Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vebotener Gegenstand ?
Zuerst dachte ich 's wär ein praktisches Schlüsselbund Anhängsel, aber dann.....
Eigentlich wird doch ein Schlüssel "vorgetäuscht", oder ?
Swiss Tech Utilikey
Einseitig geschliffener Klinge (teilweise mit Wellenschliff), Kreuzschlitz- und 2 SchlitzSchraubendreher sowie Flaschenöffner. Lässt sich in 2 Stufen arretieren.70 mm.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das Messerchen keine Waffe, sondern ein Messer.
Aus §37:
Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen [...]
4. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrachs verkleidet sind,
Da die Klinge kaum eine Hieb- oder Stichwaffe ist ...
Jo würd ich als überzeugter Nichtjurist auch so sehen. Schließlich ist das Schlüsselchen ja nicht dazu konzipiert die Gesundheit von irgendjemand zu verletzen, oder ß :steirer:
Obwohl man bei uns ja nie weiß, was der Betrachter für ne seltsame Fantasie hat :ack:
Ah so, "nicht Hieb und Stichwaffe" sticht "die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrachs verkleidet sind,...". :ahaa:
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