Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche Butterfly bzw. Balisong
Hallo,
ich suche zur Zeit Butterflymesser. Was würde passieren, wenn ich ein Butterfly in Österreich kaufe und nach DL liefern lasse?
Ich hatte früher viele dieser Teile, aber nun sind die ja leider nicht mehr gestattet.
Hat jemand von Euch eins bzw. Erfahrung damit?
vergiss es. die dinger sind in d verboten und ne anleitung zur illegalen einfuhr wirst du hier nicht bekommen.
Ich will keine Anleitung?!
Ich habe nur gefragt, was passieren kann
kann passieren das sie dir den hosenboden stramm ziehen :steirer:
nein spass beiseite, die rechtliche folgen kannst du dir in der "rechtsabteilung" weiter unten durchlesen. brauchst nur ein bischen suchen.
gruß
Arne
Ich will keine Anleitung?!
Ich habe nur gefragt, was passieren kann
Mach Dir einen Termin bei einem Anwalt ... Nur er kann Dir eine verbindliche Rechtberatung geben.
Der erste Beitrag und gleich die Frage nach der Konsequenz bei Straftaten!? :irre:
Also wie "teuer" es werden kann weis ich nicht sicher, aber ich hab mich neulich mit einem befreundeten Polizisten über eben diese Problematik unterhalten, und er sagte mir, das es auf keinen Fall als Kavaliersdelikt geahndet wird, sondern das sie die Anweisung haben bei solchen Dingen "hart" durchzugreifen.
Das gilt wohl auch für Staatsanwaltschaft und Gerichte.
Also ich gehe mal nicht davon aus, das Du mit einem Klapps davonkommst. Bewährungsstrafe ist nicht. Schon gar nicht bei Vorsatz!
Eine VERBINDLICHE Rechtsberatung wird auch ein Rechtsanwalt wohl kaum geben können - jeder Richter entscheidet vom Prinzip her unabhängig ... und möglicherweise sehr drakonisch.
Das Waffengesetz ist - zumindest bei Butterfly-Messern - EINDEUTIG und stuft diese Messer als ausnahmslos VERBOTEN ein.
Es gibt doch schon wieder viel zuviele Bestrebungen, noch weitere Verschärfungen politisch durchzusetzen.
Alleine aus diesem Grund sollte man Messer-abgeneigten-Personen nicht noch mehr "Futter" für deren Aversion liefern und seine Wünsche und Hoffnungen und Importträume schnellstens sang- und klanglos begraben!
Ich will keine Anleitung?!
Ich habe nur gefragt, was passieren kann
WaffG §52(3): "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
entgegen § 2 Abs. [...] 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. [...] 1.4.2 bis 1.4.4 [...], einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"
(§2(3) = verbotene Waffen, Anl. 2 AS 1 Nr. 1.4.3 = Butterflies)
Nicht, daß die Strafe je nach Einzelfall nicht auch noch höher ausfallen könnte, s.z.B. §113(2) StGB.
EDIT: Aber es kann natürlich auch passieren, daß Du Glück hast und das Teil geht in der Post verloren ... :rolleyes:
HEK Hamburg
09.03.05, 22:03
Der Verkäufer macht sich übrigens auch strafbar... :steirer:
Wie bereits gesagt, ist es ein Verstoß gegen das WaffG.
Das Messer würde zur Einziehung durch den Richter von der Polizei beschlagnahmt werden. Du bekommst eine Strafanzeige.Aber es gibt noch andere Folgen, die noch unangenehmer sind... =P
Metin
Bonemachine
09.03.05, 22:21
Aber es gibt noch andere Folgen, die noch unangenehmer sind...
das bücken nach der seife?
:staun:
das bücken nach der seife? :staun:
Es gibt Berufe (und sonstige Tätigkeiten), bei denen heißt eine (rechtskräftige) Vorstrafe auf Nimmerwiedersehen ...
Lieber Borry. Auch auf die Gefahr hin, mich hier vor den richtig "alten Hasen" lächerlich zu machen: Es ist von einem Neuankömmling zu erwarten, dass er sein Profil einigermaßen ausfüllt. Das Herkunftsland ist wohl das mindeste, was drinstehen sollte.
http://usualsuspect.net/forums/attachment.php?attachmentid=41985
Was passiert - oder passieren KANN - ist einfach im Waffengesetz nachzulesen.
Ich kann dir nur Auskunft über die österreichische Gesetzesmaterie geben, ich denke aber, die deutsche wird nicht viel zimperlicher sein:
WÄREST du eine Österreicher (was du nicht bist, denn sonst würde diech der illegale Import einer verbotenen Waffe nach Deutschland nicht interessieren), und WÜRDE eion Butterfly bei uns verboten sein, würde dich bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagsätze und der Verfall des Tatgegenstandes erwarten. Gerichtlich strafbare Handlung.
Genug theoretisiert. Vergiss es und gut is´.
http://members.cox.net/jwcolt45/wrongforum.jpg
Heisst das, das in Ö-Reich Butterflies (noch?!) erlaubt sind? :haemisch:
Bonemachine
10.03.05, 08:56
Heisst das, das in Ö-Reich Butterflies (noch?!) erlaubt sind? :haemisch:
ja! genauso wie bei uns otf's erlaubt sind und sich jeder mit 18 jahren ne flinte kaufen kann. :teuflisch
ja! genauso wie bei uns otf's erlaubt sind und sich jeder mit 18 jahren ne flinte kaufen kann. :teuflisch
JA KLAR!
Gib's uns Deutschen doch mal wieder. :irre: ;)
DER SCHARFE LUPO
10.03.05, 09:59
JA KLAR!
Gib's uns Deutschen doch mal wieder. :irre: ;)
Dafür ist es bei euch billiger :mad:
Dafür sind wir gefährlicher :haemisch: :glgl: :teuflisch
Peter Polnau
10.03.05, 10:17
na Borry packe deine Sachen und wandere aus nach Österreich da darfst du viel mehr als bei uns in Deutschland!
Der einzige Grund für das Verbot dürfte sein, daß die Balisongs ein bevorzugtes Spielzeug von Gangmitgliedern waren, und das (teilweise ständige) Herumgefuchtel mit den Dingern als Zeichen von Gewaltbereitschaft galt.
Im Übrigen habe ich erfahren, daß wenn man eine Sammlung dieser Dinger hat, man mit Nachweisen (Fotos, Liste mit genauen Angaben über die Messer) eine Sondergenehmigung beim BKA beantragen konnte bzw. als Erbe beantragen kann.
Wenn man nur eines hat, geht das natürlich nicht.
Edit:
Ich sehe gerade, wir in D sind nicht die einzigen. Die Briten dürfen außer in ihrem Haus und im Wald auch keine Balisongs mit sich herumtragen (gilt dort für alle feststellbaren Messer). Wie auf www.coldsteel.com beim "arc-angel" zu lesen ist, ist deren Besitz in Kalifornien ebenfalls verboten.
Die USA haben ein vollständiges Importverbot über die Balisongs verhängt. Für die Staaten, in denen sie nicht verboten sind, verkauft Coldsteel sie über das Büro in Texas. Aber 275,- $ für ein Balisong ... :staun:
DER SCHARFE LUPO
10.03.05, 10:19
na Borry packe deine Sachen und wandere aus nach Österreich da darfst du viel mehr als bei uns in Deutschland!
zumindest "MEHR" Mehrwertsteuer :D
ja! genauso wie bei uns otf's erlaubt sind und sich jeder mit 18 jahren ne flinte kaufen kann. :teuflisch
was zum Teufel sind otf's? :confused: :confused: :confused: :confused:
((klärt doch bitte einen Unwissenden auf)) :super: :super: :super:
dankbare Grüße,
Herbert
Out Of The Front...umgangssprachlich ein Läufer, also ein Springmesser bei dem die Klinge frontal aus dem Griffstück schnellt. Meiner persönlichen Ansicht nach auch net wirklich ein vermissenswerter Typ Messer, es wäre schlimmer gewesen wenn sie uns fixed oder Springer generell verboten hätten...find ich halt.
Österreich is klasse, ich tank dort immer... :steirer:
moin alle zusammen,
wie ist es denn wenn man das Messer (Ballisong) zerlegt in einer verschlossenen Vitrine zu Hause präsentiert??? :confused:
Dann ist doch eigentlich der ursprung des Balisong - als "Verbotener Gegenstandt" sprich Waffe nicht mehr gegeben.
Weiß da jemand was genaues?
Gruß
chiv.
Stinkmarder
10.03.05, 12:14
Und eine zerlegte UZI ist keine UZI mehr. Und eine zerlegte Giftgasgranate ist auch keine mehr oder wie.
JENS
Out Of The Front...umgangssprachlich ein Läufer, also ein Springmesser bei dem die Klinge frontal aus dem Griffstück schnellt. Meiner persönlichen Ansicht nach auch net wirklich ein vermissenswerter Typ Messer, es wäre schlimmer gewesen wenn sie uns fixed oder Springer generell verboten hätten...find ich halt.
:
Herzlichen Dank für die Info, jetzt muss ich nicht dumm sterben.
Herbert
Dann ist doch eigentlich der ursprung des Balisong - als "Verbotener Gegenstandt" sprich Waffe nicht mehr gegeben.
Was für eine Frage :rolleyes:
Dann ist es ein verbotener Gegenstand in einer verschlossenen Vitrine, die man jederzeit aufschließen kann.
Gäbe es eine Besitzerlaubnis für diese Art verbotener Gegenstände, wäre das eine andere Sache. Zum Thema "Ausnahmegenehmigung vom BKA" gibt es bereits bestehende threads.
Da es hier mittlerweile besser passt, in P&R verschoben.
Moment mal, ist es bei Messern, anders als bei Schusswaffen, nicht so, daß Einzelteile einfach nur Einzelteile sind? ich meine was gelesen zu haben, nachdem eine Messerklinge von zB einem OTF kein Waffenteil darstellt, wie zB der Lauf einer Glock17. Wenn ich ein Balisong zuschweisse, das etwa ein Fixed daraus entsteht, dürfte es doch lega sein, oder?
Generell würd ich mich aber ganz und gar nicht mit der Gesetzgebung spielen, gerade bei so sensiblen Themen.
Achja, ich freu mich schon wenn ich irgendwann vielleicht das erste Mal einem Polizisten erklären muß daß mein msE in Camo keine Kriegswaffe darstellt *lol*
Achja, ich freu mich schon wenn ich irgendwann vielleicht das erste Mal einem Polizisten erklären muß daß mein msE in Camo keine Kriegswaffe darstellt *lol*
Dann hälst Du ihm halt die Anlage zum KrWaffKontrG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/krwaffkontrg/anlage_46.html) unter die Nase und fragst ihn, wo er Deinen BöFeiSchnitzler einzuordnen gedenkt. Ich find' die eigentlich verständlicher als die Anlagen zum WaffG ... :hehe:
Dann kriegt schon eher Deine Frau Probleme, zu erklären, warum sie keine amtliche Genehmigung für ihr Gesicht hat (vgl. Teil A Nr. 3.1 d) 1. der Anlage) ... :lach:
was soll ein BöFeiSchnitzler sein?
und seit wann haben Frauen damit was zu tun? ich dacht das is hier endlich mal ein Männerforum, wo wir Bier trinken, in Unterhosen rumrennen und Fotos von üblen Weibern verschicken. :steirer:
ah..Google sagt "böser Feind"...joah, ich hab heute damit 5 verdächtige Kartoffeln gestellt und in feine Scheiben geschnibbelt...
so...genug OT :glgl:
Bei Böker auf der HP kann man sich das PDF zum Waffenrecht anschauen, da steht eindeutig geschrieben daß es bei Messern keine definierten Teile gibt. Ein zerlegtes Balisong ist kein Balisong, sondern eine Klinge, 2 Griffhälften und eine Schraube. Wenn man so einen Bausatz unbedingt ausstellen will darf man das, wenn man das Ding wieder zusammenbaut hat man ein Balisong und macht sich strafbar.
http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf
Ein Butterfly fällt sicher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dort sind die darunter fallenden gegenstände fakultativ aufgezählt.
Polizisten können und müssen nicht alles wissen.
Sie müssen aber wissen, wo man nachschauen kann, wenn was unklar ist.
Und Idioten sind heutzutage die wenigsten. Der Idiot in Uniform hält sich Gottseidank aufgrund von so netten Serien wie "Der Tölpel von Bulz" und "Kommissar Rex".
Trotzdem ist ein Polizist ein Mensch, und Menschen sind auch Egoisten, Besserwisser, Rechthaber usw. Wenn das dann mit Uniformierung und Staatsgewalt gepaart ist, kann Knatsch rauskommen (muss aber nicht).
Teile von Waffen sind NICHT DASSELBE wie ein zerlegte Waffe. Gesetze muss man lesen können. ;) Oder will mir jemand erklären, dass ich meine Glock zerlegen und dann die Teile frei im Haus rumliegen lassen kann, weils ja keine Waffe mehr ist?
Moment mal, ist es bei Messern, anders als bei Schusswaffen, nicht so, daß Einzelteile einfach nur Einzelteile sind?
Ja. Es gibt bei Messern keine wesentlichen Bestandteile, wie bei Schusswaffen. Aber - das mit den zerlegten Balis iss nicht, ich habe extra beim BKA nachgefragt. Ein zerlegtes Bali ist ein Bali, ein zerlegter Springer ist ein Springer. No way. Irgendwelche Stories, man könne sich die Dinger ja zerlegt aus den USA, und das sei doch kein Problem blabla, ist einfach Quatsch.
Grüße
Pitter
Dann glaub ich daß die sich da selber uneins sind. Rein rechtlich sinds nur Einzelteile die keinen Verboten unterliegen, niemand darf Dir ne lose Klinge wegnehmen. Anders als bei ner Pistole, wo Du ohne Waffenberechtigung nicht mal an den Lauf oder dgl. kommst, ergo darfst ihn auch net besitzen, oder als Besitzer anderen zugänglich machen (rumliegen lassen).
Ich versteh net warum grad immer diese verbotenen Biester so einen Reiz auf die Menschen ausüben müssen *g* es gibt tausende legale Messer, die schöner edler funktioneller und ganz einfach BESSER sind als diese Wabbelteile. Bau Dir ein gescheites Fixed vom Pitter zusammen (Werbungmach), da hast auch was zu tun, und obendrein kommt was Gscheits bei raus....
ein zerlegter Springer ist ein Springer. No way. Irgendwelche Stories, man könne sich die Dinger ja zerlegt aus den USA, und das sei doch kein Problem blabla, ist einfach Quatsch.
Grüße
Pitter
? ein Microtech LCC-DA oder ATCF oder CMTX5-DA (Spezialwerkzeug notwendig, die beiden anderen "nur" Torx-Schraubendreher !) mit ausgebauter / fehlender Feder ist DEFINITIV ein legales manuelles & funktionierendes Messer in Deutschland !
Mit freundlichen Grüßen aus Bayern
Dieter
PS : Themaverfehlung, da es ja um Balisongs geht ?
NACHTRAG 11.03.2005 : @luftauge : sehr guter link, vielen Dank, wie dort @sgian als EXECUTIVE anmerkt ist es tatsächlich Auslegungssache mit ungewissem Ausgang, da "Mann/Frau vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sei" ...
bei den waffen gibt es "wesentliche" bestandteile, wie z.b. den lauf, die dem waffengesetz unterliegen, andere, wie z.b. die griffschalen und das visier sind frei verkauflich.
in sachen messer sieht das gesetz keine solche unterteilung vor.
Hier sind zwei alte threads, in denen sowohl etwas zu den "wesentlichen Teilen" als auch zur Unbrauchbarmachung gesagt wird:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=8421&highlight=unbrauchbar
http://www.messerforum.net/showpost.php?p=102230&postcount=43
Daran wird sich wohl noch nichts geändert haben.
Gruß Andreas
Was ich nicht verstehe (soll ja mal vorkommen ;)), ist wie hier im Forum Springmesser mit ausgebauter Feder verkauft werden können bzw. gezeigt werden können :confused:
Schon klar, nur weil ich eine Handgranate kaufen *kann*, heisst das nicht, dass ich auch darf, aber ich *dachte*, hier im Forum wird zumindest darauf geachtet, dass die Spielregeln eingehalten werden.
Oder nicht ?
gruss, Keno
Eine Handgranate bleibt auch bei ausgebautem Zünder eine Handgranate, da sie Kriegsmaterial ist.
Ein Messer ohne Feder ist kein Springmesser und damit legal. Die Feder an sich ist kein verbotener oder genehmigungspflichtiger Gegenstand. Ein Handgranatenzünder schon.
Äpfel und Birnen.....
Versteh' mich nicht falsch, Revvie, ich will hier niemandem an den Karren fahren. Wenn ich mir sicher bin, dass ich für ein solches Messer (und dazugehörige Feder) nichts auf den Deckel bekomme, bin ich der erste (naja nicht ganz), der sich eins kauft.
Ich glaube nicht, dass wir tatsächlich über Äpfel und Birnen sprechen. Wir haben uns ja bisher darauf geeinigt, dass ein auseinandergebautes Butterfly wohl nicht legal ist. Ich sehe keinen Unterschied zwischen 1 (!) Butterflygriffhälfte und einer Feder. Wenn ich einen Griff ausbaue, ist's auch kein Butterfly mehr. Trotzdem würde ich dafür unter Garantie Stress bekommen. :argw:
Äpfel und Birnen ?
EDIT (keine Lust, noch einen Beitrag zu schreiben)
Verkauft werden können Springer auch, wenn Verkäufer/Käufer in Ländern leben, bei denen die Dinger erlaubt sind. Der Klarheit wegen sollte eben jeder auch hinschreiben, wo er wohnt. Ansonsten frage ich nach oder lösche, wenns mir nicht plausibel erscheint. Wo ist das Problem, weisst Du doch.
Klar, das weiß ich. Darum geht's ja auch gar nicht. Es geht um Leute, die in Deutschland sind, und sagen "Hier, guck mal, mein Springmesser D/A ohne Feder,...". Was die Österreicher tuen oder lassen, ist mir völlig egal (Was die Deutschen machen, im Prinzip auch :))
Was ich nicht verstehe (soll ja mal vorkommen ;)), ist wie hier im Forum Springmesser mit ausgebauter Feder verkauft werden können bzw. gezeigt werden können :confused:
Gezeigt werden kann alles. Zumindest jedes Messer ;)
Verkauft werden können Springer auch, wenn Verkäufer/Käufer in Ländern leben, bei denen die Dinger erlaubt sind. Der Klarheit wegen sollte eben jeder auch hinschreiben, wo er wohnt. Ansonsten frage ich nach oder lösche, wenns mir nicht plausibel erscheint. Wo ist das Problem, weisst Du doch.
Bei den Springern mit ausgebauter Feder - *ich* bin der Meinung, sie sind legal. Man kann nicht von mir erwarten, dass ich zu dem Thema eine rechtstheoretische Arbeit schreibe. Sollen sie die Gesetze präziser forumulieren. Wer aber deswegen Ärger bekommt, darf sich halt nicht wundern. Das ist mir aber wurstegal. *Mich* interessiert das nur soweit, wie ich als Betreiber haftbar bin. Sprich, wenn der erste wegen sowas die Staatsanwaltschaft am Hacken hat, die mir ein Briefchen schreibt und mich ans TDG erinnert, dann lösche ich vorsorglich alle diesbezüglichen Beiträge. Auch wenn die Gesetzwidrigkeit durch ein Ermittlungsverfahren ja gar noch nicht festgestellt wurde.
BTW, halbautomatische Messer existieren. Sind legal und man kann genauso mit rumspielen.
Grüße
Peter
servus zusammen,
da wird wohl nach dem Motto verfahren: "ein Springmesser, das nicht springt, ist kein Springmesser".
Ausser Acht gelassen wird aber die Bestimmung, dass man eine Sperre betätigen (entriegeln) muss, um das Messer zu öffnen. Damit fällt das nicht springende Ex-Springmesser wieder in die verbotene Abteilung (Fallmesser).
Ein Dieter m/a z.B. ist legal, obwohl jeder halbwegs begabte es schneller aufschnippen kann wie eine Feder, aber es hat keine Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand.
Cheez hat also schon recht, wenn er anführt, dass nur der Ausbau der Feder einen zu langen Springer nicht legalisiert. Es muss korrekterweise auch die Sperrvorrichtung im geschlossenen Zustand entfernt (oder unbrauchbar gemacht) werden.
Auf der sicheren Seite ist man aber nur, wenn man den illegalen Springer zu einem Fixed macht. Ein paar feste Hammerschläge auf die Klingenachse (so man das über das herz bekommt) helfen da.
Gruß friedl
Es geht um Leute, die in Deutschland sind, und sagen "Hier, guck mal, mein Springmesser D/A ohne Feder,...".
@ cheez : wahrscheinlich hast Du Recht, ICH habe meinen Bildbeitrag beim ATCF gelöscht, damit mir zukünftig niemand ein protziges / arrogantes / gesetzloses Ansinnen unterstellen kann...der tatsächliche Beweggrund war eigentlich "nur" eine Darstellung bzw. Klingenvergleich als Information...natürlich lege auch ich keinen Wert auf den Besuch von Staatsdienern...solange Sie sich im Dienst befinden !
ABER ich weiche vom eigentlichen Thema in diesem thread ab, S O R R Y !
obwohl wie hier ja schon kilometerweit off topic sind:
lieber dibau, du hast dir nichts vorzuwerfen, denn du hast ja ein d/a, also ein messer, was sowohl automatisch, als auch manuell zu öffnen ist, seines automatic-bestandteils berauben lassen. somit hast du ein astreines manual, ohne sperrvorrichtung oder sonstwas, mit noch nicht mal einem hauch von fallmesser, ein stinknormales manual (mit linerlock und detent ball)!!!
anders wäre es, bei einem s/a auto die feder auszubauen, dann wird's bestimmt ein fallmesser im sinne des gesetzes, auch wegen der zu bedienenden sperrvorrichtung.
...
Wir haben uns ja bisher darauf geeinigt, dass ein auseinandergebautes Butterfly wohl nicht legal ist. Ich sehe keinen Unterschied zwischen 1 (!) Butterflygriffhälfte und einer Feder. Wenn ich einen Griff ausbaue, ist's auch kein Butterfly mehr.
...
Die Einzelteile sind wohl gar nicht so der entscheidende Punkt, sondern die amtliche Form, in der es festgehalten ist.
Im WaffG / KwKg wird doch eindeutig von wesentlichen Bauteilen gesprochen, z.B. Schalldämpfer, Schlagbolzen, Rohr/Lauf, Verschluss(block), Single Pointer, etc.
Bei den Butterflys wird davon nichts gesagt, nur dass sie dauerhaft unbrauchbar sein müssen, also Beispiel verschweißte Griffhälften.
Dass von einer einzelnen, ansich unbrauchbaren Griffhälfte nichts gesagt wird, ist zwar seltsam, warum auch immer, spekulativ würde ich davon ausgehen, dass man sich gedacht hat, dass man solche Teile ganz schnell brauchbar machen (= ergänzen und montieren) kann - darum ist es auch nicht erlaubt. Wie gesagt, seltsam, seltsam :argw:
Wobei im Gegensatz dazu ein einfacher Schlagbolzen noch weniger für irgendwas brauchbar ist, und man damit noch weniger eine Schusswaffe bauen kann. Verstehe wer will, aber es ist nun mal so. Wenn man dazu an kompetenter Stelle (BKA) nachfragt, wird man vorraussichtlich keine erklärende Antwort, sondern einen Haufen kopierter Gesetzesblätter als Post bekommen.
Gruß Andreas
Mein lieber Modi,
ein wahres Wort, genauso sehe ich das auch. Wichtig ist , dass komischerweise der Sperrvorichtungsaspekt im geschlossenen Zustand, obwohl das wohl keiner nachvollziehen kann, ausser man wäre Messerlegastheniker, (was wohl sowohl auf unsere Exekutive und vor allem auf die Legislative zuzutreffen scheint), zu beachten ist. (Ein Einhandmesser /schnippbar mit 12cm ohne Sperrvorichtung geschlossen / ist legal, ein Springer nicht) Keiner weiß was das für einen Sinn ergeben soll ( und nicht macht, man kann keinen Sinn machen, auch wenn es noch sooft in den Medien auftritt; dies aber nur zur Sprachdefinition)
Naja wie auch immer, auswandern nach Ö-reich (in die Ostmark (sorry schechter Scherz) )hilft
Gruss Fried
l
und seit wann haben Frauen damit was zu tun?
Läßt Du Dich etwa selbst verbotoxen? :argw:
:confused: Als die Balisong-Teile durch Inkrafttreten des aktuellen Waffengesetzes illegal wurden, konnte ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß sie irgendjemand vermissen würde...
(Ich hab` die Dinger immer für ein typisches 80`er Jahre Relikt gehalten, ähnlich wie Moon-Boots, Atomstrom-Nein-Danke-Aufkleber und Schweiß-Armbänder.)
Stinkmarder
12.03.05, 06:03
Das ist die richtige Einstellung. Ich kann mit denen auch nichts anfangen. Obwohl ich ein Zeit lang ein Tachyon und ein Dragonfly im Schrank hatte. Also verbieten. Braucht keiner. Genau diese komischen Rambomesser mit Sägezahnrücken. Brauche ich auch nicht. Würde ich nicht vermissen> verbieten. Oder diese Messer mit Hirschhorngriff. Kann ich nichts mit anfangen>verbieten.
JENS :mad:
Stinkmarder,
sag nichts gegen Messer mit Hirschhorngriff, genau die sammle ich nämlich. :haemisch: :mad: :haemisch: :mad:
Aber wenn Du noch welche hast, Du darfst sie mir gerne schenken. :steirer: :cool: ;) :)
Gruß,
Herbert
Jens,
Du bringst diese "interessiert mich nicht, also kann mans ruhig verbieten"- bzw. "wozu braucht man das, also kann mans ruhig verbieten"-Einstellung auf den Punkt. :super: Zumindest für mich unverständlicherweise taucht diese Ansicht auch hier im Forum immer wieder auf. Warum?
Ich mag Messer mit dem "Tactical Touch", HighTech-Materialien, Tomahawks, Wurfmesser, GROßE :D Messer, Kydex-/Nylonscheiden. Und ich vermisse die Balisongs mit ihrem beruhigenden "Klickediklack".
Mir gefallen Damastmesser nicht, oder Hirschhorn, oder Folder mit einer Klinge < 10cm, oder Lederscheiden usw.usw.usw. Mit Samuraischwertern kann ich überhaupt nix anfangen.
Aber ich käme bestimmt nicht auf die Idee zu sagen: "Kann man ruhig verbieten, vermißt ja keiner." Die Geschmäcker sind eben unterschiedlich und kaaner ist besser/schlechter als der eines anderen. Und ändern können sie sich auch noch.
Dieser Tunnelblick beschränkt sich nicht nur auf Messer und sonstige Schneidwaren. Woander ist es genauso: Schußwaffen (Feindbilder: Großkaliber, Pumpguns ("Vollernter"), Praktisches/Combat-Schießen (Brrrrr .. :irre: ), Autos (viel PS (JA: es heißt bei Autos PS und NICHT kW! :super: ), Geländewagen (womöglich noch mit Kuhfänger: böse, böse). Jeder suche sich sein Thema.
Und nicht vergessen:
Heute ist der Andere dran, dessen Hobby oder Interessengebiet keiner vermißt, morgen DU! :haemisch:
Bis denne!
Frank
P.S.: Ist eigentlich OT. Wer von den Mods es in die Prügelecke oder woanders hin verschieben möchte... :D
@ Stinkmarder & Frank:
Warum legt Ihr es so aus, als ob... ?
Keyplus hat weder angedeutet, noch gesagt, dass er etwas ruhig verboten sehen kann, was ihm nicht gefällt.
Diese Art von OT ist wohl einfach nicht tOTzukriegen...
Davon abgesehen ist es jetzt bald zwei Jahre her, dass das geänderte WaffG in Kraft trat, warum soll (muss) also immer noch regelmäßig hinterher gejammert werden ?
Freut Euch doch mit und für die alpenländer Messerfreunde, dass sie es noch dürfen - auch wenn sie immer regelmäßig in liebenswert gehässiger Art [ :D ] ihre neuesten OTF's Balis und weis ich noch alles hier vorzeigen.
Gruß Andreas
Nicht, daß wir uns hier völlig falsch mißverstehen und völlig vom Thema abkommen.
Selbstverständlich kann es in Niemandes Interesse liegen, daß Modelle, die nicht dem Mainstream entsprechen durch Verbote des Gesetzgebers von der Bildfläche verschwinden.
(IMHO ist der Trend zum gesichtslosen "Einheitsbrei" auf dem deutschen Messermarkt eh schon schlimm genug...)
Und mit dem Gedanken im Hinterkopf, daß es unter Anderem eine Aufgabe dieses Forums sein kann, eine Lobby zu generieren, die für die beständige Vielfalt unseres Steckenpferds eintritt, möchte ich keinesfalls besagte "Wurschtigkeit" an den Tag legen:
"interessiert mich nicht, also kann mans ruhig verbieten"- bzw. "wozu braucht man das, also kann mans ruhig verbieten
Also nochmal:
Ich finds immer schade, wenn die bundesdeutsche Regelungswut blind mit voller Härte um sich schlägt.
Nur konnte ich mir echt nicht vorstellen, daß sich wirklich jemand sooo in die "beruhigend klackernden Balisongs" verguckt hat, daß er ernsthaft drunter leidet, daß sie jetzt mit ähnlich (zu Unrecht übel beleumundeten) Messern in einen Topf geworfen werden.
Aber bitteschön:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen - ... und sobald unsere glorreichen Gesetzesgeber dem nächsten Anfall von Verbotswut erliegen habe vielleicht auch ich Grund zu Lamentieren.
Ich drück` uns allen jedenfalls ganz kräftig die Daumen ! ;)
Falls ich jemandem Unrecht getan haben sollte: sorry! ;)
Satisfaktionsforderungen bitte per Mail an mich. Als Austragungsort und -zeit bestehe ich aber auf die "Dueling Oaks" in New Orleans um High Noon.
@keyplus88
Ich finds immer schade, wenn die bundesdeutsche Regelungswut blind mit voller Härte um sich schlägt.
Nur konnte ich mir echt nicht vorstellen, daß sich wirklich jemand sooo in die "beruhigend klackernden Balisongs" verguckt hat, daß er ernsthaft drunter leidet, daß sie jetzt mit ähnlich (zu Unrecht übel beleumundeten) Messern in einen Topf geworfen werde
Guck Dir mal mein Magengeschwür an. :steirer:
Ich drück` uns allen jedenfalls ganz kräftig die Daumen !
Hoffen wir das Beste & befürchten das Schlimmste.
@luftauge
warum soll (muss) also immer noch regelmäßig hinterher gejammert werden ?
Andreas, es soll & muß! Nur weils schon einige Zeit her ist, machts die Sache nicht besser.
Freut Euch doch mit und für die alpenländer Messerfreunde, dass sie es noch dürfen - auch wenn sie immer regelmäßig in liebenswert gehässiger Art [ ] ihre neuesten OTF's Balis und weis ich noch alles hier vorzeigen.
Ich freue mich immer über Berichte und Bilder von unseren äquatornahen Nachbarn. :super: Ich gönns ihnen! Auch das Lästern (sie haben ja recht!) :D
Bis denne!
Frank
Hallo Leute,
zwar ist der Beitrag zum Thema Balisong schon so ziemlich ausgelutscht
und die Gesetzteslage in D eindeutig bekannt, aber während ich das hier gelesen habe, ist mir ein Artikel unserer lokalen Zeitung wieder vor´s mentale Auge gekommen, in dem es nebenbei auch um eine Balisong ging:
Ein türkischer Mitbürger in unserem Städtchen hat sich zu seiner gewöhnlichen Arbeit mit Drogenhandel das Gehalt aufgebessert und als man ihn dabei erwischt hat, stellten ihm die Gesetzteshüter in Grün die Bude auf den Kopf. Sie warfen auf der Suche nach Drogen sogar einen Blick unter die Dunstabzugshaube in seiner Küche und was fanden sie da ?
Eine Balisong !
Ob sie nun dem nebenberuflichen Dealer, welcher die Wohnung gemietet hatte und laut eigener Aussage noch nie einen Blick in das Innere der Dunstabzugshaube geworfen hatte gehörte oder nicht, war den Beamten total egal - das Ding wurde beschlagnahmt und er bekam zu allen anderen Strafen noch 500,00 EUR extra aufgebrummt.
Gruß Fairlane, der als Teenager auch mal ne´ schicke Balisong hatte :D
Ob sie nun dem nebenberuflichen Dealer [...] gehörte oder nicht, war den Beamten total egal - das Ding wurde beschlagnahmt und er bekam zu allen anderen Strafen noch 500,00 EUR extra aufgebrummt.
Nicht verwunderlich, im WaffG steht ja auch 'was von Besitz und nicht von Eigentum. Was da sonst für Probleme entstünden, hat man ja mit (Auto)Fahrer (= Besitz), (Fahrzeug)Halter (= Eigentümer) und der berühmten "Tante Wanda aus Uganda" gesehen - bis dann übers Fahrtenbuch hinaus die Halterhaftung erfunden wurde ...
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