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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Assist Opener beim Zoll möglich?



wolf04
16.01.08, 20:45
Hi,

hat schon mal jemand von Euch Probleme beim deutschen Zoll bei der Einfuhr eines Assist Openers gehabt? Manschmal kennen sich die Zöllner ja leider nicht so toll mit Waffenrecht aus. Bei mir haben die mal in so einer handgeschriebenen Dienstanweisung nachgeblättert weil er meinte ein großes zweischneidiges Messer könnte verboten sein.... na und jetzt warte ich auf ein schönes Kershaw...

Naja,

wolf04

oezguer
16.01.08, 20:47
meine meinung: in deutschland ist ALLES möglich.
deshalb am besten schon mal auf den GAU beim zoll vorbereiten. :hehe:

williw
16.01.08, 20:49
Moin,

drucke das pdf aus.
Das kann bei der Argumentation vllt. hilfreich sein.
http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=6792&d=1091606329

Willi

oezguer
16.01.08, 21:28
Moin,

drucke das pdf aus.
Das kann bei der Argumentation vllt. hilfreich sein.
http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=6792&d=1091606329

Willi


das meinte ich auch mit "vorbereitung auf den GAU" nur leider fand ich es auf die schnelle nicht. :(

wolf04
17.01.08, 05:53
Danke für die Hilfe,

ich werde mich dann mal geistig auf die Diskussion vorbereiten. :mad: Vielleicht werde ich ja mal positiv überrascht.
MFG,
wolf04

sgian
19.01.08, 08:24
Zum "assisted opener" existiert ein Feststellungsbescheid des BKA vom 09.07.2004 KT21/ZV25-5164.01-Z-17. Dieser wurde im Vorschriftenbereich "Verbote und Beschränkungen" innerhalb der Bundesfinanzverwaltung auch veröffentlicht. Auf der Site des BKA solltest du den Feststellungsbescheid auch als pdf-Datei finden können. Drucke ihn aus und lege ihn beim Zoll mit vor, damit dein "assisted opener" nicht als verbotenes Springmesser einkassiert wird.

Micha M.
19.01.08, 10:22
Hi!

Den Feststellungsbescheid findest Du beim BKA unter:

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-federunterstuetztes-klappmesser.pdf

Schließe mich dem Tip an: Ausdrucken, mitnehmen, vorlegen.

Sgian hat recht, das Ding wurde auch veröffentlicht, aber bei Hunderten von Umläufen und Kenntnisnahmen und einer rechtlichen Bandbreite, die von so lustig-spannenden Sachen wie der Milchfett-Verbilligungs-DA bis zu für Waffen-Nichtfachleute so einfach zu beantwortenden Frage reicht, ob ein Messer, das nach Teilöffnung dann auch weiter aufgeht, eben ein verbotenes Springmesser sein könnte, kann man die Kolleg(inn)en von der Postzollstelle ja mal ein wenig unterstützen :)