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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärger wegen neuen WaffG - Messer abgenommen



BORKE
28.04.08, 15:45
Hallo zusammen.
Mir ist vorletztes Wochenende was extrem dummes passiert.
Ich bin mit der Bahn gefahren um einen alten Freund den ich noch von der Bundeswehr kenne zu besuchen.
Da an dem Bahnhof in der Stadt in der er lebt immer extrem viele sehr gewaltbereite junge "Südlander" ihr unwesen treiben entschloss ich mich dazu mein Spyderco Endura was sowieso mein EDC ist mitzunehmen. Ausserdem hatte ich einen Teleskopschlagstock dabei den ich eigentlich seid jahren besitze aber noch nie mit drausen hatte. Wozu auch? Naja. Da hatte ich ihn dabei.
Und natürlich musste die Polizei auch bei mir eine Ausweißkontrolle machen als ich am Bahnhof angekommen bin.
Auf die Frage ob ich "Waffen" dabei habe antwortete ich natürlich ohne etwas böses zu ahnen das ich nur ein Werkzeug nämlich mein Einhandmesser was im Sinne des Waffengesetzes keine Waffe sondern Werkzeug ist dabei habe und eine Elaubnisfreie Waffe nämlich besagten Schlagstock.
Die Reaktion der Beamten könnt ihr euch sicher denken.
Beides abgenommen und Anzeige folgt laut der Polizisten.
Das ist am 20.04 passiert. Also 20 Tage nach dem inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von dem ich erst am 21.04 erfuhr.
Meine Frage an euch: Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was erwartet mich jetzt?
Was haltet ihr vom neuen Waffengestz das anscheinend nur unbescholtene Bürger wie mich erwischt?

cheez
28.04.08, 15:48
Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit? Interessant.

Du hast dir hoffentlich eine Quittung geben lassen? Ich würde da nochmal nachhaken; nach *meinem* Rechtsverständniss solltest du die Gegenstände wieder abholen können; mit verschlossenem Behältniss eben, um sie legal nach Hause transportieren zu können.

So schaut's aus, als würde sich jetzt ein Beamter über ein neues Endura freuen können...

Gruss, Keno

BORKE
28.04.08, 16:17
Ich hatte das Messer übrigens eingeclipt in der rechten Hose und den Schlagstock in so ner Art Cordura Etui hinten am Gürtel.

Contraveganer
28.04.08, 16:26
Mein Freund, du wirst nicht der letzte sein, dem sowas passiert. Aber wegen einer Anzeige musst du dir keine Sorgen machen. Wie cheez schon erwähnte, hast du dich lediglich einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Das gibt es Bußgeld und das wars. Wie hoch das ausfällt weiß glaub ich noch keiner. 10.000€ sind als Maximum dafür vorgesehen.

cheez
28.04.08, 16:36
Vor allem sollte es bei einer OWI das Messer zurückgeben. Man verliert ja auch nicht sein Auto, wenn man bei Rot über die Ampel fährt.

Und da das hier der erste Fall ist, von dem ich hier im Forum gehört habe; würde ich mich an deiner Stelle, Borke, da wirklich hinterklemmen, damit du dein Eigentum zurückbekommst.

Keno

BORKE
28.04.08, 16:38
Das mit den 10000 hab ich auch schon mal irgendwo gelesen.
Das wär allerdings recht heftig da ich gerade noch im ersten Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung bin und mein Budget doch recht begrenzt ist.:irre:

yokozuna
28.04.08, 16:41
Somit könntest Du der erste (zumindest hier im Forum) werden, der die Möglichkeit hat durch die Instanzen auszutesten, ob das Vorbereitetsein als unbescholtener Bürger im Fall der Fälle Dein Notwehrrecht ausüben zu können ein anerkannter Zweck ist.

gast131009
28.04.08, 16:50
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das sollte jedem Grundschulabsolventen bekannt sein.
Von der Sache mit dem Eigentum mal abgesehen bist du wohl der erste Beweis das das Gesetz vielleicht gar net so falsch ist in seiner Idee...

luftauge
28.04.08, 16:57
...
Ich bin mit der Bahn gefahren um einen alten Freund den ich noch von der Bundeswehr kenne
...
Und natürlich musste die Polizei auch bei mir eine Ausweißkontrolle machen




...
da ich gerade noch im ersten Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung bin
Soso, armer Umschüler, oder wie sehe ich das ?

Deine Geschichte passt vorn und hinten nicht zusammen, ausserdem gibts an Bahnhöfen *noch* keine Eingangskontrollen, an denen jeder grundsätzlich kontrolliert werden muss, oder kontrolliert wird.

BORKE
28.04.08, 16:58
Worum ich mir eigentlich sorgen mache ist das ich Angst habe eine Vorstrafe zu bekommen. Auch wenn alle sagen das sowas unwahrscheinlich ist habe ich ein ungutes Gefühl bei der Sache.:(

BORKE
28.04.08, 17:05
Soso, armer Umschüler, oder wie sehe ich das ?

Deine Geschichte passt vorn und hinten nicht zusammen, ausserdem gibts an Bahnhöfen *noch* keine Eingangskontrollen, an denen jeder grundsätzlich kontrolliert werden muss, oder kontrolliert wird.

1: Ich bin kein Umschüler sondern bin mit 18 zum Bund eingezogen worden und habe dann auch dort meinen Wehrdienst verlängert sog.FWDL 23. Jetzt bin ich demnach 20 jahre alt und beginne meine Ausbildung.
2: Ich wurde auch nicht direkt IM Bahnhof kontrolliert sondern gleich davor nach ein paar Metern Fußweg.

Chase Carver
28.04.08, 17:13
Ich weiß zwar nicht warum die Polizisten wegen deines "Vergehens" von einer Anzeige gesprochen haben, aber nach deiner Schilderung kann es sich ja nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Und eine solche führt nicht zu einer Vorstrafe.

Und was die Maximalstrafe von 10.000 Euro angeht, die hier und im Internet durch die Gegende geistert, so vermute ich ja, das sich das irgendwelche Journalisten aus den Fingern gesogen haben. Mach Dir also nicht zuviele Sorgen.

Paulus
28.04.08, 17:16
Braucht man als unbescholtener Bürger in Deutschland tatsächlich einen Schlagstock oder ist der wohl eher nötig bei einer gewissen "Gewalterwartung" :confused:
Wenn alle Bürger in dieser Art aufrüsten und Gewalt im Alltag erwarten kommen wir in eine Spirale hinein, die den Staat veranlasst sein Gewaltmonopol unverhältnismäßig auszubauen. 12cm Klingenlänge sind dann wohl das geringste Problem.
Also, immer schön auf dem Boden bleiben.... ;)

Paulus

Erka
28.04.08, 17:17
Vor allem sollte es bei einer OWI das Messer zurückgeben. Man verliert ja auch nicht sein Auto, wenn man bei Rot über die Ampel fährt.

WaffG
§53 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
§54: "Ist ..oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden."


Können, nicht müssen.

Zur Sinnhaftigkeit, ein Messer und einen Schlagstock im Holster mitzuführen wegen "Südländer" am Bahnhof sag ich jetzt nix.

Grüße Rainer

gast31082009
28.04.08, 17:20
Moin

http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__17.html

Hier kann man nachlesen, wenn man will.
Die ganze Seite ist recht interessant.

Davon abgesehen, daß ich Messer zur SV als ungeeignet einschätze, ich den Polizisten mein Messer nicht gezeigt hätte, ich keines auffällig mit mir rumschleppe............................. .................................

Im übrigen ist es in der Tat so, daß man in Köln z.B. schon vor der Waffenrechtsnovelle für das Messertragen auf der Domplatte (direkte Bahnhofsnähe) bestraft werden konnte.
Wenn man denn damit gefuchtelt hat, es öffentlich zur Schau stellte.................

UUUps, Edit weil Erka schneller war, und das schrieb, was ich vergessen habe.

KAPAP - Schüler
28.04.08, 17:30
Hier ein paar Fakten:

Bei der Anzeige handelt es sich um eine Anzeige, aber nicht um eine Strafanzeige, die zu einer Vorstrafe führen würde, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es keine Freiheitsstrafen sondern nur Geldstrafen. Das bis 10.000,-- € ist richtig, würde natürlich nur ausgeschöpft werden, wenn Michael Jackson o. ä. bei o. g. OWi erwischt wird.

Genaugenommen hat BORKE zwei OWi´s nach dem neu geänderten WaffG begangen, er hat eine Waffe nach dem WaffG geführt und ein Einhandmesser ohne sozial adäquaten Grund, da SV (Selbstverteidigung) nach bisheriger Rechtsmeinung kein sozial adäquater Grund ist.

Aber vielleicht, sollte es zu einer Verhandlung kommen, entscheidet der Richter ja doch nochmal anders....

Zu der Sicherstellung: Auch im OWi-Bereich ist eine Sicherstellung des "Tatmittels" lt. OWiG parallel zum Strafrecht OK, jedoch nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Und einen Pkw nach einem Rotlichtverstoß sicherzustellen wäre niemals verhältnismäßig.

Jedoch wurden in Einzelfällen schon Rennautos (Porsche usw.) die beispielsweise mehrmals mit erhebl. überhöhter Geschwindigkeit angetroffen wurden, beschlagnahmt. Die Fahrer waren Teilnehmer an einem illegalen Wettrennen durch ganz Europa. Hier ist die Verhältnismäßigkeit klar gegeben, zumal auch damit zu rechnen ist, das der Fahrer (der natürlich Kohle a Mass hat) nach dem Bezahlen der Geldstrafe und dem Kassieren der Punkte weiter am Rennen teilnimmt.

Grundsätzlich unterliegen diese Sachen (Waffen usw.) der Einziehung, der Besitzer erhält sie also nicht mehr zurück. Darüber entscheidet jedoch nicht der Polli sondern der Richter.

So, ich hoffe jetzt ist alles geklärt und ich habe nicht zu weit ausgeholt.... :steirer:

Sonst noch Fragen???

smeagolvomloh
28.04.08, 17:33
@BORKE

1. Du hast jetzt mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. Ein Verstoß gegen § 42a WaffG (hier Führen eines Einhandmessers und einer Schlagwaffe) kann ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro zur Folge haben. (So hoch wird das Bußgeld aber bei Weitem nicht sein.)

2. Der Verstoß stellt keine Straftat dar, also musst du dir um eine Vorstrafe keine Sorgen machen.

3. Warum läufst du mit einem Schlagstock (Waffe) durch die Gegend? Hört sich ja so an, als wolltest du ihn nur spazieren führen. Naja!

4. Den einschreitenden Polizisten steht beim Einschreiten ein Ermessensspielraum zu. Dass nicht jeder Bürger, über das neue WaffG informiert ist, wird auch den Beamten klar sein. Hättest du nur dein Einhandmesser mitgeführt und dein Erstaunen über die Gesetzesänderung zum Ausdruck gebracht und vernünftige Gründe zum Mitführen geäußert ("berechtigtes Interesse"), dann könnte ich mir vorstellen, dass die Polizisten vielleicht auch ein "Auge hätten zudrücken können". Dass du auch noch eine Waffe mitführst, lässt dich natürlich in einem sehr schlechten Licht da stehen! Da reduziert sich der Ermessenspielraum mal ganz ordentlich und die Einleitung eines Ordungswidrigkeitenverfahrens und die Beschlagnahme wird fast zur Pflicht.

5. Unter den von dir genannten Umständen, finde ich die Beschlagnahme deiner Gegenstände gar nicht so verkehrt!

6. Grundsätzlich steht dir zu, dass du ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände ausgehändigst bekommt.

braces
28.04.08, 17:40
Bei der Anzeige handelt es sich um eine Anzeige, aber nicht um eine Strafanzeige, die zu einer Vorstrafe führen würde, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Die Frage ist: Steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis?
Das muß nämlich zumindest bei der Anerkennung zum Erzieher, Heilerziehungspfleger usw. vorgelegt werden.
Die Strafe an sich wird nicht so tragisch sein, wenn wirklich nichts weiter vorgefallen ist. Irgendwie klingt die Story aber komisch.

cheez
28.04.08, 17:44
WaffG
§53 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a. entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
§54: "Ist ..oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden."


Können, nicht müssen.

Zur Sinnhaftigkeit, ein Messer und einen Schlagstock im Holster mitzuführen wegen "Südländer" am Bahnhof sag ich jetzt nix.

Grüße Rainer

Ja Rainer, und genau das verstehe ich nicht.

Einziehung kannte ich nur bei Straftaten bisher. Warum das bei einer OWI rechtmässig sein soll, verstehe ich immer noch nicht.

Gruss, Keno

Erka
28.04.08, 18:11
@Keno: ich habe mich damit bisher nicht näher beschäftigt (mit dem WaffG bis vor kurzem auch nicht...), und wundern tut mich nichts mehr...
Auf jeden Fall isieht auch das OWiG die Einziehung vor: 5. Abschnitt, Einziehung
Man sollte immer darauf achten, nicht seine eigenen Messer mitzunehmen, denn dann ist (so wie ich §28 lese) der Eigentümer bei einer Einziehung durch den Staat zu entschädigen ;)

Grüße Rainer

Lumen
28.04.08, 18:44
Klar das das Thema hier so behandelt wird, aber meiner Meinung nach ist es was anderes. Er hat (unbeabsichtigt) einen Polizisten belogen. Ein Teleskopschlagstock ist eine Waffe, und er hat die Frage des Polizisten verneint. Das ist für Polizisten eine extrem heikle Situation, und ich kann jeglichen Unmut verstehen.

Es geht also nicht primär um das Führen eines Messers, sondern um eine falsche Angabe gegenüber dem Polizisten.

Was aufrüsten angeht eine kleine Geschichte. In meiner Stadt*, ist vor kurzem ein 65 jähriger ohne Motiv, Vorwarnung oder Sonstiges auf der Strasse am hellichten Tag niedergeschlagen worden. Er liegt im Koma, und wird vielleicht sterben. Ich habe letzten Sommer eine ähnliche Situation (als Ersthelfer und Zeuge) miterlebt.

L.

*Wien

BORKE
28.04.08, 18:50
Ich glaube du hast dich verlesen.
Ich habe den Polizisten auf die Frage ob ich Waffen mit mir führe gleich gesagt das ein Messer und ein Teleskopschlagstock mit dabei sind.
Allerdings dachte ich das es nicht verboten ist.

bitzone
28.04.08, 19:06
Die Frage ist: Steht sowas im polizeilichen Führungszeugnis? ...
Eingetragen ins polizeiliche Führungszeugnis wird ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Dazu braucht es aber deutlich mehr als ein Ordnungsgeld.

Soweit ich weiß natürlich, bin ja kein Lawyer.

Grüße,
Steffen

Nachtrag: Link (http://www.rechtsanwalt-louis.de/bundeszentralregister.htm) gefunden, das sind Lawyer ;-)

Beowolf
28.04.08, 19:43
Braucht man als unbescholtener Bürger in Deutschland tatsächlich einen Schlagstock oder ist der wohl eher nötig bei einer gewissen "Gewalterwartung" :confused:
Wenn alle Bürger in dieser Art aufrüsten und Gewalt im Alltag erwarten kommen wir in eine Spirale hinein, die den Staat veranlasst sein Gewaltmonopol unverhältnismäßig auszubauen. 12cm Klingenlänge sind dann wohl das geringste Problem.


Klar, der unbescholtene Bürger verlässt sich darauf, dass
1. Die Gesetzeshüter immer in der Not rechtzeitig an Ort und Stelle sind und
2. Der liebe Gewalttäter ebenfalls die Waffe zu Hause lässt, da es ja verboten ist

Zudem sind natürlich die "bösen" Bürger, die sich lieber selber schützen anstelle sich zusammenschlagen zu lassen, an der Verschärfung des WaffG Schuld. :rolleyes:

Hmm, ich wollte ja noch ein anders Smilie (http://www.web-smilie.de/smilies/schilder_smilies/Christz_kotz.gif) einsetzen, verkneife es mir aber lieber doch :argw:

Gruß
Beowolf

blani
28.04.08, 19:49
Was haltet ihr vom neuen Waffengestz das anscheinend nur unbescholtene Bürger wie mich erwischt?

Was erwartest du? :confused: Bist selber schuld an dem was passiert ist! Mich beruhigt es jedenfalls, dass sog. "unbescholtene" Bürger ihren Schlagstock von der Polizei abgenommen bekommen, wenn sie diesen in der Öffentlichkeit spazieren tragen!
Ein Messer kann als Werkzeug benutzt werden, ein Schlagstock nicht.

Floating
28.04.08, 19:57
Ich würde um sicher zu gehen gar keine erkennbare Waffe mit mir führen. Es gibt Alltagsgegenstände, die sich durchaus auch ganz gut zur SV eignen und bei einer Kontrolle zu keinerlei Probleme führen (ein stabiler Kugelschreiber, ein Autoschlüssel, eine Nagelfeile etc.). Ist natürlich ein Kompromiss, aber einer mit dem ich eher leben kann als vollkommen unbewaffnet abends mit Bus und Bahn unterwegs zu sein.

Ja ja, jetzt kommen wieder einige, die Fragen ob ich in nem Krisengebiet leben würde, dass ich so was nötig habe. Aber eine abendliche Fahrt in den öffentlichen Verkerhsmitteln mancher Orte kann ganze Weltbilder umwerfen... ;)

Bonemachine
28.04.08, 20:05
ich finds ja interessant, wie schnell sich plötzlich alle ans neue waffengesetz gewöhnt haben und sich erdreisten, wie es denn jemand wagen kann einen einhandfolder und sogar noch nen schlagstock mitzuführen.

vor nem monat fanden es noch alle furchtbar solche dinge nicht mehr führen zu dürfen.

die lämmchen gewöhnen sich schnell an neue dinge...

KAPAP - Schüler
28.04.08, 20:15
Das neue Gesetz trifft sicher nicht nur unbescholtene Bürger.
Im großen und ganzen wird es seinen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten, wenn potentiellen "Messerstecher-Gangsta-Jugendlichen" :argw:(JOJOJO)die Messer abgenommen werden.

Jedoch bin ich andererseits auch der Meinung, dass jeder Bürger das Recht auf Selbstverteidigung hat. Das steht schon im BGB und dort wird es Notwehr genannt. Ich gehe noch einen Schritt weiter und sage, dass prinzipiell jeder Bürger auch das Recht auf bewaffnete Selbstverteidigung hat, wenn er z. B. von mehreren angegriffen wird oder er eine "das Leben bedrohende Behandlung" zu erwarten hat. (natürlich erst nach sorgfältiger Abwägung und wenn möglich nach Androhung des Waffeneinsatzes)

Das Hoheitliche Hilfe nicht immer und überall sofort zur Stelle ist, ist ja allgemein bekannt.

Das der Staat seinen Bürgern nun das Recht, Waffen zu tragen (was bis vor ein paar Tagen noch erlaubt war), komplett verwehrt, finde ich ehrlich gesagt nicht richtig. :(

Klar kann ein Teleskopschlagstock nicht als Werkzeug verwendet werden, es ist ja auch eine Waffe. Und prinzipiell wäre es doch besser, wenn ein Teleskopschlagstock als (Verteidigungs-)Waffe eingesetzt wird als ein erlaubtes Messer.

Dessen Folgen sind nicht so leicht tödlich wie die Folgen des scharfen Werkzeugs.

Besser hätte ich eine Regelung gefunden, wo es jungen Erwachsenen und/oder mehrfach Vorbestraften verbietet, Waffen zu führen.

Das es jetzt alle trifft finde ich nicht richtig.

pitter
28.04.08, 20:23
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Das ist falsch. §16f. StgB.

Peter

pitter
28.04.08, 20:27
Und was die Maximalstrafe von 10.000 Euro angeht, die hier und im Internet durch die Gegende geistert, so vermute ich ja, das sich das irgendwelche Journalisten aus den Fingern gesogen haben.

Vermuten kann man viel, der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung - siehe WaffG §53 (2).

Herrgottnochmal, ich bin auch kein Anwalt. Aber ich kann google bedienen und
wenigstens hier http://www.gesetze-im-internet.de/ nachlesen. Ist es denn so schwer, sich wenigstens um ein Mindestmass an Sachkenntnis zu bemühen, oder wenn nicht, wenigstens die Klappe zu halten.

Pitter

Tomcat II
28.04.08, 20:28
Im großen und ganzen wird es seinen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten, wenn potentiellen "Messerstecher-Gangsta-Jugendlichen" (JOJOJO)die Messer abgenommen werden

Sorry, Fehleinschätzung.

El Dirko
28.04.08, 20:37
Beiträge mit SV Diskussionen entfernt.

El Dirko
28.04.08, 20:42
Hab ich noch vergessen zu schreiben:

Toll das endlich mal wieder nen Thread da ist in dem wirklich jeder seine Meinung schreiben kann.

Ich finds neue Waffengesetz scheiße.
OT: Threads in denen lauter Leute ihre unbegründete Meinung schreiben auch .... und allen außer mir sollten Waffen verboten werden ...

Herr schmeiß Hirn ...

El

PS: War nen Privater post, nicht das ich mal wieder Fan post bekomme, dass man sowas als Moderator nicht sagen darf ....

pitter
28.04.08, 20:43
Was erwartest du? :confused: Bist selber schuld an dem was passiert ist! Mich beruhigt es jedenfalls, dass sog. "unbescholtene" Bürger ihren Schlagstock von der Polizei abgenommen bekommen, wenn sie diesen in der Öffentlichkeit spazieren tragen!.

Geschmacksache. Mich nicht. Auf der einen Seite gibts ein riesen Bohei, wenn ein älterer Mann in der U-Bahn zusammengeschlagen wird. Und jeder schreit nach mehr Courage. Auf der anderen Seite bemüht man sich bis zum Irrsinn, all das zu verbieten, was Gewalttäter mit sich rumschleppen - was diese nicht stört, den nicht kriminellen Bürger aber weiterer Mittel zur Notwehr und Nothilfe beraubt.
Ja, das ist ein schmaler Grat zu "Freie Waffen für freie Bürger" - was ich auch nicht möchte. Aber unsere Politik, die Medien aber vor allem die Menschen sollen sich mal entscheiden, was sie wollen. Und was sie sein wollen. Dumme Opfer oder wehrhaft. Und zu letztem gehört auch, dass man mal damit aufhört, sich jeden Scheiss verbieten zu lassen.

Ja, das ist in der aktuellen Situation weder politisch noch in den Medien vermittelbar. Und ja, Gesetze sind, wie sie sind. Aber da ist dennoch ein ganz gehöriger Wurm drin. Nämlich in der Grundeinstellung. Die Messer sind dabei nur ein Würmchen.

Pitter

pitter
28.04.08, 20:52
Im großen und ganzen wird es seinen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten, wenn potentiellen "Messerstecher-Gangsta-Jugendlichen" :argw:(JOJOJO)die Messer abgenommen werden.

Du bist Polizist? Glückwunsch - denn genau die haben die Politiker mit dem WaffG zu Deppen gemacht. Denn die dürfen jetzt darüber spekulieren, was denn noch ein sozial adaequater Grund sein soll, und was nicht. Und wenn die Polizei nicht massenhaft verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchführt - was dann wieder mit dem Geeier von wegen allgemeine kriminologische Erfahrung begründet werden muss - wird man ausser ein paar Blöden, die ehrlich antworten, keinen erwischen, der eine Straftat begehen will.

Diese ganze Nummer ist eine Verarsche und eine Rechtsunsicherheit allererster Güte.

Ich kann hier nur für Bayern sprechen. So wie es aussieht, werden vom StMI Hinweise an die Behörden rausgehen, wie mit dem WaffG zu verfahren ist. Und zumindest was Messer angeht, ist das, was aktuell (!) angedacht ist, eine Einstellung, mit der ich gut leben kann. Das Problem: Erstens gilt das nur für Bayern und zweitens gibts Rechtssicherheit erst nach einem rechtskräftigen Urteil in einer höheren Instanz.

Befriedigend kann das nicht sein, weder für Bürger, noch für die ausführenden Organe. Mal ein paar Sicherheitsjunkies aussen vor, die alle anderen, ausser sich selbst, am besten nackig und verdrahtet sehen wollen.

Pitter

AchimW
28.04.08, 20:55
Hmm, als ich den Beginn dieser Diskussion gelesen habe, dachte ich "jetzt kommts endlich, wir tun uns zusammen und helfen dem Mann, das durchzuziehen!". Von Wegen Klärung aller unklaren Fragen durch gemeinsame Finanzierung eines Muster-Verfahrens gegen dieses Drecksgesetz.

Was sehe ich anstelle dessen? Angriffe gegen den Geschädigten und eine Schwachsinns-Diskussion, die einem die Tränen in die Augen treibt. Typisch deutsch, oooooh ein GESETZ!!!! Bloss nicht aufmucken!!!

Danke, Leute, Ihr seid Klasse.

Wenigstens beim letzten Kommentar von Pitter hab' ich noch mal gut gelacht.

DaBeppo
28.04.08, 21:14
ich finds ja interessant, wie schnell sich plötzlich alle ans neue waffengesetz gewöhnt haben und sich erdreisten, wie es denn jemand wagen kann einen einhandfolder und sogar noch nen schlagstock mitzuführen.

vor nem monat fanden es noch alle furchtbar solche dinge nicht mehr führen zu dürfen.

die lämmchen gewöhnen sich schnell an neue dinge...

Danke Bonemachine, Du hast genau das ausgedrückt, was mir beim lesen dieses Beitrags schon die ganze Zeit durch den Kopf ging!:super:

Es überkommt einen das Gefühl, das alles was bewegt wurde von Seiten
des Forums eh umsonst war...............leider.

bitzone
28.04.08, 21:14
... Beides abgenommen und Anzeige folgt laut der Polizisten. ...
Hallo BORKE,

kannst du bei neuen Entwicklungen in der Sache hier etwas dazu schreiben?
Dann hätte man mal einen ersten Erfahrungswert. Wäre nett.

Danke,
Steffen

PS. Jetzt schaue ich mir erstmal das (http://de.youtube.com/watch?v=1vqPzVdLIpI) da an ... fast nackig ...

KAPAP - Schüler
28.04.08, 21:18
Sehe ich genauso, die Polizei ist wieder mal die Leidtragende von schlecht durchdacht oder formulierten Gesetzen. (Stichwort "purer Aktionismus")

Besser wäre die konsequentere Überwachung bestehender (und größtenteils sinnvoller, bewährter und guter) Gesetze, als die immer stärkere Ausdünnung der Polizeipräsenz und Schaffung neuer, immer undurchschaubarerer Gesetze.

Beispiel:
Das Telefonieren mit dem Handy kostet 40,-- € (eigentlich sehr viel, wenn man das damit vergleicht, das das Nichtangeschnalltsein 30,-- € kostet). Da es jedoch kaum überwacht wird, telefonieren trotzdem viele beim Autofahren, und würde es 100,-- € kosten.

Aber schauen wir mal weiter, vielleicht wird das ganze ja wieder gekippt (Stichwort: Verstoß gegen den "Grundsatz der Bestimmtheit").

Abtacha
28.04.08, 21:40
Bei einigen der Beiträge hier konnt ich nur ungläubig den Kopf schütteln, ich finde es erschreckend das sogar hier schon Stimmen laut werden wie toll es doch ist das jemandem ein gefährlicher Schlagstock abgenommen wird. Klar, ein Schlagstock ist einzig und allein als Waffe gedacht (obwohl man selbst den auch als Werkzeug gebrauchen könnte), aber mal ehrlich, ich würde lieber nen Schlag mit nem Schlagstock als einen Messerstich abbekommen. Wie können wir uns hier ernsthaft darüber beschweren wenn uns untersagt wird unsere liebgewonnen Messer ohne triftigen Grund mitzuführen und gleichzeitig applaudieren wenn anderen Leuten alle Mittel zum "Selbstschutz" abgenommen werden. Das ist doch genau das was Otto-Normalbürger an dem Gesetz zum Verbot von Einhandmessern so toll finden (wenn sie es überhaupt mitbekommen), dass "gefährliche Waffen" und ihre Träger aus der Gesellschaft entfernt werden.

Herzlich willkommen im Überwachungsstaat.

Floating
28.04.08, 22:12
Das Recht auf Selbstverteidigung ist meiner Meinung nach eines der grundlegendsten und wichtigsten überhaupt. Die Entscheidung hierfür eine Waffe mit sich zu führen sollte jeder Mensch mit sich selbst ausmachen dürfen. Dafür sollte niemand verurteilt werden. -Weder vom Staat noch von Menschen, die es aus eigener Überzeugung ablehnen eine Waffe zu tragen.

Eigentlich ist es total bescheuert über so etwas überhaupt diskutieren zu müssen. Es gibt Gewalt auf der Welt, aber die Polizei kann nun mal nicht überall sein und nicht jeder ist ein He-Man oder ein Bruce Lee. Eine Waffe in der Hand eines vernünftigen, mündigen Bürgers ist alleine deshalb schon für mich eines der normalsten Dinge, die ich mir überhaupt vorstellen kann.

Wenn überhaupt ein Waffenverbot, dann doch bitte für vorbestrafte Gewalttäter und nicht für gesetzestreue Durchschnittsbürger. :argw:

KAPAP - Schüler
28.04.08, 22:18
Jetzt nochmal zu dir, BORKE:

Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass dich eine hohe Geldstrafe erwartet, wenn man bedenkt, dass das neue Gesetz noch kaum jemand kennt und noch nicht lange in Kraft ist. Am 1. April habe ich Nachrichten geschaut und war schon gespannt, wie die Waffenrechtsverschärfung dort rübergebracht wird. Doch es kam darüber NICHTS. Auch die nächsten Tage habe ich keinen Bericht darüber gesehen. Wenn du dich nun auf deine Unwissenheit darüber berufst (das tust du ja, zumindest hier im Forum), dann denke ich brauchst du dir keine großen Sorgen machen, zumal du ja gleich die Wahrheit gesagt hast und bei der Kontrolle mitgewirkt hast.

Ich selber würde hoffen, dass sich doch noch jemand mit einer kleinen Finanzspritze für dich hier im Forum findet, damit du mit deinem Fall ohne großes finanzielles Risiko ein paar Instanzen weiter gehen kannst.

Dabei würde ich sowohl auf die Aufhebung des Verbotes des Führens von Einhandmessern und "langen Messern", als auch auf die Aufhebung des Verbotes des Führens von Hieb- und Stichwaffen hoffen.

(Bei letzterem habe ich ehrlich gesagt weniger Hoffnung)

Also, ihr finanzkräftigen Messerforum-Nutzer, hier ist unser Präsidenzfall, meldet Euch und unterstützt BORKE; Ihm, Euch selbst und nicht zuletzt der Sache wegen...................

El Dirko
28.04.08, 22:27
Wat soll den der Unsinn nun ?

1. Wissen wir garnicht ob der User BORKE das will. (Mal eben so durch alle Instanzen gehen.)
2. Will ich mindestens das Anschreiben in dem Ihm die Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird sehen bevor ich auch nur in erwägung ziehe irgend etwas zu tun.
3. Kann er aller Wahrscheinlichkeit nach dann erstmal schlicht zur Sache Stellung nehmen (kostenlos) ohne das das Verfahren behindert wird.
4. Kann dann alles mögliche passieren, was weiß zz. keine Sau.

-> Jetzt nach einem Präzedenzfalles inkl. Kohle sammeln zu schreien ist Nonsens.

Er soll uns schlicht auf dem Laufenden halten und harte Fakten bringen, dann wird ihm wahrscheinlich auch geholfen.

El

KAPAP - Schüler
28.04.08, 22:37
Wenn jemand hier wirklich aktiv werden will, der muss dem BORKE ja nicht gleich Geld überweisen, aber sich mit ihm in Kontakt setzen wäre doch schon Mal was.

Endziel wäre doch letzten Endes, das das Ganze (beide OWi´s von BORKE)
vors Bundesverfassungsgericht geht, das die Bestimmungen dann (vielleicht wg. Verfassungswidrigkeit!?!) doch noch kippt........

El Dirko
28.04.08, 22:42
Ach so, na dann wird es das Beste sein Du organisierst das und hältst uns dann auf dem Laufenden.
Alternativ könnte das ja BORKE auch selber machen wenn er seine OWI bekommen hat und wir labern hier nicht weiter über ungelegte Eier .....

Gruss
El

Erka
28.04.08, 23:10
Endziel wäre doch letzten Endes, das das Ganze (beide OWi´s von BORKE)
vors Bundesverfassungsgericht geht, das die Bestimmungen dann (vielleicht wg. Verfassungswidrigkeit!?!) doch noch kippt........

Wegen einer OWi vors Verfassungsgericht zu gehen dürfte schwierig sein.

Und ich hielte es für sehr hilfreich, für irgendwelche "Musterprozesse" einen Fall zu nehmen, bei dem sich der Betroffene nicht zusätzlich mit einem Schlagstock bewaffnet hat. Zumindest wenn es darum geht, eine vernünftige Rechtsprechung zur Auslegung des §42a zu bekommen. Denn als "allgemein anerkannt" und sozial adäquat werden Schlagstock + Einhandmesser nicht durchgehen.

Was ganz anderes wäre es, wenn man einen Musterprozess führen möchte über das Recht, sich vorsorglich für den möglichen Fall der Notwehr entsprechend auszustatten. Aber da sehe ich die Chancen für einen Erfolg deutlich geringer. Und auch hier wird man wegen einer OWi nicht weit kommen.

Grüße Rainer

braces
28.04.08, 23:38
Dabei würde ich (...) auf die Aufhebung des Verbotes des Führens von Hieb- und Stichwaffen hoffen.

Also dagegen habe ich selbst hier noch keine guten (im formal rechtlichen Sinne) Argumente gehört. Das haben unsere Volksvertreter schon mit Absicht verboten und so wird es auch vor Gericht bestand haben.

Die ganze SV-Diskussion belustigt mich etwas und erinnert mich an das Gejammer in einschlägigen Foren, wo sich harte Jungs drüber beschweren, dass sich andere harte Jungs die Hände tapen bevor man sich FWW trifft.
Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Lieber Staat, halt mir die bösen Bubis mit ihren Waffen vom Hals, aber lass mir mein Spielzeug. Weil ich bin nämlich der Gute.
Wenn man bewaffnet durch die Gegend läuft braucht man sich doch nicht ernsthaft zu wundern, wenn einen andere sonderbar behandeln.

Mit einem Teli am Gürtel hat man auch vor 10 Jahren schon Probleme bekommen. Ehrlich. Ganz ohne neues Gesetz.
Und da wo ich herkomme hieß ein Schlagstock am Gürtel auch schon immer, dass man Ärger haben will. Nicht nur bei Polizisten. Ein Mundschutz dabei heißt auch nicht, man will auf alle Möglichkeiten vorbereitet sein... Und wenn man Ärger will bekommt man den auch meistens. Als selbsterfüllende Prophezeiung quasi.
Das mag man sich hier gern schönreden, vom Recht auf Selbstverteidigung und Bewaffnung referieren, für mich bleiben Waffenträger über 20 Jahre suspekt. Unter 20 tue ich es als pubertäre Phase ab, die hatte ich auch ;)

Ist es mMn. sinnvoll, das Führen von Hieb- und Stichwaffen zu verbieten? Nein.
Ist es mMn. sinnvoll, Hieb- und Stichwaffen zu SV-Zwecken zu tragen. Nein.
Ich gehe meine Biere lieber mit unbewaffneten Leuten trinken. Wehrlos sind die deswegen noch lange nicht.

rupsk0
28.04.08, 23:53
ich finds ja interessant, wie schnell sich plötzlich alle ans neue waffengesetz gewöhnt haben und sich erdreisten, wie es denn jemand wagen kann einen einhandfolder und sogar noch nen schlagstock mitzuführen.


Das hat damit doch nichts zu tun. Aber jetzt trenn doch mal den Ärger über das Gesetz von diesem konkreten Fall. Ein Einhandmesser mag man ja noch als strittig ansehen (sozialadäquater Zweck). Aber ein Teleskoper ist nunmal eine Waffe. Und wer die dennoch mitführt ist, mit Verlaub, einfach nur dämlich. Ob das Gesetz toll ist, oder nicht.



Hmm, als ich den Beginn dieser Diskussion gelesen habe, dachte ich "jetzt kommts endlich, wir tun uns zusammen und helfen dem Mann, das durchzuziehen!". Von Wegen Klärung aller unklaren Fragen durch gemeinsame Finanzierung eines Muster-Verfahrens gegen dieses Drecksgesetz.

Was sehe ich anstelle dessen? Angriffe gegen den Geschädigten und eine Schwachsinns-Diskussion, die einem die Tränen in die Augen treibt. Typisch deutsch, oooooh ein GESETZ!!!! Bloss nicht aufmucken!!!

Danke, Leute, Ihr seid Klasse.


Achja? Wenn du so ein hilfsbereiter, für sein gutes Recht einstehender (und augenscheinlich endlos naiver) Rebell bist, dann hilf hier doch bitte ganz alleine.
Warum? Weil ich niemanden unterstütze, der so eine hanebüchene Geschichte auftischt, bei der ich irgendwie den fahlen Beigeschmack der Unausgegorenheit nicht loswerde. Ich helfe bestimmt niemandem, der so dumm (ja, dumm) ist, mit einer blöden "Südländer"-Begründung im Hinterkopf, bewaffnet (das Einhandwerkzeug hin oder her) einen von gewalttätigen Jugendlichen frequentierten Bahnhof aufzusuchen. Denn er ist scheinbar selber in der gleichen Altersgruppe (und aus Kontext und Schreibe mal so anmaßend geschlossen, nicht in der Lage, sich den Beamten gegenüber im rechten Lichte zu präsentieren). Ich als Beamter hätte auch einkassiert (auch wenn das nicht von Belang ist), ob der nun "südländisch" aussieht oder nicht. Gibt ja auch noch das andere Spektrum *hust*.

Also was du "gemeinsam finanzierst" und "klärst" ist deine Sache, aber ohne mich - Danke :)




Eine Waffe in der Hand eines vernünftigen, mündigen Bürgers ist alleine deshalb schon für mich eines der normalsten Dinge, die ich mir überhaupt vorstellen kann.

Welch nobler Ansatz. Genauso wie Kommunismus und ein friedliches Zusammenleben aller Menschen auf der Welt. Funktioniert aber nicht. Ich befürworte das Gesetz in seiner jetzigen Form sicher nicht, aber da eben nicht alle mündig und schon längst nicht vernünftig sind (siehe Ausgangsposting dieses Threads), muss es Einschränkungen geben.



Ich bin weder Freund von den ausufernden Verboten in diesem Lande, noch möchte ich "das dumme Opfer" sein, dem "alles verboten" wird.
Aber in diesem konkreten Fall - selber Schuld. Tut mir Leid. Das mag arrogant und unsozial klingen, aber ich lasse mich nicht unter dem Vorwand der gemeinsamen Gesetzeskorrektur oder des zivilen Ungehorsams in die durch Blödheit verursachten Probleme anderer Menschen mit hineinziehen.


Viele Grüße,

Ruppert (der weiterhin täglich einen Einhandfolder trägt, aber eben noch nicht komplett matschig in der Birne ist)

gf76
29.04.08, 00:46
bin echt sprachlos über die ganzen anfeindungen !
( ob die geschichte nun stimmt oder nicht ... )
warten wir mal ab, bis es " einen " von euch trifft, bei dem der sozial -adäquarte zweck nicht anerkannt wird ( und damit meine ich nicht sv )

rupsk0
29.04.08, 01:01
War so klar, dass sowas kommt. Man muss doch ganz klar trennen zwischen "vom neuen Gesetz kalt erwischt" und "zu doof um eins und eins zusammenzuzählen". Immer diese Pauschalisierung und vonwegen "wenn es euch mal trifft".

Dann zeig mir doch mal den sozial-adäquaten Zweck im Ausgangsposting, ich warte! Wer das Endura einpackt, und zwar wegen "südländischer Jugendlicher" (lt. eigener Aussage!!) und noch nen Teleskoper dazu nimmt...
Kein Verständnis.

Bonemachine
29.04.08, 01:06
VOR dem beknackten gesetz gabs keinen sozial anerkannten zweck! - darum gehts.

irgendwann braucht ihr noch einen sozial adäquaten zweck um eure unterhosen zu wechseln.

rupsk0
29.04.08, 01:23
Ach komm.

1. Lass ich mich nicht zum "Lämmchen" erklären, nur weil man hier mal die Fakten dieses Threads im Auge behält.

2. Musst du nicht "ihr" schreiben - das Gesetz gilt auch für dich, ob du willst oder nicht.

3. Und daran werden auch deine "aufrührerischen" und entsetzten Postings in irgendeinem Internetforum nen Scheiß ändern.

:)

cheez
29.04.08, 05:05
Das Gesetz gilt für Bonemachine nicht, weil er Österreicher ist. Touché.

Warum man einen Grund für ein Endura oder einen Tele brauchen soll und warum das auf einmal gut und akzeptabel sein soll einen Grund zu brauchen, verstehe ich nicht; völlig unabhängig davon, was ich vom Threadstarter halte.

Keno

gast
29.04.08, 05:40
Dadasja hier sowieso zur Plauderei mutiert ist :
Waffenverbote : Hirnrissiger Blödsinn aus mehreren Gründen.
Ertmalist es nicht durchsetzbar : Wer gedenkt jemanden mit einer Schusswaffe ernsthaften Schaden zuzufügen wird das tun, auch ohne Waffenschein. Den Erwerb einer Schußwaffe per gesetz verhindern : Selten so gelacht.
Das gleiche Spiel geht natürlich auch mit Messern.
Selbst wenn ein Verbot funktionieren würde und durchsetzbar wäre : Es wäre trotzdem Quark,dann wird halt mit Regenschirmen gestochen, Aktenkoffern geprügelt und Kugelschreibern gedolcht.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg um der Zuneigung uim gechätzten Mitbürger Ausdruck zu verleihen....
Kurz : Verbote bringen nichts, ausser das sie die Freiheit einschränken.
Ich für meinen Teil verzichte lieber auf diese "Pseudosicherheit" und hätte dafür aber auch gerne mit meinen Schwertern vor diesem irren Staat meine Ruhe.
Gruß
Stefan

Gast 110908
29.04.08, 06:44
Hallo Forumiten!
Sicher heißt es Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wie manche hier sich als Oberlehrer aufspielen ist auch blöd. Ein einhändig zu öffnendes nehme ich seit 01.04. auch nicht mehr mit. Aber wenn ich mit dem Hund meines älteren Nachbarn um 22:00 Uhr durch die Gegend
spaziere habe ich auch ein Teleskopstock oder ein entsprechendes "Tierabwehrspray" dabei. Da kann kein Polizist was machen, zumindestens kaum wenn man sich zivilisiert verhält.

Munter bleiben!

braces
29.04.08, 07:00
Aber wenn ich mit dem Hund meines älteren Nachbarn um 22:00 Uhr durch die Gegend
spaziere habe ich auch ein Teleskopstock oder ein entsprechendes "Tierabwehrspray" dabei. Da kann kein Polizist was machen, zumindestens kaum wenn man sich zivilisiert verhält.

Ob Einhandmesser oder Teleskopschlagstock macht nach dem Gesetz aber keinen Unterschied.
Doch, das Messer darf man unter bestimmten Umständen noch tragen. Den Teli nicht.

yokozuna
29.04.08, 07:28
Ob Einhandmesser oder Teleskopschlagstock macht nach dem Gesetz aber keinen Unterschied.
Doch, das Messer darf man unter bestimmten Umständen noch tragen. Den Teli nicht.

Was falsch ist. Auch den Teli darf man zum allgemein anerkannten Zweck führen (z.B. Security-Firma-Mitarbeiter zur Berufsausführung). Die Ausnahme des allgemeinen Zwecks bezieht sich auf ALLE Unterpunkte des §42a Abs. 1.

Ich glaube das Problem der Forumiten hier ist der Schlagstock. Aber wie Bonemachine schon sagte, das hat nichts mit Dummheit zu tun sondern damit, dass das Verhalten des Thread-Erstellers "gestern" noch völlig legal und selbstverständlich war. Die Motive für das Tragen waren völlig nebensächlich, man durfte es einfach.
Vielleicht hilft es einigen sich vorzustellen, dass der Schlagstock genauso ein kleiner Dolch wie ein CRKT Sting oder ein Gerber Guardian gewesen sein könnte, das würde an der Sachlage nichts ändern.

Floating
29.04.08, 07:28
Welch nobler Ansatz. Genauso wie Kommunismus und ein friedliches Zusammenleben aller Menschen auf der Welt. Funktioniert aber nicht. Ich befürworte das Gesetz in seiner jetzigen Form sicher nicht, aber da eben nicht alle mündig und schon längst nicht vernünftig sind (siehe Ausgangsposting dieses Threads), muss es Einschränkungen geben.

Du willst also in deiner Freiheit eingeschränkt werden? Und das auch wenn du sie niemals missbrauchen würdest?

Das es einzelne Personen gibt, die eine Gefahr darstellen ist klar. Aber da diese sich eh nicht von einem Waffengesetz beeindrucken lassen, möchte ich wenigstens, dass der friedliche Bürger sich (notfalls mit einer Waffe) gegen solche Individuen verteidigen kann.

Das neue Waffengesetz ist im übrigen ein noch viel "noblerer Ansatz" als meiner und funktioniert dabei noch viel weniger. Das nicht jeder nen Raketenwerfer haben sollte ist klar (-ich bin also durchaus auch für "Einschränkungen"), aber wir reden hier von Hieb und Stichwaffen zur SV. Wenn man diese dem freien Bürger wegnimmt, kann man auch gleich die ganzen bösen Autos verbieten und am besten noch die Steine am Wegesrand. Die sind alle als Waffen einsetzbar.

Ich finde, dass man über dieses Thema überhaupt diskutieren muss sagt viel über unsere Gesellschaft aus. Es gab Zeiten da hätte man über so etwas einfach nur gelacht.

Nimm doch nur mal England als schlechtes Beispiel. Die führen ständig neue Gesetze wegen der vielen Gewalt ein und diese nimmt darauf hin nicht etwa ab sondern sogar noch zu.

Merkst du nicht, dass wir immer mehr Gesetze bekommen und dadurch immer weniger Freiheit haben?

War so klar, dass sowas kommt. Man muss doch ganz klar trennen zwischen "vom neuen Gesetz kalt erwischt" und "zu doof um eins und eins zusammenzuzählen". Immer diese Pauschalisierung und vonwegen "wenn es euch mal trifft".

Dann zeig mir doch mal den sozial-adäquaten Zweck im Ausgangsposting, ich warte! Wer das Endura einpackt, und zwar wegen "südländischer Jugendlicher" (lt. eigener Aussage!!) und noch nen Teleskoper dazu nimmt...
Kein Verständnis.
Du lebst in einer friedlichen Gegend und fährst selten Bus und Bahn, nicht wahr? Versteh doch bitte einfach, dass es Menschen gibt die nicht das selbe Glück haben und sich deshalb vorbereiten. Das macht einen noch lange nicht zum Schläger.

Beowolf
29.04.08, 07:31
Doch, das Messer darf man unter bestimmten Umständen noch tragen. Den Teli nicht.

Falsch, denn die Ausnahmeregelung für den Transport und das Führen gilt sowohl für Einhandmesser als auch für Hieb- und Stoßwaffen!

Inwiefern das "berechtigte Interesse" begründet werden kann, ist natürlich eine andere Sache.

Gruß
Beowolf

Edit: Uups, yokozuna war etwas schneller

Mr.S
29.04.08, 08:04
Dann geb ich auch mal meinen Senf dazu. Ich kenne den Threadstarter nicht uns möchte ihn nicht persönlich treffen: also BORKE, das ist keine Beleidigung, sondern eher ein Versuch, andere Mitglieder zu "beruhigen", was die Durchführung des Waffengesetztes angeht:

Stellt euch doch nur mal die Situation vor: ein Bahnhof, angenommen dort herrscht viel Gewaltpotential von Jugendlichen, das sagt der Threadstarter und das bestätigt die Kontrolle und die gezielte Frage nach Waffen. So, jetzt "erwischen" die Polizisten einen Jugendlichen, egal welcher Nationalität, am Bahnhof mit einem Messer mit fast 10cm Klinge und einem Schlagstock, der nun wirklich nur für das eine gut ist....was erwartet ihr? Das ist doch genau die Klientel, die das neue Gesetz treffen soll!
Meint ihr echt, in dem Fall hätte er ein 12cm Fixed behalten dürfen, weil er auf sein "Recht" pocht? Ich glaube eher nicht...

Wie gesagt, BORKE, ich gehe davon aus das du die Wahrheit sagst, aber woher sollen die Polizisten das wissen? Das könnte ja jeder potentielle Gewalttäter auch behaupten.


Von daher trage ich weiter mein Einhandmesser, der oben beschriebene Fall hätte meines Erachtens auch vor dem Gesetz passieren können, die Polizei war doch vorher nicht machtlos, wenn sie eine Gefahr für die Menschen gesehen hat.

AchimW
29.04.08, 08:11
Achja? Wenn du so ein hilfsbereiter, für sein gutes Recht einstehender (und augenscheinlich endlos naiver) Rebell bist, dann hilf hier doch bitte ganz alleine.
Warum? Weil ich niemanden unterstütze, der so eine hanebüchene Geschichte auftischt, bei der ich irgendwie den fahlen Beigeschmack der Unausgegorenheit nicht loswerde. ...

Also was du "gemeinsam finanzierst" und "klärst" ist deine Sache, aber ohne mich - Danke :)...........

Ruppert (der weiterhin täglich einen Einhandfolder trägt, aber eben noch nicht komplett matschig in der Birne ist)

Danke für das "matschig in der Birne", aber Deinen Beiträgen entnehme ich, dass Du offenbar gar nichts verstanden hast. Und dass jemand Hilfsbereitschaft verwerflich findet habe ich auch noch nicht gehört.

Aber.... Du wirfst mir naive Rebellion vor und gestehst gleichzeitig einen permanenten Verstoß gegen das Waffengesetz ein? Wow, das ist sicher weder ein naives noch ein rebellisches Vorgehen, lässt mir die Gruppe der 20jährigen Studenten und Kampfsportler, zu der Du ja nach eigenen Angaben gehörst, in einem ganz neuen Licht erscheinen und zeigt deutlich deine Intelligenz und dein durchdachtes Handeln!

Sei beruhigt, bei einer eventuellen gemeinsamen Finanzierung eines Musterverfahrens, das im Übrigen wegen der ohnehin geringen Kosten von Verwaltungsgerichtsprozessen (es handelt sich ja um eine OWIG) nicht all zu teuer wird, kann man auf aggressive und kontraproduktive Gestalten wie Dich getrost besser verzichten. Wenn's mir persönlich passieren würde, würd' ich es auch ohne fremde Hilfe durchziehen, in der Hoffnung, dass für alle etwas Positives dabei herauskommt.

Achim

bert
29.04.08, 08:23
Das ist am 20.04 passiert.

Falsches Datum um mit einem Schlagstock unterwegs zu sein!

Morales
29.04.08, 08:27
Falsches Datum um mit einem Schlagstock unterwegs zu sein!

Danke für diesen Beitrag, ist bisher der beste in diesem Thread!

Gruß
Carsten

bitzone
29.04.08, 08:49
Zitat aus einem anderen Thread:

Wenn wir hier anfangen, uns wie die Judäische Volksfront mit der Volksfront von Judäa zu zanken, lacht sich der "Römer" Körting den Puschel vom Helm...

Zweitens: die Erfahrung des Threadstarters zeigt für mich, dass der "Römer" nun die trifft, die er treffen wollte.
Was auch immer man dazu denkt.
Für eine weiterführende juristische Auseinandersetzung ist diese Ausgangslage (Schlagstock, Ort) m.E. wenig aussichtsreich.

Grüße,
Steffen

luftauge
29.04.08, 08:50
...
dachte ich "jetzt kommts endlich, wir tun uns zusammen und helfen dem Mann, das durchzuziehen!". Von Wegen Klärung aller unklaren Fragen durch gemeinsame Finanzierung eines Muster-Verfahrens gegen dieses Drecksgesetz.

Was sehe ich anstelle dessen? Angriffe gegen den Geschädigten und eine Schwachsinns-Diskussion, die einem die Tränen in die Augen treibt.

Ich verstehe Deine Reaktion nicht wirklich.
Wie stellst Du Dir das mit dem Hinterkopfwissen vor, dass nichtmal hier im kleinen Kreis und nicht komplett öffentlich, halbwegs Einigkeit oder planmäßige Vorgehensweise, bzw. Planung zu einem Vorgehen möglich ist ?

Die paar Forumiten, die das nötige Wissen haben, wie man vorgehen könnte, haben nach wie vor Sorgen, dass ihr Name evtl. öffentlich bekannt wird, und halten sich deshalb zurück, das betrifft die Juristen als auch die Polizisten, die im Forum aktiv sind. Du bist bislang der Einzige, der aus seinem beruflichen Fachwissen etwas näher erläutert hat - das reicht aber nicht. Und wirklich verbindlich ist es auch nicht, davon abgesehen, aber die Erläuterung war jedenfalls eindrucksvoll.

Was Du da jetzt schreibst, klingt wie die Aufforderung an Blinde, anderen Blinden was über Farbe zu erzählen, oder das zwei verschieden Kranke sich gegenseitig fachmedizinisch kurieren sollen.

Wenn der Betroffende hierher kommt, und erst mehrfach gedrängt werden muss, seine Hintergründe näher zu erläutern, und das dann wie Vorwürfe aussieht, hat der Betroffene das erstmal selbst verbockt. Bei dem vielen Mist, der hier in den letzten Wochen im Forum geschrieben wurde, ist so eine zurückhaltende Reaktion nicht aussergewöhnlich.
Das geht von "erstmal abwarten", "ziemlich berechnend", "provozierend" bis zu "passt hinten und vorne nicht" (von mir).

Ich sach Dir was Achim:
Wenn bestimmte Forumiten in diese Lage käme, wäre ich mit einem Obulus dabei - wenn es denn nötig werden sollte - aber nicht bei irgendjemand, der nichtmal ernsthaft versucht, den vermeintlichen Sachverhalt wenigstens sachlich darzustellen. Zudem sind wir keine Gewerkschaft mit gut gefüllter Streitkasse, und wenn andere Forumsneulinge hier in Schriftgröße 24 zu finanzieller Unterstützung aufrufen, sollen sie doch erstmal selbst etwas zur Sache beitragen, anstatt den Hals weiter als nötig aufzureissen.
Für einige Andere hier wie auch für mich stehen da noch immer zuviele Fragezeichen.

Ich für meinen Teil glaube erst mal gar nichts mehr, was hier mitunter sehr eindrucksvoll dargeboten wird - ich bin gegenüber Forumsneulingen aus Erfahrungen der letzten Zeit sehr misstrauisch geworden. Und ein bisken mentale Distanz zu manchen Schilderungen im Forum würde Einigen sicher ganz gut tun, während andere "Experten" sich aus ihrer sicheren Position besser ganz raushielten - auch mit nutzlosen Provokationen und haltlosen Unterstellungen.

@ Bert:
Schön, dass das auch anderen aufgefallen ist :argw:

Gruß Andreas

Storky
29.04.08, 08:50
Dann geb ich auch mal meinen Senf dazu. Ich kenne den Threadstarter nicht uns möchte ihn nicht persönlich treffen: also BORKE, das ist keine Beleidigung, sondern eher ein Versuch, andere Mitglieder zu "beruhigen", was die Durchführung des Waffengesetztes angeht:

Stellt euch doch nur mal die Situation vor: ein Bahnhof, angenommen dort herrscht viel Gewaltpotential von Jugendlichen, das sagt der Threadstarter und das bestätigt die Kontrolle und die gezielte Frage nach Waffen. So, jetzt "erwischen" die Polizisten einen Jugendlichen, egal welcher Nationalität, am Bahnhof mit einem Messer mit fast 10cm Klinge und einem Schlagstock, der nun wirklich nur für das eine gut ist....was erwartet ihr? Das ist doch genau die Klientel, die das neue Gesetz treffen soll!
Meint ihr echt, in dem Fall hätte er ein 12cm Fixed behalten dürfen, weil er auf sein "Recht" pocht? Ich glaube eher nicht...

Wie gesagt, BORKE, ich gehe davon aus das du die Wahrheit sagst, aber woher sollen die Polizisten das wissen? Das könnte ja jeder potentielle Gewalttäter auch behaupten.


Von daher trage ich weiter mein Einhandmesser, der oben beschriebene Fall hätte meines Erachtens auch vor dem Gesetz passieren können, die Polizei war doch vorher nicht machtlos, wenn sie eine Gefahr für die Menschen gesehen hat.

Hi,

obwohl ich mir fest vorgenommen habe, mich aus solchen Diskussionen rauszughalten und so mancher sich jetzt sicher denkt, "hätte er es doch getan" :D
Mr.S hat absolut recht. Das was BORKE passiert ist, wäre genauso auch ohne das neue Gesetz passiert.
Klar ist es Scheisse, dass man als steuerzahlender, rechtschaffender Bürger unter diesen Volldeppen leiden muss.
Klar würde ich mich auch eher mit einem Schlagstock verteidigen wollen als mit dem Messer, das für mich eher Werkzeug ist und das letzte Mittel zur SV.
Und ja, ich bin Berufspendler und habe täglich in Bus, S- und Strassenbahn öfter die Klientel direkt vor Augen, die BORKE dazu bewogen hat, sich auszurüsten.
Aber solange es nunmal so ist wie es ist, und man keine Langzeit Erfahrung hat, wie das neue Gesetz in der Praxis gehandhabt wird, werde ich auch darauf verzichten, meine "Einhändigen" gassi zu führen.
Eventuell werde ich mir ein Pfefferspray zulegen um mir die zwei- und vierbeinigen Plagen im Notfall vom Hals zu halten und da ich eh immer mindestens ein SAK dabei habe ist auch der Verlust der Werkzeuge gering :hmpf:

Grüße

Markus

fuchs
29.04.08, 09:07
Ja, das ist ein schmaler Grat zu "Freie Waffen für freie Bürger" - was ich auch nicht möchte. Aber unsere Politik, die Medien aber vor allem die Menschen sollen sich mal entscheiden, was sie wollen. Und was sie sein wollen. Dumme Opfer oder wehrhaft. Und zu letztem gehört auch, dass man mal damit aufhört, sich jeden Scheiss verbieten zu lassen.
Pitter

Ich gebe dir völlig recht und teile deine Einstellung. Gleichzeitig denke ich, dass die meisten Menschen natürlich nicht wissen, was sie wollen. Das herauszufinden, gehört m.E. zum Schwierigsten überhaupt.

Das wirkliche Dilemma sehe ich aber woanders. Selbst wenn die Mehrheit wüsste, was sie will – welche Konsequenzen sollen die Menschen daraus ziehen? Konkret: Wen sollen wir wählen? Wer vertritt Menschen mit einem Bekenntnis zum wehrhaften selbstverantwortlichen Bürger mit Zivilcourage?
Öffentlich bekennen sich dazu nur Kräfte, die ich auf keinen Fall in irgendeinem Amt sehen möchte.

Dem deutschen Mainstream-Politiker läuft es kalt über den Rücken bei der Vorstellung von souveränen Bürgern, die notfalls beherzt eingreifen, wenn jemand körperlich bedroht oder angegriffen wird. „Deine Waffe sei das Handy.“

Wir leben meiner Meinung nach in einer Schein- (vielleicht besser „Anscheins"-) Demokratie. Seriöse Politiker mit Mut zu - oft nicht mediengängigen - Meinungen der Mehrheit sehe ich weit und breit nicht. Obwohl sich unsere Staatsform Demokratie nennt, also Herrschaft der Mehrheit des Volkes, setzt sich das höchst selten im wirklichen Leben um, sonst sähe unser Staat ganz anders aus.

Und wenn ein Kandidat vor der Wahl etwas verspricht, das er hinterher nicht hält, hält er das für sein gutes Recht.

AchimW
29.04.08, 09:38
Ich verstehe Deine Reaktion nicht wirklich.
Wie stellst Du Dir das mit dem Hinterkopfwissen vor, dass nichtmal hier im kleinen Kreis und nicht komplett öffentlich, halbwegs Einigkeit oder planmäßige Vorgehensweise, bzw. Planung zu einem Vorgehen möglich ist ?

Die paar Forumiten, die das nötige Wissen haben, wie man vorgehen könnte, haben nach wie vor Sorgen, dass ihr Name evtl. öffentlich bekannt wird, und halten sich deshalb zurück, das betrifft die Juristen als auch die Polizisten, die im Forum aktiv sind. Du bist bislang der Einzige, der aus seinem beruflichen Fachwissen etwas näher erläutert hat - das reicht aber nicht. Und wirklich verbindlich ist es auch nicht, davon abgesehen, aber die Erläuterung war jedenfalls eindrucksvoll.


Also im Prinzip handelt es sich ja hier um den ersten bekanntgewordenen Fall, den man zum Anlass nehmen könnte, die Angelegenheiten einer Klärung zuzuführen. Dass es sich dabei nicht um eine ideale Konstellation handelt, ist klar. Aber da Polizisten nicht willkürlich honorige, harmlos aussehende Bürger beim Flanieren auf der Einkaufsmeile filzen, wird der Idealfall wohl lange auf sich warten lassen.

Ideal für die gerichtliche Klärung der gesetzlichen Situation wäre daher sicher die Selbstanzeige von jemandem mit einwandfreiem Hintergrund. Sprich, man geht auf die Polizeiwache, legt den Einhänder (möglichst mit Klinge unter 12 cm) auf den Tresen und sagt, dass man damit gerade ohne Grund über die Straße gelaufen ist. Dann kann es ohne "Störgeräusche" losgehen, vorausgesetzt, man nimmt das eventuell kommende Bußgeld und den Verlust des Messers in Kauf. Und in einer Situation, in der "man" sich kennt, wie z.B. hier in einer Kleinstadt, kann man so was sicher auch vorher mit den Ordnungshütern abklären, damit alles ruhig und geplant abläuft.

Alleine, es fehlt der Freiwillige. Und da sich ein solcher so schnell nicht finden wird, sollte man eben, auch wenn der Fall nicht ideal ist, eventuell auf einen "Unfreiwilligen" zurückgreifen.

Was ich bei Deinem Beitrag nicht verstehe, ist die Äußerung über angebliche Forumiten, die das nötige Wissen haben sollen, wie man vorgehen könnte. Falls es die tatsächlich geben sollte, welche Sorgen plagen die denn und was sollte schon passieren, wenn ihr Name öffentlich bekannt wird? Disziplinarverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit gibt es jedenfalls meines Wissens nach nicht.

Ebensowenig verstehe ich das Gejammere der WBK-Besitzer, auf die erstens eine reine OWIG keinen Einfluss hätte und denen zweitens doch langsam klar werden müsste, in welche Richtung der Zug fährt, wenn nicht bald was geschieht. Hier wird offenbar nur nach dem Sankt-Florians-Prinzip gedacht und irgendwann ist das böse Erwachen groß.

Ookami
29.04.08, 10:11
Wie soll ich sagen, dumm gelaufen. Abgesehen davon, was ich von der neuen Gesetzeslage halte, kann ich nur fragen: was hätten die Polizisten machen sollen? Wenn es nicht erlaubt ist, ist es nun mal nicht erlaubt.

Einen "sozialadäquaten Zweck" für das Messer hätten sie dir wohl, nachdem du schon einen Teleskopschlagstock dabei hattest, schlecht abnehmen können.

Die Begründung finde ich ebenfalls seltsam. Wenn der Bahnhof für Ärger bekannt ist (von wem auch immer, gibt auch genug "Nordländer", die gewalttätig sind), dann kann man sich doch darauf einrichten, insofern, als dass man dem Ärger von vorherein aus dem Weg geht und an einem Bahnhof vorher aussteigt und einen kleinen Spaziergang macht oder wenn man den Bahnhof benutzen muß, sich wenigstens sofort beim Aussteigen nach dem besten Weg am Ärger vorbei umsieht.
Gegen eine Gruppe von Angreifern (die vermutlich auch noch bewaffnet sind) hat man auch mit Stock schlechte Chancen, da sollte man sich unbedingt was anderes einfallen lassen - Vorbeugen ist besser als Zurücklehnen. ;)

Wenn man dir ein Endura so abgenommen hätte, ohne die Begleitumstände, hätte ich mehr Verständnis gehabt. Das heißt nicht, dass ich die Gesetzesänderung toll finde, aber den Ärger hättest du leicht vermeiden können.

Wenn ich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht angemessen finde und schneller als erlaubt fahre, nehme ich auch ein Bußgeld in kauf, so einfach ist das.


Ookami


PS: Ganz nebenbei finde ich das Verbot der Teleskopschlagstöcke auch nicht gerade durchdacht.
Vor allem wegen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit bei SV ist doch ein Stock wesentlich angemessener bzw. besser zu dosieren, als ein <12cm Messer.
Wenn dann die ehem. 68er von den Grünen kommen und mir erzählen wollen, dass es keine Rechtfertigung für (bewaffnete) Notwehr gäbe und das auch noch mit dem Gewaltmonopol des Staates begründen, bekomme ich Wut. (siehe auch die Ansichten und Taten der RAF, die vom Herrn Ströbele vertreten wurden, der sich nicht zu schade war, dennoch die Grünen-Initiative zu unterschreiben)
Es gibt sehr wohl das Recht auf Notwehr! Dazu darf ich auch alles nehmen, was mir zur Verfügung steht und verhältnismäßig ist; sei es eine Kettensäge. Wenn das Tragen von Waffen erlaubt wäre (wie vor dem Gesetz), dürfte ich auch diese verwenden. Eigentlich darf ich sie ja auch immer noch verwenden, muß mich dann nur für das nicht erlaubte Tragen verantworten.
Das Notwehrrecht macht ja auch entsprechende Einschränkungen, um das Gewaltmonopol des Staates zu schützen und Notwehr zu einer Ausnahme zu machen, die es mir ermöglicht, mich legal meiner Haut zu wehren, wenn mich die Staatsgewalt mal mangels Omnipräsenz nicht schützen kann:
- dass es sich um einen rechtswidrigen Angriff handelt, setze ich mal voraus
- man darf sich nur gegen einen gegenwärtigen Angriff verteidigen; muß sich also an die Staatsgewalt wenden, sobald der Angriff abgebrochen wurde
- man muß die Verhältnismäßigkeit wahren; darf also jemanden, der einem körperlich unterlegen ist und einen unbewaffnet angreift, nicht einfach erschießen.
Und da kommt dann der Stock ins Spiel, mit dem man sich recht gut verteidigen kann, ohne befürchten zu müssen, den Angreifer aus Versehen umzubringen.

KAPAP - Schüler
29.04.08, 10:25
Also ich jedenfalls möchte lieber meine Waffen zu Hause lassen, weil ich mir denke, dass die eh nur unnötiger Ballast sind, dass ich sie eh nicht brauchen werde, als das mir ein Gesetz das Führen von Vornherein verbietet.

KAPAP - Schüler
29.04.08, 10:31
dann kann man sich doch darauf einrichten, insofern, als dass man dem Ärger von vorherein aus dem Weg geht und an einem Bahnhof vorher aussteigt und einen kleinen Spaziergang macht oder wenn man den Bahnhof benutzen muß, sich wenigstens sofort beim Aussteigen nach dem besten Weg am Ärger vorbei umsieht.


"Das Recht braucht vor dem Unrecht nicht zu weichen!"

pitter
29.04.08, 10:38
Das wirkliche Dilemma sehe ich aber woanders. Selbst wenn die Mehrheit wüsste, was sie will – welche Konsequenzen sollen die Menschen daraus ziehen? Konkret: Wen sollen wir wählen? Wer vertritt Menschen mit einem Bekenntnis zum wehrhaften selbstverantwortlichen Bürger mit Zivilcourage?
Öffentlich bekennen sich dazu nur Kräfte, die ich auf keinen Fall in irgendeinem Amt sehen möchte.

Zum letzte ACK. Zum ersten - das wirkliche Dilemma sehe ich ganz woanders. Es gibt Probleme, für die gibt es keine Lösung. Es gibt Gefährdungen, denen kann man nicht entgehen. Nur traut sich das niemand mal klar vermitteln. Das ist eines der Grundübel in er politischen Diskussion. Der Mensch wird sich an ein gewisses Lebensrisiko gewöhnen müssen. Nur sind die Risiken, an die man sich gewöhnt hat, irgendwie verschoben worden. Beim Rauchen, Autofahren, BMI jenseits 30, denkt sich kein Mensch was dabei. Läuft er abends durch die Fußgängerzone, werden offenbar hinter allen Ecken Messerstecher vermutet. Und irgendwer, nur nicht man selber, soll diese Risiken vermindern. Da läuft was schief.

Vieles, die Panikgesetzgebung, das Klatschen bei Verboten, resultiert genau aus dieser Entwicklung.

Was den aktuellen Fall angeht.

Ich habe in den letzten Wochen sehr viel über die Möglichkeit einer Verfassungsklage diskutiert. Mit Leuten aus der Politik, Juristen, der Presse. Was die Messer im WaffG angeht, sieht da keiner einen Anhaltspunkt, dass man eine Klage erfolgreich durchführen könnte (was das WaffG allgemein angeht schon eher, aber eben ohne Messerthematik).

Ich hätte keine Bedenken, hier zu einer Spende aufzurufen und die Nummer zu probieren, wenn ich hinreichende Aussicht auf Erfolg sehen würde. Aber mit den Armen zu wedeln, Geld loszueiern, das Geld anderer zu verblasen und hinterher zu sagen, upps, war halt nix, aber doll haben wirs gemacht - das ist exakt nicht mein Stil.

Und das gilt auch für diese OWI Sache. Alleine wegen des Schlagstocks sehe ich da schwarz. Denn ziemlich klar ist - Verteidigung ist kein sozial adaequater Grund, der eine Ausnahme des Verbots des Führens rechtfertigt. Ich sehe das grundsätzlich anders, die Behörde oder die Gerichte aber ziemlich sicher nicht.

Pitter

pitter
29.04.08, 10:54
Ideal für die gerichtliche Klärung der gesetzlichen Situation wäre daher sicher die Selbstanzeige von jemandem mit einwandfreiem Hintergrund. Sprich, man geht auf die Polizeiwache, legt den Einhänder (möglichst mit Klinge unter 12 cm) auf den Tresen und sagt, dass man damit gerade ohne Grund über die Straße gelaufen ist.

Sehr geschickt. Wenn man keinen Grund hat, hat man auch keinen allgemein anerkannten Grund. Damit gibts auch keine Ausnahme vom Verbot des Führens. Das heisst, du hälst das Verbot des Führens eines Messers für unverhältnismässig, weil es Dich einschränkt, dann ein Messer zu führen, wenn du keinen Grund hast, es zu führen :p Hmm, also IANAL, aber recht druckvoll klingt das nicht ;)

Interessanter fände ichs, wenn man mir dann ein Einhandmesser abnimmt, wenn ich damit in der Nürnberger Fußgängerzone meine Bradwörschd schneide. Denn das ist für mich ein berechtigtes Interesse, ein allgemein anerkannter Zweck (und im weitesten Sinne Brauchtumspflege). Da würde mich dann schonmal die Begründung der Behörde oder letztlich des Gerichts interessieren.

Interessieren (!). Denn ich vermute erstens, dabei wird mir keiner mein Messer wegnehmen. Und zweitens befürchte ich, bei der Begründung würde ich zwar den Kopf schütteln, aber das Urteil wäre rechtskräftig, nicht in meinem Sinne, und wir sind keinen Schritt weiter. Aber interessant wärs, ack.

Das dumme daran ist: Es wäre eigentlich egal, was rauskommt, wenn man die Nummer wenigstens sinnvoll für positive Publicity nutzen könnte. Kann man IMO aber nicht. Weil Du auf die vorherrschende Meinung triffst "was braucht der ein Messer, geschieht ihm recht". Sprich, Zeit und Kohle ist in jedweder Hinsicht verblasen, es sei denn, der eigene Wissenstrieb ist einem das wert.

Pitter

TACGLO
29.04.08, 11:06
Obwohl ich mich ziemlich häufig mit dem WaffG beschäftige, war mir noch nicht so richtig bewusst, dass bei einer OWI nach §§ 42a, 53 Abs. 1 Nr. 21 a, 54 Abs. 2 WaffG das entsprechende Messer eingezogen werden kann.
Da müsste man sich jetzt noch genau mit dem juristischen Ermessensspielraum "können" beschäftigen.

Solche Fälle können nicht nur am Bahnhof passieren. Ich bin mir sicher dass in absehbarer Zukunft noch viele rechtschaffene Bürger, in ähnliche Situationen geraten werden.:confused:

Von dem aktuellen WaffG und dessen Reichweite hat fast niemand eine Ahnung. Kein Wunder bei der schwammigen Formulierung. Vermutlich begeht jede zweite oder dritte Person eine OWI oder ein Vergehen nach dem WaffG und weiß nicht einmal davon.:irre:

Zum Thema Abwehrstock, finde ich, dass jeder Bürger dass Recht haben sollte einen Abwehrstock zu führen. Die Einschränkung nach dem alten WaffG (Verbot des Führens auf öffentlichen Veranstaltungen und öffentlichen Versammlungen) waren vollkommen ausreichend. Der Selbstschutzbereich ist faktisch nicht mehr vorhanden. Ich persönlich fühle mich in meiner allgemeinen Handlunsgfreiheit dadurch enorm eingeschränkt.:(

fuchs
29.04.08, 11:09
@Pitter,

d'accord bei deiner Risiko-Analyse - Leben ist ein Risiko, und viele möchten in diesem Punkt belogen werden - die Vollkasko-Gesellschaft.

Und Politiker sind begabte Öffentlichkeitsarbeiter, sie ziehen ihren Nutzen daraus. Nur so werden sie gewählt.

Daneben bleibt aber die Tatsache, dass wir in unserem Land keine seriösen Politiker haben - ich kenne jedenfalls keinen -, der öffentlich für den wehrhaften Bürger mit Zivilcourage und sein Recht sich zu verteidigen, eintritt. Das hat in Deutschland keine Tradition, und ich halte das für einen großen Mangel.

Erst wenn es vertrauenswürdige kluge Köpfe gibt, die dafür öffentlich eintreten, könnte eventuell auch in Deutschland eine Tradition des common sense und der Zivilcourage entstehen.

Ganz tief in seiner Seele hält der deutsche Durchschnittspolitiker die Gefahr, die von wehrhaften souveränen Bürgern ausgehen könnte, für mindestens genau so groß wie die durch gewaltbereite kriminelle Kräfte.

Sobald hier Leute in politische Ämter gelangen, scheinen die meisten ihre Zugehörigkeit zum Volk an der Garderobe abzugeben. Ihr Job als Politiker scheint sie auf eine gefühlte Gegenseite zu katapultieren, die per se besser weiß, was dem Volk, "dem großen Lümmel" (Heinr. Heine), gut tut.

exilant
29.04.08, 12:20
Deine Geschichte passt vorn und hinten nicht zusammen, ausserdem gibts an Bahnhöfen *noch* keine Eingangskontrollen, an denen jeder grundsätzlich kontrolliert werden muss, oder kontrolliert wird.

Ich sags nicht gerne, aber: "Don´t feed the Troll!"

Gerne sag ich: "Luftauge, Dein erster Eindruck war doch gar nicht schlecht!"

Mal sehen, ob das Dinig hier älter als 24 Stunden wird.

rupsk0
29.04.08, 13:24
Zunächst mal entschuldigt bitte meine gestrige Ausdrucksweise. Ich wollte niemandem ernsthaft auf den Schlips treten ;)


1.Du willst also in deiner Freiheit eingeschränkt werden? Und das auch wenn du sie niemals missbrauchen würdest?

2.Das es einzelne Personen gibt, die eine Gefahr darstellen ist klar. Aber da diese sich eh nicht von einem Waffengesetz beeindrucken lassen, möchte ich wenigstens, dass der friedliche Bürger sich (notfalls mit einer Waffe) gegen solche Individuen verteidigen kann.

3....aber wir reden hier von Hieb und Stichwaffen zur SV.

4.Du lebst in einer friedlichen Gegend und fährst selten Bus und Bahn, nicht wahr? Versteh doch bitte einfach, dass es Menschen gibt die nicht das selbe Glück haben und sich deshalb vorbereiten. Das macht einen noch lange nicht zum Schläger.

1.Nein ich will mich nicht in meinen Freiheitsrechten einschränken lassen. Ich bin auch einer der lächerlichen Minderheit, die ihr Kreuzchen regelmäßig bei den Gelben machen. Auch wenn dich das nichts angeht.
Es geht mir nur um folgenden Punkt: In dem Moment, in dem ein Gesetz in Kraft ist, kann ich nicht das Weinen anfangen, wenn ich für die Übertretung bestraft werde.

2.Dass ich selber meine Freiheit nicht missbrauchen würde tut überdies überhaupt nichts zur Sache. Es kann keine Einzellösungen geben, sondern nur Regeln für die Allgemeinheit. Wenn die bestehenden Verbote überhaupt nichts brächten (und das ist keine Befürwortung des Schwachfugs vom 01.04.) dann hätten wir eine Schusswaffenkriminalität wie in den USA. Haben wir aber nicht.

3.Klar ist es eine geringere Eskalationsstufe, als Schusswaffen oder Klingen. Aber ich finde es schon amüsant, wie hier die ganze Zeit Teleskoper als das nonlethale Wirkmittel überhaupt gepriesen werden. Ich weiß ja nicht, was DU für Erfahrungen damit hast. Aber das sind Waffen, die SEHR schnell zu Knochenbrüchen, Schädelbrüchen etc führen können. Sehe das Problem nicht, dass Heinz und Kunz diesen jetzt nicht mehr führen dürfen.

4.Ich lebe in Deutschlands zweitgrößter Stadt und sicher nicht in der besten Gegend. Ich nutze regelmäßig S- und U-Bahnen, auch zu Zeiten, zu denen das Gros der Einwohner längst schlummert.
Und glaub mir mal, ich bin selber ein paranoider Spinner und stets vorbereitet. Aber ich denke halt auch vorher nach und behalte bestehendes Recht im Hinterkopf. Ich habe niemandem unterstellt ein Schläger zu sein, sondern etwas nicht bis zum Ende durchgedacht zu haben.




1.Danke für das "matschig in der Birne", aber Deinen Beiträgen entnehme ich, dass Du offenbar gar nichts verstanden hast. Und dass jemand Hilfsbereitschaft verwerflich findet habe ich auch noch nicht gehört.

2.Aber.... Du wirfst mir naive Rebellion vor und gestehst gleichzeitig einen permanenten Verstoß gegen das Waffengesetz ein? Wow, das ist sicher weder ein naives noch ein rebellisches Vorgehen, lässt mir die Gruppe der 20jährigen Studenten und Kampfsportler, zu der Du ja nach eigenen Angaben gehörst, in einem ganz neuen Licht erscheinen und zeigt deutlich deine Intelligenz und dein durchdachtes Handeln!


Achim

1. Siehe ganz oben in diesem Posting. Das "matschige" bezog sich zudem auf jemand anders, aber egal.

2. Naivität bezog sich darauf, so ein lächerliches Posting wie das des Threadersteller ernsthaft als potenziellen Anlass für eine vereinte Front aller Hilfsbereiten des MF zu betrachten. Die Sache stinkt halt irgendwo - meiner Meinung nach (sehe ich ja auch nicht alleine so). Es wäre was anderes, wenn sowas einem langjährigen und als vernünftig bekannten Forumiten passiert (In die Kategorie zähl ich mich selber nicht, also spar dir jegliche Spitze ;) ).

Desweiteren verstoße ich gegen gar nichts - da ich meinen sozial-adäquaten Grund habe. Ich weiß, wie ich nach außen wirke. Wo ich wann zu sein habe, und was ich an welchem Ort, zu welcher Zeit wie mitführe. Das kannst du gesunden Menschenverstand nennen, oder sonst wie. Und wenn ich dochmal eine OWi bekomme, dann ist das so und meine Schuld. Auf einen Whine-Post hier kannst du dann vergeblich warten, da eigene Dummheit.

Was mein Hintergrund und mein Hobby damit zu tun haben, weiß ich beim besten Willen nicht. Schließlich fordere ich hier nicht "freie Waffen für freie Bürger" oder fasel von irgendeinem SV-Scheiß. Hach, was bin ich aggressiv :rolleyes:




Stellt euch doch nur mal die Situation vor: ein Bahnhof, angenommen dort herrscht viel Gewaltpotential von Jugendlichen, das sagt der Threadstarter und das bestätigt die Kontrolle und die gezielte Frage nach Waffen. So, jetzt "erwischen" die Polizisten einen Jugendlichen, egal welcher Nationalität, am Bahnhof mit einem Messer mit fast 10cm Klinge und einem Schlagstock, der nun wirklich nur für das eine gut ist....was erwartet ihr? Das ist doch genau die Klientel, die das neue Gesetz treffen soll!


Ebendrum. Und deshalb hat hier einer (und ich bin's nicht) vorher vergessen, mal den grauen Schwamm einzuschalten.


Schönen Tag noch :)

D.Kraft
29.04.08, 15:26
Steht ja bald Solingen vor der Tür.......

Mal sehen ob da auch ein paar Ordnungshüter aktiv werden.
Stichwort : Schnittdemo mit europäischen Schwertern durch mich sowie Herbert Schmidt von Ars Gladii.

Bin gespannt.

Ansonnsten ist es nur eine Frage der Zeit bis ein paar passendere Fälle passieren wo die Anwendbarkeit sowie die Rechtssicherheit des Waffengesetzes geprüft werden kann.

cheez
29.04.08, 15:29
Auf Solingen bin ich auch gespannt. Ich tippe ja auf Großrazzia. Grund: Organisiertes Owi-Begehen :steirer:

(Nu' erzähl mir keiner, dass Messer-Treffen sozial adequat sind, wären sie das, hätten wir dieses Verbot nicht)

Gruss, Keno

Keppeler M.
29.04.08, 15:31
Das habe ich mich letztes Wochenende beim Kamft auch gefragt.

Wie sieht es rechtlich bei solchen Messen/Ständen eigentlich aus?
Ist ja auch in der Öffentlichkeit, oder?


Markus

BORKE
29.04.08, 15:40
So, ich werde auch mal wieder was schreiben. Hätte ja nicht gedacht das diese Sache hier solche Wellen schlägt.
Also: Gekommen ist bis jetzt noch nichts. Weder von der Polizei noch von Gericht etc. Aber ich denke das wird auch noch ein paar Wochen dauern bis da was ins Haus flattert. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten.

Frank
29.04.08, 15:42
Ich weiß gar nicht, was Ihr alle mit "Teleskopschlagstöcken" habt?
Habt Ihr noch nie ein Einbeinstativ aka. Monopod gesehen?

Bis denne!
Frank

gast131009
29.04.08, 15:59
Mich würde interessieren : Was für ein Bahnhof das denn war ?
Da müsst du deine Mitbürger ja schliesslich vorwarnen :super:
Ich häng ja auch auf dem einen oder andern Bahnhof ab (berufsbedingt) Wär ja bescheiden wenn ich aufgmischt werde und nix dabei hätte...

gast31082009
29.04.08, 16:08
Das habe ich mich letztes Wochenende beim Kamft auch gefragt.

Wie sieht es rechtlich bei solchen Messen/Ständen eigentlich aus?
Ist ja auch in der Öffentlichkeit, oder?


Markus

Da Jürgen garantiert nicht mitliest, erlaube ich mir zu erwähnen, daß auch vor dem 01.04. solche Veranstaltungen zu Groß-/Veranstaltungen in der Öffentlichkeit zählten und meines Wissens beim Ordnungsamt angezeigt wurden.
Das wird jetzt noch genauso sein.
Im übrigen halte ich ein Messerforumstreffen, oder eine ander Veranstaltung mit schnittigem Hintergrund durchaus für eine mit kulturellem und sozialem Hintergrund.
Ausgenommen Hooligantreffs nach einem Bundesligespiel. Wobei das durchaus Ansichtssache sein kann. ;-)

gast141009
29.04.08, 16:09
2....dann hätten wir eine Schusswaffenkriminalität wie in den USA. Haben wir aber nicht.


Nach wie vor ein hübsches "Totschlagargument" - leider falsch.
Die Kriminalitätsrate ist in den Vereinigten Staaten dort am höchsten, wo die rigidesten Waffengesetze herrschen (bestes Beispiel: New York mit seinem völligen Waffentrageverbot).

Kannst ja nachts beruhigt durch den Central-Park marschieren, weil...Waffen sind verboten (also bist Du sicher). :glgl:

Die Politiker sehen es dort ähnlich wie die unseren: die Statistik wird um etliche Prozent "besser", wenn der Angegriffene nicht zurückschiessen kann.

Der Ole
29.04.08, 16:20
Meiner Meinung nach darf es einfach nicht um bestimmte Gegenstände gehen Man kann jemandem mit nem Telestab stark verletzen oder sogar töten, aber das geht genauso mit nem 8 cm Fixed, mit nem Golfschläger, Schuhen mit Stahlkappen, einem Boxcutter oder einem Schraubenzieher.

Man kann so viele Gegenstände wie man will als Waffe bezeichnen und die verbieten, aber wenn ich es wirklich will, finde ich eine Alternative bzw. kümmert mich eine OWI einen Schei***.

Es sind eben nicht die Gegenstände sondern die Menschen, die die Sachen missbrauchen bzw gefährlich machen.
Es gibt eine Menge Leute die ich kenne, bei denen ich mir keine Gedanken machen würde wenn die mit nem Tele oder einem 30cm Bowie rumlaufen.(trifft bestimmt auch auf die meisten aus dem Forum zu, hoffe ich jedenfalls)
Andererseits gibt es viele, die noch nicht mal eine Nagelfeile bekommen dürften. (Und die heißen nicht automatisch Achmed, sondern genauso oft Sergey, Peter oder John)

Ole

smeagolvomloh
29.04.08, 16:56
Steht ja bald Solingen vor der Tür.......

Mal sehen ob da auch ein paar Ordnungshüter aktiv werden.
Stichwort : Schnittdemo mit europäischen Schwertern durch mich sowie Herbert Schmidt von Ars Gladii.

Bin gespannt.

Ich weiß auf jeden Fall, dass einige Ordungshüter vor Ort sein werden - aber privat! Ich übrigens auch!

Anzunehmen, dass hier eine "Großrazzia" stattfindet, ist aus meiner Sicht ausgesprochen abwegig.

Die Messer Macher Messe 2008 im Solinger Klingenmuseum ist ein wichter Aspekt in der Solinger Wirtschaftskultur. Das Publikum zählt wohl kaum zu den anvisierten Adressaten der letzten Waffengesetzänderungen.

exilant
29.04.08, 16:57
@Ole,

lade doch die Innenausschüsse des Bundestages, den Innensenator von Berlin und von Hamburg und den Innenminister Deines Bundeslandes zu einem Tässchen Kaffee zu Dir nach Hause ein und erklär das denen mal.;) Der Herr Bundesinnenminister ist da ja etwas aufgeklärter, trinkt aber bestimmt ein Tässchen mit.;)

Das ist 100 mal hier durchgekaut worden. Leider zu spät.

Der Thread wurde älter als 24 Stunden.:confused:

cheez
29.04.08, 17:06
[...]Die Messer Macher Messe 2008 im Solinger Klingenmuseum ist ein wichter Aspekt in der Solinger Wirtschaftskultur. Das Publikum zählt wohl kaum zu den anvisierten Adressaten der letzten Waffengesetzänderungen.

Richtig, wie man in einem Beispiel von Jürgen Schanz lesen kann, sind die anvisierten Adressaten /augenscheinlich/ Landschaftsgärtner, Rettungssanitäter [im Dienst] und Steuerberater :super:

Gruss, Keno

chamenos
29.04.08, 17:12
Der Thread wurde älter als 24 Stunden.:confused:

Na irgendeinen müssen wir doch opfern, damit die anderen Threats nicht gekapert werden:D


...sind die anvisierten Adressaten Landschaftsgärtner, Rettungssanitäter und Steuerberater


Pflanzenmörder, Wehrdienstverweigerer und Helfer bei der Steuerhinterziehung.....

na passt doch. Weiß gar nicht, was Du hast?:steirer:

Gruß
chamenos

Haebbie
29.04.08, 18:19
Na irgendeinen müssen wir doch opfern, damit die anderen Threats nicht gekapert werden:D



Pflanzenmörder, Wehrdienstverweigerer und Helfer bei der Steuerhinterziehung.....

na passt doch. Weiß gar nicht, was Du hast?:steirer:

Gruß
chamenos

Schade dass Du beim Froentreffen vergangene Woche in Berlin nicht dabei warst.

Gruß
Haebbie

teachdair
29.04.08, 19:24
Schade dass Du beim Froentreffen vergangene Woche in Berlin nicht dabei warst.

Gruß
Haebbie

musstet ihr eurem laster froehnen?:glgl:

blani
29.04.08, 20:11
.... in der Stadt in der er lebt immer extrem viele sehr gewaltbereite junge "Südlander" ihr unwesen treiben entschloss ich mich dazu mein Spyderco Endura was sowieso mein EDC ist mitzunehmen. Ausserdem hatte ich einen Teleskopschlagstock dabei...

Dass so ein Satz (bzw. thread) nicht von den Mods gelöscht wird, kann ich nicht verstehen :confused:
Mit einer sachlichen Diskussion über Messer oder Gesetze hat das nichts mehr zu tun...
Hätte ich diesen Satz bei meinem ersten Besuch im MF gelesen, wäre es auch mein letzter gewesen! :mad:

Schinderhannes
29.04.08, 20:15
Neues Gesetz hin oder her wer am 20 April mit Waffen durch die Gegend läuft ,der wird bei einer Kontrolle,durch die Polizei, mit größter Wahrscheinlichkeit sein Teil (erstmal) lossein.Beim einem Schlagstock ist das auch noch klar,bei einem Messer wird es aber nicht anders aussehen,egal ob nun Opinel oder "böser" Einhandfolder.Rennt doch mal am Donnerstag mit diversen ausdrücklich erlaubten Messern in gewissen Stadtteilen von Berlin rum,die werden bei einer Kontrolle mit höchster Wahrscheinlickeit erst mal einkassiert.Und das ist nun nicht erst seit Eintritt des neuen Waffengesetzes so.........

chamenos
29.04.08, 20:23
1.Dass so ein Satz (bzw. thread) nicht von den Mods gelöscht wird, kann ich nicht verstehen
2.Mit einer sachlichen Diskussion über Messer oder Gesetze hat das nichts mehr zu tun...
3.Hätte ich diesen Satz bei meinem ersten Besuch im MF gelesen, wäre es auch mein letzter gewesen!

Moin.

zu 1. Mein Opa hat immer gesagt: kannst alles essen, musst aber nicht alles verstehen.
zu 2. Da reiht sich dann ja Dein Beitrag nahtlos ein.
zu 3. Ein Bahnhof voller junger Bayern/Schwaben macht mir auch Angst.

Gruß
chamenos

braces
29.04.08, 20:56
Neues Gesetz hin oder her wer am 20 April mit Waffen durch die Gegend läuft ,der wird bei einer Kontrolle,durch die Polizei, mit größter Wahrscheinlichkeit sein Teil (erstmal) lossein.

Interessant ist immer wieder, einen wie großen Stellenwert so ein Datum für viele Leute hat. Im Normalfall wird mir immer erst im späteren Tagesverlauf bewußt, das der verhinderte österreichische Kunstmaler Geburtstag hatte. Ich habe auch nicht das Gefühl, das es sonst irgendwie wichtig wäre. Wenn man nicht gerade im Umkreis einschlägiger Demos unterwegs ist, sollte das polizeiliche Interesse eher Durchschnittlich sein.
Ein Großteil der Menschen weiß wahrscheinlich gar nicht, was am 20.4. war.

Und ja, ab Mittwoch ist in Berlin Messerenthaltsamkeit angesagt. Dafür sollte man der Personalausweis nicht vergessen und etwas mehr Zeit für abendliche Wege einplanen. Das weiß hier aber jeder in den betreffenden Bezirken, das ist Tradition.:steirer:

Kleiner Tiger
29.04.08, 21:03
...die Statistik wird um etliche Prozent "besser", wenn der Angegriffene nicht zurückschiessen kann.

Ach ja, soviel Wahrheit in so wenigen Worten. Schön auf den Punkt gebracht, Osterguentermann.

Schinderhannes
29.04.08, 21:22
Interessant ist immer wieder, einen wie großen Stellenwert so ein Datum für viele Leute hat. Im Normalfall wird mir immer erst im späteren Tagesverlauf bewußt, das der verhinderte österreichische Kunstmaler Geburtstag hatte. Ich habe auch nicht das Gefühl, das es sonst irgendwie wichtig wäre. Wenn man nicht gerade im Umkreis einschlägiger Demos unterwegs ist, sollte das polizeiliche Interesse eher Durchschnittlich sein.
Ein Großteil der Menschen weiß wahrscheinlich gar nicht, was am 20.4. war.

Und ja, ab Mittwoch ist in Berlin Messerenthaltsamkeit angesagt. Dafür sollte man der Personalausweis nicht vergessen und etwas mehr Zeit für abendliche Wege einplanen. Das weiß hier aber jeder in den betreffenden Bezirken, das ist Tradition.:steirer:

Ich hab mir den Blödsinn ja nicht ausgedacht,Frag den Threadsteller:D oder die ganzen Massen an gewalttätigen Südländern :glgl:Passt halt irgendwie zum Datum.Die Sache ist eben so das man an dererlei Tagen,eher damit rechnen muss,kontrolliert zu werden.Und bei uns ist es Tradition das sich diverse lustige Leute am 20.04 am Nussberg treffen und auf den Knaller aus Braunau einen trinken,da wird so ziemlich jeder zwischen 14 und 50 kontrolliert ........Egal ich will jetzt auch keinem was unterstellen.Fakt ist nur das bei einer Kontrolle egal ob am 1 Mai oder sonstwann immer damit zu rechnen ist das das Messer erstmal weg ist,auch bei den "legal tragbaren" Modellen.

cugar
29.04.08, 21:26
Ein Großteil der Menschen weiß wahrscheinlich gar nicht, was am 20.4. war.

Woher sollen die auch alle wissen das ICH da geboren wurde.:super:

Für den Threadstarter,
so schlimm wird es schon nicht werden, nur schnell mahlen die Mühlen der Justitz nicht gerade.
Gedult musst du haben, fallst du einen Rechtschutz hast, schalte einen Anwalt ein.


Grüsse, Alex

Floating
29.04.08, 21:37
@rupsk0:

Wie gesagt: Ich find's dämlich über so etwas überhaupt diskutieren zu müssen. Und so wie ich das sehe müsste ich mit dir sehr lange diskutieren. ;)

Anscheinend leben wir wohl in zwei vollkommen verschiedenen Welten. Ich sehe nicht wie wir jemals auf einen Nenner kommen könnten. Und das vl. nicht nicht einmal etwa weil unsere Meinungen so furchtbar versch. sind, sondern vl. eher weil ich den Eindruck habe, dass du selbst nicht so ganz genau weißt wofür du stehst. Darüberhinaus steht alles was ich zur Untermauerung meines Standpunktes anbringen könnte bereits in meinem letzten Posting. Und das war eigentlich recht deutlich.

bert
29.04.08, 22:11
Übrigends, in Braunau sind am 20.04 auch Hochzeiten verboten.
Kein Spaß!

blani
29.04.08, 22:35
zu 1. Mein Opa hat immer gesagt: kannst alles essen, musst aber nicht alles verstehen.


Mochte wohl auch keine unangenehmen Fragen oder Bemerkungen! ;)

Nix für ungut! Jedenfalls gefällt mir Deine witzige Art in diesem sonst sehr seriösen Thread :super:

Grüsse

Menuki
29.04.08, 22:49
Ich bin kein Messerträger und wurde auch noch nie von der Polizei angesprochen, daher mein Unwissen...

Aber: Werden besagte Messer nicht auch den bösen Jungs abgenommen?
Und wie oft werdet Ihr (pro Monat?) kontrolliert und euch die Messer eingezogen?

Es gelten doch gleiche (unsinnige) Regeln für alle - hier wird einem aber suggeriert, als ob die Bösen unbehelligt mit Messern am Bahnhof o.ä. rumlaufen dürfen, und nur der rechtschaffene Bürger kontrolliert und von der Polizei geplündert wird.

Und ehrlich: Wenn ich ausnahmsweise durch bestimmte Gegenden komme, in denen ich Angst um meine Gesundheit / mein Leben haben muss, dann bin ich hoffentlich kreativ genug, um mir für diese Ausnahmesituation etwas zur Verteidigung mitzunehmen, das keine Waffe ist (z.B. Lidl Japan-Zugsäge :hmpf:)...

rupsk0
30.04.08, 02:39
@rupsk0:

Anscheinend leben wir wohl in zwei vollkommen verschiedenen Welten. Ich sehe nicht wie wir jemals auf einen Nenner kommen könnten. Und das vl. nicht nicht einmal etwa weil unsere Meinungen so furchtbar versch. sind, sondern vl. eher weil ich den Eindruck habe, dass du selbst nicht so ganz genau weißt wofür du stehst. Darüberhinaus steht alles was ich zur Untermauerung meines Standpunktes anbringen könnte bereits in meinem letzten Posting. Und das war eigentlich recht deutlich.

Genau, ich weiß nicht wofür ich stehe und warte verzweifelt darauf, dass du mir mal die Tatsachen verklickerst.
Du verwechselst mich mit jemandem, den dein großer Haufen "Blubb" da oben interessiert. ;)

Ist doch der Glaube an eine einzige Wahrheit und deren Besitzer zu sein die größte Wurzel allen Übels auf der Welt. - Max Born


In diesem Sinne, ich halt mich hier jetzt raus. Ich hab's über, wirklich. Ich werd mir hier noch die sachlichen Threads angucken über Messer und die andern netten Spielzeuge. Der Rest ist hier seit ca. einem Vierteljahr nur noch erbärmliches Rumgeweine und ich ertrag's einfach nicht mehr.

Horrido!

cheez
30.04.08, 05:16
[...] in diesem sonst sehr seriösen Thread :super:
[...]

Schlechter Witz.


Ich bin kein Messerträger und wurde auch noch nie von der Polizei angesprochen, daher mein Unwissen...

Aber: Werden besagte Messer nicht auch den bösen Jungs abgenommen?
Und wie oft werdet Ihr (pro Monat?) kontrolliert und euch die Messer eingezogen?

Es gelten doch gleiche (unsinnige) Regeln für alle - hier wird einem aber suggeriert, als ob die Bösen unbehelligt mit Messern am Bahnhof o.ä. rumlaufen dürfen, und nur der rechtschaffene Bürger kontrolliert und von der Polizei geplündert wird.

Und ehrlich: Wenn ich ausnahmsweise durch bestimmte Gegenden komme, in denen ich Angst um meine Gesundheit / mein Leben haben muss, dann bin ich hoffentlich kreativ genug, um mir für diese Ausnahmesituation etwas zur Verteidigung mitzunehmen, das keine Waffe ist (z.B. Lidl Japan-Zugsäge :hmpf:)...

Musst ein reiches Kerlchen sein. Ich kann es mir nicht 1x leisten, auf die Owi noch ein Messer im Wert von 200+ Euro "draufzupacken".

Keno

pitter
30.04.08, 07:57
Mit einer sachlichen Diskussion über Messer oder Gesetze hat das nichts mehr zu tun...
Hätte ich diesen Satz bei meinem ersten Besuch im MF gelesen, wäre es auch mein letzter gewesen! :mad:

Tja, willkommen im Leben. Wie das der threadstarter meint, weiss ich nicht. Tatsache ist, dass der Antrag, das Führen von Messern zu verbieten, primär den Hintergrund hatte, dass man in Berlin und Hamburg mit den dortigen Ausländischen Jugendgangs nicht mehr zurecht kommt. Und da ich mal davon ausgehe, dass da nicht von schwedischen, norwegischen oder finnischen Jugendgangs die Rede ist, werdens wohl südländische und ostländische Jugendgangs sein.

Und wenn Du Dich mal durch die Dokumente auf http://www.berlin.de/lb/lkbgg/ arbeitest - als Beispiel mal http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-lkbgg/bfg/nummer28/bfg_nr._28.pdf als Zitat herausgerissen Seite 20:

Darüber hinaus wurden männliche nichtdeutsche Jugendliche im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsan-teil im Jahr 2005
• 3,0 mal so oft bei Sexualdelikten insgesamt,
• 7,5 mal so oft bei Vergewaltigung,
• 2,0 mal so oft bei Straßenkriminalität und
• bei Gewaltkriminalität insgesamt 3,4 mal so oft
polizeilich bekannt wie deutsche männliche Jugendliche.

Nach BILD Art mache ich aber Panik und lasse den nachfolgenden Absatz weg, in dem steht:

Schaut man auf die nichtdeutschen männlichen Personen im Alter von 21 bis unter 25 und auf die 25 bis unter 30jährigen, so lässt sich feststellen, dass die Intensität der Begehung von verschiedenen Gewaltdelikten erheblich zurückgeht.

Schaut man auf einzelne Stadtteile, sieht der Anteil der nicht-deutschen Jugendlichen an Gewaltdelikten noch viel dramatischer aus.

Das ist mal Fakt. Da hilft auch keine deutsche Berufsbetroffenheit was. Warum das so ist, ist ein anders Thema. Sicher liegt es nicht daran, dass nicht deutsche Jugendliche mit einem Gewalttäter Stempel auf der Stirn geboren werden. Was aber erstmal nichts an der Analyse der aktuellen Situation ändert.

Und genau darüber hätte schon lange in epischer Breite sachlich diskutiert werden müssen. Wird auch. Siehe obige Quelle. Findet nur kaum Niederschlag in den Medien und kaum in der öffentlichen, politischen Diskussion - oder ich lese die falschen Medien ;)

Dieser Pawlowsche Reflex, jeder Diskussion, in der das Wort "Ausländer" vorkommt aus den Weg zu gehen, ist eine Pest.

Pitter

BTW, ich habe hier zwei Reisepässe auf meinen Namen. Einen deutschen und einen südländischen, nicht dass Du denkst und so. Ja, die sind beide gültig ;)

pitter
30.04.08, 08:01
Obwohl ich mich ziemlich häufig mit dem WaffG beschäftige, war mir noch nicht so richtig bewusst, dass bei einer OWI nach §§ 42a, 53 Abs. 1 Nr. 21 a, 54 Abs. 2 WaffG das entsprechende Messer eingezogen werden kann.
Da müsste man sich jetzt noch genau mit dem juristischen Ermessensspielraum "können" beschäftigen.


Der juristische Ermessensspielraum kommt doch erstmal gar nicht zum Tragen Das Grundübel ist ein ganz anderes:

Der Polizist will dein Messer einziehen, dann macht er das auch, Punkt.

Um zu klären, ob das auch alles seine Richtigkeit hat, und vor allem, um Dein Messer wiederzubekommen, musst Du klagen. Einmal gegen die Verwaltungsbehörde auf Herausgabe und gegen die OWI, wer noch mehr Geld verblasen will lässt vor Gericht prüfen, ob das Einziehen als solches rechtens=verhältnissmässig war.

So, und jetzt schaust mal, was das kostet und welchen Wert Dein Messer hat. Und nein, Deine Rechtschutz wird das wahrscheinlich nicht übernehmen.

Und genau das weiss sowohl der Polizist vor Ort wie die Verwaltungsbeamten. Die zudem noch den Vorteil haben, dass ihre Kosten im Rechtsstreit der Steuerzahler übernimmt. Und egal, wieviele Instanzen und mit wie wenig Erfolgsaussicht geklagt wird, auch persönliche Konsequenzen wird kaum ein Staatsbeamter fürchten müssen.

Ja, es hat einen guten Grund, dass es so ist. Wenn diese Freiheiten aber dazu misbraucht werden, Leute zu gängeln, die überhaupt keine Chance haben, ein Gesetz tatsächlich zu verstehen, auch wenn sie sich in einem Maß darum bemühen, das IMO über das Zumutbare weit hinaus geht - dann ist das was im Argen.

Und je länger ich mich mit dem WaffG und den praktischen Folgen beschäftigte, desto mehr tendiere ich zu einem Standpunkt, den ich vor nicht langer Zeit noch als Stammtischniveau abgelehnt habe: Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland.

In dem Rahmen darf man sich dann auch gleich mal fragen, was denn eigentlich mit den eingezogenen Messern passiert. Es werden wohl nicht viele viel Geld für einen ungewissen Ausgang lockermachen, um ihr 100EUR Messer zurückzuverlangen. Und dann? Versteigerung bei ****, Geld in die Staatskasse, Verbesserung der privaten Ausrüstung oder was passiert mit den Sachen?

BTW, die "jetzt erst recht" Auffassung, die von Böker und im Nachgang auch vom MM verbreitet wurde, hielt ich schon immer und halte ich angesichts der bisherigen Entwicklung für mehr als leichtfertig. Geschäft hin oder her. Und sich damit rauszureden, jeder müsse selbst verantworten, was er tut, ist IMO zu billig.

Grüße
Pitter

Floating
30.04.08, 09:26
@rupsk0:

Jetzt wein mal nicht rum. Du hast zuerst ausgeteilt und wirst jetzt mit dem Echo leben müssen. Ich führe das mal auf dein Alter zurück. Äußere deine Kritik doch in Zukunft einfach mal was konstruktiver, dann müssen Diskussionen auch nicht so ausarten.

Du verpackst hier außerdem unheimlich großen Blödsinn in deine gehobene studentische Ausdrucksweise. Klingt zwar dann alles erstmal total toll, bricht aber in sich zusammen sobald man näher hinhört. So Leute wie du finden für jeden Quatsch noch eine hochintellektuelle Begründung. Und ich habe keinen Nerv auf Leute die Bildung nicht von gesundem Menschenverstand unterscheiden können und alle anderen für dumm halten. Trete doch beim nächsten mal einfach was bescheidener auf, dann erntest du auch nicht so viel Kritik. Genau so ein Blödsinn ist der Grund warum ich fast nie in Internetforen schreibe.

Ich bin hier aber auch raus, da ich denke alles zu dem Thema gesagt zu haben und mich nicht für jeden Satz rechtfertigen möchte. Dem Threadersteller wünsche ich für die ganze Geschichte alles gute. Ich maße mir nicht an aus einer handvoll Postings herauslesen zu können, dass er lügt. Und Fehler haben wir ja sicher alle schon mal gemacht...

Ookami
30.04.08, 10:46
"Das Recht braucht vor dem Unrecht nicht zu weichen!"

Erzähl das deinen Südländern, wegen denen du den Schlagstock mitnimmst.

Ich meinte nicht, dass es prinzipiell richtig ist, dass man solche Umwege auf sich nehmen muß, aber von einer rein pragmatischen Seite her, hat es durchaus Berechtigung.

Was nutzt es dir, wenn du von den Typen von der Trage aus zurufst: "Das Recht braucht vor dem Unrecht nicht zu weichen!"

Ookami

KAPAP - Schüler
30.04.08, 16:36
Da geb ich dir schon Recht, das wäre dann auch schlecht so von der Trage aus...:glgl:
Ärger aus dem Weg gehen ist gut, seis durch einen kleinen Umweg oder durch mein Auftreten, mein Reden..........
Ein Lächeln hilft oft wunder, das versteht auch jeder. Hilft natürlich auch nicht immer und überall.
Und erfahrungsgemäß treffen sich fast immer zwei "Richtige" wenns zur Sache kommt, soll heißen zwei, die beide Streß suchen. Aber, das ist auch erfahrungsgemäß, heißt "fast immer" eben nicht "immer".
Wie gesagt, kleiner Umweg ist OK, aber wenn ich aus Angst einen ganzen Stadtteil o.ä. meiden muss dann kann irgendwas nicht mehr stimmen.

El Dirko
30.04.08, 17:53
Thread Geschlossen (OT)