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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überfall... ASPs nach neuem WaffG verboten ?!?



Timon
07.01.03, 14:02
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage, und zwar war es so, das ich vor zwei Tagen in eine Situation kam, wo es nötig war, mich mit meinem 21 Zoll ASP Teleskopschlagstock zu verteidigen.
Ich wurde von 3 Personen überfallen, wobei ich einen von ihnen mit einem Haltegriff und dem ASP in einem Würgegriff eine Zeitlang festhalten konnte, geschlagen habe ich keinen mit dem ASP, dazu kam es zum Glück nicht mehr, weil schon die Polizei kam.
Nachdem die Polizei ersteinmal alle Personen inkl. mir vernommen hatte, mußte ich meinen ASP abgeben, da er sonst beschlagnahmt worden wäre.

Jetzt meine Frage: sind die ASPs nach dem neuen WaffG von April 2002 verboten?
Ich weiß das Totschläger und Stahlruten verboten sind weil diese flexibel sind, aber gilt das auch für Teleskopschlagstöcke ???

Ist jemand auf dem Gebiet so bewandert, das er mir bitte Hilfestellung geben kann, wie ich diese brenzlige Situation meistern könnte ?

Kann mir bitte jemand den genauen Gesetzestext nennen, damit ich 100%ig sicher sein kann. Es ist wirklich sehr wichtig für mich, ob ich den ASP überhaupt benutzen durfte.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :(

Timon

[HankEr: Verschoben -> "Politik und Recht"]

Musashi
07.01.03, 14:20
Deutsches Waffengesetz
Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Waffenbegriffe
.
.
(7) Hieb- und Stoßwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Waffen, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen. Den Hieb- und Stoßwaffen stehen Geräte gleich, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie durch körperliche Berührung Verletzungen beizubringen.

Soweit der Gesetzestext. Laut deiner Angabe war es Notwehr, dabei ist die Verwendung von Gegenständen zur Abwehr einer unmittelbaren Bedrohung gestattet. Es bleibt aber immer noch die beliebte Verhältnismäßigkeit der Mittel, da liegt meistens der Hund begraben.

Mein Rat: Wende dich unbedingt an einen Anwalt. Hier im Forum kannst Du keine verbindlichen Auskünfte erhalten. Vielleicht fühlt sich jemand dazu berufen, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.

Ich wünsche Dir einen glücklichen Ausgang.

Gruss
Andreas

aqua
07.01.03, 14:59
Auch mein Tip: Guten Anwalt suchen! und zwar einen vom Fach und nicht irgendeinen.

Ich würde laut Deiner Schilderung sagen, dass die Notwehrlage gegeben war. Wenn sie das war und Dir definifiv keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stnden, dann war der einsatz des Stockes gerechtfertigt. Das hiesse dann zwar, dass Du nicht wegen -vermutlich- gefährlicher Körperverletzung, strafbar bist, wohl aber, dass der Besitz des ASP trotzdem strafbar sein kann! Inwiefern dies der fall ist, vermag ich Dir aber nicht zu sagen.

Ich hoffe auch auf einen für Dich glücklichen Ausgang!

HankEr
07.01.03, 15:13
Naja, der ASP ist ja erstmal ein Tatwerkzeug und wird deswegen konfisziert, einen Regenschirm hätten sie wahrscheinlich genauso mitgenommen. Dies muß erstmal gar nichts mit dem WaffG zu tun haben (zumal ja das neue noch gar nicht in Kraft ist und es hier meines bescheidenen Wissens nach keine grundsätzliche Änderung gegeben hat). Hast Du einen Beleg für die Abgabe?

Die Vorredner haben aber schon recht, eine Rechtsberatung (für diesen konkreten Fall) kann und darf hier nicht erfolgen.

sgian
07.01.03, 17:36
HankER hat das korrekt dargestellt. Du kannst eine richterliche Bestätigung der Beschlagnahme des ASP verlangen. Aber vermutlich steht in den Akten, daß das Teil "sichergestellt" wurde. Das bedeutet, daß dies mit deiner Zustimmung geschah. Ich hoffe für dich, daß du bei der ersten Vernehmung den Mund gehalten hast. Was dir noch alles blühen kann, kannst du auf meiner site im Kapitel "Allgemeines zum Thema Strassenkampf" nachlesen.

Hoffentlich hast du diesen ASP beruflich als Bestandteil deiner Ausrüstung als Wachmann etc. mitgeführt. Denn andernfalls erweckst du damit bei der Justiz den Eindruck, grundsätzlich gewaltbereit zu sein. Und das bringt dich einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung oder Überschreitung der Notwehr näher.
Viel Glück jedenfalls erst einmal !

El Dirko
07.01.03, 21:48
Meine Empfehlung ist eine andere als gleich einen Anwalt einzuschalten, eventuel kostet Dich das nur unnötig Geld .

- Du gibst erstmal niemanden Auskunft bevor du dich beraten lassen hast. Insbesondere nicht der Polizei. Polizisten suchen Täter (keine Opfer), das ist ihr Job, sie sind erfahren Du nicht. Das ist kein Mistrauen oder verwerflich (was einige Polizisten einem einreden wollen) sondern Dein gutes Recht.

- Gedachtnissprotokoll anfertigen. (Nur für Dich! Nicht der Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstwem geben.)

- Weißen Ring kontaktieren und dich beraten lassen. Das ist IMHO kostenlos oder zumindest billig. (Erste Frage: Wie vertraulich wird das behandelt.) Aber ich denke sie sind zu Vertraulichkeit verrpflichtet und müssen als Vertrauensperson auch nicht vor Gericht aussagen etc. (Aber das werden die dir schon erzählen.)

- Anwalt nur dann hinzuziehen wenn es notwendig ist, sprich du eine Angeklagt erhälst (also einen recht unverständlichen Schrieb von der Staatsanwaltschaft bekommst).

Hoffe das hilft,
Gruß
El

pitter
07.01.03, 22:50
Du hast nix dazu geschrieben, aber Anzeige wurde erstattet? Das kannste beim Staatsanwalt direkt machen, dazu brauchts keinen Anwalt. Ich wuerde aber dringenst zu einem Besuch beim Anwalt raten. Erstens wegen der zivilrechtlichen Seite (Schmerzensgeld etc) und dann, weilde wetten kannst, dass die Jungs oder ihr Anwalt dich anzeigen. Warten ist immer eine schlechte Taktik.

Gruesse
Pitter

Hayate
07.01.03, 23:08
Drei Angreifer gegen Einen- und Du hast nicht einmal mit dem ASP geschlagen. Du sollst als Angegriffener das mildeste Mittel wählen, das den Angriff sicher beendet; mehr Zurückhaltung kann niemand verlangen. Daß man den Angriff dreier Personen sicher beendet, indem man eine mit Schlagstock würgend im Haltegriff hält, wird kein realistisch denkender Mensch behaupten;insofern hast Du zur Schonung des Angreifers ein nicht abschätzbares Risiko auf Dich genommen.

Selbstverständlich sind Besitz und Führen von Schlagstöcken erlaubt.
Der ASP ist zwar eine Waffe, der Waffeneinsatz zur Notwehr ist jedoch legitim.

Eine dreifache Übermacht ist (wenn der Angriff ernsthaft ist) als äußerst gefährlich anzusehen, der außergewöhnlich milde Waffeneinsatz ist in jedem Fall völlig gerechtfertigt.

Hoffentlich ist das nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung,einem Volksfest oder Jahrmarkt passiert, dann wäre das Führen (also dabeihaben) der Waffe illegal. (Ihr Einsatz zur Notwehr würde aber nicht gesondert bestraft,da er an sich ja legitim ist.)

sgian
08.01.03, 05:04
--Eine dreifache Übermacht ist (wenn der Angriff ernsthaft ist) als äußerst gefährlich anzusehen, der außergewöhnlich milde Waffeneinsatz ist in jedem Fall völlig gerechtfertigt
-----
Hayate:
Darüber entscheidet die Justiz und nicht der Stockträger. Also ab zu einem guten Strafverteidiger, auch wenn die eigene Rechtsschutzversicherung dessen Kosten nicht in voller Höhe übernehmen sollte.:(

Voyager
08.01.03, 08:26
würde auch auf jeden Fall ein beratendes Gespräch beim Anwalt suchen.

Timon
08.01.03, 10:16
Hallo zusammen,

@HankEr: einen Beleg habe ich nicht bekommen, dafür hat mir der Polizist der ihn konfisziert hat seine persönliche Visitenkarte dagelassen, ich hoffe das reicht, oder sollte ich lieber eine Bescheinigung anfordern ?

@sgian: beruflich brauche ich ihn nicht, ich nehme ihn rein privat immer mit wenn ich abends mit dem Hund raus gehe, da gibt es ein par Ecken wo schonmal komische Gestalten rumhängen, deshalb habe ich ihn dann immer bei mir !
Und gefährliche Körperverletzungen wird die Person kaum haben, höchstens Würgemahle am Hals vom ASP.

@EL Dirko: Ein "Gedächtnissprotokoll" habe ich mir bereits angelegt, mit den genauen Uhrzeiten und de jeweiligen Ereignissen dazu.

@pitter: die Polizei hat mir soweit gesagt, das der Staatsanwalt in beide Richtungen Anzeige erstatten wird, sowohl gegen mich als auch gegen die Angreifer.

@Hayate: Das ist gut zu wissen, das der Besitz und das Führen von Schlagstöcken erlaubt ist. Der Angriff geschah auf offener Straße, gegen 22:00 Uhr, keine Veranstaltung oder Volksfest etc.


Vielen Dank Euch allen erstmal, das hilft mir schon ein ganzes Stück weiter und stimmt mich zuversichtlich.
Der nächste Schritt wird dann also der Anwalt sein.
Und ich werde schauen das ich einen Beleg über die Konfiszion des ASPs erhalte, damit ich ihn nachher auch wieder zurück bekomme.

Trotzdem freue ich mich über jede weitere Hilfe die weiterhin von Euch kommt.

Timon

aqua
08.01.03, 10:45
Hi Timon,

nur eine kurze Bemerkung bezüglich dem was Du sgian geschrieben hast. Gefährliche Körperverletzung bedeutet im Sinne des Gesetzes nur, dass sie wie in Deinem Fall "...mittels einer Waffe oder einem anderen gefährlichen Werkzeugs..." begangen wurde. Wie stark die Verletzung ist, ist für die Kategorisierung dagegen unerheblich.

pitter
08.01.03, 18:36
Original geschrieben von Timon
@pitter: die Polizei hat mir soweit gesagt, das der Staatsanwalt in beide Richtungen Anzeige erstatten wird, sowohl gegen mich als auch gegen die Angreifer.

Nur zur Info, das ist Standard, muss sie machen. Was Du gemacht hast, war, wie geschildert, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, evtl. Nötigung etc, aber, wenns eine Notwehrlage war, gerechtfertigt. Aber ermittelt wird erstmal.
Anwalt ist immer gut, wenn die Jungs nicht pleite sind, zahlen letzlich wahrscheinlich die bzw. der Staat, jedenfalls nicht Du ;)

Gruesse
Pitter

Fugazi
08.01.03, 19:32
Hi Timon,

erstmal Glückwunsch, dass Du dich gegen drei Personen durchsetzen konntest, ohne große Verletzungen zu erhalten und auszuteilen...

wie lang ist denn Dein Teleskopschlagstock? Meines Erachtens ist ein Teleskopschlagstock ab einer bestimmten Länge/Kürze, die z.B. im Ausland (USA...) erlaubt ist, hier verboten. (geschlossen <20/55cm? - bin nicht sicher) Generell sind Teleskopschlagstöcke erlaubt, wenn sie keine biegsamen Elemente haben (Merkmal eines Totschlägers/Stahlrute).

Eine gefährliche Körperverletzung kann man auch ohne Werkzeug, Gegenstand oder Waffe begehen, so kann z.B. laut Rechtsprechung des BGH ein Würgeangriff eine gefährliche Körperverletzung sein (...eine das Leben gefährdende Behandlung).

...zum Thema: Mitführen von Schlagstöcken...-hast Du nicht den Stock dabei, weil Du Dich gegen andere, bissige Hunde verteidigen wolltest und deinen Hund so vor ernstem Schaden bewahren wolltest ;-)

Wenn die Polizei Dir kein Sicherstellungsprotokoll gegeben hat, heißt das noch lange nichts - das kann per Post kommen oder bei der Vorladung zur Vernehmung ausgehändigt werden, oder aber der ASP wurde nur kurzfristig zur Prüfung mitgenommen und soll Dir ausgehändigt werden und die Beamten wollten deshalb kein Protokoll ausfertigen.

...aber Polizei ist ja Ländersache, d.h. es gibt unterschiedliche Rechtsnormen des Polizeigesetzes; im Gegensatz zum Straf-und Prozessrecht, welches bundesweit gilt!

Viel Glück

Fugazi

sgian
08.01.03, 19:42
Der Schlagstock wird als Beweismittel in der Asservatenkammer bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Die richterliche Bestätigung der Beschlagnahme auf Antrag des Besitzers ist eine reine Formsache, die man sich auch sparen kann. Das Amtsgericht wird die Beschlagnahme immer durchführen bzw. bestätigen.
Eine Quittung über die Sicherstellung (freiwillige Herausgabe) bekommst du normalerweise sofort auf der Revierwache ausgestellt. Wenn das nicht so war und du nachfragst, wirst du sie normalerweise nachgereicht bekommen.

HeroHamster
08.01.03, 20:24
Entschuldigt, die dumme Frage zwischendurch:
Wieso sind feste Schlagstöcke erlaubt, flexible aber verboten?
Inwiefern sind letztere schlimmer?


Thorsten

Fugazi
08.01.03, 21:23
Inwiefern sind letztere schlimmer?
Thorsten

...weil mit weniger Kraftaufwand eine höhere Bewegungsenergie erreicht werden kann...(z.B. Schlag aus dem Handgelenk mit festem Teil erreicht nicht eine so große Wirkung als wenn das Teil flexibel ist, da durch die Stoppwirkung (Ende der Handgelenkbewegung) noch der obere Teil "nachfedert").


Fugazi

HeroHamster
09.01.03, 16:59
Danke für die Antwort Fugazi,

Waren solche flexiblen Totschläger denn früher erlaubt?
Aber ein ASP ist doch nicht viel harmloser – fürs totschlagen wird der auch reichen, oder schätze ich das falsch ein?
Oder ist so ein ASP nicht schwer genug, um genug Schlag-Energie aufzunehmen?
In Prag habe ich mal Tonfas (für 8 DM, exzellent verarbeitet – da gibt’s noch was fürs Geld ;-) aus Kunstoff gesehen, wie die Polizei sie benutzt, die waren schon relativ schwer und man kann sich direkt vorstellen, dass dort ziemlich Kraft hintersitz.
Ich habe mal im Netz rungeguckt, so ein ASP ist ja relativ teuer! So um die 80, 90 Euro....
Ist das denn mehr als nur 3 ineinander geschobene Rohre?

Sorry, wenn das Thema hierdurch etwas abdriftet.

Thorsten

Tobse
09.01.03, 17:06
Hier kann man vermuten, daß ein Gegenstand, der als 'Totschläger' bezeichnet wird (eigentlich ist es ja der Benutzer, der so genannt werden sollte), schlechte Karten hat, wenn nach zu verbietenden Gegenständen gesucht wird...

Hayate
09.01.03, 17:45
Zunächst mal ist so ein ASP ziemlich leicht und trotzdem stabil, das bekommt man mit billigem Material nicht hin. Die Verriegelungsmechanik muß schlagfest und zuverlässig sein; das ist nur mit präziser Fertigung möglich. (Nicht , daß man sie nicht billiger verkaufen könnte , aber sie sind nicht stärker unnötig verteuert als viele andere Produkte auch.)

Fürs Totschlagen reicht ein ASP allemal. Auch ein meterlanger Eichenstock oder ein Axtstiel reicht dafür. Bei manchen Leuten auch die nackte Faust. (Solche Fäuste gelten dann als gefährliches Tatwerkzeug im Sinne des Strafgesetzes über gefährliche Körperverletzung. Dort stellt die Verwendung von besondes gefährlichen Tatmitteln , z.B. ASPs, Fäuste von Karatekämpfern, Messern, zerbrochenen Bierflaschen etc. einen Qualifizierungstatbestand zur Körperverletzung dar.)

Bei den Flexiblen ("Stahlruten und Totschlägern") ist das Verbot ausgesprochen worden, weil der Schaft solcher Waffen sich beim Beschleunigen der Waffe (zum Angriff) verbiegt, wodurch er Verformungsenergie aufnimmt. Obwohl auch diese Energie aus der Muskelkraft bezogen wird, setzt in der Endphase des Angriffs der zurückschnellende Stahlschaft die Energie wesentlich schneller frei, als die Muskeln des Menschen es direkt könnten.
Daher ist die Auftreffgeschwindigkeit dieser Waffen erheblich höher. Sie erzielen dadurch vor allem auf harten Zielen eine stärker brechende Wirkung als starre Waffen gleicher Größenordnung.

Nochmal zum Rechtlichen:
Zum Führen von Schlagstöcken bedarf es keines entschuldigenden Notstandes. Es ist erlaubt eine Erklärung erübrigt sich und trägt nicht zur Wahrheitsfindung bei.
Es gibt im Waffengesetz keine Grundlage zum Verbot von nicht biegsamen Schlagstöcken , EGAL WIE LANG.
Problematisch könnte es werden, wenn sie an der Spitze mit sehr massereichen Kugeln versehen sind; sie könnten dann als Totschläger gelten.

Tierlieb
09.01.03, 17:50
@Hayate:
//Fäuste von Karatekämpfern//
Jetzt lese ich das schon wieder. Hatte ich bisher für ein Gerücht gehalten. Gibt es da irgendwie Quellen für, Gerichtsurteile, Kommentare, Auslegungen, irgendwas?

MfG, Tierlieb

sgian
09.01.03, 17:56
Si-Gung Kernspecht von der EWTO wies auf Lehrgängen immer wieder auf höchstrichterliche Urteile hin, wonach ein qualifizierter Kampfsportler ("Schwarzgurt", EWTO-Techniker etc.) selbst als Waffe gilt. Deswegen hat er vor Gericht meistens schlechte Karten.

El Dirko
09.01.03, 18:44
OFFTopp
Ich denke das Flexieble Stöcke deshalb mehr Energie abgeben weil sie ebend Energie speichern können. Sprich in der ersten Beschleunigungsphase biegt sich ein flexiebler Stab und nimmt Energie auf, gleichzeitig ist der effektive Weg länger und deshalb steht "mehr" Energie zur Verfügung.
Sorry, aber ich finde sowas nunmal interessant. :D
Gruß
El

hundehirn
09.01.03, 19:13
Sag mal bin ich hier allein mit dem Gefühl dass etwas an der Geschichte nicht stimmt? Wenn ich von drei Leuten angegriffen werde mach ich mich doch nicht selbst verteidigungsunfähig indem ich meine Hände an eine Person binde, indem ich sie festhalte.wenn mich die beiden anderen gleichzeitig von hinten/seite angreifen geht doch nach wenigen Sekunden das Licht aus.Hier jedoch warten die Angreifer aufs eintreffen der Polizei.Sorry ,aber das klingt in meinen Ohren etwas merkwürdig

.:confused:
Hh

Andreas
09.01.03, 19:48
bitte haltet euch an das thema des beitrags -> "ASPs nach neuem WaffG verboten ?!?"

HeroHamster
09.01.03, 22:59
Hayate meint ja, sie seien erlaubt.
Mich wundert nur, dass die Cop-GmbH sie nur an Behörden liefern will –könnte aber auch gut sein, dass sie einfach nicht als Gangsteraustatter bezeichnet werden wollen.
So ein ASP scheint ja ganz gut dafür geeignet zu sein, ihn im Auto liegen zu haben – welche Länge würdet ihr denn empfehlen?
Ich weiß – es geht wieder vom Thema weg, aber deshalb extra einen neuen Beitrag zu öffnen, scheint mir auch überflüssig.


Thorsten

HankEr
10.01.03, 07:55
Es gabe mal Ärger weil bestimmte (starre) Teleskopschlagstöcke als nicht als solche erkennbare Waffen eingestuft wurden. Eine ältere Frau fand das schwarz so häßlich, daß sie ihn in die Schutzhülle eines Knirps-Schirmes mit sich führte. Bewertet wurde das ganze dann wie ein Stockdegen. Degen alleine i.O., Degen im Stock nicht i.O.. Meines Wissens sind Teleskopschlagstöcke nicht illegal sondern halt einfach nur Waffen, auch wenn manche Länderbehörden meinen bestimmte Längen (der 21"-er fällt da aber glaube ich nicht darunter) müssten wie Stockdegen eingestuft werden. Das ist Bullshit (hier wurde das Knirpshüllen Urteil falsch gelesen), als Schirm tarnen sollte man sie aber halt auch nicht, das wäre Pfui.

Und Hundehirn, ich weiß ja nicht von was für Schlägern Du so angegriffen wirst, aber in der Regel sind das doch Halbstarke die komplette verstörrt sind sind wenn man sich wehrt und keine Profis die über die Flanken angreifen.

Nidan
10.01.03, 08:13
Also bis jetzt hab ich hier drin nix geschrieben, weil ich ja keine Rechtsberatung geben will, aber da sich das ganze jetzt von der rein formal-juristischen Beurteilungs-Seite ein bisserl weg bewegt hat...

Erstmal wünsch ich Timon alles Gute, ich find du hast dich sehr gut verhalten. Soweit ich das nach deinen Schilderungen hier beurteilen kann, tät ich mir keine Sorgen machen. Übrigens, unser alter Bundestrainer hat immer gemeint, wenn man sich wehren muß soll man es gefälligst auch machen, es ist leichter nen guten Anwalt zu finden als eine gute Reha-Klinik. Und der Typ war Polizei-Ausbilder ;)

@ Hundehirn, HanKer : das ist alles eine Frage der Situation und der Taktik. Man kann u.U. auch einen Angreifer dazu benutzen den Rest der Meute von sich fern zu halten !

Und vielen Dank an den Kernspecht : Hey Leute, ich bin eine Waffe ! Damit ist der Tag für mich gerettet ! ;)

bigbore
10.01.03, 12:58
Zurück zur Frage,

1.) Schlagstöcke sind Waffen.

2.) Totschläger sind verboten.

Im "alten" wie im "neuen" WaffG.

!!!



Nachdem die ausziehbaren Stöcke in D erhältlich waren
wurde ein Gutachten des BKA eingeholt,
um zu klären ob diese unter 1. oder 2. fallen,
sie wurden als Schlagstöcke eingestuft.

Bei den 16" Modellen kann es je nach Bundesland Probleme geben
weil sie als "versteckt/getarnt/oderso" eingestuft werden.



Ich hoffe daß diese Einstufung auch nach dem 01.04.03 noch gilt,
denn nachdem dann (laut DWJ) bereits der Besitz von Pfefferspray
verboten ist, werde ich wieder öfter meinen ASP tragen.



Alles nur meine persönliche Meinung,
keine Gewähr!





:cool:

HankEr
10.01.03, 13:03
denn nachdem dann (laut DWJ) bereits der Besitz von Pfefferspray verboten ist,
Glaube nicht alles was so gedruckt wird. Sprich, das halte ich für ein Gerücht.

Thomas Spohr
10.01.03, 16:21
Sollte die Annahme des Besitzverbots von Pfefferspray sich als richtig herausstellen, erreicht m. M. n. die Einschränkung des Rechts auf Selbstverteidigung ein ins absurde gehendes Stadium. Mir ist kein Mittel bekannt, daß ein so günstiges „Aktion unterbindend/Folgeschäden“-Verhältnis aufweisen kann. Hier wird der Gewaltmonopolanspruch des Staates unerträglich!

Nidan
10.01.03, 16:26
Entschuldigt bitte die OT-Frage, aber es ist mir wirklich ziemlich wichtig : Ist denn das Pfefferspray nicht bereits jetzt für den Einsatz gegen Menschen verboten ? Ich dachte man darf das nur gegen Tiere einsetzen, weil es irgend eine Zulassung nicht hat. Soll es jetzt ganz aus dem Verkehr gezogen werden, oder wie ??

Daß es ein Riesenschmarrn ist das viel gefährlichere CS zu erlauben ist eh klar :rolleyes:

Thomas Spohr
10.01.03, 16:33
Hallo Nidan,

OC darf bisher nur als Mittel zur Tierabwehr verkauft/beworben werden; der Einsatz in einer Notwehrsituation ist natürlich erlaubt.

Darkforce
10.01.03, 16:53
Ich denke, ich würde in einer Notwehr-Situation, dem Gegner auch lieber Pfefferspray ins Gesicht sprühen, als mich seelenruhig von ihm ausrauben zu lassen...

Tobse
10.01.03, 16:56
Direkt abgeschrieben von der Dose (First Defense Mk3 Foam) ' Es darf in der BRD von Privatpersonen nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften' - man bemerke die Formulierung 'von Privatpersonen' - bei einigen Polizeien ist das Spray ja mit großem Erfolg eingeführt worden...

aik juramentado
10.01.03, 19:04
Hab jetzt nicht alles gelesen...
Mir fällt gerade ein vielleicht wichtiger Punkt dazu ein, der oft vergessen wird.

Sofort zum Artzt gehen!!!
Auch wenn die Verletzungen sehr gering sind, kann man später vor Gericht beweisen, daß man OPFER war.

Nidan
10.01.03, 19:34
Thx Thomas, genauso hatte ich es auch in Erinnerung :D

gast221108
10.01.03, 22:06
Hallo!
Ich empfehle für solche "gefährlichen" Aktivitäten wie abends im Dunkeln Hunde ausführen, anstelle eines ASP einen soliden Spazierstock/Wanderstab mitzunehmen. Nix Waffe, aber mindesten genauso wirksam. Im Bedarfsfall hilft es einem auch noch nach Hause zu humpeln ;-).
Ich mache es jedenfalls so, und biete deshalb meinen bisher unbenutzten Monadnock für wenig Geld bei **** an. Es sei denn, einer von Euch hat Interesse :-).

Gruss

dino

Seal_6
13.01.03, 18:23
Hallo!

Wie schon oben "bigbore" darauf hingewiesen hat:

In einigen Bundesländern haben die Polizeibehörden etwas gegen die Teleskopschlagstöcke 16".
Ab 21" sind sie eigentlich grundsätzlich problemlos in allen Bundesländern.

Der Tenor seitens der Polizei war nach meinen Erfahrungen in NRW, dass die 16"-Stöcke sich "in der Handfläche verbergen lassen".
(Mhm...bei Händen wie Toilettendeckeln sicher..)

Ein Gutachten bzw. ein Schriftstück (auch auf meine Anfrage beim LKA NRW bzw. BKA) konnte (wollte) man mir bis heute nicht (auch nicht mal zur Einsicht!) vorlegen.

Dass ein ausgezogener 21", 26" oder gar 32" grundsätzlich wesentlich mehr "Aua" machen kann als ein recht kleiner 16er, dürfte auch wirklich jedem klar sein.

Aber was nicht sein soll, dass darf auch nicht sein. Egal wie idiotisch das Waffenrecht in Deutschland manchmal ist.

Sollte jemand anderes im Forum mal nach einer Anfrage nach Schriftkram diesbezüglich bei einer Polizeibehörde Erfolg haben, so wäre ich für Infos sehr dankbar!

Grüße, Micha

HeroHamster
13.01.03, 19:54
Jaja wenn man mit Logik zu Werk gehen will ist man bei deutschen Vorschriften oft nicht gut aufgehoben....


thorsten

sgian
15.01.03, 06:03
Das Problem ist wohl, daß weder der Begriff des "Totschlägers" noch der der "Stichwaffe" in den Rechtsvorschriften eindeutig definiert worden ist. Wie man strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen auf solchen unbestimmten Rechtsbegriffen aufbauen kann, ist mir ein Rätsel.:confused: :mad:

TacHead
15.01.03, 08:43
@Sgian: ist doch klar: Generalverdacht, alle einsperren :glgl:

Für mich handhabe ich das so: was ich im Laden kaufen kann ist legal. Wenn es ganz eindeutig illegal ist (wird) wie Balis dann besitze und führe ich sie nicht. Was für mich heißt dass ich weder Probleme mit Pfefferspray noch mit 26" ASP habe (16" sind eh zu klein ;)

Nidan
15.01.03, 09:20
Hmmm, weiß eigentlich einer wie es mit den Sjamboks, die ja auch Cold Steel vertreibt ausschaut ?

Die Teile sind ja flexibel, haben aber nicht die berühmte "Todschlägerkugel" und man müßte sie ja wohl rein technisch am ehesten als eine Art Peitsche einordnen.

El Dirko
15.01.03, 14:53
Würde ich auch so einstufen Nidan. Ich sehe keine Probleme nach derzeitigem Waffenrecht. Das Führen auf Veranstaltungen mal außen vorgelassen. Schließlich kommen die einer Gerte wie sie Reiter verwenden recht nahe.
Gruß
El

Nidan
15.01.03, 19:43
Hi El Dirko, hoffen wir mal, daß es unser Gesetzgeber auch so sieht ;) Groß mit mir rumtragen tät ich so ein Trumm eh nicht, aber schon komisch, daß keiner was dagegen haben könnte wenn ich wirklich ne Reitgerte auf Veranstaltungen tragen würde :D

Übrigens, kennt einer von euch einen Ochsenfiesel und weiß ob die als Waffen eingestuft sind ?

Andreas
15.01.03, 21:27
Original geschrieben von Nidan
...........
Übrigens, kennt einer von euch einen Ochsenfiesel und weiß ob die als Waffen eingestuft sind ?

nö, keine waffe! man immer noch behaupten, das ding ist das kauspielzeug für den hund :D