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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 13.12.2001: 1. Beratung zur Neuregelung des Waffenrechts in Deutschland


HankEr
13.12.01, 08:41
In der heute stattfindenden 208. Sitzung des dt. Bundestages (http://www.bundestag.de/aktuell/to/208.html) findet unter Tagesordnungspunkt 17 die erste Beratung zur Neuregelung des Waffenrechts statt. Die Sitzung wird auch über das Internet im Bundestags-TV (http://www.bundestag.de/aktuell/tv/index.htm) im RealPlayer8 Format übertragen und ist für 9:00h bis 23:30 eingeplant. Für das Waffenrecht sind 30h Minuten (als vorletzter Punkt) eingeplant, vor frühestens 21:45h wird man wohl kaum bei dem Thema angelangt sein. [Der Zeitplan ist schon aus dem Ruder gelaufen, die Beratung wird wohl --- wenn überhaupt noch heute --- wesentlich später stattfinden s.u.]



Die Drucksache 14/7758 zu Tagesordnungspunkt 17a ist jetzt --- wenige Minuten vor der Sitzung --- scheinbar noch nicht allgemein verfügbar. Sollte diese noch erscheinen, so wird man sie wohl hier (http://dip.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf) finden. Wer die Zeit bis zum erscheinen nutzen will kann sich ja derweilen in den Entwurf des Kabinetts (http://www.bmi.bund.de/Anlage9132/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_d es_Waffenrechts.pdf) einlesen.



s.a.

Springmesser, Butterflies und Faustmesser sollen in D komplett verboten werden (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=4339)
Waffengesetz-Novelle in Deutschland (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=2420)

Visier Sonderbeilage zur geplanten Verschärfung des Waffenrechts (frei im Internet) (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=3208)

WaffG Novelle in D -- was kann man tun? (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=2426)





In den nächsten Wochen (der Fahrplan sieht vor das neue Gesetz bis März 2002 zu verabschieden) wird es sich entscheiden, welche Messer sich in Deutschland bald auf der Liste verbotener Gegenstände wiederfinden, deshalb habe ich am Dienstag den 18. Dezember um 20:30h (http://www.messerforum.net/forum/calendar.php?s=&action=getinfo&eventid=16) einmal einen Themenchat dazu angesetzt.

HankEr
13.12.01, 17:47
So, im Briefkasten habe ich eben die Drucksache 14/7758 (301 Seiten) gefunden. Diese scheint was den Messeranteil betrifft unverändert den Stand des Kabinettsentwurf wiederzuspiegeln.


Anlage 2 (zu §2 Abs.3)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

[...]

1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

[...]

1.4.1
Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser). Von Satz 1 ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff ragende Teil der Klinge

höchstens 8,5cm lang ist,
in der Mitte eine Breite von 20 Hundert ihrer Länge aufweist,
nicht zweiseitig geschliffen ist und
einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;


1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

1.4.3
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

HankEr
13.12.01, 18:04
Tja, Freunde der Nacht, zur Zeit Spricht unsere (D) Bildungsministerin zur PISA-Studie, das Zuwanderungsrecht hat sich wohl doch etwas länger hingezogen. Wenn es nicht zur Vertagung kommt, dann kommt das Waffenrecht kaum vor 1:00h früh daran. Da wird dann in aller Frische darüber beraten :irre:

Nidan
13.12.01, 18:26
Also die Formulierung mit den sternfömigen Scheiben ist echt toll, wem fällt den bloß so ein Mist ein :irre:

Sowas kann einem Menschen der der deutschen Sprache mächtig ist doch auch nur um 1.00 nachts einfallen, oder ;)

Wenn ich das jetzt kapiert hab, sind die nomalen Springer aber jetzt von der Liste, oder ?

Und mal ganz besondren Dank an HankEr, der sich die Mühe gemacht hat die ganzen Links hier zu setzen :super:

HankEr
13.12.01, 18:38
Interessant auch, im Zusammenhang damit, daß die angesprochene Drucksache immer noch nicht allgemein verfügbar ist:
Informationszugang unerwünscht? (http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/11300/1.html)

HankEr
13.12.01, 18:48
Die normalen Springer scheinen damit vorläufig vom Tisch (die Höhe der Klinge müsste in Zukunft aber dann statt 14% der Länge mind. 20% der Länge betragen, was dem ein oder anderen Stiletto sicherlich den Garaus macht; mein UDT hat z.B: einen 70mm langen herausragenden Teil, welcher in der Mitte (35mm von Griff oder Spitze entfernt) eine Höhe von 19mm hat, das sind 27%, wäre sie 5mm niedriger => :glgl: ). Den Besitzern und Freunden von OTFs, Butterflies und Faustmessern hilft das aber ebensowenig wie den Anhängern einer liberalen Rechtes im Allgemeinen.

[Entwarnung kann aber noch nicht gegeben werden, da ich die Stellungnahme der Bundesregierung, zu den Änderungswünschen des Bundesrates noch nicht gelesen habe.]

HankEr
13.12.01, 19:17
In der gerade laufenden Beratung zum Petitionsausschuß, wurde zum einen die Petition als willkommenes "Mittel zur Auswirkungsabschätzung von Gesetzen" gelobt. Und Bernd Reuter hat die Damen und Herren Minister und Staatsekretäre dazu aufgerufen nicht unreflektiert ihre Unterschrift unter alle Vorlagen aus der Ministerialbürokratie zu setzen. Hätte er das doch nur vor diesem WaffG-Entwurf gemacht (und Gehör gefunden)!

Hocker
13.12.01, 20:13
Wie ist das mit dem durchgehenden Klingenrücken zu verstehen?
Beim Udt ist der Rücken ja leicht tailliert....

Hocker:confused:

HankEr
13.12.01, 20:20
Hocker, frag mal Deinen Bundestagsabgeordneten und Deinen Innenminister!

Guenter
13.12.01, 20:45
1.4.2
feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);

Wobei jetzt natürlich immer noch nicht klar ist
a: wann (ab/bis wieviel Winkel-Grad) ist ein Griff quer zur Klinge ?
b: wann ist eine Faust geschlossen? Ich kann nur meine Hand schließen oder öffnen, meine Faust ist immer geschlossen. Was ist, wenn ich den kleinen Finger dabei abspreizen muß?

HankEr
13.12.01, 21:35
Günter, frag doch den Rudi (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/S/scharru0.html) nochmal, der ist ja nicht nur Minister sondern auch MdB und muß darüber abstimmen, also wird er wohl wissen was damit gmeint ist :haemisch:

Nidan
13.12.01, 21:37
Hallo Guenter,

da kann ich dir nur recht geben, ein Faust ist per definitionem immer geschlossen, sonst wär es ja keine :D und jedes Messer wird bestimmungsgemäß in der der Faust gehalten, ich kenne keinen der mit einer offenen Hand ein Messer sicher benutzen kann. ;)

Genauso ist es mit dem Griffwinkel, wie werden denn jetzt Messer mit einem angedeuteten Pistolengriff eingeordnet ?

Oder noch was lustiges, wie ist es denn jetzt mit einem Folder den man in klassischer Push-Dagger Position einrasten lassen kann. Das ist ja kein feststehendes Messer :D

Und noch mal zu den Wurfsternen, was ist denn jetzt wenn ich mir eine völlig runde Wurfscheibe bastle, die keine Zacken hat, bei der aber der Rand rasiermesserscharf geschliffen ist ?

Der bescheuerte Gesetzesentwurf ist doch so schlampig gemacht, wie ein Bö.... Messer :fack:

teachdair
13.12.01, 21:45
Ich sehe es jetzt schon vor mir:
Strassenkampf mit geworfenen Kreissägeblättern, da Shuriken verboten wurden, attackierte Polizisten, deren Ballistikwesten mit scharfgeschliffenen Korkenziehern durchstochen wurden.

Lass dir das Hirn entfernen und werde Politiker:teuflisch

Politker: eigentlich "mann der stadt", jetzt "träger einer narrenkappe"

HankEr
13.12.01, 22:16
Die Reden wurden nicht gehalten sondern zu Protokoll gegeben, die Entwürfe wurden an die Ausschüsse überwiesen.



... und wieder löst sich eine fast leere Bundestagsversammlung auf ...



Gute Nacht an alle Parlamentarier! :hmpf:

HankEr
13.12.01, 22:32
Bei den Fallmessern, sollen nach "selbsttätig" noch die Wörter "oder beim Loslassen der Sperrvorichtung" eingefügt werden, da sind sich Bundesrat und Bundesregierung einig.

Zm Thema Wurfsterne möchte der Bundesrat, daß "sternförmige" gestrichen wird und vor "Wurfsterne" noch ein "z.B." kommt. Begründung:
Bei der einengenden Definition "sternförmig" besteht dei Gefahr, dass Anwender oder Hersteller auf Scheiben mit geschliffenem Rand mit derselben Wirkungsweise ausweichen.
Die Bundesregierung lehnt dies ab, da sonst Abgrenzungsprobleme zu handelsüblichen sonstigen Gebrauchsgegenständen.

Nidan
13.12.01, 22:38
Ja was jetzt, sind die einfach in`s Bett gegangen ohne drüber zu debatieren ???? Zu was was zahlen wir die denn ???

@ Teachdair : Also wirklich du hast scheußliche Fantasien und das auch noch zur Weihnachtszeit. ;) Nimm dir mal ein Beispiel an mir : Ich schlage vor wir schenken jedem Parlamentarier ein richtig schönes großes Stachelschwein, setzen das in ein Kissen und legen das auf die Stühle der Mandatsträger, die freuen sich dann sicher wenn sie sich draufsetzen :teuflisch: Und weil unsre Volksvertreter fast alle hintenrum recht gut gepolstert sind, tut`s auch den Tierchen nicht weh. Ok das Stachelschwein von Joschka hat ein bißchen Pech, aber der ist ja auch nicht so schwer :lach2:

HankEr
13.12.01, 22:40
Zu den Faustmessern bittet der Bundesrat zu prüfen wie sichergestellt werden kann, dass Faustmesser mit Werkzeugcharakter, wie z.B. Abhäutemesser (Skinner) die z.B. bei der Jagd anwendung finden, nicht als verbotene Waffen eingestuft werden können.

Stellungnahme Bundesregierung: Es wird vorläufig an der usrprünglichen Fassung festgehalten, da Differenzierung schwierig. Evtl. Ausnahmegenemigungen. Geprüft wird ob durch eine definitorische Bestimmung des Verhältnisses der Klingenbreite zur Klingenlänge sowie bezogen aud den einseitigen Schliff und die asymetrische Lage der Spitze (zur Unterscheidung zu einem Dolch) eine Einschränkung des Verbotes möglich ist.

Guenter
14.12.01, 07:06
Original geschrieben von HankEr
Günter, frag doch den Rudi (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/S/scharru0.html) nochmal, der ist ja nicht nur Minister sondern auch MdB und muß darüber abstimmen, also wird er wohl wissen was damit gmeint ist :haemisch:
Und sogar mein Wahlkreis-Vertreter. Aber durch die politischen (Bundeswehr in Krisengebiete) und privaten Ereignisse hat Herr Pilati vielleicht keine Zeit mehr für solche Kleinigkeiten :haemisch:
Aber immerhin scheinen sie zur Kenntnis genommen zu haben, daß es auch Gebrauchsmesser mit den angesprochenen Kriterien gibt. Ob da letzten Endes auch eine entsprechende Reaktion erfolgt...
Wahrscheinlich werden künftig Kreissägen, Wurst- und Brotschneidemaschinen verboten, da sind ja auch so scheußliche kreisförmige Zackenscheiben drin, die schlimme Verletzungen verursachen können. Als nächstes dann vielleicht die Fahrräder, die haben ja auch solche Zahnscheiben (ok, vielleicht sind da die Grünen dagegen); dann alle Geräte mit Zahnrädern, die sind ja so ähnlich. Man merke die Grundrichtung...
PS: muß ich jetzt mein Chakra verstecken? Ist ja keine Scheibe, sondern ein Wurfring, aber vielleicht merken die es ja doch?

HankEr
14.12.01, 08:35
So, jetzt habe ich alle wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Punkten des Bundesrates durch und alle Blankwaffen bezogenen Sachen daraus auch hier wiedergegeben. Da die Reden ja nicht gehalten wurden (TOP 17 hat etwa 20s in Anspruch genommen "Ich Rufe..., Reden zu Protokoll, Wiederspruch?, Nein, somit ist die Sache an den zust. Ausschuß überwiesen"), gilt es nun zu Warten bis das Protokoll der Sitzung irgendwoher zu bekommen ist. Auf die Veröffentlichung im i-Net in nächster Zeit muß man wenn man sich die mehrfach angesprochene Drucksache und deren Verfügbarkeit so ansieht ja wohl nicht zu hoffen.

In der Zwischenzeit gilt es zum einen, auf die Abgeordneten zu drängen und möglichst mit Bildern von jagdlichen "Faustmessern" darauf hinzuweisen, daß diese ja wohl unmöglich mit so einem Verbot gemeint sein können und diese zu bitten auf eine Streichung des Verbotes oder zumindest, vor diesem Hintergrund, auf eine entsprechende Konkretisierung des Vorbotes hinzuwirken. Weiterhin weiter bohren und hinterfragen auf welcher Grundlage die besondere Gefährlichkeit von Butterflies und OTFs angenommen wird. Wenn sie ehrlich sind/wären müssten Sie dann zugeben, daß diese Punkt alleine ihrer oder der Phobien ihrer Ministerialbeamten entstammt. Statistiken die dies belegen gibt es nämlich nicht. Fragt wie mit wertvollen Stücken und Sammlungen nach der Verbot verfahren werden soll. Ob Entschädigungen oder Sondergenehmigungen geplant sind. Stellt klar, daß Ihr gegen eine Enteignung den schäfsten Protest einlegt.

Zusätzlich sollte man wohl die mangelnde Information der Bürger kritisieren, welche sich zum einen durch die verzögerte Erscheinung der aktuellen Drucksache als auch durch kommentarlose Überweisung der Angelegenheit durch den Bundestag manifestiert. Die erste Lesung eines Gesetzes dient ja in unserem Gesetzgebungsverfahren dazu die Motivation für die geplante Änderung zu vermitteln und insbesondere der Information der Bürger und Medien darüber. Zur mangelnden Information kann ja auch eine Parallele zu dem oben angegebenen Telepolis-Artikel gezogen werden und hinterfragt werden ob dahinter Programm steckt. Bittet euere Abgeordneten, doch euch baldmöglichst das Protokoll zur 208. Sitzung zukommen zu lassen, damit ihr euch über das Thema informieren könnt.

HankEr
14.12.01, 11:29
Ach, ja aufgrund der zahlreichen Fragen :irre:

Da der Bundestag ja kommentarlos überwiesen hat sind nun alle Mitglieder des Innenausschusses (http://www.bundestag.de/gremien/a4/index.html) dankbare Abnehmer für euere Schreiben. Belange die den Schießsport betreffen (Grundkontingent, Einstiegsalter) dürfen ruhig auch mal an den Sportausschuß (http://www.bundestag.de/gremien/a5/index.html) gehen. Zu Fragen der Konformität mit Verfassungsrecht und europäischem Recht (Nachschau, Vereinszwang, Enteignung) sollte auch der Rechtsausschuß (http://www.bundestag.de/gremien/a6/index.html) nicht dumm sterben.

Für die schlechte Zugänglichkeit von Dokumenten und für die gestrichene 1. Beratung interessieren sich besonders der Bundestagspräsident (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/T/thierwo0.html) sowie seine Vizes (Dr. Antje Vollmer (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/V/vollman0.html), Anke Fuchs (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/F/fuchsan0.html) (die höchstpersönlich die erste Beratung durchgewunken hat)).

Unser Innenminister (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/S/schilot0.html) sowie seine Staatsekretäre (http://www.bmi.bund.de/top/dokument/Wir_ueber_uns/Organigramm/ix3779_18100.htm) sind sich sicher über die eine oder andere Spitzfindigkeit ihrer Ministerialbürokraten auch noch nicht so ganz im klaren. Und die Justizministerin (http://www.bundestag.de/mdb14/bio/D/daeubhe0.html) hat sicher auch keine Lust ohne hinreichende Informationen dazu Stellung zu beziehen.

Nie vergessen sollte man eben auch seine jeweiligen Wahlkreisabgeordneten (http://www.bundestag.de/mdb14/wkmap/index.html) die diese auch nur ungern aus Dummheit auf Stimmen verzichten.

Armin II
14.12.01, 11:53
Also das mit den Sternförmigen Scheiben ist wirklich genial.....die armen Schreiner tun mir jetzt schon leid, müssen die doch in Zukunft wieder alles von Hand sägen :steirer: :steirer:

Aber was mir bis heute nicht klar ist: ...einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

HankEr
14.12.01, 12:02
Bie den sternförmigen Scheiben ist die Definition schon einigermaßen klar durch das bestimmt. Eine Sägeblatt ist nicht zum Werfen bestimmt nur geeignet und durch das und im Satz reicht das nicht.

Das mit dem durchgehenden Rücken kann ich mir auch nicht erklären, aber die die für die Formulierung verantwortlich zeichnen und die die darüber befinden müssen, werden sicher jeden der sie fragt gerne darüber aufklären, denn verstehen müssen sie es ja wohl, sonst könnten sie ja gar nicht darüber abstimmen. Würden sie es nicht verstehen wäre das ja eine Verletzung ihrer Abgeordnetenpflichten und das wird ja sicher niemand wollen, daß gewählte Vertreter aus einer kleinen Unaufmerksamkeit heraus so einen Fehler machen.

Also wer hat schon wen dazu befragt? Wer hat noch nicht, wer will nochmal?

coolcat
14.12.01, 12:18
Original geschrieben von Armin II
Aber was mir bis heute nicht klar ist: ...einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
Vielleicht meinen die mit durchgehenden Rücken einfach, dass es keinen unterbrochenen Rücken haben darf, also keine Säge oder so ... :confused:

HankEr
14.12.01, 12:28
Ein UDT hat auch keinen durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt, da durch die Tailierung die stärkste Stelle nicht immer der Rücken ist.



Also nicht spekulieren, sondern die Entscheidungsträger fragen! Und zwar jetzt und nicht wenn die Sache so im Gesetz steht, denn dann müssen im Zweifelsfall Gerichte entscheiden und das kostet Geld und mitunder die Zuverlässigkeit. Fragen kostet nichts. Schickt ein Bild von einem UDT mit und bringt in Erfahrung was wirklich gemeint sein soll! Drängt auf eine Konkretisierung oder Streichung des Punktes!

HankEr
14.12.01, 14:56
So wer sich für das Protokoll des TOP 17 interessiert, findet dieses hier (ZIP, ASC) (http://www.bundestag.de/pp/208/140208t.zip) oder hier (HTML-isiert) (http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_12857.html).

Floppi
14.12.01, 17:55
Hanker Du solltest 'ne Partei gründen... :D :p

Wie hab ich eigentlich das Komma in diesem Satz zu verstehen:
"Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)"

Ist das ein logisches UND oder ein logisches ODER?
Bei einem UND könnte man diesen Passus ganz schnell und einfach umgehen...

@Guenter: Das Stichwort "Ring" ist eine gute Idee - Wurfstern in der Mitte mit 'nem großen Loch versehen und schon hat man einen Ring und keine Scheibe mehr. Hat jemand zufällig 'ne Definition für "Ring" parat? (Verhältnis von Innen- zu Aussendurchmesser)

HankEr
14.12.01, 19:05
Ich sah einen grünen, großen Drachen ...



Dürfte wohl nur als und durchgehen.:D

HankEr
17.12.01, 10:07
So damit das ganze nicht in Vergessenheit gerät, das Thema noch einmal nach oben.

Wie es momentan aussieht, hat die Mehrheit der Politiker keine eigene Meinung (zum Thema), sondern kaut lediglich die offizielle Fraktionsmeinung wieder. SPD und Grüne werden zustimmen, FDP und CDU/CSU nicht, die PDS enthält sich möglicherweise. Der Bundesrat steht außer Bayern, die zwar Erleichterungen für Schützen und Jäger fordern, aber mit zu den schärfsten Befürwortern der Messerverbote und des kleinen Waffenscheins gehören, sowieso hinter jeder Verschärfung. Andererseits ist das BMI bemüht diese Neuregelung in dieser Legislaturperiode möglichst harmonisch durchzubringen und scheint nicht unbedingt unwillig zu sein hier noch ein paar Abstriche zu machen.

Insofern halte ich es für eminent wichtig, daß auch aus den Kreisen der Messerliebhaber auf die Mitglieder des Ausschüsse zugegangen wird und konkrete Entschärfungen gefordert werden. Auf jeden Fall erscheint es realistisch eine Konkretisiertung bei den Faustmessern erreichen zu können, so daß nur noch dolchartige unter das Verbot fallen. Auch eine Änderung vom absolutem Verbot der "gefährlichen" Messer hin zu einer moderateren Lösung, z.B. Besitz ja oder zumindest mit einfach erhältlicher Sondergenehmigung möglich, führen nein oder nur mit dem "kleinen Waffenschein", nicht für ausgeschlossen. Auch eine Streichung des Halbsatzes "durchgehender Rücken welcher sich ..." (nicht durchsetzbar, da zu abtrakt, bereits abgerundeter Rücken könnte kritisch sein) bei den Springmessern dürft im Bereich des Möglichen sein.

Also gebt euch noch einmal einen Ruck und schreibt an die Mitglieder des Innen- und des Rechtsausschusses! Wer es jetzt nicht schafft sich einmal eine Stunde für seine Freiheiten einzusetzen, den will ich hinterher nicht jammern hören, auch bei einer Anklage wg. Besitz eines verbotenen Gegenstandes würde sich bei sojemanden meine Solidarität dann stark in Grenzen halten.

Vogel75
18.12.01, 01:27
Jawoll, und wer nicht sowieso als Sportschütze oder Jäger schon etwas getan hat der wird JETZT HIER SOFORT NOCHMALS dazu aufgerufen, etwas an seinen oder ihren Wahlkreisabgeordneten zu schreiben! Nicht nur wegen durchgehender Rücken etc. sondern auch um zu zeigen, daß wir nicht gewillt sind, uns jeden OFFENSICHTLICH UNNÜTZEN SCHEISS (sorry für diesen Ausdruck, aber Politiker verstehen nichts anderes mehr) gefallen zu lassen!

HankEr
19.12.01, 10:34
Das hier (http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_13157.html) spricht doch auch zum Teil dafür, daß die Damen und Herren Politiker nicht unbedingt das vetreten, was ihrer Bürokraten in den Entwurf geschrieben haben. Sondern einfach das wiedergeben, was ein Staatsekretär ihrer Partei ihnen ins Stammbuch geschreiben haben. Bei persönlichen Gesprächen scheinen sie, z.T. wenigstens, ja durchaus moderatere Töne anzuschlagen.

Also kann es doch nicht so falsch sein, die Damen und Herren --- auch zum Wohle ihrer perönlichen, beruflichen Zukunftssicherung --- darauf aufmerksam zu machen, daß Ihrer Bürokraten --- deren Job so oder so sicher ist --- wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

HankEr
22.12.01, 16:08
Die Bundesdrucksache 14/7758 ist 9 Tage nach der Beratung immer noch nicht im Netz zu finden. Dafür gibt es jetzt Scans zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf und zur Stellungnahme der Bundesregierung zu den Punkten des Bundesrates.

Dokument bei Waffen-online.de (http://www.waffen-online.de/208301.pdf) (5115084 Bytes)

Floppi
04.01.02, 19:00
Also ich hab jetzt mal von meinem "MdB" 'ne Rückmeldung bekommen.

Ich fasse mal kurz zusammen, was er so schreibt (mit Kommentaren von mir):

Grundsätzlich begrüße ich die Mordernisierung des Waffenrechts zum besseren Schutz der Bevölkerung vor Waffen-Missbrauch und zu mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Also von Rechtssicherheit kann mal wohl kaum reden, wenn ich mir den Entwurf so ansehe. Er scheint sich also eingehend damit beschäftigt zu haben.

Allerdings bin ich aks Mitglied des Bildungsausschusses nicht dafür zuständig, so dass mir Details der Neuregelung nicht geläufig sind.
Aha :argw:

... Was Ihre spezielle Frage zum Altbesitz angeht, bin ich auf Hilfe unserer Fach-Arbeitsgruppe angewiesen, an die ich Ihre Mail weitergeleitet habe. Wegen der Feiertage und da die entsprechende Referentin sich gerade im Umzug in eine neue Liegenschaft befindet, könnte die Antwort etwas länger dauern als sonst.
Denkt euch dazu euren Teil. Etwas nettes oder vielleicht sarkastisch-komisches fällt mir hier nicht ein. Ach ja: Das schreiben ist vom 03.01.2002. Die Post ist also fix. :D


Er will mich auf jeden Fall auf den Laufenden halten. Und er hat mich mit Altpapier nicht unter 300 Seiten bestraft - der Gesetzentwurf und ein paar Anlagen. :rolleyes:


Sehr interessant ist die Stellungnahme seiner Partei (von Dieter Wiefelspütz, MdB - AG Inneres, SPD) zu der Neuregelungsentwurf. Datiert ist dieser mit dem 07.11.01. Der für uns wichtige Teil bezieht sich nur auf Wurfsterne. Zusammengefasst: da billig, lautlos, treffsicher, in hoher Anzahl vorhanden, unauffällig und mit besonderer "Gefährlichkeit die sich aus der Handhabungsgenauigkeit ergibt". Fazit: Totalverbot. Der Rest bzgl. Fallmessern, Springmessern, Taschenmesserprivilig, Butterflys, "Faustmesser", etc. wird mit keinem Wort auf den 3 Seiten erwähnt.

HankEr
04.02.02, 09:38
Es ist vollbracht. Gute 1,5 Monate nach der Beratung (seit heute morgen 7:49h) steht die Bundesdrucksache über die beraten wurde auch im Internet zur Verfügung. :staun:

Bundesdrucksache 14/7758 (http://dip.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf)

Ein dreifaches Hip-Hip-Hurra auf unsere Bundesverwaltung :irre: :glgl: :irre:

HankEr
04.02.02, 10:11
So und um eine weiter oben stehende Aussage (aus heutiger Sicht) etwas zu korrigieren: Im Bundestag werden wohl SPD und Grüne (=Mehrheit) für den Entwurf stimmen (auch wenn es eben hier schon deutlich auch Töne zu hören gibt, daß es wohl nicht so toll ist, aber im Zweifelsfall muß man wohl davon ausgehen, daß der unsägliche Fraktionszwang den Vorzug vor der eigenen Meinung bekommt). Alle anderen Fraktionen, CDU, CSU, FDP und PDS werden dagegen stimmen. Insbesondere die PDS ist hier sehr aktiv und hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestartet in der hinterfragt wird aufgrund welchen Vergangenheitswerten man eine Verschärfung für nötig erachtet (da die BRg. gezwungen ist darauf zu antworten, könnte dies unser bester Trumpf im Ärmel sein). Auch buhlt die FDP massiv um Stimmen aus dem Schützen/Jäger-Lager.

Den Bundesrat kann man nicht so recht einordnen. Bayern wird wohl auf jeden Fall dagegen stimmen, aber die anderen Bundesländer? Die Mehrheit wohl dafür (auch CDU/FDP/PDS-(mit)regierte Länder).

HankEr
04.02.02, 14:35
Aufgrund der enormen Resonanz :glgl: auf das Thema und da mir die Sache ja jetzt auch digital voliegt hier mal einige Ausschnitte aus dem Werk.

Aus der Einleitung:

mit der Erweiterung des Verbots des Umgangs mit gefährlichen Messern soll der missbräuchliche Umgang mit diesen Gegenständen eingedämmt werden.


Aus dem Gesetz:

Waffen sind
[..]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die An-griffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu besei-tigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungs-weise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähig-keit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


Aus der Anlage 1:

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1 Messer,
2.1.1 deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2 deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3 mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser) und
2.1.4 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)


Aus Anlage 2:

Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:
[...]
1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Ge-genständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
[...]
1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
[...]
1.4.1 Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Spring-messer), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser).
Von Satz 1 ausgenommen sind Springmesser,
wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt
und der aus der dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist,
in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
nicht zweiseitig geschliffen ist
und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;
1.4.2 feststehende Messer mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser);
1.4.3 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

HankEr
04.02.02, 14:47
Aus dem Kommentar:

Hinsichtlich der hier genannten Messer gilt Folgendes:
Spring- und Fallmesser, die die Kriterien des so genannten Taschenmesser-Privilegs erfüllten (vgl. Nummer 37.2.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz), wurden bislang als Gebrauchsgegenstände angesehen, also nicht unter den Begriff der Hieb- und Stoßwaffen im Sinne des § 1 Abs. 7 Satz 1 des bisherigen Waffengesetzes subsu-miert. Für Faust- und Butterflymesser gibt es hierzu bislang keine eindeutige Festlegung. Die Bundesratsinitiative eines Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffen-gesetzes, die sich noch nicht auf Faustmesser bezog, ging ausweislich der Begründung des federführenden Bundesrats-Innenausschusses (Bundesratsdrucksache 589/1/97) davon aus, dass Butterflymesser klassische Hieb- und Stoßwaffen seien. In Bezug auf Faustmesser, die eigentlich als Spezialwerkzeuge für Kürschner und Jäger zum Abziehen von Fellen entwickelt worden sind (Skinner), hat sich noch keine Verkehrsanschauung gebildet. Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser unterfallen nunmehr allesamt dem Regime des Waffengesetzes; dabei wird ohne rechtliche Auswirkungen darauf verzichtet, eine unterschiedliche Zuordnung unter die Buchstaben a oder b des § 1 Abs. 2 des Entwurfs vorzunehmen. Einzige sich unmittelbar daraus ergebende Rechtswirkung ist die Tatsache, dass bislang frei verkäufliche derartige Taschenmesser (in Bezug auf diese war die Nichtwaffeneigenschaft und mangels sonstiger Einbeziehung die Nichtgeltung des Regimes des bisherigen Waffengesetzes unzweifelhaft) nunmehr grundsätzlich erst an Volljährige verkauft werden dürfen.

:confused: Wiederspricht irgendwie dem absoluten Verbot an anderer Stelle.


Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht ergeben sich vor allem in Bezug auf Messer: Fall-, Faust- und Butterflymesser sind künftig im Umgang gänzlich verboten; bei Springmessern besteht ein im Vergleich zum geltenden Recht modifizierter Ausnahmetatbestand, sofern diese Messer eine konkrete Funktionsweise und Ausformung haben.

HankEr
04.02.02, 14:50
Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben sich auf besonderen Wunsch der Länder in Bezug auf Messer (Nummer 1.4.1 bis 1.4.3): Fall-, Faust- und Butterfly-messer werden künftig generell verboten, bei Springmessern werden die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Verbot in teilweiser Abweichung von der bisherigen Rechtslage normiert (vgl. das so genannte Taschenmesser-privileg nach Nummer 37.2.6 der WaffVwV in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1979 einerseits, Nummer 1.4.1 Satz 2 des Entwurfs andererseits). Diese Rechtsänderung beruht auf kriminalistischen Erfah-rungen und Beobachtungen: Nach vorne aufschnappende Springmesser werden wegen ihrer Eignung zum heimtückischen Führen, das sogar einen plötzlichen Angriff aus dem Ärmel heraus (etwa aus dem Verdecktsein durch eine Hemdsmanschette oder einen langen Ärmel heraus) ermöglicht, nicht zuletzt im Bereich der Straßenkriminalität bei räuberischen Angriffen, aber auch bei Messerstechereien, verwendet. Es befinden sich eine Reihe von Billigprodukten auf dem Markt, die einerseits zur Nutzung in Sport, Handwerk oder Basteln mangels Verarbeitungsqualität nicht taugen, für den Brachialeinsatz im Kampf jedoch durchaus geeignet sind. Gerade diese Sorte von Springmessern ist derzeit in einschlägigen Kreisen von Kriminellen besonders verbreitet. Die Butterflymesser haben insbesondere in gewaltbereiten Kreisen von Jugendlichen eine weite Verbreitung. Das Verbot der Fall- und Faustmesser beruht in erster Linie auf dem absehbaren Ausweicheffekt, der auf ihrer Wesensverwandtschaft in der kriminellen Einsetzbarkeit beruht: Der einzige Unterschied der Fallmesser zu den Springmessern besteht darin, dass die Klinge nicht durch einen Federmechanismus, sondern durch die Schwerkraft (beim Herausrutschenlassen durch senkrech-tes Halten nach unten) oder Masseträgheit (beim Heraus-schleudern in einer Arm- oder Handbewegung) hervorschnellt. Faustmesser eignen sich durch ihre Verwinkelung vom Griff zur Klinge einerseits zum Zufügen besonders schwerer Verletzungen auf Grund des Drucks, der auf die Klinge ausgeübt werden kann, andererseits ist es bei ihnen besonders schwer, einem Angriff auszuweichen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Aufnahme eines Gegenstandes, der bis zum Inkrafttreten der neu gefassten Regelung über verbotene Gegenstände kein verbotener Gegenstand war, in diese Regelung keine Enteignung, sondern eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (BVerwG, Urt. v. 6. Dezember 1978 1 C 34/77 in: NJW 1979, 1563). Dabei stellt das Bundesverwaltungsgericht nicht darauf ab, ob der Gegenstand zuvor überhaupt schon als Waffe angesehen wurde oder nicht. Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung, dass durch eine Übergangsregelung dem bislang unangefochten besitzenden Eigentümer die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden. Hierfür ist es bei der Regelung des bisherigen § 37 bzw. neuen § 40 als einem repressiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausreichend, dass der dortige Absatz 3 die Möglichkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall eröffnet.


Aus der Stellungnahme des Bundesrates:

In Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.2 sind nach dem Wort selbsttätig die Wörter oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung einzufügen.
Begründung
Viele Fallmesser besitzen eine Mechanik, bei denen die im Heft befindliche Klinge durch Drücken eines Knopfes zunächst entriegelt und ausgeschleudert werden kann. Das Feststellen der Klinge erfolgt nicht selbsttätig, weil hier der gedrückte Knopf willentlich losgelassen werden muss. Nachdem es zweifelhaft ist, ob diese Messer von der bisherigen Definition erfasst sind, bedarf es einer Klarstellung.

HankEr
04.02.02, 14:54
Zu Artikel 1 (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 WaffG)
Der Bundesrat bittet zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass Faustmesser mit Werkzeugcharak-ter, wie z. B. Abhäutemesser (auch Skinner genannt), die z. B. im Bereich der Jagd Verwendung finden, nicht als verbotene Waffen eingestuft werden. Einzelausnahmegenehmigungen sind bürgerunfreundlich und verwaltungsaufwändig.

HankEr
04.02.02, 14:59
Und schlußendlich noch aus der Gegenerklärung der Bundesregierung (zu den Äußerungen des Bundesrates):

Zu Nummer 102 (Artikel 1 Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 WaffG)
Die Bundesregierung hält nach Prüfung der Stellungnahme zunächst an der vorliegenden Fassung der Bestimmung fest. Eine eindeutige Begriffsbestimmung von Faustmessern, die zu gewerblichen Zwecken und Faustmessern, die als Waffe bestimmt sind, ist nur schwer möglich. Ein Verbot dieser Gegenstände muss daher wohl allgemein ausgesprochen werden, weshalb der Zugang zu diesen Waffen im Rechtssinne nur über entsprechende Ausnahmegenehmigungen ermöglicht werden kann.
Geprüft werden wird allerdings, ob durch eine definitorische Bestimmung des Verhältnisses der Klingenbreite zur Klingenlänge sowie bezogen auf den ein-seitigen Schliff und die asymmetrische Lage der Klingen-spitze (zur augenscheinlichen Unterscheidung von einem Dolch) eine Einschränkung des Verbots möglich ist.

TimM.
04.02.02, 15:54
Was sind denn Faustmesser für gewerbliche Zwecke? Spezielle Skinner?

HankEr
04.02.02, 15:58
z.B.
http://www.outdooredge.com/images/t-skinners-500.jpg

HankEr
04.02.02, 15:58
http://www.outdooredge.com/images/oe-gameskinner-guthook-500.jpg

Nidan
04.02.02, 16:10
Naja wenigstens scheinen jetzt die normalen Springer nicht ganz verboten zu werden, aber die ganzen Begründungen für die Verbote sind ein solcher hanebüchener Blödsinn....:angry:

bigbore
04.02.02, 17:57
Also wenn ich das richtig sehe muss künftig jede Hieb- und Stichwaffe
in einem Stahlschrank verwahrt werden!
Da wird so mancher Brauchtumsverein oder Säbelbesitzer nachrüsten müssen.

Pablo Escobar
04.02.02, 18:01
Original geschrieben von Nidan
Naja wenigstens scheinen jetzt die normalen Springer nicht ganz verboten zu werden.

Yo - bis zur nävhsten Änderung (Salami-Taktik)...

Original geschrieben von Nidan
Aber die ganzen Begründungen für die Verbote sind ein solcher hanebüchener Blödsinn....:angry:

Sehe ich genauso. Bei dem verworrenen Scheiss den die Leute verzapfen dürfte es nicht schwer sein den Zusatz hinzuzufügen "Nicht betroffen von diesem Verbot sind Messer, die einen Kaufpreis von über 200 Euro haben, da hier nicht davon auszugehen ist das Kleinkriminelle bereit sind soviel Geld auszugeben."
Wo die doch schon ewig lang auf den billigen Springern herumreiten die ja so gefährlich sind... Deutschland einig Vaterland, Du kannst mich mal kreuzweise.:angry:

HankEr
04.02.02, 18:12
Ja, es steht darin:


§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. [...]

Das gilt dann auch für Dolche, Bajonette, Schwerter, Säbel, Springmesser, etc. nicht jedoch für Küchenmesser, Gebrauchsmesser, ...

Klare Vorschriften was den Widerstandsgrad betrifft gibt es nach meinem Verständnis aber nur für erlaubnispflichtige Waffen, auch die Pflicht eine Nachschau zu tolerieren gilt nur für registrierte Besitzer von Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen.

Wer es also schaffen sollte dann eine Ausnahmegenehmigung für ein Butterfly zu bekommen, der muß dies mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufbewahren und hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen (das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt).

Guenter
04.02.02, 18:19
Entscheidend ist nach dieser Rechtsprechung, dass durch eine Übergangsregelung dem bislang unangefochten besitzenden Eigentümer die Möglichkeit gegeben ist, den Gegenstand wirtschaftlich zu verwerten, bzw. die Verbotsregelung selbst differenziert genug ist, um besonderen Fallgruppen gerecht zu werden. Hierfür ist es bei der Regelung des bisherigen § 37 bzw. neuen § 40 als einem repressiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausreichend, dass der dortige Absatz 3 die Möglichkeit einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall eröffnet.
Und bei aller Schönrederei ist dies de fakto doch eine entschädigungslose Enteignung. Bei dem Fall, in dem dies vom Verfassungsgericht für zulässig und ausreichend erachtet wurde, handelte es sich um geerbte Schußwaffen. Da deren Anzahl im Verhältnis zu den in legalem Besitz befindlichen Waffen äußerst gering ist, sollte eine "wirtschaftliche Verwertung" innerhalb eine angemessenen Zeitraums möglich sein. Da es sich hier aber um den gesamten Bestand der in Deutschland befindlichen relevanten "Waffen" handelt und Ausnahmegenehmigungen, wenn überhaupt, nur in verschwindend geringem Maße erteilt werden, ist eine "wirtschaftliche Verwertung" unmöglich. De facto (und auch de jurem, denke ich) ist es also eine Enteignung.