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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einhandmesser feststehend legal führen?



Shimmy
01.07.08, 19:12
Moin,

wie jeder weiß, sind unsere Gesetze und besonders die Waffengesetze der BRD .. nun ja ..
Bekannt ist ebenfalls, dass das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge illegal ist.
Wie ist es nun mit der Option, ein Klappmesser offen in einer Scheide zu führen? Vom rechtlichen Standpunkt müsste dies legal sein. Jedoch wird die Möglichkeit, das Messer weiterhin einklappen zu können, die Idee ins Wanken bringen.

Bitte entschuldigt, wenn diese Frage in anderer Form schon existiert.

Hasenfuss
01.07.08, 19:18
Wenn die Klinge nicht länger als 12cm lang und mit dem Griff verschweißt ist, dürfte es legal sein.

Hasenfuss

Shimmy
01.07.08, 19:23
Nun ja .. ich denke an irgendein Einhandmesser ... mit ein wenig Kydex oder einer fertigen Scheide kann man sie ja wie ein Fixed führen.
Aber ich sehe schon ... hierbei gibt es keine gesetzliche Lücke, durch die man hindurchschlüpfen könnte ...

Edit:
Desweiteren würde ich gern wissen, welche von Hand zu öffnende Messer noch legal sind ... rein von der Definition und mit je einem Beispiel.

pitter
01.07.08, 20:06
Bekannt ist ebenfalls, dass das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge illegal ist.

Nein, das wäre mir neu. Quelle? Hab ich eine Novelle übersehen?


Wie ist es nun mit der Option, ein Klappmesser offen in einer Scheide zu führen? Vom rechtlichen Standpunkt müsste dies legal sein.

So es kein Einhandmesser ist, sicher. So es ein Einhandmesser ist, dann unter den Vorraussetzungen von WaffG §42. So es eine Waffe ist, gemäß den Vorschriften für Waffen.


Jedoch wird die Möglichkeit, das Messer weiterhin einklappen zu können, die Idee ins Wanken bringen.

Da wankt sich gar nichts. Es wäre durchaus hilfreich, wenn Du das aktuelle Waffg und die zugehörigen Anlagen mal tatsächlich lesen würdest. Bevor Du google quälst: http://www.messerforum.net/initiative/pages/quellen.php

Pitter

Shimmy
01.07.08, 21:04
Nein, das wäre mir neu. Quelle? Hab ich eine Novelle übersehen?
Ich vergaß "[...]Messern mit feststehender Klinge und einer Länge von über 12cm[...]" zu schreiben.

Wenn ich mein Einhandmesser wie ein Fixed legal tragen will, muss ich das Messer vorher "entschärfen", indem ich den Öffnungspin o.ä. entferne, richtig?
Mein Gedanke war, dass ich mein Folder steht's als Fixed trage, was vom Prinzip her keinen Unterschied zum Fixed macht (sofern das Messer in der Scheide bleibt).

bitzone
01.07.08, 21:56
Für die Eigenschaften einhändig und feststellbar ist es völlig egal, ob dein Einhandmesser geöffnet oder geschlossen ist.
Wenn du die Klingenachse dauerhaft blockierst, ist es ein Fixed.

Steffen

pitter
01.07.08, 22:25
Mein Gedanke war, dass ich mein Folder steht's als Fixed trage, was vom Prinzip her keinen Unterschied zum Fixed macht (sofern das Messer in der Scheide bleibt).

Wenn Du eine Banane in die Scheide steckts, bleibts eine Banane. So wie ein Einhandfolder ein Einhandfolder bleibt, und ein fixed ein fixed. Du hattest drei Stunden Zeit, den Gesetzestext zu lesen. Steht da was von Trageweise?

Pitter

Faltradl
01.07.08, 22:38
Hallo Shimmy,

mir erschließt sich nicht der Sinn deiner Idee. Warum solche merkwürdigen Klimmzüge statt einfach ein richtiges feststehendes Messer zu nehmen? Zumal das gleichzeitig nicht die potentiellen Schwachpunkte von Gelenk und Verriegelung hat.

Hi hi, mich erinnert das an Verrenkungen aus anderen Lebensbereichen. Da werden z.B. ans Auto Eisenräder montiert oder das Telefon in einem kleinen Unterstand am Gartenzaun untergebracht. Damit die aus religiösen Gründen verbotenen modernen technischen Dinge so ganz hintenrum doch ins Leben gemogelt werden können.

Gruß, Bernhard

Shimmy
02.07.08, 20:00
Der einzige Grund meiner Frage galt der Idee, meine Folder weiterhin mit mir tragen zu können.
Aber ok. Idee verworfen, Thread kann geschlossen werden.

Danke