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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausnahmegenehmigung



23er
30.04.03, 15:31
Da es ja wohl niemanden gibt,der einzeln oder im Verband gegen die Enteignung durch die Hintertür(Butterfly/Stoßdolch)Klage erhoben hat,nun meine nächste Frage:gibt es jemanden,der beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragt und evt. schon erhalten hat?
Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft(kulturhistorisch wertvoll/antik)?
Besteht für den gemeinen Messersammler überhaupt eine Chance?

sharky
30.04.03, 16:39
Ich glaubs nicht, aber vielleicht Dir das hier weiter: Suchen/ Politik & Recht/ Ausnahmegenehmigung (http://www.messerforum.net/forum/search.php?action=showresults&searchid=325797&sortby=lastpost&sortorder=descending)

23er
30.04.03, 17:51
Irgendwie komme ich mit Deinem Link auf meinen eigenen Threat...

HankEr
30.04.03, 18:01
Gaanz wichtig: Schick Deinen Antrag per Einschreiben mit Rückschein an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Denn mit der Abgabe des Antrages bis zum 31.8.03 wird das Verbot bis zur Rechtskraft des Entscheides über den Antrag nicht wirksam.

Bedenke aber, daß verbotene Gegenstände mindestens in einem B-Tresor verwahrt werden müssen.

Ausnahmegenehmigung beantragen:

Anschreiben an Karl-Heinz Volk
Bundeskriminalamt ZV 25, PLZ Wiesbaden

(kommt so an, die haben ein eigenes Großpostfach)
siehe Altbesitz von Messern (http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB12&Number=109727&page=&view=&sb=5&o=&fpart=all&vc=1)

HankEr
02.05.03, 18:16
So hier noch die vollständige Anschrift:

Bundeskriminalamt
ZV 25
65173 Wiesbaden

Allerdings warten die auch noch auf Vorgaben des Bundesinnenministeriums (Vorraussetzungen, Gebühren, ...). Lt. BKA lange überfällig, aber noch nicht da.

Angegeben muß der Gegenstand (die Waffe), die Begründung (Altbesitz, z.B.), Name, Geburtsname und -ort, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit (wg. die obligatorischer Zuverlässigkeitsüberprüfung) werden.

darkblue
02.05.03, 18:21
Wenn mal jemand Erfahrungen gemacht hat, ob "Altbesitz" als Argument aktzeptiert wird, fände ich es klasse, wenn er sich hier dazu äußern würde.

regards

sharky
02.05.03, 18:40
Original geschrieben von 23er
Irgendwie komme ich mit Deinem Link auf meinen eigenen Threat... Einfach mal die anderen Beiträge anklicken ...

HankEr
02.05.03, 21:38
Wenn mal jemand Erfahrungen gemacht hat, ob "Altbesitz" als Argument aktzeptiert wird, fände ich es klasse, wenn er sich hier dazu äußern würde.
Wenn keiner mal einen Antrag stellt werden wir es wohl nie erfahren. Wie gesagt, bis jetzt fehlen einfach noch die Vorgaben, deshalb denke ich nicht, das es schon Genehmigungen gibt.

Nur keine falsche Scheu, oder meint ihr nach einem abgelehnten Antrag steht gleich die Razzia vor der Tür?

sgian
03.05.03, 06:19
--quote:
Nur keine falsche Scheu, oder meint ihr nach einem abgelehnten Antrag steht gleich die Razzia vor der Tür?
-------------
Diese Wette halte ich, wenn dieser Antrag nicht sehr vorsichtig und juristisch geschickt formuliert wird. Einige Leute hier haben immer noch nicht verstanden, daß die in der Öffentlichkeit berüchtigten Messertypen aus Film und Fernsehen verschwinden sollen, um den Menschen das trügerische Gefühl zu geben, es werde etwas gegen Messerstraftaten in diesem Land getan.

Und deshalb wird Herr Brennecke vom BMI das BKA an der ganz kurzen Leine halten. Wer so verrückt ist einen Altbestand in seinem Antrag zuzugeben, wird erst gebührenpflichtig abgelehnt und dann aufgefordert werden, den Altbestand abzuliefern. Geschieht das nicht, besteht ein hinreichender Tatverdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Und dafür werden viele Amtsrichter dem zuständigen LKA Durchsuchungsbeschlüsse ausstellen.

HankEr
03.05.03, 12:10
Naja, sgian, da überschätzt Du den Einfluß von Herrn Brenneke auf das BKA wohl etwas. Ich bin ja immer für gute Verschwörungstheorien zu haben, aber man kann es auch übertreiben.

Rebell
03.05.03, 13:20
Hallo Sgian,
da muß ich dir zustimmen. Auch wenn manche die Hände vor ihre Augen halten, aber das ist Deutschland.

sgian
03.05.03, 13:30
HankER:
Von der Ministerialbürokratie des Bundes verstehe ich ja möglicherweise wesentlich mehr als du. Im übrigen schlage ich vor, daß du als erster diesen Antrag stellst. Wenn du dabei zugibst einen Altbestand zu haben und "abgefischt" wirst, wird sich der Himmel öffnen und die Stimme des Herrn zu dir sprechen: "Mein Sohn, du bist rechtzeitig gewarnt worden !"

cheez
03.05.03, 13:50
amen.

ich verstehe davon ehrlich gesagt gar nichts, nur ich könnte mir schon denken, dass sgian *möglichereise* recht hat. auf der anderen seite wäre es auch ein riesiger aufwand für die behörden -> hanker's argumente sind nicht von der hand zu weisen.
wenn sgian recht hat, schlage ich vor, dass alle, die keine verboten messer haben, einen antrag auf eine ausnahmegenehmigung haben, dann hat der staat wenigstens noch ein paar unnötige ausgaben zu verbuch :)

seng1
03.05.03, 14:11
Bezüglich Ausnahmegenehmigung kann ich nur sagen, daß ich für Schußwaffen eine beantragt hatte, mir diese gewährt wurde und bis heute niemand meine Wohnung durchsucht hat.

Gruß

Rebell
03.05.03, 14:19
Ja Cheez, das ist echt eine gute Möglichkeit.:) Ich glaube das der Aufwand den Behörden nicht viel ausmacht. Überleg mal, wenn dir jemand was böses will, und er muß dich nicht einmal kennen und ruft der Polizei an du hättest Drogen, Waffen und andere Sachen in deiner Wohnung; kann die Polizei in deiner Wohnung stehen ohne auch nur einen einzigen Beweis zu haben. Da wird aus einer Gaspistole gleich mal eine 9mm Uzi mit Laservisier gefüllt mit modifizierten Hohlmantelgeschossen. Und das hat es schon oft gegeben.
Finde ich schlimm, ich bin der Meinung ohne Beweis darf da gar nix passieren. Man sieht schon den unnötigen Aufwand bei Strafzetteln, Verkehrskontrollen, Tüv usw. Nein ich denke durch unnötigen Aufwand werden Arbeitzplätze geschaffen und es kommt Geld rein. Gruß an den Wirtschaftsminister!!:)

sgian
03.05.03, 17:02
cheez:
Wenn ich mich recht entsinne, ist der Antrag gebührenpflichtig und nicht billig. Hat Tante Modi so etwas nicht schon mal vor einiger Zeit versucht ?

Rebell:
Auf einen anonymen Anschwärzversuch hin stellt kein Richter einen Durchsuchungsbeschluß aus. Entweder du machst eine eindeutige Zeugenaussage mit vorgelegtem Personalausweis, daß du die verbotenen Gegenstände selbst gesehen hast, oder es liegen andere echte Beweise vor, z.B. ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen vorhandenen Altbestand.

HankEr
03.05.03, 17:34
z.B. ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen vorhandenen Altbestand. Jetzt übertreibe es mal nicht! Solange der Antrag anhängig ist ruht das Verbot. Vor Ende August --- also innerhalb der Amnestiezeit --- muß man ihn aber schon einreichen (Einschreiben mit Rückschein) und wenn er abgelehnt ist kannst Du den Gegenstand immer noch innerhalb der Amnestie, oder einer angemessenen Frist, Vernichten, von seinem Verbotsmerkmal befreien, oder einem Berechtigtem überlassen.

Und was das Bundeskriminalamt mit Ministerialbürokratie zu tun haben soll :confused:

sgian
03.06.03, 09:16
-----------
Und was das Bundeskriminalamt mit Ministerialbürokratie zu tun haben soll
-------
Das BKA ist eine sogenannte Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Dies beeutet, daß sie keine eigenen Unterbehörden hat und an Weisungen des BMI gebunden ist. Alles ganz einfach.
Was macht dein eigener Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen Altbestand ? Hast du ihn schon gestellt ?

HankEr
20.06.03, 10:46
Was macht dein eigener Antrag auf Ausnahmegenehmigung für einen Altbestand ? Hast du ihn schon gestellt ? Ich habe ja --- mittlerweile muß ich wohl fast sagen leider --- nichts dergleichen. Hätte mir wohl besser doch noch vor dem Verbot ein Butterfly besorgen sollen um das mal auszuprobieren.

Ritch
05.08.03, 16:18
Hi, ich habe keine Lust mein Fallschirmjägermesser aus dem 2. Krieg irgendwie zu versauen, bin ein gesetzestreues Mitglied unseres Staats
und habe auf anraten meiner Waffenbehörde am 26.6 einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA per Mail gestellt.
Heute die Antwort per Brief . Zitat:
S. ge. Hr. K.....
Ihr Antrag liegt im BKA vor, Sie erhalten zu gegebener Zeit
weitere Nachricht.
In diesem Zusammenhang darf Ihnen mitgeteilt werden, das das BKA
bereits Ende 2oo2 das BMI als vorgesetzte Dienststelle gebeten hat, Angaben zur Verfahrensweise bei Altbesitz von verbotenen Gegenständen
zu machen.
Eine Antwort steht noch aus.
Mfg
I. A. ......
Zitat Ende
Man merkt unsere Beamten denken mit und wir müssen weiterhin warten was unsere Politiker da oben entscheiden.
Bin mal gespannt ob es vor dem 31.8. noch ne Anweissung
gibt und Rechtssicherheit eintritt. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht.
Gruss aus Rappenau..... Ritch

HankEr
05.08.03, 16:49
Soweit ich weiß (und oben schon geschrieben habe) --- aber natürlich ohne Gewähr --- bist Du mit Deinem Antrag erst mal aus dem Schneider. D.h. ich bin mir relativ sicher, daß Du vorerst also bevor der Antrag rechtsgültig abgelehnt ist und nach einer angemessenen Frist wegen des Messers nicht belangt werden kannst. Was Du mit Deinem Messer aber auch schon jetzt unbedingt machen mußt, ist dies gem. Gesetz aufzubewahren, also in einem Waffenschrank/Tresor der Sicherheitsstufe B oder besser (WaffG §36).

Ich bin übrigens sehr froh, daß es nicht nur Leute hier gibt denen so ein Antrag zu viel Arbeit bedeutet oder die Angst vor Staatsmacht haben wenn man dort jemandem in einem Antrag über seinen Besitz in Kenntnis setzt.

Dem BKA ist momentan wohl wirklich kein Vorwurf zu machen, die hängen einfach immer noch in der Luft.

Ritch
06.08.03, 05:48
Ich seh das auch so wie Hanker und würde jedem raten, der einen
verbotenen Gegestand besitzt, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Die Aufforderung zum Umbau im MM ist doch Schwachsinn. Wenn ich so
ein Messer blockiere kann ichs gleich in den Müll werfen.
Das ist genauso wie wenn ich alle meine Folder durch verschweisssen
zu Fixed machen würde. Also keine Angst......... ein illegales
Messer kannst du nicht mal im Freundeskreis herzeigen. Die Hürde
wird wahrscheinlich die Auflage Waffenschrank sein. Wenn man nicht eh einen besitzt muss man halt für seine wertvollen Stücke einen kaufen.
Auf Dauer für mich die erträglichere Lösung
Gruss aus Rappenau...... Ritch

Eukalypt
06.08.03, 06:34
Dann werden sie im BKA ja einige neue Angestellte benötigen um die Papierflut zu beweltigen, wenn jeder eine Ausnahmegenemigung beantragen muss, oder will. Ergo ABM.
Hatte kürzlich mit meinem Amtmann ein kurzes gespräch, wo ich erfahren habe, das ich meine Dolch, Hauer, Schwerter und was noch so über 10cm Klingenlänge hat in einem Absperrbaren Metallschrank auzubewahren hab.

Was soll man da noch sagen? Alles zu Schutz der befölkerung vor sich selbst, aber ein 30er Kochmesser darf jeder am Küchentisch liegen lassen???!!!

Schöne Grüße David

HankEr
06.08.03, 07:11
Dolch, Hauer, Schwerter und was noch so über 10cm Klingenlänge hat in einem Absperrbaren Metallschrank auzubewahren hab.Das mit den 10 Zentimetern ist ein Schmarrn, aber Waffen müssen sicher aufbewahrt werden das ist richtig und wurde alleine von mir hier in diesem Forum schon zig mal geschrieben.

... bis zum 31. August ist es noch lange her und je mehr Anträge vorliegen, desto mehr zeigen, daß nicht nur Idioten bestimmte Messertypen ihr Eigen nennen.

Guenter
06.08.03, 09:27
@ Hanker: wie würdest Du in diesem Zusammenhang Schaukampfschwerter und entsprechende stumpfe Dolche einschätzen, denen ja eine wichtige Eigenschaft, die Schärfe, fehlt und die von vorn herein nur als Ausstattungsgegenstand zur Vervollständigung der Ausrüstung bzw. als Sportgerät gebaut wurden?
Wenn diese auch als "Waffen" einzustufen sind, wie ist es dann mit den Stöcken zum Stockfechten?

HankEr
06.08.03, 09:40
Tja, mit Schätzen ist das so eine Sache :hmpf:


Waffen sind
[...]
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;[...]
Hier hat sich in der Definition zu früher ja quasi nichts geändert. Klar ist demnach, daß der Bestimmungscharakter nicht von der individuellen Bestimmung sondern von der gewissermaßen dem Gegenstand innewohnenden Bestimmung abhängt. Schwerter sind nun einmal ursprünglich dazu gedacht um anderen Schaden zuzufügen, auch wenn es schon immer bestimmte Typen gibt die nie zum Kampf sondern rein zu Präsentationszwecken geführt wurden.

Das alles beantwortet die Frage nicht, ich weiß. Wie war es den vor dem 1.April wenn man zu öffentlichen Veranstaltungen Schaukampfwaffen geführt hat? Benötigte man da eine Sondergenehmigung?

seng1
06.08.03, 19:25
Schaukampf oder Theaterwaffen waren von den Regelungen des Waffengesetzes ausgenommen, und sind es auch meines wissens immer noch. Wobei der Bergriff Theater oder Schaukampf ja schon sagt daß dieses keine Waffen im Sinne des Gesetzes sind.
Sie sind auch nicht bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Gruss

Moonlight
09.08.03, 10:39
Nicht nur die Fachleute hier, sondern auch viele beim BKA, sehen die eskalierende Definition der Gefährlichkeit von Messern, die an der Art des Öffnungsmechanismusses festmacht, als puren Schwachsinn. Schwachsinn, den uns profilneurotische Politiker eingebracht haben.

Ungeachtet dessen wird es Ausnahmegenehmigungen natürlich nicht willkürlich geben, weil verbotene Messer "aus dem Volk" gezogen werden sollen.

Wer also keine substantiierten Gründe (historisch wertvolle Sammlung u.ä.) vorträgt, die in etwa denen für sonstige Waffensammlungen entsprechen sollten, der kann sich einen solchen Antrag nicht nur sparen, er sollte ihn im Hinblick auf das von Sgian gesagte sogar tunlichst unterlassen.

Twist
21.08.03, 00:23
Ich hab auch nen Antrag laufen (zumindest wurde meine Bitte um mehr Infomationen vom BKA so umgedeutet).

Letzter Satz des Schreibens, das ich bekommen habe:
'In diesem Zusammenhang darf Ihnen mitgeteilt werden, daß das Bundeskriminalamt bereits Ende 2002 das Bundesministerium des Inneren als vorgesetzte Dienststelle gebeten hat, Angaben zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes von verbotenen Gegenständen zu machen.
Eine Antwort steht noch aus.'

Im übrigen stand noch kein Polizist vor der Tür.. wäre auch Schwachsinn, da man tatsächlich rechtlich abgesichert ist, sobald man den Antrag innerhalb der erlaubten Zeit gestellt hatte.
Der wirkt dann ähnlich wie ein Widerspruch oder vorl. Rechtsschutz.

Ritch
20.10.03, 11:18
Es tut sich was beim BKA.
Heute hab ich Post vom BKA bekommen. Sie brauchen
zur weiteren Bearbeitung meines Antrags auf Ausnahme-
genehmigung für mein WK II Fallmesser meine persönlichen
Daten.
Und weiter : Ausnahmegenhmigungen für den Altbesitz von verbotenen Messern werden kostenfrei erteilt.
Das ist doch wenigstens was.
Gruss aus Rappenau ... Ritch

Bamboo-Jack
20.10.03, 16:06
Über das Hauptproblem wird hier leider viel zu wenig geschrieben. Da werden nämlich Messer wie z.B. Butterflymesser und Fallmesser, die in keiner Weise gefährlicher sind als Klappmesser, einfach aus dem Verkehr gezogen, indem man sie zu verbotenen Gegenständen erklärt. Außerdem bedarf es nur kleiner Gesetzesänderungen, um weitere Messer oder Schwerter auf die Verbotsliste zu setzen.

Und was tun die Messersammler und Messermacher dagegen: gar nichts!Jedenfalls habe ich noch von nichts bewegendem gehört.

Im gleichen Zeitraum haben es die Sportschützen geschafft, trotz Gesetzesverschärfung, ein Regelbedürfnis für drei Selbstladegewehre durchzusetzen. Und damit kann man, wie die Vergangenheit leider zeigt, wirklich ein Blutbad anrichten.

Vermutlich ist die Lobby der Messerliebhaber einfach zu klein oder zu schlecht organisiert. Aber genau hier muß man ansetzen, sich organisieren, sich evtl. mit anderen Verbänden zusammenschließen und auf eine Änderung der Gesetzeslage hinarbeiten.

Es ist einfach nicht akzeptabel, für ein WK II Fallmesser eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu müssen. Messer haben auf einer Liste der "Verbotenen Gegenstände" eigentlich nichts zu suchen. Ebensowenig sollte man die Willkür akzeptieren, mit der Politiker praktisch grundlos immer mehr Messer verbieten lassen.

HankEr
20.10.03, 16:39
Was hier unternommen wurde, kann man alles in diesem Unterforum nachlesen (hier z.B. (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=4414)).

Twist
29.10.03, 16:50
@Ritch hab identischen Brief bekommen bezüglich meiner Balisongs.