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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Legale Klingenlänge bei Dolchen


Thomas Wahl
23.10.01, 17:15
Hallo Messerfreunde!

Neulich hatte ich auf einem Seminar eine Diskussion mit ein paar Leuten über die maximale Klingenlänge von zweiseitig geschliffenen Messern, die man noch mit sich führen darf.
Ich war bisher der Ansicht, daß das irgendwo bei 8,5cm liegt.

Weiß da jemand was genaueres?

HankEr
23.10.01, 17:55
Klar weis da jemand eine Antwort. :D Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe dazu die früheren Diskussionen zur Definition von Hieb- und Stichwaffen sowie "öffentlichen Veranstaltungen") gibt es in D für Volljährige hier keinerlei Beschränkungen (solange der Dolch kein Spring- oder Fallmesser ist, keinen anderen Gegenstand vortäuscht und auch keinen Griff mit Schlagring hat).

Thomas Wahl
23.10.01, 19:19
Hi!

Danke schon mal für Deine Antwort! Habe ich das jetzt richtig verstanden? Ich dürfte also theoretisch einen Dolch ala Sykes-Fairbairn oder so ein AFII mit mir öffentlich oder im Auto rumschleifen? Solange ich damit nicht auf'm Straßenfest oder im Bierzelt sitze?

HankEr
23.10.01, 19:46
Wenn Du volljährig bist ;) schon.

gast221108
23.10.01, 20:29
Hallo Walter,
Du wolltest es mir ja nicht glauben! Übrigens, der Name mit dem ich Deinen beim Seminar in K. verwechselt hatte war "Wolfgang Schnur" (Messerkampf.de). Sorry. Vielleicht besuche ich Euch bei Gelegenheit mal im Süden.
Gruss
dino

Thomas Wahl
24.10.01, 09:09
Hi Dino!

Du, äh, ich heiß nich Walter, ich heiß' Thomas. :p
Es geht nicht ums glauben, sondern ums rückversichern. Den ich muß mir sicher sein, wenn ich mich mit einem Herrn in Grün darüber streiten tu...:glgl:

Jaaa! Besuch' mich/uns mal!:cool:

TacHead
24.10.01, 09:54
Yo, ab 18 darfst Du tatsächlich mit nem großen A-F im Schulterholster (oder auch zweien :glgl: ) einfach so durch die Gegend latschen :irre: :irre: :irre:

Und ich darf mir kein L-UDT kaufen :angry:, aber das hatten wir ja schon diverse Male an anderer Stelle:rolleyes:

Gruß,

Marko

TimM.
25.10.01, 01:08
Sind sogenannte "Kampfmesser" (feststehend) auch frei ab 18? Oder gibt es da irgenwelche Verbote?
Dürfen auch sie von Volljährigen ausser auf Volksfesten und ähnlichem ohne irgendwelche Enschränkungen (verdeckt) getragen/geführt werden?

In einem anderen Forum hat man mir mitgeteilt, dass "tactical" als Messerbezeichnung kein rechtliches Problem darstellt, gilt das auch für explizit "Kampfmesser" genannte?

Ich will ein Kampfmesser als Gebrauchsmesser kaufen (weil ich kein Klappmesser möchte und die Kampfmesser bequem zu führen und ohne unnötigen Schnickschnack gefertigt sind)), wenn es da keine juristischen Einschränkungen ausser dem Mindestalter von 18 Jahren und dem Trageverbot auf Volksfesten u.ä. gibt.

HankEr
25.10.01, 11:21
Du darfst in Deutschland alle Hieb- und Stichwaffen welche Du legal besitzt --- und das sind für Volljährige alle mit Ausnahme der "Verbotenen Gegenstände" --- auch legal führen, solange Du dies nich bei einer öffentlichen Veranstaltung tust. Ob diese tactical, Kampf, Aufschlitzer, Abstecher oder sonst was im Namen führen tut nichts zu Sache, solange keine verfassungsfeindlichen Symbole oder volksverhetzende Sprüche darauf sind. (letztere darf man ohne besondere Genehmigung (Museum, Filmausstatter) meines Wissens aber auch nicht legal besitzen)

Hammer
25.10.01, 12:07
hi leutz,
aaaaaaaalso,
rein theoretisch kannste mit nem original richtschwert (bihänder- klingenspruch "gerechtigkeit geht vor menschenleben")
durch die city streifen.
:p
rein theoretisch, wie gesagt.
EMPFEHLEN würd ich dir das nicht.
schon allein, weil das teil eigentlich fürs museum interessant ist.

aber mal ohne scherz: beliebt, machen dich grosse dolchklingen, oder überhaupt grosse feststehende klingen, in der stadt bestimmt nicht.
der normalbürger begegnet solchen "waffen" nun mal mit erheblichem misstrauen.
auch wenn die von waffenrecht her durchaus erlaubt wären.
das "volksempfinden" ist ein anderes.
und damit wohl auch ein grund für unser waffenrecht.
also : stoss deine mitmenschen nicht zu sehr vor den kopf, die nächste gesetzesreform kommt bestimmt.
und je mehr "messerträger" unangenehm auffallen, desto eher wird da wohl reglementiert.
ich will aber auch in zukunft meine messerchen -legal versteht sich - behalten.
bis denne
Hammer

Thomas Wahl
26.10.01, 08:41
Hehehe!

Bihänder? häh?:haemisch: Oder wie wärs mit so einem Henkerbeil?

Wie "Hammer" schon sagte, beliebt macht uns das sicherlich nicht. Ich glaube, es ist halt bei einer Personenkontrolle schon etwas komisch, wenn man mit'm AFII im Schulterholster angetroffen wird.
Da lobe ich mir doch einen guten Combat-Folder. Der ist unauffälliger und in einer Notsiutatione genauso effektiv. .... Und in Bayern gilt's dazu noch als Brotzeit-Messer....:D
Der arme kleine spiessige Bürger hat halt gleich Angst, wenn er eine Waffe sieht.:fack:

Hammer
26.10.01, 10:06
hi thomas,
der von mir beschriebene bihänder existiert wirklich.
ist meines wissen 16. jhdt , hat keine spitze,
und steht (bzw hängt) in rothenburg im museeum.

sollte es dir wirklich mal nach was grossem sein....
komm vorbei und ich leih dir meinen bastard :)

mein anderthalbhänder ;) hat die bescheidene klingenlänge von 1020 mm , das reicht doch wirklich für fast alles :haemisch:
henkersaxt hab ich keine......
aber 2 niedliche streitäxte.
(scharfe, kein schaukampf)
die werden aber nur zun holshacken benutzt.
hab deshalb den griff erneuert, der is praktischer zu arbeiten.
so dann meld ich mich mal ab......
bin ein paar tage nicht da.....
mal wieder schwerter schwingen gehn :teuflisch
bis denne
Hammer

TimM.
29.10.01, 00:37
Original geschrieben von HankEr
Klar weis da jemand eine Antwort. :D Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe dazu die früheren Diskussionen zur Definition von Hieb- und Stichwaffen sowie "öffentlichen Veranstaltungen") gibt es in D für Volljährige hier keinerlei Beschränkungen (solange der Dolch kein Spring- oder Fallmesser ist, keinen anderen Gegenstand vortäuscht und auch keinen Griff mit Schlagring hat).

Könnte irgendein Paragraphenreiter Materialaussparungen im Griff (auch wenn Durchschnittsfinger gar nicht durchpassen) als Schlagring auslegen?
Wenn ja, dann werde ich mir natürlich so ein Teil nicht zulegen.

uksplinter
29.10.01, 05:43
Als Schlagringe gelten im Messerbereich nur die sogenannten Knöchelmesser, bei denen der Griff als Schlagring konstruiert ist.
Diese Messer hatten ihre große Zeit in den Grabenkämpfen des 1. Weltkriegs. Materialaussparungen im Griff sind normalerweise unbedenklich. Spezielle Schlagvorrichtungen wie beim Spyderco "Gunting" von Bram Frank oder als Schlaginstrumente ausgebildete Knäufe bei Kampfmessern sind ebenfalls legal.
Es ist oftmals eben besser, ein Messer als Nervenstock statt als Klinge einzusetzen.Entscheidend ist, ob das Baby nach Demontage der Klinge als Schlagring zu betrachten ist nach Sinn und Zweck der Konstruktion.
Zum Thema "Kampfmesser im Alltag" habe ich schon an anderer Stelle einiges geschrieben. Besorgt euch gute einschneidige Klingen und folder, die auch noch zu zivilen Zwecken eingesetzt werden können.
Im Kino bzw. Fernsehen kämpfen gute Jungens immer mit den Fäusten oder ggf. einer Pistole. Nur die Schurken haben Messer (Springer, Balisongs, Dolche). Wenn ihr auch so eingestuft werden wollt, dann viel Spaß !
P.S.: Ich weiß, daß Balisongs und die meisten Springer nicht für kriminelle Messerstecherangriffe taugen !

TheLonestar
29.10.01, 13:02
Tja, Uki, Deine Kinobildung in Ehren, aber im neuen "Tombraider"
kämpft Lara (Die mit den grossen Ohren) mit dem wunderhübschen "Guardian" von Gerber. (Siehe Angebot von Mod. Tanto)

Mit der möchte ich doch gerne in einen Topf (ähh Wasserbett tuts zur Not auch, geschmissen werden)

Bye the Way: Das Messer (Guardian) ist absolut klein, unauffällig, schwarz beschichtet und (so muß es sein) beidseitig sehr scharf geschliffen :teuflisch

Wer sich ständig Gedanken darüber macht, wie der Wachtmeister und andere uns staatl. aufoktruierte "Sicherheitsexperten" seine Messer beurteilen werden oder nicht, landet bald im Kasperletheater.

Ich schliesse mit einem ungenau wiedergegebenen Zitat, was man Bruce Lee zuordnet:

"Erst wenn es Dir egal ist, was andere von Dir denken, wirst Du wirklich leistungsfähig"

Thomas Wahl
29.10.01, 15:07
@ TheLonestar:
:staun: Mit Lara-Croft samt Guardian ins Wasserbett?:confused: Na wenn das mal nicht ins Auge geht.....:p
Aber schön, daß es Dich noch gibt!

Tjaja, der Guardian,....mal sehen, was das Christkind so bringt....

ModifiedTanto
29.10.01, 15:38
christkind = weihnachtsmann = tantemodi ?!? :steirer:

uksplinter
29.10.01, 18:02
The Lonestar:

Du bist ja echt kernig, mein Gutester !

Allerdings ist eine Süsse mit Dolch und das ganze im Bett immer so eine Sache. Nahkampf "Auge in Auge" gegen eine Klingenwaffe sollte
unbedingt vermieden werden, zumal wenn sie durch prächtige Ohren verdeckt wird (vermutlich eine neue Variante des Mörderangriffs).

Im übrigen wünsche ich dir, daß du immer nur im Kasperletheater landest und nicht im Knast aufgrund übereifriger Aktivitäten mit mißverstandenen Gegenständen. Falls doch, leihe ich dir das Buch von Pentecost über Messerkampftechniken des Folsom-Gefängnisses, falls du das noch nicht haben solltest. Dorthin wirst du deinen "Guardian" aber nicht mitnehmen können.

TheLonestar
29.10.01, 20:19
Der Tag mag kommen, wo einige im Akt vorauseilenden Gehorsams die Spitze ihrer Küchenmesser abzwacken, damit der Hauptwachtmeister (hiess der nicht Dimpflmoser:p ?), ihn nicht ins "Spritzenhaus" steckt. Bis dahin aber heisst es:(Ja, liebe Freunde und Nachbarn, ich bin heute Philosophisch):

BETTER JUDGED BY 12 THAN CARRIED BY 6 :fack:

Ab dem Punkt wo uns alle Berufsbetroffenen und Friedensbewegten auch das Messer verbieten wollen, könnte es heissen:

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.


Hey Ukslinter,

:lach: Wenn Du Angst hast, mit einem Messer auf der Strasse nicht politisch Korrekt zu sein, oder sonstwas, gib Deine Messer lieber mir.


Hey Thomas Wahl: Probier lieber Arnis, ist echt goil:super:

Vogel75
30.10.01, 00:21
Ich weiß ja nicht, was manche Leute auf der Straße mit ihren Messern machen ... Aber wenn ich messerschwingend in der Gegend herumrenne ist mir völlig klar, warum mich meine Mitmenschen etwas komisch anschauen :angst: :angst: :angst: Ich trage mein Messer je nach Modell entweder am Gürtel oder in der Hosentasche und da sieht das KEIN MENSCH, weder ein ängstlicher Mitbürger noch ein Staatsorgan und es interessiert sich auch keiner dafür. Ich könnte natürlich ab sofort zu jedem Polizisten hinrennen den ich seh: "Kuck mal, was ich da hab. Willst es mir wegnehmen oder darf ich´s behalten" :D Vermutlich würde er sich dann aber eher für mich interessieren und ich könnte meine Jacke verkehrt herum anziehen müssen ... :irre: :glgl:

Oder das Ganze zusammengefaßt: MAN KANN´S AUCH ÜBERTREIBEN !!!

Vogel75
30.10.01, 00:37
Original geschrieben von uksplinter
Im Kino bzw. Fernsehen kämpfen gute Jungens immer mit den Fäusten oder ggf. einer Pistole. Nur die Schurken haben Messer (Springer, Balisongs, Dolche). Wenn ihr auch so eingestuft werden wollt, dann viel Spaß !
P.S.: Ich weiß, daß Balisongs und die meisten Springer nicht für kriminelle Messerstecherangriffe taugen !


Wie beruhigend, daß unsere Ordnungshüter und andere Personen des öffentlichen Lebens ihr ganzes Praxiswissen aus Kinofilmen haben und mich dann gleich treffend einstufen können -> :irre:
Ich dachte bisher auch immer, daß die Guten weiss angezogen sind und die bösen schwarz, aber das stimmt nicht mehr: Im Fernsehbericht über das KSK waren die Kommandosoldaten alle schwarz gekleidet und haben mit vollautomatischen Waffen wild um sich geschossen :haemisch: die gehören also alle verhaftet! Ich sag´s schon ´ne ganze Weile: Die Welt ist schlecht geworden. ABER: Zum Glück wissen wir, daß die guten Jungens mit Pistolen bewaffnet sind und die Schurken mit Messern, nämlich Springern, Balisongs und Dolchen. Die müssen ja dann aufgrund schlechterer Bewaffnung auf jeden Fall verlieren und die Welt wird wieder besser :lechz:

Ich habe hier aber auch was dazugelernt: Wenn irgendwann mal jemand mit einem Balisong oder einem Springer eines Billigherstellers böse blickend auf mich zurennt, dann hab ich keine Angst, denn ich weiß ja nun: Die Messer taugen nichts und können mich gar nicht verletzen, und hinter mir steht ein weissgekleideter guter Junge und beschützt mich mit den Fäusten ... :glgl: :irre: :lach:

uksplinter
30.10.01, 06:40
Wenn ihr einen Dolch im Sinne des Waffengesetzes dabei habt, werdet
ihr ihn in einer SV-Situation auch einsetzen. Mitgeführte Waffen werden erfahrungsgemäß immer eingesetzt, wenn es übel wird. Das täte ich auch. Du wirst aber kaum einen Richter von deiner friedlichen Grundeinstellung überzeugen können, wenn du eine Klinge eingesetzt hast, die von ihrer Konstruktion her zum Verletzen und Töten von Menschen bestimmt ist. Als Utility-knife taugen die Dinger nun einmal nicht.
Da ich nicht eure Amme bin, kann ich euch nur warnen. Im übrigen führt der häufige Einsatz spezieller Messer (Balisong, Springer, Dolche) bei Straftaten nur dazu, daß diese Klingen kriminalisiert werden, obwohl jede Hausfrau ein besseres Arsenal in ihrem Messerblock hat. Ich fände es schön, wenn ich mir auch weiterhin ein A-F-Kampfmesser für meine Sammlung kaufen könnte, weil es im Gegensatz zur Schweiz in der BRD noch nicht verboten ist. Eure Kommandosoldaten-Ausrüstung braucht ihr in der BRD oder Österreich nicht, und ihr schadet nur allen Messersammlern, wenn eure Vorstellungswelt Schule macht. Wenn bei Auseinandersetzungen zunehmend Kampfmesser eingesetzt werden sollten, dann w i r d man sie verbieten !
Wenn jemand sein Balisong oder seinen Springer in deiner Nähe aufschnappen lässt, dann kannst du dich eigentlich nur bei ihm bedanken, weil er das wohl kaum unbemerkt schaffen kann. Wenn ich hingegen meinen Dolch leise und verdeckt aus einer Lederscheide ziehe, wirst du das erst merken, wenn es dich erwischt. Andernfalls habe ich etwas falsch gemacht. Leider wirst du diese Grundregel des Messerkampfes keinem Politiker klarmachen können. Da tatsächlich viele jugendliche, kriminelle Messerstecher mit Balisongs und Springern herumlaufen, müssen diese Messer mit ihren einschüchternden Öffnungsmechanismen ja auch besonders gefährlich sein. Leidtragende sind wir Sammler und die deutsche Messerindustrie, die mit ihren hübschen Messern ihre Brötchen verdienen muß.

Vielleicht solltet ihr euch beim "Kommando Spezialkräfte" bewerben, um eure Spezialausrüstung mitnehmen zu dürfen und irgendeinem Terroristen in Afhanistan oder so ein Ohr abzuschneiden, oder so ähnlich. In einer Kneipe, Disko, U-Bahn etc., in der ich ja auch 'mal sitzen könnte, möchte ich Leute mit solchen Sachen nicht so gerne sehen.

Thomas Wahl
30.10.01, 08:04
@Modified Tanto:
Christkind-> Tante Modi -> Wer weiß?????

@ TheLonestar:
Ok! hast jetzt in eine Kampfkunst reingeschnuppert. Gut so! Ich bleib bei meinem Ninjutsu, den da find ich alles was das Arnis bietet und noch viel viel mehr! Du mußt aufpassen! Oft stellen sich die Leute im Arnis und Co die Sache etwas zu einfach vor. Da währe das Marc-"Animal"-McYoung-Seminar in Köln neulich eine gute und erfrischende Erfahrung gewesen! :argw:

@uksplinter:
Recht haste wieder mal! Wenn man mit einem Kommando-Dolch in der Gegend rumrennt, wird man sicherlich recht komisch angeguckt. Vor allem dann wenn man das Ding mal irgendwie einsetzt. Da wird's dann schwierig, einem Richter klarzumachen, das man eigentlich nur ein friedfertiger aber wehrhafter Bürger ist, der ständig mit einem reinen Tötungswerkzeug rumrennt.
Bei einem guten Klappmesser sieht die Sache anders aus! In Bayern wird das für die Brotzeit gebraucht. Ach übrigens: das Buch über die Knast-Kampftechniken ist geil. Habe ich auch. :super:

Außerdem ist es im Messerkampf auf der Straße meist so, daß man die Klinge erst dann sieht, wenn sie schon im Bäuchli steckt. Will damit sagen, daß nur einer ein Messer hat und dann meist der Falsche.
Es kommt selten vor, daß der Verteidiger auch seine Klinge ziehen kann.
Sollte einer mit seinem Balisongchen vor Euch rumfuchteln, hat er eh nicht vor, Euch umzulegen, sondern will angeben. Da hat man immernoch die Möglichkeit für die Folgenden Techniken: CRKT Kasper aufschnappen lassen :haemisch: , Pfefferspray:haemisch: , Nike-Turnschuhe benutzen (Straße/Gesicht) :staaun: , Smith&Wesson-Do:boes: ,....

TheLonestar
30.10.01, 13:16
@ Uksplinter:

irgendwie beschleicht mich der Eindruck Du hast nicht ganz verstanden worum es eigentlich geht ?!

Zur Klarstellung: Ich spreche für mich, glaube aber in diesem Punkt mit meiner Meinung, mit den meisten hier Konform zu gehen.

- Messer, ganz egal welcherart, dienen NICHT dem Missbrauch sondern primär als Werkzeug und sekundär als mögliche Option der Selbstverteidigung.

Ich denke da sind wir uns hier alle einig!

Wenn Du irgendwem hier, so lese ich das aus Deinem Beitrag heraus,
Rambo- oder John-Wayne- Allüren in bezug auf Messer unterstellst, bist Du schief gewickelt.:angry:


Weiterhin gilt:

DAS RECHT MUSS DEM UNRECHT NICHT WEICHEN!

- Dieser alte Rechtskommentar müsste Dir als angebl. Exekutivbeamte eigentlich geläufig sein. Das beinhaltet, daß ich mich in einer Selbstverteidigungssituation um mein Leben, das von Dritten usw. zu schützen ANGEMESSEN verteidigen darf. (Wie lieb, daß ich dafür von irgendwem die Erlaubnis brauche).

Auch mit einem Messer was in den Augen eines Beamten "böse" aussieht.

Ein Rechtssystem, welches dieses Urrecht seinen Bürgern abspricht, ist keines mehr. An diesem Punkt sind wir meines Wissens NOCH nicht.

Zum Nachdenken: Die Gesetze vor denen Du Angst hast, bezüglich der Verbote von diesem und jenen Messer, beruhen nicht auf Kausalitäten, d.h. es gibt keinen dringenden Handlungsbedarf, der auf schlimmen Mißbrauch beruht und deshalb zwingend zur Gesetzesänderung führt,

es sind polit. Entscheidungen um Salamitaktisch "so wenig Waffen wie möglich im Volk" zu reglementiren. Heute die Sterne, morgen die Butterfly, übermorgen das Küchenmesser.


Siehe Wurfsternverbot:

Da es keine brutalen Ninjabanden in der BRD gibt, welche die ach so gefährdete "Innere Sicherheit" bedrohen (außer vielleicht einen, den ich kenne:p ), diese aber trotzdem von unserem Großinquisitor und seinen "Demokraten" verboten werden sollen, kann auch jeder politisch unbedarfte nachvollziehen, wohin die Reise geht.

Der Beispiele sind viele, wenn Du Dir die neue Waffen Gesetz. Nov. ansiehst, wirst Du erkennen, wie weit die Angst der "Herrscher" vor den "Beherrschten", auch ohne bösen Mißbrauch der letzteren, führen kann.

Wenn Du es allerdings als Mißbrauch ansiehst, daß sich ein unbescholtener Bürger mit einem (ganzegalwiegearteten) Messer selbstverteidigt, kann ich Dir nicht mehr helfen.

Gute Besserung wünscht Dir,
Der einsame Stern

TacHead
30.10.01, 13:48
Ist ja nicht weiter diskussionswürdig, aber da ich ein paar Zitate gelesen habe...

@uksplinter: Du sagst erst, daß Springer und Balis nicht für kriminelle Messerangriffe geeignet sind, und dann, daß eben diese von bösen Buben besonders häufig verwendet werden. Nicht sonderlich logisch. BTW, zum Thema KSK: weiß jemand, wie die Sprachstörung heißt, bei der man keine Ironie verstehen kann? :fack:

@Lonestar: er will ja am liebsten selber den großen Aufräumer machen - blöderweise ist er Beamter und muß gaaaanz brav sein und darf sich nur verbal betätigen. Würd' mir auch stinken :haemisch:

Zum Thema: Was legal ist, kann ich tragen. Ob das Mißfallen erregt kann mir vielleicht rechtlich egal sein, als soziales Wesen betrifft es mich sehr wohl. Auch ungeschriebene Gesetze müssen beachtet werden, wenn das Miteinander funktionieren soll. Aus dem Grund werde ich NICHT mit dem vielzitierten A-F durch die Gegend rennen sondern mit einem möglichst unsichtbaren Messer, weil sich die Mehrheitsmeinung sehr zu Recht daran stört, wenn jemand provokant offen mit einer Waffe rumläuft.

Art und Verwendung eines verdeckt als Waffe getragenen Messers ist ein völlig anderes Thema. Über die rechtliche Seite der Verwendung eines (Kampf-) Messers in einer Notwehrsituation kann ich mir NACH der Auseinandersetzung - so ich sie überlebe - Gedanken machen. (Verantwortungsvollen, informierten Umgang mit dem Thema Messer insgesamt setze ich hier selbstverständlich voraus.) Bis dahin gilt, was Lonestar schon sagte.

Daß ich ein friedliebender Mensch bin und man gewaltsame Auseinandersetzungen am besten völlig vermeidet habe ich jetzt hoffentlich überflüssigerweise betont.

Grüße,

Marko

HankEr
30.10.01, 14:22
Da eh´ schon mal wieder alle recht weit vom Thema "Legale Klingenlänge bei Dolchen" weg sind, gebe ich jetzt erneut noch einmal meinen Senf dazu und sage erneut:

"Was man für in einem Notwehrfall einsetzt ist nach deutschem Recht völlig schnurz-piep-und-egal. Wenn die Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, dann macht es nach unseren Gesetzen keinen Unterschied, ob das geeignete Mittel ein Obstmesser, ein Dolch, ein Schwert, eine Schußwaffe, ein brennender Benzinkanister, eine Panzerfaust oder eine Fregatte war."

So steht es geschrieben und so sollten man es auch halten. Wenn gewisse Richter lieber nach Nasenlänge als nach dem Recht urteilen, sollte das in einem Rechtsstaat noch lange keiner zum Anlaß nehmen und an seiner Nase herumdoktern lassen. Wenn Du, uksplinter der Ansicht bist und es auch predigst, daß man sich nach Gesinnungsrechtssprechung richten soll, dann muß ich Dir noch einmal sagen, dann bist Du als auf das Grundgesetz vereidigter Beamter fehl am Platz.

Nidan
30.10.01, 15:27
@ Uksplinter : Also das mit den Ohren würd ich bleiben lassen.Ich hatte mal das "Vergnügen" bei nem Bekannten der Fremdenlegonär war ne echte Ohrenkette bewundern zu dürfen, und ich kann nur sagen Menschenohren eignen sich definitiv nicht zum trocknen, die werden dann ganz schrumplig und ziemlich klein und ich finde sie haben auch noch ziemlich gemuffelt.

Aber ich mach dir nen Vorschlag : Du besuchst mich und dann darfst du dem kleinen Aki ein Schweineohr wegnehmen, wenn du das schaffst kannst du echt stolz auf dich sein und schön groß ist es auch :hehe:

Und bevor es jetzt gegen "Kampfhunde" los geht : Aki ist sehr nett und liebt Menschen, aber er liebt halt auch seine Schweinsohren und irgendwo muß man halt auch als junger Hund Prioritäten setzen, gell ;)

Übrigens "Put `em down..." find ich ziemlich bescheuert, wenn man die ganzen "Macho"-Sprüche, Anpöbeleien und Wiederholungen weglässt, bleibt nicht mehr alzuviel von dem Heftchen übrig, aber dazu können wir ja mal nen eigenen Thread aufmachen.

Zum Thema Dolch allgemein : Ich will unbedingt jedes Messer das ich tragen will mitnehmen können und würde das auch tun wenn mir danach wäre (natürlich nur innerhalb des gestzlichen Rahmens) aber die meisten Dolche sind wirklich nur dazu zu gebrauchen, jemanden von hinten an die Nieren zu gehen. Und da ich das in nächster Zeit nicht vorhab bleiben meine Dolche daheim.

Ausnahme ist da allerdings mein Cold Steel Peace Keeper : Der schneidet auch wie die Hölle, und den könnte ich vielleicht mal mitnehmen wollen, allerdings ist der fürs Tragen in der Stadt ein bißchen groß ;)

Übrigens den kleinen Bruder, Peace Keeper II verkauf ich grad Im Forum, wenn den einer will, bitte melden :D

uksplinter
30.10.01, 19:04
Ich wußte doch gleich, daß dieser Thread noch interessant wird ....
:super:

TheLonestar :
Ein im Waffengesetz erfasstes Messer (hier : Dolch) ist kein Werkzeug
!!!!!!! Das sollte dir eigentlich auch ohne Gesetz klar sein. Und nur
von solchen Messern, die ich persönlich mag, rede ich hier. Und wenn
diese Kampfmesser eingesetzt werden sollten, dann hat der Gesetzgeber
einen "kausalen Handlungsbedarf" !

TacHead:
Du bist erfahren genug, um genau zu wissen, was ich mit dem Hinweis
auf Balisongs und Springer gemeint habe. Schön, daß du nicht mit Kampfmessern durch die Gegend läufst. Als Escrimador werden dir das deine Lehrer bestimmt auch schon gesagt haben.
Mit dem "Aufräumer" hast du nach Meinung meiner Süssen gar nicht mal
so unrecht, was ich aber offiziell energisch bestreite (Manchmal ist der demokratische Rechtsstaat eher hinderlich !)

HankEr:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand ! Denk' einmal darüber nach, bevor du dich mit Bajonett und Dolch durch den Großstadtdschungel kämpfst.

Nidan:
Ich hasse es, wenn man Tiere quält und hoffe, daß dein Tier einen Maulkorb trägt, falls du mal nach Hamburg kommen solltest.
By the way : Hat dir der Legionär etwas über die Messerkampfausbildung der Legion erzählt ?
Das Buch von Pentecost habe ich 'mal mit einem Kumpel "durchgesparrt".
Du scheinst ein Jiu-Jitsu- oder Judo-Kämpfer zu sein, folglich musst du das Buch widerlich finden. Für Grappler sind die dort gezeigten, einfachen und wirkungsvollen Techniken sehr gefährlich. Wenn du ihn dir greifst, hast du eine halbe Sekunde später ein Messer im Bauch.

Thomas Wahl
30.10.01, 20:01
Hey Leute!

Warum machen wir zum Thema "Pentecost und Folsom-Prison" nicht ein extra Faß :eek: ...äh Thread auf?!:steirer:
Ansonsten muß ich TacHead zustimmen!
Nur weil ich jetzt mit einem Dolch, der sogar Crocodile-Dundee blaß werden ließe, rumlaufen darf, würde ich das nicht tun. Egal ob verdeckt oder offen.
"Normale Menschen" (was ist das überhaupt?:p ) haben halt Angst vor Messern. Und Richter und Bu.. äh.. Polizisten sind halt auch nur normale Menschen.
Ich könnt' mich immer kringeln, wenn ich beim Zoll meine Import-Ware verzolle: "Wozu brauchen Sie dieses Katana? Klappmesser, äh ist das nicht verboten?" dann rennt der weg und tefloniert erstmal mit der Zollauskunft, während ich mir die Füße in den Bauch stehe. :lach:
naja, mittlerweile kennen die mich schon.... bei DEM Bart....

Nidan
30.10.01, 20:21
@ uksplinter : Isch bin aber gar kein Krabbler :D Und mit Jiu-Jitsu hab ich gar nix am Hut, und Judo ist ein super Ganzkörpertraining aber viel mehr auch schon nicht ;)

Und daß du keine Tiere quälst finde ich gut, aber für mich sind Maulkörbe auch schon Tierquälerei.

Aber laßt uns mal nen Thread zu dem Knacki aufmachen, ich muß zwar erst schauen, daß ich mein Buch wieder bekomme, aber ein paar Sachen die mich besonders genervt haben weiß ich noch, und ihr könnt mich ja korrigieren wenn ich Mist schreib ;)

hero
01.11.01, 14:15
Es geht ja auch nicht darum ob ein Polizist es nicht passt dass mann ein Messer trägt.
Der hintergrund ist, dass wir alls Messersammler doch auch interesse haben dass das Waffengesetz nicht noch mehr eingeschränkt wird und da ist es meiner ansicht nach nicht zuviel verlangt wenn man sich ein bisschen bedeckt hält.
Oder haben hier manche eine Profilneurose die sie nur durch das offenen tragen von Kampfdolchen ausleben können.
Zu der Kontrollwut von "Bullen" wenn ich jemanden kontrolliere der für mich erkennbar ein Messer hat dann kann mir ja wohl keiner absprechen dass ich mich entsprechend vorsichtig verhalte ich weiß ja was da passieren kann. Und eins können auch die "Bullen" nicht in einen Menschen reinschauen.
Zu der Gefahr von Messerangriffen gibts übrigens einen sehr guten Lehrfilm vom FBI u.a mit Dan Inosanto und überlebenden aus Messerangriffen.

TacHead
05.11.01, 11:16
@hero: kannst Du mir sagen (gerne auch per mail) wo ich den Lehrfilm herkriege?
Danke, Marko

Hammer
05.11.01, 15:40
hi leutz,
also die ganze diskussion ist ja nun recht weit vom thema weg, deshalb:
ich mag grosse messer, und würd gern springer und onehandet besitzen dürfen die über 9 cm Kl haben.
das ist in D illegal, deshalb mach ichs nicht.
ich besitze dolche und GROSSE feststehend messer die sich sehr gut für angriff und (für mich genauso unwichtig) verteidigung eignen.
da es so etwas wie MESSERKAMPF in deutschen strassen NICHT gibt, trag ich sie nur, wenn ich OUTDOOR ein grosses schneidwerkzeug brauch.
oder gar nicht.
fast alle von messerstechern verletzte personen hatten NIE den hauch einer chance sich zu wehren.
und was ist mit den armen leuten die von nem durchgeknallten mit ner axt oder küchenbeil angegriffen werden ?
unser waffengesetz ist wie es ist.
ich werd nix tun was irgendjemand dazu veranlassen könnte es zu verschärfen!
ich mag unser WG unsinnig finden, als gesetzestreuer bürger halt ich mich (wenn ich auch grummel) trotzdem dran.
AN ALLE ZUKÜNFTIGEN GEWALTTÄTER:
BITTE verwendet KEIN messer!
nehmt ne kettensäge, oder was ihr sonst wollt, aber KEIN messer.
die letzten 4 zeilen waren zynisch gemeint - nur für den fall, dass ich wieder missverstanden werde.
gehört alles nicht zum thema, musste aber mal raus, sorry
Hammer

HankEr
05.11.01, 17:18
und würd gern springer und onehandet besitzen dürfen die über 9 cm Kl haben.



das ist in D illegal,


Es gibt in D keine besondere Behandlung für manuell einhängig zu öffnende Messer und es gibt nirgends im deutschen Waffenrecht eine Grenze von 9cm (lediglich die 85mm bei Schnapp- und Fallmessern).

uksplinter
05.11.01, 18:42
HankER:
Rechtlich korrekt, wobei bei Springern und Fallmessern bekanntlich noch zusätzliche Beschränkungen (nicht zweischneidig etc.) gelten.

Moonlight
05.11.01, 18:52
wer träumt nicht von solchen Stilettos?

http://www.robertsoncustomcutlery.com/ralph21.htm

uksplinter
05.11.01, 22:35
... z.B dem Paragon "Cobra Nude" bei www.knifezilla.com für 250 US-D mit der nackten Frau und der Raubkatze auf dem Griff ..... seufz !

pitter
06.11.01, 08:20
Janu. ich war letzte Woche beruflich in Dänemark. Die träumen von einem kleinen UDT :) Als ich das meinem Geschäftspartner beim Abendessen gezeigt hab, sind dem und dem Kellner bald die Augen rausgefallen :steirer: . Alle Automatikmesser strenstens verboten, alle Messer, die groesser als Taschenmesser sind auch verboten, egal ob fixed oder Folder.. Nur Jäger oder Fischer können entsprechende Messer genehmigt bekommen.

Na Mahlzeit! Dazu noch 110 Tempolimit auf der Autobahn :-) Aber sonst wars nett und der Fisch war gut :super:

Gruesse
Pitter

ModifiedTanto
06.11.01, 09:36
da fühlt man sich als deutscher in dänemark, wie ein österreicher in deutschland...:D
ist doch schön, daß es länder gibt, wo es noch schlimmer ist!

Hammer
06.11.01, 10:20
jaja dänen lügen nicht, und halbheiten bei messern machen sie auch nicht ;)
hi leute,
ja ich weis, folder sind auch über 8.5 cm erlaubt.
aber meines wissens (korrigiert mich ruhig) nicht
erlaubt sie auch dabei zu haben.(taschenmesserverordnung)
hatte in griechenland mal das springmesser eines engländers in der hand(das er in spanien gekauft hatte :) ) Kl 18 !! cm .
höllenteil.
im vorderen teil (ca 5 cm) beidseitig scharf!
klingenbreite vielleicht 2 cm.
verarbeitung.... ndrw
stahl.......dto
war müll das teil, aber sowas aus gescheitem material.....haben will aber nicht darf.
*heul*
egal, bleib ich halt bei feststehenden !
die sind ja (noch ?) erlaubt.
mit leichtem depressionsanflug
Hammer

HankEr
06.11.01, 11:53
ja ich weis, folder sind auch über 8.5 cm erlaubt.
aber meines wissens (korrigiert mich ruhig) nicht
erlaubt sie auch dabei zu haben.(taschenmesserverordnung)

Korrigiere ich Dich halt. Außer bei öffentlichen Veranstaltungen (siehe enstprechenden Thread zur Definition (bin jetzt zu faul den zu suchen)) gibt es kein --- ohne Ausnahmegemigung --- legal besessenes Messer in D welches Du nicht auch führen darfst.

Hammer
06.11.01, 12:25
meinte ich eigentlich genau so.
hab mich nur bisserl dämlich ausgedrückt ;)
hab nen navajo ähnlichen folder in planung
kl zwischen 15 und 20 cm
zum campen darf ich den mitnehmen, zum livekonzert NICHT
wüsst auch nicht was ich da damit anfangen soll.
in diesem sinne
Hammer

pitter
06.11.01, 12:31
Original geschrieben von Hammer
meinte ich eigentlich genau so.
hab mich nur bisserl dämlich ausgedrückt ;)
hab nen navajo ähnlichen folder in planung
kl zwischen 15 und 20 cm
zum campen darf ich den mitnehmen, zum livekonzert NICHT


Aeh, sorry. Wenn der nicht als Waffe gilt - und das hängt nicht mit der Klingenlänge zusammen - dann darfst Du den immer führen. Ausnahme wäre eventuell Hausrecht. Der Veranstalter darf selbstverständlich Mitnahme von Messern, Coladosen, Präservativen verbieten. Das hat aber nix mit dem WaffG zu tun.

Wenn das Ding ne Waffe ist (zweiseitig geschliffen etc.) dann ist es so, wie Du es sagst. Ab 18 Erwerb/Besitz/Führen erlaubt, Ausnahme bei öffentlichen Veranstaltungen.

Gruesse
Pitter

Frank
06.11.01, 17:39
PRÄSERVATIV ???!!!

Pitter,
das ist doch fürs Bajonett sowas ähnliches wie ein Schalldämpfer fürs Schießeisen, oder ?

:haemisch: :haemisch:


Frank


P.S.: Ich weiß, ich weiß: OT
Ich konnte es mir aber nicht verkneifen! :D