimmen sie hinsichtlich der Schauspieler, da echten Polizeibeamten ein derartiger politischer Auftritt in Uniform verboten wäre, ähnlich wie bei Soldaten. In diesem Fall hätte der zuständige Vorgesetzte disziplinarisch vorgehen müssen.

Jan Fedder wird übrigens aufgrund seiner Bekanntheit einer bestimmten Rolle in Polizeiuniform von vielen Bürgern auch in Zivil für eine Person mit hoheitlichen Befugnissen gehalten, one sich deshalb strafbar zu machen, weil das tragen der Uniform sich so auswirkt.

luftauge
19.09.08, 16:55
...
Jan Fedder wird übrigens aufgrund seiner Bekanntheit
Gutes Beispiel - noch gar nicht so altes Gegenbeispiel:
Der B-Promi Ben Tewaag, Sohn von Uschi Glas wurde wegen so einer Aktion verknackt, der hat allein oder mit Kumpels gemeinsam in SEK-ähnlicher Bekleidung einen Film"Scherz" oder etwas in der Art veranstaltet/inszeniert, und das war nicht angemeldet oder genehmigt, darum Veurteilung.

Wenn allerdings Leute vor Angst ihre Sachen wegwerfen, oder freiwillig abgeben, weil sie einen Schauspieler wie Samuel L. Jackson nicht von seiner Rolle unterscheiden können, sieht das schon anders aus :lach:
Soll tatsächlich passiert sein, die Burschen dachten, er sei der leibhaftige böse schwarze Mann wie in Pulp Fiction, und sind schnell abgehauen...

Gruß Andreas

polaris1977
20.09.08, 15:53
aktueller Fall, der einiges verdeutlicht :glgl::

http://www.mopo.de/2008/20080920/hamburg/panorama/das_pozilei_auto_darf_man_das.html

Steelrider
20.09.08, 16:28
zugegeben, ein klein wenig OT, aber ergänzend zum Mini Streifenwagen im obigen Post:

Extra3 klärt auf: Geldsparen beim Autobahnrasen (http://www.youtube.com/watch?v=MxxJz-4KbTg)

Das Ganze erschliesst sich nach 1:45

:D

ichbines
20.09.08, 16:33
Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.

Rein rechtlich dürfen Wach und Schutzdienste keine Dienstkleidung ( nicht Phantasieuniform ) tragen die mit ofizielen Uniformen ( ob nun Polizei oder Armee )verwechselt werden könnten. Auch ist es verboten, nicht nur untersagt, Abzeichen zu tragen. Davon ausgenommen ist der Dienstausweis der im tatsächlich öffentlichen Raum offen getragen werden muss.
Sprich wenn in einem Land blaue Uniform bei der Polizei üblich sind dürfen/ten Wachdienste diese Farbe nicht tragen. Natrülich gibt es auch da Nischen :(

Übrigens stammen die so genannten "schwarzen Sherifs" von ein paar wenigen so genannten Wachfirmen.

Letztendlich müssen Wachdienste alles unterlassen was dazu führen könnte das man sie für Organe der Hoheitlichen Gewalt halten könnte.

luftauge
20.09.08, 17:07
Rein rechtlich dürfen Wach und Schutzdienste keine Dienstkleidung ( nicht Phantasieuniform ) tragen die mit ofizielen Uniformen ( ob nun Polizei oder Armee )verwechselt werden könnten.
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Davon ausgenommen ist der Dienstausweis der im tatsächlich öffentlichen Raum offen getragen werden muss.
Sprich wenn in einem Land blaue Uniform bei der Polizei üblich sind dürfen/ten Wachdienste diese Farbe nicht tragen.
Dann müssen demnach Wach- und Sicherheitsdienste neue Uniformen anschaffen, nachdem die Polizei sich seit einiger Zeit auf die "internationale" dunkelblaue Uniform umstellt, den Begriff "Schwarzer Scheriff" gab es schon vor mehr als 20 Jahren als die erste "Welle" privater Wachdienste aufkam - nebenher, bis Anfang der 70er Jahre waren die deutschen Polizeiuniformen schon mal blau.

Wie trägt man einen Dienstausweis offen, wer muss das und wo steht das ? Bezieht sich das nur auf Wachdienste ?
Nichtmal Zivilbeamte in der Öffentlichkeit "müssen" ihren DA offen tragen, und private Wachdienstler haben in der Regel Dienstbekleidung, auf der der Name des "Wach"-Unternehmes draufsteht - was natürlich nicht ausschließt, dass jemand mit richtiger Polizei verwechselt werden kann.

Gruß Andreas

Mephistopheles
20.09.08, 21:37
Würde nicht nur Wachdienste betreffen...kleine aktuelle Annekdote:

Ich bin in der freiwilligen Feuerwehr aktiv und bei uns findet gerade ein Mittelaltermarkt statt.
Zu unseren Aufgaben dabei gehört es, regelmäßig mal "Streife" zu laufen und zu gucken, dass Brandschutztechnisch bei den Buden alles in Ordnung ist, ansonsten einfach ein bischen Präsenz zeigen. Bei dem schönen Wetter zieht man auch mal nicht unbedingt die dicke Einsatzjacke mit dem FEUERWEHR-Klett auf dem Rücken an, sondern im dunkelblauen Strickjäckchen mit Gemeindewappen zur gleichfarbigen Hose. Funkgerät noch dazu und fertig.
Also von Polizei bis Ordnungsamt hab ich alles gehört, was man sich vorstellen kann, wofür wir gehalten wurden. Gerade bei den Festgästen, die hörbar aus Ecken kommen, wo die Polizei schon blau trägt kam dies vor. Gut, Feuerwehr ist auch ne Behörde, aber ich fühle mich auch nicht so ganz wohl damit, wenn die Leute einem polizeiliche Befugnisse zurechnen, die man nicht hat.