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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Messer-Bestimmungen in anderen Ländern



achlais
10.02.03, 09:22
Die Urlaubszeit rückt näher
Daher möchte ich mal versuchen die "Messer-Trage-Bestimmungen" in anderen Ländern in einem thread zu sammeln.
Wer kann etwas dazu beitragen?
Unten folgt eine Liste mit den "Bestimmungen" der einzelnen Länder. Ich werde versuchen die Liste auf dem Laufenden zu halten.

Bitte postet hier nur Wissen, Korrekturen oder Erfahrungen! Also keine Kommentare, Unmutsäußerungen usw.

Wichtig:
Diese "Liste" enthält natürlich keinerlei Rechtsverbindlichkeit, da keiner von uns Polizist, Staatsanwalt, Richter oder Gesetzgeber in einem anderen Land ist. Die deutschen Messerbestimmungen sind ja auch dehnbar in Interpretation und Ausführung.
Also: Nicht nur im Inland sondern auch im Ausland gilt Hirn einschalten !!
Die Entscheidung ob man Aufsehen erregt und dann evtl. durchsucht wird, trägt man selbst. Die eigentliche Entscheidung, ob ein Messer erlaubt ist oder nicht, trägt wahrscheinlich überall auf der Welt der Polizist, den man auf sein Messer aufmerksam gemacht hat.
Fazit: Messer-Tragen erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Verantwortungsbewußtsein. ÜBERALL!



Ich versuche Informationen zu erhalten, die so offiziell wie möglich sind. Aber von einer offiziellen ausländischen Behörde eine gültige Aussage zu diesem Thema zu bekommen....
... hey Buchbinder Wanninger hatte es richtig leicht.
(Noch dazu ist mein polnisch, ungarisch, griechisch ... wirklich schlecht.)

Irgendwie meiden die meisten Stellen eine verbindliche Auskunft.
Griechisch brauch ich aber jetzt nicht mehr, da ich Antwort gekriegt hab.


Vom Messermagazin gibt es hier ein PDF-Dokument zu den Bestimmungen in einigen Ländern (http://www.swords-and-more.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Booklet_RechtEU_2011_dt.pdf).



30.08.11: Link oben aktualisiert.




Frankreich:
Messer-Führen nur zum "Küchen"-Gebrauch. Nur Klingen bis 10cm egal, ob Fixed oder Folder.
Zitat des Zollattaché Frankreich:
Das Bei-sich-haben von Messern in Frankreich ist nicht verboten, solange das Messer zum "Küche"-Gebrauch bestimmt ist. Ausserdem muss die Klinge des Messers (oder des Klappmessers) unter 10 cm gross sein.

Threads hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=7300) und hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=18534#post18534) .

achlais
10.02.03, 09:23
Österreich:
Meines Wissens keine Beschränkung bezüglich Art, Größe oder Form der Klinge bei Fixed oder Folder.
Gesetz hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=2755) und hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=2756).

achlais
10.02.03, 09:27
Schweiz
Am 01.01.2008 wird sich wohl einiges ändern.
Thread hierzu hier. (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=42300)

Bis dahin:
Verboten:
- Alle "einhändig" zu öffnenden Messer (Einhand-, Spring, Fall, OTF-Messer) mit einer Länge geöffnet größer 12cm oder Klingenlänge größer 5cm.
- Dolche mit einer Klingenlänge KLEINER 30cm
Zu ausführlichen threads hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?threadid=6268), hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=7278) und hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=19665).
Hier ist ein Link aus diesem thread zu einem recht anschaulichen Merkblatt (http://internet.bap.admin.ch/d/themen/waffen/dokumente/Entscheid_Messer.pdf).
Ein Link (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=30081) zum Thema "Einhandmechanismus".

achlais
10.02.03, 09:28
Großbritanien
Im Zweifel: Verboten alles was spitz oder scharf ist. (Faktisch gilt momentan für Waffen oder ähnliches "In dubio contra reo")
Ausführliche threads hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=9705) , hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=90160#post90160) und hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=70312#post70312) .


Irland
Laut irischer Botschaft gilt das selbe wie in Großbritanien.
Zitat:
Das Mitführen von Messern (insbesondere als Waffe) ist auch in Irland verboten.
Für ausführliche Fragen bitte ich Sie, sich direkt an die zuständige Behörde in Irland zu wenden:
Office of the Revenue Commissioners
Dublin Castle
Dublin 2
Tel. (00353-1) 679 27 77
Fax (00353-1) 671 18 26
Website: www.revenue.ie

achlais
10.02.03, 09:30
Italien
Habe auf der Homepage der Rhein-Main Air Base gerade folgendes über Messer in Italien gefunden:


Knives And Other Weapons

Knives are strictly controlled even though they can easily be purchased. If you tell a police official that you have just purchased a knife, he will ask to see your receipt and it must be dated that day. Any knife with a blade longer than two inches is illegal to carry outside your home. It cannot be carried in your pocket or car.

Quelle:
http://www.rheinmain.af.mil/sja/italy.html

Ich weiß selbstverständlich NICHT welche Grundlage diese Info hat.
(Diese Aussage steht in einer Sammlung von Informationen für US-Soldaten die in Europa reisen wollen.)
Ich nehme aber an, daß der Begriff "illegal" nicht ohne Kenntnis der Bestimmungen verwendet werden würde.

Was Offizielles aus Italien weiß ich noch nicht. Bis jetzt 6 Anfagen an unterschiedliche Stellen. NULL Reaktion.
thread zum Thema hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=10173).

achlais
10.02.03, 09:33
Luxemburg:
Erlaubt:
Einschneidige Messer ohne Handschutz bis Klingenlänge 7cm. Bei Klingenläge zwischen 7 und 9cm nur mit Klingenbreite größer 14mm.

Verboten:
Alle Messer mit mehr als einer Schneide und Wurfmesser.

Erlaubt mit (wahrscheinlich luxemburgischen) Waffenschein:
Alle Messer, die zur Jagd dienen.
(Hoffe ich habe das richtig verstanden)
Ausführlicher Text mit link weiter unten.



Niederlande:
In Holland gibt es scheinbar keine feststehende Regelung.
Die Entscheidung was verboten ist und was nicht, hängt offenbar ab vom Polizisten, auf den man gerade trifft und damit wohl auch von der Situation und dem eigenen Gebahren.
Etwas ausführlicher hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=75951#post75951).



Belgien:
Nach Auskunft eines Forummitglieds dessen Freund Polizist in Belgien ist, scheint es in Belgien ähnlich wie in den Niederlanden zu sein.
Also: Die Entscheidung was verboten ist und was nicht, hängt offenbar ab vom Polizisten, auf den man gerade trifft und damit wohl auch von der Situation und dem eigenen Gebahren.

Siehe auch die posts von Oliver Mendl und Der_Penner weiter unten.

Ein neues Statement hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=34643).

Eine offizielle Antwort auf eine Anfrage habe ich noch nicht erhalten.

achlais
10.02.03, 09:37
Schweden:
Folgende Waren sind bei Einfuhr anmeldepflichtig, soweit der Reisende nicht im Besitz einer gültigen Einfuhrgenehmigung ist oder die jeweiligen Einfuhrbedingungen nicht erfüllt sind:
...
E. Springmesser, Springstilette, Schlagringe, Wurfsterne, Totschläger, Würgehölzer, Bleidorne, Morgensterne oder ähnliches
...
Quelle: Antwort der Botschaft mit Link (http://www.schweden.org/pages/haufige/waren.htm) zur entspechenden Seite der Botschaft.


Dänemark:
Zitat Harika Kuyucu, Kgl. Dänische Botschaft:
Nach dem dänischen Waffengesetz ist die Mitnahme von Messern mit fester Klinge über 12 cm Länge und Klappmessern mit einer Klinge über 7 cm Länge in Dänemark verboten, soweit es nicht ein Teil einer Berufsausübung, für den Gebrauch auf der Jagd, Angeln oder für sportliche Betätigung ist.

Aus dem thread hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=62502#post62502) geht außerdem hervor:
Verboten:
- Balisong, Springmesser, Stoßmesser
- Messer über 7cm Klingenlänge. Außnahme Messer, die für Jagd, Fischen oder Beruf gebraucht werden.

Im thread hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=15393) scheibt mactheknife: "Ohne Gewähr: auf BF schreibt ein Däne, daß das dortige Parlament mal fluchs ein Gestzt verabschiedet hat, welches das Führen sämtlicher Messer/Folder verbietet. Ausnahme: Slipjoints mit einer Klingenlänge von maximal 2,75". Das macht sogar das Tragen von Multitools illegal."
Ein Slipjoint ist ein Messer ohne feststellbare Klinge z.B. Schweizer Offiziersmesser und 2,75" wären 6,99cm.
Auch unten, hier im threat wird Ähnliches berichtet.
Um dies zu verifizieren habe ich mittlerweile zwei erneute Anfragen laufen, um was Offizielles zu erfahren, aber noch keine Antwort erhalten. Wenn Antwort kommt wird es sofort gepostet. (Stand 1.9.04)

Siehe auch den post von wipa weiter unten.


Finnland:
Auskunft vom "National Board of Customs - Information service":
Zitat:
There are no that kind of restrictions on carrying knives in Finland.



Nowegen:
Auskunft auf die Anfrage an das Norwegische Zollamt:
Zitat:
Klappmessern oder festen Messern sind legal, aber Schnappmessern sind verboten.
Oslo und Akerhus Hauptzollamt Informationsbureau hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=15393)

achlais
10.02.03, 09:37
Spanien:
Noch keine Antwort auf die Anfrage an die Botschaft (Bis jetzt 7 Anfagen an unterschiedliche Stellen. NULL Reaktion).

Hilfreicher Thread hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=26106).
Weiterer Thread hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=44209#post44209) .



Portugal:
Anfragen an die Botschaft unterwegs (Bis 1.9.04 noch keine Reaktion).

achlais
10.02.03, 09:38
Ungarn:
Anfragen sind unterwegs (Buchbinder Wanninger läßt grüßen.)


Tschechien:
Laut Aussage eines Mitglieds im BladeForums gibt es (noch?) keine Beschränkungen. (Ausahme wohl Disco, Nachtclubs...) BladeForumThread (http://www.bladeforums.com/forums/showthread.php?s=&threadid=247980)
Anfrage unterwegs.
Siehe auch weiter unten im thread.


Kroatien:
Nach einem Hinweis von der Botschaft Anfrage bei der Kroatischen Zentrale Frankfurt. Zitat:
...teilen wir Ihnen mit, dass bei Mitführen von Klappmessern oder festen Messern (als Sammlung) nach Kroatien notwendig ist zu anmelden bei der Grenzübergang. Genauso bei dem Ausfuhr (aus Kroatien ) ist anmeldung bei der Grenzübergang notwendig. ...
Kroatische Zentrale für Tourismus-Frankfurt


Slowenien:
Siehe weiter unten im thread.


Griechenland:
Auf meine Anfrage an die Botschaft in Berlin erhielt ich die Antwort, ich solle mich bitte an die Griechische Zentrale für Fremdenverkehr in Frankfurt wenden.
Von dort bekam ich folgende Antwort:
Einfuhr von Waffen aller Art nach Griechenland ist nicht erlaubt. Eine spezielle Gesetzgebung in Griechenland für das Tragen von Messern ist uns leider nicht bekannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Taschenmesser zum ausschließlich privaten Gebrauch mitgeführt werden können.
Allerdings ist das Tragen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen nicht erlaubt.
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr


Sonstiges Südost und Osteuropa:
Polen, Litauen: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=20244).
Ukraine, (Russland): hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=26576).
Bulgarien: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=28496)



Türkei:
Anfrage an die Botschaft bislang unbeantwortet.

Papabär hat dies hier auf der Botschafts-Homepage (http://www.tcberlinbe.de/de/reiseland/einreisebestimmungen.htm)entdeckt. Danke.
Zitat: "Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer) ohne besondere Erlaubnis einzuführen."

Link (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=8576) zum Thema.

achlais
10.02.03, 09:45
USA:
Kompliziert, überall anders. Siehe HankEr´s post weiter unten.



Kanada:
Verboten: Spring-, Fall-, OTF-Messer oder ähnliche.
Sonst scheinbar keine Beschränkung. Keine überall gültige Regelung.
Link Knife related laws in Canada (http://www.physics.mun.ca/~sstamp/knives/canada.html)
Thread hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=36840#post36840).



Weitere Übersee:
Australien: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=26329).
Bermundas: hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=11651).
Indonesien/Bali: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=24086).
Thailand: hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&threadid=6941).
Philippinen: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=24388).
China/Taiwan: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=19746)
Tunesien: siehe weiter unten.
Südafrika: hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=19991)

Messer auf Kreuzfahrt:
Thread hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=17218)


Messer und Fliegen:
Sehr diffiziles Thema. Besonders hier gilt Hirn einschalten gerade nach dem 11.9.

Als Faustregel kann man im Moment wohl sagen:
- In der Kabine, also am Körper oder im Handgepäck keinerlei gefährliche Gegenstände, wie Klinge oder irgendetwas was als Waffe aussehen könnte. Meistens keinerlei Toleranz.
- Im Gepäck gelten natürlich mindestens die Bestimmungen des Abfluglandes und des Flugziellandes. Die eigentliche Entscheidung trägt aber wohl das Abfertigungsteam bzw. der Zoll der Flughäfen.

Hier einige threads:
Wieder da, klüger und ärmer (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=53828#post53828)
Flughafenkontrollen (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=19061)

ge2r
10.02.03, 10:01
Hier (http://www.cpu.lu/handguns/) findet ihr den luxemburgischen Gesetzestext, leider nur auf französisch.

In Bezug auf Messer heisst es dort (Übersetzungen ohne Garantie):

Catégorie 1: Armes prohibées

Kategorie 1: Verbotene Waffen

c) les armes blanches dont la lame a plus d'un tranchant, les baïonettes, épées, glaives, sabres, dards, stylets et couteaux à lancer;

c) Blankwaffen deren Klinge über mehr als eine Schneide verfügt, Baionette, Schwerter, ?, Säbel, ?, Stilette und Wurfmesser

d) les couteaux dont la lame peut être fixée par un cran d'arrêt, à l'exception:

d) Messer mit feststellbarer Klinge, ausser

1° des couteaux spécialement destinés à la chasse;

1. Messer, die speziell der Jagd dienen (diese gehören zur Kategorie 2, sind also Waffenscheinpflichtig)

2° des couteaux qui ne sont pas munis d'une garde et dont la lame a une longueur inférieure à 7 cm ou dont la lame a une longueur supérieure à 7 cm mais inférieure à 9 cm, à condition, dans ce dernier cas, que la largeur dépasse 14 mm;

2. Messer ohne Handschutz deren Klinge nicht länger als 7cm ist oder deren Klinge zwischen 7 und 9 cm misst, im zweiten Fall unter der Bedingung, dass die Klingenbreite 14 mm übersteigt

(e) les coups de poing, les casse-tête, les cannes à épée ou à sabre;

e) Totschläger, Stockdegen, etc,

Es existiert seit einigen Jahren der Entwurf eines komplett überarbeiteten Textes. Dieser hat es bisher aber noch nicht zum Gesetz gebracht.

HankEr
10.02.03, 10:20
In jedem Staat und in fast jeder Stadt anders. Meistens werden zumindest Dolche, Bowiemesser und ähnliche als Waffen angesehen und das verdeckte Führen (ohne Waffenschein, den es allerdings häufig auch nur für Schusswaffen gibt) ist i.d.R. genauso sanktioniert wie bei Schußwaffen. Das offene Führen ist i.d.R. nur bei entsprechenden Unternehmungen erlaubt (Wandern, Angeln, Jagen, ...). Butterfly, Spring- und Fallmesser, sowie versteckte Messer (Stockdegen, Gürtelschnallenmesser, ...) sind meistens verboten. Messer mit sichtbaren Clip in der Tasche getragen werden meist nicht als verdeckt geführt angesehen.

In Schulen auf Schulgelände und oft auch noch einen gewissen Radius darum herum (~300m) ist häufig das führen jeglicher Waffen oder waffenähnlicher Gegenstände (kann auch mal nur der berühmte Nagelklipser sein) verboten. Ebenso bei Regierungsgebäuden und öfter auch Poststationen und ähnlichem. Alle Gebäude (kann auch mal ein Geschäft sein) die das Führen von Waffen verbieten müssen (zumindest in vielen Staaten) Schließfächer oder gleichwertiges bereitstellen um die Waffen während des Besuches lagern zu können.

Verdachts- bzw. anlaßunabhängige Personenkontrollen sind nicht gestattet, allerdings reicht heutzutage wohl der Verdacht, daß man Ausländer ist vollkommen aus. Zudem ist sehr vieles Auslegungssache und hängt vom wohlwollen des entprechenden Polizisten ab.

Wer weitestgehend auf Nummer sicher gehen will, der begnügt sich mit einem Clipit ohne agressives Aussehen und Bezeichnung, sowie eine Klingenlänge < Handbreit oder einem klassichen Taschenmesser (schweizer, Case, ...) und verstaut feststehende Messer im Rucksack und legt diese nur an wenn eine konkrete Verwendung dafür gegeben ist.

Zwei Links dazu (die Richtigkeit der dort gemachten Angaben kann ich nicht beurteilen).
State Knife Law Summary (http://www.knifeart.com/knifeart/kniflawbysta.html) STATE KNIFE LAWS (http://pw1.netcom.com/~brlevine/sta-law.htm)

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr

thrower
06.04.03, 18:56
Ein explizites Verbot von Wurfmessern expliziert meines Wissens momentan in folgenden europäischen Ländern:
- Schweiz
- Holland
- Luxemburg

Je nach Ausführung des Wurfmessers kann es natürlich auch in anderen Ländern von Verboten betroffen sein.

Matthias Recktenwald
15.04.03, 09:24
zu dem französischen Text weiter oben:

Glaive (im deutschen auch Gläve, Gläfe oder Gleve): Dabei handelt es sich um eine Stangenwaffe von anderthalb bis zwo Metern Schaftlänge. Das Ganze ist bestückt mit einer bauchigen Messerklinge von gut 70 cm Länge und gut acht bis fuffzehn Zentimeter Breite. Damit das ganze nicht vom Stab flutscht, ist es per Tülle und Schaftfedern fixiert. Oft sitzt hinten im Klingenrücken ein Klingenfänger, der halbmondförmig gestaltet ist und in einem schicken schiefen Winkel angebracht ist. Oder man findet einen spitzigen Dorn.

Laut meinen Unterlagen ein Teil, das in der Zeit der Burgunderkriege fröhliche Urstände feierte.

Eine Abart davon nennt sich Couse zu deutsch Kuse und auch bekannt als Breschmesser - hier mit gerader Klinge und sehr spitz gehaltener Ortpartie --- die bayrischen Hartschiere führten derlei noch bis zum 1. Weltkrieg.

Langer Rede, kurzer Sinn: Glaive = Stangenwaffe mit Messerklinge.

swift
18.06.03, 15:57
Wie sieht es denn jetzt genau in Italien mit dem "führen" von Messern aus? Gibt es denn von der Botschaft keine Antwort in Bezug auf die Klingenlänge von Messern????

Denn das würde mich brennend interessieren!

Oliver Mendl
18.06.03, 16:11
Hi,

Belgien :

Nach meinem Kentniss stand :

Fixed : Egal welcher Größe Verboten , FalseEdge etc. spielt daher also auch keine Rolle

Springmesser , Fallmesser : Verboten.

Klapp-und Taschenmesser : erlaubt. FalseEdge sollte kein Prob. sein

---------------------------------------------------------------------
Sämtliche Angaben ohne Gewähr !!!
---------------------------------------------------------------------

Ganz kurz noch ein paar Sätze zum Führen von Fixed:
Ich habe bis jetzt bei jedem meiner Besuche in Belgien (ob Camping , City oder Airshow ) immer ein Fixed dabei gehabt , nie wurde ich darauf angesprochen! Weder vom ansässigen Militär noch von der Polizei , also kann man das sicher etwas "lockerer" sehen.
Was nicht bedeutet das ich euch empfehle dort eines zu Tragen !

---------------------------------------------------------------------

Mfg Olli

achlais
18.06.03, 17:24
@swift:
Habe bis jetzt differierende Angaben aus inoffiziellen Quellen. Alle Anfragen an offizielle Stellen (z.B. Botschaft etc.) blieben bis jetzt ohne jede Reaktion.
Die bis jetzt IMHO seriöseste ist oben angeführt bzw. verlinkt.

Servus sgian achlais

Daelach
12.10.03, 21:14
Schweden:


Anläßlich eines Schwedenurlaubs habe ich die schwedische Polizei angemailt, die Antwort, ich zitiere:

Inquiry about bringing bow, arrows, knives i.e for a holiday in Sweden

According to the Swedish order (1990:415) of import-permit for certain dangerous objects, it is prohibited to bring knives with spring opening, stilettos, knuckle-dusters, batons, karate sticks, plummets and maces into Sweden without an import-license. There is no regulation about bringing bows, knives with fixed blades, bowie knives, daggers, swords and axes.

If import-licenses are needed you apply for them at the Swedish Police Authority where you are going to enter the Swedish boarder.

In Sweden in public places, in cars in public places or within a school-yard it is prohibited to wear knives and other similar objects that are likely to be used as a weapon at crimes against peoples´ life and health. That is if they are carried on the belt or hidden in a backpack.

RIKSPOLISSTYRELSEN

Carina Vangstad

Also: verboten sind die Gegenstände, die sgian schon aufzählte.

Erlaubt sind alle feststehenden Messer (allerdings würd ich als Gegenstände des Alltags getarnte Messer nicht dazu zählen vorsichtshalber), Schwerter, Äxte, und auch Bogen (nicht aber Armbrüste).

Zum Tragen der Messer, das geht über das von sgian Gepostete hinaus:

In der Öffentlichkeit, in Autos, die in der Öffentlichkeit herumfahren und in der Umgebung von Schulhöfen ist das Tragen von Messern und ähnlichen Gegenständen, bei denen der Einsatz als Waffe bei einem Verbrechen gegen Leben und Gesundheit von Menschen naheliegt, verboten. Tragen betrifft sowohl Tragen am Gürtel als auch versteckt in einem Rucksack.

Was natürlich die Frage aufwirft, wie man denn die Messer legal zum Ferienort transportieren soll, wenn man sie nicht im Auto haben darf.. wahrscheinlich im Gepäck.

Ich war letzten Monat 2 Wochen in Schweden und hatte natürlich (hehe) immer ein Messer dabei. Im Wald ein Bowie mit 11cm Klinge, vor allem für Pilze, und sonst ein Klappmesser. Hat sich nie irgendwer aufgeregt. Allerdings sollte man in der Stadt ebend seine Messer besser verdeckt tragen und natürlich nicht damit herumspielen.

Grüße, Daelach

nevixpain
16.06.04, 18:54
Ich fahre in den Sommerferien auf Sprachreise nach Malta ,und wollte fragen ob ich mein Spyderco GUNTING Messer mitnehmen darf ???

Flughafen in Deutschland Probleme ?
Ankunft in Malta Probleme ?
Tragen auf Malta Probleme ?
Flughafen auf Malta Probleme ?
Ankunf in Deutschland Probleme ?

Ich hatte in der letzten Zeit schlechte erfahrungen gemacht mit Messern im Ausland - In London auf dem London Eye hat mit ein Sicherheits Typ ein 80€ Smith & Wesson Messer abgenommen, weil in England ALLE Messer mit +7.4 cm und ALLE Standklingen verboten sind !!

French Kiss
22.07.04, 16:10
Hello everybody here!

I'm sorry my german is not good enough yet to express myself in german, but I'm going to live in Munchen's area soon so it should come up pretty quickly (I hope) :)

I would like to know if someone could translate in english what has been said in this international oriented thread, as it seems very interesting. On my side, I would like to know what is allowed and what is prohibited in the Bayern State, regarding legal knife carriage.

Thanks beforehand for your answers! :super:

Xavier.

achlais
23.07.04, 17:56
Hello Xavier and welcome!

This is NOT an exact translation of the complicated German Weapon Laws.

For short in Germany are
Prohibited:
- Butterfly Knives
- OTF´s (Out of the Front Knives), Gravity Blades
- Push-dagger
- Automatik Blades longer than 84,9mm
- Automatik Blades double-edged

Prohibited to carry at fairs, public celebrations ...:
- all knives designed to be weapons or meant to harm people by force or design (all double-edged blades, daggers, dirks)

All dangerous objects (and so most knifes) are prohibited at demonstrations or public assemblies like that.


Wenn da was fehlt oder nicht stimmt, bitte E-Mail oder PN an mich, ich ändere es dann. (Ich bin kein Englisch-Profi)

Welcome at our forum
achlais



Danke teachdair und HankEr für die Korrektur.

PS:
This is NOT a thread for German Weapon Laws or discussions or comments. It is a thread to collect FOREIGN Knive Laws.

swift
01.08.04, 21:52
Hab nochwas zu Großbritanien bzw. Irland :


Und zwar von der Seite http://www.bushcraftuk.co.uk/articles/knife_law.html

EDIT: Neuer Link: http://www.bushcraftuk.com/content/articles.php?action=show&showarticle=56

Der Text ist von einem Moderator von BritishBlades, also von jemanden der Ahnung haben sollte, wie die gesetzlichen Bestimmungen im eigenen Land sind. Es ist in leicht verständlichen Englisch geschrieben.

Hier noch der Text ( falls der Link mal flöten gehen sollte ):

UK Knife Law (edged tools)

There are many myths and misunderstandings surrounding the ownership and carrying of knives and other tools with a blade. This article hopes to clarify the position and answer those questions that arise within the Bushcraft community. Hopefully those with any worries will be reassured in that the law does not seek to criminalise the legitimate user of knives and edged tools.

The questions of what the law regards as a weapon and what as a tool is perhaps a good starting point. Most people are familiar with the phrase 'offensive weapon' but do not know that English law does not contain long lists of illegal offensive weapons. The relevant law is found in the Prevention of Crime Act 1953. Section 1 (1) provides;

'Any person who without lawful authority or reasonable excuse, the proof whereof shall lie on him, has with him in any public place any offensive weapon shall be guilty of an offence.'

So, if you carry a weapon in public without a good reason you can be found guilty of an offence. Currently the penalty could be a two year prison sentence. But what does the Act define as a weapon?

Well, Section 1 (4) provides some help;

'In this section 'offensive weapon' means any article made or adapted for use for causing injury to the person, or intended by the person having it with him for such use by him or by some other person.'

So an offensive weapon can be anything made as a weapon (e.g. a gun or sword), anything adapted for use as a weapon (e.g. a walking stick weighted with lead shot) or anything carried for use as a weapon (e.g. a can of hairspray, a rolled newspaper, a length of chain etc. This covers all those situations where something was carried to cause harm.).

What then about the items carried by Bushcrafters? Is your Gransfors axe a weapon? Your Woodlore knife or your Opinel? Your Swiss Army knife? Billhook? Spade?

Firstly don't forget Section 1(1). If you can provide a good excuse you may in fact carry a weapon, let alone an article that might be considered a weapon. This is perhaps a provision that allows a military style parade or a battle re-enactment group to operate without fear of arbitrary arrest and prosecution but it does provide some common sense to the wider community. In the context of bushcraft many things that would normally be considered a weapon would be acceptable as a necessary piece of equipment for a lawful bushcraft activity. A machete, kukri, parang or golok carried down the pub will almost certainly be a weapon; the law will see only a type of sword in a completely inappropriate place. Carried for a camping trip it is simply a tool required for bush clearing, wood splitting etc and unless you were to behave in a stupid and irresponsible way the law will recognise it as a tool being used in an appropriate situation.

The case of Southwell v Chadwick (1986) illustrates this well. The Court of Appeal accepted that it was reasonable to be in possession of a machete and a catapult in a public place for the purpose of killing grey squirrels as food for licensed wild birds. Without this justification either item could have been classed as an offensive weapon, particularly the machete.

swift
01.08.04, 21:53
Weiter zu Großbritanien heisst es...

Let us start with knives as they are the most important but also most 'misunderstood' piece of edged kit that all bushcrafters carry; sorry axe fans, I am from the knife forum!

Firstly there are very few completely illegal knives. The Restriction of Offensive Weapons Act 1959 banned the carrying, manufacture, sale, purchase, hire or lending of 'flick-knives' (knives operated by a button or spring on the handle, also called switchblades or automatic knives) and 'gravity knives' (knives which drop open through gravity when a mechanism releases it. If you have one I will dispose of this rare and unusual item for you for a reasonable fee!). A succession of cases has also decided that an automatic knife is an offensive weapon full stop. You may keep one you already have in your home but that's it. Obviously an automatic knife has few bushcraft applications but it is worth recognising the seriousness with which the law treats them. Carry one and if caught you will go to prison.

The Criminal Justice Act 1988 also contains a list of prohibited martial arts style weapons. Most are of little interest in a bushcraft context but you need to know that ‘balisongs’ or butterfly knives (where two split handles swing like wings around the knife to close or open it.) are as illegal as automatic knives; a shame as they provide perhaps the most secure of all folding knives.

Before we get on to knives in general it is probably worth mentioning the 'combat knife'. Many people believe that there is a particular type of knife, called a combat knife that is illegal. I know from my own experience that people worry about ex-military kit or military knives bought from overseas. In fact all that is illegal is the selling or marketing of any knife as a combat or fighting knife. There is no law against ownership or possession of such knives other than the range of laws discussed here in this article. Should you have any sort of combat or military knife it is as legal (or not) as any other. The majority of such knives are now marketed and sold as 'survival' knives; the ones with the compass and fishing line in the handle that you can get on **** for £15.00. There are also some genuine military Aircrew variants, and the knives made by Jimmy Lile that were used in the 'Rambo' films. Authentic Liles sell for over £1000 so if you have one leave it at home for financial reasons! If you use any of these and they work for you then you are quite legal, as long as you have that all important 'good reason' for carrying it. However there are undoubtedly much better knives for bushcraft, particularly the Scandinavian style, such as a puukko but that is beyond the remit of this article.

It is the Criminal Justice Act 1988 that most significantly affects the carrying of knives in the UK.

Simply put it is an offence under section 139 of the Act to carry an article with a blade or sharp point in a public place. A folding pocket knife is not included, so long as the cutting edge is under three inches. In practical terms it is best to take 'cutting edge' as meaning the whole blade, sharp or not. Until the court cases of Harris (1993) and Deegan (1998), a three inch blade locking folding knife was considered legal to carry.

Unfortunately in these two cases it was held that a knife that could not be closed without releasing a lock was in law a fixed blade knife and hence illegal to carry. Those of you who visit www.britishblades.com will know that it is this question of lock knives that we are just a little obsessive about. There isn't really any way around this restriction however.

The position that we start from then is that all fixed blade (sheath knife style) knives, all locking folders and all folders with a blade over three inches long are illegal to carry on a daily basis. This means that a regular Swiss Army Knife, penknife, smokers knife etc are perfectly OK to have on you at all times.

However the law is there to punish the bad guys, not to criminalise the rest of us, and this is why the bushcraft community, who use their knives and other tools in a specific context of lawful outdoor pursuits have little to fear from the law. Two specific defences are provided by the Act and these are very important as they can provide the excuse you need towards a Police officer or in the very unlikely event of ending up in court on a charge under s139.

Under section139 (4) it is a defence for the accused to show they have good reason or lawful authority to carry the knife in a public place.

Secondly under section139 (5) it is a defence to prove the knife is carried for work, for religious reasons or as part of national costume.

So anyone who legitimately requires a knife for work has an defence under s139 (5). That covers literally anybody who can say they require a knife to do their job. However unless you are a Sikh or wear a kilt it is likely to be s139 (4) that provides you with an excuse should a knife you are carrying be challenged by a Police officer. As long as you can provide a 'good reason' you are allowed to carry what you want. It is the question of what amounts to a good reason that causes problems for the average person on a normal day; however this is not the case for someone involved in bushcraft. Involvement in almost any lawful bushcraft activity would be a 'good reason' in the eyes of the law. It is impractical if not impossible to do most bushcraft without a knife or blade of some sort. As the Act includes 'any article which has a blade or is sharply pointed' it extends to the other edged tools used in bushcraft; axes, machetes, billhooks, scythes etc. As long as you have a good reason you are allowed to carry and use these articles.

So, to reiterate:. No knives, other than non-locking folders with a blade under three inches should be carried by anybody on a daily basis unless you need it for work, for your religion, for your national costume or you can supply some other good legitimate good reason. If you have such a good reason, for example heading to the wooded hills for a weekend away from the modern world then you are quite within the law to carry almost anything with a blade or a point

Clearly the exercise of common sense is important here. Keep all fixed blade knives and axes in a bag until you get to your outdoor destination. Don't have sheath knives, machetes or axes on your belt or pack in inhabited areas, or keep them as discreet as possible in the case of small villages if passing through. Even when you are outdoors, refrain from waving knives and axes around and don't mix blades and alcohol. Even the most bushcraft friendly Police officer will have a problem with someone chucking an axe at a tree after half a bottle of Scotch, however far from civilisation you might be. Believe me. Although if you are in the hills between Bwlchgwyn and Llangollen the Constable may just join in!

Lastly there is the important question of what the law considers as a 'public place'. The Prevention of Crime Act 1953 section 1(4) provides that;

'a public place includes any highway and any other premises to which the public have or are permitted to have access, whether on payment or otherwise'


This definition has been discussed in numerous court cases and an exact definition has proven evasive. The current position is contained in, amongst others, Knox v Anderton (1982). Here the court held that a 'public place' included premises to which the public could gain access without hindrance, barriers or notices restricting access

To bushcrafters this may mean that unfenced private land might count as a public place for purposes of the restrictions discussed in this article. However as long as you are involved in a lawful bushcraft activity then the precise status of the land may be unimportant. If you are staging an axe throwing contest then ensure the land is private and put up a notice to that effect!

It is important to note that whereas you may regard your vehicle as an extension of your home, the law does not. Your vehicle is a public place in the eyes of the law. This means that it is inadvisable to leave knives, axes etc in your vehicle unattended. It is not impossible that an over enthusiastic officer might decide to make life difficult for you. So keep them out of sight.

swift
01.08.04, 22:08
Und hier noch eine Zusammenfassung...

Conclusion

Every day the courts convict hundreds of people for offences involving knives and other edged articles under the two acts discussed here. Almost every single one of these are youths with kitchen knives or cheap 'Rambo' style knives bought to look tough. There is no case law I can find which involves convictions arising from legitimate outdoor pursuits; if you know of any, let me know too. It is really just a question of that pre-requisite for most bushcraft; common sense. As long as you are responsible in the transportation, carrying and use of your knives and tools you should not be approached by a Police officer in a lifetime of outdoor activity. If this should happen then a cheerful, calm and above all polite response to questions should have both you and the Officer going on your mutual ways in minutes. Remember the law is there to protect the good people and punish the bad.

I hope this proves useful. Please contact me for any information. I have not included. I have not mentioned bows and arrows as I imagine the interest is minimal as bow hunting is illegal in the UK but if you do want any info then Tony knows where I am!



Dan Sharpe aka Danzo

Super-Moderator British Blades
Law Lecturer and writer



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Das alles ist wie gesagt von der Seite zitiert. Also demnach ist ein Messer ( abgesehen von Butterflies, Springmessern, Fallmessern etc. ) erlaubt zu tragen, wenn man einen guten Grund hat es zu tragen. Ein Fixed zum Holzhacken oder ne Axt ist also erlaubt, wenn man dort in der Wallachei tourt und man es auch benötigt ( "Survivalmesser", "wood splitting" ), aber immer im Rucksack aufbewahren und es sollte wenn möglich kein Kampfmesser sein, besser die skandinavischen Modelle, wie Fällkniven.

Ein normales Scheizermesser ist dem Text zufolge auch erlaubt, da es eine Klinge kleiner als 3 Zoll hat ( aber nicht die größeren Modelle, wie Wenger Ranger oder Victorinox Trailmaster, Rucksack, Hunter ).




Ob das alles auch in Irland gilt ist allerdings fraglich, aber die haben ja ungefähr die selben Richtlinien.

Ohne euch jetzt in Panik zu versetzen, wie immer ohne Gewähr, aber der Text scheint mir schon sehr glaubwürdig zu sein.


mfg swift

rebdie
19.08.04, 00:54
erstmal: danke @swift : klasse Darstellung der englischen Rechtslage!

Ich bin - da demnächst einige Zeit in England - wirklich dankbar. Ich möchte nur sichergehen: beziehen sich die genannten 3 inch auf die Klinge allein, oder auf das ganze Messer? Ich fürchte kapiert zu haben, dass bei arretierenden Foldern keine Unterscheidung zu einem fixed gemacht wird. Das würde (wenn ich richtig übersetze) bedeuten: mehr als 3 inch in Summe von Griff und Klinge = forbidden. Furchtbar !!!

Aber ich bin mir nicht sicher (oder will es nicht wahrhaben), das bei einer arretierten Klinge eines Taschenmessers die ganze Länge des Folders unter 8 cm liegen muss?!?

Ich würde wenigstens gerne einen meiner kleinen _echten_ Folder (ich denke an meínen Spydi Navigator) mitnehmen können :(
Echt: ich wäre erstmals seit Jahren ohne ein Messer (mal die Schweizer nicht gerechnet). Bitter !

So hoffe ich auf die Info, dass bei den 3 inch allein die Klinge gemeint sein könnte ("... die Hoffnung stirbt zuletzt..."). Eines ist mir klar: keine Gewähr für irgendwelche Auskünfte - freie Bahn für die eigene, nicht rechtsverbindliche Meinung.

Merci

Dieter

swift
20.08.04, 14:11
Simply put it is an offence under section 139 of the Act to carry an article with a blade or sharp point in a public place. A folding pocket knife is not included, so long as the cutting edge is under three inches. In practical terms it is best to take 'cutting edge' as meaning the whole blade, sharp or not. Until the court cases of Harris (1993) and Deegan (1998), a three inch blade locking folding knife was considered legal to carry.

Also demnach sollte die Klinge ( auch der Teil der nicht scharf ist ) kürzer als 3 Zoll sein. Ein Zoll ist glaub ich 2,54 cm.
Also nicht länger als 7,5 cm Klinge.

Übrigens sollte es kein "Combat Knife" sein, also kein Rambo oder anderes militärisches Kampfmesser.

Ich persönlich würde allerdings nur nen Schweizer mitnehmen, damit ist man in den meisten Fällen auf der sicheren Seite, weils halt jeder kennt, z.B. aus MacGyver Filmen und der ist ja bekanntlich auf der guten Seite. :D

svensk_kniv
23.08.04, 13:19
Dänemark:

Alle Klappmesser, die einhändig zu öffnen sind und sich feststellen lassen gelten als verboten, unabhängig von der Klingenlänge oder -form. :staun:

Quelle:dansk knivförening (dänische Messervereinigung)

grüße

Tilo

Hersir
23.08.04, 13:53
angeblich sind auch die NICHT einhändig öffenbaren, FESTSTELLBAREN folder, zum TRAGEN in der öffentlichkeit verboten (besitz ist erlaubt) Quelle: Jens Anso

svensk_kniv
24.08.04, 08:42
In der Öffentlichkeit, in Autos, die in der Öffentlichkeit herumfahren und in der Umgebung von Schulhöfen ist das Tragen von Messern und ähnlichen Gegenständen, bei denen der Einsatz als Waffe bei einem Verbrechen gegen Leben und Gesundheit von Menschen naheliegt, verboten. Tragen betrifft sowohl Tragen am Gürtel als auch versteckt in einem Rucksack.
Was natürlich die Frage aufwirft, wie man denn die Messer legal zum Ferienort transportieren soll, wenn man sie nicht im Auto haben darf.. wahrscheinlich im Gepäck.

Grüße, Daelach
Schweden
hi Daelach,

hier ein auszug aus dem original-knivlagen(messerrecht), der zusatz ist interessant:Knivlagen 2000-08-28
Lag (1988:254) om förbud beträffande knivar och andra farliga föremål
1 § Knivar, andra stick- och skärvapen och andra föremål som är ägnade att användas som vapen vid brott mot liv eller hälsa får inte innehas på allmän plats eller inom skolområde där grundskole- eller gymnasieundervisning bedrivs.
Förbudet i första stycket gäller inte, om föremålet enligt särskilda föreskrifter ingår i utrustning för viss tjänst eller visst uppdrag eller om innehavet annars med hänsyn till föremålets art, innehavarens behov och övriga omständigheter är att anse som befogat.
Stickvapen eller knivar som är konstruerade så att klingan eller bladet snabbt kan fällas eller skjutas ut ur sitt skaft (springstiletter eller springknivar) får inte innehas av personer under 21 år. Lag (1990:413).

das verbot gilt also nicht, wenn das messer teil einer "ausrüstung" ist, für gewisse dienste(feuerwehr...)benötigt wird oder der besitzer eine notwendigkeit der anwendung belegen kann.es ist also etwas offen formuliert und hängt 1.von den leuten ab, die das evt.kontrollieren und 2. von der fähigkeit des besitzers, eine notwendigkeit für´s mitnehmen des messers anzugeben.ein entsprechendes messer auf einer trekkingtour läßt sich sicher einleuchtend als (lebens)notwendig vertreten.

(med vänliga hälsningar)mfg

Tilo

Wotan
24.08.04, 12:10
Italien

War gerade dort im Urlaub und habe noch einen Nachtrag.

Gesehen in Venedig, in einem Schneidwaren Geschäft, zum verkauf:

S&W einhand bedienbar mit ~10 cm Klinge
Butter fly ebenfalls mit ~10 cm Klinge

Müssen also erlaubt sein - Oder ?

achlais
24.08.04, 20:05
Die Tatsache, daß Messer verkauft werden, heißt nicht automatisch, daß man mit ihnen auch rumlaufen darf. (Siehe Abschritt Italien)

Ich zitiere mich jetzt mal selbst vom Anfang des threads:
Bitte postet hier nur Wissen, Korrekturen oder Erfahrungen!Bitte für Mutmaßungen, Kommentare, Unmutsäußerungen usw. einen anderen thread nutzen oder eröffnen, sonst zerpflückt es langsam diese Sammlung.

Danke an alle die an dieser Sammlung mithelfen.

Servus achlais

crashlander
23.09.04, 08:58
Gerade zurück aus dem Urlaub in Schottland werde ich kurz meine Erfahrungen wiedergeben: Ich hatte nur ein normales Victorinox dabei und irgendwo im Rucksack ein Leatherman PST. Zusätzlich ein Victorinox StayGlow mit der Arc am Schlüsselbund. Probleme gabs nie, hab aber auch nicht mit dem Messer rumgewedelt oder so.
In Outdoorläden habe ich in der Auslage ausser Schweizer Messern und Tools nichts gesehen. Jedoch scheint für den schottischen Sgian Dubh/Dirk eine Ausnahme zu gelten, zumindest gab es ihn in mehreren Geschäften in Edinburgh und auf der Isle of Skye zu kaufen und ich habe auch ein-, zweimal einen Kiltträger mit Dolch in der Socke gesehen. Wird vielleicht ähnlich betrachtet wie der Jagdnicker in der Krachledernen auf dem Oktoberfest. Das konnte ich dieses Jahr nämlich auch schon einige Male beobachten.
Das ist natürlich nicht erschöpfend, aber zumindest mal ein Anhaltspunkt, wie man als Tourist klarkommt. Mit einem Schweizer Messer ist alles ok.
Ich habe allerdings schon vermisst, nicht mein neues fixed von Michael Jankowsky mitnehmen zu können :(

Hookshot
06.12.04, 14:00
Faustregel : die Klinge darf nicht länger als handbreit sein ! Das hat mir ein Madrid ein Stadtpolzist per Zeichensprache erklärt, bevor ich 4 lausige Stunden in einer Zelle im Polizeipräsidium verbringen durfte.Und ich habe sehr große Hände ! Achtung : nicht alles, was man im Schaufenster in Madrid sieht (große Bowies, Macheten etc) ist auch erlaubt.. Ist zwar schon einige Jährchen her, aber ich glaube nicht, Daß die Spanier liberaler geworden sind....

achlais
06.12.04, 16:56
Faustregel : die Klinge darf nicht länger als handbreit sein ! ...Ich bezweifle ernsthaft, daß in irgendeinem Land ein Gesetz existiert, in dem steht:
§1 Das mitgeführte Messer darf nicht länger als eine Handbreite sein.
§2 Als Referenzhandbreite werden die Handbreiten des Messerbesitzers, des kontrollierenden Polizeibeamten und des aktuellen Vorsitzenden der gesetzeinbringenden Fraktion addiert und durch drei geteilt.
§3 Sollte die Länge des Messers die Referenzhandbreite überschreiten, wird der Messerbesitzer für 4 Stunden festgesetzt und anschließend verurteilt, im deutschen Messerforum diese Erkenntnis zu posten ohne den Grundsatz dieses threads zu beherzigen: Hirn einschalten!

Bitte, bitte, bitte! Es wäre wirklich hilfreich, wenn in diesem thread keine Mutmaßungen oder Erfahrungen mit einzelnen Polizisten als Handlungsempfehlung verkauft würden.

Lieber hookshot, was gibst du dem Forum-User für einen Tip, der in Spanien in einer Gefängniszelle einsitzt und sich denkt: "Aber im Messerforum stand doch etwas von einer Handbreit."


Erst denken, dann posten. Bitte!


Servus achlais


PS. Und bitte jetzt in diesem thread keine Diskussion über den Sinn und die Bedeutung von "Faustregeln". Falls jemand den Zwang dazu verspüren sollte, bitte in einem anderen thread oder per E-Mail.

messerscout
06.12.04, 19:05
... Hirn einschalten! ...

... Erst denken, dann posten. Bitte! ...


Servus achlais





Netter Tonfall, gefällt mir ...

Gib doch mal in der Suche "handbreit" ein und lies´ was dazu schon alles gesagt wurde (sogar dieser Thread hat das Thema schon behandelt ...).

Ich behaupte nicht, dass das alles richtig oder verbindlich ist - vielleicht ist hookshots Erfahrung aber auch ein Indiz dafür, dass in südlicheren Gefilden die ein oder andere Angelegenheit DOCH "Pi x Daumen" gehandhabt wird (möglicherweise sogar auf einer rechtlichen Grundlage, wie immer die aussehen kann).

Auf jeden Fall kein Grund, gleich so giftig zu werden.

Beste Grüsse,

Messerscout

(kann gerne gelöscht werden, wenn's hier stört - musste aber mal gesagt sein)

achlais
06.12.04, 20:49
Messerscout, ich glaube, du weißt sehr gut was gemeint ist.

Der Titel des threads ist "Messer-Bestimmungen in anderen Ländern". Er soll, wie oben gesagt und wie jeder herauslesen kann, eine Sammlung sein von Regelungen aus möglichst offiziellen Quellen.
Er soll keine Sammlung sein von Mutmaßungen oder fraglichen Schlußfolgerungen.

Wenn oben steht, daß Messer in Italien wohl erlaubt sein müssen, weil es sie dort zu kaufen gibt oder daß als Faustregel in Spanien am besten die Handbreite dient, ist das der Intention dieses threads nicht dienlich. Das ist doch in Ordnung, oder?
Wenn sich jemand diesen thread von oben bis unten durchliest, kommt er auch von alleine darauf.
Ich hab nichts dagegen und diskutiere gerne mit, wenn über die Bedeutung der Maßeinheit Handbreite und deren Anwendung im praktischen Leben bei den Polizisten unserer Welt nachgedacht wird, aber doch bitte nicht in diesem thread.
Soviel zum Inhalt.

Mein Tonfall und die Wortwahl ist bewußt so gewählt, damit spätere Leser, die die feinen Nuancen und die Quintessenz des Vorhergeschriebenen nicht erkennen, es auch verstehen, weil es einfach etwas deutlicher gesagt wird.
Der Zweck ist, ich möchte deutlich machen, daß der Nächste überlegt, ob es sinnvoll ist an dieser Stelle zu posten, daß er von einem Pariser Metro-Kontrolleur erfahren hat, in Frankreich seien nur Opinels und Laguiols immer und überall erlaubt, weil sie aus französischer Produktion stammen.
Er kann uns dies ja mitteilen, aber eben nicht hier, sondern an anderer Stelle im Politik & Recht-Forum.

Ich hoffe das ist jetzt deutlich geworden.

Im Übrigen bin ich dir wirklich dankbar, daß du meiner Bitte
Bitte postet hier nur Wissen, Korrekturen oder Erfahrungen! Also keine Kommentare, Unmutsäußerungen usw.nachgekommen bist.

Falls jetzt noch jemand der Meinung ist, ich hätte ihn zu hart angefaßt oder daß die Handbreitenregelung sehr wichtig sei, wäre es wirklich sehr nett - ich wiederhole mich gerne - wenn wir das woanders diskutieren würden.

Servus achlais


PS: messerscout, hookshot, wotan ich habe nichts gegen euch. Ich möchte nur ein bisschen Ordnung halten.

pitter
07.12.04, 10:48
Wenn oben steht, daß Messer in Italien wohl erlaubt sein müssen, weil es sie dort zu kaufen gibt oder daß als Faustregel in Spanien am besten die Handbreite dient, ist das der Intention dieses threads nicht dienlich. Das ist doch in Ordnung, oder?

Siehs andersrum. Ich kennst halt für Italien: Egal was erlaubt ist, wenn Du in der Öffentlichkeit - Im Wald und auf der Heide ists was anderes - mit einem Messer agierst, das über ner Handbreit gross ist, kann Dir die Polizei Probleme machen. Und die interessieren sich nen Kehrricht, was im italienischen WaffG steht, das Ding ist günstigstenfalls weg - darfst ja gerne mal mit einem Polizisten drüber diskutieren ;) Das ist common sense aller mir bekannten Italiener, und das sind nicht wenige. Offenbar ist die "Regel" ins Hirn einzementiert.

Für mich ist die Reihenfolge.

Erstmal wissen was tatsächlich die gestzliche Lage ist, und sich dann schlau machen, wie die Praxis aussieht. Das eine ist nichts ohne das andere.

Grüße
Pitter

achlais
07.12.04, 20:59
Wir sind alle einer Meinung. Trotzdem diskutieren wir aneinander vorbei.

Am Anfang habe ich ja geschrieben:

Nicht nur im Inland sondern auch im Ausland gilt Hirn einschalten !!
Die Entscheidung ob man Aufsehen erregt und dann evtl. durchsucht wird, trägt man selbst. Die eigentliche Entscheidung, ob ein Messer erlaubt ist oder nicht, trägt wahrscheinlich überall auf der Welt der Polizist, den man auf sein Messer aufmerksam gemacht hat.
Fazit: Messer-Tragen erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl und Verantwortungsbewußtsein. ÜBERALL!"Und HankEr hat ja etwas weiter unten geschrieben:

Wer weitestgehend auf Nummer sicher gehen will, der begnügt sich mit einem Clipit ohne agressives Aussehen und Bezeichnung, sowie eine Klingenlänge < Handbreit oder einem klassichen Taschenmesser (schweizer, Case, ...) ...
Damit ist meiner Meinung nach ausreichend klar, daß man vorsichtig zu sein hat und lieber etwas kürzer tritt bzw. etwas kürzeres wählt. Und dies speziell überall dort, wo man nicht mit einem Gesetzestext wedeln kann oder will.

Wenn dann trotzdem Aussagen erscheinen wie:

"Italien ... in einem Schneidwaren Geschäft, zum verkauf: ... ~10 cm Klinge ... Müssen also erlaubt sein - Oder ?"
"Spanien ... Faustregel : die Klinge darf nicht länger als handbreit sein !"

dann möchte ich das halt korrigieren bzw. relativieren. Und ich möchte versuchen zu verhindern, daß mehr solcher Aussagen hier erscheinen, weil ich die Wahrscheinlichkeit verringern will, daß jemand hier schlampig querliest und diese Aussagen als Handlungsempfehlung ansieht.

Servus achlais

sbulazel
15.01.05, 14:14
Also demnach sollte die Klinge ( auch der Teil der nicht scharf ist ) kürzer als 3 Zoll sein. Ein Zoll ist glaub ich 2,54 cm.
Also nicht länger als 7,5 cm Klinge.

Übrigens sollte es kein "Combat Knife" sein, also kein Rambo oder anderes militärisches Kampfmesser.

Ich persönlich würde allerdings nur nen Schweizer mitnehmen, damit ist man in den meisten Fällen auf der sicheren Seite, weils halt jeder kennt, z.B. aus MacGyver Filmen und der ist ja bekanntlich auf der guten Seite. :D

Hallo,
eine Frage hätte ich noch: hat jemand eine Ahnung, wie Tools mit ggf. mehreren "Klingen" behandelt werden? Konkret: bei meinem nächsten England-Urlaub hatte ich vor mein Leatherman XE6 mitzunehmen (NICHT im Handgepäck), welches ja neben einer "normalen" Klinge auch eine gezahnte Klinge, eine Schere und ebenfalls eine (relativ) spitze Zange integriert hat...

Insgesamt sind die Berichte über die Gesetze in GB ein echter Schock für mich!

Danke & Grüße, Sascha

DER SCHARFE LUPO
15.01.05, 15:31
Hallo Jungs,bei den vielen Ländern geht mir Tschechien ab,wäre für mich sehr informativ da ich mich oft in diesem Land aufhalte(Wandern,Campen,Langlaufen)
Grüße Lupo :steirer:

achlais
16.01.05, 02:06
@Der scharfe Lupo: Wenn Du nach oben scrollst, wird Du Tschechien finden, da bin ich mir ganz sicher.

@sbulazel: Siehe bitte auch oben. Tools haben Klingen. Klingen sind spitz bzw. scharf und damit KANN man nach der momentanen Praxis ernsthafte Schwierigkeiten kriegen.

Bitte für Diskussionen zu diesem Thema: Suchfunktion oder neuer thread.

Servus achlais

ZaphodBee
10.03.05, 16:03
in der Toskana , San Gimignano, entdeckte ich einen Laden unmittelbar in der "Touristenmeile" der das komplette Microtech Programm führte, und ebenso Wurfsterne, Würgehölzer, Tonfas, etc zum Verkauf anbot..im Schaufenster.

Vor 10 Jahren kaufte ich in Italien eine Soft Air Glock, ebenfalls in einem Laden, dessen Besitzer leidenschaftlicher Paint-Baller war/ist, und als ich das nächste Jahr wieder hinfuhr war die natürlich dabei. Bis zur Grenze jedenfalls, dort hielt man mich auf der italienischen Seite 2 Stunden lang fet, zerlegte mein Auto, jagte den Hund durch und guckte dann blöd, weil ich scheinbar wirklich kein Terrorist bin, und nirgendwo steht daß eine Soft Air in Italien verboten sei. WOhlgemerkt, meine war am Lauf auch noch rot eingefärbt, wie das in Italieen für Spielzeugwaffen sein muß. Weiterreisen ließ man mich nicht, ich mußte die Glock erst in Kärnten in einem Schließfach deponieren.

Am Urlaubsort angekommen erzählte ich das Mauro, dem Verkäufer, und einigen anderen anwesenden "aktiven" Kunden. Sie wollten mit erst net glauben, und dann entschieden sie siech dafür, daß ich es scheinbar mit Verrückten zu tun hatte.

Wie man sieht scheint in Italien sehr viel "Auslegungssache" zu sein, zumal zu diesem Zeitpunkt schon dort überall vollautmatische Soft Airs angeboten wurden, die hier illegal waren.ECHTE MESSER konnt ich aber sonderweise damals nirgendwo finden, dafür eine Unzahl Plastikkopien der legendären Ka Bars und anderen Kampfmesser.
Selbst wenn dort mittlerweile automatische Katanas legal sind muß man damit rechnen ziemlichen Idioten in die Hände zu fallen, die beim Anblick eines BRD Ausweises beginnen durchzudrehen. Wenn dann auch noch ne Fussballmeisterschaft mit Italien und der BRD im Finale is (wie damals glaub ich) ists vermutlich besser man reist nackt ein.

Almi
10.03.05, 18:25
Hoffentlich habe ich nix überlesen, aber zu Tunesien habe ich hier nix gefunden (Forensuche wurde benutzt).

Auf der AA-Seite steht nur: "Verbot von Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen."

Ich wollte gern das Monochrome mitnehmen, hat jemand Erfahrungen?

Danke.

keyplus88
11.03.05, 12:00
Ich wollte gern das Monochrome mitnehmen, hat jemand Erfahrungen?


Tja, mit verbindlichen Gesetzestexten kann ich leider nicht aufwarten, nur mit Erfahrungswerten.
Bei Aufenthalten in Tunesien während der letzten Jahre (1997-2004) hatte ich immer feststellbare Messer am Mann.
Habe mich auch mit Einheimischen über Messer ausgetauscht und dabei folgende Beobachtungen gemacht:
1. Die Tunesier halten sich beim offenen Gebrauch ihrer Taschenmesser ganz dezent zurück. (Was in Anbetracht der hohen Polizei-/Militärpräsenz auch durchaus vernünftig ist.)
2. Es dominieren nicht-feststellbare Modelle a la DOUK-DOUK.
3. Was für den Einheimischen gilt, hat für den (offenkundigen) Pauschaltouristen nur bedingt Bedeutung. D.h. im Regelfall interessiert es niemanden, was Du so mit Dir rumschleppst. Die Behörden haben zwar ein scharfes Auge, was Terrorismus/Drogenhandel betrifft, fassen Touristen jedoch nicht als lohnendes Zielobjekt auf.
4. Nachdem mit "Taschenkontrolle" in der Regel nicht zu rechnen ist, kann am Taschenmesser auch niemand Anstoß nehmen.
Ich persönlich beschränkte mich zuletzt auf ein nettes kleines OPINEL Nr.6, das ich ganz offen in einem Lederetui um den Hals trug. Bin nie darauf angesprochen worden, egal ob in Touristengebieten, in Zentraltunesien oder bei Polizeikontrollen.
Ich denke, wenn Du ein EDC in dieser Kategorie wählst (und das Monochrome darf man da wohl getrost dazurechnen), glaubt Dir jeder, daß Du Dein Messer einzig und allein zum Dattel-aufschneiden brauchst.
Tunesien ist ein tolles Land mit irrsinnig netten Menschen, und mit einem Lächeln im Gesicht, ein paar Brocken "Reise-Tunesisch" und respektvoller Behandlung ist selbst mit Ordnungshütern klarzukommen, die vielleicht einen schlechten Tag haben...

Der_Penner
11.03.05, 13:18
Belgien:

(Quelle: www.moniteur.be (Föderaler öffendlicher Dinst der Justiz) und www.belgiquelex.be (etwas übersichtlicher mit besserer Suchfunktion und gleichem Inhalt))

------------------------------------------------------
Sont rangées dans la catégorie des armes prohibées, les armes du type instruments en forme de poignard pouvant être utilisées comme couteaux à lancer.

Heißt soviel wie: In der Kategorie der Verbotenen Waffen sind einzuordnen, Waffen in Dolchform, die als Wurfmesser verwendet werden können.
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Wie alles in Belgien, nicht eindeutig, somit könnten Dolche (Messer mit 2 Schneiden) und auch Wurfmesser verboten sein, oder nur Messer mit beiden Eigenschaften.

An dieser Stelle hoffendlich bald mehr, aber wie wir das kennen, Gestze/Gesetzestexte sind nur mal so aufgebaut und sortiert, dass der normale Mensch sie nicht interpretieren kann oder nicht finden kann.

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EDIT: (1961-01-30) ARRETE ROYAL classant les couteaux à lancer dans la catégorie des armes prohibées.

Königlicher Erlass (1961): Wurfmesser werden in die Kategorie der verbotenen Waffen klassiert.
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:irre: EDIT: Wurfmesser, Wurfsterne, Nunchaku, Schleudern mit einer Energie von mehr als 1582J, Bomben und Granaten, Anti Personen Minen gelten in Belgien als verbotene Waffen. (also lasst euer "Materiel" zu hause :hmpf: ) :irre:
Schusswaffen sind anmeldepflichtig :p

Weiteres über Messer war nicht zu finden. Also vorläufiges Ende meines Beitrages.

Vielleicht werde ich micht mal mit der "Einheimischen" Polizei in verbindung setzen, aber die wird wohl noch weniger wissen. Nen Bekannten haben sie wegen einem Schweizer Mulititool dumm angesprochen :(
"Eigenes ermessen des Beamten" (wie weiter oben gelesen) ist sowit möglicherweise Geltendes Gesetz und der Bürger immer der dumme. Bitte verurteilt mich nicht wegen diesem Satz, aber es war nichts klar regelmentiertes zu finden! Möge die Polizei mir vergeben.

wipa
07.04.05, 13:53
Hallo
Ich habe hier ein kleinen text geschrieben, in Englisch weil mein deutsch nicht so gut ist. Dass ist der neue law in Dänemark.

In Denmark we have a law against weapons and this includes knives.

Our law is very restrictive and the penalty is very high. First time 400 Euro, second time 800 Euro and third time jail.
The law is based on a word – creditable – and it is the single commissioner of police who interpreter the word creditable.

An extract of the law text regarding knives is:

“On public places, educations places, youth clubs and similar places (that’s includes your car) it is forbidden to carry knives or sheath knife, unless it linked to your occupation, to hunting, to angling or sport or has an another creditable purpose. Folding knives with an blade length on max. 7 cm and can not be fast lock in open position is not included.”

All knives with an blade length over 12 cm is forbidden but if it is to hunting, angling or has an another creditable purpose you can use it, but only on the places where the hunting and so on is been hold. All the others knives are forbidden, that’s includes one hand opener folding knives, gravity knives, automatic knives, cane swords, push daggert, Bali songs, throwing knives (It is forbidden to own, buy, use or carry them).

You can collect historical weapons and knives (not one hand opener folding knives, gravity knives, automatic knives, cane swords, Bali songs, throwing knives) but you need then a collector license from the police department.

This is a very short version.


Viele Grüsse aus Dänemark

Willy

Dänische Messermacher Guilde.
www.knivforeningen.dk

Lawyer
16.06.05, 08:03
Ich bin Jurist aus Prag und hiermit bestätige ich, dass es in der Tschechischen Republik keinerlei Hindernisse gibt, was die Anschaffung oder Tragen der Messer, Schwerte und anderen kalten Waffen betrifft.

Diese Regeln gelten für allerlei Messer ohne Unterschiede, Springmesser, Kampfmesser, getarnte Messer usw. usw.
Messer als solche werden verständlicherweise nicht als Bedrohung der Gesellschaft empfunden, die Gesetzgeber befassen sich (fruchtlos) eher mit den viel gefährlicheren Schusswaffen.
Keine weitere gesetzliche Beschränkungen sind geplant in dieser Richtung.

Einzelne Institutionen können den Eintritt der bewaffneten Personen beschränken, so ist z .B. Eintritt in die Verwaltungs- oder Justizgebäuden mit Schusswaffen oder mit grösseren Messern verboten - die Folge ist aber nur, dass das Messer dem Besucher beim Eintritt abgenommen und später wieder zurückgegeben wird. Das kann (nicht muss) geschehen auch beim Eintritt in die hier schon erwähnte Discos, sportliche Veranstaltungen usw. Es handelt sich hier um ein freiwilliges Abkommen zwischen dem Eigentümer und dem Besucher, der ja nicht gezwingt wird, die abgegrenzten Räume zu betreten.

Ich muss gestehen, dass die Vorschriften der einzelnen Länder aus meiner Sichtpunkt eher lächerlich erscheinen...

X-cuse
20.06.05, 22:18
Slowenien:

auf der HP des auswärtigen Amts ist folgender Hinweis zu finden:
"Zum 07. Januar 2001 wurde das slowenische Waffenrecht verschärft. Die Ein- und Durchfuhr von sogenannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel etc.) ist – auch nach EU-Beitritt - strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird."

ob nun aber von einer "Waffe" im Sinne des deutschen WaffG's gesprochen wird, oder im Sinne des slowenischen, ist mir nicht ganz klar...
hat jemand da nähere Informationen?

xyored1965
11.08.05, 01:19
Hallo allerseits,

Auch in der aktuellen Ausgabe vom Messermagazin ist ersichtlich, dass Luxemburg nicht unbedingt ein Paradies in der Hinsicht ist, dass man alle möglichen Messer mit sich rumtragen dürfte ... Gesetzgebung ist diesbezüglich wohl etwas etwas kleinlich ausgefallen.

Dennoch : für Sammler sieht die Lage dann aber wieder völlig anders aus :

Es gibt hierzulande tatsächlich die Möglichkeit, soweit alle Messer ordnungsgemäss als Sammlerobjekte anzumelden, und somit darf man die Messer dann auch legal besitzten, allerdings die nach Gesetz nicht legalen Teile dürfen anschliessend das Heim auch nicht mehr verlassen...

Ich bin nach 8 Monaten Hin und Her nun seit kurzem legaler Besitzer auch nicht legaler Messer geworden von unter anderen auch Butterflyes (Benchmade, Cold Steel's, andere werden folgen) , Auto's aller Klassen, Dolchmesser mit beidseitigem Schliff usw. , die Anmeldung wurde genehmigt, Freude total !

Dies sicherlich im Sinne eines "Nur-Sammlers" , Anwendern von Messern dürften mit dieser Möglichkeit eher schlecht leben können ...

Eher unverständlich :
Um ein Messer überhaupt anmelden zu können, muss man es vor Anfrage zwecks Anmeldung bereits besitzten. Anmeldung im Voraus (also erst anmelden, dann kaufen) nicht möglich !!!
Nachdem eine Anmeldung aber Monate dauert : Man muss folglich ein nicht legales Messer während Monaten illegal besitzten, bevor selbiges durch eingewilligte Anmeldung erst legal wird !!!

Sollte Einwilligung nicht erfolgen, also keine Besitzgenehmigung erteilt werden, droht sogar eine Beschlagnahmung : Messer futsch, Kaufpreis futsch, also irgendwie jedes Mal Spannung mit ungewissem Ausgang ...

Ich kann als Nur-Sammler aber recht gut mit dieser Reglung leben,
Freundliche Grüsse,
Serge

Polarfuchs
28.10.05, 10:20
.....waren für mich interessant, wollte mir schon ein nichtfeststellbares Victorinox für die Bahnreise nach Venedig kaufen. Dachte allerdings eher die Bestimmungen für den Transit durch die Schweiz. Schaue hierzu ins Forum und stelle mit Schrecken fest, dass Italien das größere Problem sein dürfte. (Asterix hatte recht. "Die sp... die Römer.) Wir fallen zwar mit aller Wahrscheinlichkeit durch das Kontrollraster jeglicher Polizei, aber trotzdem.... . Zudem will ich meinen Apfel ja nicht auf der Toilette schälen!

Da noch eine gewisse Unklarheit blieb, googelte ich ein wenig. Ich stieß auf einen interessanten Artikel mit Übersichtstabelle für etliche Länder. Der Artikel heißt "Mit Messer auf Reisen" erschienen im Messermagazin. Gut und verständlich geschrieben, auch für Italien.

Denke, dass ich mir das Magazin auch mal in Papierform gönnen sollte.

Somit eine gute Reise für alle...... und ich esse meine Äpfel wieder mit Schale, ist ja eh gesünder.

:irre:

surfer
28.10.05, 13:17
das mit Spanien und der handbreiten Klinge stimmt... ist aber nur ne Faustregel, generell gilt nicht länger als 11cm Klinge.
Aber wenn Du von der Guardia Civil angehalten wirst und der Chef kleine Hände hat, würde ich trotzdem wohl nicht viel argumentieren.........
Ich trage so 8-9cm mit mir rum, also auf der sicheren Seite.

Flaming-Moe
04.01.06, 08:27
Kennt jemand die Bestimmungen für die üblichen Karibik-Staaten?
Kuba, Dominikanische Republik, usw.???

teoretic
10.03.06, 11:25
ich fahre im sommer nach rumänien wandern - gibt es dort irgendwelche restriktionen? - habe nirgends etwas gescheites dazu gefunden...

danke im voraus,

t.

gast
11.03.06, 16:53
Schweden

Zitat aus einem vorigen post:
"Erlaubt sind alle feststehenden Messer (allerdings würd ich als Gegenstände des Alltags getarnte Messer nicht dazu zählen vorsichtshalber), Schwerter, Äxte, und auch Bogen (nicht aber Armbrüste)."

Hallo
Anbei eine Korrektur zu obigem Zitat: Das Mitführen von Schwertern in Schweden ist nicht erlaubt !
Führt zwangsläufig zu einem Aufenthalt hinter (Achtung Wortwitz :irre: )
schwedischen Gardinen.


Ansonsten gehen Schweden recht arglos mit Leuten um,die bei einer Trekkingtour ein Fahrtenmesser sichtbar tragen,das machen sie ja selber auch.
Wer aber meint,unbedingt ein Messer a la Crocodile Dundee dabeihaben zu müssen... ... selbst schuld...

Tragen bzw. Führen: Im Allgemeinen bekommt man mit Taschenmessern,Tools oder feststehenden Messern um die 10-15cm Klingenlänge keine Probleme.
In der näheren Umgebung von Kindergärten,Schulen o.ä. ist das Tragen verboten(Ausnahme:Privatgrundstücke)

Fixed aber besser nur im Wald oder bei Wanderungen sichtbar tragen,ansonsten im Rucksack,wenn man ohne Pkw unterwegs ist.
Innerhalb von Städten ist das tragen/führen von Fixed verboten.
(ab ins Auto oder auf dem Campingplatz lassen.Ein Taschenmesser wird IMO akzeptiert.)
Kontrollen wie z.B. in Norwegen finden nicht statt.
Auch bei Kauf eines schwed. Messers in der Stadt bekommt man keine Probleme(Rechnung dabeihaben und wegpacken-s.o. )

Was Hieb- und Stichwaffen betrifft,die auch noch einen anderen Gegenstand vortäuschen:Wie bei uns verboten!
Springmesser: Dürfen ab 21 Jahren erworben werden - zum Thema "Tragen/Führen" äußert sich das schwed. Waff.-Ges. nicht eindeutig,im Zweifelsfall:lieber zuhause lassen.
Beidseitig geschliffene Dolche:Siehe Springmesser
Karambits:Aufgrund der Klingenform verbunden mit dem Griffring als Waffe angesehen - wird namentlich zwar nicht im Waff.-Ges. erwähnt,aber von der Polizei als solche eingestuft.
Mit selbiger sollte man nicht unbedingt diskutieren.

Kleines Update,da ich mittlerweile schon länger hier wohne:
In Städten wird zunehmend das "legal reason"-Prinzip angewendet,wenn man,nachdem man auffällig geworden ist,mit einem Messer erwischt wird !!!
Im Zweifelsfall wird sowas teuer.
(Für den Normaltouri eigentlich unwichtig,aber als Messerfan gut zu wissen... ;-) )

Trotzdem allen,die hinfahren:Schönen Urlaub! :super: :)

Gruß Rolf

Cato
24.03.06, 08:03
gibts es schon nähere info zu ungarn? auch wie das mit oc spray so ist würde mich interessieren.

Eine ziemlich übersichtliche US-Sammlung:
http://www.thehighroad.org/library/blades/knifelaws.html

schursch
13.04.06, 09:26
Wer kann mir eine gesicherte aussage geben?

ist der besitz von OTFs (evtl. unter bestimmten voraussetzungen) in den niederlanden erlaubt?? ich habe das PDF (messermagazin) am anfang des threads sowie beträge bzg. holland studiert, aber eindeutige aussagen konnte ich keine finden.

ich meine aber nicht das tragen oder mitführen von OTFs sondern wirklich nur den besitz (bzw. in der folge natürlich auch den handel).

hintergrund: ich lebe in österreich, besitze legalerweise einige OTFs und habe anlässlich von verkaufsinseraten hier im MF schon zweimal anfragen von potentiellen käufern aus den niederlanden erhalten. ich möchte den käufer ungern zurückweisen, nur auf basis einer vagen information. im zweifelsfall muss ich das allerdings :( .

falls wer mehr weiss, bitte um info!

herzlichen dank!
bernd

Ernst-R
13.04.06, 13:48
Wer kann mir eine gesicherte aussage geben
Gesicherte Aussagen macht noch nicht mal der Minister... Aber:

Das "Wet wapens en munitie" (WWM) von 5.vii.1997 verbietet (Kat. 1) "stiletto's" und "valmessen" unter bestimmte Voraussetzungen, und ausserdem Faltmesser mit mehr als eine Schneide oder Gesamtlaenge (geoeffnet) groesser als 28cm.

Im "Regeling wapens en munitie" wird ein "stiletto" definiert als ein Faltmesser dessen Klinge nach Entriegelung seitlich aus dem Griff heraus gebracht wird, und ein "valmes" als ein Messer dessen Klinge durch eine Entriegelung, oder eine Schleuderbewegung rechstaendig aus dem Griff hervorgebracht wird.

Man koennte also OTF als "valmes" bezeichnen, obwohl im taeglichen Sprachgebrauch "valmes" ein Fallmesser bezeichnet.


Das heisst, dass OTFs verboten sind (Kat.1) falls die Klinge
mehr als eine Schneide hat, oder
>=7cm lang und <=14mm schmall ist, oder
>=9cm lang ist, oder
ein Parierelement hat

Waffen der Kategorie 1 duerfen nicht eingefuehrt werden.
Falls du sicher sein moechtest, kannst du die Douane fragen.

Ausserdem verbietet die Niederlaendische Post den internationalen Versand von (Unterteilen von) "Handwaffen". Was Handwaffen sind, wird nicht definiert, nur werden Beispiele gegeben: z.B. Klappmesser... Also besser nicht versenden durch die Post/TNT.

http://wetten.overheid.nl/
http://www.infopolitie.nl/wet/wwm/index.php
http://www.tpgpost.nl/business/internationaal/verzendvoorwaarden/verboden_goederen/index.jsp
http://www.douane.nl/

Ernst

+Lucky70+
18.04.06, 22:30
Polen?

Ich fliege im Mai für einige Tage nach Polen und möchte auch dort auf mein Endura nicht verzichten. Kann es dort zu Problemen kommen?

Es wäre nett, wenn jemand genaueres wüsste.

Danke!


Gruß
Chris

ex Vento
06.05.06, 21:16
Gibts, bis auf den Erfahrungsbericht weiter oben, noch Aussagen zu Tunesien. Werde da in Oktober/November ne Woche verbringen.

ttt
07.05.06, 12:10
bei mir steht heuer portugal an - hat jemand infos?

danke.

Veetec
25.05.06, 11:46
Wie sieht das denn nun mit SAK´s in Schweden aus in der Öffentlichkeit? In Dänemark scheinen die ja völlig legal zu sein, wenn man nicht gerade zu einem Fußballspiel, in die Disco oder ähnliches damit will, aber aus den Texten zu Schweden geht das aus meiner Sicht nicht klar hervor.

Sorry falls ich nur "Tomaten auf den Augen" haben sollte und es irgendwo steht, aber da ich evtl. im Juli nach Schweden fahre, würde ich das gerne ganz genau wissen.

gast
25.05.06, 13:34
@ Veetec: Guckst du bei Post#54,hab ich bezüglich deiner Frage grad geändert.

Gruß Rolf

Oliverk
24.06.06, 18:03
Hallo!

Ich habe eigentlich gehofft, hier weiß jemand was über das Recht in Ungarn. Hoffentlich kommt die Info noch (ist ja wohl unterwegs, wie ich gelesen habe).

ex Vento
01.07.06, 14:41
Wie sieht das denn nun mit SAK´s in Schweden aus in der Öffentlichkeit? In Dänemark scheinen die ja völlig legal zu sein, wenn man nicht gerade zu einem Fußballspiel, in die Disco oder ähnliches damit will, aber aus den Texten zu Schweden geht das aus meiner Sicht nicht klar hervor.

Sorry falls ich nur "Tomaten auf den Augen" haben sollte und es irgendwo steht, aber da ich evtl. im Juli nach Schweden fahre, würde ich das gerne ganz genau wissen.

Ich vermute mal, ein SAK ist so ziemlich das einzige Messer, welches so ziemlich überall geduldet ist. Aushamen sind näturlich Flugzeug, öffentliche Veranstaltungen, Discos und ähnliches.

Oliverk
09.07.06, 14:27
So, ich hab's inzwischen rausgefunden. Hier also die Rechtslage für Ungarn:

- Es ist nicht erlaubt Messer über 8 cm Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu tragen.

- Springmesser dürfen generell nicht getragen werden, unabhängig von der Klingenlänge.

- Teleskopschlagstöcke, Tonfas und Elektroschocker sind auch verboten.

- CN/CS/Pfefferspray bis 20 mg sind erlaubt.

- Polizisten kennen nicht unbedingt das Gesetz.

ex Vento
03.08.06, 21:51
Hat noch wer Infos zu Portugal?

ttt
04.08.06, 17:09
eigentlich nicht (hab ja selbst schon danach gefragt). :confused:

aber ich hatte dort im vorigen monat kein problem mit meinem military. :rolleyes:

gruss thomas

frederikson
05.03.07, 15:06
Hallo zusammen

also ich fliege in 2 wochen nach prag und ich verzichte sehr ungern auf mein crkt m16-13 habe mir auch den threat durchgelesen von dem tschechischen anwalt, das es keine einschränkungen in tschechien gibt für das tragen von messer, aber gibt es nicht probleme mit dem flughafen in deutschland? auch wenn ich das messer in den koffer also nicht ins handgepäck packe ? meint ihr lieber auf das messer verzichten als es zu riskieren nie wieder zu sehen?
danke
frederikson

Padde
05.03.07, 15:45
Also ich habe jedes mal wenn ich in Urlaub(Türkei, Tunesien, Griechenland u.s.w) fliege 2 Klappmesser dabei. Meistens ein mini Grippi und ein Salt 1. die Messer sind im Koffer und ich hatte noch nirgends Probleme. Darfst halt nur nix im Handgepäck oder am Mann haben. Im Koffer solltest du keine Probleme bekommen.
Schönen Urlaub

Gruss Patrick

Paco
28.03.07, 11:11
Konnte jemand etwas über Portugal in Erfahrung bringen?
Gruß Paco

Elmer Keith
03.07.07, 10:16
Was gibt es denn wirklich aktuelles zum Thema: Messer in den Niederlanden? Ist das Schweizer Taschenmesser erlaubt oder kann ich es wagen, ein Klappmesser mit Arretierung und 8 cm Klingenlänge mitzunehmen? Möchte dort ungerne einsitzen. Ich sage es mal mit Thanner: Ich habe Rotterdam nicht bombardiert.

willy grey eyes
03.07.07, 13:09
USA - Messerbestimmungen

Hallo zusammen,

das nachstehend genannte Taschenbuch ist über amazon Deutschland
zu beziehen, wobei der Stand August 2006 natürlich nicht aktuell ist.
Aber für den leidenschaftlichen Messer(Bücher)-Sammler, sicherlich
nicht uninteressant.

Knife Laws of the Fifty States:
A Guide for the Law-Abiding Traveler von David Wong von AuthorHouse (Taschenbuch - 30 August 2006)

Schnittige Grüße
Willy Grey Eyes

www.willy-grey-eyes.de

the_gamer51
03.08.07, 14:32
Spanien:
Noch keine Antwort auf die Anfrage an die Botschaft (Bis jetzt 7 Anfagen an unterschiedliche Stellen. NULL Reaktion).

Hilfreicher Thread hier (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=26106).
Weiterer Thread hier (http://www.messerforum.net/forum/showthread.php?s=&postid=44209#post44209) .



Portugal:
Anfragen an die Botschaft unterwegs (Bis 1.9.04 noch keine Reaktion).

Spanien:
Aus eigener Erfahrung weiss ich dass das mitfuehren von Messern in oeffentlichen Regionen verboten wurde jedoch alle Arten von Messern erlaubt sind, deren Klinge kleiner als 11cm gross ist, aldernfalls wird das Messer (leider) konfisziert.

Portugal:
Ich denke in Portugal gillt das gleiche, da dort an jeder Ecke Balisong-Messer (Butterfly) zu kaufen sind und, nachdem ich sie ausgemessen habe, keines von ihnen groesser als 10cm ist. Ausserdem hat man mir gesagt, dass das mitfuehren von messern oeffentlich verboten ist.

Messerneuling07
04.08.07, 11:48
Wird zwischen seitlich halbkreisförmig ausfahrenden und gerade ausfahrenden Springmessern unterschieden?

Benni
04.08.07, 12:21
Moin, weiß jemand wie's in Lettland auschaut? In dem Fall F1, S1 und Opinell 7, 8 und CRKT M16-01K.

Thx schonmal!

khyal
26.09.07, 00:32
Hi All,

ich nehme mal an, ein Wurfmesser als Geschenk nach Brasilien mitzunehmen ist kein Problem, da da ja jeder 3. mit ner Machete rumrennt ?

Gruss

Khyal

Magnumbullet
27.02.08, 14:52
Moin, Moin,
ich kann aktuell leider nicht`s beitragen.
Da ich für den Sommer jedoch eine Reise nach Jordanien geplant habe, würde mich natürlich brennend die dortigen Bestimmungen zum Thema Messer interessieren.

Viele Grüsse aus HH

Rebell
28.02.08, 16:22
Hallo

Mal ne Frage zum Schweizer Waffenrecht. Habe ich das jetzt richtig verstanden. Einhandmesser dürfen gekauft aber nicht geführt werden?
Zweischneidige Dolche sind unter 30cm Klingenlänge verboten zu führen oder GANZ verboten, wie z.B. ein Böker Appelgate oder ein Mark 2:confused:???? Wie sieht es mit feststehenden Messern aus die einseitig geschliffen sind wie jetzt ein SOG Bowie oder ein Rambo Style Messer mit Rückensäge?

hydrou
28.02.08, 17:11
Aus aktuellem Anlass interessiere ich mich für Erfahrungen bez. Messer Führen und Mitnehmen auf einer Rundreise durch China. Die letzten Infos, die ich gefunden hatte, sind inzwischen doch schon etwas älter und z.T. widersprüchlich. Vll. war ja einer aus dem Forum hier erst vor kurzem dort und kann etwas aus seinem Erfahrungsschatz beisteuern.

Rebell
28.02.08, 19:06
Eventuell werde ich irgendwann in die Schweiz ziehen, deswegen müßte ich das wissen. Ich will keinen Ärger bekommen wegen sowas. Kann mir jemand weiterhelfen ich raff das schweizer Waffengesetz bezüglich echt nich so ganz. Sind jetzt die aufgezählten Messer komplett verboten oder nur das öffentliche Tragen?????

specops11
28.02.08, 20:21
Hallo Rebell,

zum Glück tritt die Schweiz ab 1.11.2008 dem Schengen Abkommen bei. Dadurch ist die Schweiz verpflichtet ihr extrem strenges Wafenrecht zu lockern und den umliegenden Ländern (wie DE und AT) anzupassen. das heisst im Klartext, bis auf wenige Ausnahmen (Dolche und Springmesser) gelten Messer ab 1.11.2008 ind er Schweiz nicht mehr als Waffen und dürfen frei getragen werden (natürlich nicht zu einem Fussballspiel, Rockkonzert etc., aber das ist ja in DE auch schon so). Zusammengefasst gibt es also ind er Schweiz eine grossen waffenrechtliche Liberalisierungswelle was für uns Messerfreudne natürlich positiv ist.

Rebell
28.02.08, 20:38
Hi!

Naja ich habe immer gehört, das Schweizer Waffenrecht ist viel lockerer als das Deutsche! Zumindest was Schusswaffen betrifft. Aber in Sachen Messer habe ich auch mitbekommen soll es strenger sein aber lockerer werden als in D, aber in Sachen Schußwaffen strenger. Hier in D(oofland) ist wirklich alles nur noch zum Kotzen. Deswegen will ich hier auch weg. Habe bald ein Praktikum im Kanton Zug. Ich hoffe ich komme hier weg und darf dann wieder in einer Demokratie leben und nicht in einer neuen Deutschen Demokratischen Republik Teil 2.(Onlinedurchsuchung und Co.:glgl:) Wie ist es nun mit 2 schneidigen Dolchen. Ab wann ist was verboten und wann nicht??? Also unter 30cm Klingenlänge komplett verboten oder nur das Führen??

Usagi Y.
28.02.08, 20:51
So sieht's bei uns bis Anfang November aus:

Waffenverordnung 514.541

Art. 612 Messer und Dolche (Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.

2 Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger als 30 cm lange Klinge aufweisen, die:
a. symmetrisch ist; oder
b. asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.


2. Abschnitt: Beschränkungen und Verbote
Art. 7 Verbote für Messer und Dolche (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)

1 Weder erworben noch getragen noch an Empfänger und Empfängerinnen im Inland vermittelt noch eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a;
b. Messer, deren Klinge von einem einhändig bedienbaren Mechanismus automatisch, namentlich durch Feder, Gasdruck oder Gummiband, ausgelöst wird;
c. Schmetterlingsmesser.

2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und -bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können.

Noch Fragen? Dann schick mir ein Mail! ;)

Gruss
Usagi Y.

Rebell
28.02.08, 21:04
Danke Usagi!!! :)

specops11
29.02.08, 18:03
Wie gesagt diese gesetzlichen Ausführungen gelten nur noch bis zum 1. November 2008. nachherr ist alles Makulatur und das gesetz wird massiv gelockert, das haben wir nicht den Schweizer rechtsextremen (Sprich SVP und ProTell zu verdanken), sondern dem Beitritt zum Schengen Raum. Einmal etwas gutes aus den reihen der EU

Usagi Y.
29.02.08, 21:04
Und so sieht's ab dem 1. November in der Schweiz für Messerliebhaber aus:


Art. 4 Begriffe
1 Als Waffen gelten:
...
c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge;

...

Der Bundesrat bestimmt, welche Gegenstände als wesentliche oder besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör von diesem Gesetz erfasst werden.
4 Er umschreibt die Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, Messer, Dolche, Elektroschockgeräte, Sprayprodukte nach Absatz 1 Buchstabe b und Schleudern, die als Waffen gelten.

...

Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser, wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände.

...

Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
...
c Messern und Dolchen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c

...

Art. 28a (neu) Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
a. nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und b. der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.

...

Art. 31 Beschlagnahme
1 Die zuständige Behörde beschlagnahmt:
...
c. gefährliche Gegenstände, die missbräuchlich getragen werden.

...

Art. 32
Der Bundesrat legt die Gebühren fest für:
...
b. die Aufbewahrung beschlagnahmter Waffen. :irre:


Gruss
Usagi Y.

Usagi Y.
06.06.08, 13:19
Mal was neues zu Grossbritannien:


Quelle: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/19749320
Akt. 05.06.08; 12:15 / Pub. 05.06.08; 12:15

So wollen Briten Messerstecher zähmen

Nach einer Serie tödlicher Messerangriffe unter Jugendlichen verschärft die britische Regierung die entsprechenden Gesetze. Und zwar happig: Neu soll bereits das Tragen von Stichwaffen bestraft werden.
Premierminister Gordon Brown erklärte am Donnerstag, es sei inakzeptabel, wenn britische Jugendliche Messer mit sich führten.

Die bisher bestehende Möglichkeit, deswegen lediglich Verwarnungen auszustellen, werde abgeschafft. Künftig werde jeder Jugendliche über 16, bei dem ein Messer mit einer mehr als 7,6 Zentimeter langen Klinge gefunden werde, strafrechtlich verfolgt.

Tätern drohten neu bis zu vier Jahre Haft. In diesem Jahr sind allein in London mindestens 16 Jugendliche ermordet worden, die meisten von ihnen wurden erstochen.

hydrou
06.06.08, 13:36
Gibt´s denn Neuigkeiten bez. Messer Tragen bei unseren französischen Nachbarn? Die letzte Info, die ich fand, stammt schon aus dem Jahr 2006: "Messer nur für den Küchengebrauch, bis 10cm, Fixed nicht in der Stadt", stimmt das noch so?

Vll. kann mich bitte jemand auf den aktuellen Stand bringen, der nächste Urlaub steht an.

Usagi Y.
06.06.08, 13:41
Ich muss mich mal kurz selbst zitieren, weil mir gerade im Bezug zum tragen des Spyderco UK-Penknife in der Schweiz etwas klar geworden ist, was ich bisher falsch interpretiert hatte:

Das aktuelle Schweizer Gesetz bezieht sich nur auf die einhändige Öffnungsmöglichkeit!!!
Da steht nichts von "einhändig" + "feststellbar"!
Somit ist das öffentliche Führen eines einhändig zu öffnenden nicht verriegelnden Klappmessers ebenfalls nicht erlaubt.



So sieht's bei uns bis Anfang November 2008 aus:

Waffenverordnung 514.541

Art. 612 Messer und Dolche (Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG)

1 Messer gelten als Waffen, wenn sie:
a. einen einhändig bedienbaren Schwenk-, Klapp-, Fall-, Spring- oder anderen Auslösemechanismus aufweisen; und
b. geöffnet insgesamt mehr als 12 cm lang sind; und
c. eine Klinge haben, die mehr als 5 cm lang ist.
...
2. Abschnitt: Beschränkungen und Verbote
Art. 7 Verbote für Messer und Dolche (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG)
...
2 Nicht getragen, jedoch ohne Bewilligung nicht gewerbsmässig erworben, vermittelt oder eingeführt werden dürfen:
a. Dolche nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b;
b. Schweizerische Ordonnanzdolche und -bajonette;
c. Messer, die über einen einhändig bedienbaren Mechanismus manuell einsatzbereit gemacht werden können.
...

Usagi Y.
26.06.08, 19:05
Nur mal um zu zeigen, das es auch anders geht:

Quelle: http://tagesschau.sf.tv/content/view/comments/240756/#comment_240783


26. Juni 2008, 17:46
US-Bürger haben Recht auf Waffen

USA: Oberstes Gericht spricht Grundrecht auf Waffenbesitz zu

Grosser Sieg für die mächtige Waffenlobby in den USA: Der Oberste Gerichtshof hat den Bürgern des Landes erstmals ein Grundrecht auf Waffenbesitz zugesprochen.
Die höchsten Richter Vereinigten Staaten erklärten ein Gesetz im Stadtbezirk Washington für verfassungswidrig, das Handfeuerwaffen für Privatbürger verboten hatte. Sie entschieden, dass jeder Bürger ein Recht zum Jagen und zur Selbstverteidigung habe. In den USA gibt es nach Schätzungen etwa 250 Millionen Schusswaffen.
Die mit grösster Spannung erwartete Entscheidung fiel mit fünf gegen vier Stimmen. Das Weisse Haus äusserte sich «erfreut» darüber, dass das Oberste Gericht das Grundrecht bestätigt habe.
Gegner von Waffenkontrollgesetzen hatten bereits vor der Veröffentlichung des Urteils angekündigt, dass sie im Fall eines Sieges auch gegen geltende Beschränkungen in anderen Staaten und Städten vorgehen würden.

Ein Wachmann in Washington hatte gegen das dortige Verbot - die strikteste Regelung in einem US-Staat oder einer Kommune - geklagt. Er berief sich dabei auf einen Verfassungsartikel, der allerdings sehr vage formuliert ist.
Der Oberste Gerichtshof hatte diesen zweiten Zusatzartikel seit der Ratifizierung im Jahr 1791 nie abschliessend interpretiert. Der Verfassungszusatz billigt den US-Bürgern das Recht zu, Waffen zu tragen. Nun haben die Obersten Richter in ihrem Urteil erstmals diesen Artikel interpretiert und gaben dem Kläger Recht.
Richter Antonin Scalia erklärte für die Mehrheit des Richterkollegiums, dass die Verfassung kein absolutes Verbot von Handfeuerwaffen erlaube und diese Waffen zur Selbstverteidigung zulässig seien.
Die USA haben das weltweit freizügigste Waffenrecht. Kritiker sehen darin auch einen wesentlichen Grund für die hohe Zahl der Tötungsdelikte. Die Waffenlobby hat bei Politikern aller Parteien traditionell grossen Rückhalt.
(sda/ap/hesa)


Leser-Kommentare:

Hoffentlich auch!
Das second Amendment erlaubt US Buerger klar den Besitz von Waffen. Es ist ohne Zweifel ein Grundrecht. Es ist nich vage, sondern klar formuliert. Nur ein paar Dem's in DC wollten es wieder besser wissen. Es hat gar nicht mit einer "Waffenlobby" zu tun. Die US Buerger moechten sich einfach keine Rechte vom Staat wegnehmen lassen. Toetungsdelikte gibt es ueberall. Nicht die Waffe ist schuld, sondern die Person die sie missbraucht. So hat das US Obergericht eindeutig richtig entschieden.

Sollte der Beitrag hier Fehl am Platz sein, bitte einfach löschen.

Gruss
Usagi Y.

mungale
29.06.08, 23:56
Es ging in DC allerdings im wesentlichen um den Besitz von Schusswaffen. Nebenbei bemerkt hat DC die höchste "murder rate" der gesamten USA und die niedrigste Rate "Schusswaffe pro Kopf".

Ob der Besitz von Messern in DC überhaupt eingeschränkt war, weiss ich nicht. In Montana ist aber beispielsweise allein der Besitz von "automatischen Messern", also z.B. Switchblades, verboten. Ob das jetzt ebenfalls verfassungswidrig ist?

Für das Tragen von Messern gibt es folgende interessante Webseite ( http://www.thehighroad.org/library/blades/knifelaws.html).

Fynmar
06.07.08, 10:22
Hat jmd ahnung wie das in Japan ist?
Habe bis jetzt nichts brauchbares gefunden.:confused:

ghn5ul
08.07.08, 16:02
Schottland scheint eigene Gesetze über das Führen von Messern zu haben, zumindest bin ich auf das hier (http://www.opsi.gov.uk/acts/acts1993/Ukpga_19930013_en_1.htm) gestoßen.
Das Juristenenglisch ist mir allerdings nicht geheuer; kennt zufällig jemand von Euch eine deutschsprachige Quelle oder weiß sicher, wie das Führen von Messern in Schottland gehandhabt wird?
Ich kann es auch einfacher formulieren: Kann ich mein Spyderco UK Pen Knife auch in Schottland ungestraft führen?

Loxley
08.07.08, 16:55
[Schottland]
Für Dich ist 1 (3) interessant. Und da das UKPK unter 3 Zoll ist hast Du keine Probleme zu erwarten.

HTH but IANAL

Niki

Usagi Y.
13.07.08, 17:06
Die spinnen, die Briten! :irre:

Quelle: http://tagesschau.sf.tv/content/view/full/246228


13. Juli 2008, 14:28

Messerträger mit Opfern konfrontieren

Massnahme gegen steigende Kriminalität

Um die erschreckenden Messerstechereien unter britischen Jugendlichen einzudämmen will die Regierung in London künftig ertappte Messerträger mit verletzten Opfern konfrontieren.

Das Vorhaben gehört zu einem Paket von Massnahmen gegen die im Königreich um sich greifende Messerkriminalität, die die Innenministerin Jacqui Smith vorstellte. Zugleich wurde durch eine Erhebung bekannt, dass in Grossbritannien an jedem Tag durchschnittlich fast 60 Menschen Stichwunden erleiden oder mit vorgehaltenem Messer ausgeraubt werden.

Im vergangenen Jahr seien danach mehr als 20'000 schwere Verbrechen mit Messern begangen worden, berichtete die Zeitung «Sunday Telegraph». Dabei sei die Zahl derartiger Straftaten von Quartal zu Quartal gewachsen, «womit die Angst verstärkt wird, dass dieses Problem immer schlimmer wird». Allein in London wurden seit Jahresbeginn 20 Jugendliche bei Angriffen mit Messern getötet.

Heilsame «Schockwirkungen» erhofft

Zur Abschreckung sollen jugendliche Messerbesitzer nicht nur in Spitälern mit verletzten Opfern von Stichwaffen-Attacken konfrontiert werden. Auch Besuche von Gefängnissen, in denen Messertäter Strafen absitzen, sollen angeordnet werden können, erläuterte Smith.

Man erhoffe sich davon heilsame «Schockwirkungen». Forderungen der konservativen Opposition, schon das Tragen von Messern mit Haft zu bestrafen, wies die Labour-Politikerin jedoch als übertrieben zurück.

Gruss
Usagi Y.

neweinstein
15.08.08, 13:39
Gibt es eventuell aml neue Erkenntnisse wegen dem Recht in Spanien? Ich habe hier nur so Sachen gefunden wie "könnte so sein", "vielleicht" ...
Das einzige, was ich gefunden habe war ein drei Jahre alter Thread in dem kurz erlaubte und verbotene Messer aufgelistet waren.

Gibt es da eventuell neuere Erfahrungen????

Ich fliege nämlich jetzt im September für eine Woche nach Katalonien/Barcelona und würde doch gerne wie immer ein Messer tragen...

Danke

PHILIP

huggers
29.09.08, 21:03
Ich weiß nicht ob es schon gepostet wurde, aber ich hab zu dem Thema das hier im ineternet gefunden:

http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf

Hocker
30.09.08, 08:07
Ich weiß nicht ob es schon gepostet wurde, aber ich hab zu dem Thema das hier im ineternet gefunden:

http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf


Jo...., wurde am 10.02.2003 im allerersten Post dieses Themas (http://www.messerforum.net/showpost.php?p=92899&postcount=1) schon gewusst.....;)

Usagi Y.
15.12.08, 13:01
Quelle: fedpol.admin.ch

Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen. Ferner regelt es das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr von Waffen. Es legt weiter fest, unter welchen Voraussetzungen Waffenhändler Waffen herstellen und damit Handel treiben dürfen.
Alles Wissenswerte zum Waffenrecht ist nicht nur auf dieser Website ( http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen.html ) zusammengefasst, sondern auch in einer Broschüre. Diese ist hier in elektronischer Form verfügbar und kann in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Online-Shop Bundespublikationen) bestellt werden.

Waffenrecht nach Schengen-Anpassung
Das Waffenrecht nach Schengen-Anpassung und Nationaler Revision fedpol 12/2008

Kostenlose Broschüre bestellen: http://www.bundespublikationen.admin.ch/index.php?id=73&L=0 > Als Suchbegriff "Waffenrecht" eingeben. ;)

oder Alternativ als PDF-Download: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib/data/sicherheit/waffen.Par.0052.File.tmp/89_306_d_Waffengesetz_Broschuere_interak tiv.pdf

Gruss
Usagi Y.

Ookami
16.12.08, 13:41
Hat jmd ahnung wie das in Japan ist?
Habe bis jetzt nichts brauchbares gefunden.:confused:

Einfach mal unter http://www.jkg.jp/law.htm nachgucken, wie wärs damit?! :p ;)


Für die, deren Japanisch ein wenig eingerostet ist, werde ich mal die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

- Waffen darf man allgemein nicht führen, auch keine Schlagstöcke o.ä.

- für zweischneidige Messer treten zu Anfang des Jahres 2009 strengere Regelungen in Kraft => sollte man also gar nicht erst anfangen darüber nachzudenken

- Springmesser sind verboten, genau so wie auch Messer mit einer Form, die japanischen Schwertern gleicht (wollte mir in Japan ein SOG Tsunami kaufen und das ging aus diesem Grund nicht.)

- Für Messer gilt eine max. Klingenlänge von 6cm (bei Klappmessern 8cm, gilt auch für Scheren), die man ohne "正当な理由" (sprich "legal reason") dabei haben darf.

- Legale Gründe für das Dabeihaben größerer Messer sind:


- Messer gerade gekauft und auf dem Weg nach Hause (Kassenzettel dabei haben!)
- Messer zu Reparatur bringen
- Angel- oder Campingausflug
- oder ähnliches

- Legale Gründe sind nicht:


- Selbstverteidigung
- Modeaccessoir
- oder ähnliches

Im Zweifelsfalle sind alle Gründe, die nicht mit einer konkreten Geschäftsabwicklung (Kauf, Reparatur bzw. Schärfen) oder einer konkreten Schneidaufgabe zusammenhängen, bedenklich.

Die Berechnung der Klingenlänge hat auch ein paar Tücken.
- Bei normalen Messern gilt die Länge der gesamten Klinge, ab dem Übergang zum Griff.
- Bei Messern ohne klare Trennung zwischen Klinge und Griff (zB: Kiridashi) gilt der Ansatz der Schneide als Beginn der Klinge, ABER - und das trifft vermutlich auf die meisten Messer zu - bei längeren Messern wird die Klingenlänge aus Gesamtlänge minus 8cm ermittelt (ja ja, die Japaner haben kleine Hände). Diese Berechnung wird, logischerweise, ab 14cm (6cm Klinge + 8cm Griff) Gesamtlänge interessant. Ein 15cm langes Kiridashi hat also eine 7cm lange Klinge, egal, wie lang der Anschliff ist! Bei kleineren Messern gelten die 6cm maximale Klingenlänge.

Es ist auch anzuraten, Messer nicht offen zu tragen, sondern eher im Rucksack zu transportieren. Gefährliche Gegenstände, also auch Messer unter 6cm, verdeckt und zugriffsbereit zu führen, kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

Zusammenfassend läßt sich folgende Handlungsanweisung geben:
Messer im Hotel lassen, wenn man schon eins mitnehmen muss, dann ein kurzes, am besten ungefährlich aussehendes Messer. Es bietet sich auch an, einen plausiblen legal reason auf Lager zu haben.
Wenn man ein Messer kauft, dann möglichst auf dem Rückweg zum Hotel kaufen und am besten in der Verpackung lassen. Im Laden und später im Hotel kann man es sich noch genug ansehen.

Das klingt jetzt ein wenig paranoid, aber japanische Polizisten beäugen Ausländer oftmals argwöhnisch und man sollte ihnen keinen Grund liefern, diesem Argwohn nachzugehen.
Der Grund ist, dass evtl. eine Straftat vorliegt - die Strafe bei Verstoß gegen das Messertrageverbot beträgt bis zu 300.000Yen (ca. 2.500€) oder bis zu 2 Jahre Gefängnis - und japanische Polizisten sind nicht die netten, leicht übergewichtigen Personen, die man aus Deutschland kennt. Sie dürfen Verdächtige ohne Anklage erstmal eine ganze Zeit lang auf der Wache festhalten (IIRC so um die 20 Tage). Diese (http://search.japantimes.co.jp/cgi-bin/nn20081010a3.html) und diese (http://www.una.edu/faculty/takeuchi/DrT_Jpn_Culture_files/Nihon_to_files/SwordLawLetter.htm) (ab: "Toto, I've A Feeling We're Not In Kansas Anymore") Geschichte sollte man sich sehr genau durchlesen und zu Herzen nehmen, wenn man sich nicht den Urlaub gründlich verderben will. Noch schlimmer kann es kommen, wenn man in Japan arbeitet oder geschäftlich zu tun hat - da kommt ein 10-jähriges Einreiseverbot einem Berufsverbot gleich. Japanische Gefängnisse sind erst recht nicht zu empfehlen, da ist erst letztens ein Häftling an Mißhandlungen der Wärter gestorben.

Naja, das klingt jetzt alles grusliger als es ist; wenn man sich an die Regeln hält, passiert auch nichts. Man bedenke aber: 「出る杭は打たれる。」*


Ookami


PS: Schwerter sind in diesem Gesetz auch geregelt, aber hier geht es ja um Messerregelungen, daher nur soviel: Es sind in Japan nur japanische Schwerter mit künstlerischem Wert erlaubt (Kein Conanschwert und auch kein Gunto beispielsweise) und die auch nur mit Registrierungskarte. Wenn ihr euch eins kaufen wollt, dann laßt die Abwicklung am besten vom Händler machen und noch wichtiger, informiert euch vorher über das Prozedere.
Schwerter für Iaido mit Klingen aus dieser Zinklegierung sind unbedenklich.

* "Der Pfosten, der heraussteht, wird eingeschlagen." Nägel kamen erst relativ spät nach Japan

Hamburger Jung
25.02.09, 19:53
Weiß jemand ob sich am Gesetz was in Italien verändert hat? Sind da für 1-2 Wochen am Iseo See. Wollte mein M16 und halt 2,3 Wenger Taschenmesser mit nehmen, und halt auf dem Boot zum Apfel schälen oder halt sonst mein kleines Wenger Taschenmesser in der Hosentasche. Dürfte keine Probleme geben oder?

Pflaume94
08.03.09, 11:46
Hallo,
ich bräuchte Informationen bezüglich Hong Kong.
Wie ist das dort mit dem Waffengestz aus? Was ist erlaubt, was nicht?;)
Bitte nicht die Gesetze von China, da bin ich nicht!
Vlt. hat ja jemand auch einen Link wo alles ein bischen besser erklärt ist. un nein bitte kein Chinesischen Link:(

Danke und Gruß Pflaume

Hamburger Jung
08.03.09, 12:30
30 Sekunden Google

http://www.thehighroad.org/showthread.php?t=247420

http://en.wikipedia.org/wiki/Knife_legislation#Hong_Kong


:rolleyes:

Pflaume94
08.03.09, 12:41
Vielen Dank Hamburger Jung :super::super::super:

Gruß Pflaume

gast
09.07.09, 01:32
Hier ein Link zur provisorischen englischen Übersetzung des Waffengesetzes in Kroatien in der überprüften Version vom 11.03.2009:

http://www.pak.hr/lgs.axd?t=16&id=2564

Nach kurzer Lektüre scheint mir folgendes wichtig: Alle Messer sind Waffen (cold steel weapons) nach Art. 5, 5:

"5) Cold steel weapons means daggers, knives, swords, sabres, bayonets and switchblades whose blade is under a pressure spring and is expelled from the handle when hand pressure is applied to a button or a lever, knuckledusters and death stars designed to be thrown, regardless of the length of the blade or the concealed blade, knuckledusters and other secret weapons with concealed blades (sword canes, sword umbrellas and similar). Cold steel
weapons are also considered to be objects suitable to cause bodily harm when carried in public places."

Waffen werden in die Kategorien A,B,C,D aufgeteilt. Cold steel Weapons fallen in die Kategorie D (Art. 6) und brauchen damit keine Genehmigung oder Registrierung (Art. 7, 4).

Generell verboten allerdings sind nach Art. 7, 1:

"1. prohibited weapons – category A weapons and cold weapons whose primary purpose is to attack or hurt and cold steel weapons carried in public places"

Demnach wäre der Erwerb und Besitz von Messern mit Ausnahme reiner Hieb- und Stoßwaffen in Kroatien für Kroaten problemlos, das Führen aller Messer in der Öffentlichkeit aber untersagt. Cold steel weapons, darunter Messer und Objekte, die körperliche Schäden verursachen können, wenn sie in der Öffentlichkeit geführt werden, werden bei öffentlichem Führen meiner laienhaften Einschätzung nach gemäß Art. 7 zu verbotenen Waffen (prohibited weapons).

Desweiteren sind für Ausländer Sonderregelungen und die Zollbestimmungen zu beachten (Art. 52 ff.). Hier wird nur noch allgemein von "weapons" gesprochen, meist aber auf Feuerwaffen und Munition Bezug genommen. Ich frage mich daher, ob diese Passagen ausnahmlos auch für die Waffen der Kategorie D gelten. Wenn ja, wäre Touristen generell Besitz, Tragen und Einführen von Messern nach Art. 52 untersagt:

"Possession or carrying and possession of weapons pursuant to the provisions of this Act are allowed only to those foreign citizens who are residing in the Republic of Croatia on the basis of a business permit or a permanent residence permit and fulfil the conditions from Article 10, paragraph 2, items 1, 2, 3, 4, 5, and 6, as well as paragraph 3 of this Act, if not specified otherwise by this Act."

Der springende Punkt ist also zum einen die Frage, ob das kroatische Waffengesetz alle Messertypen unter den Waffenbegriff in Form von cold steel weapons subsummiert, und zum anderen, ob der Waffenbegriff ab Art. 52ff. sich auch auf Waffen der Kategorie D und damit ggf. auf alle Messer bezieht.

Um das zu entscheiden, müsste man das kroatische Original heranziehen und am besten noch Iurist sein. Mit beidem kann ich leider nicht dienen. Die gängige Praxis, überall Messer an Touristen zu verkaufen, scheint auf jeden Fall erst einmal gegen ein allgemeines Erwerb- und Besitzverbot für diese zu sprechen, doch läßt solche Praxis natürlich keine sicheren Rückschlüsse auf die Rechtslage zu.

Gruß
Michael

bitzone
12.08.09, 14:26
...
Demnach wäre der Erwerb und Besitz von Messern mit Ausnahme reiner Hieb- und Stoßwaffen in Kroatien für Kroaten problemlos, ...
Eine kleine Ergänzung zur gerade erlebten Praxis:
An der Fußgängerzone Riekas liegen zwei große Kaufhäuser. Eines davon besitzt im direkten Eingangsbereich einen Stand mit Messern (Klapper, Springmesser, zweischneidige Dolche und Bali-Songs), Wurfsternen, Schlagstöcken, Schlagringen, Schusswaffen, metallenen Zigarettenetuis, Stiften und Feuerzeugen. Garniert war diese Szenerie von einer vollständig unbedarften Verkäuferin mittleren Alters, die mir zumindest Dolche, Springer und Bali-Songs ohne jede Nachfrage verkauft hätte.

Steffen

Anm.: Das qualitative Highlight war ein mit „Benchmade“ gelabeltes Bali-Song für umgerechnet 25.- € :p, auf welches ich - wie auf alles Andere - leichten Herzens verzichtete.

dirkb
25.02.10, 08:23
Aus gegebenem Anlass, weil ich weder hier noch anderswo fündig geworden bin und weil mein Portugiesisch extrem schwach - um nicht zu sagen: nichtexistent - ist: Hat jemand aktuellere Informationen zu den aktuellen rechtlichen Bestimmungen in Portugal?

Nordic-knive
10.03.10, 14:50
Ich hoffe, dass sich in Italien mal wieder was ergeben hat! Hat inzwischen mal jemand aktuelle Quellen aus Italien, die auch zuverlässig sind?

Profi58
06.06.10, 19:18
Meine Tochter fährt im Juli für ein paar Wochen nach Israel, um dort an archäologischen Ausgrabungen teilzunehmen. Ich würde ihr ja gern entsprechendes Handwerkszeug (Messer und Lampe) mitgeben, doch weiß ich nicht, was dort messermäßig erlaubt ist. Nach den letzten Aktionen der Israelis scheint man das dort (wohl berechtigt) recht eng zu sehen.
Hat jemand Erfahrung?

Viele Grüße
Martin

gast
29.07.10, 12:48
Aus gegebenem Anlass, weil ich weder hier noch anderswo fündig geworden bin und weil mein Portugiesisch extrem schwach - um nicht zu sagen: nichtexistent - ist: Hat jemand aktuellere Informationen zu den aktuellen rechtlichen Bestimmungen in Portugal?

Die Antwort kommt wahrscheinlich zu spät, aber da ich jetzt selber nach
Portugal fliege und hier noch nichts zu der dortigen Gesetzeslage steht, poste ich einmal meine Recherche-Ergebnisse.

Hier ein Link zum Waffengesetz in Portugal:

http://dre.pt/pdf1sdip/2009/05/08700/0255902604.pdf

Und hier zwei Zusammenfassungen:

http://www.armabranca.com/legislacao/

http://artesdaterra.org/page25.htm

Da beide Links auf Portugisisch sind und Google Translate sehr ungenau ist, habe ich bezüglich der Gesetzgebung auch im Portugal-Forum nachgefragt und folgende Antwort erhalten:


Auch in Portugal gibt es Verbote für bestimmte
Messertypen. So sind Messer
mit automatischem Öffnungsmechanismus
sowie Butterflymesser verboten.
Besonderes Augenmerk wird auf so genannte
Fantasymesser gelegt, also auf
Messer mit besonders aggressivem
Aussehen. Markenzeichen dieser Messer
sind beispielsweise Klingendurchbrüche
und geschärfte Klingenrücken.
Diese Messertypen sind verboten.

Ebenfalls verboten sind Karambits, also
Messer mit einer Halteöffnung am Griff,
Stoßdolche und Messer, die einen anderen
Gegenstand vortäuschen, wie zum
Beispiel Stockdegen, Messer in Kugelschreibern
und Ähnliches. Für Dolche
gilt ein Verbot, sofern die Klinge kürzer
als sieben Zentimeter ist.
Klappmesser (auch mit Feststellmechanismus)
sind legal, sofern die
Klingenlänge kürzer als zehn Zentimetern
ist. Auch der Besitz von Einhandmessern
ist erlaubt.
Das Tragen und der Besitz von feststehenden
Messern sind grundsätzlich
erlaubt. Sie müssen lediglich während
des Transports so verwahrt werden,
dass sie nicht direkt zugänglich sind.
Es gilt jedoch wie in vielen Ländern
die Regel, dass man einen legalen
Grund dafür benötigt, ein Messer bei
sich zu haben. Das wiederum lässt Platz
für persönlichen Ermessensspielraum
bei den Polizisten oder sonstigen ausführenden Organen

Die Antwort ist für mich eindeutiger als die Ergebnisse von Google Translate ("Das Gesetz in Kraft Besteck in Portugal":irre:).

Wer ganz sicher gehen will, muss sich natürlich das oben verlinkte Gesetz übersetzen lassen.

VG
Michael

Yukonbeaver
06.09.10, 12:40
Hallo

Wie sieht es in Neuseeland aus mit dem Messertragen für Klapp und Fixed Einhand und Zweihand.
Danke für eine Info.

Yukonbeaver

Veetec
24.10.10, 19:58
Weiß jemand etwas über die Messerbestimmungen in Thailand, Laos und Vietnam? Danke!

christian99
27.10.10, 08:47
Die neuseeländischen Zollbestimmungen für die Einfuhr ( nicht das Tragen) von Messern. http://www.customs.govt.nz/importers/Prohibited+imports/default.htm

Was schon nicht eingeführt werden darf, darf sicherlich auch nicht getragen werden.

dirkb
27.10.10, 09:07
Was schon nicht eingeführt werden darf, darf sicherlich auch nicht getragen werden.

Mit solchen „Schlüssen“ sollte man vorsichtig sein. Es gibt keine notwendige rechtliche Verknüpfung zwischen Importgesetzen und möglichen Führungs- oder Nutzungsbeschränkungen. (Denk mal an die Radarwarner im Rechtsstaat Deutschland mit seiner umfassenden Regelungskompetenzkompetenz.)

Deshalb mal wieder die dringliche Bitte: Man möge sich mit juristisch relevanten Vermutungen zurückhalten und nicht vom eigenen Rechtsempfinden auf eine verbreitungsfähige Rechtslage schließen.

pitter
27.10.10, 09:14
Was schon nicht eingeführt werden darf, darf sicherlich auch nicht getragen werden.

Echt? Dann darf man in Neuseeland auch keine Feuerzeuge tragen?

Pitter

pitter
27.10.10, 09:19
Weiß jemand etwas über die Messerbestimmungen in Thailand, Laos und Vietnam? Danke!


Hallo

Wie sieht es in Neuseeland aus mit dem Messertragen für Klapp und Fixed Einhand und Zweihand.
Danke für eine Info.


Mal als allgemeiner Hinweis: Dieses Unterforum ist weniger dazu gedacht, zu *fragen*, wie Waffenbestimmungen in anderen Ländern sind. Woher sollen wir das wissen? Ich kann auch nur Botschaften, Konsulate oder Zollstellen anschreiben ;) Sondern das Unterforum ist dazu gedacht, Informationen zu geben.

Schreibt halt mal die angegebenen Stellen an und berichtet hier. Die nächsten sind dankbar.

Pitter

edit: Zu Neuseeland:

Summary Offences Act 1981 No 113 (as at 01 February 2009) - http://www.legislation.govt.nz/act/public/1981/0113/latest/DLM53545.html#DLM53545:

"Possession of knives
(1) Every person is liable to imprisonment for a term not exceeding 3 months or a fine not exceeding $2,000 who, in any public place, without reasonable excuse, has any knife in his or her possession.
(2) On convicting any person of an offence against subsection (1) of this section, the Court may order that the knife be forfeited to the Crown.

Crimes Act 1961 No 43 (as at 01 June 2010) - http://www.legislation.govt.nz/act/public/1961/0043/latest/DLM329710.html#DLM329710

"Possession of offensive weapons or disabling substances
(1) In subsection (4)(a) offensive weapon means any article made or altered for use for causing bodily injury, or intended by the person having it with him for such use.
(2) In subsection (4)(b) offensive weapon means any article capable of being used for causing bodily injury.
(3) In this section disabling substance means any anaesthetising or other substance produced for use for disabling persons, or intended by any person having it with him for such use.
(4) Every one is liable to imprisonment for a term not exceeding 2 years—
(a) who, without lawful authority or reasonable excuse, has with him in any public place any knife or offensive weapon or disabling substance; or
(b) who has in his possession in any place any offensive weapon or disabling substance in circumstances that prima facie show an intention to use it to commit an offence involving bodily injury or the threat or fear of violence.
(5) It is a defence to a charge under subsection (4)(b) if the person charged proves that he did not intend to use the offensive weapon or disabling substance to commit an offence involving bodily injury or the threat or fear of violence."

christian99
27.10.10, 09:27
Ich gelobe Besserung.
Lösch doch einfach den Kram oben und ändert es doch bitte einfach um auf die passendere Antwort, dann kann es sich jeder selbst ausmalen:

Messerführen in Neuseeland laut Polizei :

http://www.police.govt.nz/faq/items/23130

Frequently Asked Questions

Q: What are the rules about carrying knives?
Answer:

You do not need a licence to carry knives but they are "offensive weapons" under the Crimes Act and should only be carried with a lawful, proper and sufficient purpose (this does not include "self-defence").

You must have a permit issued by Police if you wish to import double-edged/stabbing knives and flick knives, ie:

* Any knife where the blade is released by force of gravity or force to the central point, and which is then locked in place by a button, spring, lever or other device (eg butterfly knives, gravity knives);
* Any knife (excluding folding pocket knife with blade less than 10cm) that is designed for easy concealment on the body, or has a double-edged blade designed for stabbing/throwing,
* Any knife known as ‘urban skinner’, ‘black eagle’, ‘terminator’, ‘black dagger’ or ‘throwing knife’.

If you have a legitimate reason to seek an exemption, application to import these weapons should be made to your nearest Arms Office.

Veetec
27.10.10, 11:10
Mal als allgemeiner Hinweis: Dieses Unterforum ist weniger dazu gedacht, zu *fragen*, wie Waffenbestimmungen in anderen Ländern sind. Woher sollen wir das wissen? Ich kann auch nur Botschaften, Konsulate oder Zollstellen anschreiben ;) Sondern das Unterforum ist dazu gedacht, Informationen zu geben.

Schreibt halt mal die angegebenen Stellen an und berichtet hier. Die nächsten sind dankbar.

Pitter

I am sorry und gelobe ebenfalls Besserung! :)

Ich dachte nur, da Thailand ja mittlerweile ein relativ beliebtes Urlaubsziel ist, das sich evtl. schon mal jemand die Mühe gemacht hätte, genaueres in Erfahrung zu bringen. ;)

Ich werde mich die Tage einmal dran setzen, die entsprechenden Stellen anschreiben und das Ergebnis dann hier posten.

tannenwald
20.12.10, 23:48
Hallo alle zusammen, habe grad bzgl. Italien nachgelesen was geht und was nicht und da fiel mir auf, dass Singapur fehlt.

Ich war 2009 da und unser Taxifahrer erzählte etwas, das später auch Hotelpersonal bestätigte.

Das Führen von Messer (sogar einfachen Vics) ist grundsätzlich verboten. Vorsicht 5 Jahre Freiheitsstrafe. Auch interessant: Der Besitz von Munition (eine Kugel reicht) ohne Waffe bzw. umgekehrt oder beidem wird mit dem Tod bestraft. Ebenso viele andere Delikte (wie z.B. Drogen,...).

also beim Stopover/Urlaub Messer im Gepäck lassen und großes gar nicht mitnehmen und vorher Gesetze lesen. Sonst eine sehr schöne Stadt.

gruß tannenwald :steirer:

Ingär
26.02.11, 16:09
Hatte gestern ein Erlebnis mit der Polizei in Portugal, wo ich seit 5 Jahren lebe.

Ich war mit zwei Leuten zum Essen unterwegs, als uns die GNR (Militärpolizei) anhielt. Allgemeine Verkehrskontrolle. Als ich aussteigen sollte, sagte ich, dass ich in einer Scheide am Gürtel ein Messer trage. Das war auch kein Problem, der Cop zog es heraus und legte es auf die Motorhaube.

Nachdem er mich ausgiebig gefilzt hatte sagte er, tja, es gäbe da doch ein Problem, denn das Tragen dieses Messers sei in Portugal illegal. :staun:

Auf meine Frage, weshalb dem so sei, sagte er, die Klinge wäre zu groß. Es handelt sich bei dem Teil um einen Winchester-Folder mit 79 mm Klingenlänge. Ich sagte ihm, dass ich selbst Messer herstelle und daher weiß, dass man Messer mit Klingen von bis zu 120mm Länge führen darf. (Bin da einfach mal von deutschen Verhältnissen ausgegangen...) Er meinte, es wären nur 11cm und das sei auch egal, denn mein Messer sei ja offensichtlich größer. Da ich immer, auch in meiner Freizeit, einen Zollstock bei mir habe (Zollstock, Bleistift, Messer, Geldbeutel sind meine Grundausstattung. Ohne verlass ich nie das Haus.), lag auch der auf der Motorhaube. Bitte, sagte ich, das können wir ja sofort überprüfen. Er schaute den Zollstock an, dann das Messer, und sagte, "OK, packen Sie Ihre Gegenstände wieder in Ihre Taschen. Auch das Messer."

Das ging ja einfach. Kann man ihm auch kaum vorwerfen, dass er mal versucht, ein neues Messer zu bekommen...
Nichts destotrotz nahm man uns zur ausgiebigen Feststellung unserer Personalien mit auf die Wache und die ganze Aktion kostete mich jede Menge Nerven und über 2 Stunden meiner Lebenszeit. :glgl:

Eben hab ich mich dann durch das port. Waffengesetz gequält und festgestellt, dass es tatsächlich nur 10cm sein darf. Schön, dass es gestern jeder von uns so genau wusste. :irre:

Vielen Dank an quinque voces für den Link! :super:
Dem sei noch anzumerken, dass auch Wurfmesser in Portugal illegal sind.

Durchsichtig
30.04.11, 13:34
Bestimmungen in Italien:

Quellen: Codice Penale (Strafgesetzbuch). Da bei mir leider nur das Zivilgesetzbuch herumliegt, muss ich die Onlineversion zurückgreifen, daher alle Angaben ohne Gewähr.
-http://www.altalex.com/ (http://www.altalex.com/index.php?idnot=36653)
-http://libri.freenfo.net/ (http://libri.freenfo.net/D/D000040.html)

-TULPS: http://www.lombardiaspettacolo.com/normativa/1931_tulps.pdf
-Zugehörige Durchführungsbestimmung: http://www.sanzioniamministrative.it/collegamenti/I%20Codici/Reg_Tulps_2/Reg_Tulps%20index.htm

Soweit ich gesehen habe, sind Messer nicht explizit genannt.
Daher kurze und grobe Übersetzung der wichtigen Passagen:
Art. 704 nennt, was als Waffe angesehen wird; einerseits alles was Nummer 1) des Artikels 585 genannt wird, sowie Explosivstoffe.

Art. 585 ist da schon interessanter: In 1) Schusswaffen sowie alle anderen Sachen deren "destinazione naturale" (Zweckbestimmung?) die Verletzung von Personen ist. 2) So ziemlich alles womit man andere verletzen kann; Gegenstände deren mitführen vom Gesetz verboten ist, oder man hat kein "giustificato motvio" (rechtfertigender Grund) dafür.

Meines Erachtens lassen die Formulierungen "destinazione naturale" und "giustificato motivo" Raum für Interpretation.

Vergleichend hierzu kann ich nur auf die deutsche Diskussion hinsichtlich anerkanntem Grund sowie Zweckbestimmung verweisen.


Hier wird eine Klingenlänge von maximal 4 Zentimeter erwähnt: http://softair.it.forumfree.it/?t=3738019

Folgend die betreffenden Artikel.


Art. 704.
Armi.

Agli effetti delle disposizioni precedenti, per armi si intendono:
1) quelle indicate nel numero 1 del capoverso dell'articolo 585;
2) le bombe, qualsiasi macchina o involucro contenente materie esplodenti, e i gas asfissianti o accecanti.




Art. 585.
Circostanze aggravanti.

Nei casi previsti dagli articoli 582, 583, 583 bis e 584, la pena è aumentata da un terzo alla metà, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti previste dall’articolo 576, ed è aumentata fino a un terzo, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti previste dall’articolo 577, ovvero se il fatto è commesso con armi o con sostanze corrosive, ovvero da persona travisata o da più persone riunite. (1)
Agli effetti della legge penale, per armi s'intendono:
1) quelle da sparo e tutte le altre la cui destinazione naturale è l'offesa alla persona;
2) tutti gli strumenti atti ad offendere, dei quali è dalla legge vietato il porto in modo assoluto, ovvero senza giustificato motivo.
Sono assimilate alle armi le materie esplodenti e i gas asfissianti o accecanti.


(1) Il precedente comma che recitava: “Nei casi preveduti dagli articoli 582, 583 e 584, la pena è aumentata da un terzo alla metà, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti prevedute dall'articolo 576; ed è aumentata fino a un terzo, se concorre alcuna delle circostanze aggravanti prevedute dall'articolo 577, ovvero se il fatto è commesso con armi o con sostanze corrosive.” è stato così sostituito dall’art. 3, comma 59, della L. 15 luglio 2009, n. 94

Der Vollständigkeit halber, zum Transport; hängt auch wieder davon ab, was als Waffe angesehen wird.

699 Porto abusivo di armi

Chiunque senza la licenza dell`Autorità, quando la licenza è richiesta, porta un`arma (c.p.704) fuori dalla propria abitazione o delle appartenenze di essa, è punito con l`arresto fino a diciotto mesi (c.p.700, 701).

Soggiace all`arresto da diciotto mesi a tre anni chi, fuori della propria abitazione o delle appartenenze di essa, porta un`arma (c.p.704) per cui non è ammessa licenza (c.p.700, 701).

Se alcuno dei fatti preveduti dalle disposizioni precedenti è commesso in luogo ove sia concorso o adunanza di persone, o di notte in un luogo abitato, le pene sono aumentate (c.p.64).


Im Zweifelsfall ist natürlich immer der italienische Text einer Übersetzung vorzuziehen.

Durchsichtig
14.06.11, 21:16
Noch mal zu den Bestimmungen in Italien:

Ich hab nun einen befreundeten Anwalt nach dessen Meinung zu Artikel 585 gefragt:

"Also zur Punkt 1) des Artikel 585: Damit ist gemeint z.B. Schlagring oder alles was als Waffe gebaut worden ist. Dann kann alles als Waffe im konkreten Fall interpretiert und verwendet werden. Z.b. Bleistift. Das ist der 2 Punkt. Ein Taschenmesser ist dann eine Waffe, wenn ich dieses nicht begründen kann und anzunehmen ist, dass es gegen Menschen eingesetzt werden soll. Wenn ich ein Küchenmesser im Auto habe, sollte ich erklären können was ich damit vorhabe, sonst trage ich eine Waffe. Wenn ich einen Schraubenzieher mit auf dem Ball nehme, so auch. Also man sieht es gibt eine gewisse Unsicherheit."

Eine Aussage von Dott.Edoardo Mori: http://www.lalama.eu/page.html?id=2 (italienisch)

Grüße
Lukas

Yukon
27.10.11, 13:06
Hallo Leute,

Ich habe nun die Suche und Google seit 2 Tagen durchforstet und auf meine Fragen, oder vielmehr zu meinen Messern, finde ich keine Antwort.
Am Samstag geht es auf nach Dänemark.
Daher stelle ich hier konkrete Fragen zu bestimmten Messern und ob diese nun mitgenommen werden dürfen.

Erstmal die Fragen für DK:
1.An öffentlichen Orten ist alles verboten, was feststehend oder feststellbar ist und über 7cm Klingenlänge hat, korrekt?

2.Einhandfolder sind grundsätzlich verboten, korrekt?

3.Feststehende(keine Dolche) bis 12cm sind außerhalb der Öffentlichkeit erlaubt, auch richtig oder?

4.Wie steht es um ein Buck 110 fürs Ferienhaus und den Wald?
(allgemeines zu Foldern wenn möglich:) )

5.Gleiche Frage für das Buck Vanguard.(zusammenfassend für fixed Blades wäre toll:) )

6.Transport am besten im Kofferraum oder?


Mein Problem besteht nämlich darin, dass ich gern ein Messer zum Kochen, Angeln und eventuelle Waldspaziergänge dabei hätte und dieses nicht unbedingt nur ein Victorinox sein soll. Neckknives sind ja wohl auch verboten.

Wie seht ihr das und was könnt ihr mir für Tipps geben?
Ich wäre euch sehr dankbar!

Einen schönen Tag noch,
Kevin

agentdan
27.10.11, 13:10
Ich würde mich mit solchen Fragen an das "Auswärtige Amt", bzw. per Mail oder telefonisch ans dänische Konsulat wenden.
Die Behörden können dir rechtsverbindlich Auskunft geben. Denke damit fährst du besser, als mit laienhaften Ratschlägen. (Womit ich nicht sagen will, dass sich hier keiner auskennt:)

Raoul Duke
27.10.11, 13:12
Vielleicht bringt dich dieser (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65632&highlight=Messer+D%E4nemark) Thread etwas weiter.

Oder der (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=68145&highlight=Messer+D%E4nemark) hier.

Oder jener (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=10728&highlight=Messer+D%E4nemark), z.B. Beitrag 7.

Hast du wirklich die Suche des Forums benutzt? Ich hab mal "Messer Dänemark" eingegeben, da kommen 2 Seiten. Sicher nicht alles hilfreich, aber das wichtigste müsste dabei sein oder? :)

Yukon
27.10.11, 13:37
Ja die Threads hab ich auch durch. Ist aber alles sehr komisch. Schließlich benötige ich mein fixed im Urlaub ja nicht zur Berufsausübung. Lediglich Angeln könnte ich als Grund angeben oder eben Hiking.
Also mein Plan sieht jetzt folgende messer vor:

Vic Offizier "edc"
Opinel nr 8 slim(kochen)
Puma IP Belt (Wald, fixed mit ca. 8cm Klinge)
Oder anstelle von diesem ein Mora

Was meint ihr gibt das Probleme, wenn ich diese bis auf das Vic im Auto habe? In der Tasche im Kofferraum?

Das ist nur das Vic mit in die "Öffentlichkeit" nehme ist klar.

Danke:)

[Nick]
27.10.11, 13:43
http://www.visiteastdenmark.com/tyskland/de-de/menu/turist/information/wissenwertesa-z/waffen.htm

Da steht doch alles drin.
Was verboten ist, darf auch nicht eingeführt werden.

Ausnahmen:
Dolche und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen ohne Genehmigung im Beruf, Haushalt oder zu Jagd, Sportfischerei und Sporttauchen eingesetzt werden, wenn sie zu diesem Zweck hergestellt worden sind. Dasselbe gilt für Schlagwaffen zum Gebrauch bei Jagd oder Sportfischerei.

Es ist auch erlaubt, die letztgenannten Waffen zur oben genannten Verwendung ohne besondere Genehmigung zu erwerben, zu besitzen und mitzuführen. Dolche und Messer dürfen dazu auch eingeführt werden.

Der Rest bezieht sich auf das Tragen an öffentlich zugänglichen Orten.

Meine Konsequenz wäre:

Das Vic darf in die Tasche, anderes (Dein Fixed) nur dann, wenn es direkt zum Angeln geht. Und Einfuhr im geschlossenen Behältnis im Kofferraum.

Grauer Wolf
06.11.11, 17:12
Keine Ahnung, ob hier schon bekannt, aber es ist eine recht nützliche Zusammenfassung...
http://www.swords-and-more.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Booklet_RechtEU_2011_dt.pdf

Gruß
Wolf

pgj
20.11.11, 11:31
Hallo Zusammen,
ich habe im Spyderco-Forum folgenden Link gefunden: http://www.handgunlaw.us/documents/USKnife.pdf
Da ist mal aufgeführt in welcher Gegend/Stadt welche Messer geführt werden dürfen. Vielleicht ist das ja für den Einen oder Anderen von uns hilfreich bei USA Reisen.
Tschüss, Peter (pgj)