Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall Victorinox... aber wohin schicken ?
Tag auch,
hatte jemand von Euch schonmal sein Victorinox SwissTool einschicken müssen ?
Bei meinem erst 7 Tage alten SwissTool hat die Zangenachse, vom 1 Tag an, zu viel Spiel. Und zwar soviel, das die Drahtschneider-Schneiden nicht bündig aneinander vorbeilaufen, sondern Luft zwischen ihnen ist.
Das ist nervig und äußerst ärgerlich, deshalb meine Frage:
Gibt es hier in Dütschland Filialen von Victorinox, die den Service und die Reparatur machen, oder muß ich es direkt zum Hersteller, nach Ibach in die Schweitz, schicken ?
Ich dank´ Euch schonmal vorab,
MfG Timon
Ich würde es exakt wieder dorthin bringen wo du es gekauft hast, sofern nichts dagegen spricht (Entfernung, Geschenk, "gebraucht" gekauft, etc.)
Ich denke, dass es genau dafür die Gewährleistungsgarantie gibt.
Nun ja,
ich hab´s bei **** als Neuware gekauft. Ich weiß net so Recht, ob die mir das Umtauscht oder reparieren kann ?!?
Mir wäre der Weg über eine Servicestelle hier in Deutschland am liebsten...
Frag doch mal hier an:
VICTORINOX
Auslieferungslager
Postfach 1211
Döttingerstrasse 12
79761 Waldshut - Tiengen
Tel. 0 77 51 31 04
Fax 0 77 51 28 32
Ciao
Torsten
PS: Hab ich von der Seite www.victorinox.ch :steirer: .
Ich hatte mal eins dessen Schalen gebrochen waren einfach nach:
Victorinox
Schmiedgasse 57
CH-6438 Ibach
Switzerland
geschickt. Kleines Briefchen dabei und fertig.
Nach zwei bangen Wochen kams zurück und ich hatte es fast nicht wiedererkannt: Neue Schalen, alles geputz und frisch geschliffen, dazu ein netter Brief und ein paar Prospekte. :)
Insgesamt SUPER -service, alles gratis und freundlich.
Ich kann Victorinox nur empfehlen!! :super:
Hallo Timon,
hatte mein Champ im letzten Jahr auch mal nach Waldshut geschickt und nach 2-3 Wochen war es wieder da in absolut neuwertigem Zustand. Absolut top Service bei Victorinox.
:super: :super: :super: :super:
Schick es lieber an deutsche Adresse - die kümmern sich dann auch um die Abwicklung mit dem Zoll falls es tatsächlich nach Ibach muss.
BTW: Wenn der ****-Anbieter gewerblicher Händler war hast Du nach Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgaberecht und darüber hinaus den Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren.
Gruss
Markus
Original geschrieben von MarkusS
BTW: Wenn der ****-Anbieter gewerblicher Händler war hast Du nach Fernabsatzgesetz 14 Tage Rückgaberecht und darüber hinaus den Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren.
Wenn es ein gewerblicher Händler war, der NICHT auf das Fernabsatzgesetz hingewiesen hat, verlängert sich das Rückgaberechte automatisch auf 6 Monate. (War zumindest so, als der Gewährleistungsanspruch bei 6 Monaten lag. Ich weiß nicht, ob sich das vielleicht auch verlängert hat.)
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