Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stockdegen
Wo bekommt man denn so etwas Seltenes wie
einen Stockdegen noch her?
So etwas fehlt mir noch in meiner Sammlung.
ciao Markus
Hallo-
- VORSICHT -
bei uns in Deutschland leider VERBOTEN !
Oder hast Du eine Ausnahmegenehmigung vom BKA ?
http://www.messerforum.net/ubb/smilies/cwm35.gif
------------------
*Da Gschwinda is da Gsünda.*
Wolfgang Dell
14.01.01, 15:45
Hi, nicht nur einfach verboten:
Es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand!!!!
D.h. alleine der Besitz ist strafbar und das ganz kräftig, ohne jeden Pardon.
Nur wenn, wie Bigbore sagte eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, davon gibt es meines Wissens nur drei oder vier in Deutschland!
Wolfgang
Auf der SwissKnifeShow 1999 in Baden durfte Fred Burger aus Südafrika seine Stockdegen wieder einpacken und mitnehmen, da die schweizer Beamten diese für verboten erklärten. Die hatten eine riesen Diskussion mit HP Klötzli, weil jener im Vorfeld die Sache geklärt und für die Ausstellung der Degen ein OK hatte.
Man sieht mal wieder in punkto Recht und Gesetz: Da weiß die linke nicht, was die rechte tut.
Sascha
Hallo,
nach den Angaben in Longs "Modern Combat Blades" hat "Brigade Quartermasters" noch Schirmdegen im Angebot (Stand: '92), waren allerdings "Knirpse". Es gibt auch ne Web-Adresse, hab sie aber gerade nicht parat.
Thomas
Da sieht man mal wieder was man übers
Internet lernen kann.
Wenn ein Stockdegen wirklich verboten ist,wrede ich natürlich vom kauf eines solchen absehen.
Aber warum soll ein Stockdegen verboten sein?
ciao Markus
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Markus:
Aber warum soll ein Stockdegen verboten sein? ciao Markus[/quote]
WaffG
Abschnitt VII - Verbote
§ 37 Verbotene Gegenstände
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen, sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben:
...
4. Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind,
einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind,
5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser),
6. Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe,
....
§ 53 Strafvorschriften
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ohne die erforderliche Erlaubnis
...
3. entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 einen dort bezeichneten Gegenstand herstellt, bearbeitet, instandsetzt, erwirbt, vertreibt, anderen überläßt oder sonst die tatsächliche Gewalt über ihn ausübt, ihn einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt...
Meines Wissens ist das führende Geschäft für so etwas in Mühlhausen in der Nähe des Schlachthofes. Kein Quatsch.
Moonlight
Stockdegen sind im Übrigen auch in Österreich eine verbotene Waffe, genau aus dem selben Grund (Vortäuschung eines harmlosen Gegenstandes) wie in D.
------------------
judge
"Every tool is a weapon if you hold it right" - Ani Difranco
Wolfgang Dell
16.01.01, 22:51
Somit wäre das Thema nun erledigt oder?
Danke Pitter für den Gesetzestext, war mir zu lang zum tippen, als W-Sammler und Schütze hat man so wa snatürlich im Regal.
Tschau dann
Wolfgang
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Dell:
Somit wäre das Thema nun erledigt oder?
Danke Pitter für den Gesetzestext, war mir zu lang zum tippen, als W-Sammler und Schütze hat man so wa snatürlich im Regal.
Tschau dann
Wolfgang[/quote]
Aeh ja auch. Gleich neben dem Bock/Weigel Schinken. Aber zum Klugscheissen hab ich natuerlich fast alle Gesetzetexte aus D auf meiner Platte..cut and paste oder glaubst Du ich tippe das http://www.messerforum.net/ubb/smile.gif
Gruesse
Pitter
Wolfgang Dell
19.01.01, 22:00
Pitter, wie kriechste das denn auf Platte??
Ist da irgendwo ne CD?
Oder ne Datenbank?
Danke schon jetzt für Hinweise.
Wolfgang
Nur zur Info!!!
theoretisch kann man Stockdegen hier bestellen: http://www.selfdefenseproducts.net/canes.htm
Ist auch sonst eine ganz interessante Adresse.
Gruß Jobal http://www.messerforum.net/ubb/smilies/cwm30.gif
------------------
************************
Si vis pacem para bellum
************************
Jobal: Meinen Glückwunsch zu Deinem Geniestreich, einen Lieferanten fuer verbotene Gegenstande in die Welt zu schreien.
Nochmal, Besitz und Vertrieb und Stockdegen ist verboten - das ist etwas schwerwiegender, als falsch zu parken.
Darauf hinzuweisen, wo es sowas gibt, ist zwar nicht direkt illegal (Grauzone, kommt darauf an, wie mans sieht), gibt diesem Forum aber einen Beigeschmack, den zumindest *ich* nicht mag. Und hier kann und soll jeder mitlesen, also auch Staatsanwälte, Polizisten etc., ohne in Gewissensnöte zu kommen.
Mach sowas das nächste mal per mail, Telefon oder Brieftaube, aber nicht in einem weltweit lesbaren Forum und vor allem nicht hier!
Pitter
PS: Ich weiss schon, warum ich anonyme postings nicht mag. Da wird oft schneller geschrieben als gedacht ;-)
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wolfgang Dell:
Pitter, wie kriechste das denn auf Platte??[/quote]
Mit der Maus :-)
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Ist da irgendwo ne CD?
Oder ne Datenbank?
Danke schon jetzt für Hinweise.
Wolfgang[/quote]
Als Einstieg und auch fuer Ray:
http://www.uni-oldenburg.de/~markobr/Gesetze.html
http://www.jura.uni-sb.de/
http://www.uni-bayreuth.de/students/jurweb/
ftp://ftp.uni-stuttgart.de/pub/doc/law/german/
http://www.recht.de/
http://www.bgs-online.de/gesetze/waffg.htm
Gruesse
Pitter
Hi Pitter, hi Raimund,
wenn mein Posting bei Euch einen bitteren Beigeschmack hinterläßt, dann löscht es einfach aus diesem Thema raus!!!
ABER, wie bereits geschrieben, das hier ist ein weltweit lesbares Forum u. nicht beschränkt auf die Gesetzeslage eines Landes.
Oder heißt das, wir dürfen hier nichts mehr über Messr posten, die in Deutschland illegal sind (zB. Springer, mit einer etwas längeren Klinge), aber in Österreich vollkommen legal sind. Oder umgekehrt, Thema Teleskopschlagstöcke, die in Österreich verboten sind, aber in D. legal.
Welches Gesetz soll ich denn in Zukunft zugrunde legen? Österreich, D., Schweiz...?
In vielen Staaten der USA sind Stockdegen legale Besitztümer (in einigen darf man sie mit einem concealed carry permit sogar tragen). Daher stammt auch die angegebene Adresse, sie ist weltweit zugänglich u. der Inhalt der Seite ist nicht geächtet o. illegal.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Thema anonyme Postings, ich poste anonym, weil ich nicht will, daß jeder dieses Forum als Datenbank für seine Werbezwecke benutzt! Schreib mir ne Mail u. Du bekommst meinen richtigen Namen u. Adresse, kein Problem, ok?
Gruß Jobal http://www.messerforum.net/ubb/smilies/cwm30.gif
------------------
************************
Si vis pacem para bellum
************************
Jobal:
Geloescht wird hier grundsätzlich gar nichts. Schon gar nicht deswegen weil mir ein Posting nicht passt. Wo ich die Grenze ziehe, habe ich schon geschrieben.
Gesetzeslage es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem das zu beurteilende Ereigniss eintrifft. Fuers WWW heisst das - wenn man das, was Du schreibst in D lesen kann, kann auch deutsches Gesetz angewandt werden. Egal, ob auch Afrikaner, Chinesen oder wer auch sonst noch Zugriff auf das Forum hat.
Grundsätzlich: ich hab dein Posting zum Anlass genommen, nochmal deutlich darauf hinzuweisen, dass hier jedermann mitlesen kann. Das ist eben kein Stammtischgespräch unter Bekannten.
Und Ray hat, weil ein Forum eine redaktionelle Tätigkeit darstellt, auch rechtliche Verantwortung fuer die geposteten Beiträge. Bitte dran denken. Es will ja wohl keiner hier Probleme haben.
anonym war nicht speziell gegen Dich oder Forenmitglieder. Ist halt nur meine genrelle Erfahrung aus zig Jahren Usenet und diversen Diskussionsrunden. Kann hier natuerlich jeder machen wie er will.
Gruesse
Pitter
Und ganz rein theoretisch kriegst Du das Teil nie und nimmer durch den Zoll....mehr ist dazu nicht zu sagen!
Kauf Dir lieber ein Katana, sieht schöner aus und ist auch legal!
Sascha
------------------
Forum Waffenrecht-Mitglied Nr. 5922 www.fwr.de (http://www.fwr.de)
Wolfgang Dell
27.01.01, 15:54
Hallo Sascha, prima Idee, bin seit drei Minuten ebenfalls Mitglied im Forum Waffenrecht (dein Link). Seit Jahren zwar schon im VDW, aber der nutzt ja wohl wenig!
Im übrigen würde ich ebenfalls sagen, beenden wir das Thema Stockdegen, nur interessant wenn antik, ansonsten halt verboten.
Wolfgang
Hallo
Stockdegen ohne Scheide (Stock) sind keine Waffen mit Vortäuschung anderer Gegenstände mehr und könnten somit eigendlich wieder besitzt werden.
Das würde aber bedeuten, daß man nur einen Stockdegen haben darf, der nur noch aus Griff und Klinge besteht. In diesem Fall dürfte er aber nicht mehr als Stockdegen bezeichnet werden.
An Stockdegen an sich finde ich aber nur das vollständige Ensmeble interessant. Die Klingen allein sind nicht von besonderer Qualität oder Aussehen.
Ich besitze sowas nicht, allein schon, um Ärger mit Behörden zu vermeiden. Sammeltechnisch würde sowas auch nicht in meine Sammlung passen. Sollte ich aber sowas unbedingt haben wollen, würde ich die Wege zu den Ämtern nicht scheuen.
Gruß,
Thomas
Hallo alter Fritz,
mit interesse verfolge ich Deine Bewältigung der Forumvergangenheit. Was hast Du vor?
Ein Stockdegen ohne Stock - Bleibt ein Degen übrig, das ist richtig.
Hallo alter Fritz,
mit interesse verfolge ich Deine Bewältigung der Forumvergangenheit. Was hast Du vor?
Hallo brille
Nichts besonderes. Ich wollte nur etwas "Schwung" in das Blankwaffen-Unterforum bringen ;) . Die Themen hier sind alt und nicht gerade viel. Vielleicht kann man etwas mehr Interessenten in diese Rubrik locken!?
Ich habe als Neuer angefangen, die Threads von hinten nach vorne durchzublättern um etwas Interessantes zu finden, wo ich eventuell helfen könnte. Nach etwas Direktem habe ich nicht gesucht, war nur neugierig.
Mit irgend etwas muß man ja anfangen :rolleyes:
Ein Stockdegen ohne Stock - Bleibt ein Degen übrig, das ist richtig.
...und sollte somit eigendlich wieder legal sein, oder?
Gruß,
Thomas
Powered by vBulletin® Version 4.1.12 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.