HankEr
13.07.01, 14:29
Der gesamte Entwurf zum neuen Waffengesetzt in D welchen das Bundeskabinett ins Gesetzgebungsverfahren einbringen will steht im Netz als PDF-Datei zur Verfügung: Entwurf zur Neuregelung des Waffenrechts (http://www.bmi.bund.de/Anlage7719/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_d es_Waffenrechts.pdf)
Dem Waffenrecht welches Legislaturperiode für Legislaturperiode in der Vergangenheit immer mal wieder in Angriff genommen wurde scheint nun tatsächlich nicht mehr all´ zu lange vor einer Verschärfung zu stehen. Leider läßt scheinbar der Widerstand dagegen in der Feuerwaffen Fraktion --- bezogen auf deren Anzahl --- sehr zu wünschen übrig. Da auch auf die Freunde der scharfen Klinge Verschärfungen hinzukommen würden (falls das Gesetz so wie im Entwurf umgesetzt werden sollte) würde ich mir auch aus diesen Reihen noch einmal ein Aufbäumen wünschen. So sollen z.B. alle Springmesser bei denen die Klinge nicht seitlich herauskommt (OTFs), Springmesser deren Klingenhöhe nicht mind. 20% der Länge beträgt, Wurfsterne, Butterfly-Messer und Faustmesser verboten werden. (Wer der Messer- und der Schußwaffenfraktion angehört, kann in D evtl. schon bald weil ein Butterfly Messer in seinem Keller liegt seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren!!!)
Auch wer keinen dieser Gegenstände sein Eigen nennt sollte die Ärmel hochkrempeln und Druck auf die sog. Entscheidungsträger im Gesetzbildungsverfahren machen. Zum einen aus Solidarität mit den davon Betroffenen und zum anderen um ein erodieren der Rechte in diesem Bereich zu verhindern. War im letzten Entwurf noch die Rede von einem Verbot von Springmessern mit einer Klingenlänge > 6.5cm die Rede so ist davon hier keine Rede mehr. Anscheinend konnte z.B. Böker anhand der Verkaufszahlen des SpeedLock dem Gesetzgeber klar machen wie viele Bürger/Wähler von so einem Verbot betroffen werden; und dieser hat daraufhin wieder einen Schritt zurückgemacht. Nur wenn den hand(nicht)hebenden Damen und Herren klar gemacht werden kann, daß die oben angesprochenen Gegenstände nicht nur bei Straßengangs beliebt sind, sondern auch von ganz normalen Bürgern wert darauf gelegt wird diese erwerben bzw. behalten zu dürfen, dann kann hier evtl. noch zu unserem Wohle eingegriffen werden.
Beim Bundestag (http://www.bundestag.de/) kann jeder sich die Kontaktinformationen (auch EMail) seiner Wahlkreisabgeordneten heraussuchen; zumindest diesen sollte meiner Ansicht nach jeder hier einen Brief schreiben in dem er klar macht, daß er klar gegen diese Einschränkungen ist und nachfragt wo der Sinn eines solchen Verbotes liegen soll und warum man seinen Wählern nicht traut. Man muß den Damen und Herren klar machen, daß sie damit nicht ein Signal gegen Kriminelle setzten sondern, daß sie damit auf den Füßen rechtschaffender Bürger (=Wähler) herumtrampeln. Zusätzlich sollte man IMO auch noch einen Brief an des Bundesministerium des Inneren, an das Innenministerium und den Ministerpräsidenten seines Bundeslandes schreiben.
Was kann sonst noch getan werden? (Bitte keine Antworten im Sinne von "Das hat doch eh´ alles keinen Sinn, die machen doch eh´ mit uns was sie wollen", nichts getan wurde lange genug)
Dem Waffenrecht welches Legislaturperiode für Legislaturperiode in der Vergangenheit immer mal wieder in Angriff genommen wurde scheint nun tatsächlich nicht mehr all´ zu lange vor einer Verschärfung zu stehen. Leider läßt scheinbar der Widerstand dagegen in der Feuerwaffen Fraktion --- bezogen auf deren Anzahl --- sehr zu wünschen übrig. Da auch auf die Freunde der scharfen Klinge Verschärfungen hinzukommen würden (falls das Gesetz so wie im Entwurf umgesetzt werden sollte) würde ich mir auch aus diesen Reihen noch einmal ein Aufbäumen wünschen. So sollen z.B. alle Springmesser bei denen die Klinge nicht seitlich herauskommt (OTFs), Springmesser deren Klingenhöhe nicht mind. 20% der Länge beträgt, Wurfsterne, Butterfly-Messer und Faustmesser verboten werden. (Wer der Messer- und der Schußwaffenfraktion angehört, kann in D evtl. schon bald weil ein Butterfly Messer in seinem Keller liegt seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren!!!)
Auch wer keinen dieser Gegenstände sein Eigen nennt sollte die Ärmel hochkrempeln und Druck auf die sog. Entscheidungsträger im Gesetzbildungsverfahren machen. Zum einen aus Solidarität mit den davon Betroffenen und zum anderen um ein erodieren der Rechte in diesem Bereich zu verhindern. War im letzten Entwurf noch die Rede von einem Verbot von Springmessern mit einer Klingenlänge > 6.5cm die Rede so ist davon hier keine Rede mehr. Anscheinend konnte z.B. Böker anhand der Verkaufszahlen des SpeedLock dem Gesetzgeber klar machen wie viele Bürger/Wähler von so einem Verbot betroffen werden; und dieser hat daraufhin wieder einen Schritt zurückgemacht. Nur wenn den hand(nicht)hebenden Damen und Herren klar gemacht werden kann, daß die oben angesprochenen Gegenstände nicht nur bei Straßengangs beliebt sind, sondern auch von ganz normalen Bürgern wert darauf gelegt wird diese erwerben bzw. behalten zu dürfen, dann kann hier evtl. noch zu unserem Wohle eingegriffen werden.
Beim Bundestag (http://www.bundestag.de/) kann jeder sich die Kontaktinformationen (auch EMail) seiner Wahlkreisabgeordneten heraussuchen; zumindest diesen sollte meiner Ansicht nach jeder hier einen Brief schreiben in dem er klar macht, daß er klar gegen diese Einschränkungen ist und nachfragt wo der Sinn eines solchen Verbotes liegen soll und warum man seinen Wählern nicht traut. Man muß den Damen und Herren klar machen, daß sie damit nicht ein Signal gegen Kriminelle setzten sondern, daß sie damit auf den Füßen rechtschaffender Bürger (=Wähler) herumtrampeln. Zusätzlich sollte man IMO auch noch einen Brief an des Bundesministerium des Inneren, an das Innenministerium und den Ministerpräsidenten seines Bundeslandes schreiben.
Was kann sonst noch getan werden? (Bitte keine Antworten im Sinne von "Das hat doch eh´ alles keinen Sinn, die machen doch eh´ mit uns was sie wollen", nichts getan wurde lange genug)