Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird
Hier nocheimal eine Zusammenfassung dessen was sich im neuen Waffenrecht (welches heute den Bundestag passiert hat (die Zustimmung im Bundesrat scheint wohl nur noch Formsache zu sein)) im Bezug auf Messer, sowie Hieb- und Stichwaffen --- ändern wird.
Verboten werden die folgenden Gegenstände:
Springmesser deren Klinge nicht seitlich aus dem Griff kommt
Springmesser deren Klingenhöhe nicht mindest 20% der Länge beträgt
Faustmesser (Ausnahme Jäger und Kürschner)
Butterflymesser
Wurfsterne
Alle Waffen (also auch Dolche, Schlagstöcke, Bajonette, alle Springmesser, Speere, Armbrüste, ...) müssen dann vor Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es wohl eine 4 Monatige Übergangsfrist mit einer Amnestie für alle die geben, die die dann verbotenen Waffen, zerstören, von ihrem Verbotsmerkmal befreien, oder abgeben.
Klasse:super:
aber was mach ich jetzt mit meiner Sammlung:confused:
:boes: :angry: :boes:
Gruß
A. :boes:
Original geschrieben von HankEr
Alle Waffen (also auch Dolche, Schlagstöcke, Bajonette, alle Springmesser, Speere, Armbrüste, ...) müssen dann vor Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.
Das heißt alle Springer (auch ein winz UDT) sind Waffen im Sinne des Waffengesetzes ???
Maik Amelmann
26.04.02, 17:45
Jau, Dein MT mini-UDT muss jetzt in den Panzerschrank, damit keiner mit dem furchtbaren Teil eine Bank ausraubt oder in Lichtenstein einmarschiert.
Für's 20 cm Chefmesser reicht die Küchenschublade als Aufbewahrungsort.
TheLonestar
26.04.02, 18:02
[QUOTE]Original geschrieben von effect100
[B]Klasse:super:
aber was mach ich jetzt mit meiner Sammlung:confused:
Auf gar keinen Fall wegwerfen oder weinend abgeben, Du kleines Dummerle.
Das was auf der Hand liegt und was jeder Sammler den ich kenne inklusive meiner Wenigkeit schon gemacht habe. Deine Lieblinge zu Freunden in´s benachbarte Ausland "auslagern". Wenn Du dort niemanden kennst, wirds jetzt Zeit Kontakte zu knüpfen. Es soll schon welche gegeben haben, die sich zu dritt oder viert ein Bankschließfach im Deutschsprachigen Ausland teilen.
Der Kram ist weg aber bei dem salamitaktisch, scheibchenweise entmündigten Bürger macht sich immer mehr ein schales Gefühl breit. Zur Wahrung der Interessen dieses Staates(Macht und Money) wirst Du oder Deine Nachkommen im Ausland in Krieg und Tod geschickt, aber im eigenen Land wirst Du wie ein unmündiges, latent verdächtiges Subjekt behandelt.
Dieses Land verkommt immer mehr zu einer Diktatur. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Einfach nur noch Widerlich.
Ich bin wirklich froh, keine Sammlung zu besitzen...
Da werden sich bestimmt bald einige Händler von Sicherheitszubehör (ABUS, BKS, BURG, Panzerglas etc.) die Hände reiben, und in einigen Läden werden die "Spielzeug"-Tresore bald von den Paletten vergriffen sein.
Nur:
Was haben die vielen Hobby- oder semiprofessionellen Messermacher jetzt zu erwarten ?
Gruß Andreas/L
Totaler Mist das Ganze, mich betrifft es zwar kaum weil ich nur ein Herbertz-Butterfly hab und sonst nix was verboten wird und weil ich ja mein UDT zu meinen Pistolen in den Kasten packen kann, aber ne Sauerei ist es trotzdem :fack:
Was ich noch net ganz so durchschau ist die Sache mit den Schlagstöcken, kann man die nicht vielleicht als Trainingsgeräte und nicht als Waffen laufen lassen ?
Tja, warten wir mal ab. Die Art der Unterbringung ist ja nirgends geregelt. Es werden nicht wie bei erlaubnispflichtigen Waffen bestimmte Sicherheitsstufen gefordert, also dürfte verschlossene Schublade wohl reichen. Und das Thema Schlagstock, da ist die Interpretation immer noch wie im aktuellen Gesetz, "Bestimmt ist...".
Hast Du einen Spazierstock, dann ist das eine Gehhilfe. Wird er als CombatStick vermarktet ist er wohl eine Waffe. Der kurze schwarze aus dem ArmyShop ist eine Waffe, aus dem Erotikshop ein Dildo. Verstehe das wer will, aber wie schon gesagt, Küchenmesser im Flur, UDT verschlossen.
Naja ich warte jetzt erst mal ab wie es wortwörtlich im überarbeiteten Gesetz aussieht.
Da ich ja popoerotisch veranlagt bin, habe ich nur Dildos! Mit Ballistol drauf, damits besser flutscht!!! :angry: :haemisch: :teuflisch :angry: :haemisch: :teuflisch :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:
Mal sehn, ob nicht bald noch eine Verschärfung stattfindet,
in der es dann heisst:
Alle Messer ab 12cm Klingenlänge
werden verboten:angry: :angry: :angry: :angry: :angry: :angry:
Gruß Stefan
Es gibt da bereits ganz andere Forderungen: Kriminaloberkasper Bernsee, Vorsitzender des Verbandes deutscher Kriminalbeamter wurde im Rahmen der Novellierung des Waffenrechts als Sachverständiger vor dem zuständigen Ausschuss angehört, und forderte doch tatsächlich ein generelles Messertrageverbot in der Öffentlichkeit zur Reduzierung der Gewaltkriminalität auf Deutschlands Strassen
Eine solche Forderung kann nur als paranoid bezeichnet werden.
Bisher war ich der Ansicht, daß die Rechtssicherheit in Deutschland weltweit vorbildlich ist und nur von wenigen Ländern übertroffen wird.
Nun einige Überlegungen und Aktionen , die in letzter Zeit in den Zeitungen herumgeisterten:
-Videoüberwachung öffentlicher Plätze gefordert (Orwell!)
-Verfassungsgerichtsurteil zur Wehrpflicht ("gleichberechtigt" ist
IMO eindeutig nicht interpretierbar!)
-Massengentest in Bayern (Servus Edmund, Generalverdacht im
Freistaat??)
-Rasterfahndung
-Kampfhunddebatte
-Messertrageverbot gefordert :angry:
Was ist mit unserem Rechtsstaat los?
Was kommt als nächstes? Sagt unser oberstes Gericht, daß "abgeschafft" (im Artikel 102 GG) auslegbar ist?
Wird der Generalverdacht zum Rechtsprinzip?
Ich hoffe, unser Staat kommt bald zur Räson.
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
Im kalten Krieg haben unsere Politiker diesen Spruch noch gemocht.
@Hayate: bingo :super:
@Lonestar: "Zur Wahrung der Interessen dieses Staates(Macht und Money) wirst Du oder Deine Nachkommen im Ausland in Krieg und Tod geschickt, aber im eigenen Land wirst Du wie ein unmündiges, latent verdächtiges Subjekt behandelt."
Yo, Du sagst es :(
"Dieses Land verkommt immer mehr zu einer Diktatur. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Einfach nur noch Widerlich."
Auch nicht falsch, aber wer diktiert? Wenn ein großer Haufen ignorante Idioten einen kleinen Haufen populistische, plutokratische, nepotistische Klientelbediener wählen ist das formalrechtlich leider immer noch Demokratie :glgl: Und wie soll der Widerstand aussehen? Ziviler Ungehorsam (heißt das auch einfach Nichtbeachtung von Gesetzen)? Aktiver Widerstand (der dann ganz schnell das Etikett "Terrorismus" kriegt)? Oder innere Emigration und damit die Selbstentsagung aller verbliebenen Einflußmöglichkeiten? Die Frage ist durchaus nicht provokant gemeint, ich stelle sie mir vor allem selber...
Gruß,
Marko
shindendojo
29.04.02, 15:06
Original geschrieben von Hayate
Nun einige Überlegungen und Aktionen , die in letzter Zeit in den Zeitungen herumgeisterten:
-Videoüberwachung öffentlicher Plätze gefordert (Orwell!)
-Verfassungsgerichtsurteil zur Wehrpflicht ("gleichberechtigt" ist
IMO eindeutig nicht interpretierbar!)
-Massengentest in Bayern (Servus Edmund, Generalverdacht im
Freistaat??)
-Rasterfahndung
-Kampfhunddebatte
-Messertrageverbot gefordert :angry:
Was ist mit unserem Rechtsstaat los?
Was kommt als nächstes?
Als nächstes?
Schußwaffen, Hunde, Messer, Schlagstöcke ....
... ach ja, die bösen Kampfkünste.
Irgendwann wird dann mal ein 19-jähriger Kampfkünster durchdrehen und viele Leute verletzen, töten, etc.
... dann muß man natürlich die ganz gefährlichen, gewaltverherrlichenden Kampfkünste verbieten - also alle, in denen auch mit Waffen und gegen Waffen trainiert wird.
... das ganze wird natürlich mit schrecklichen Einzeltaten dem (BILD) - Bürger beigebracht.
... dann werden nur noch die Kampfkünste erlaubt sein, die gleichzeitig olympische Disziplin sind. Natürlich wird man eine Art minikleiner Waffenschein für Hände und Füße brauchen.
... noch Fiktion, aber in die Richtung geht es doch, oder?
TheLonestar
29.04.02, 15:29
Original geschrieben von shindendojo
... noch Fiktion, aber in die Richtung geht es doch, oder?
Ja, Dirk, in diese Richtung gehts mit Volldampf.
Der neuentstandene Machtkomplex "Europa" wird nach außen hin starke Militärische Eingreif- und Besatzungstruppen (sie werden es Polizei- oder Befriedungsaktion nennen) besitzen und nach Innen hin eine rigerose Überwachung und Unterdrückung anstreben (wer denkt das ist Fiktion, Wochenende in London reicht für einen ersten Eindruck), um das Stimm- und Gelderwirtschaftungsvieh schön brav und gefügig zu halten.
Auf lange Sicht strebe ich Persönlich das Auswandern an.
Hallo Leute,
nachdem Messer in der Berichterstzattung der Waffenmagazine meistens etwas zu kurz kommen, haben wir gestern als Verlag eine offizielle Anfrage ans BMI geschickt.
U.a solche FGragen was genau unter "Umgang mit gefährlichen Mesern" zu verstehen ist und ob man Schwerter jetzt nicht mehr an die Wand hängen darf.
Sobald wir Infos haben, werde ich sie posten.
die Zustimmung im Bundesrat scheint wohl nur noch Formsache zu sein
Dieser Teil meiner Aussage dürfte ja mittlerweile Geschichte sein. Andererseits eine neue Möglichkeit darauf zu drängen, daß die Messer die verboten werden sollen wieder aus der Liste herauskommen. Butterflies sind nun einmal keine "besonders gefährlichen" Messer sondern treten wohl nur bei jugendlichen Posern negativ in Erscheinung. Wenn es sowieso so aussieht, daß der Zugang zu Waffen in Zukunft erst ab 21 möglich sein soll, dann reicht es völlig aus wenn diese Messer zwar als Waffen eingestuft werden aber nicht verboten sind.
Positiv denken und in allem eine Chance sehen! :hehe: :irre: :lach2:
Oh oh - da kommt wirklich noch einiges auf uns zu - und zwar nicht nur im Messerbereich...
Der Bürger wird immer weiter bevormundet und die staatliche Gewalt dringt immer mehr in die Privatsphäre unbescholtener Bürger ein. Das Problem: die meisten finden das gar nicht schlimm ("solang´s der Sicherheit dient..." - was es aber nicht tut).
Wie war das? "Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht"?
@Lonestar
guter Tip ins Ausland mit den Schätzchen. Aber weh tut das dann schon.:(
Keine Bewegung, keine Pflege, kein Ausgang,...
und nur weil man einer Minderheit angehört. Ach ja, und zum Wohle der Bevölkerung natürlich :angry:
Ich find diese Alibi-Gesetzgebung schade.
Gruß
A. :boes:
Original geschrieben von TacHead
[B formalrechtlich leider immer noch Demokratie [/B]
Ich glaube wir können das nicht in Kategorien von "Demokratisch" oder "anti-demokratisch" sehen. Wir sind gerade Zeugen des Übergangs von der "Disziplinargesellschaft" Foucaults, die an feststehenden Institutionen, wie der Fabrik, der Schule, der Armee, der psychiatrischen Anstalt und dem Gefängnis festgemacht werden konnte, zur "Kontrollgesellschaft" Deleuzes, deren Instanzen ungleich diffuser, zugleich aber universeller sind (siehe: http://www.terz.org/texte/texte_06_00/kontroll.html )
Absolute Priorität in der Kontrollgesellschaft genießen "Prävention" und „Sicherheit“, wobei letzteres als die Basis und zugleich das wichtigste aller Grundrechte angesehen wird. Mittels pragmatischen, technologischen Lösungen, wie flächendeckenden Kamerasystemen, wird temporär und punktuell „Sicherheit“ produziert. Das Gefängnis wird somit in die Gesellschaft transportiert. Jeder ist verdächtig- Lauschangriff und Rasterfahndung, kurz die „erweiterte Gefahrenabwehr“, wird zum Symbol dessen, was Rolf Gössner als "präventiver Sicherheitsstaat“ bezeichnet.
Der Kriminologe Horst Schüler-Springorum meint:
„Je mehr gerade polizeiliche Prävention betont, es werde organisatorisch-technologische (oder gar rationalistisch issenschaftliche) Kriminalitätsvorsorge betrieben, desto weniger werden Bürger den Verdacht schöpfen, der Preis der Sicherung könnte in Freiheit zu zahlen sein. Sie sollten aber.“
MfG
Cato
@Cato: da hat er recht der Kriminologe :super: und dass "demokratisch" und "antidemokratisch" keine ausreichenden Kategorien sind sehe ich auch so.
Womit ich Probleme habe, sind teleologische (oder gar verschwörungstheoretische) Deutungsweisen: historische und soziale Entwicklungen haben kein "Ziel", sie sind kontingent. Und das eigene Erleben als die Zeit des Übergangs von einem philosophisch definierten Zustand in den anderen zu betrachten birgt die Gefahr, entweder bequem inaktiv zu werden ("ich kann ja eh nix machen") oder sich in eine fanatische Antihaltung zu begeben, die weitere Entwicklungen in die erwartete zwingt statt sie objektiv zu prüfen und die schlußendlich ebenso zum Rückzug oder zu extremen Handlungen wie Terrorismus führen kann.
Man kann natürlich auch aus seinem Elfenbeinturm heraus prüfen und kritisch reflektieren bis es zu spät ist, da hast Du wohl Recht ;)
Gruß,
Marko
Wobei man schon Verschwörungsphantasien bekommen könnte, wenn man das so liest: http://www.n-tv.de/3009709.html
Naja, jetzt fällt es den Waffenbesitzern auf den Kopf, daß viele vor einiger Zeit meinten "sind ja nur Kampfhunde", denn das System ist dasselbe. Der Irre hat die Vorderschaftrepetierflinte nicht verwendet-trotzdem weg damit, er hat nur 40 Schuß verfeuert- weg mit großen Munitionsmengen zu Hause, er hat im Verein immer nur statisch geschossen- weg mit IPSC( das ja einige Naive für "kampfmäßiges Schießen halten), etc. - all das läuft nach demselben Muster ab, wie damals bei Erlassung der HVs.
Der Rechtsstaat schlägt hart& präventiv zu, trifft aber garantiert nicht- was solls, es muß ja was getan werden- und einige Funktionärsärsche kochen ihr eigenes Süppchen indem sie sich an Vater Staat anbiedern und so hoffen den Verboten zu entgehen... :staun:
@Cato
Wenn man daran glaubt, daß menschliche Dummheit nach oben beschränkt ist, dann kann man die Verschwörung nicht als Phantasieprodukt ansehen. Die Berichterstattung im o.a. Link ist IMO besonders übel und tendenziös. Es ist fast ein Wunder, daß ein bei Verstand gebliebener Politiker zitiert wird. Am Verstand eines unter 25-jährigen, der sich erfrecht, eine Waffe besitzen zu wollen, soll bald von Staats wegen prinzipiell gezweifelt werden, aber ein Politiker, der dem Volk die totale Sicherheit (bei "leichten Freiheitseinbußen") suggerieren möchte, findet allgemein Zustimmung. Dasist jedenfalls paranoider, als eine Verschwörung zu vermuten.
Diese Überreaktionen sind ja beinahe englische Art ,wie nach dem Dunblane-Zwischenfall . (Und ich werde nie wieder behaupten, die Baronin von Kesteven habe damals Unrecht gehabt, aber das ist OT.)
So eine bescheuerte Gesetzgebung die nur aus populistischen Gründen Gesetze ändert oder verschärft, hat wirklich mit Demokratie nicht mehr viel zu tun.
Übrigens sehr schöner Avatar Cato :super:
crashlander
06.05.02, 09:44
Eine Frage hätte ich dazu noch: Bleibt die Höchstklingenlänge von 8,5 cm bei Springmessern bestehen? Ich gehe mal davon aus :(
Tja, der offizielle Entwurf wie er nun den Innenausschuß verlassen und den Bundestag passiert hat ist mir leider noch nicht bekannt. Eigentlich hätte er am Montag veröffentlicht werden sollen, aber dank Erfurt scheint das bis heute noch nicht geschehen zu sein.
Ich gehe aber davon aus, daß der aktuelle Stand ist, daß Springmesser deren Klinge zur Seite hin öffnen im wesentlichen nach den alten Kriterien eingestuft werden (also inkl. durchgehendem Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt) allerdings muß die Klingenhöhe dann statt 14% mindestens 20% der Klingenlänge betragen. Und Springmesser sind in Zukunft auf jeden Fall Waffen. Also Besitz erst ab 18 (wer weiß vielleicht auch bald 21) und sie müssen gegen Abhandenkommen gesichert aufbewahrt werden.
Da sich aber 4 der im Bundestag vertretenen Parteien nun kurz nachdem der aktuelle Entwurf inkl. einiger Änderungen vom Bundestag mit riesen Mehrheit verabschiedet worden ist "Verschärfung des Waffenrechts" auf die Fahnen geschrieben haben ("Was kümmert mich am Samstag mein Geschwätz vom Freitag?") ist fraglich was sich hier in naher Zukunft im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß noch alles im Blitzkriegtempo einschleicht.
Wenn das Mindestalter für Waffenbesitzer auf 21 angehoben wird, sind dann nur Schußwaffenbesitzer betroffen oder auch Besitzer von Dolchen etc.?
Zählen nur solche Messer als Waffen, die erst ab 18 Jahren frei verkauft werden oder auch solche, die vor Gericht nach Ermessen eines Sachverständigen/Richters als Waffe eingestuft werden können?
Hallo Tim,
wenn Messer erst ab 18 frei verkauft werden, dann handelt es sich immer um Stichwaffen nach dem WaffG. Die Händler schneiden sich ja nicht selbst ins Fleisch und verzichten freiwillig auf einen Teil ihrer Kunden. Das Überlassen von Stichwaffen an Personen unter 18 ist nun mal untersagt.
Bezüglich der ersten Frage ist davon auszugehen, dass in dem neuen WaffG eine Erhöhung des Mindestalters erfolgen wird. So wie ich die Stimmung im Moment einschätze wird das auch auf Stichwaffen Anwendung finden.
Ich habe es leider noch nicht geschafft, mir den Entwurf des neuen WaffG, auf den in den anderen Threads verwiesen wird, herunterzuladen. Irgendwie macht da immer mein Modem schlapp. Vielleicht kann mir den ja mal einer zumailen.:) :rolleyes:
Ich probiers mal: Da die PDF-Datei relativ groß ist, hier nun der Link zum aktuellen Entwurf zum neuen Waffengesetz (http://dip.bundestag.de/btd/14/088/1408886.pdf) wie er am 26.04.2002 vom Bundestag angenommen wurde. Was die Schusswaffen betrifft, ist das ja schon wieder überholt. Ich denke aber, daß im Bezug auf Messer sich nichts mehr ändern wird.
Zum lesen bitte Zeit nehmen, ist ein größerer Act ...
Für verbotene Messer ist die Seite 72 interessant, dort werden dieselben aufgezählt. Was die Aufbewahrung von Hieb- und Stichwaffen betrifft, so müssen diese vor Abhandenkommen gesichert sein, wie HankEr es schon gesagt hat. Es ist aber NICHT von einem Stahlschrank oder ähnlichem die Rede, dieser gilt nur für Schusswaffen, Munition und verbotene Waffen!
Hallo Sascha,
vielen Dank für den Link, damit hat es geklappt. Ich denke auch, daß sich bei Messern nicht mehr allzuviel ändern wird. Bis irgendwann mal einer mit ´nem Messer durchdreht... Aber dafür gibt es genug illegale Schußwaffen, die man sich ja recht einfach besorgen kann.
Original geschrieben von maxkos
Hallo Tim,
wenn Messer erst ab 18 frei verkauft werden, dann handelt es sich immer um Stichwaffen nach dem WaffG. Die Händler schneiden sich ja nicht selbst ins Fleisch und verzichten freiwillig auf einen Teil ihrer Kunden. Das Überlassen von Stichwaffen an Personen unter 18 ist nun mal untersagt.
Das klingt zwar vernünftig, ist aber nicht immer so. Ich kenne einen Laden , in dem man für Balisongs und sogar für ein PST II den Personalausweis sehen wollte. In einem anderen Geschäft zwei Ecken weiter hat sich ein 17-Jähriger ein Buck Nighthawk Tanto bestellt und mußte gar nichts vorweisen außer 20DM Anzahlung.
IMHO lag das übrigens daran, daß der erstgenannte Laden gelegentlich Besuch von unseren Freunden und Helfern bekam und das ganze Schaufenster voller Billigmesser hatte, weswegen er auch die Aufmerksamkeit weniger zuverlässiger Kundenkreise auf sich zog.
Der andere war in Sachen Messer eher ein Geheimtipp.
Das Buck Nighthawk Tanto darf doch auch an unter 18-jährige frei verkauft werden, wenn ich Händlerangebote richtig in Erinnerung habe - oder irre ich mich da?
Steht konkret etwas darüber im Entwurf, ob auch Hieb- und Stichwaffen bald erst ab 21 Jahren frei sein sollen? (Ich will hier niemanden bitten, Lesearbeit für mich zu verrichten, nur wer den Entwurf ohnehin schon gelesen hat, könnte mir ja evtl. die Textstelle nennen, falls denn sowas enthalten sein sollte)
Na in einem Entwurf steht da noch nichts, da aber nur für bestimmte (Schuß-)Waffen die Altersgrenze erhöht werden soll gehe ich nicht davon aus, daß sich für die Hieb- und Stichwaffen, Armbrüste, etc. in dieser Hinsicht etwas ändert.
s.a. Waffenrechtsneuregelung: aktueller Stand (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=53782)
Mal angenommen, Hieb- und Stichwaffen fallen da mit hinein.
Werden dann Messer mit schwarzer Beschichtung/Tantoklinge/Rückenanschliff (nicht zweischneidig) o.ä. (oder gleich mehrere derartige Merkmale) auch als Waffen angesehen und erst ab 21/25 frei verkäuflich sein?
Oder sind die Messer, die bis jetzt ohne Altersnachweis erhältlich sind (z.B. solche mit geschwärzter Tanto- oder sonstiger einschneidiger Klinge mit Rückenanschliff) dann immer noch vollkommen frei?
Soweit ich weiß sind Messer, auch wenn sie die o.g. "tactical"-Merkmale aufweisen, altersunabhängig frei verkäuflich, sehe ich das richtig?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Das mit mehreren zutreffenden Merkmalen wird wohl noch genauer geklärt werden müssen (eigentlich...), da manche Merkmale künftig und auch jetzt schon verbotener Messer auch auf (eigentlich)noch erlaubte Messer zutreffen,
z.B. das Rettungsmesser von Eickhorn, welches eine Fallklinge hat, genau wie das Eickhorn BW-Fallschirmjägermesser - da die Klinge nach vorn aus dem Griff kommt, wird das nach den letzten Erfahrungen mit den Pausenclowns bestimmt eindeutig als Waffenmerkmal ausgelegt, obwohl die Klinge vorn gar keine Spitze zum Stechen hat... (wenn ich jetzt die Bilder von der Eickhorn-HP richtig in Erinnerung habe)
... wohl aber einen Reißhaken, der eigentlich zum Gurtauftrennen gedacht ist.
Gruß Andreas/L
Wie lang ist denn die Klinge vom Eickhorn? Falls sie unter 8,5 cm lang ist, die Klinge nicht schmaler als 14% der Gesamtlänge ist, nicht zweiseitig angeschliffen ist und auch keinen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt, dann ist es auch nicht verboten. Fall- und Springmesser die nicht die o.g. Kriterien erfüllen, sind normale Taschenmesser. Bisher gilt, daß nur ein Merkmal zutreffen muß um das Messer als "Verbotenen Gegenstand" einzustufen.
In dem neúen Entwurf zum WaffG sind die Angaben zur Klingenbreite auf 20 % erhöht worden. Bezüglich Klingenfarbe und anderen "Tactical-Merkmalen" werden im WaffG keine Angaben gemacht, diese sind also total egal.
... aber es werden alle Fallmesser verboten!
Unter "Verbotene Waffen" findet man folgendes:
"1.4.1 Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser).
Von Satz 1 ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus der dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;"
Ja, hast recht. Was die sich dabei gedacht haben??:irre:
Und wie sieht es nun bei bisher ohne Altersbeschränkung erhältlichen fixed blades und foldern aus?
Bleiben die auch ohne Altersbeschränkung legal, auch wenn Waffen erst ab 21 bzw. 25 erworben werden dürfen?
Original geschrieben von TimM.
Und wie sieht es nun bei bisher ohne Altersbeschränkung erhältlichen fixed blades und foldern aus?
Bleiben die auch ohne Altersbeschränkung legal, auch wenn Waffen erst ab 21 bzw. 25 erworben werden dürfen?
JA.
Der Waffenbegriff wird zwar geändert, umfaßt aber auch in Zukunft solche Messer nicht. Ausnahme sind Springmesser, die bisher Taschenmesser sind und Reizstoffsprühgeräte. Sie sind nach neuem Recht grundsätzlich Waffen.
Ein Nighthawk Tanto ist natürlich frei verkäuflich, aber es ist eben ein anderes Kaliber als ein PST. Ich habe mich da wohl etwas unklar ausgedrückt.
@ Maxkos :
Eben weil diese Messer so ein trauriges Beispiel ist, habe ich es genannt, weil bezogen auf das Gesamtmesser, bedeutungslose Einzelmerkmale/-funktionen zutreffen, die den Charakter dieses Rettungswerkzeuges genau ins Gegenteil umkehren.
Etwas, was funktions-/bestimmungsgemäss Leben retten soll, wird per Definition zum Tötungsinstrument erklärt, obwohl es primär und sekundär gar nicht dazu taugt.
Gruß Andreas/L
Sorry, aber was ist ein PST?
PST = Pocket-Survival-Tool,
das Ur-Leatherman, noch vor dem Supertool.
:cool:
Es gibt drei PST von Eickhorn, das I ist das böse Teil, szg. der Bruder vom BW-Messer, das II und III sind Klappmesser in ziviler Aufmachung, aber auch mit Glasbrecher und Reißhaken in anderer Montage.
Zu den Farben :
Da wird es wohl hoffentlich kaum Einschränkungen geben, da die Farben modeabhängig sind, z.Zt. ist es eben "taktisches" schwarz, oder als Verschleißbeschichtung siehe Boron o.ä.
Gruß Andreas/L
Wenn Dolche etc. nun auch gesichert aufbewahrt werden müssen, ist dann auch das Führen dieser Waffen stärker eingeschränkt als bisher oder bleibt´s da bei den bestehenden Einschränkungen bezüglich öffentlichen Veranstaltungen?
Nein, bleibt im wesentlichen gleich.
§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen
Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten,
Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten
oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf
keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes,
Begriffsbestimmungen
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und
Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen
ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise
geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
und die in diesem Gesetz genannt sind.
Fragt sich nur ab wann dann das Nudelholz mit dem Eusebia Ihren fremdgehenden Alten erschlägt unters Waffengesetz fällt ...
So, da es ab morgen soweit ist und sich von dem was ich geschrieben habe nichts geändert hat, bringe ich diesen Thread noch einmal zur allgemeinen Kenntnisnahme nach oben.
Jo stimmt, HankEr. Fakt ist aber auch daß noch keiner so genau weiß was jetzt läuft. Ich hatte vor 2 Wochen ein Gespräch mit unsrem Schützenmeister wegen der Aufbewahrung von Kurzwaffen : Keiner hat ne Ahnung wie das jetzt konkret ausschauen soll, weder der DSB/OSB noch unser Landratsamt. Also abwarten und hoffen, daß was Gescheites bei den internen Gesprächen rauskommt :D
Warum ich das hier poste ? Wenn die noch nicht mal wissen, wie ich jetzt meine Pistolen aufbewahren muß, wie sollen die dann erst wissen was man mit den Blankwaffen in Bezug auf die Aufbewahrung machen soll !! :haemisch:
Ein Riesenschmarrn das Ganze !! :teuflisch
Bei Kurzwaffen und bei verbotenen Waffen ist die Sache ganz klar. Genau nach Gesetz (siehe: Aufbewahrung von Waffen oder Munition (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P36)). Welche Möglichkeiten es bei 11 Langwaffen gibt, das wird momentan noch diskutiert, ebenso wie die Art der Trennung von Munition und Waffen, sowie die Anforderungen an das Munitionsbehältnis, steht aber so gut wie fest (entweder B-Schrank oder besser, oder halt mehrere A-Schränke, seperates Fach i.O., Blechschrank mit Stangenriegelschloß (hat aber jetzt nichts mit Messern zu tun))
Wer nicht sehr große Mengen (über 10 einer Art) an Waffen privat besitzt, für den gilt genau das geschriebene, nicht mehr und nicht weniger.
Mich regt es immer ein wenig auf, wenn gewisse Funktionäre sich ahnungslos stellen. Es wird einem halt nicht alles auf dem Silbertablett präsentiert oder in Schulungen vermittelt, gelegentlich muß man sich halt selber ein wenig schlau machen.
Nö, das kann ich jetzt aber so nicht stehen lassen ! Bei uns in Cham weiß eben das Landratsamt noch nicht Bescheid wie die Verwahrung von Kurzwaffen jetzt konkret geregelt werden soll. Wir wurden darauf vertröstet, daß man ja noch bis Ende August Zeit hätte und wir dann schriftlich Bescheid bekommen würden !
Und wie das mit den Dolchen, Schwertern usw gemacht werden soll, ist auch noch nicht klar. Oder hast du da rechtsverbindliche Infos ??
Das Landratsamt ist ja auch an Verwaltungsvorschriften gebunden (die gibt es noch nicht). Du als Privatmann bist an das Gesetz gebunden (das es schon gibt).
LOL, ok lassen wir das ;) Geht sonst nur hin und her.
Aber sag mal, wo hebst du denn ab morgen deine als Waffen eingestuften Messer auf, oder hast du gar keine ?
Im A-Schrank. Nötig ist das nicht, eine abschließbare, irgendwie fixierte Blechtruhe täte es auch.
kleines Springmesser neben der Mossberg im Waffenschrank :irre:
Welcome to the Future! :glgl:
Cold Blade
31.03.03, 22:34
Jaja die liebe SPD lässt sich noch so einiges einfallen was Waffen allgemein angeht. Bald schneiden wir in der Küche unser Essen mit Kunststoffmessern ach nee sorry Holz die grünen mit ihrem Ökowahn (ich errinere an den vorschlag den Litter Benzien auf 5 DM anzuheben )
werden bald kunststoffmesser als Waffe gegen die Natur auslegen böse böse
gruss
Philipp
hallo
war letzte woche bei einem vortrag vom sprecher des vorum waffenrecht
demnach sieht die aufbewarung aus wie im gesetz beschrieben :
kurzwaffen (keine ptb) mindestenz im klasse B schrank .
langwaffen bis 10 stück mindestenz im A schrank .
waffen und muni zusammen NUR im schrank klasse 0!!
muni einzeln in einem abgeschlossenen blech schrank reicht aus .
alle waffen frei ab 18 jahre auch dolche etc. in einem schrank siehe
muni einzeln .
:glgl: :irre:
ganz wichtig , bis 1 august melde plicht über art der aufbewarung , die behörde darf kontrolieren kommen (nach termin).
alles total bescheuert , hab schon 2 schränke und brauch jetzt noch einen , und die ganzen messer nehmen mir den platz weg und lauf mal total unauffällig mit drei bartschlüsseln rum
:argw:
Original geschrieben von Cold Blade
Jaja die liebe SPD lässt sich noch so einiges einfallen was Waffen allgemein angeht.
Ist der Sturm der Entruestung seitens der Opposition ueber das neue WaffG still und leise an mir vorbeigegangen? Gehoert hab ich jedenfalls nix.
Gruesse
Pitter
Die Opposition? Hat sich während des Erfurt-Zwischenfalls beschwert, daß das neue Gesetz beinahe das Ende des Schießsports besiegelt hätte, und schrie zwei Tage später am lautesten "Verbot".
Das einzige , wogegen die Opposition konsequent opponiert, scheint die Vernunft zu sein.
Die Diskussionen darüber hatten wir ja schon. Jetzt braucht man nicht mehr nachkarten, der Zug ist für die nächsten paar Jahre/Jahrzehnte erstmal abgefahren. Bundestag (mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion) und Bundesrat (mit den Stimmen der CDU/CSU-regierten Ländern) haben es so beschlossen.
Wie gesagt, man kann versuchen kleinere Sachen noch zu beeinflussen, aber OTFs, Butterflies und Faustmesser sind jetzt halt verboten und daran wird sich schätzungsweise nie mehr etwas ändern. Freiheiten deren Abbau erst einmal zugelassen wurde kommen selten je wieder zurück.
ich glabe es wurden selten zuvor im wahrsten wortsinn "über nacht" von vormals unbescholtenen bürgern ohne vorsatz so viele rechtsverstöße begangen wie heute nacht.
Cold Blade
01.04.03, 16:46
So sieht es aus ich schätze der Ansturm auf die Reviere won man das zeug abgeben kann wird sich in grenzen halten. (Hatten es eben im Radion man kann die Waffen noch 3 monate dort straffrei abgeben)
Wie ist das eigentlich für Schreckschuspistolen und Arbbrüste brauch man jetzt auch ne Waffenbesitzkarte oder wie muss ich das verstehen??
gruss Philipp
Ich korregiere; Nicht nur SPD sondern auch die Opposiotion...damit ich hier keinem auf den Schlips trete
...hach, diese klarheit und rechtssicherheit, die mit dem neuen gesetz geschaffen wurde, ist sie nicht herrlich?
:rolleyes: :hmpf: :mad: :(
nein für waffen mit ptb stempel und armbrüste brauchst du keine wbk
du darfst blos keine gaspistole mehr führen ohne kleinen waffenschein
.
So die erste Verfassungsbeschwerde gegen das neue WaffG ist schonmal gescheitert. Hatte zwar nichts mit dem Messerbereich zu tun, aber es wurde für das Gefahrenabwehrinteresse und gegen das Freiheitsinteresse entschieden.
BVerfG, 1 BvR 539/03 vom 1.4.2003 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20030401_1bvr053903.html)
Kann mir jemand mal Aufzählen oder einen Link nennen wo es eine Aufzähling gibt, welche Messer, Hieb- / Stichwaffen nun
a) ganz verboten
b) mit (kleinem) Waffenschein erlaubt
c) "einfach so" erlaubt sind?
Aus dem Gesetzestext werde ich nicht so recht schlau, da ich leide nicht die Juristerei studiert habe...
Dank und Gruß
Fletcher
Zu den im ersten Beitrag genannten Sachen kommen noch die schon länger verbotenen Springmesser mit Klingenlänge > 8,5cm, Springmesser ohne durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt und Springmesser mit doppelseitig geschliffener Klinge. Auch verboten sind sog. ballistische Messer (Messer die durch eine Feder im Griff abgeschossen werden) und nach wie vor Waffen die vortäuschen andere Gegenstände zu sein (Stockdegen, Gürtelschnallendolch, ...).
Kleiner Waffenschein hat mit Hieb- und Stichwaffen gar nichts zu tun.
Einfach so erlaubt sind alle Messer die nicht verboten sind und nicht unters WaffG fallen. Unter das WaffG fallen nur Hieb- und Stichwaffen, also Gegenstände die dazu bestimmt sind anderen Schaden zuzufügen (Bajonett, Schwert, Dolch, ...). Erlaubt für alle Volljährigen sind auch die Messer die unter das WaffG fallen, aber nicht verboten sind. Allerdings dürfen diese nicht bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Für alle Messer gilt, sie können gefährliche Gegenstände gem. Versammlungsrecht (Demos,...) sein.
Eine kurze prägnante Abfassung dazu gibt es halt nicht.
@HankEr
Trotzdem Danke für die Info.
Was machen jetzt eigentlich die Reenactor mit Ihren Schwerten, Dolchen, etc.?
Original geschrieben von Fletcher
Was machen jetzt eigentlich die Reenactor mit Ihren Schwerten, Dolchen, etc.?
Was sollen die schon mit dem Zeug machen? Ich nehme an dass sie es behalten werden, spricht ja auch von der Gesetzeslage her nix dagegen, in dem Bereich hat sich ja auch nix geändert.
Sollten in der Szene allerdings die beliebten Spring- und Fallschwerter noch vorhanden sein - oder sogar die ballistischen Zweihänder bei denen man die vier Fuss lange Klinge per Feder aus dem Handgriff raus Richtung Gegner abschiessen kann wären die natürlich verboten - wie früher auch schon :D
Gruss
Markus
oder sogar die ballistischen Zweihänder bei denen man die vier Fuss lange Klinge per Feder aus dem Handgriff raus Richtung Gegner abschiessen kann
Markus,
DER Rückstoß hats bestimmt in sich. :haemisch:
Nur für Conan den Barbier geeignet.
Bis denne!
Frank
... es zeichnet sich langsam Licht im Dunkel ab. In einem vorläufigem Vollzugshinweis zum Waffenrecht des Freistaates Bayern (sind in anderen Punkten eher liberaler als die bundesministeriellen) ist für die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen (Dolche, Bajonette, Springmesser, Schwerter, Speere, Armbrüste, ...) die Rede von einem festen und abgeschlossenem Behältnis.
Bis 1.August hat man noch Zeit sich ein solches zu besorgen, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10000EUR geahndet werden kann und man setzte seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit aufs Spiel.
Wer sich zu den anderen Änderungen nochmal schnell einen groben Überblick verschaffen möchte kann sich ja mal die Broschüre Das neue Waffenrecht --- mehr Verantwortung -- mehr Sicherheit (http://www.stmi.bayern.de/infothek/waffenrecht/pdf/broschuere.pdf) des bayerischen Staatsministeriums des Inneren ansehen.
Blöde Broschüre, was konkretes steht wieder mal net drin :(
Aber sag mal, wieso sollen denn alle Springer Waffen sein ???
Gibt es so etwas wie eine Lobby oder einen "Verein" dem man beitreten kann, oder müssen wir den noch gründen? Vergl. mit AKTI in usa?
Also eine Vereinigung von Herstellern und Verbrauchern ist gemeint.
Ich finde Nidans Frage voll berechtigt.
Ich denke das Springer mit bestimmten Spezifikationen legal sind.
So langsam versteh ich das ganze nicht mehr.
Gilt das mit dem Tresor bald auch für Einhandmesser, Klappmesser, Fahrtenmesser ???
Nur mal so, ein Tresor ist ein begehbarer Raum, so etwas gibt es in der Regel nur in Banken, was Du meinst ist wohl eher ein Sicherheitsschrank.
Ja klar meinte ich einen Sicherheitsschrank !!!
Lest ihr eigentlich auch manchmal was ich so schreibe? Springmesser sind Waffen weil sie vom WaffG erfaßt werden.
§1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b:
2) Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
[...]
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
2. Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),
Wo habe ich geschrieben, daß alle Springmesser illegal sind?
Jo klar lesen wir, was du schreibst, HankEr, sonst könnten wir ja nicht drauf antworten :D
Aber jetzt ist die Springersache klar. 2.1.1 hatte ich nicht mehr in Erinnerung, sorry.
Kein Wunder bei so einem Schmarrn :teuflisch
Seelenfeuer
15.04.03, 11:41
Hi Hanker!
Ich glaub es geht los, ein abgeschlossenes Behältnis für erlaubnisfreie Waffen.. MACHT das eigentlich irgendwer, der nicht dank auf WBK registrierter Waffen mit einem Besuch der Staatsmacht rechnen muß?!
Also ich hätt dazu keine Lust.. demnächst soll ich dann wohl auch noch meinen Bogen wegschließen. *pffft*
Nachtrag: Im Link zu den vorläufigen Vollzugshinweisen kann ich die Stelle nicht finden, die die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen betrifft. Es ist bei privater Aufbewahrung lediglich von Schußwaffen die Rede, soweit ichs sehe, und dazu gehören Schwerter, Dolche, Armbrüste und selbst Schreckschußpistolen nicht (weil bei keinem von denen ein geschoß durch einen Lauf getrieben wird).
Grüßle, SF
@ Seelenfeuer : Richtig lustig wird das jetzt erst für unsre Schwertfans :) Die brauchen richtige Schränke, damit sie die Sachen reinbringen :steirer:
Und ich hab immer noch nicht kapiert, ob legale Springer nun in einen Sicherheitsschrank müssen oder nicht.
Seelenfeuer
15.04.03, 11:57
Hi Nidan!
Jahaa, ich weiß, und über sowas freue ich mich ganz besonders, weil ic^H^H äähhh ein Freund vom Onkel einer Verflossenen (*G*) Schwert, Speer, Axt, Dolch und so im Wohnzimmer an der Wand hängen hat..
Gut, das geht aber auch nur, solange keine Kinder in der Wohnung sind; um das zu sehen, brauch ich aber kein Waffengesetz, sondern nur gesunden Menschenverstand. Ein 30cm-Dolch ist nunmal nix für einen 5-jährigen.
Grüßle, SF
ein abgeschlossenes Behältnis für erlaubnisfreie Waffen.. MACHT das eigentlich irgendwer, der nicht dank auf WBK registrierter Waffen mit einem Besuch der Staatsmacht rechnen muß?! Ich lege nur dar was das neue Recht besagt und erlaube mir auch auf mögliche Konsequenzen für Fehlverhalten hinzuweisen. Es muß nur mal einen Einbruch geben, oder du hast einen Gast, der dich anschwärzen will, oder es leiht sich jemand das Teil aus und macht Ärger damit.
demnächst soll ich dann wohl auch noch meinen Bogen wegschließen. Bögen fallen weder unter das alte noch unter das jetzt gültige neue Waffengesetz (kann natürlich in der nächsten Runde trotzdem kommen).
Und ich hab immer noch nicht kapiert, ob legale Springer nun in einen Sicherheitsschrank müssen oder nicht. Da zitiere ich mich doch einfach mal selbst von etwas weiter oben:
ist für die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen (Dolche, Bajonette, Springmesser, Schwerter, Speere, Armbrüste, ...) die Rede von einem festen und abgeschlossenem Behältnis.
=> Wie alle Waffen müssen auch Springmesser sicher aufbewahrt werden.
Nachtrag: Im Link zu den vorläufigen Vollzugshinweisen kann ich die Stelle nicht finden Der Link hat damit auch nichts zu tun. In der Broschüre sind nur die wesentlichen (anderen) Änderungen des neuen Waffrecht in verdaulicher Form aus Sicht des bayerischen Innenministerims dargelegt. Die vorläufigen Vollzugshinweise habe ich bis heute noch nirgends offiziell veröffentlicht gesehen.
THX HankEr, jetzt habe ich es auch endlich gerafft.
Fraglich nur, wie dieser Behältnis genau beschaffen sein muss.
Fraglich nur, wie dieser Behältnis genau beschaffen sein muss
:glgl: :glgl: das ist doch der Inhalt meines Posting: Vermutlich wird es auf "ein festes und abgeschlossenes Behältnis" (<- so lautet die Definition) hinauslaufen. Zumindest steht es so in den vorläufigen Vollzugshinweisen an denen sich vermutlich in dieser Hinsicht auch nichts mehr ändern wird.
Es ist nicht die Rede von Sicherheitsstufe X, nicht von Stahlblech, nicht von doppelwandig, nicht von einer Mindestmasse, nicht von Stangenriegelschloß, nicht von einer Fixierung, nur von "einem festen abgeschlossenem Behältnis".
Gibt es so etwas wie eine Lobby oder einen "Verein" dem man beitreten kann, oder müssen wir den noch gründen? Vergl. mit AKTI in usa?
Zu ersten schüchternen (und (vorerst?) gescheiterten) Anklängen dazu siehe: Messer-Lobby (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=5502)
Messer gut und schön, die drastischen Änderungen sind anderswo zu finden- nömlich in der Durchführungsverordnung, die das Ende des Großkaliber/IPSC Schießen bedeutet:
§ 6
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,
2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen,
3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge.
Das sportliche Schießen sowie dessen Veranstaltung mit den in Satz 1 bezeichneten Schusswaffen sind unbeachtet des Absatz 3 verboten.
(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Gesetzes bleibt unberührt.
(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen für bestimmte Schusswaffen im Sinne des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
§ 7
Unzulässige Schießübungen
im Schießsport
(1) Im Schießsport ist die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen
1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
2. Hindernisse überwunden werden müssen,
3. das Schießen in der Bewegung erfolgt oder mit einem läuferisch zu bewältigendem Parcours verbunden ist,
4. das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben,
5. das Schießen mit der „Nichtschusshand“ oder das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
6. Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden oder
7. der Ablauf des Schießens dem Schützen nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.
Die Veranstaltung und die Teilnahme als Sportschütze an Schießübungen nach Satz 1 sind verboten.
(2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens (§ 15 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen (§ 6) bleibt unberührt.
Ermächtigung:
§ 15 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 WaffG.
Erläuterung:
Mit der Regelung sollen neben den bereits bestehenden Verboten des § 15 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes Disziplinen vom Schießsport ausgeschlossen werden, die in besonderem Maße über den Zweck der zielsicheren Abgabe eines Schusses und des Treffens eines vorbestimmten Ziels hinaus die Übung mit sachfremden Elementen anreichern, die ihren Hintergrund nur in der Übung des Umgangs mit Schusswaffen zu Verteidigungszwecken oder gar zum kampfmäßigen Schießen haben können. Die Übung solcher Fertigkeiten ist von den berechtigten Interessen des Schießsports nicht mehr gedeckt.
Nicht ausgeschlossen wird durch die Bestimmung des Absatzes 1 Nr. 3 der Biathlon; dort steht im Vordergrund die läuferische Leistung, d.h. ohne läuferisches Erreichen des Ziels erfolgt keine Bewertung, das Verfehlen des Ziels mit der Schusswaffe schließt dagegen eine erfolgreiche Teilnahme nicht aus.
Zur Frage der Abgrenzung, Waffe- nicht Waffe. Das Gesetz sagt, dass alles was aufgrund seiner Beschaffenheit dazu dienen kann..... (siehe post von HankEr)
Dieser Begriff ist dehnbar. Das heißt für mich, alles kann zur Waffe deklariert werden und in Verbindung mit §42 (wo Waffentragen verboten ist, Kirmes...) gegen dich gewendet werden.
Das habe ich nirgends geschrieben! Eine Waffe ist nur was dafür bestimmt ist, sowie was dafür geeignet und im Gesetz genannt ist (s.o.).
Ein wenig was zum Thema Ausnahmegenehmigung gibt es bei Waffen-Online (Altbesitz von Messern) (http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB12&Number=109727&page=&view=&sb=5&o=&fpart=all&vc=1) nachzulesen.
Original geschrieben von HankEr
Ein wenig was zum Thema Ausnahmegenehmigung gibt es bei Waffen-Online (Altbesitz von Messern) (http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB12&Number=109727&page=&view=&sb=5&o=&fpart=all&vc=1) nachzulesen.
Kannst Du das ein wenig zusammenfassen? Ich sag nur: "Sie haben keinen Zugang zu diesem Forum. "
Habe ich gerade im Nachbarthread getan: Ausnahmegenemigung (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=12269).
War mir nicht bewußt, daß man da nur als Miglied reinkann :rolleyes:
Moin!
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass Rheumatiker eine Ausnahmegenehmigung bekommen werden :haemisch: :hehe:
http://cgi.****.de/ws/*********.dll?ViewItem&item=3607760544&category=32447
-Walter
Hallo,
das neue Waffengesetz ist mir mittlerweile klar. Nur wie ist das mit den Stilettos mit einer Klingenlänge von 8,5 cm. Sind die eigentlich auch verboten ? Da sind doch die 20% bla bla erfüllt oder?
Halt doch mal nen Zollstock dran!
85:100=0.85
0.85x20=17
Die Klinge muss mindestens 17 mm breit sein!
Zorro
Es findet z.Zt. meinesachtens eine generelle Krimialisierung d. Gesellschaft in Deutschland statt. Also neue Straftaten:
Schwarzarbeit(lese: Putzfrau); Beschaeftigung von Schwarzarbeiter (lese: Putzfrau); alleinige BESITZ ! von verbotene Waffen.
Statt vernünftige Gesetze zu machen die Bevolkerung Krimilaizieren - dann habe ich ja die Bürger in griff !
Was kommt noch alles dazu ?
P.S. meinesachtens haben wir einige millionen mehr 'Straftaeter' jetz in Deutschland geschafft - ohne das Sie etwas dazugetan haetten. Dadurch koennte mann natuerlich pri,a die Statistic 'aufmotzen' und NOCH STRENGERE GESETZE machen, oder ?
Denke immer drann dass eine der ersten Sachen Adolf gemacht hat war die Bevoelkerung zu entwaffnen - seine Leute ausgenommen natuerlich. Waehrt Euch und teile euer Abgeordneten mit das mann nicht einer waehlt der solche Vorgehenweisen billigt oder gare einfuehrt.
:
:
:
Was ist mit unserem Rechtsstaat los?
Was kommt als nächstes? Sagt unser oberstes Gericht, daß "abgeschafft" (im Artikel 102 GG) auslegbar ist?
Wird der Generalverdacht zum Rechtsprinzip?
Ich hoffe, unser Staat kommt bald zur Räson.
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
Im kalten Krieg haben unsere Politiker diesen Spruch noch gemocht.
Thomas Hess
20.01.04, 16:04
Nachdem ich Ende August 2003 meinen Ausnahmeantrag für meine beiden Butterflys abgeschickt hatte, war letztes Wochenende in der Post ein Schreiben vom BKA, in dem mir der Empfang bestätigt wurde. Dabei lag ein Fragebogen zu meiner Person, in dem ich auch noch die Adresse meiner zuständigen Waffenbehörde eintragen soll. In dem Schreiben stand auch noch, das die Genehmigungen kostenfrei erteilt werden und das die Genehmigung nur zum Besitz und nicht zum Führen berechtigen wird.
Hört sich bisher also nicht so aussichtslos an.
Hat jemand von Euch schon eine endgültige Genehmigung bekommen?
Gruß,
Thomas
Hallo,
ich habe vor mir ein Butterflymesser im Ausland übers internet zu kaufen.
Das Butterflymesser hat ausgeklappt eine länge von 12cm, die klinge ist 5cm.
Kann ich mir dieses legal kaufen, oder ist dieses Messer auch verboten?
Ich würde es mir gerne sofort kaufen, frage aber lieber erst da ich kein bock habe das das Messer beim Zoll aufliegt, ich habe nämlich keine lust auf eine satte Geldstarfe.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lustikus
Du hast keinen Wohnort angegeben, also gehe ich einfach mal davon aus, daß Du von Deutschland sprichst. Da sind Butterflymesser verboten, auch wenn die Klinge nur 1cm lang ist.
nur mal so zur info:
ich war heute doch beim zoll und habe eines meiner guten stücke abgeholt.
ich habe gleich mal nachgerfagt, wie lang denn die klinge eines springmessers sein darf. der dort ansässige kollege sagte mir 8,5cm lang. auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
ich wollte nicht die sache ausdiscutieren, aber ichdenke, das im neuen gesetz es mal festgeschrieben werden muß, wo der ansatzpunkt zum ausmessen der klingenlänge denn nun ist.
also, wenn die leute , die ein l-udt oder sonst was legal machen wollen und nach goslar kommen, müßt ihr mehr als einen mm abgeschliffen haben, sonst ist das gute stück wech.
ob es so richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber so wird es hier gehandhabt. und der kollege hat sich extra dafür bei der statsanwaltschaft erkundigt. (natürlich nicht heute morgen, sondern schon vorher )
Nur weil es bei **** angeboten wird, ist das kein "Freifahrtschein", siehe auch
Hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=14996)
Gruß Andreas
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!![/SIZE] alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
Mich würde mal interessieren wie lange die Klinge eines Speed Lock ist wenn man es so misst. Wenn ich von Böker ein Bild ausdrucke und dann in relation rechne, komme ich auf fast 9 cm. :confused:
... auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
Das ist so nicht haltbar. Wenn das Bestand hätte, könnte man das LKA wegen Beihilfe verklagen, denn die haben für ACMA diverse Messer (BM und MOD) freigegeben, die nach diesem absurden Kriterium deutlich über 85mm liegen würden. :p
Daß ein erheblicher Bedarf nach einer einheitlichen Meßmethode besteht, wurde an anderer Stelle ja auch schon ausgiebig diskutiert, aber diese Meßmethode ist ja nun wirklich eine Lachnummer. :glgl:
Mich würde mal interessieren wie lange die Klinge eines Speed Lock ist wenn man es so misst. Wenn ich von Böker ein Bild ausdrucke und dann in relation rechne, komme ich auf fast 9 cm. :confused:
ich denke , solange nicht schriftlich festgelegt ist, von wo ab gemessen werden muß ist alles noch eine grauzone. man kann glück, aber auch pech haben.
wie gesagt, nur so zur info
@ beagleboy
wenn ein beamter dir so etwas sagt, willst du mit dem darübe diskutieren ?? bringt docheh nichts. habe ich jedenfalls gelernt.
was jetzt nichts gegen beamte sein soll. der mit dem ich gesabbelt hatte, war super nett gewesen
@ pick-up:
also im Gesetzt steht ja mal dass drin:
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
– höchstens 8,5 cm lang ist,
_ .......
Die Klingenachse ragt aber nicht heraus, Da würde ich schon diskutieren.
@ seng1
ja , das würde ich auch machen, wenn es für mich darum gehen würde, en messer zu behalten oder abzugeben. das ist bei mir allerdings nicht der fall. und bevor das mit dem gesetz nicht 100% geklärt ist, werde ich mir die shönen teile garantiert nicht zulegen. das risiko ist mir zu groß.
auch wenn ich bei deinem neuerwerb schon ins grübeln komme....... :p
Oha oha...
Wenn da mal nicht ein Techniker mit einem Verwalter aneinandervorbeigeredet hat...
Gibt es nirgends die Möglichkeit herauszufinden, was mit Klingenachse im Behördendeutsch gemeint ist ?
Es besteht ja rein sprachlich die böse Falle, dass der eine Beamte unter Klingenachse die Drehachse versteht (was technisch korrekt ist),
während der Andere damit die Klingen(längs)achse meint - was eigentlich vom messen und schneiden korrekt wäre, mit dem, "was aus dem Griff nach vorn" rausragt.
Bei diesem denkbaren Missverständnis zwischen rechtem und linkem Ohr, wären in Goslar nur noch Klingen mit ca. 75 - 79mm legal (Abstand Bohrungsmitte zur Griffvorderkante berücksichtigt), während sagen wir mal in Stuttgart die vollen 85mm sein dürfen.
Gruß Andreas
andreas alter tüftler.....daran hab ich noch gar nicht gedacht. liegt für mich aber nahe am bereich des möglichen.
wenn ich das nächste messer dort abhole, werde ich das thema nochmals ansprechen und mal nachfragen ob es vielleicht so gemeint ist, wie du geschrieben hast :lach: :lach: :lach:
§ 6
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,
Wenn das so Bestand hat, würde es bedeuten, daß fast die Hälfte der Schwarzpulverdiziplinen abgeschafft werden müßte. Ob das so gewollt ist?
Wenn das so Bestand hat, würde es bedeuten, daß fast die Hälfte der Schwarzpulverdiziplinen abgeschafft werden müßte. Ob das so gewollt ist?Alles Schnee von Gestern. Siehe Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (http://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P6).
Aber bleiben wir doch bei den Messern und den Änderungen. Das Problem des Messens einer Klingenlänge ist ja keines welches sich erst durch die WaffG-Änderung von letztem Jahr ergeben hat.
Frischling
24.03.04, 23:57
hallo ich studiere forstwirtschaft im achten semester und hab wegen geldmangel mir meine messerchen selbst gemacht...das erste recht diletantisch..aber übung macht schließlich den meister..
ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.) was soll den bitteschön an einem faustmesser gefährlicher sein als an einem nicker ?
???????????
...
ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.) was soll den bitteschön an einem faustmesser gefährlicher sein als an einem nicker ?
Was ist das den für ein Quatsch! Was hat das mit dem Handschuhfach zu tun? Messer (mal von den verbotenen abgesehen) kannst du hinlegen wo du willst, auch ins Handschuhfach.
Ich gehe mal davon aus, dass es einige Faustmesser gibt, die vorwiegend im "Kampf-Bereich" eingesetzt werden .... vielleicht liegt es daran, dass Faustmesser verboten worden sind (was ich zwar für dummes Zeug halte, aber egal). Die Diskussion, warum welches Messer verboten wurde, ist allerdings müßig, weil eben nicht zu ändern.
ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.)
§ 36[...]
(2) [...]verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). [...]
Die Faustmesser fallen ja im (schon nicht mehr so) neuen Gesetz unter die verbotenen Waffen. Zwar darf man diese als Jäger oder Kürschner trotzdem haben aber an den Anforderungen zur Aufbewahrung ändert sich dadurch nichts. Also entweder unter Deiner direkten Kontrolle (am Mann), oder im Waffenschrank.
merrymarauder
22.05.05, 15:33
Moin!
Hatte vor ein paar Tagen eine kleine Auseinandersetzung mit einem der meinte, dass mein "Police" so was von verboten wäre, ich solle es wegschmeissen.
Hab dann mal diese schöne Info dazu gefunden:
http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf
Ist ganz nett geschrieben:
"Als Veranstaltungen im Sinne dieses Paragraphen gilt aber nicht die allabendliche Party in der Dorf-Disco. Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." :super:
Grüße
MerryMarauder
Stinkmarder
22.05.05, 15:39
... Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." ...
Genau das wird doch bei Forumstreffen usw. auch gemacht
:D
...Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." ...
das ist nicht ganz richtig; der kneipenbesitzer hat natuerlich das hausrecht und kann dich bitten, das dingen nicht mit reinzubringen. mit demselben recht kann er von dir verlangen ne krawatte zu tragen, auf einem bein zu huepfen, etc.
wenn du das nicht willst musst du dir halt ein anderes etablissement suchen.
merrymarauder
22.05.05, 15:51
Ist natürlich korrekt.
Deswegen haben die aber glaub ich extra "theoretisch" geschrieben.
Ist halt nur so, dass kein Beamter Dich deswegen rausschmeissen darf.
Am besten ist es eh, bei solchen Örtlichkeiten aufs Tragen zu verzichten.
Einige könnten es einladend finden.
Kann einer was dazu sagen, wie das aussiehtm wenn man in einer Prügelei ein Messer trägt aber nicht benutzt.
Habe da so ein Gerücht im Hinterkopf, dass das alleinige Tragen dann schon strafverschärfend wirken kann.
Nicht dass ich mich prügeln wollte.
Ist mir zu anstrengend ;)
Biertrinken macht mehr Spass.
merrymarauder
22.05.05, 15:54
@Stinkmarder
Wenn man mal von meinen "Kindertaschenmessern" aus "Wölflingzeiten" absieht, bin ich mit meinem "Police" ja noch ein Anfänger.
Bis zum Wikingerschwert werd ich in nächster Zeit nicht kommen.
Aber das googlen nach feinem Stahl macht echt süchtig.
Übrigens: dein Extremtest gefällt mir ;)
Microtech is leider etwas teurer.
Was passiert laut neuem Waffenrecht, wenn zB. auf dem Oktoberfest die Trachtenvereine einlaufen? ( Normaler, traditioneller Bayer hat ja immer einen mehr als 8,5cm langen Nicker in der Messertasche (der Lederhose natürlich) stecken.....)?
Ist ja schließlich eine Versammlung/Menschenauflauf/"Volksfest".
Gibts da schon irgendwelche statements?
Gruß
Uli
@Spiff:
Die gibt es tatsächlich, aber ziemlich weit vorn im thread, oder aber in spezielleren threads, die etwas mehr in Richtung Versammlungsrecht tendieren.
Es ist ja keine Veranstaltung im Sinne des Versammlungsrechts, wie beispielsweise eine anmeldepflichtige Demonstration oder sonstige politische Veranstaltung.
Rein auf Trachtenvereine oder Vereine zur "regionalen Brauchstumspflege" bezogen, sieht es wohl anders aus, als auf Rucksacktouristen aus aller Herren Länder...
Krücke dazu:
Man liest oft, dass Messerstecher auf Jahrmärkten oder in Discos nicht wegen unerlaubten Führens von Messern oder gefährlichen Gegenständen bei Veranstaltungen verurteilt werden, sondern "lediglich" nach dem StGB wegen gefährlicher Körperverletzung, auch wenn beides *prinzipiell* zutrifft...
Gruß Andreas
@ luftauge:
Den Thread hab ich gelesen, aber was mich wirklich interessieren würde, ob es von offizieller Seite dazu irgendwelche Verlautbarungen gibt!
(Suchfunktion war auch nicht ergiebig)
Uli
Event. wäre das Bayrische Landeskriminalamt ein Ansprechpartner, der Dir eine klare Aussage machen kann.
Was passiert laut neuem Waffenrecht, wenn zB. auf dem Oktoberfest die Trachtenvereine einlaufen? ( Normaler, traditioneller Bayer hat ja immer einen mehr als 8,5cm langen Nicker in der Messertasche (der Lederhose natürlich) stecken.....)?
Ist ja schließlich eine Versammlung/Menschenauflauf/"Volksfest".
Das Oktoberfest könnte zwar eine öffentliche Veranstalltung sein, aber ein Nicker ist erstmal keine Waffe. Zumindest nicht, bis ein Ordnungshüter dir sagt, daß er eine ist.
Demzufolge greift da auch das Waffenrecht nicht ohne sehr restriktive Auslegung.
stay rude
braces
Zu spiff's Hinweis: "mehr als 8,5cm langen Nicker in der Messertasche" in Verbindung mit einem möglichen Verbot auf Volksfesten wie dem Oktoberfest :
1. eine Längenbeschränkung für Nicker/Trachtenstiletts (oder irgendwelche andere Messer mit feststehender Klinge) gibt es NICHT.
Das Waffengesetz benennt diese Länge nur bei Springmessern.
2. Nicker/Trachtenstiletts werden NICHT vom WaffG als Waffe benannt. Sie dürfen ohne Altersbeschränkung besessen und grundsätzlich überall geführt werden.
3. Für Trachtenvereine oder Vereine zur "regionalen Brauchstumspflege" gelten natürlich KEINE anderen Gesetze oder Verordnungen als für "Rucksacktouristen aus aller Herren Länder...".
4. Auch das "Bayerische Landeskriminalamt" wird keine andere Aussage als jede Polzieidienststelle hierzu machen können und ist für eine Einstufung laut Waffengesetz NICHT zuständig.
5. Wenn "ein Ordnungshüter sagt, daß ein Nicker eine Waffe sei", liegt er falsch. Auch Ordnungshüter dürfen sich natürlich irren. Eine "sehr restriktive Auslegung" ist in diesem Fall überhaupt nicht möglich - das Waffengestz ist hierzu EINDEUTIG formuliert.
6. Auf Volksfesten dürfen keine Springmesser, keine Hiebwaffen und keine Stoßwaffen geführt werden. Alle sonstigen Messer dürfen geführt werden, so lange der Hausherr keine anderen Einschränkungen festlegt.
Ob mögicherweise die Stadt München als "Hausherr" anzusehen ist, der für das Gelände des Oktoberfests eine solchen Einschränkung verfügen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sicherlich können dazu andere Teilnehmer hier im Forum eine kompetente Aussage machen!
cut
5. Wenn "ein Ordnungshüter sagt, daß ein Nicker eine Waffe sei", liegt er falsch. Auch Ordnungshüter dürfen sich natürlich irren. Eine "sehr restriktive Auslegung" ist in diesem Fall überhaupt nicht möglich - das Waffengestz ist hierzu EINDEUTIG formuliert.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ich sehe da schon den ein oder anderen Ermessensspielraum. Eindeutige Gesetze sind in Deutschland eher Mangelware.
Stichpunkt:
Wer bestimmt über das Wesen eines Gegenstandes?
Diskussionen dazu gibt es hier ja schon reichlich.
stay rude
braces
@Cut:
Das mit dem Auflaufen von Trachtenvereinen in der Frage hatte ich so verstanden, dass diese als "Darsteller" auf irgendwelche Bühnen und nicht als reguläre Gäste zum gemeinschaftlichen Kampftrinken antreten :confused: :glgl:
Von daher nehme ich an, dass sie eben wegen traditionellem Brauchtum (Kostüme, Trachten, etc.) etwas anders betrachtet werden :argw:
Gruß Andreas
[QUOTE=braces]Ich sehe da schon den ein oder anderen Ermessensspielraum. Eindeutige Gesetze sind in Deutschland eher Mangelware.
Mir ist bisher von keiner Auslegung mit "Ermessensspielraum" bekannt geworden. Lücken und Unklarheiten hat das WaffG ohne Zweifel, jedoch nicht in diesem Punkt.
Das Zitat der Definition trifft natürlich den Kern der Diskussion:
§ 1 WaffG Waffen sind ...
tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Hat ein "Trachtenstilett" / "Nicker" vom Wesen her die Zweckbestimmung, einen MENSCHEN zu verletzen?
Nach einschlägigen Auffassungen und Veröffentlichungen eben NICHT.
Bereits der Begriff NICKER weist auf die Funktion hin: Das Abnicken (von Tieren, nicht von Menschen) durch einen Stoß ins Genick.
Diese Messer sind klassische Jagdmesser.
Also erstens sehe ich das genauso wie cut und zweitens sind das ja keine Nicker sondern Brotzeitmesser :steirer:
Nachtrag: Zudem sind für solcherlei Einstufungen nicht die LKAs sondern nur das BKA zuständig.
Hi braces und alle,
gerade in diesem Paragrafen ist das WaffG doch eigentlich (und dankenswert) eindeutig, kann man sich auch darauf berufen:
>>>
Zitat:
Zitat von Waffengesetz, §1
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
<<<<<<<<<<<
Punkt a) fällt eindeutig aus, da es sich um Jagdmesser/Tier! handelt,
Punkt b) könnte greifen wenn nicht der letzte Halbsatz im Gesetz stände:
und die in diesem Gesetz genannt sind.
Da ist doch wirklich mal erfreulicherweise NICHTS mit "Ermessen",
sondern eine ganz klare Gesetzesvorgabe.
gast120109
20.01.06, 23:29
Hallo,
das obige Zitat des §1 reicht m.A.n. in diesem Zusammenhang nicht aus. Die Tatsache, dass Nicker im Gesetz nicht explizit genannt werden, heißt in meinen Augen noch nicht, dass sie keine Waffen sind.
In §42 heißt es:
"§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist."
Der unter (1) genannte §1 Absatz 2 wurde ja bereits zitiert. Weiter heißt es dort:
"(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt."
Anlage 1 unterscheidet nun zwei verschiedene Arten von tragbaren Gegenständen: die nach §1 Absatz 2 Buchstabe 2a und die nach Buchstabe 2b. Unter 2b fallen Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser.
Tragbare Gegenstände nach 2a sind dagegen unter anderem:
"1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),[...]"
Und hier liegt meines Erachtens der entscheidende Unterschied zu den allgemeinen Bestimmungen des §1, da hier nicht mehr von der Verwendung gegen Menschen allein die Rede ist, sondern vom Wesen der Gegenstände, welches primär die Beibringung von Verletzungen vorsieht.
Hierunter könnte man eben auch die Nicker einordnen: schmale, längliche Klinge, relativ gerader Klingenrücken, primär dazu bestimmt, Tieren tödliche Stichverletzungen beizubringen.
Bleibt die Frage, wer denn nun bestimmt, was das Wesen eines Gegenstandes ist. §2 Absatz 5 sagt hierzu:
"(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen."
Solche Einstufungen wurden schon für einige Schusswaffentypen vorgenommen, soweit mir bekannt z.B auch für Fallmesser mit Rettungsklinge, aber meines Wissens nach nicht für Nicker.
Als Fazit würde ich für mich ziehen:
Das Gesetz liefert keine einheitliche Definition bezüglich Jagdmessern und der Einstufung als Hieb- und Stichwaffe. Allerdings geht der ursprünglich angesprochene Sachverhalt (Tragen eines Nickers auf dem Oktoberfest) darüber hinaus, das Hausrecht des Veranstalters wurde bereits angesprochen. Man müsste sich informieren, ob für diese Veranstaltung eine Genehmigung zum Führen von Hieb- und Stichwaffen vorliegt, um auf der sicheren Seite zu sein.
Soweit mein Senf zu der Sache. Bitte um Veröffentlichung weitergehender Kenntnisse und Berichtigungen! ;)
Sven
Ich sehe da schon den ein oder anderen Ermessensspielraum.
Nein, ein Ermessensspielraum ergibt sich immer dann, wenn in Gesetzen Formulierungen stehen wie:
"Die Behörde kann folgende Maßnahmen ergreifen ...".
Sonst nicht.
In diesem Fall sind es "unbestimmte Rechtsbegriffe", die dem Gesetz die notwendige Flexibilität geben.
Wesentlicher Unterschied:
Ermessen darf eine Behörde ausüben wie sie mag, per Gesetz sanktioniert (mit den üblichen Ausnahmen..).
Einen Beurteilungsspielraum zum Auslegen unbestimmter Rechtsbegriffe hat eine Behörde in der Regel nicht.
Wenn Behörden unbestimmte Rechtsbegriffe anders auffassen als ein Bürger und in Streit darüber geraten, wird dies vor Gericht im Einzelfall geklärt.
Die unbestimmten Rechtsbegriffe "Wesen" und "Bestimmung" eines Gegenstandes, wurden hier sehr ausführlich diskutiert:
Eine These zur Waffenrechtlichen Einstufung von Messern
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=28038
Diese Diskusion sollte bitte nicht hier wiederholt werden.
Gruss
El
Das Oktoberfest ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Waffengesetzes, da es zu einem besonderen Termin und einem besonderen Anlaß stattfindet und jedermann Zugang dazu hat. Ein normaler Diskobesuch ist keine öffentliche Veranstaltung, weil hier kein gesonderter Anlaß besteht. Und bei einer geschlossenen Veranstaltung (z.B. Familienfeier) hat nicht jedermann zu dieser Veranstaltung Zutritt.
Ein Jagdnicker ist eindeutig keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und darf deshalb waffenrechtlich auf dem Oktoberfest mitgeführt werden. Das Versammlungsrecht gilt nur bei politischen Veranstaltungen (Demo, Gewerkschaftstag etc.) und nicht auf dem Oktoberfest.
Im Rahmen seines zivilrechtlichen Hausrechts kann der Veranstalter des Oktoberfests allerdings bestimmen, daß alle Messer zu Hause bleiben müssen. Wer sich nicht daran hält, muß die Veranstaltung verlassen. Da Messer und Alkohol nicht zusammenpassen, sollten alle Taschenmesser besser zu Hause bleiben. Und das Auto auch. ;)
Nur mal so als Anmerkung, auch wenn es keine Relevanz hat: im österr. WaffG ist ausdrücklich festgehalten, dass Nicker KEINE Waffen sind.
@Sgian: Zu einer Disko hat auch prinzipiell nicht jeder Zutritt. Es steht dem Besitzer soweit ich weiß frei Personen auszuschliessen.
Ich weiß jetzt nicht wie ein Nicker aussieht, aber feststehende Messer und manuelle Klappmesser sind keine Waffen laut dem Waffengesetz (wobei ich jetzt grad nicht im Kopf hab wie das mit zweiseitig geschliffenen ist. Kann sein, dass das nur ein Zusatz zu den Springmessern ist), egal wie lang/breit usw. sie sind.
ps.: Ich übernehme selbstverständlich keinerlei Garantie für Vollständigkeit/Richtigkeit. Bin ja kein Anwalt...
Stichpunkt:
Wer bestimmt über das Wesen eines Gegenstandes?
Der Wille des Herstellers wie er in der Bauart des Gegenstandes zum Ausdruck kommt.
(Steht ziemlich genau so in Ostgathe, Dirk: Waffenrecht kompakt. Richard Boorberg Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-415-03282-5)
Marodeur:
Ein Messer ist eine Waffe im Sinne des bundesdeutschen Waffengesetzes, wenn es dazu bestimmt ist die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen.
Das ist zwar auch wieder ziemlich schwammig definiert, aber besser als nichts. Ein zweischneidiger Dolch ist eindeutig eine Stichwaffe. Und das Spyderco "Civilian" besitzt als Klappmesser in seiner Klauenklinge eine Geometrie, die einen Werkzeugeinsatz kaum möglich macht. Zudem wurde das "Civilian" ganz offiziell von Spyderco als Backup-Waffe für verdeckte Ermittler der US-Drogenfahndung DEA konstruiert.
Beide o.a. Messer sind erlaubnisfreie Waffen im Sinne des bundesdeutschen Waffengesetzes.
Desweiteren hat eine "öffentliche Veranstaltung" den Charakter eines besonderen Ereignisses. Bei einer Disko, die regelmäßig die Woche über geöffnet ist, ist das nicht der Fall. Dann gibt es auch noch die geschlossene Veranstaltung wie z.B. ein Hochzeitsfest mit geladenen Gästen. Hier kannst du dein AFII-Kampfmesser gerne wieder mitnehmen - wenn du magst.
polaris1977
28.11.06, 10:15
Desweiteren hat eine "öffentliche Veranstaltung" den Charakter eines besonderen Ereignisses. Bei einer Disko, die regelmäßig die Woche über geöffnet ist, ist das nicht der Fall. Dann gibt es auch noch die geschlossene Veranstaltung wie z.B. ein Hochzeitsfest mit geladenen Gästen. Hier kannst du dein AFII-Kampfmesser gerne wieder mitnehmen - wenn du magst.
Stimmt hinsichtlich öffentlichen Rechtes zwar so, allerdings bleiben die jeweiligen zivilen Hausrechte und AGBs der Gastronomen o.ä. unberührt, diese können weitgehend willkürlich Verbote beliebiger Gegenstände verhängen, solange sie damit niemanden belegbar "diskriminieren" (neue Rechtslage, Antidiskriminierungsgesetz).
Da die Frage ja schon von einigen gestellt wurde, es aber noch keine Antwort gab hier noch einmal :
Welche Messer darf man denn nun eigentlich nicht mehr führen und was ist nach wie vor erlaubt ?
Sind jetzt festellbare Folder generell verboten und oder es reichen z.B. den Daumenstift abzumontieren ?
Sodele
Ich mache hier mal zu.
Heute ist der Gesetzesentwurf verabschiedet worden.
Nicht das Gesetz.
Und ich werde jede Hilfestellung für schlecht informierte Politiker hier löschen.
Die sollen, so sie es für nötig halten,über ihr Papier so abstimmen, wie es jetzt formuliert ist und nicht dank Eurer Anregungen und berechtigten Kritik noch schnell was ändern.
Bei einem Gesetzestext kann auch nur ein Komma was ausmachen.
Gruß
chamenos
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