Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage
Goldfinger
28.11.07, 12:23
Bei der Bedeutung der Gesetzesvorlage scheint es, zumindest meinerseits, unterschiedliche Auffassungen zu geben.
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0701-07.pdf
Im Einzelnen:
1) Auf der Homepage der Deutschen Messermachergilde
http://www.deutsche-messermacher-gilde.de/aktivitaeten.html
findet sich folgender Text
Zitat: …Mit der Gesetzesvorlage würde über Nacht, der Großteil aller Klappmesser (wahrscheinlich mehr als 90%), sowie ein erheblicher Teil aller feststehenden Messer (Die Drop-Point Klingenform ist eine der am weitesten verbreiteten Klingenformen aller feststehenden Messer in Deutschland) starken Einschränkungen unterliegen….
Droppointklingen werden in der Gesetzesvorlage doch gar nicht erwähnt.:confused:
2) Auf einer Seite der "Initiative Messer sind Werkzeuge"
http://www.messerforum.net/initiative/pages/gesetzesentwurf--messerverbot.php
dort steht:
Zitat: …Dann kann ich meine besonders gefährlichen Messer, die unzweifelhaft Waffen sind - unter anderem mein Schweizer Taschenmesser mit Spearpoint Klinge - endlich zu Hause lassen….
Die Spearpointklinge des Schweizer Taschenmessers fällt nicht unter die Definition der Gesetzesvorlage. Denn dort heißt es "…ge- oder angeschliffene Rückenlinie..", was das typischer Schweizer nicht hat. Klingenlänge über 8,5cm und Feststellbarkeit mal aussen vor.
3) Es wurde mehrmals angesprochen ob das Opinel als "einhändig feststellbar" einzustufen ist. M.E. unwichtig, da die Klingenform die Definition für die Bowieform erfüllt und aus diesem Grund bereits erfasst wird.
Auszug: …einschneidige Klinge, bei der die Rückenlinie konkav zur konvex verlaufenden Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht..
Zumindest mein 9er Opinel mit Carbonklinge hat einen konkaven Klingenrücken. Ob ich das nun als Bowie bezeichnen würde, ist dabei irrelevant.
http://www.opinel.com/rubrique-Acier_au_Carbone-010101010000.html
3) In der Galerie "der verbotenen Messer"
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=49926
finden sich mehrere kleine Fixed, wo mir der Grund unklar ist
Postings: 33, 34, u. 37
4) Die Definition aus 2.1.6 finde ich gelinde gesagt merkwürdig. Welche Messer hat der Verfasser denn dabei speziell im Auge gehabt?
Frei übersetzt steht dort:
Alle Messer >12cm wenn sich die max. Klingenbreite (Querschnitt) nicht beim Griff befindet oder mehr als ein Viertel der Klingenlänge zur Spitze hin spitz zuläuft.
Das ist doch schon ein Widerspruch in sich, bzw. fällt mir gerade kein Messer, dass davon nicht erfasst wird. Es sind also Messer erlaubt, wenn die Klinge vom Griff an gerechnet immer schmaler wird. Aber gleichzeitig ist es verboten weil dann ja automatisch mehr als ein Viertel zur Spitze hin, spitz zuläuft.:confused:
Wo liegt mein Denkfehler?
5) Wüßte ich gerne, was unter "zugriffsbereitem Führen" zu verstehen ist. Da müsste es doch eine genaue Auslegung geben.
Hosentasche ist klar. Aber ist, im Handschuhfach, Kofferraum oder im Rucksack, zugriffsbereit?
...
Das ist doch schon ein Widerspruch in sich, bzw. fällt mir gerade kein Messer, dass davon nicht erfasst wird. Es sind also Messer erlaubt, wenn die Klinge vom Griff an gerechnet immer schmaler wird. Aber gleichzeitig ist es verboten weil dann ja automatisch mehr als ein Viertel zur Spitze hin, spitz zuläuft.:confused:
Wo liegt mein Denkfehler?
Dein Denkfehler ist, dass Du die Hinterhältigkeit erkannt hast, weil fast nichts übrig bleibt, und genau so ist das gewollt... :ahaa:
Dazu muss man keine Fachbegriffe verwenden, eine schwammige Formulierung über Ausmaße und ganz grobe geometrische Charakteristik reicht völlig aus, die Fachbegriffe und die abschließende Bewertung (im Voraus) liefern die Betroffenen dann selbst...
Anlässlich Deiner Frage habe ich den Bilderthread in das nichtöffentliche Unterforum verschoben - da niemand Einwände gegen eine Verwendung dieser Bilder hatte, setze ich das Einverständnis auch für die Verschiebung voraus. Wer also Bilder nachliefern möchte, muss sich freischalten lassen. In der Galerie ist ein Verweis, der nur dann weiterführt, wenn man freigeschaltet ist.
Mir liegt dazu ein Zitat von Lenin auf den Tasten, aber das lasse ich mal weg...
Gruß Andreas
1. Droppoints konnte ich auch nicht finden; ack. Aber - erklär' bitte mal dem Richter; dass deine Klinge Droppoint ist; und nicht Spear-Point. Im Endeffekt, wenn das durchkommt, sieht es so aus, dass du alles zu Hause lassen kannst.
Im Zweifel erfüllt Droppoint die Tanto-Definition; man wird mit Sicherheit beim Übergang zu Spitze einen Winkel feststellen können ;):irre:
2. Ack - allerdings, feststellbare Schweizer sind auch ein no-no.
3. Opinel - Bowie, und einhändig. Very evil stabbing object.
3. (zum Zweiten ;)) - die kleinen Fixed in den Posts haben überwiegend einen angeschliffenen Rücken und erfüllen damit entweder die Dolch-Definition oder die Bowie-Definition. Oder sie haben einen Winkel (weil, sonst wär' die Spitze ja rund) und sie sind damit TANTO. :irre:
4. Siehe luftauge.
5. Handschuhfach muss verschlossen sein. Dito Kofferraum; IIRC. Rucksack - keine Ahnung. Im Zweifelsfalle würde man mit dem Dolch im Rucksack sicherlich auch ein potentieller Mörder sein. Zu der Definition wird aber sicherlich noch jemand was konkreteres sagen können.
Gruss, Keno
Wie ich es sehe, gibt es mittlerweile drei Ansätze zu Verschärfungen des Waffenrechts. Auf Bundesebene bereits umgesetzt ist die Ermächtigung der Länder zum Erlass von Trageverboten für bestimmte Orte.
Der zweite Ansatz ist das simple Trageverbot aller feststehenden oder feststellbaren Messer der Grünen.
Der dritte Ansatz, um den es hier geht, ist meines Erachtens nach eine bewusst ausführliche Neugestaltung des Messertragerechts.
Es erscheint mir offensichtlich, dass mit den Formulierungen eine bestimmte Taktik verfolgt wird. Zum einen sollen zB die verschiedenen Begriffe für Klingenarten die zumeist völlig unkundigen Entscheidungsträgern in Bundesrat und Bundestag mit vorgetäuschtem Sachverstand beeindrucken.
Zum anderen ist mindestens die Formulierung über das Aussehen von feststehenden Messern derart kompliziert abgefasst, dass selbst Messerliebhaber, die sich schon ewig mit Klingen und deren Formen beschäftigen, Schwierigkeiten haben, sich vorzustellen, wie danach zulässige Messer noch aussehen dürften. Damit wird wohl darauf spekuliert, dass Unkundige sich inhaltlich schon gar nicht wirklich zurecht fänden und auf den vorgetäuschten Sachverstand vertrauend eher gewillt wären, der Neuregelung zuzustimmen.
Da der Entwurf ganz offenbar ohne wirklichen Sachverstand meiner Meinung nach aus benannten Gründen zusammengeschustert wurde, sollte man sich auf ihn nur vor diesem Hintergrund inhaltlich einlassen und ihn nicht unnötig hoffähig machen.
Gruß
JB
[...]
Der dritte Ansatz, um den es hier geht, ist meines Erachtens nach eine bewusst ausführliche Neugestaltung des Messertragerechts. [...]
Der Ansatz, um den es hier geht; ist der Vorschlag vom Berliner Senat. Der ist an sich bereits gegessen; die Beratung wurde auf ein unbestimmtes Datum vertagt.
Es ist aber sehr gut möglich (!), dass Formulierungen dieses Antrags in der kommenden Änderung zum April 08 mit eingebracht oder berücksichtigt werden.
Gruss, Keno
The Reverend
28.11.07, 13:36
Was mir fehlt sind Skizzen der laut Gestzesentwurf noch zulässigen Klingenformen, hat irgendwer Lust, Zeit und das Sachverständnis soetwas mal anzufertigen? Im meinem Kopf schwebt sowas in der Art der abgerundeten "Kindermesser" herum aber da ich eindeutig zuwenig Sachkenntnis habe traue ich mir das nicht zu.
Flaming-Moe
28.11.07, 14:43
Der Entwurf ist relativ eindeutig formuliert. Ich versuche mich mal an einer Übersetzung. Begriffe wie Spearpoint usw. verwirren nur zusätzlich.
Bundesrat Drucksache 701/07
09.10.07
Drucksache 701/07
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Vom ...
6. In Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 werden nach Nr. 2.1.4 die folgenden
Nummern 2.1.5 bis 2.1.7 eingefügt:
„2.1.5
mit feststehender oder feststellbarer Klinge, die eine der folgenden Klingenformen
aufweist
2.1.5.1
symmetrisch zur Spitze verlaufende Klinge mit beidseitigem durchgehenden oder
bereichsweisen Schliff (Dolchform),
Symmetrische Klinge mit Fehlschärfe. "Schliff" ist nicht ganz eindeutig an- oder scharf geschliffen?
2.1.5.2
einschneidige Klinge, bei der die Rückenlinie konkav zur konvex verlaufenden
Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Bowieform),
Entenschnabelform - Klinge konvex, Rückenlinie zumindest an der Spitze konkav
2.1.5.3
einschneidige Klinge, bei der Schneide- und/oder Rückenlinie winklig in die
Klingenspitze übergehen (Tantoform),
winkelig - also nicht mit Radius - in die Spitze übergeht. Schneide oder Rücken, d.h. American Tanto oder Pilotenmesser.
2.1.5.4
einschneidige Klinge, bei der die zumindest in diesem Bereich ge- oder angeschliffene
Rückenlinie konvex zur ebenfalls konvex verlaufenden Schneidelinie in die
Klingenspitze übergeht (Spearpointform),
Hier genauere Definition (nicht nur Schliff, wie oben), stumpfe Fehlschärfe reicht schon!
2.1.6
mit feststehender Klinge, sofern die Klinge
- eine Länge von insgesamt mehr als 12 cm aufweist und
- keinen sich über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie
verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25 % der
Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft,
Fixed über 12 cm Klingenlänge, bei dem der Klingenschliff nicht bis zum Rücken reicht. Oder verstehe ich das falsch? Ob Flach, Hohl- oder ballig ist egal - UND bei dem die Klinge nicht mindestens über 75 % ihrer Länge gleichbleibend breit (oder breiter werdend?) ist. Außerdem auch teilweiser Anschliff am Klingenrücken, der nicht bis zur Klingenspitze reicht. Theoretisch reicht schon ein abgerundeter Rücken, weil da der Querschnitt vom Rücken zur Schneide hin auch erstmal ZUnimmt.
2.1.7
mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist
oder einhändig feststellbar ist ,“.
eindeutig, denke ich.
Flaming-Moe
28.11.07, 14:48
P.S. Bei diesem Messer ist die Spitze auf ihrer Oberseite tatsächlich schnurgerade, also weder konvex noch konkav.
Also winkelig -> auch verboten.
Und die Klinge ist nicht über die volle Klingenlänge zur Schneide hin im Querschnitt abnehmend.
Also doppelt böse...
Hi!
Das bundesdeutsche Waffenrecht war ja schon vorher nicht gerade für seine redaktionelle Schlichtheit und Übersichtlichkeit berühmt.
Beim aktuellen Entwurf ist auch mir zunächst der Fehler unterlaufen, das SAK einzubeziehen. Spearpoint stimmt, ist aber nicht oben angeschliffen, üblicherweise...
Aber sonst.....Droppoint steht nicht wörtlich in der Vorlage, ein angephastes Droppoint hat aber auch einen leicht konkaven Rücken, jedenfalls sehr oft. Dann ist es ein Spearpoint "im Sinne der Verordnung". Da steht nämlich nix von symmetrisch mit der Schneidenlinie oder so...
Auf die Geschichte mit den Teppichmessern/Cuttern im anderen Thread weise ich hier noch mal hin: Die sind, ich habs hin- und hergeprüft, auch mit anderen Mitgliedern, tatsächlich verbotene feststellbare mit einer Hand bedienbare Tantos :)
Realsatire - leider aber wahr.
Zur Bedeutung: Ich denke, es ist jetzt eine Art Lawine losgetreten, diese unheimlichen Messer endlich zu verbieten. Was ich im Briefthread bislang an Politiker-Antworten gelesen habe, spricht doch überwiegend eine deutliche Sprache - leider nicht die des Sachverstands, sondern eine Verquickung von Halbwissen, Irrationalität und wiedergekäuten Parolen.
Wenn ich mir überlege, daß letztlich ALLE politischen Entscheidungen offenbar auf diese Art zustandekommen müssen, macht mich das sehr nachdenklich....
Trotzdem beste Grüße!
Micha M.
Der naheliegendste Grund dafür, dass die speziellen Klingenformen nicht namentlich benannt werden, wird der sein, dass es keine deutschsprachigen Entsprechungen dafür gibt.
Darum auch die geometrisch/technischen Umschreibungen in "messbare" oder erkennbare Merkmale.
Gruß Andreas
willy grey eyes
28.11.07, 16:51
Machen wir uns doch nichts vor!
Sollte das Gesetz durchkommen, bleibt einem nichts anderes übrig als
jedes Messer brav zuhause zu lassen. Denn: Ob ich nun ein erlaubtes
Messer (welches überhaupt noch??) mitführe, wird der kontrollierende Beamte u. U. nicht mehr definitiv wissen können und sicherheitshalber auch das vom Gesetz noch erlaubte Schneidwerkzeug erst einmal Einziehen. Dieses dann zurückzubekommen wird ein erschwerlicher Weg den die meisten wohl scheuen werden.
Soll mit diesem Gesetzentwurf etwa eine bestimmte Taktik
(siehe Text erster Absatz) verfolgt werden?!!
Grüße
Willy Grey Eyes
Zitat von Flaming-Moe:
"...mit feststehender Klinge, sofern die Klinge
- eine Länge von insgesamt mehr als 12 cm aufweist und
- keinen sich über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie
verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25 % der
Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft,
Fixed über 12 cm Klingenlänge, bei dem der Klingenschliff nicht bis zum Rücken reicht. Oder verstehe ich das falsch? Ob Flach, Hohl- oder ballig ist egal - UND bei dem die Klinge nicht mindestens über 75 % ihrer Länge gleichbleibend breit (oder breiter werdend?) ist. Außerdem auch teilweiser Anschliff am Klingenrücken, der nicht bis zur Klingenspitze reicht. Theoretisch reicht schon ein abgerundeter Rücken, weil da der Querschnitt vom Rücken zur Schneide hin auch erstmal ZUnimmt..."
-----------
Tragen dürfte man demnach ein Messer mit z.B. 20 cm Klingenlänge, mit Flachschliff bis zum Rücken, bei dem bis 15,01 cm Klingenlänge die Rücken- und Schneidelinie parallel verlaufen und bei dem dann die Schneide in einem Bogen zu der auf Rückenhöhe liegenden Spitze führt, wobei ebenso ab 15,01 cm der Rücken sich gleichmäßig zur Spitze hin verjüngt.
Oder?
Goldfinger
28.11.07, 17:42
1. Droppoints konnte ich auch nicht finden; ack. Aber - erklär' bitte mal dem Richter; dass deine Klinge Droppoint ist; und nicht Spear-Point…
Als Spearpoint müsste es dann aber wieder eine "ge- oder angeschliffene Rückenlinie" haben.
Im Zweifel erfüllt Droppoint die Tanto-Definition; man wird mit Sicherheit beim Übergang zu Spitze einen Winkel feststellen können ;):irre:
Deine großzügige Auslegung grenzt an vorauseilenden Gehorsam. Eine Rundung hat für mich keinen Winkel.:)
@all
Eine genaue Definition von Spearpoint wäre wünschenswert. Meine persönliche Meinung deckt sich mit der FAQ http://www.messerforum.net/showthread.php?t=2728
Das nützt nur Niemandem.
Eine Rundung hat auch keine Spitze. Touché.
Micha M. schrieb es bereits -
[...]Aber sonst.....Droppoint steht nicht wörtlich in der Vorlage, ein angephastes Droppoint hat aber auch einen leicht konkaven Rücken, jedenfalls sehr oft. Dann ist es ein Spearpoint "im Sinne der Verordnung". Da steht nämlich nix von symmetrisch mit der Schneidenlinie oder so[...]
Das ist jetzt nicht böse gemeint; aber meine Auslegung ist kein vorauseilender Gehorsam; sondern so wird's im Leben dann laufen. Wenn du meinst, du kannst noch mit einer Spear-Point-Klinge herumlaufen; ohne dass die dir im Zweifel abgenommen wird und vermutlich sogar "zu Recht"; halte ich das für reichlich naiv deinerseits.
Die Hüter von /Recht und Ordnung/ ziehen dir doch heute unter Umständen schon ein Axislock ein, weil Sie meinen, dass das ein Springmesser ist. Und da willst du dann noch vor Gericht den Unterschied zwischen Spearpoint und Droppoint erklären?
Die Beiträge von Micha M. und willy grey eyes zeigen mMn., wohin es geht. Und ich denke, die beiden liegen da absolut richtig. Der Entwurf zielt auf alles ab, was spitz, lang und scharf ist.
Gruss, Keno
.. Und ich denke, die beiden liegen da absolut richtig. Der Entwurf zielt auf alles ab, was spitz, lang und scharf ist.
So.
Nach reichlich überlegen, Klingenformen ansehen und den Gesetzestext auswendig lernen habe ich die Lösung:
Das hat sich der Andy Haas ausgedacht. Jawohl!:irre:
Der klassische Sax, mit einem schneidfreundlichen Flachschliff über die gesamte Höhe und einer ausreichenden Klingenlänge (damit man die 25% nicht überschreitet) dürfte weiterhin geführt werden.
Jupp. Das ist die eigentliche Intention hinter dem Ganzen: Back to the roots.
Nen Hartkopf Slipjoint in der Tasche und den Sax am Rücken. So soll die innere Sicherheit hergestellt werden:steirer:
Gruß
chamenos
Nein, das Sax erfüllt sogar ohne vorauseilenden Gehorsam die Tanto-Definition.
Der Winkel kommt entweder von der Schneide oder vom Rücken, lt. Text:
[...]Schneide und/oder Rückenlinie winklig in die Klingenspitze übergehen[...]
Ein Sax wäre ein reverses Tanto.
Gruss, Keno
Nein, das Sax erfüllt sogar ohne vorauseilenden Gehorsam die Tanto-Definition.
Der Winkel kommt entweder von der Schneide oder vom Rücken, lt. Text:
Ein Sax wäre ein reverses Tanto.
Nö!
Beim Andy (:D ) ist da nix winklig. Sauberer Bogen (konkav) und keinerlei Ansatz einer konkaven Schneide :D
Die Idee kam mir, da ich mir nach reiflichen Überlegungen ganz sicher bin, dass die Herren Gesetzestextformulierer alles in die Ausschlußklauseln eingebracht haben, was eben nicht wie ein Brotmesser aussieht.
Tut mir Leid, wenn ich hier rumalbere; - Aber ich sitze seit zwei Tagen an einem Brief an den Bundespräsidenten und brauche ab und zu einen Grinser, sonst wird der Text einfach zu zynisch und verbittert.
Gruß
chamenos
Goldfinger
28.11.07, 18:43
Das ist jetzt nicht böse gemeint; aber meine Auslegung ist kein vorauseilender Gehorsam; sondern so wird's im Leben dann laufen. Wenn du meinst, du kannst noch mit einer Spear-Point-Klinge herumlaufen; ohne dass die dir im Zweifel abgenommen wird und vermutlich sogar "zu Recht"; halte ich das für reichlich naiv deinerseits.
Wie der Polizist auf der Straße das Gesetz umsetzt, sind wir einer Meinung. Darum geht es in diesem Thread aber nicht. Entscheidend ist doch, ob Du hinterher wegen illegalem Führen einer Waffe angeklagt wirst. Da spielt der Verlust eines 200,-Euro-Messers eine eher untergeordnete Rolle. (Natürlich auch nicht bös gemeint) :)
Und da willst du dann noch vor Gericht den Unterschied zwischen Spearpoint und Droppoint erklären?
Jau :super:
Der Entwurf zielt auf alles ab, was spitz, lang und scharf ist.
Ganz so weit ist es noch nicht………..aber das kommt noch.
...Anlässlich Deiner Frage habe ich den Bilderthread in das nichtöffentliche Unterforum verschoben...
Das wäre aber schade (nö, nicht weil ich den thread gestartet habe), weil Sinn es Ganzen ja war, möglichst viele Bilder von schnuckeligen, hübschen, kleinen, offensichtlich harmlosen, kunstvollen Messer zu sammeln, die nach dem Entwurf künftig unter das Trageverbot fallen würden.
Damit sich alle bedienen können, die ein Schreiben an Politker zur Verdeutlichung der Absurdität mit entsprechenden Beispielen versehen möchten.
Warum den thread nicht nur kopieren und meinetwegen hier schließen? Dann kann zumindest auf die Bilder noch zugegriffen werden. Oder Ihr sortiert das ganze nochmal, und stellt dann öffentlich wieder Bilder zu Verfügung.
Grüße Rainer
Damit sich alle bedienen können, die ein Schreiben an Politker zur Verdeutlichung der Absurdität mit entsprechenden Beispielen versehen möchten.
Das ist doch ein Schuss ins Knie - egal was Du zeigst:
1. Entweder, der Empfänger hat Angst vor Messern in der Öffentlichkeit - dann sieht er Deine Messer als Bedrohung. Alle. "Auweia,sowas wurde bisher getragen, da wirds aber Zeit, dass das weg kommt".
2. Oder er hat kein Problem mit Messern im Alltag - dann ist es egal was Du schickst und ob Du überhaupt Bilder mitschickst.
"Absurdität" klingt so, als würdest Du glauben, bei dem Gesetzesentwurf würde nach Sachlage entschieden. Dem ist mitnichten so.
Pitter
Damit sich alle bedienen können, ...
JEDER kann sich bedienen - auch die, die eben nur technische Beschreibungen verfassen können, aber möglicherweise gar nicht wissen, wie so ein Messer "in echt" aussieht...
Darum auch mein etwas süffisanter Hinweis oben,
die Fachbegriffe und die abschließende Bewertung (im Voraus) liefern die Betroffenen dann selbst...
War wohl wieder mal nicht deutlich genug... :hmpf:
Das mit dem Verschieben war wirklich nicht böse gemeint, im Gegenteil. Das ist eine etwas zweigleisige Sache, oder möchte jemand hier, dass sein Bild später irgendwann als Muster oder Skizze mit fachlicher Erkärung in irgendeinem Gesetzestext oder einer Kommentierung erscheint ?
Das wird früher oder später sowieso passieren, da bin ich sicher, aber man muss die Wissenslücken seines Gegenübers in diesem Fall nicht unbedingt auf diese Weise auffüllen - was Besseres könnte den Textschreibern gar nicht passieren.
Nämlich, dass sie bis zur endgültigen Fassung nicht nur den Text verbockt haben, sondern von den fachkundigen Betroffenen auch noch maßgeschneidertes Bildmaterial bekommen.
Wir haben darüber auch im nichtöffentlichen Forum gesprochen.
Gruß Andreas
Volle Zustimmung zu Andreas' Aussagen.
Wenn man hier das große Taktieren über Ausweichformen anfängt, schließt man technische Lücken der "Körting-Lotterie" und leistet den Totalverbots-Befürwortern Vorschub: "Diese Irren sind schon wieder dabei, das Gesetz zu umgehen - da müssen wir halt ALLES verbieten...!"
Vielleicht ist es zielführender, auf den Schwachsinn der Formulierungen der Verbotsnorm hinzuweisen und festzustellen, daß unter dem Deckmantel des Verbots von "Killermessern" tatsächlich alle möglichen Alltagsgegenstände stigmatisiert werden (Stichwort: Teppichmesser, Rettungsmesser usw.).
Micha M.
wisst ihr, was ich mir wünschen würde?
...
ein fernsehinterview, bei dem ein paar von uns messer auf dem tisch ausgebreitet haben (sak, opinel, leatherman, sammlermesser mit scrimshaw und co) und man den lieben herrn mal vor laufenden kameras erklären lässt, warum jetzt welches messer erlaubt oder verboten sein wird. . . :rolleyes:
wird zeit, dass ich weg komme... früher dachte ich noch, mich laust ein affe, inzwischen fühlt es sich eher an, als würde mich ein elch treten..
Danke an Andreas und Micha! Das ungefähr hatte ich mit meinem Beitrag gemeint, als ich schrieb "Da der Entwurf ganz offenbar ohne wirklichen Sachverstand meiner Meinung nach aus benannten Gründen zusammengeschustert wurde, sollte man sich auf ihn nur vor diesem Hintergrund inhaltlich einlassen und ihn nicht unnötig hoffähig machen."
Ihr habt es besser auf den Punkt gebracht.
Gruß
JB
Zum Waffentrageverbot in Hamburg bitte hier weiter:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=50448
Grüße
Pitter
Wann wird eigentlich darüber abgestimmt? Hab ich irgendwie nicht mehr gefunden...:confused:
Ookami
Abgestimmt wird nicht :teuflisch
Ich versuche eine Zusammenfassung:
1) Hamburger Trageverbot für "ziemlich alles" = bereits in Kraft.
2) Berliner Bundestagsinitiative zum Bundesweiten Trageverbot = momentan vom Tisch, [aber freut euch nicht zu früh... :( ]
3) Antrag der Grünen alle Messer in der Öffentlichkeit zu verbieten ... wer weiß :argw:
Ergänzung: Zum Antrag der Grünen hier mehr:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=50692
.
.
Gibt es denn Schätzungen darüber, wie viele Messer zu verbotenen Waffen werden, für den Fall, dass die Gesetzesinitiative der Berliner SPD, oder ein ähnlicher Vorstoß Erfolg haben sollte? Das müßten doch alle in den letzten Jahrzehnten verkauften Messer sein. Geht das nicht in die Millionen? Und werden da nicht Millionen in Deutschland lebende Menschen zu Besitzern von illegalen Waffen? Klingt irgendwie absurd!
Collalto
Die "Millionen von Menschen" würden auch nach dem Gesetzesentwurf NICHT zu Besitzern illegaler Waffen. Es geht hier um das Führen von Messern, nicht um deren Besitz. Dennoch wären zweifellos sehr viele Bürger betroffen.
Bitte künftig vor dem posten besser informieren.
Grüße Rainer
Jou, ich werde mich bemühen künftig juristisch korrekt zu formulieren! Wer ein Messer hat, wird dies sicherlich auch einmal benutzen, also auch tragen wollen. Meine Frage war durchaus ernst gemeint: Gibt es Statistiken oder Verkaufszahlen, die verdeutlichen, wie viele Messer betroffen sind? Kennt das jemand? Ich könnte mir vorstellen, dass alleine dieses Volumen ein Gesetzesvorhaben vor große Probleme stellt. Letztendlich werden dadurch ja auch unzählige TRÄGER/Besitzer und Wähler in ihrer persönlichen Freiheit beschnitten. Seit den letzten Bundestagswahlen ist doch jedem Politiker in Berlin deutlich geworden, dass nun wirklich jede einzelne Wählerstimme wichtig ist. Vielleicht zuckt man deswegen momentan zurück?
Viele Grüße aus dem Taunus
Collalto
Die "Millionen von Menschen" würden auch nach dem Gesetzesentwurf NICHT zu Besitzern illegaler Waffen. Es geht hier um das Führen von Messern, nicht um deren Besitz. Dennoch wären zweifellos sehr viele Bürger betroffen.
Bitte künftig vor dem posten besser informieren.
Grüße Rainer
Das ist mir nicht ganz klar!
Führen, ... heißt das nicht .. außerhalb meines Privatbesitzes bzw. meiner Wohnung?
Ich darf also meinen Folder nicht "führen"? ( Ich rede nicht über Veranstaltungen in der Öffentlichkeit, sondern wenn ich die Wohnung verlasse.)
Bin ich denn dann nicht Besitzer einer illegalen Waffe?
Muss ich das mögen?
Meinst Du das mit: "Dennoch wären zweifellos sehr viele Bürger betroffen."?
Gruß
Manfred
@Manfred: So in etwa, ja.
Ist zwar sicher schon einige Male diskutiert, aber gerne nochmal:
Die SPD will "das zugriffbereite Führen bestimmter Waffen" verbieten, also außerhalb von Privatbesitz, im öffentlichen Raum.
Zugriffbereites Führen = verbotenes Führen = <"jegliches Beisichführen in Holstern, in oder an der Bekleidung oder in offenen Taschen bzw. im Fall der Benutzung von Kraftfahrzeugen das freie Herumliegen im Innenraum oder auch im nicht abgeschlossenen Handschuhfach o.ä."
„Nicht zugriffsbereit“ wären die betreffenden Waffen dagegen etwa dann, wenn diese beispielsweise in – auf Basis besonderer Schließvorrichtungen – geschlossenen Behältnissen, also etwa in entsprechend geschlossenen Aktentaschen, Waffenkoffern/-futteralen oder in vergleichbarer Art und Weise verpackt transportiert werden.>
Ob ein bestimmtes Messer darunter fallen würde, hängt von den im Entwurf genannten Kriterien ab.
Bin ich denn dann nicht Besitzer einer illegalen Waffe?
Muss ich das mögen?
Meinst Du das mit: "Dennoch wären zweifellos sehr viele Bürger betroffen."?
Nein, du musst und sollst das überhaupt nicht mögen, sondern "Deinen" Politikern und Abgeordneten ordentlich auf die Füße treten :teuflisch
Ich wollte den Unterschied verdeutlichen, dass der bloße (und bis auf Vitrinenmesser ziemlich sinnlose) Besitz solcher Messer nicht verboten ist, "nur" das Führen. Wenn schon die beteiligten Politiker regelmäßig uqualifizierte Äußerungen von sich geben, sollten wenigsten wir richtig argumentieren.
Verbotenes Führen soll nach dem Willen der Initiatoren "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" bedacht werden.
Viel Spaß noch
Rainer
merrymarauder
10.01.08, 20:42
Im alten "Ork-"Thread (http://www.messerforum.net/showpost.php?p=417119&postcount=244) habe ich auf einen Bericht des "Centre for Crime and Justice Studies" vor dem "Select Committee on Home Affairs" in GB zu "Knife Crime" verwiesen.
Das Center hat nun seinen größeren Bericht zu "Knife Crime" aktualisiert und online gestellt.
Zu finden hier (http://www.crimeandjustice.org.uk/knifecrime.html).
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