Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Messer führen als Jugendlicher?
Ich weiß,dass normale Klappmesser unter keine bestimmten Alterbegrenzung stehen.Also kann z.b. ein 14jähriger(bin 14) ein Messer führen ohne irgendwie gegen das Gesetz zu verstoßen?
Ich kenne mich in diesem Gebiet nähmlich gar nicht gut aus:(
Schon mal Danke für Hilfe im voraus:super:
Grüße
Rio
Hallo Rio
Hast Du schon mal mit Deinen Eltern über dieses Thema gesprochen ?
Ich habe gesehen das Du schon längers Mitglied bist,daraus entnehme ich das Du Dich sehr mit diesem Thema beschäftigst und kann verstehen das Du natürlich jetzt endlich auch mal ein Messer haben willst.
Egal ob es gesetzlich erlaubt ist oder nicht,ich denke ein Gespräch mit deinen Eltern wäre besser.
Ich würde meinen Sohn unter bestimmten Bedingungen eins zugestehen.
Viele Grüße an Dich
Hansi
pack dir in die taschen, was haus und hof hergeben:)
worauf du achten solltest, sind folgende dinge:
1.) keine zweischneidigen klingen (=> dolche) bis du 18 bist
2.) keine klingen auf konzerten, jahrmärkten, demos& co
3.) keine bzw nur kleine messer in der schule, da dank der hirnverbrannten aktionen des vergangenen jahres eine gewise hysterie herrscht. ausserdem vermute ich mal, dass man in der schule eh keine 20cm bowies oder macheten braucht :)
und die wichtigste regel: solltest du dich an das wffg gehalten haben, darfst du trotzdem das hausrecht nicht vergessen (messerverbot in einkaufszentren, öffentlichen gebäuden& co)
@kaba
Wie ist das eigentlich? Ist das führen von Dolchen bis 18 untersagt oder der Besitz?
Dolche sind Waffen. Der Besitz setzt die Volljährigkeit vorraus. (Wenn keine Ausnahme greift (Messerschmied in Ausbildung, Sondergenehmigung, ...))
wie hank schon gesagt hat.. keine dolche bis du 18 bist. weder zuhause noch auf der straße.
Original geschrieben von kababear
3.) keine bzw nur kleine messer in der schule, da dank der hirnverbrannten aktionen des vergangenen jahres eine gewise hysterie herrscht. ausserdem vermute ich mal, dass man in der schule eh keine 20cm bowies oder macheten braucht :)
und die wichtigste regel: solltest du dich an das wffg gehalten haben, darfst du trotzdem das hausrecht nicht vergessen (messerverbot in einkaufszentren, öffentlichen gebäuden& co)
Zur Schule: an meiner Schule war sogar das Waffentragen erlaubt ( für volljährige Schüler). Messer, die keine Waffe waren, waren erst recht kein Problem. Das kann bei dir anders sein-muß aber nicht. Lies mal die Hausordnungen ( 1.für alle Schulgebäude deiner Stadt 2. für deine Schule ( bei uns gab es jedenfalls diese zwei) ). Wenn in beiden nichts über Messer steht, wünsche ich frohe Pausenbrotzeit!
Den zweiten Absatz kann ich nicht so nachvollziehen . Natürlich gibts Hausrecht, und der Eigentümer kann auch gelbe Socken verbieten, wenn er will - aber in der Praxis?
Selbst an den meisten Diskos ist keine Hausordnung ausgehängt, die Waffen verbietet.
Messerverbot in Einkaufszentren???
Habe ich noch nie erlebt, und ich kauf schon seit dem letzten Jahrtausend öfter mal was ein.
An den öffentlichen Gebäuden meiner Stadt steht auch nichts von Waffen- oder Messerverbot angeschlagen, zumindest nicht in den Bezirksämtern, Schul- und Universitätsgebäuden und im Rathaus. Im Amtsgericht war ich noch nicht, da vielleicht.
das mit einkaufszentrum und co war ja auch nur als beispiel gedacht...
zum thema schule: ich hab an meiner mal nachgefragt, da ich auch in meinen hausordnungen ohne ergebniss geblättert habe. auf direkte anfrage, was denn nun erlaubt und verboten sei, bekam ich gesagt, dass seit erfurt in den schulen die selben bestimmungen gelten, wie in flughäfen
=> keine schneidwaren jeglicher art
wie das in der realität aussieht brauchst du mir nicht zu sagen.. :D
mein edc umfasst neben diversen kleinigkeiten des täglichen gebrauchs auch ein bm710 und ab und an das eine oder andere neckknive. natürlich fuchtel ich mit den teilen meinen lehrern nicht unter der nase rum.... und wo kein kläger, da kein richter
kababear:
Es gibt kein BESONDERES gesetzliches Trageverbot von Messern, Stichwaffen im Sinne des Waffengesetzes oder sonstigen Waffen an Schulen. Bestenfalls in der Hausordnung der Schule kann so etwas festgelegt worden sein. Andernfalls müsste man ja zugeben, daß dort ein Problem mit Jugendkriminalität (Raub ("Abziehen"), Schutzgelderpressung beim Taschengeld, Körperverletzung etc. ) besteht. Und wer bitte soll dieses Verbot durchsetzen ? Die Lehrerschaft kann das ganz bestimmt nicht.
Ihrer Natur nach als Stichwaffen konzipierte Messer dürfen nicht auf Veranstaltungen mitgenommen werden. Ein normaler Diskobesuch ohne besonderes Konzert etc. fällt nicht darunter.
Und auf politischen Versammlungen sind alle Messer und gefährlichen Gegenstände nach dem Versammlungsrecht und nicht nach dem Waffengesetz verboten.Damit sollen gewaltbereite Autonome etc. getroffen werden.
In die Schule nehme ich mein Messer natürlich nicht mit wozu,denn auch,aber ich meine wenn ich z.b mit einem Kumpel irgendwo an einem Ast rumschnitze und uns danndie Polizei oder ähnliches sieht,darf er mir das Messer also nicht wegnehmen,oder doch?
Grüße
Rio
Nein, das darf er nicht, wenn es sich um ein ganz normales Taschenmesser handelt. Wenn du einen Dolch benutzt, sähe das anders aus, sofern du noch nicht volljährig bist.
@ sgian
Deinen letzten 2 Beiträgen stimme ich voll zu.
@kababear
Warum fragst Du sowas??
Stell dir mal folgendes vor:
Als harmloser Messerträger und Bürger des Rechtsstaates hast Du die gesetze und alle Hausordnungen gelesen. Da stand nirgends was gegen Dolche. Volljährig bist du auch. Jetzt "erwischt" dich dein Biolehrer, wie Du mit einem Garmfighter das Präparat sezierst- so what??
Du hast nix geahnt, konntest Du auch nicht, denn es war ja erlaubt.
Da hätte dir nie einer was ans Zeug flicken können- warum die Leute dann auf dumme Gedanken bringen?
NULLA POENA SINE LEGE.
etwas OT:
@Hayate: zumindest bei Gerichten wäre ich vorsichtig. In vielen Gerichten finden Eingangskontrollen mit (zum Teil sogar stationären) Metalldetektoren statt. Da wird eingesammelt, was Richtern, (Staats-)Anwälten, Zeugen, etc. gefährlich werden könnte :argw: Das wird aber von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Z.B. Darmstadt alle mir bekannten Gerichte. Frankfurt alle bis auf´s Arbeits- und Sozialgericht (ebenso Offenbach). Ein System habe ich hier noch nicht erkannt.
rebdie
Tja, ein Teufelskreis!
Reden wir von
A) einer idealen Welt, oder
B) von der Realität ?
zugegeben, ich habe da auch erhebliche Probleme von meinem Idealbild
(Polizist erkennt augenblicklich die Gesetzeslage und die ungefährlichkeit eines Taschenmessers und seines Besitzers) abzuweichen, aber in der Realität hat der Polizist sehr wohl das Recht (und die Pflicht) JEDEN Gegenstand sicherzustellen,
von dem er innerhalb seines Ermessensspielraumes Grund zur Annahme hat der Besitzer würde damit eine Straftat begehen (wollen).
Begründet würde sowas mit "Gefahrenabwehr" oder "Gefahr im Verzug" oder so ähnlich, geklärt wird das später, wenn Du Glück hast auf dem Revier - - - oder halt vorm Richter.
Bei einer Schnitzaktion mit einem Taschenmesser hast Du sicher alle Chancen Recht zu bekommen, vorausgesetzt Du hast bei der Sicherstellung keinen Widerstand geleistet.
Das "nicht-an-die-Eingangstüre-hängen" einer Hausordnung ist nicht automatisch das selbe wie "gibts-nicht".
Kam erst letztens in irgend so einer "Rechts-Sendung".
Begründung: Sonst müßte ja jeder der ein Gebäude in dem eine Hausordnung gilt, diese in die Hand gedrückt bekommen. Allerdings dürfen nicht "exotische" Bestimmungen vorausgesetzt werden. Da kommt wieder einmal der gesunde Menschenverstand ins Spiel. (Der ja aber eigentlich beim Eingang ins Gerichtsgebäude abgegeben werden muß. Hat man manchmal das Gefühl.)
Ob eine Messer-Bestimmung exotisch ist...?
Gruß sgian achlais
Kurze Ergänzung : im Land Niedersachsen gilt an Schulen seit 29.6.1977 der sogen. "Waffen-Erlaß", der generell das Mitbringen von Waffen usw. in Schulen VERBIETET. Bei Messern gleichwohl sind nur gemeint Spring- und Fallmesser, sowie natürlich Hieb-und Stoßwaffen.
Dennoch würde ich GENERELL in Lehranstalten jedweder Art KEINERLEI Messer mitführen. Äpfelchen kann bereits Mutti daheim (soweit heutzutage noch vorhanden !!!) mundgerecht zerteilen und in die Frischebox verbringen, schmunzel.
:steirer:
@hayate: sagen wirs mal so.. ich bin generell daran interessiert mich rechtlich abzusichern und du kennst doch mit sicherheit den spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht..".
ausserdem gibt es nur 1-2lehrer an der schule, mit denen ich nicht auf "du" stehe, weshalb ich mit sicherheit auch nicht als sicherheitsrisiko eingestuft werden würde, sollte ich -wieder erwarten- mal mit nem katana durch die aula spatzieren :irre:
ausserdem trage ich keine dolche als edc mit mir rum, wodurch das sezierproblem ebenfalls flach fällt (ich find nunmal einschneidige messer deutlich praktischer.. oder hast du schonmal bei einem dolch zur besseren kontrolle mit dem daumen auf den klingenrücken gedrückt :p)
Original geschrieben von kababear
@hayate: sagen wirs mal so.. ich bin generell daran interessiert mich rechtlich abzusichern und du kennst doch mit sicherheit den spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht..".
Der Spruch gilt in Deutschland genau dann nicht, wenn der Verbotsirrtum nicht vermeidbar war. Das Prinzip nulla poena sine lege gilt jedoch immer. Und wenn man das Waffengesetz und alle Hausordnungen gelesen hat, dann hat man unzweifelhaft alles Nötige getan, um sich über die Vorschriften zu informieren.
Wenn da nirgendwo ein Verbot steht, gibt es auch keines- und in dem Moment , da du fragst, erläßt vielleicht dein Direx kraft eigener Herrlichkeit ein Messerverbot(was er als Inhaber des Hausrechts natürlich darf). Das ändert aber nix daran , daß es vorher keins gab.
Ich schreib das alles nicht zum streiten, aber vorauseilender Gehorsam ist nicht so mein Ding.
Noch mal etwas Rechtliches:
Der Erlaß einer Schulbehörde oder eine Hausordnung ist nicht dasselbe wie das Waffengesetz. Letzteres enthält strafbewehrte Tatbestände, die von Vollzugsbehörden und Justiz verfolgt und bestraft werden können. Das gilt für Erlasse, die nur verwaltungsinterne Anweisungen innerhalb einer Behörde darstellen, nicht.
Wenn ein Schüler mit einem Messer angetroffen wird, kann man ihn im Rahmen des Hausrechts aus dem Schulgelände verweisen, bis er das Messer abgelegt hat. Das war's aber auch schon. Niemand hat das Recht, das Messer zu beschlagnahmen oder ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren gegen den Besitzer des Messers einzuleiten.
Zum Thema "Sicherung von Gerichtsgebäuden:"
Wem bei einer Sicherheitskontrolle ein Messer abgenommen wird, der bekommt es bei Verlassen des Gerichtsgebäudes etc. selbstverständlich zurück. Ausnahmen gäbe es lediglich bei einem verbotenen Gegenstand im Sinn des Waffengesetzes (Knöchelmesser, zweischneidiges Springmesser etc.). Wer sein Messer nicht aushändigen will, wird aus dem Gebäude verwiesen und muß sich alle daraus resultierenden Konsequenzen zurechnen lassen. Kann er deshalb einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge leisten, trägt er alle daraus erwachsenden Konsequenzen. Ein Zeuge, der deshalb nicht aussagen kann, bekommt vom Richter erst einmal 250 Euro Ordnungsgeld verpasst, weil er schuldhaft nicht erschienen ist.
ich stimme sgian da zu, was das beschlagnahmen geht. as dürfen lehrer nämlich nicht. wenn dich jemand mit'm messer sieht, und du's in die tasche steckst, dann ist ab dem punkt ende. allerhöchstens können sie dich zwingen, dass ding nach hause zu bringen.
trotzdem, in meiner schule sind waffen aller art (nach erlass) verboten. ich hab meistens ein messer dabei, allerdings wissen das von den lehrern allerhöchstens 1 oder zwei, und das sind die, mit denen ich mehr als auf du stehe. eine hat sogar schon 1-2 mal gefragt, als sie eins brauchte. bei klassenfahrten o.ä. habe ich vorher abgeklärt, ob ich eins mitnehmen durfte.
trotzdem, wenn abzusehen ist, dass es große probleme gibt, sollte man's zu hause lassen.
und man sollte aufpassen, dass man, wenn's mal aus irgendeinem grunde zu einer schlägerei kommt, dass messer nicht aus der tasche fällt und es später heisst "der hat mich mit'm messer bedroht"...
gruss,
cheez
Oh, weh, na das sind Zeiten heutzutage. Messerverbot an Schulen :irre:
Also ich weis nicht genau wie's an unserer Schule ist. Ich hab auf jeden Fall immer n kleines Puma Einhandmesser dabei. Eins des ned so gefährlich/taktisch aussieht...
Die Lehrer wissens ned, meine Mitschüler wissens, die kennen mich halt so das ich immer mindestens eins dabei habe (OK Im Schulranzen ist noch n Schweizer und in der Jacke n Tool) und fragen auch manchmal bei Bedarf danach.
Auf Klassenfahrten ist's garkeine Frage, da nimmt doch eh jeder n Messer mit...Der Lehrer hat mal komisch geguckt als 3 Von uns das Glock benutzt haben (hab mal ne Sammelbestellung für n paar aus meiner Klasse gemahct die auch eins haben wollten) um n Bier auf zu machen. Aber auf Klassenfahrent sagt da niemmand was...Natürlich kommt das Glock oder andere so große Messer nicht mit in die Schule.
Sorry, dass ich diesen Alten Thread schreibe,
aber ein neuer, zu diesem Thema ist irgendwie verschwunden!
@sgian: Der Schulerlass, hatt schon rechtliche wirkung,
und zwar, weil man ihn als Schühler Unterschrieben und anerkannt hatt.
Das gilt natürlich nur für die Eigene Schule.
Ne Kleine Frage, wenn die einzige einschränkung in meiner Schule das Waffenrecht darstellt, bezüglich Messern.
Dann kann ich doch auch mit nem Fixed Blade zur Schule gehen.
Z.B.: Timberline MiniPitBull!
Richard
@blackhawk:
ich hab mich auch schon gewundert und ne mail an den Admin geschrieben, bis jetzt aber noch keine antwort gekriegt.
Meine Lehrer haben sich auch schon des öfteren mein Schweizer Messer ausgeliehen, ich hatte damit noch nie probleme.
gruß
elch
Bei uns tragen die meisten Lehrer selber immer Schweizer Messer mit rum :-)
Vor einigen Wochen hat mein Geschichtelehrer das Puma Steelmaster von meim Kumpel entdeckt, wollte es befingern und hat noch nach dem Stahl gefragt, sonst nix.
Einige Wochen davor musste aber eben dieser Freund von mir bei einer Drogenkontrolle auf dem Heimweg von der Schule sein gesamtes Zeugs auspacken, und die Polizisten haben ihn gefragt ob er das Messer den tragen dürfte...komisch...naja, sie haben es auch befingert, und einer der Polizisten hat anscheinend gemeint das es kein Schrott währe...Sie haben es ihm wieder gegeben, haben aber gemeint er solle es in zukunft lieber daheim lassen!!!
Da sieht man wieder wie die Gesetzeshüter Ahnung vom Gesetz haben...fragen erst ihn ob er es überhaut haben darf, und dann sagen sie noch aus Anhnungslosigkeit einfach mal das er es lieber daheim lassen soll...
Wo kein Kläger da kein Richter.
Was du mit deinem Messer vorhast kannst nur du selbst wissen.
Ich trage seit ich 16 bin verschiedene Messer mit mir rum und musste bis heute (bin jetzt 33) es nie, auch nicht ansatzweise gegen einen Menschen richten.
Dein Messer dabeizuhaben ist gut, nützlich (Werkzeug)und beruhigend für dich.
Wenn andere es sehen wirst du eher früher als später Ärger kriegen.
In unserer verkorksten Gesellschaft von Friedensjüngern/Moralaposteln
Lehrern/Hysterikern .....
Aber auf jeden Fall von Rauflustigen Gangsterrapp Schulhofidioten.
Also:
Der Gentelman schweigt und geniest...
Lass den Clip nicht aus der Hosntasche schauen
mach eine Geldbeutelsicherungskette dran oder versenk es so unsichtbar wie möglich
PS: Auch ein geschlossenes Messer in der Faust verleiht der Handkannte sehr viel Nachdruck
Als Werklehrer trage ich immer ein Victorinox und ein Opinel No. 9 in der Schule- was andres brauch ich da nicht.
Bei Schülern hab´ich mit ähnlichem auch kein Problem. Die Hausordnung spricht nur von "Dingen, die in der Schule nichts verloren haben", das kann von Pokemon-Karten bis Katana so ziemlich alles sein.
Zum Thema beschlagnahmen: Gut, darf ich nicht? Egal, gefährliche Messer sind erstmal wech und können von Mama oder Papa nach Telefonat abgeholt werden. Wers nicht hergeben will wird schon überzeugt;-)
Wie gefährlich ein Messer ist richtet sich für mich immer nach der Person des Trägers- wie schon beschrieben: Schüler, mit denen man auf du und du steht ist das eh kein Problem.
Also wenn ich in die Schule gehe, hab ich immer 2 Messer dabei.
Ein Emerson Mini-Commander und ein Spyderco DelicaII.
Ein paar meiner Mitschühler wissen das, die finden die dinger bloß
cool! Ärger hab ich noch nie wegen nem Messer bekommen.
Richard
Salve.
Ich bin 16 und wollte fragen ob es mir erlaubt ist, ein Messer (mit einer Klinge über 16cm) mitzuführen, wenn ich z.B. mal mit dem Hund im Feld spazieren gehe oder eine Wandertour mache.(Das man es bei großen Veranstaltungen nicht darf is mir klar :hehe: )
Ist ein Messer mit einer großen Klinge automatisch ein Dolch?
Vielen Dank für eure Hilfe.:super:
dolch = beidseitig/doppelseitig geschliffene klinge = frei ab 18 jahren
großes messer = großes messer = frei ab ? (erlaubniss deiner mutter :) ); tragen/ führen auf eigenem grund usw erlaubt. (hausrecht beachten!!)
verdammt seit ihr schnell mit Antworten :super:
Ja das ich es in meinem Garten tragen darf, das wußte ich.
doch wenn ich (wie schon im Beispiel erwähnt) im Feld spazieren gehe, wie sieht es dann aus?
Ich denke es kommt auf das Messer und den Richter an.
Wenn das Messer als Waffe angesehen wird darfst du es erst ab 18 tragen.
Und man kann durchaus nicht nur Dolche als Waffen bezeichnen.
"Bowies" und "Fighter" gehören meiner Meinung nach auch dazu.
Und wenn "Kampfmesser" auf der Klinge steht ...
oder "Battel Mistress" ...
Da könnte ein Richter schon ins grübeln kommen.
Aber genau weisst du es erst wenn du ein Urteil hast.
Es ist halt immer eine Frage der Auslegung!
Zorro
Also ich will ja nicht dein Wissen in Frage stellen aber ich glaube nicht, dass es keine einheitliche Regelung gibt. In diesem Land gibt es doch für jeden Mist eine Regelung:argw:.
Hat jemand vielleicht genaue Ahnung von der Gesetzeslage?
Holla Zorro!
Bring uns jetzt bitte nicht durcheinander!
Was eine Waffe ist, was ab 18 Jahren besessen werden darf, was wo getragen werden darf... regelt doch klar unser neues Waffengesetz.
Und nach dem darf dürfen doch auch Jugendliche Messer führen. Oder???
Da kommt doch gar kein Richter ins Spiel.
Servus sgian achlais
@sgian
Also ich weiß jetzt echt nicht was eigentlich Sache ist.
Ich muss sagen, ich kann mir schon vorstellen, dass es für Jugendliche nicht erlaubt ist mit Messern (Klingenlänge > 9cm ) z.B. auf der Straße rumzulaufen. Aber so 100% sicher bin ich mir da auch nicht.
Hallo Jfive!
Bemüh mal die Suchfunktion bzw. das "Politik & Recht-Forum". Da kannst du mehr lesen zum Thema Waffenrecht als dir lieb ist.
Auf die Schnelle:
Das Führen eines Messers wie du es beschreibst (16cm Klinge, einschneidig also kein Dolch, kein Spring-, Fall-, Butterfly-, ...-Messer) ist nicht altersgebunden (jedenfalls nicht in deiner Altersklasse).
Beachte aber die allgemeingültigen Einschränkungen wie öffentliche Veranstaltungen, Hausordnungen...
Und vor allem, denk immer daran wenn du ein Messer bei dir hast:
Hirn einschalten!
Die Dinger sind in der "Normalbevölkerung" nicht gerne gesehen. Um so mehr Um- und Rücksicht braucht der Träger, wenn er sich keine Schwierigkeiten aufhalsen will.
Servus sgian achlais
Hey!
Ich hab die Suchfunktionbenutzt aber ich hab nicht so viel Zeit um mir jeden Thread durchzulesen.
Danke für deine Bemühungen.
Keine Ursache und willkommen im Forum!
Hi sgian!
Wenn ich mich richtig erinnere ist doch eine Hieb- und Stichwaffe ein Gegenstand der dazu bestimmt ist die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen.
Und dazu sind "Kampfmesser" doch bestimmt.
Ein grosses Werkzeugmesser darf er tragen.
Und da kommt die Auslegung ins Spiel.
Aber ich bin kein Anwalt!
Wenn ich mich da täusche lasse ich mich gerne belehren!
Zorro
(Ob sowas überhaupt mal vor Gericht landet ist natürlich ne ganz andere Frage.)
zorro_43, da gibt es keinen Grund Dich zu belehren. Da hast Du völlig recht und die Sache kann beliebig komplex sein. Wenn jfive nicht die Zeit hat ältere Threads zu diesem Theme, oder das WaffG (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html) durchzulesen (an der Definition wann ein Messer eine Waffe ist hat sich ja mit dem neuen Gesetz nichts vom Grundsatz her geändert, nur halt die explizit Hinzugekommenen sind neu) durchzulesen, dann ist das halt Pech für ihn. Wir können hier nicht alles zig mal Wiederkäuen nur damit es auch der Bequemste versteht.
@Zorro + HankEr:
Ich bin bei meiner Antwort natürlich auch von einem "normalen" Messer ausgegangen, beim Wandern und Hund-Ausführen.
Wenn er mit irgendeinem "Riesen-Kampfteil" rumläuft wird es kompliziert. Nicht nur deswegen der Hinweis an ihn: Hirn einschalten.
Servus sgian achlais
@HankEr
Also ich hab mir das Waffengesetz angeschaut.
Leider konnte ich diesem komplexen Gewirr von Wörtern nicht entnehmen, was jetzt Sache ist. Da heißt es mal:
" Abschnitt 1. §1
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Demnach dürfte ich ja mein Messer mit mir tragen oder?
Dummerweise steht da nichts vom Alter.
@sgian achlais:
Also ich muss mein Gehirn nicht einschalten, da ich es sowieso immer in Betrieb habe. For real!:super:
Außer es fällt unter Buchstaben a) oder b), denn dann gilt §2:
Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
[...]
Also ich gebs ganz ehrlich zu:
Das is mir echt zu kompliziert. Warum gibt es keine einfache Antwort auf diese simple Frage?:mad:
Wie auch immer. Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.:hmpf:
jfive, zeig uns von was für einem Messer wir sprechen und man kann konkreteres sagen, denn "Messer mit 16cm Klinge" ist nur eine sehr vage Beschreibung. Ein ColdSteel Master Hunter (http://store1.yimg.com/I/csstoreonline_1753_3672788) ist z.B. mit Sicherheit keine Waffe, ein Desperado (http://store1.yimg.com/I/csstoreonline_1753_3885982) ist wahrscheinlich eine, ein TaiPan (http://store1.yimg.com/I/csstoreonline_1753_4258292) ist bestimmte eine, ein MiniPal (http://store1.yimg.com/I/csstoreonline_1753_3257219) ist sogar eine verbotene Waffe und eine Becker Machete (http://www.camillusknives.com/bkt/bkt-knives/bk8.jpg) ist wieder sicher keine Waffe.
Du siehst also mit der Klingenlänge hat das alles nicht zu tun, sondern eben mit dem Wesen der Gegenstände.
Also...
Das Messer hat eine Klingenlänge von ca. 15cm.
Es ist nur auf einer Seite geschliffen (also kein Dolch).
Auf dem Messerrücken ist eine Seegezahnung (oder wie man das nennt).
Muela (http://www.aceros-de-hispania.com/image/knives-1/muela/knives64.jpg)
(Abbildung Nr. 1)
Hoffe diese Beschreibung ist präziese genug.;)
ModifiedTanto
03.09.03, 16:44
Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.
und wer bitte schön soll das sein, wenn nicht einer der hier schon vertretenen??!!??
scheinbar ist dir die relative komplexität des themas nicht bewußt...
@ModifiedTanto
Deine Bemerkung war wirklich unnötig. Ich hab sehr wohl bemerkt, dass dieses Thema sehr komplex ist, sonst würde ich ja nicht diese Frage stellen oder? Alles in diesem Land ist komplex. Ich werde jemanden konsultieren, der sich mit dem Waffengesetz auskennt (keine Ahnung vielleicht nen Bullen *g*).
Original geschrieben von jfive Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.:hmpf: Ausserhalb dieses Forums wirst du wenig Leute finden, die dir kompetentere Auskunft geben können. Was für eine Verwirrung da draussen herrscht, kannst du in den zahlreichen aktuellen threats zu diesem Thema nachlesen.
HankEr ist IMHO der Mann für dieses Thema. Hör auf ihn und investiere etwas Zeit in dieses Thema bevor du Schwierigkeiten mit deinem Messerchen bekommst.
Alles nur ein gutgemeinter Rat.
Servus sgian achlais
Original geschrieben von jfive
Ich werde jemanden konsultieren, der sich mit dem Waffengesetz auskennt (keine Ahnung vielleicht nen Bullen *g*).
Jepp, der wird das wissen! :steirer: :irre: :steirer: :irre: :super:
Das mit dem Bullen sollte nur n Witz sein.:hehe:
Original geschrieben von jfive
Das mit dem Bullen sollte nur n Witz sein.:hehe:
@jfive:
Und noch ein kleiner Tipp: Achte auf Deine Wortwahl!!!
Also im selbstverständlich rein theoretischen Fall (wir machen ja schließlich keine Rechtsberatung hier :D), daß Du ein Messer hast welches wie die Muelas auf dem Bild aussieht, dann hätte ich da keine großen Bedenken. Die Lage kann bei einer blöden Klingenaufschrift (z.B. "Kill ´em all, let god sort them out") oder einem Skullbreaker am Griffende natürlich wieder ganz anders aussehen.
Ja also es steht kein Schriftzug außer "Muela" drauf.
Skullbreaker? Whats this? Wenn am Ende des Griffs noch Metall herausragt?
@Andreas
Bist du n Admin oder n Bulle:teuflisch?
:eek: http://www.berlin-gravedigger-army.de/super moderator.jpg
:steirer:
Ja, ein Skullbreaker ist ein Metalldorn (mehr oder minder stumpf) am Griffende.
Gruss
El
Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.
Schade, da geht sie hin die Jugend!
Haltet ihn auf! Bei unseren Nachwuchssorgen können wir uns das nicht leisten.
Oder isser doch noch oder schon wieder da? :irre:
Wo nehmt ihr Leute die Geduld her?
Ich hätte schon lange Taschengeldentzug oder Fernsehverbot verhängt!
:eek: :eek: :eek:
Mein lieber Scholli, jfive!!?
Also langsam beginne ich zu überlegen ob meine Wortwahl hier
Original geschrieben von sgian achlais
... und willkommen im Forum! die richtige war.
Servus sgian achlais
So dann fassen wir nochmal zusammen:
Als nicht-volljähriger darf man nur solche Messer besitzen und führen, welche nicht unter das Waffengesetz fallen.
Unter das WaffG fallen:
tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Beispiele dafür sind:
* Bajonette
* Schwerter/Degen/Säbel/Florette
* Dolche
* Kampfmesser
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Beispiele dafür sind:
* Springmesser
* Faustmesser
* Butterflymesser
* Fallmesser
Einschränkungen kann es durch das Versammlungsrecht geben.
... alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
So mir reichts jetzt.
Offensichtlich bin ich in diesem Forum unerwünscht. Demzufolge werde ich mich aus dem selbigen zurückziehen.
@HenkEr
Vielen Dank für ALLES :super:...
@Fenir
Du willst mich aufhalten? Bei was denn? Ich habe diese Fragen gestellt, weil ich mich eben sehr für Messer interessiere. Jemanden abstechen oder ähnliches könnte ich nie (und dass ist nich nur so dahingesagt)
@ sgian achlais
Also ich finds ja nur lachhaft. Wegen einem Wort, was meines erachtens nach nicht nett aber auch nicht beleidigend gemeint ist,
so etwas zu schreiben...naja ich reg mich hier nur unnötig auf.
@jfive:
Nur rrruhig, Brauner....
Deine Frage zeigt ja, dass Du Bewusstsein davon hast, dass ein Messer für manche Menschen ein Gegenstand ist, den sie nicht gern an Deinem Gürtel sehen. Da ist es mitunter gar nicht so wichtig, ob Du 14 oder 44 bist.
Auch ein Messer, das per Definitionem keine Waffe nach WafGes ist, wird zu einer Waffe, wenn Du es gegen einen Menschen richtest (oder damit drohst, es zu tun).
Ausserdem macht eine verdeckte Trageweise dein Messer schon zu einer Waffe - und tschüss.
Du siehst, das Thema ist komplex.
Bei Deinem hitzigen Temperament würd ich sowieso davon abraten, ein Fixed zu führen,das könnte mal ins Auge gehen. Nur so als persönlichen Eindruck zu verstehen:p :p :p .
Nimm lieber ein Victorinox :steirer: , das ist legal und gesellschaftlich anerkannt...
Tschö - kuda
Ausserdem macht eine verdeckte Trageweise dein Messer schon zu einer Waffe - und tschüss.
Nein.
Sorry, noch was vergessen:
Wir Messerfreunde sind trotz unserer scharfen Argumente im allgemeinen ungeheuer freundlich und friedliebend.:haemisch: :haemisch:
Daher behandeln wir auf öffentlichen Plätzen wie diesem Forum auch mitlesende Staatsdiener zuvorkommend und höflich.
-Soweit, kuda
Also jetzt muss ich mich nochmal wehren.
als "Brauner" (du meinst wahscheinlich NAZI) lass ich mich von dir ganz sicher nicht beschimpfen. Ich verachte diese Menschen und möchte keineswegs mit ihnen auch nur etwas zu tun haben.
Was mein Temprament angeht magst du wohl etwas recht haben, obwohl ich in gefährlichen Situationen eigentlich immer rel. besonnen handle.
Außerdem habe ich beschrieben, bei welcher Situation (einer Wandertour) ich das Messer bei mir führe. Ich weiß ja nicht wie du das siehst aber ein Messer kann man auch anderst einsetzen als damit auf Menschen loszugehen.
sachmal jfive, bist du net a weng paranoid???
Hoppla, Zitatfunktion falsch eingesetzt.
@jfive: mit "ganz ruhig Brauner" war sicher nicht gemeint, dass Du ein Nazi bist, sondern lediglich dass Du dich ein wenig beruhigen sollst. Dieser Ausdruck wird gerne humoristisch oder metaphorisch gebraucht wie z.B. "die Pferde scheu machen".
Zu Deiner Frage hat HankEr eigentlich alles gesagt.
grüsse Friedl
Denke auch, daß zum Thema alles gesagt wurde. Ergo zu der Thread.
P.S.: Sollte ich irgendwo Müll geschrieben habe, der richtig gestellt werden sollte, bitte eine Mail an mich schreiben.
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