Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abstimmung zur Petition
Vorschlag 1:
Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bundesbürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und allen friedfertigen Bürgern die Möglichkeit zu nehmen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, dass man die Messer tragen darf, wenn man einen Grund dafür vorweist, ist absolut nicht praktikabel. Ein Taschenmesser kauft man sich bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.
Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden deutschen Bundesbürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
Vorschlag 2:
Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, z.B. ein Einhand-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Tätigkeiten (etwa als Rettungsmesser oder einfach als Werkzeug für alle schnellen Schneidarbeiten) geeignet und gerade deshalb sehr beliebt sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbräuchlich benutzen, ist es absolut nicht als verhältnismäßig anzusehen, ein Verbot für die ganze Bundesrepublik auszusprechen und es für alle friedfertigen Bürger unter Strafe zu stellen, ein derart praktisches Werkzeug zu tragen.
Die Regelung, die Messer tragen zu dürfen, wenn man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund dafür vorweist, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Diese „allgemein anerkannten“ Gründe sind noch dazu im Gesetz nicht genau definiert und somit Auslegungssache. Ein Taschenmesser kauft man sich doch bekanntermaßen, damit man es immer in der Tasche hat, falls man es braucht. Sich für das Tragen eines Taschenmessers rechtfertigen zu müssen, stellt eine grobe Beleidigung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar.
Die Jugendkriminalität wird durch diese Regelung weder bekämpft, noch werden sich echte Gesetzesbrecher überhaupt davon beeindrucken lassen. Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft die feststehenden (also nicht klappbaren) Messer über 12 cm Klingenlänge.
Unter dieses Trageverbot fallen jetzt alle Messer, auch Küchenmesser wie Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm haben. Es ist auch hier absolut unverhältnismäßig, diese Messer für Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Es entbehrt jeglicher Vernunft, dass jemand, der vergisst, sein Küchenmesser in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, als Krimineller hingestellt wird, der illegal eine Stichwaffe mit sich führt.
Als freier Bürger sollte man auch hier die Möglichkeit und das Recht haben ohne Rechtfertigungszwang solche Messer zu tragen und auch zu benutzen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu tragen.
Vorschlag 3:
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei. Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt.
Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.
Abstimmung zur öffentlichen Petition - damit es endlich mal weitergeht.
Da sich drei Versionen als allgemein "anerkannt" in der Diskussion herausgestellt haben, habe ich diese drei Vorschläge so übernommen, wie sie im Forum geschrieben wurden, ich habe nur die Einleitungen entfernt, und die Absätze neu formatiert, die Originaltexte stehen im thread.
Es ist nur eine Auswahl möglich, spätere Änderungen sind nicht mehr möglich, ich hoffe, dass dann die Diskussionen über den genauen Wortlaut nicht mehr nötig sind.
edit:
"spätere Änderung nicht möglich" ist natürlich Blödsinn :rolleyes: - aber jetzt seid Ihr an der Reihe, und werdet beim Wort genommen und an Eurem Abstimmungsverhalten gemessen. Wenn nicht zahlreich abgestimmt wird, zeigt das lediglich, wie ernst oder auch nicht ernst Euch diese Petition ist.
Wer jetzt immer noch etwas zum Nörgeln finden sollte, hat irgendwie den Schuß nicht gehört - tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber anders realisiert es scheinbar niemand, dass es wirklich ernst ist.
Mehr als diese "endgültige Abstimmung" kann *ich* Euch nicht anbieten.
Es ist lang genug "diskutiert" worden.
Diese Abstimmung ist 5 Tage befristet, endet also am 10.03.08. Wie man dann damit verfährt, wird sich herausstellen, wer jetzt trotzdem noch ander Formulierungen ausarbeiten sollte, soll dass dann bitte im Unterforum IMSW tun.
edit:
Den Ausdruck "deutscher Bundesbürger" habe ich nachträglich in "Bürger" geändert, da es in der Diskussion ein Streitpunkt war - es geht um ein Bürgerrecht, und nicht um ein "deutsches Recht für Deutsche" :hmpf:
Ich war der Meinung, das das bereits geändert worden sei, bin gerade darauf hingewiesen worden...
Und damit nicht alle in Lethargie verfallen, und nur auf das Ergebnis warten:
1. Macht Euch mal Gedanken, wie man mit der Petition weiter verfahren will und soll - die Zeit bis zum Abstimmungsende sollte man sinnvoll nutzen.
2. Dieser thread ist offen !
Es besteht also die Möglichkeit, geringfügigen Feinschliff vorzunehmen - wenn, dann bitte stichwortartig.
1. ist wichtiger, damit nicht nach Ende der Abstimmung eine neue Abstimmung stattfinden muss...
Kannst du vielleicht noch schnell dazuschreiben, inwiefern sich die drei Versionen unterscheiden? Zumindest beim groben durchlesen konnte ich da jetzt nichts sehen (zumindest inhaltlich).
Es wäre wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen, anstatt sie für jeden Bundesbürger in der Öffentlichkeit zu verbieten. Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).
1. Macht Euch mal Gedanken, wie man mit der Petition weiter verfahren will und soll
Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen. Wir haben hier sicher jemanden dabei, der sich damit besser auskennt, wie / an wen so etwas verschickt werden sollte, um eine vernünftige Chance für Veröffentlichung zu haben. Meldet sich jemand??
Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).
Ja, sinnlos ist es. Eine Alterbeschränkung hätte zumindest den Anschein gewahrt, dass es um die Bekämpfung von Jugendgewalt geht.
Grüße Rainer
Kleiner Tiger
05.03.08, 13:05
Schönes Ding, danke an die Verantwortlichen.
Den Gedanken mit der Altersbegrenzung finde ich persönlich gar nicht so abwegig, denn auch der Umgang mit anderen Dingen des Alltags, die im Grunde und im Sinne des Erfinders ein harmloses Werkzeug sind, mit denen man aber bei unsachgemäßer Benutzung Schaden anrichten kann (Beisp. KFZ), ist oftmals durch ein Mindestalter begrenzt. Meiner Meinung nach auch zu Recht. Aber bevor wir deswegen einen Bremsklotz - sprich Endlosdiskussion - schaffen, lassen wir das doch erstmal dahingestellt.
Verbesserungsvorschläge habe ich gerade keine, aber kann man den Thread nicht auch bei "Neue Beiträge", bzw. "Heutige Beiträge" (für die vielen anonymen Mitleser) anpinnen, damit er dort immer oben steht? Sozusagen oberste Priorität?
...
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
...
Hallo,
das in der Öffentlichkeit bei sich tragen ist auch nach dem Gesetzesentwurf nicht verboten - solange man einen anerkannten Grund dazu hat oder hierfür ein verschlossenes Behältnis verwendet.
Daher fände ich es genauer zu schreiben
"... in der Öffentlichkeit mit sich zu führen".
Viele Grüße :)
Marc
gast05052009
05.03.08, 13:35
Einige Tools, wie Leatherman oder Gerber, deren Klingen einhändig zu
öffnen sind würde ja auch unter dieses Verbot fallen, obwohl Sie schon
per Definition Tools, also Werkzeuge sind.
Vielleicht kann man das ja noch irgendwie einflechten.
Kleiner Tiger
05.03.08, 13:40
Besser noch:
"... in der Öffentlichkeit...
...in der Hosentasche zum Gebrauch...
...mit sich zu führen"...
(oder so ähnlich, zugriffsbereit hört sich jedenfalls so "taktisch" bzw. militärisch an, das wäre in so einer Forderung wohl unangebracht. Aber es ist, glaube ich, deutlich, was ich meine.)
Gute Idee das Ganze und danke für die Zusammenstellung, am liebsten wäre mir aber fast ein 4. Variante bzw. ein veränderter 2. oder 3. Vorschlag (für mich sind diese beiden, von Formulierungen abgesehen, identisch).
Wie Hanker bin ich der Meinung, dass ein Altersverbot für Einhandklappmesser nicht sinnvoll wäre. Dies wäre ja härter als der jetzige Gesetzesentwurf, der ja auch Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet, sich auf den "allgemein anerkannten Zweck" zu berufen.
Kurzum: 3. (oder 2.) Vorschlag ohne Verbotsalternative wäre meine Wahl. Der wichtigste Punkt für mich ist der schon erwähnte "Zweck" und alles was da dran hängt.
Gruß
Carsten
...
(oder so ähnlich, zugriffsbereit hört sich jedenfalls so "taktisch" bzw. militärisch an, das wäre in so einer Forderung wohl unangebracht. Aber es ist, glaube ich, deutlich, was ich meine.)
Hallo,
das Wort zugriffsbereit hatte ich nicht verwendet. :confused:
Und mit sich führen taucht im Text (der dritten Version) noch ein paar mal auf.
Was genau meinst du?
In der Hosentasche find' ich aber auch gut ;)
Gruß
Marc
Kannst du vielleicht noch schnell dazuschreiben, inwiefern sich die drei Versionen unterscheiden? Zumindest beim groben durchlesen konnte ich da jetzt nichts sehen (zumindest inhaltlich).
Dann solltest Du genauer lesen, oder erwartest Du, dass ich oder sonst jemand jetzt noch ein "management summary" schreibt ? :rolleyes:
Da Du erst heute "neu dazugekommen" bist, wirst Du wohl oder übel die anderen Diskussionen zur Petition im anderen thread nachlesen müssen, oder eben hier die angebotenen Varianten.
Die Unterschiede sind in Details erkennbar, und es besteht nach wie vor die Möglichkeit, eine vierte oder fünfte Alternative zu verfassen - aber nicht in diesem thread, dieser hier ist für die oben genannten Versionen
Es war Zeit genug, diese Vorschläge durchzuarbeiten.
Und stichwortartig bedeutet auch:
"Streiche X - und ersetze durch Y" - mit der Benennung des obigen Vorschlags, aus dem diese Streichung/Änderung vorgenommen werden soll.
Wenn jetzt noch große Änderungen vorgenommen werden, kommt auch wieder dieses oder jenes Detail, worüber gefeilscht wird - das ist nicht Sinn der Sache.
Da vorher im jetzt geschlossenen thread niemand diese neuen Änderungen benannt hat, habe ich die Vorschläge so übernommen, bis auf die bereits bekannten, vorhin geänderten Streitpunkte.
btw:
In Vorschlag 3 ist die Altergrenze im ersten Absatz übrigens sehr elegant umgangen worden - was jetzt keine Wertung sein soll - genau lesen ;)
...auch wenn sie der Vollständigkeithalber später noch als "es wäre besser gewesen wenn, .." erwähnt wird
Kleiner Tiger
05.03.08, 14:25
Hallo,
das Wort zugriffsbereit hatte ich nicht verwendet. :confused:
...
Nee, so meinte ich das auch nicht. Aber weil dieses (für mein Empfinden sehr militärisch anmutende) Wort dauernd für ein Taschenmesser, dass seines Zweckes entsprechend in der Hosen- oder Jackentasche getragen wird, benutzt wird, dachte ich mir, mann könne es vielleicht mal etwas "alltäglicher" und ziviler ausdrücken.
...Und mit sich führen taucht im Text (der dritten Version) noch ein paar mal auf...
Für die habe ich ja auch gestimmt. :D ;)
denn auch der Umgang mit anderen Dingen des Alltags, die im Grunde und im Sinne des Erfinders ein harmloses Werkzeug sind, mit denen man aber bei unsachgemäßer Benutzung Schaden anrichten kann (Beisp. KFZ), ist oftmals durch ein Mindestalter begrenzt. Giftiges, explosives und kraftbetriebenes ist oft mit Umgangsbeschränkungen belegt(macht Sinn, wenn dieses Dinge von sich aus auf Dritte einwirken können). Nichts davon trifft auf Messer zu.
Deshalb finde auch ich eine Altersbeschränkung unsinnig und nicht für uns zweckmäßig.
"beleidigend" finde ich eine eigenartige Begründung gegen das Gesetz. Da finde ich die umkehr der Beweislast oder "Bringschuld" als Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit sehr viel besser.
So, abgestimmt, fertig , aus! ;)
M.E. geht es jetzt viel eher darum mit der Petition wirklich aus dem Senf zu kommen, anstatt jeden einzelnen Satz nochmal zu diskutieren.
Denn dass uns die Zeit davon rennt sehe ich aus pragmatischen Gründen als viel größeres Problem an, als nun umbedingt einen juristischen und germanistischen Meilenstein dort einreichen zu wollen.
Der Petitionsthread lief zwei Wochen, in meinen Augen lange genug für jeden um sich zu Wort zu melden.
Sonst stehen wir nämlich noch um die Diskussionskerze herum, wenn das Gesetz entgültig durch alle Entscheidungsinstanzen durch ist :rolleyes:.
Just meine 2 Pfennich
Jens
Damit kann ich rein garnichts anfangen. Das Verbot ist in der Sache sinnlos (auch für Jugendliche).
Für mich auch. Man sollte evtl. betonen, dass dies zumidnest dem vorgegebenen Zweck eher gerecht würde.
Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen.
/agree
Einige Tools, wie Leatherman oder Gerber, deren Klingen einhändig zu
öffnen sind würde ja auch unter dieses Verbot fallen, obwohl Sie schon
per Definition Tools, also Werkzeuge sind.
Vielleicht kann man das ja noch irgendwie einflechten.
Bestimmt!
Danke für eure Ideen. Der Thread hier ist ein guter Ansatz, um dann zügig, aber überlegt und gut koordiniert was brauchbares "auf den Weg zu bringen".
...
aber kann man den Thread nicht auch bei "Neue Beiträge", bzw. "Heutige Beiträge" (für die vielen anonymen Mitleser) anpinnen, damit er dort immer oben steht? Sozusagen oberste Priorität?
Das könnte man auf der Startseite anbringen, kann aber nur ein Admin.
Wäre sicher sinnvoll - wenn man sieht, dass diese Abstimmung mittlerweile 374x aufgerufen wurde (- 20x von mir, um den Fortschritt zu beobachten...), aber erst 60 Stimmen abgegeben worden sind...
...dann ist das schon ziemlich ernüchternd, obwohl klar ist, dass eine Petition eine klar definierte Sache ist, die einem persönlich entweder gefällt oder nicht.
Es ist schwierig, jeden in dieser extremen Zusammenfassung auch wirklich anzusprechen, aber Abstriche muss man hinnehmen, es geht um die Sache, und nicht um individuelle Befindlichkeiten.
Ok,
sieht so aus als wäre die Mehrheit für die 3. Version.
Ich hab sie mir grad nochmal durchgelesen und hätte da ein paar Sachen die sich noch verbessern ließen bzw. sich im Text einfach nicht gut lesen.
"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur als Jäger, Pilzesammler und Feuerwehrmann, sondern, damit man es immer dabei hat, falls man ein Werkzeug benötigt."
Dieser Satz passt irgendwie nicht zusammen.
Viellleicht so:
"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur zeitlich oder örtlich begrenzt als Jäger, Pilzesammler oder Feuerwehrmann, sondern auch im normalen Alltag für vielseitige Zwecke."
Hier würde ich ein "auch" einfügen.
"Das ist >auch< der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind."
Hier würde ich es etwas anders formulieren:
"Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit bei.
Stattdessen vielleicht:
"Dazu kommt, dass diese "allgemein anerkannten Gründe" im Gesetz nicht näher definiert sind und dadurch nur weitere rechtliche Unsicherheiten für den Bürger geschaffen werden."
Hier:
"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine beleidigende Bevormundung und Verunsicherung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar
Vielleicht so:
"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine absolut unangemessene Bevormundung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar."
Hier würde ich das "Handlungsfreiheit" durch "persönliche Freiheit" ersetzen weil es oben schon mal verwendet wurde:
"Solch eine pauschale Einschränkung der Handlungsfreiheit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme."
Hier würde ich ein "durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit" einfügen:
"Die Jugendkriminalität wird >durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit< nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft.
Das hier hört sich irgendwie nach "Küchenmesser zur Verteidigung" an (der Satz ist zum Teil noch von mir, find ihn aber im neuen Zusammenhang zu aggresiv):
"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen."
Vielleicht eher:
"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer transportieren zu dürfen ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.
So, ich hoffe es kommt nicht irgendwie arrogant rüber daß ich hier soviel verändern will.
Ich möchte einfach nur einen Text der gut bei der Leserschaft ankommt.
BtW.
Ein Fachmann wäre hier wirklich nicht schlecht.
Die Petition sollte "im Namen" der IMSW durch eine natürlich Person eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Petition (also sobald mitgezeichnet werden kann), sollten durch die IMSW Pressemitteilungen rausgehen. Wir haben hier sicher jemanden dabei, der sich damit besser auskennt, wie / an wen so etwas verschickt werden sollte, um eine vernünftige Chance für Veröffentlichung zu haben. Meldet sich jemand??
Das hört sich doch mal gut an, Veröffentlichung ist das Stichwort.
Gruß K.
"Ein Taschenmesser gebraucht man eben nicht nur zeitlich oder örtlich begrenzt als Jäger, Pilzesammler oder Feuerwehrmann, sondern auch im normalen Alltag für vielseitige Zwecke." Vielleicht so:
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.
"Das ist >auch< der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind." Vielleicht so: Das ist im Übrigen der Grund, warum es klappbare Taschenmesser gibt.
"Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine absolut unangemessene Bevormundung für jeden freien und friedfertigen Bürger dar." Sich rechtfertigen zu müssen ist keine Bevormundung.
Ich würde "beleidigend" und "Bevormundung" durch unverhältnismäßige Belastung ersetzen.
"Als freier Bürger sollte man auch hier das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer transportieren zu dürfen ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.
Bürger reicht. Es gibt keine unfreien Bürger. Wären sie unfrei, wären sie keine Bürger.
Das ist keine Grundsatzdiskussion, ich würde mich dem endgültigen Text so oder so anschließen. Es wurde eben gefragt.
Ansonsten: Druckbare Version rausbringen und jeder schickt es an seine Regionalpresse und wen er sonst so kennt.
Ich werde mal meine Feinschliffvorschläge bringen:
Es fehlt noch der Hinweis, dass ein Großteil der Taschenmesser auf dem Markt betroffen wäre.
Bei den >12cm Klingen sollte man auch noch ein nicht-Küchenmesser anführen, zB Outdoor oder Fahrtenmesser.
Ookami
Na schau an, so kommt doch was brauchbares raus.
Wie gefällt euch das:
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist jedoch völlig unangemessen, aus diesem Grund friedlichen und gesetzestreuen Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet und bestimmt sind. Das ist im Übrigen der Grund, warum es einhändig klappbare Taschenmesser gibt.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig, ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle friedfertigen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dazu kommt, dass diese "allgemein anerkannten Gründe" im Gesetz nicht näher definiert sind und dadurch nur weitere rechtliche Unsicherheiten für den Bürger geschaffen werden.
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. Sich für das Tragen eines solchen Messers rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Belastung und Verunsicherung für jeden friedfertigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der persönlichen Freiheitt steht in keinem Verhältnis zum mehr als zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird durch ein Messerverbot in der Öffentlichkeit nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird sich die Problemgruppe um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem gesetzestreuen Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als friedfertiger Bürger sollte man auch hier das Recht zurück erhalten, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines "allgemein anerkannten Zwecks", solche Messer bei sich tragen zu dürfen, ohne sie in ein (laut Gesetz) "verschlossenes Behältnis" sperren zu müssen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.
Also ich find ihn so klasse! Er ist aussagekräftig, leicht zu lesen und er überzeugt!!!
Gruß K.
__________________
Hallo,
ich habe auch gerade abgestimmt.
Was man meiner Meinung nach noch etwas deutlicher herausstellen sollte ist, dass momentan niemand (zumindest ich nicht) weis, wann man nun ein Messer, dass unter die Neuregelung fällt, mitnehmen darf oder nicht, da der "unbestimmte" Rechtsbegriff "allgemein anerkannten" doch sehr viel Spielraum bei allen Beteiligten lässt.
Glaubt man einigen Messerfirmen (siehe Diskussion Stellungnahme der Firma Böker, aber auch andere) bleibt alles beim Alten.
Nach Meinung andere werden wir völlig entmündigt.
Folgende Auswirkungen fällen mir spontan ein:
rechtstreuer Bürger:
Einschränkung meiner Rechte, weil ich das liebgewonnene Werkzeug u. U. nicht mehr jeder Zeit oder nur mit schlechtem Gewissen mitführen darf/werde.
Polizei/Vollzugsbehörden:
Es wird wieder einmal eine unklare, komplizierte und interpretierbare Rechtvorschrift geschaffen. Diskussionen, Streitigkeiten und unnötige Gerichtsprozesse sind vorprogrammiert.
Messerhandel:
Möglicherweise muss mit erheblichen Umsatzeinbußen gerechnet werden. Zumindest ich habe zur Zeit keine große Lust, mir neue Messer, die ich vielleicht demnächst nicht mehr tragen darf, zu kaufen.
Gruß
Heinz
Moin,
find ich toll, dass sich jetzt mal der eine oder andere noch hier beteiligt :super:
Die überarbeitete Version von Kentucky ist auch schon wieder ein ganzes Stück runder, das wird :)
Drei Dinge noch, die hier genannt wurden und meiner Meinung nach noch rein sollten. Das wird nur wenige zusätzliche Wörter kosten.
1. Viele Multitools
2. Unter die >12cm Klingen fallen viele Outdoormesser
Verdeutlicht nochmal die große Tragweite und spricht evtl NOCH mehr Leute an.
3. Das was Chaos_66 schreibt: Eine zunehmende Rechtsunsicherheit nicht nur für den Bürger, sondern auch am anderen Ende der Polizist und Richter, Bürokratieaufwand etc. Vll lässt sich da nochmal ein schöner Satz finden.
(Ja ich weiß, nicht nur labern, aber JETZT hab ich grad wirklich keine Zeit, ich versuch das morgen aber auch gerne selber :p )
Vorschlag 3:
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12 cm Klingenlänge ist laut allen beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte BRD zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörde [optional: Behörden] bei.
Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzesammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung.
Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann. gestrichen - zum Vergleich vorläufig gelassen
Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstands rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine pauschale Einschränkung der Persönlichkeit steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer einzuführen.
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende (d.h. nicht klappbare) Messer über 12 cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen jetzt viele alltäglich benötigte Werkzeuge, wie z.B. Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider, die naturgemäß eine längere Klinge als 12 cm aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, diese Werkzeuge dem verantwortungsbewussten Bürger in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit ganz normale Küchenwerkzeuge zu kriminalisieren.
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines undefinierten „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen und auch benutzen zu dürfen" gestrichen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnellstmögliche und vor Allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm führen zu dürfen.
Alle vorgenommenen Änderungen in rot
Viel habe ich nicht geändert, die Umformulierung von Kentucky, exilant und rupsko habe ich soweit eingebaut, und hier und da ein anderes Wort eingesetzt, damit man sich beim Lesen nicht immer an denselben Begriffen festhängt - zuviele Wortwiederholungen ("friedfertig") entwerten manche Aussagen, "mündig" und "rechtschaffen" klingen imho selbstbewusster.
Nochmal ergänzt
Kann sein, dass es jetzt hier und da immer noch etwas hakelt, aber es wird runder und runder - den Vorschlag 3 habe ich rausgesucht, da er von Anfang an eindeutig vorn lag ;)
edit III:
folgender Satz:
"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser..."
oder eher
"Ein modernes Taschenmesser oder Multifunktionsmesser..."
welche Reihenfolge klingt besser, bzw. sinnrichtiger ?
Hallo,
gut, was hier abläuft.
Folgenden Satz würde ich etwas umstellen:
von:
Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann.
nach:
Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern jedermann kann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen und benutzen.
Im letzten Absatz: Ich denke "vor allem" schreibt man klein.
Und BRD würde ich ausschreiben (Bundesrepublik Deutschland).
Soviel erstmal von mir. Ich verfolge das weiter.
Gruß Th.
hm...
Das mit dem "führen und benutzen *dürfen*" könnte eine zweischneidige Sache sein, weil wenn man es künftig (nach politischen Willen) zu seinem Zweck benutzen darf, hat man ja auch einen Grund es zu führen.
andersrum:
Sind wir *kein* Mitglied einer der beispielhaft genannten Benutzergruppe, haben wir ja nach politischen Willen auch keinen Grund, es zu führen :ahaa:
Aber was ist, wenn man "jetzt im Moment" gerade keinen offensichtlichen Bedarf am mitgeführten Messer hat ?
Darum kann es auch genau andersrum ausgelegt werden, und sollte deshalb besser nicht im Text stehen.
Ich bin jetzt nicht sicher, ob der Widerspruch, bzw. der "Ballast" in der Formulierung "benutzen dürfen" klar wird...
Ich bekam gerade einen Hinweis auf "behindertengerechte Einhandmesser" - halte ich persönlich ebenfalls für unklug, weil man sich damit auch wieder ein Gegenargument = Einschränkung einbauen würde, auch wenn es von der Sachlage her richtig ist.
Die anderen Fehler werden wir alle noch korrigieren.
Noch mehr Meinungen zu allen Vorschlägen inner- und ausserhalb der Abstimmung wären nicht schlecht. Ich sehe immer sehr viele Leute hier lesen, vielleicht fällt jemandem noch etwas auf, was den direkt Beteiligten nicht auffällt.
Auch die, die schon ihre Stimme abgegeben haben, dürfen und sollen etwas dazu schreiben, der abgestimmte Vorschlag 3 ist ja nun schon etwas von der Abstimmungsversion modifiziert.
Mein Ergänzungsvorschlag
Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen, eine Alter(s)grenze für das Führen solcher Messer einzuführen...
Snip: ...oder das Aussprechen eines Messertrageverbotes als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit (z.b in einem Strafverfahren) zu ermöglichen. Ein Richtervorbehalt könnte viel schärfer ausfallen, da ein individuelles Verbot, welches ev mit dem Widerruf einer Bewährung einhergeht, deutlich abschreckender Wirkt als ein allgemein gehaltenes Verbot.
Mich stört dieser Satz irgendwie, der passt nicht richtig zusammen.
"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann."
Fällt da jemandem was ein?
Gruß K.
Also imho ist das mit der Altersgrenze schon fehlgeleitet ; Ich habe mein erstes Messer in frühester Kindheit bekommen, und nie jemanden damit verletzt. Damit würden wir wieder einmal verhindern, dass das Problem- nämlich die kriminellen Jugendlichen- an der Wurzel gepackt wird.
Im Endeffekt würden die ganzen vorhergehenden Argumente dadurch abgeschwächt ; Man kann ja schlecht sagen, dass Messer nicht verboten werden sollten und dann doch wieder irgendwie. Mich würde auch interessieren, wie hoch der Anteil der kriminellen Jugendlichen in der Kriminalitätsstatistik wirklich ist und wie viele "U-Bahn Schläger" und ähnliche Straftäter tatsächlich unter 18 sind.
mfg
Moritz
Hi,
Ich finde es solte noch Herausgestellt werden das.
Auch Einhändigbedienbare Messer Verboten sind.
Die jeder von uns schon mal dabei hatte.
Z.b. Teppichmesser!!!!,Kleinstmesser mit Klingenlängen von 5 cm,Kreditkarten Messer z.b.MT Option.
Es fallen über 90% aller Klappbaren messer unter das Verbot.
Ansonsten finde ich den Entwurf schon richtig gut.
Gruß
Georg
Mich stört dieser Satz irgendwie, der passt nicht richtig zusammen.
"Ein Taschenmesser oder modernes Multifunktionsmesser benötigt man nicht nur als Jäger, Pilzesammler, Camper und Feuerwehrmann, sondern, weil jedermann es als vielseitiges Werkzeug immer und überall mitführen kann."
Fällt da jemandem was ein?
Gruß K.
Soll ich die Aussage in andere Worte fassen?
Ein Taschenmesser benötigt man, weil jeder es dabei haben kann.
Was will man damit sagen?
Ist das genau die Bewaffnungsspirale, die die Initiatoren heraufbeschworen haben?
Das stört mich auch an diesem Satz.:)
Vielleicht so:
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.
So in etwa?
So in etwa?
Ein Taschenmesser führt man eben nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es der Jagd, des Pilzesammelns oder im Rettungseinsatz, sondern auch im Alltag und sei es nur für den Fall, man bräuchte es. So, wie auch Telefone mitgeführt werden, obwohl man manchmal tagelang nicht angerufen wird.
Vielleicht noch einfacher:
Ein [Einhand-]Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzesammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung.
Bingo, das ist es !!
Rein damit.
Gruß K.
N'abend!
Bin heute für nix mehr zu gebrauchen, habe mir jetzt lediglich nochmal die "neuste Version" zu Gemüte geführt und es liest sich schon wieder viel besser. Wortwahl, geschicktere Formulierung - passt. Zwar ein wenig länger, aber noch durchaus im Rahmen.
Morgen bin ich wieder frisch, dann gehts hoffentlich konstruktiv weiter - wenn mir noch was einfällt bin ich dabei!
Nur zwei Kleinigkeiten:
Statt:
Es wäre bspw. wesentlich sinnvoller gewesen
beispielsweise ausschreiben -> Stilfrage
Und:
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis irgendeines undefinierten „allgemein anerkannten Zwecks“ solche Messer tragen dürfen.
solche Messer tragen zu dürfen. -> keine Stilfrage.
Sonst ist es gut.
Grüße,
Steffen
Ich kann auch nur eine Kleinigkeit beitragen: dritter Abschnitt, letzter Satz - "Behördn" -> "Behörden"
Der Kürzungskommissar sagt: zu lang! Maximal 3000 Zeichen sind erlaubt, damit 56 Zeichen zu viel.
Ich bin der Meinung, dass man die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" nur einmal vorne braucht und nicht ständig wiederholen muss, z.B.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen (wie im Gesetz formuliert) „allgemein anerkannten Zweck“ vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit eines jeden Bürgers. Dass dieser Zweck im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit für Bürger und Behörden bei.
und
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis eines ungenauen Zwecks solche Messer tragen dürfen.
Einschränkung der "Persönlichkeit" finde ich auch etwas seltsam. Die Handlungsfreiheit aus Vorschlag 3 fand ich treffender. Damit wären wir allerdings wieder bei 3001 Zeichen, müsste also irgendwo ein Leerzeichen oder Zeilenumbruch herausnehmen. :rolleyes:
Wenn es ums Kürzen geht:
Ich finde den gesamten Absatz zu den feststehenden Messer (3 von unten) recht "dünn". Es ist ja wirklich schwer plausibel zu machen, warum man "Küchen- und Brotmesser oder Kuchenschneider" mit sich herumtragen will, ohne z.B. ein Picknickkörbchen = all. anerkannter Grund (?) dabei zu haben. Das wird einem ja gleich um die Ohren gehauen, dass eben dafür ja "Ausnahmetatbestände" (sind wir schon so weit, dass ein Picknick eine Tat ist ? :steirer:) geschaffen wurden.
Wenn uns da nix besseres einfällt, würde ich persönlich eher diesen Absatz streichen.
Was die 3001 Zeichen anbetrifft: Darum wurde je "Behördn" geschrieben ;)
Grüße Rainer
P.S. Ich unterschreib (fast) alles, solange es nicht mit SV begründet wird
Gegen die Streichung des Absatzes der langen Messer erhebe ich entschieden Einspruch!
Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Jugend in Berlin (ja, das ist die Stadt wo ständig etwas (http://www.elementarteile.de/?p=1643) passiert, aber eher ganz selten mit Messern), wo ich vom lokalen Eisenwarenhändler ganz stolz zum ersten Frühstück zur Einweihung der neuen Wohnung meiner Schwester ein Brotmesser gekauft habe und dies (in Zeitungspapier eingerollt) aber nicht in einem verschlossenen Behältnis (wo hätte ich das wohl herbekommen sollen) über die öffentliche Strasse transportiert habe.
Dieses uneingeschränkte Recht sollen meine Kinder und Enkel auch haben.
PS. Dass die Ausnahmeregel vom Gesetzgeber als wirkliche Ausnahmeregel gedacht ist, und der Trick mit der mitgeführten Salami vermutlich nicht funktionieren wird, sieht man an der öffentlichen Äusserung von Innenausschussvorsitzenden Edathy, der sogar einem Jäger auferlegen möchte, sein Handwerkszeug Einhandmesser auf dem Weg zum Revier in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren!
Nachweis (http://www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-5810--f102051.html#frage102051)
@mungale:
versteh mich nicht falsch, ich findes das genau so sinnvoll wie du.
Aber die Brotmesserstory ist halt ein schwaches Argument für uns, denn auch hier werden sofort die "Ausnahmeregelungen" hervor geholt werden. Du kannst ja dann mit deinem Kassenbeleg vom selben Tag problemlos belegen, dass du das Messer eben erst gekauft hast und nach Hause transportierst.
Es geht dir doch vermutlich letzten Endes auch nicht um das Brotmesser. Sondern eher darum, dass es für ein >12cm-Verbot, um mal Tölle zu zitieren, "überhaupt keinen vernünftigen Grund gibt".
Ist ohnehin seltsam, die 12 cm Regelung: die Tülle aus Berlin hat in der Anhörung ja explizit das Verbot der Einhandmesser gefordert, weil diese so heimtückisch und verdeckt getragen und gezogen werden könnten, und als Gegenbeispiel ein größeres Fixed genommen, und demonstriert, wie wenig sich dieses für hinterlistige Angriffe eignet, weil es erst so umständlich und von jedem bemerkbar gezogen werden muss...
Grüße Rainer
Sehr gut! - die dritte Version in der letzten Fassung. Persönlich wäre ich für weniger Text und prägnantere Aussagen unter Verzicht auf alle Doppelungen und Superlative (sowas reizt zum Widerspruch), habe aber keinen Nerv, daran zu feilen. Ich kann damit leben! Ich werde bestimmt die Petition online unterzeichnen!
Rainer
OK - da haben sich jetzt einige Formatierungsfehler eingeschlichen, ist nicht immer so ganz einfach, ununterbrochen alles im Blick zu haben.
1. also unter 3000 Zeichen - ist hinzubekommen
3. "bspw." wird in "z.B." geändert
4. Die Brotmesser-Aussage scheint mehreren Lesern ein Dorn im Auge zu sein, ich bin auch per PN gefragt worden - ich konnte es nur so deuten, dass der Kauf mit anschließendem Transport damit gemeint ist, und Brotmesser beispielhaft sind.
5. Wie wäre es mit "Individuum" anstatt der Persönlichkeit ?
Die Altersgrenze habe ich im vorletzten Absatz noch mal eingeschränkt, indem ich "zu erwägen" anstelle von "einzuführen" gesetzt habe.
edit.
Es sind tatsächlich einige Fehler beim Bearbeiten aufgetreten, das ist beim Aufheben der Farbmarkierungen passiert.
Wenn jetzt die Zeichen immer noch zuviel sind, werden es nach dem Entfernen der grauen Klammern nochmal weniger sein (-28 Zeichen: 7x3 Zeichen + 7x1 Leerstelle), die sind für Euch, damit Ihr seht, wo etwas fehlt.
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut aller beteiligten Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Einhandmesser
Fakt ist, dass gerade diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.
Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzsammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung. Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstandes rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine generelle Einschränkung steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine Altergrenze für das Führen solcher Messer zu erwägen.
Feststehende Messer
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.
Jeder Bürger sollte auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Zwecke“ solche Messer tragen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung und fordere hiermit das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm führen zu dürfen.
Farben entfernt
Kleiner Tiger
07.03.08, 09:07
Zweiter Absatz, letzter Satz:
Heißt es nicht: "...alle rechtschaffenden Bürger..." mit "d"?
Sonst prima.
Edit: Ach so, vielleicht noch einen kleinen Satz zur Einleitung?
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Es ist auch hier mehr als unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.
Drei Kleinigkeiten:
fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser
das macht es noch stärker
Auch hier ist es mehr als unverhältnismäßig,
Stil
Vielleicht nur:
Auch hier ist es unverhältnismäßig,
und somit ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.
das macht es etwas präziser und eleganter
Edit: noch was gefunden:
ist laut allen beteiligten Parteien
ändern in
ist, laut aller beteiligten Parteien,
eingeschobener Nebensatz und Genitiv
Wird doch!
Zweiter Absatz, letzter Satz:
Heißt es nicht: "...alle rechtschaffenden Bürger..." mit "d"?
Negativ. Rechtschaffenheit, bzw das dazugehörige Adjektiv schreibt man ohne ein D.
Drei Kleinigkeiten:
...
Wird doch!
Der Einfachheit halber in #49 ^^ eingebaut, das hat nochmal eine Menge Erleichterung für den "Fließfaktor" gebracht - Deine Korrekturen sind ebenfalls farbig hervorgehoben - besten Dank !
edit I:
Ja, mit "solang" und "solange" war ich nicht sicher, den Rest ebenfalls in #49 nachgebessert und markiert ;)
Durch dieses konsequente Eindampfen/Straffen und Korrektur des Stils, der Zeichensetzung, der Rechtschreibung und der Lesbarkeit sind wir jetzt bei 2812 Zeichen angekommen.
Gruß Andreas
Gute Güte, wenn man einmal angefangen hat ...
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man
trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.
Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung diesbezüglich und fordere
diesbezüglich kann weg
und fordere hiermit für jeden Bürger das Recht zurück, Einhandmesser
für jeden Bürger -> Wiederholung, kann auch weg
flutschflutsch :p
Ich finds toll was daraus geworden ist bzw. gerade wird.
Ein Lob an alle die sich damit befassen und fleißig mitkonstruieren.
Können wir das schaffen? Jou ,wir schafen das!!
:super:
Gruß K.
Ach ja, das wär mir noch aufgefallen.
Vom ersten zum zweiten Absatz geht es plötzlich nur noch um Einhandmesser. Das sollte erwähnt werden, beim Lesen bleiben die 12cm und die festetehenden Messer aus dem ersten Absatz noch im Gedächtnis und man kommt durcheinander.
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut aller beteiligten Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Fakt ist, dass EINHANDMESSER GERADE durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind.
Gruß K.
Alltagsgegenstandes
Da isser wieder, der Genitiv
Kentucky hat recht, es ist etwas unübersichtlich.
Vorschlag:
Vor dem Absatz, der mit „Fakt ist“ beginnt, eine Zwischenüberschrift setzen: EINHANDMESSER
Vor dem Absatz, der mit „Der zweite Teil“ beginnt, auch eine Zwischenüberschrift setzen: FESTSTEHENDE MESSER
Dann kann man trotz gewisser Redundanzen den Text so lassen.
Ach, noch was: wie in aller Welt kommt ihr auf 3000 Zeichen?
Bisher sind es 377 (sagt Word)
Noch ein Edit:
Als mündiger Bürger sollte man auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld für den Nachweis „allgemein anerkannter Zwecke“
ändern in
Jeder Bürger sollte weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Zwecke“
mündiger Bürger gab es schon und der nächste Genitiv
alles nachträglich Genannte wieder in #49 eingebaut und markiert,
377 Wörter, 2843 Zeichen mit Leerzeichen ;)
Super, es wächst und gedeiht. Ich denke nun kann es sich dem Ende neigen.
Ich werde nachher den Text mal meiner lieben Freundin vorlegen und korrektur lesen lassen.
Sie ist nämlich staatlich geprüfte Übersetzerin und Dolmetscherin.
Wenn sie nichts mehr dran auszusetzen hat, (Kommafehler oder so) ist er perfekt.
Sie findet jeden Fehler, das kann manchmal auch ziemlich nerven:).
Gruß K.
Simple Blades
07.03.08, 20:59
Die aktuelle Version finde ich klasse. :super:
Hab vor ca. 3 Wochen schon eine mit einem sehr ähnlichen Wortlaut rausgeschickt.
Ein wichtiger Punkt, wenn nicht der Wichtigste ist die Argumentation auf sachlicher Ebene. Das ist hier sehr gut gelungen, wie ich finde.
Die meisten Antwortschreiben, die ich auf E-Mails an einzelne Politiker und Parteien erhalten habe sind deutlich emotionaler ausgefallen. Deren Argumente sind recht einfach zu widerlegen, da diese kaum auf Fakten basieren, sondern primär auf die vermeintlich allgegenwärte Angst der Bürger vor der Bedrohung durch Einhandmesser und Messer mit längeren Klingen hinauslaufen. Harte Fakten werden praktisch nie angeführt, abgesehen von zwei Schreiben, die ich von Mitgliedern der FDP erhalten habe. Doch die halten laut ebendiesen Schreiben genauso wenig von dieser Gesetzesänderung wie wir.
Mein Urteil: Die Version könnte man beibehalten.
Auch ich bin zufrieden.
Wie gehts weiter?
Wer ist am besten geeignet die Petition einzureichen, Vereinigung, Gruppe, oder doch eine einzelne Person?
Gruß K.
Edit: Ach so, vielleicht noch einen kleinen Satz zur Einleitung?
Einleitung ?
Hm...
Wir haben jetzt ausschließlich den Kerntext verfeinert.
Die "Einleitung" oder was man normalerweise darunter verstehen würde, wären IMO die Absätze, die ganz oben in der Petition stehen - dazu sollte man die Petitonsformulare aus dem geschlossenen thread nochmal ansehen.
Kurz: die Gründe, wegen der man den Kerntext dieser Eingabe überhaupt macht.
Vielleicht sollte man sich die auch nochmal vornehmen, um alle Betreffs, Aktenzeichen/Drucksachen-Titel und Adressaten auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.
Wie gehts weiter?
Wer ist am besten geeignet die Petition einzureichen, Vereinigung, Gruppe, oder doch eine einzelne Person?
So wie es gedacht war, wird der endgültige Text dann online zur Verfügung gestellt, und über die IMSW verbreitet, bzw. auf der IMSW veröffentlicht - hier im Forum selbstverständlich auch.
Was auch sinnvoll ist, da es dann einen Text gibt, und eines Seite, auf die Bezug genommen werden kann. Also bitte noch Geduld bis zum 10.03. - dann ist Pitter wieder da.
Ich kann den Text und die Petition dort nicht einstellen.
Jetzt bitte nicht den Text voreilig greifen, und planlos verteilen - dann wäre die Zeit für den Feinschliff möglicherweise doch umsonst gewesen.
Gruß Andreas
Von mir aus: Fertig und raus damit.
Irgendwas kann man immer verbessern, aber dann wird man auch nie fertig.
Grüße,
Steffen
Schneereiter
08.03.08, 10:44
Eine Frage habe ich noch !!!
Wie oft darf man seine Stimme für eine Petition abgeben. In anderen Foren werden auch Petitionen zum gleichen Sachverhalt eingereicht.
Bei mir ist z.B.per Fax schon eine raus, kann ich online nun auch noch einmal meine Stimme abgeben ?
groetjes
Frank
So wie es gedacht war, wird der endgültige Text dann online zur Verfügung gestellt, und über die IMSW verbreitet, bzw. auf der IMSW veröffentlicht - hier im Forum selbstverständlich auch.
Was auch sinnvoll ist, da es dann einen Text gibt, und eines Seite, auf die Bezug genommen werden kann. Also bitte noch Geduld bis zum 10.03. - dann ist Pitter wieder da.
Ich kann den Text und die Petition dort nicht einstellen.
Hallo,
ich war davon ausgegangen, dass dieser als Antrag auf eine öffentliche Petition eingereicht werden sollte. So wurde es ja schonmal angesprochen. Das diese eventl. auch im Rahmen der IMSW eingereicht werden sollte. Das diese dann, im Optimal-Fall, nach Prüfung auf der Bundestag-Seite unter den aktuellen Petitionen stehen soll, bei welchen man mitzeichnen kann.
Weil, wieder nur den Text online zu stellen, wie die anderen auch, bringt wieder für jeden Mitzeichner den zusätzliche Papierkram etc. Das sollte ja vermieden werden durch eine Offentliche Petition. Den Link dazu könnte man auch auf die Startseite des Forums und auf der Seite der IMSW stellen.
So kann man auch weniger Messerinteressierte zur Mitzeichnung gewinnen, da es nur eine Sache von wenigen Minuten ist (wie schon öfter bereits im Forum geschrieben).
Wieder nur eine Textvariante online zu stellen, welche jeder einfügen, ausdrucken und wegsenden kann halte ich für keinen großen Schritt nach vorne um weitere zu motivieren.
gruß
Sebastian
Hallo,
...
Wieder nur eine Textvariante online zu stellen, welche jeder einfügen, ausdrucken und wegsenden kann halte ich für keinen großen Schritt nach vorne um weitere zu motivieren.
Vielleicht war der Ausdruck "Text" missverständlich, selbstverständlich ist damit die gesamte Petition gemeint ;)
Hat sich denn jemand die anderen Teile, die vor dem hier verfeinerten Text schon vorhanden waren, mal vorgenommen, und auf mögliche Fehler kontrolliert ?
Es hat sich bisher ebenfalls noch niemand hier zu Wort gemeldet, der diese Petition, bzw. den Antrag (??) darauf einreichen wird, soll heißen, so ganz fertig sind wir noch nicht, darum auch die Bitte, jetzt noch 2 Tage geduldig zu sein.
Es ist mittlerweile soviel Zeit mit anderen Dingen vergeudet worden, so lasst uns doch dieses Mal möglichst alles mit Übersicht und Ruhe zu Ende bringen.
Gruß Andreas
Das Formular (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/Petitionsformular.doc) für öffentliche Petitionen ist etwas anders als das Formular für nichtöffentliche P.:
5 Zeilen (500 Zeichen) für den Wortlaut der eigentlichen Petition (= Ziel; der Bundestag möge beschließen...)
Dann 30 Zeilen (3000 Zeilen) Begründung, also der hier diskutierte Text. Den allerletzten Satz ("Ich bitte daher...") könnte man also ggf. weglassen.
Dann können noch 10 Zeilen (1000 Zeichen) Anregungen für die Online-Diskussion gegeben werden.
Aus der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf):
Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn
a) der Ausschuss bereits in der laufenden Wahlperiode in einer im wesentlichen sachgleichen Angelegenheit eine Entscheidung getroffen
hat und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden;
b) sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet;
c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;
d) der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist;
e) die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird oder
f) die technischen oder personellen Kapazitäten für eine angemessene öffentliche Präsentation nicht gewährleistet sind.
Grüße Rainer
Naja, soll kein Hindernis sein. Wer sagt, dass wir den Text nicht später nochmal einreichen können? Macht dann halt jemand anders und evtl verändern wir den Text nochmal etwas.
Für den Erstversuch biete ich mich an, das ganze einzureichen.
b) sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet;
Genau das meinte ich, darin besteht meine Sorge.
Nämlich daß unser wunderschöner Text nicht mehr für eine öffentliche Petition zugelassen wird weil nach dem Aufruf in diesem Forum jeder eine eigene Petition verfasst und an den Ausschuss geschickt hat.
Gruß K.
Genau das meinte ich, darin besteht meine Sorge.
Es sind ja nun mehrere Einzelpetitionen eingereicht worden, über deren Empfang die Petenten eine Bestätigung erhalten haben, das sind Einzelpetitionen - ob diese nun tatsächlich zugelassen werden, weis bisher noch niemand der Einreicher, ich warte auch noch auf eine Empfangsbestätigung.
Ich kann Eure Ungeduld verstehen, Ungeduld ist *auch mein* dritter Vorname, aber "operative Hektik" und "kopfloser Hühnerhaufen" hatten wir die letzten Wochen genug.
Darum auch die mehrfache *dringende* Bitte, diese jetzige gemeinsame Arbeit nicht auch noch überhastet zu "verbrennen" ;)
Gruß Andreas
Ganz meine Meinung, deshalb hab ich den Ausgangstext auch hier ins Forum gestellt um daran arbeiten zu können und andere Meinungen und Anregungen zu bekommen, anstatt ihn selber einzureichen.
Übrigends, wir sind gut, meine Freundin hat keinen einzigen Fehler finden können, nicht mal einen Kommafehler.:super:
Gruß K.
Also, ich habe heute ein Schreiben vom Petitionsausschusserhalten das beinheltet die Sätze [...] Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik ist aufgrund sachgleicher Petitionen berreits eine Prüfung eingeleitet worden [...] Über das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit eine abschließende Antwort. [...]
Fett von mir hervorgehoben.
Mein Schreiben war vom 20.2.2008
Ist das, dass was ihr als Eingangsbestätigung bezeichnet oder schon etwas mehr? Also gibt es auf alle fälle eine parlamentarische Prüfung.
ÄH, Kann das einer ganz löschen? Ich habe nun gesehen das Andere genau das gleiche Schreiben bekommen haben.
Entweder bin ich völlig daneben, oder hier steckt ein Grammatikfehler:
"Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut aller beteiligten Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität."
"Laut aller beteiligten Parteien" ist der Genitiv. Die Frage hier muss aber heißen "laut wem?" und nicht "laut wessen?".
Daher wäre die korrekte Formulierung laut allen beteiligten Parteien. Dativ.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig, ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen[...]
Das rote Komma fehlt.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann [...]
Das rot markierte Komma ist mehr als flüssig. Überflüssig ;)
Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern, und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand
Hier fehlt das rote Komma (Subjektwechsel).
Nicht, dass das kriegsentscheidend wäre - aber wenn wir schonmal beim Erbsen zählen sind :D
Entweder bin ich völlig daneben, oder hier steckt ein Grammatikfehler:
"Laut aller beteiligten Parteien" ist der Genitiv. Die Frage hier muss aber heißen "laut wem?" und nicht "laut wessen?".
Daher wäre die korrekte Formulierung laut allen beteiligten Parteien. Dativ.
Bist nicht daneben.
Ich habe es im Duden nachgeschlagen.
laut
Präposition mit Genitiv, auch mit Dativ:
- laut unseres Schreibens, auch
- laut unserem Schreiben
Wir können nehmen, was gefällt.
Gruß,
Steffen
...
Mein Schreiben war vom 20.2.2008
Ist das, dass was ihr als Eingangsbestätigung bezeichnet oder schon etwas mehr? Also gibt es auf alle fälle eine parlamentarische Prüfung.
...
Über das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung erhalten Sie zu gegebener Zeit eine abschließende Antwort
Ja, das meinte ich mit Eingangs-/Empfangsbestätigung, die andere Antwort wäre dann die Zulassungsbestätigung der Petition.
Dann kann ich wohl noch einige Tage warten, weil mein Schreiben ging am 29.02. raus...
...
nicht verhältnismäßig, ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen[...]
Das rote Komma fehlt.
zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten“
Das rot markierte Komma ist mehr als flüssig. Überflüssig ;)
...Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern, und im Zweifelsfall
Hier fehlt das rote Komma (Subjektwechsel).
Da bin ich überfragt, was sagen die Experten ? Ich dachte, die Zeichensetzung wäre schon komplett überprüft und korrekt gewesen :D
Mir ist da noch etwas wegen der Einreichung zur öffentlichen Petition eingefallen:
Kann man den Grund für eine zusätzliche öffentliche Petition besonders betonen, damit eine Zulassung wahrscheinlicher wird ?
Z.B. indem man glaubhaft/plausibel machen kann, dass die Gesetzesänderung in der Öffentlichkeit kaum richtig im vollen Umfang wahrgenommen worden ist ? <- natürlich entsprechend formuliert, das war jetzt umschreibend.
Gruß Andreas
Schnipschnapp
09.03.08, 17:57
Genau das meinte ich, darin besteht meine Sorge.
Nämlich daß unser wunderschöner Text nicht mehr für eine öffentliche Petition zugelassen wird weil nach dem Aufruf in diesem Forum jeder eine eigene Petition verfasst und an den Ausschuss geschickt hat.
Gruß K.
Ich war gerade auf der Homepage des Bundestages. Tut mir leid, aber eine solche Petition finde ich nicht.
Gruß
Schnipschnapp
Ja, weil alle eingereichten Petitionen noch in der Prüfung sind.
Die werden auf der Seite natürlich erst veröffentlicht wenn sie zugelassen sind.
Gruß K.
French Kiss
10.03.08, 08:54
Ich versuche die dritte Vorschlag um nach meine Franzose Kollegen mit zu teilen, es kannt nicht weh tun, wenn wir von anderen Bundeslaende Messer Liebhaber etwas Unterstuezt haben koennen, wir brauchen die ganze Netzwerk zu aktivieren ;)
Mach das ,es kann nicht schaden.:super:
Mir ist grad noch was eingefallen was die Forderung nach einer Altersbeschränkung angeht. Die war ja vielen ein Dorn im Auge.
Evtl. kann man das so wegkriegen.
"Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. In anderen Ländern, z.B. Großbritanien oder Schweiz, wurde ebenfalls versucht mit einem Messertrageverbot die Kriminalität zu senken. Dieses Vorhaben ist in beiden Ländern nachweislich gescheitert bzw. hat das Gegenteil bewirkt. Die Schweiz hat erst kürzlich ihr Einhandmesserverbot wieder aufgehoben, weil es keinerlei positive Auswirkungen auf die Gewaltkriminalität zeigte."
So wird es gar nicht erwähnt und es ist auch noch die Wirkungslosigkeit eines Messerverbots aus anderen Ländern mit drin.
Was haltet ihr davon?
Gruß K.
Halte ich für gut.
Zudem kann eben ein Blick über den Tellerrand nicht schaden.
Sind die Fakten abgesichert?
Jo, Luft für diese kleine Ergänzung sollte genug vorhanden sein.
edit.
Wird diese Ergänzung allgemein befürwortet ?
In anderen Ländern, z.B. Großbritanien oder Schweiz, wurde ebenfalls versucht mit einem Messertrageverbot die Kriminalität zu senken. Dieses Vorhaben ist in beiden Ländern nachweislich gescheitert bzw. hat das Gegenteil bewirkt. Die Schweiz hat erst kürzlich ihr Einhandmesserverbot wieder aufgehoben, weil es keinerlei positive Auswirkungen auf die Gewaltkriminalität zeigte."
Ist zu lang, das wird nicht reinpassen...
Zu den Fakten:
In GB sieht es so aus, dass mittlerweile die Sicherheitsindustrie aufgewacht ist, und stich/schnittfeste Schuluniformen und auch solche Freizeitbekleidung anbietet...
Hier gibts ja auch jemanden, der sich schon häufiger damit aufgedrängt hat... :rolleyes:
Für die Schweiz können das wahrscheinlich schweizer Forumiten aus erster Hand berichten, wie und warum es sich dort entgegen dem Trend entwickelt hat.
Gruß Andreas
Nicht ausufern. Von mir aus, nur jetzt mal fertig werden!
Alles wird nicht gesagt sein. Egal.
French Kiss
10.03.08, 15:17
Vielleicht koennen wir auch diese Nachricht nach USN und BFC senden?
Nicht ausufern. Von mir aus, nur jetzt mal fertig werden!
Alles wird nicht gesagt sein. Egal.
Da hast du recht.
Wir müssen es jetzt durchziehen.
Wenn die Ergänzung rein soll, dann subito.
Sind die anderen Formalitäten des Vordrucks durchgearbeitet?
Ich habe dafür gerade leider keine Zeit.
Letzter Satz vor den Forderungsabsatz, so dass der Text mit der Forderung endet.
Dann fertig und ab.
Letzter Satz vor den Forderungsabsatz, so dass der Text mit der Forderung endet.
Dann fertig und ab.
Drängler ;)
Nein, ist ja recht.
Der Vorschlag ist gut.
Vielleicht einfach so:
In der Schweiz werden Messerverbote ...
ohne die
Jeder Bürger sollte ...
In der Schweiz werden ähnliche Messerverbote aufgehoben [...].
In der Schweiz werden ähnliche Messerverbote aufgehoben [...].
Wie ähnlich sind sie denn? Ich müsste mich erst einlesen.
Schlecht wäre, wenn einfach was behauptet wird.
Daher wollte ich das allgemeiner formulieren.
Oder weißt du es genau Rupsk0?
Grüße,
Steffen
Es gab in der Schweiz ebenfalls ein Gesetz das das Tragen von Einhandmesser verboten hat. Es wurde genau so geregelt wie jetzt bei uns, ebenfalls mit "Begründungen " für das Führen usw.
Ich war selber da und hab mich dort in einem Waffenladen schlau gemacht, weiß es also aus erster Hand.
Abweichend von unserer Regelung haben die Schweizer aber noch eine seltsame Regel.
Diese besteht aber nach wie vor und wurde meines Wissens nicht geändert.
Es dürfen in der Schweiz Dolche und Feststehende Messer mit einer Klingenlänge UNTER 30cm NICHT geführt werden.
Klartext: Alles was eine über 30cm lange Klinge hat, darf geführt werden.
Grund für die Regelung war einerseits wohl die Bajonette der Schweizer, die ja jeder Ex- Soldat mit nachhause kriegt und andererseits wohl die Überlegung daß ein Messer von dieser Größe schwer verdeckt zu tragen ist und somit nicht unauffällig geführt werden kann.
Gruß K.
Und zu der Änderung im Text.
Es muss nicht unbedingt rein. Ich dachte nur als Ersatz für die Forderung nach einer Altersgrenze. Wenn es da oben nicht hinkommt, ist es meiner Meinung nach besser wenn es gar nicht drin steht.
Da unten ist es irgendwie fehl am Platz.
Gruß K.
Geplante Waffenrechtsänderung Datum: 20.02.2008 im Bundestag
Muss hier nicht das Datum der zukünftigen Entscheidung hin?
... die eine breite Zustimmung der Fraktionen in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag betreffs Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt.
kann weg
Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit
kann auch weg
Rein sollte ev. der genaue Paragraph
...
Für die Schweiz können das wahrscheinlich schweizer Forumiten aus erster Hand berichten, wie und warum es sich dort entgegen dem Trend entwickelt hat.
Gruß Andreas
Die Waffenrechtsänderung in der Schweiz ist im Hinblick auf die Schengen-Anbindung erfolgt, die im November 2008 in Kraft treten soll. Ich könnte mir vorstellen, dass die Liberalisierung bei den Messern nur im Hinblick auf die bisherige Gesetzgebung in Deutschland erfolgt ist. Denkbar wäre, dass bei einer Verabschiedung der geplanten Änderungen in Deutschland, auch die Schweiz noch ein paar Anpassungen vornimmt. :mad:
Deshalb kaufe ich momentan auch erst mal keine Einhandmesser mehr und hoffe, dass dadurch die Hersteller und Händler mal mit ihrem A... hochkommen und eine richtige Aktion starten!
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In der Einleitung von Post #89 ist mir ein Fehler in Auge gestochen:
Gegen wen richtet sich die Petition ?
Den deutschen Bundestrag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution
Gruss
Usagi Y.
Bin wieder anwesend :D. Mal kurz dazu:
1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein, der dann auch als Ansprechpartner dient - sprich, das kann jemand aus dieser Runde machen, oder ich, ist mir egal. Das läuft unter einer Messerforum Aktion. "Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen.
2. Wenn der Text fertig ist und die Petition eingereicht wurde, stelle ich alle Infos dazu auf die IMSW Seite, inkl Link zur Petition, kurze Erläuterung etc. Die Messer und Waffenpresse wird von mir informiert. Wer Kontakt zu anderen Pressevertretern/Redakteuren hat, soll halt einen Link zur entsprechenden IMSW Seite stellen, dann muss er den ganzen Sermon nicht dreimal erklären.
3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition. Ich bin mir da nicht sicher, ob die dann geführte Diskussion zur Petition was nutzt, oder eher schadet. Meine Erfahrungen sind da begrenzt. Nach der IWA bin ich schlauer, aber wenns vorher raus soll, dann wie ihr meint. Ich würte warten. Und es ist mir auch pupsegal, was andere machen, es wurde genug Scheiss verzapft und gemacht.
4. Der Text ist doch wunderbar.
Pitter
... 3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition. ...
Online-Petition.
Wir wollen doch das Verfahren, bei welchem der Text sechs Wochen lang auf dem Edinburgh-Server zur Unterschrift öffentlich online gestellt wird?
Steffen
Bin wieder anwesend :D. Mal kurz dazu:
1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein,...
Wäre vermutlich sinnvoll, weil Dein Name bereits in den "erlauchten Kreisen" (andere Medien, Verlage, Foren) einigermaßen bekannt sein dürfte, oder ? :cool:
2. Wenn der Text fertig ist...
Isser - das haben wir in der letzten Woche hier simultan als Abstimmung und im Rahmen von gemeinschaftlichem Feinschliff erledigt - nur die Einleitung, im #89 auf der vorherigen Seite ist noch nicht "ganz sauber"
3. Soll das tatsächlich eine öffentliche Petition werden, oder eine Online Petition.
Ähm... ist das nicht beides zugleich ? Online ist doch öffentlich, oder ist *öffentlich* eher die bekannte Auslage von Unterschriften ?
Dann auf jeden Fall nur Online, eben wegen der Einfachheit - is klar.
4. Der Text ist doch wunderbar.
Jo, darin sollte sich jeder, was Messer betrifft, wiederfinden können :cool:
Gruß Andreas
1. Auf der Petition (auch auf einer öffentlichen) muss der Petent genannt sein, der dann auch als Ansprechpartner dient - sprich, das kann jemand aus dieser Runde machen, oder ich, ist mir egal. Das läuft unter einer Messerforum Aktion. "Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen...
Ist schon klar. Aber als Lieschen Müller brauche ich keine Pressemitteilung rausgeben, dass ich eine Petition eingereicht habe.
Es ging mir darum, dass die Petition mit "Billigung" der IMSW bzw. deren ViSdP (also Du) eingreicht wird, und nach außen als Petition der IMSW "verkauft" werden kann. VIELLEICHT bekommt man damit irgendein Presseecho, außerhalb der Fachzeitschriften.
Aber es hat sich bisher wohl noch niemand gemeldet, der sich damit besser auskennt :confused:
Grüße Rainer
Ist schon klar. Aber als Lieschen Müller brauche ich keine Pressemitteilung rausgeben, dass ich eine Petition eingereicht habe.
Klar. Aber ich kann als MF Betreiber eine Pressemitteilung herausgeben, dass aus dem Messerforum heraus eine Petition eingereicht wurde. Infos und Links dann eben auf der IMSW Seite. Dann wärs eben Werbung fürs Forum. Egal wie, wenns niemanden stört, mach ich das. Wens stört, der soll sich hier melden.
@Luftauge:
Online Petition = Einreichen einer Petiton Online
Öffentliche Petition = Petition mit öffentlicher Diskussion
Letzte kann man auch online einreichen, richtig, dann ists eine öffentliche online Petition. :p
Pitter
... Petition mit öffentlicher Diskussion ...
Bloß nicht, hier ist es schon schwierig genug.
Nur Unterschreiben muss reichen :D
Äh, ich bin kein Petitionsexperte, aber nach meinem Verständnis kann nur eine öffentliche Petition von anderen Bürgen / Petenten mitgezeichnet werden! Dann muss man wohl die Diskussion in Kauf nehmen (und wer verirrt sich schon dahin außer uns?).
Die Tatsache allein, dass eine Petition online eingereicht wurde, sagt noch nichts darüber aus, ob sich ihr jemand anschließen kann.
Grüße Rainer
Ähm, nochmal zum Text. Müsste es nicht "Altersgrenze" statt "Altergrenze" heißen?
Gruß K.
@all
Bitte lest den Text alle nochmal und zwar rückwärts.
Dann fallen Schreibfehler eher auf, weil man den Satzzusammenhang nicht hat.
Ein Pilz ist keine Sammlung, also Pilzesammeln
gast120109
11.03.08, 17:47
@all
Bitte lest den Text alle nochmal und zwar rückwärts.
Dann fallen Schreibfehler eher auf, weil man den Satzzusammenhang nicht hat.
Zu Befehl. :cool:
"Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen, die eine breite Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt."
-> Waffenrechtsänderungen ist Plural, also erhielten
"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen
"[...] solange man einen „allgemein anerkannten“ Grund vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind [...]"
-> entweder steht Grund/Gründe innerhalb oder außerhalb der Anführungsstriche. Ich schlage ersteres vor.
------------
Desweiteren habe ich noch folgende Anmerkung:
Eines der Argumente ist, dass nun auch das Führen von Rettungsmessern verboten ist, Rettungsmesser werden namentlich genannt. Nun existiert ein Feststellungsbescheid des BKA, der Rettungsmesser unter bestimmten Bedingungen nicht als Messer definiert. Deswegen sind ja auch die Rettungsmesser in Fallmesserbauart seit 2003 weiterhin erlaubt gewesen. Nun könnte man von Seiten der Gesetzesmacher argumentieren: Gerade Rettungsmesser fallen nicht unter das Führverbot. :glgl:
Wollt ich nur mal gesagt haben, nicht das man sich zu sehr auf evtl. wertlose Argumente versteift.
"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen
"Der Grund für das bundesweite Trageverbot für Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm ist laut Meinung (oder) Aussage aller beteiligten Parteien vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität."
Jetzt besser, oder?
Gruß,
Pit
gast120109
11.03.08, 18:04
... Jetzt besser, oder?
Gruß,
Pit
Auf jeden Fall! Wenn´s reinpasst, nehmen! :)
Dachte halt nur, der Text soll nicht mehr länger werden.
Gruß
Ja, "Aussage" ist super.
Ist gekauft:super:.
Gruß K.
...
"Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen, die eine breite Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes erhielt."
-> Waffenrechtsänderungen ist Plural, also erhielten
"laut aller beteiligten Parteien"
-> m.M.n. heißt es allen
zu 1: es gibt aber nur eine Zustimmung, die die Mehrheit - erhielt !?
zu 2: es geht beides, das hatten wir schon
Mit den Rettungsmessern sollten wir so lassen, da die alte Geschichte sich allein auf das modifizierte 80LL bezogen
;)
Es heist aber Pilzmesser, nicht Pilzemesser - demnach müsste es Pilzsammeln wie Pilzsammler heissen, oder ? :glgl:
Meine Rechtschreibprüfung in Word sagte ohne "e"
Aussage habe ich gerade reingenommen, ist tatsächlich besser so, wenn sich weiter Änderungen ergeben haben, werde ich den kompletten Text wieder vorholen, damit er weiter vorn ist, das Rückblättern nervt dann doch etwas...
och Leute, nun war so viel Zeit, und jetzt erst fallen einige Sachen auf, obwohl mhrmals korrekturgelesen worden ist...
Der "Bundestrag" in der Einleitung ist immer noch nicht korrigiert. :p
Gruss
Usagi Y.
gast120109
11.03.08, 21:44
zu 1: es gibt aber nur eine Zustimmung, die die Mehrheit - erhielt !?
Puuh! :confused:
So wie der Satz gebaut ist, erhält ja nicht die Zustimmung etwas, sondern die Waffenrechtsänderungen erhalten etwas, nämlich eine breite Zustimmung.
Aber: Nach dem x-ten Lesen komme ich zu dem Schluss, dass der "Satz" so Murks ist. ("Satz" deshalb, weil es keinen vollständigen Hauptsatz gibt.)
Mir ist irgendwie überhaupt nicht klar, was eigentlich im einzelnen gesagt werden soll. Oder ich hab ein Riesenbrett vor der Birne, will ich nicht ausschließen.
Also:
- Erreicht werden soll ein Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.
- Es folgt ein ergänzender Relativsatz (", die ...").
- Und zwar sind es Änderungen, die eine breite Zustimmung erhielten.
- Ab jetzt geht in meinen Augen der Zusammenhang verloren: "Zustimmung zum..." ist doppelt gemoppelt, weil die Zustimmung sich ja bereits auf die Waffenrechtsänderungen bezieht. Oder??
- Es folgt auch keine Angabe, durch wen Zustimmung erfolgte.
Was wahrscheinlich auch gemeint ist:
Der modifizierte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes hat breite Zustimmung erhalten. Dies resultiert in (geplanten) Waffenrechtsänderungen. Und diese sollen überdacht werden.
Sollte ich der einzige sein, der hier ein Problem sieht: Beachtet mich nicht und lasst es wie es ist!
Es tut mir auch leid, dass ich erst jetzt damit komme! :rolleyes:
Ich mach mir bis morgen früh nochmal Gedanken, wie man das ausdrücken kann.
N8
Also - wozu wird dieser Satz denn überhaupt gebraucht?
Für unser Anliegen ist es doch wurscht, wer wie warum zugestimmt hat.
Einfach weg damit.
Was soll mit der Petition erreicht werden?
Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.
Oder?
Wenn ich die Punkte in Post #106 lese, dann handelt es sich dabei um die Vorlage für eine normale Petition.
Es soll hier aber doch um eine öffentliche Petition gehen, der sich weitere Bürger anschließen können, ohne selber lange eine Begründung schreiben zu müssen. :confused:
Dann brauchen wir auch das passende Formular (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/Petitionsformular.doc) für eine öffentliche Petition!
Grüße Rainer
gast120109
12.03.08, 06:23
Man könnte z.B. schreiben:
Was soll mit der Petition erreicht werden?
Ein Überdenken der Waffenrechtsänderungen, die aufgrund einer breiten Zustimmung zum modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes in Planung sind. (Oder: die sich aufgrund ... in Planung/im Gesetzgebungsverfahren befinden.)
Nachwievor bleibt es für mich allerdings unklar, was mit dem kursiven Teil eigentlich gesagt wird bzw. auf was genau sich das bezieht.
Ich möchte deshalb bitzones Vorschlag befürworten:
Also - wozu wird dieser Satz denn überhaupt gebraucht? Für unser Anliegen ist es doch wurscht, wer wie warum zugestimmt hat.
Einfach weg damit.
Was soll mit der Petition erreicht werden?
Überdenken der geplanten Waffenrechtsänderungen.
Oder?
Jetzt klingt es zwar nicht mehr so wichtig, aber dafür ist es kurz und verständlich. Und die Einzelheiten werden im folgenden Text ja ausgeführt.
-----------------
Außerdem ist mir grad noch aufgefallen:
Welche Vorschrift/Regelung muss nach Ihrer Meinung geändert/ergänzt werden ?
WaffG § 42a
Mitführverbot von Einhandmessern und feststehenden Messern mit Klingenlängen von mehr 12 Zentimetern.
Nochmal die Einleitung, umgestellt und gekürzt
So geht's, das klingt gut! :super:
Welches ist denn jetzt das richtige Formular?
In der Rubrik "Gegen wen..." würde ich auch gern den Innenausschuß reinnehmen... - muss aber nicht, was meint Ihr?
Das verstehe ich gut. :D
Mir würde zur Zeit sogar eine Petition gegen ganz bestimmte Personen Spaß machen, helfen würde das aber nichts.
Die Betreffs aus dem obigen, und den vorherigen Mustern stammen alle aus der Online-Petition, es kann sein, dass die "Einreichungsformulare" für die öffentliche Online Petition etwas anders aussehen - daher auch Erkas Einwand.
Aber die Betreffs werden vermutlich nicht viel anders sein.
Gruß Andreas
Ich habe mich gerade dahinter geklemmt um die Sache besser zu begreifen und fasse meine Erkenntnisse zusammen (ich weiß, irgendwo stand das schon ...):
Auf dieser Seite gliedern sich die Petitionsrichtungen. (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html)
Wir wollen keine Standard Petition einreichen (1. Link), sondern, wie es da so schön heißt ein Problem von allgemeinem Interesse vortragen. (http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html)
Ab hier geht es nach Schottland in das schottische Petitionssystem. Wer hier weiter will, braucht jede Menge Zeit - der Server ist elend langsam.
Unser Zauberwort heißt „öffentliche Petition (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/)“.
Auf dieser Seite steht alles, was man wissen muss.
Interessant in der Liste der öffentlichen Petitionen (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp) sind (es geht mir hier nur um die Form) Petitionen der „Wählervereinigung BÜRGER IN WUT“ oder der „Elterninitiative Pro Au-Pair“. Das sind keine eingetragenen Vereine o.ä.
Für uns umformuliert könnte das bedeuten, dass als sogenannter „Hauptpetent“ dort z.B. stehen könnte: „Initiative Messer sind Werkzeuge (IMSW), von Peter Fronteddu“.
Danach geht die Sache ihren Gang.
„Öffentliche Diskussion“ bedeutet, dass es ein Forum zu den bestimmten Themen gibt. Bei jedem Petitions-Thema existiert ein Link zum jeweiligen Forum.
Die Foren scheinen nur sehr rudimentär genutzt zu werden, ich habe nur sehr wenige Einträge gefunden, allerdings hatte ich irgendwann keine Lust mehr auf den Seitenaufbau (zT. 3 min.) zu warten.
Ich hoffe, das korrekt zusammen getragen zu haben und meine, dass es jetzt weiter voran gehen kann.
Grüße,
Steffen
"Die IMSW" oder "das MF" kann nix einreichen.
siehe oben.
Ich bin mir da nicht sicher, ob die dann geführte Diskussion zur Petition was nutzt, oder eher schadet. Meine Erfahrungen sind da begrenzt. Nach der IWA bin ich schlauer
Was für eine Art Info könnte da kommen?
Die eine Woche können wir wohl warten, wünsche mir aber, dass die Petition deutlich vor dem 1. April eingereicht wird.
Eventuell kann man dadurch auf die Kommission, die den endgültigen Gesetzestext formuliert noch Einfluss nehmen.
Wenn ich hier falsch denke, zieht mir den Zahn.
Grundsätzlich begrüße ich aber ebenfalls, dass Pitter sich als Petent zur Verfügung stellt.
Grüße,
Steffen
Wo und wie muss ich das jetzt unterschreiben?
...
Die eine Woche können wir wohl warten, wünsche mir aber, dass die Petition deutlich vor dem 1. April eingereicht wird.
Und würde mir wünschen, dass sich aus dem Grund ^^ im Endspurt noch ein paar Leute mehr beteiligen, weder Bitzone, Kentucky, Waldjäger, Pitter oder ich (nur um einige stellvetretend zu nennen) haben den ganzen Tag Zeit, die nötigen "Rundum"informationen zusammenzutragen, und entsprechend zu verarbeiten.
Oben die Einleitung noch mal frisiert - kann auch wieder rückgängig gemacht werden - nur Muster !!
... Oben die Einleitung noch mal frisiert - kann auch wieder rückgängig gemacht werden - nur Muster !!
Ein, zwei Häärchen können da noch runter ;)
Wogegen richtet sich Ihr Eingabe ?
Geplante Waffenrechtsänderung, voraussichtliches Inkrafttreten am 01.04.2008 voraussichtliches, no crystal ball available
Gegen wen richtet sich die Petition ?
Gegen Bundestag und Bundesrat in ihren Eigenschaften als gesetzgebende Institutionen und den Innenausschuß als Beratungs- und Fachgremium.
Noch ist der Bundesrat unschuldig, daher kann man sich noch nicht gegen ihn wenden ->
Gegen den Bundestag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution und den Innenausschuss als Beratungs- und Fachgremium.
(Rechtschreibung bereits korrigiert)
Wie gesagt, der Innenausschuss ist da m.E. nicht ganz richtig, aber gut für das Seelenleben isses :steirer:
Ach ja, das wollte ich schon die ganze Zeit loswerden: Nach Worten, vor Satzzeichen kommen niemals Leerzeichen!
Richtig ?
Falsch!
Richtig?
Ja.
Wogegen richtet sich Ihr Eingabe?
Geplante Waffenrechtsänderung, voraussichtliches Inkrafttreten am 01.04.2008
Was soll mit der Petition erreicht werden?
Revision der Waffenrechtsänderungen, denen in der Lesung am 20.02.08 zugestimmt worden ist.
Gegen wen richtet sich die Petition?
Gegen den Bundestag in seiner Eigenschaft als gesetzgebende Institution und den Innenausschuss als Beratungs- und Fachgremium.
Welche Vorschrift/Regelung muss nach Iher Meinung geändert/ergänzt werden?
WaffG § 42a
Mitführ- und Trageverbot von Einhandmessern und feststehenden Messern mit Klingenlängen über 12cm.
Petitionstext
Grund für das bundesweite Trageverbot von Einhandmessern und Messern mit mehr als 12cm Klingenlänge ist, laut Aussage aller beteiligter Parteien, vorrangig die Bekämpfung der Jugendkriminalität.
Es ist völlig unangemessen, aus diesem Grund verantwortungsbewussten Bürgern aller Altersgruppen das Recht zu nehmen, diese Werkzeuge in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen.
Einhandmesser
Fakt ist, dass gerade diese Messer durch ihre einhändige Bedienbarkeit praktisch, alltagstauglich und für allerlei Zwecke (z.B. als Rettungsmesser oder als Werkzeug für alle anfallenden Schneidarbeiten) geeignet sind. Das ist der Grund, warum sie so beliebt und weit verbreitet sind.
Nur weil einige fehlgeleitete Jugendliche solche Messer missbrauchen, ist es nicht verhältnismäßig ein Verbot für die gesamte Bundesrepublik zu erlassen und somit alle rechtschaffenen Bürger zu kriminalisieren, die ein derart praktisches Werkzeug tragen und täglich gebrauchen.
Die Regelung, solche Messer führen zu dürfen, solange man einen „allgemein anerkannten Grund" vorweisen kann, führt zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Bewegungs- und Handlungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers. Dass diese „allgemein anerkannten Gründe“ im Gesetz nicht genau definiert sind, trägt zur rechtlichen Unsicherheit der Bürger und Behörden bei.
Ein Einhand-Taschenmesser führt man nicht nur zu bestimmten Anlässen, sei es zur Jagd, zum Pilzsammeln oder im Rettungseinsatz, sondern als vielseitigen Alltagsgegenstand in zeitgemäßer Ausführung. Sich für das Tragen eines Alltagsgegenstandes rechtfertigen zu müssen, stellt eine unverhältnismäßige Bürde für jeden verantwortungsbewussten und mündigen Bürger dar. Solch eine generelle Einschränkung steht in keinem Verhältnis zum zweifelhaften Erfolg der Maßnahme.
Die Jugendkriminalität wird nicht wirkungsvoll in ihren Ursachen bekämpft. Zudem wird die Problemgruppe sich um ein solches Verbot wenig kümmern und im Zweifelsfall sind schnell andere legale Werkzeuge für den Missbrauch zur Hand. Es wäre sinnvoller gewesen, eine Altersgrenze für das Führen solcher Messer zu erwägen.
Feststehende Messer
Der zweite Teil des Gesetzes betrifft feststehende Messer über 12cm Klingenlänge. Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren.
Jeder Bürger sollte auch weiterhin das Recht haben, ohne Bringschuld eines Nachweises „allgemein anerkannter Gründe“ solche Messer tragen zu dürfen.
Ich bitte daher um schnelle und vor allem sachdienliche Nachbesserung und fordere hiermit das Recht zurück, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm führen zu dürfen.
Jaa, ich bin Gewohnheitsplenker - aber das sollte mittlerweile bekannt sein :glgl:
Manche zwischenzeitliche Zeichen- oder Schreibfehler haben sich tatsächlich durch das häufige Editieren ergeben, besonders bei den farbigen Hervorhebungen.
Zitat:"Unter dieses Trageverbot fallen sogar Küchengeräte, wie z.B. Küchen- und Brotmesser, die naturgemäß eine längere Klinge aufweisen. Auch hier ist es unverhältnismäßig, dem Bürger das gelegentliche Tragen in der Öffentlichkeit zu verbieten und somit auch ganz alltägliche Utensilien zu kriminalisieren."
Ist das Küchen und Brotmesser nicht ein eher unglückliches Beispiel?
In der Regel transportiert man sie in einer Tasche, also führt sie nicht zugriffsbereit.
Führt man sie dann zugriffsbereit, also beim Picknick/Grillfest hat man ja einen anerkannten Grund.....
Bräuchte man da thematisch nicht eher etwas zum wabbeligen "verschlossenen Transport" ?
Ist das Küchen und Brotmesser nicht ein eher unglückliches Beispiel?
In der Regel transportiert man sie in einer Tasche, also führt sie nicht zugriffsbereit.
Führt man sie dann zugriffsbereit, also beim Picknick/Grillfest hat man ja einen anerkannten Grund.....
Bräuchte man da thematisch nicht eher etwas zum wabbeligen "verschlossenen Transport" ?
naja, nur transportiert man ja sein Picknickzeug in einem Korb, einem Rucksack o.ä.
Das ist dann i.d.R. geschlossen, aber nicht, wie gefordert verschlossen.
schon lächerlich, dass Schusswaffen in einem geschlossenen (also nicht abgeschlossenen) Behältnis transportiert werden dürfen, aber Messer im Sicherheitskoffer mit Schloß transportiert werden sollen.
So, wie siehts aus?
Wer hat selber noch keine Petition eingereicht, und stellt sich zu Verfügung, die öffentliche Petition in Abstimmung mit Pitter einzureichen?
Über den Text wurde jetzt lange genug diskutert, des passt scho.
Grüße Rainer
Darf man noch keine eigene Petition eingereicht haben - sicher?
Dann kann ich das leider nicht machen :confused:
Ups, sorry, hatte ich etwas falsch in Erinnerung:
Aus der Richtlinie für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen:
Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn
a) der Ausschuss bereits in der laufenden Wahlperiode in einer im wesentlichen sachgleichen Angelegenheit eine Entscheidung getroffen hat und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden;
b) sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet;
c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;
d) der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist;
e) die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird oder
f) die technischen oder personellen Kapazitäten für eine angemessene öffentliche Präsentation nicht gewährleistet sind.
Ungeeignet ist also nur wer schon eine öffentliche Petition laufen hat!
Danke für die Nachfrage, wollte damit ja niemanden abschrecken.
Grüße Rainer
Hallo,
wie siehts aus, wer reicht nun das Ganze ein?
Ich bin der Meinung daß jemand mit einem "Namen" geeigneter wäre als ein Normalo.
Erst wollte ich das selber machen aber nachdem ich mich jetzt über das ganze Petitionssystem informiert habe, bin ich wirklich der Meinung daß der Erfolg auch davon abhängt WER da als Petent steht.
Hat jemand Vorschläge oder Leute die etwas Bekannter sind?
Gruß K.
Ich. Sollte bekannt genug sein. Nach der IWA sowieso, hatte genug Termine. Leuts, ich war im Urlaub, dann drei Tage hier, danach IWA. Und jetzt geh ich gleich ins Bett, 16 Stunden reichen.
Morgen früh in aller frische, dann reiche ich das Ding ein. Samt Info an die Herausgeber von Visier, DWJ, Caliber und MM.
Pitter
Alles klar, danke.
Gruß K.
So mal in aller Ruhe durchgelesen, auch nach den Diskussionen und Infos nach vielen Gesprächen auf der IWA.
Der Passus mit der Altersgrenze muss raus. Ist in vielerlei Hinsicht sinnlos. Was machen Pfadfinder - deren Messer sind teils über 12cm. Sollen die bis zum Lagerplatz nen Koffer rumtragen, oder der Leiter alle Messer in nem rollenden Tresor? Vor allem aber: Das geht in die falsche Richtung. Der Käse muss raus, nicht umgedeutelt werden.
Mein Vorschlag - einfach weglassen, ist überflüssig und führt in die falsche Richtung.
Beim Rest des Jugendkriminalitäts Absatzes habe ich zwar auch leichte Bauchschmerzen, aber bevor wir da lange weiter rummachen, bleibt er eben drin.
Wenn das ok ist, streiche ich die Altersgrenze und gebe das Ding heut abend raus.
Servus
Pitter
Mach es - die Sache mit der Altersgrenze war durchweg ein Diskussionspunkt. Ist zwar mehrfach auf ein "nice to know" reduziert worden, aber egal - Satz streichen und ab dafür. Dann isses endlich auf dem Weg.
Gruß Andreas
... Wenn das ok ist, streiche ich die Altersgrenze und gebe das Ding heut abend raus. ...
Völlig OK, das Gesamtpaket ist deutlich wichtiger, als die eine oder andere Formulierung.
Danke Pitter.
Steffen
Wunderbar, ganz meine Meinung :cool:
gast05052009
19.03.08, 08:30
Dafür! Danke Pitter.
Danke, Pitter! :super:
Bis denne
Thomas
Ja, raus. Nur, ich habe es immer noch nicht verstanden, wo muss ich unterschreiben?
Ja, raus. Nur, ich habe es immer noch nicht verstanden, wo muss ich unterschreiben?Das wird noch dauern. Erst mal muss die Petition in die parlamentarische Prüfung. Nach der Freigabe kann „mitgezeichnet“ werden.
Diese Seite (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp) wird der Startpunkt für die Unterschrift.
Möchte nochmal das Thema von ganz am Anfang des Threads aufgreifen:
Bekanntmachung der Petition
Vielleicht gäbe es auch die Möglichkeit durch Rundmails innerhalb von betroffenen Firmen die Belegschaft darauf aufmerksam zumachen. Z.b. bei Böker, Eickhorn, WMF etc...
Müsste natürlich mit der Unternehmensführung abgeklärt werden.
Also wenn da jemand Connections hat? Beagleboy???
Aber bevor wir hier etwas unternehmen, hat jemand konkret Ahnung wie das rechtlich aussieht? Denke da an so Sachen wie Beeinflussung der politischen Meinung etc. Wird innerhalb von Unternehmen oft gar nicht gern gesehen, bzw. ist evt. sogar verboten (weiss ich wie gesagt nicht genau).
Das wäre noch sehr wichtig zu klären. Nicht, dass wir/derjenige der das anstößt sich die Finger verbrennt.
Mein Ansatz ist nur, dass wir so vielleicht noch einige an Stimmen gewinnen könnten, da hier bestimmt dem einen oder anderen Mitarbeiter gehörig der A.... auf Grundeis geht.
An dieser Stelle auch von mir ein ganz großes Danke an Pitter für alles!!!
...
Aber bevor wir hier etwas unternehmen, hat jemand konkret Ahnung wie das rechtlich aussieht? Denke da an so Sachen wie Beeinflussung der politischen Meinung etc. Wird innerhalb von Unternehmen oft gar nicht gern gesehen, bzw. ist evt. sogar verboten (weiss ich wie gesagt nicht genau).
Das wäre noch sehr wichtig zu klären. Nicht, dass wir/derjenige der das anstößt sich die Finger verbrennt.
...
Naja, immerhin geht es um ihre Arbeitsplätze und das fortbestehen ihrer Firma. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, warum das ein Problem sein sollte. :confused:
Gruss
Usagi Y.
wie gesagt, geht eher nicht um "etwas dagegen haben" sondern um rechtliche Vorschriften. Habe da mal bei mir in der Firma etwas gehört von einem ähnlichen Fall, weiss aber nicht, ob das aus unternehmensideologischen Gründen damals untersagt wurde, oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Ich versuch das aber nochmal im Detail zu klären vielleicht finde ich jemand der damals live dabei war und sich in solchen Sachen auskennt (war vor meiner Zeit dort).
Was mir gerade noch eingefallen ist:
2. Vorschlag zur Bekanntmachung:
Wir drucken Flyer die in den einschlägigen Fachgeschäften ausliegen und dort an die zahlende Kundschaft bei einem netten Aufklärungsgespräch verteilt werden können.
Habe gerade das Messermagazin vor mir liegen, da ist eine nette Liste von Fachgeschäften drin.
Ich denke das einfachste wäre die Verteilung über den Wieland Verlag laufen zu lassen (sofern der nette Herr Wieland damit einverstanden ist, was ich sehr gerne abklären könnte). Dann Flyer mit einem netten Begleitschreiben an die Shops versenden, was evtl. günstiger (und schneller!!!) sein dürfte als erst (auf dem Postweg) nachfragen und auf Rückantwort zu warten. Aber, wie gesagt, das kann man ja über den Verlag klären.
Kosten decken wir hier über einen Spendenaufruf. Ich denke jedem dürfte sein Hobby 1-2 Euro wert sein...
Also Interesse?
Wer kann sowas günstig drucken???
Wir haben einen Text, Pitter hat sich "geopfert" die Petition einzureichen, jetzt heisst es weitermachen in der Praxis, denn das waren bis jetzt alles nur "formale" Hürden, die sich wahrscheinlich nicht gelohnt haben zu überwinden, wenn die Petition jetzt nur von ein paar Hanseln aus dem MF unterschrieben wird.
Ganz meine Meinung. Ähnliche Schritte habe ich auch schon im Gedanken durchgespielt. Aufklärung ist das Wichtigste und zwar im großen Stil. Wie schon gesagt, ich habe bis jetzt noch niemanden gefunden der die Petition nicht unterschreiben würde. Und ich habe schon mit seeeeehr vielen Leuten darüber geredet.
Und es waren ziemlich alle Altersgruppen, alle Bildungsschichten, alle Einstellungen, etc. vertreten.
bei der Verbreitung der Information kann ja jeder kreativ sein. Es sollte nur nicht aufdringlich gemacht werden und vielleicht auch nicht gerade von "gefährlich aussehenden" Menschen ;).
Gruß K.
Wir drucken Flyer die in den einschlägigen Fachgeschäften ausliegen und dort an die zahlende Kundschaft bei einem netten Aufklärungsgespräch verteilt werden können.
Es gibt ein paar tausend einschlägige Fachgeschäfte in D. Wenn Du da für jeden Pups nen Flyer druckst, wird man arm und das wird ein Fulltimejob. Machst Du das?
Und nein, ich habe kein Interesse, schon gar nicht daran, dass wieder in zig threads tausend halbgegorenene Ideen auftauchen.
Für Arbeiter gibts ein IMSW Unterforum.
Pitter
Attention please:
Nach dem Besuch der Petitionsseiten des dt. Bundestages ist mir folgende Petition aufgefallen:
Petitionsrecht: Öffentliche Petition (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=521)
Hier wird thematisiert, dass keine (automatisierte) Benachrichtigung zur Einreichung oder
sonstiger Bearbeitungszustände existiert. :staun: Daraus folgere ich, dass die Petitionsliste (http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp?Offset=0) regelmäßig
durchsucht werden muss, um überhaupt zu wissen, dass sie zur Mitzeichnung vorliegt.
Daher die Bitte an alle, die Seiten regelmäßig auf unsere Petition hin abzusuchen.
Ebenfalls aufgefallen ist mir, dass sich auf der letzten Seite (Seite 21) eine Petition „in der
parlamentarischen Prüfung“ befindet, die Mitzeichnungsfrist hingegen im November 2005 abgelaufen ist.
Honni soit qui mal y pense.
Gruß,
Steffen
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